KOPFSTEUER UND FROHNDEN.

(Tributo, Polos y servicios.)

Der Tribut ist eine ehemals auch in Amerika bestehende Kopfsteuer,

welche die der spanischen Herrschaft unterworfenen Eingeborenen

zahlen. Die gleich nach der Eroberung eingeführte Steuer hatte

ursprünglich einen doppelten Zweck: 1. Dotirung von Encomiendas zu

Gunsten von Spaniern, denen für hervorragende Verdienste um die Krone

eine Anzahl Indier überwiesen wurde, die ihnen Tribut zahlen mussten;

2. Bildung eines Fonds zur Bestreitung der Kolonial-Verwaltung.

Ein ganzer Tribut umfasst immer zwei Personen, gewöhnlich Mann und

Frau, und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer. Die

Einwohnerzahl der Ortschaften wird nach Tributen angegeben; früher

wurden auf einen Tribut (wohl zu niedrig) 4 1/2 Seelen gerechnet,

gegenwärtig 6 Seelen, was eher zu hoch sein dürfte. Ein Einzelner

bezahlt einen halben Tribut.

Ursprünglich betrug ein voller Tribut 1 Dollar = 8 r., 1611 wurde

er auf 10 Realen erhöht (1 1/2 r. Zuschlag für das Heer, 1/2 r. für

den Klerus [299]) und, trotz mehrfacher Gegenverordnungen, von den

Provinzialbehörden meist in Produkten erhoben -- zu ihrem Nutzen,

aber zum Schaden der einheimischen Bevölkerung und der Regierung;

da die Einnehmer nur wenn der Markt ungünstig war, die Produkte mit

grossen Unkosten belastet nach Manila schickten, wo die Fülle sie noch

werthloser machte. Erst 1841 wurden Baarzahlungen allgemein eingeführt.

Seit 1852 beträgt ein Tribut 12 r. (in einigen Distrikten gelten

besondre Bestimmungen). Dazu kommen noch: Sanctorum 3 r., Comunidad

1 r., Recargo 1/2 r, so dass die Gesammtabgabe 16 1/2 r. oder für

den Einzelnen 1 Dollar + 1/4 r. beträgt.

Sanctorum ist für den Kultus, wird aber an die Regierung entrichtet,

welche die Pfarrer nach dem Maassstabe von 180 Dollar für 500 Tributos

besoldet.

Comunidad ist ein Zuschlag zum Gemeindefond (s. unten, Bürgerliche

Einrichtungen).

Recargo ist ein seit Aufhebung des Brantweinmonopols eingeführter

Zuschlag zur Deckung des dadurch veranlassten Ausfalls. -- In Mindanao

und den Bisayas wird kein Zuschlag erhoben.

Nach Agius (Memoria, Documento 5) steuert der einzelne Tributant jetzt

6.25 r. + 0.55 r. Recargo, zusammen 6.s, abgesehen von Sanctorum und

Comunidad. Die Bewohner von Abra, Ilocos, Union, zahlen ausserdem

noch 1 1/2 bis 2 1/4 r. für die Bewilligung ihren Tabak ausserhalb

des Estanco's kaufen zu dürfen.

Jeder Eingeborene ohne Unterschied des Geschlechts ist tributpflichtig

vom zurückgelegten 18. Jahre an, wenn unter väterlicher Gewalt,

vom 16. falls selbstständig.

Ausgenommen sind die Nachkommen der ersten Christen auf Cebu,

Neubekehrte (letztere gänzlich oder für eine Reihe von Jahren),

Gobernadorcillos und ihre Frauen, Barangay-Vorsteher, ihre Frauen

und »Erstgeborene«. So heissen die vom Barangay-Vorsteher erwählten

Assistenten, die zur Annahme des Amtes gezwungen und gleichfalls

mit ihrem Vermögen haftbar sind, weshalb auch ihr Eigenthum jährlich

inventarisirt wird (s. S. 181). »Manche ziehn sechs Monate und selbst

ein Jahr Gefängniss solchem Ehrenamte vor«. (Barrantes 51. Anm.)

Ferner sind befreit Beamte mit festem Solde nebst Frau und Kindern

unter väterlicher Gewalt; Mestizen und Abkömmlinge von Spaniern;

Indierinnen die sich mit Chinesen verheirathen, weil sie auch als

Wittwen wie Mestizinnen bezahlen, und verschiedene Andre; endlich

Eingeborene die über 60 Jahre alt sind; arbeitsunfähige Krüppel;

Kranke bis zu ihrer Wiederherstellung.

Reservados: Die durch Privilegium (spanische Mestizen), durch Alter

oder Krankheit von der Kopfsteuer Befreiten zahlen 1/2 Realen per

Kopf an die Regierung, wofür diese die Unkosten für ihr Seelenheil

übernimmt, angeblich mit einem Schaden von 1/2 r. für den Kopf, da

der Pfarrer für die Seele des Reservado dieselben Sporteln erhält,

wie für die des Tributanten.

Mestizen von einem Chinesen und einer Indierin zahlen seit 1852

jährlich 3 Dollar an Tribut, früher weniger.

Die mit einem solchen Mestizen verheirathete Indierin steuert

wie dieser während der Ehe, als Wittwe aber nur wie eine

Indierin. Mestizen, die wie Eingeborene eigenhändig Feldbau treiben,

zahlen auch nur wie diese. Die Mestizen bilden eigene Barangays,

wenn ihrer 25 bis 30 Tributos zusammenwohnen, andernfalls gehören

sie zu dem nächst gelegenen Barangay der Eingeborenen.

Jeder Chinese (Landbauer ausgenommen, von welchen nur 12 r. erhoben

werden) zahlt seit 1852 6 Dollar Kopfsteuer und ausserdem eine

Gewerbesteuer von 100 Dollar, 60 Dollar, 30 Dollar oder 12

Dollar. [300]

Reisen in den Philippinen · 第 69 / 95 题