(Tributo, Polos y servicios.)
Der Tribut ist eine ehemals auch in Amerika bestehende Kopfsteuer,
welche die der spanischen Herrschaft unterworfenen Eingeborenen
zahlen. Die gleich nach der Eroberung eingeführte Steuer hatte
ursprünglich einen doppelten Zweck: 1. Dotirung von Encomiendas zu
Gunsten von Spaniern, denen für hervorragende Verdienste um die Krone
eine Anzahl Indier überwiesen wurde, die ihnen Tribut zahlen mussten;
2. Bildung eines Fonds zur Bestreitung der Kolonial-Verwaltung.
Ein ganzer Tribut umfasst immer zwei Personen, gewöhnlich Mann und
Frau, und ist daher ziemlich gleichbedeutend mit Familiensteuer. Die
Einwohnerzahl der Ortschaften wird nach Tributen angegeben; früher
wurden auf einen Tribut (wohl zu niedrig) 4 1/2 Seelen gerechnet,
gegenwärtig 6 Seelen, was eher zu hoch sein dürfte. Ein Einzelner
bezahlt einen halben Tribut.
Ursprünglich betrug ein voller Tribut 1 Dollar = 8 r., 1611 wurde
er auf 10 Realen erhöht (1 1/2 r. Zuschlag für das Heer, 1/2 r. für
den Klerus [299]) und, trotz mehrfacher Gegenverordnungen, von den
Provinzialbehörden meist in Produkten erhoben -- zu ihrem Nutzen,
aber zum Schaden der einheimischen Bevölkerung und der Regierung;
da die Einnehmer nur wenn der Markt ungünstig war, die Produkte mit
grossen Unkosten belastet nach Manila schickten, wo die Fülle sie noch
werthloser machte. Erst 1841 wurden Baarzahlungen allgemein eingeführt.
Seit 1852 beträgt ein Tribut 12 r. (in einigen Distrikten gelten
besondre Bestimmungen). Dazu kommen noch: Sanctorum 3 r., Comunidad
1 r., Recargo 1/2 r, so dass die Gesammtabgabe 16 1/2 r. oder für
den Einzelnen 1 Dollar + 1/4 r. beträgt.
Sanctorum ist für den Kultus, wird aber an die Regierung entrichtet,
welche die Pfarrer nach dem Maassstabe von 180 Dollar für 500 Tributos
besoldet.
Comunidad ist ein Zuschlag zum Gemeindefond (s. unten, Bürgerliche
Einrichtungen).
Recargo ist ein seit Aufhebung des Brantweinmonopols eingeführter
Zuschlag zur Deckung des dadurch veranlassten Ausfalls. -- In Mindanao
und den Bisayas wird kein Zuschlag erhoben.
Nach Agius (Memoria, Documento 5) steuert der einzelne Tributant jetzt
6.25 r. + 0.55 r. Recargo, zusammen 6.s, abgesehen von Sanctorum und
Comunidad. Die Bewohner von Abra, Ilocos, Union, zahlen ausserdem
noch 1 1/2 bis 2 1/4 r. für die Bewilligung ihren Tabak ausserhalb
des Estanco's kaufen zu dürfen.
Jeder Eingeborene ohne Unterschied des Geschlechts ist tributpflichtig
vom zurückgelegten 18. Jahre an, wenn unter väterlicher Gewalt,
vom 16. falls selbstständig.
Ausgenommen sind die Nachkommen der ersten Christen auf Cebu,
Neubekehrte (letztere gänzlich oder für eine Reihe von Jahren),
Gobernadorcillos und ihre Frauen, Barangay-Vorsteher, ihre Frauen
und »Erstgeborene«. So heissen die vom Barangay-Vorsteher erwählten
Assistenten, die zur Annahme des Amtes gezwungen und gleichfalls
mit ihrem Vermögen haftbar sind, weshalb auch ihr Eigenthum jährlich
inventarisirt wird (s. S. 181). »Manche ziehn sechs Monate und selbst
ein Jahr Gefängniss solchem Ehrenamte vor«. (Barrantes 51. Anm.)
Ferner sind befreit Beamte mit festem Solde nebst Frau und Kindern
unter väterlicher Gewalt; Mestizen und Abkömmlinge von Spaniern;
Indierinnen die sich mit Chinesen verheirathen, weil sie auch als
Wittwen wie Mestizinnen bezahlen, und verschiedene Andre; endlich
Eingeborene die über 60 Jahre alt sind; arbeitsunfähige Krüppel;
Kranke bis zu ihrer Wiederherstellung.
Reservados: Die durch Privilegium (spanische Mestizen), durch Alter
oder Krankheit von der Kopfsteuer Befreiten zahlen 1/2 Realen per
Kopf an die Regierung, wofür diese die Unkosten für ihr Seelenheil
übernimmt, angeblich mit einem Schaden von 1/2 r. für den Kopf, da
der Pfarrer für die Seele des Reservado dieselben Sporteln erhält,
wie für die des Tributanten.
Mestizen von einem Chinesen und einer Indierin zahlen seit 1852
jährlich 3 Dollar an Tribut, früher weniger.
Die mit einem solchen Mestizen verheirathete Indierin steuert
wie dieser während der Ehe, als Wittwe aber nur wie eine
Indierin. Mestizen, die wie Eingeborene eigenhändig Feldbau treiben,
zahlen auch nur wie diese. Die Mestizen bilden eigene Barangays,
wenn ihrer 25 bis 30 Tributos zusammenwohnen, andernfalls gehören
sie zu dem nächst gelegenen Barangay der Eingeborenen.
Jeder Chinese (Landbauer ausgenommen, von welchen nur 12 r. erhoben
werden) zahlt seit 1852 6 Dollar Kopfsteuer und ausserdem eine
Gewerbesteuer von 100 Dollar, 60 Dollar, 30 Dollar oder 12
Dollar. [300]