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GESCHICHTE
DER MEDIZIN
VON
D^{R.} MAX NEUBURGER
a. ö. Professor für Geschichte d. Medizin an der k. k. Universität
in Wien, Mitgliede der kaiserl. Leop. Carol. deutschen Akademie
der Naturforscher, Ehrenmitgliede der R. Accad. di szienze lettere
ed arti in Modena und d. Medical History Club in St. Louis,
corr. Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Lissabon, d.
R. Acad. de Buenas Letras in Barcelona, des Vereins f. innere
Medizin in Berlin, der phys.-mediz. Gesellschaft in Würzburg, d.
Gesellschaft d. Ärzte in Stockholm, d. k. Gesellschaft d. Ärzte
in Konstantinopel, d. Gesellschaft d. Ärzte in Athen, des Vereins
d. Ärzte u. Naturforscher in Jassy, d. k. mediz. Akademien in
Turin, Madrid, Barcelona u. Granada, d. Acad. general de ciencias
in Cordoba.
ZWEI BÄNDE. II. BAND.
ERSTER TEIL.
MIT 3 TAFELN.
[Illustration: Verlagslogo]
STUTTGART.
VERLAG VON FERDINAND ENKE.
1911.
Verlag von ~FERDINAND ENKE~ in Stuttgart.
____________________________________________________________________
‗Früher erschien:‗
‗Professor Dr. Max Neuburger:‗
Geschichte der Medizin.
Zwei Bände.
I. Band. gr. 8°. 1906. geh. M. 9.--; in Leinw. geb. M. 10.40.
Die historische Entwickelung der experimentellen
Gehirn- und Rückenmarksphysiologie vor Flourens.
8°. 1897. geh. M. 10.--
Die Vorgeschichte der antitoxischen Therapie
der akuten Infektionskrankheiten.
8°. 1901. geh. M. 1.60.
* * * * *
Geschichte der Ohrenheilkunde.
Von
Hofrat Prof. Dr. A. Politzer.
‗_Zwei Bände._‗
I. Band: Von den ersten Anfängen bis zur
Mitte des neunzehnten Jahrhunderts.
Mit 31 Bildnissen auf Tafeln und 19 Textfiguren.
gr. 8°. 1907. geh. M. 20.--; in Leinw. geb. M. 22.--
GESCHICHTE DER MEDIZIN.
GESCHICHTE
DER MEDIZIN
VON
D^{R.} MAX NEUBURGER
a. ö. Professor für Geschichte d. Medizin an der k. k. Universität
in Wien, Mitgliede der kaiserl. Leop. Carol. deutschen Akademie
der Naturforscher, Ehrenmitgliede der R. Accad. di szienze lettere
ed arti in Modena und d. Medical History Club in St. Louis,
corr. Mitgliede der Akademie der Wissenschaften zu Lissabon, d.
R. Acad. de Buenas Letras in Barcelona, des Vereins f. innere
Medizin in Berlin, der phys.-mediz. Gesellschaft in Würzburg, d.
Gesellschaft d. Ärzte in Stockholm, d. k. Gesellschaft d. Ärzte
in Konstantinopel, d. Gesellschaft d. Ärzte in Athen, des Vereins
d. Ärzte u. Naturforscher in Jassy, d. k. mediz. Akademien in
Turin, Madrid, Barcelona u. Granada, d. Acad. general de ciencias
in Cordoba.
ZWEI BÄNDE. II. BAND.
ERSTER TEIL.
MIT 3 TAFELN.
[Illustration: Verlagslogo]
STUTTGART.
VERLAG VON FERDINAND ENKE.
1911.
Das Uebersetzungsrecht für alle Sprachen und Länder vorbehalten.
Druck der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart.
Herrn Professor Dr. M. BENEDIKT
und
Herrn Hofrat Professor Dr. A. POLITZER
widmet diesen Band
in aufrichtiger Verehrung und wärmster Dankbarkeit
der Verfasser.
Inhalt.
Seite
Die Medizin in der Verfallszeit der Antike.
~Allgemeine Verhältnisse~ 3
~Die Literatur~ 44
Medizinisches in den Werken der Kirchenväter 75
Die Medizin im Talmud 80
Die Medizin im Mittelalter.
Zur Einführung 91
~Die Medizin bei den Byzantinern~ 93
~Die medizinische Literatur der Byzantiner~ 104
~Verpflanzung griechischer Medizin nach dem Orient durch 139
syrische Vermittlung~
~Die Medizin bei den Arabern~ 142
Literarhistorische Uebersicht 204
~Die Medizin im christlichen Abendlande.~
Zur Vorgeschichte 233
~Die Medizin im frühen Mittelalter~ 241
~Die Medizin im 11. und 12. Jahrhundert. Die Blütezeit der 279
Schule von Salerno~
~Verpflanzung des Arabismus in die abendländische Medizin~ 329
~Die Medizin im 13. Jahrhundert. Arabismus und Scholastik~ 338
~Die Medizin im späteren Mittelalter~ 414
~Literarhistorische Uebersicht~ 482
~Register~ 522
Die Medizin in der Verfallszeit der Antike.
Allgemeine Verhältnisse.
In Galen hatte das Wesen der antiken Medizin den vollendetsten Ausdruck
gefunden, aber der große Pergamener war auf der Schwelle des Untergangs
erschienen.
Jäher gewiß, als es der Wirklichkeit entspricht, tritt der Verfall der
Heilwissenschaft in jenen Schriften zu Tage, welche aus den letzten
Jahrhunderten des Altertums auf uns gekommen sind; nur vereinzelt
bringen sie noch Kunde von tatsächlichen Fortschritten, und die besten
unter ihnen zehren von ~alten Traditionen~, ohne sich zu frischer,
lebendiger Forschung zu erheben; ja noch mehr, man empfängt den
betrübenden Eindruck, daß die hippokratische Kunst bloß dahinsiecht und
wenigstens in Westrom von der gröbsten ~Empirie~, von dem absurdesten
~Aberglauben~ in den Hintergrund gedrängt wird.
Der Verfall der Heilkunde war eine Teilerscheinung des großen
Sterbens der Antike, eine Folge des jahrhundertelang währenden
Zersetzungsprozesses, der mit der Auflösung der antiken Weltanschauung
und Kultur, mit der Trennung des hellenisierten Ostens vom
Abendlande, mit dem Sturze des weströmischen Reiches endete. Unter den
katastrophalen Erschütterungen des politischen, sozialen und ethischen
Lebens, auf dem Boden einer Uebergangsepoche, voll innerer und äußerer
Zerfahrenheit, konnte Wissenschaft und Kunst nicht gedeihen -- „non
habet locum res pacis temporibus inquietis” --, ~die Medizin~ aber
wurde von der allgemeinen Umwälzung schon deshalb ganz besonders in
Mitleidenschaft gezogen, weil ihr ureigenes Gebiet sogar zeitweise
als ~Schauplatz des Kulturkampfes~ dienen mußte.
Die Schilderung der Medizin in der Verfallszeit der Antike ist mit
schwer überwindlichen Hindernissen verknüpft wegen der spärlichen
Reste der Fachliteratur, die aus dem allgemeinen Zusammenbruch
gerettet worden sind, und wegen der Mannigfaltigkeit der äußeren
Einflüsse, welche sich teils wirr durchkreuzen, teils seltsam
miteinander verketten; auch finden sich inmitten der Zersetzung gewisse
unscheinbare Keime, die viel später, nach langer Ueberwinterung,
für die Neuentfaltung der Heilkunst bedeutsam werden sollten. Wir
müssen uns daher bescheiden, bloß auf jene Hauptfaktoren aufmerksam
zu machen, welche in besonders auffallender Weise für die Gestaltung
der nachgalenischen Medizin maßgebend gewesen sind.
In der Literatur wird der Verfall der Medizin zwar erst im 3.
Jahrhundert offenkundig, für den weit früher einsetzenden Niedergang
bieten aber vor allem schon die Klagen Galens über die ärztlichen
Verhältnisse seiner Zeit genügenden Anhaltspunkt; mögen sie im
einzelnen auch mancher Korrektur bedürfen, so hat doch die weitere
Entwicklung im großen und ganzen ihre Berechtigung außer Frage
gestellt.
~Das imposante Lehrsystem Galens täuscht über den im 2. Jahrhundert
bereits eingetretenen Niedergang der Medizin bloß hinweg~, ähnlich wie
die Kunstblüte unter Hadrian und die philosophische Strömung unter
den Antoninen eine Wiedergeburt echten Hellenentums vorspiegelt,
während doch die antike Geistesharmonie längst verklungen war. Galen
ist eher der Nachhall einer großen Vergangenheit als der Repräsentant
einer Epoche, die seine hohen Ziele gar nicht mehr zu würdigen
vermochte; übrigens selbst an ihm gewahrt man Züge, welche von der
hippokratischen Ursprünglichkeit und Denkfreiheit grell abstechen
und die Alterung der Kultur verraten.
Durch die versuchte Wiederherstellung des Hippokratismus und der
anatomisch-physiologischen Forschung suchte Galen seine ärztlichen
Zeitgenossen aus der roh empirischen Praxis und dem fruchtlosen
Sektenstreit emporzuheben, aber sein Bemühen blieb zu seinen
Lebzeiten nahezu unbeachtet und wirkungslos. Dieses mißlungene
Unternehmen bildet ein Analogon zu ähnlichen Erscheinungen auf anderen
Kulturgebieten. Es läßt sich nämlich im 2. Jahrhundert ein allgemeines
gewolltes Rückströmen zur besseren Vergangenheit nachweisen -- in
der Religion, Kunst, Literatur, Sprache --, ohne daß aber durch die
Anknüpfung an die klassische Antike eine wirkliche Neubelebung und
Fortbildung ihres Ideengehaltes erzielt worden wäre; trotz sorgsamster
Pflege der Künste und Wissenschaften, trotz eifrigster Förderung von
seiten der fürstlichen Mäcenaten (Denkmäler, Bauten, Errichtung von
Bildungsanstalten, Bibliotheken etc.) vermochte diese nicht im Volke
wurzelnde, sondern vom Hofe erkünstelte Renaissance weder tief, noch
nachhaltig zu wirken, sie war nicht so sehr eine Wiedergeburt des
echt antiken Wesens als eine virtuose Nachahmung und Kombination
der antiken Formen; scheiternd am Unvermögen der Epoche, führte sie
jedenfalls zu keiner Verjüngung der Schaffenskraft. Zwar äußerten sich
Kunst und Wissenschaft in einem reichen, überraschend vielseitigen
Streben, aber es fehlte an bahnbrechenden Geistern, welche sich
über den Eklektizismus zu freier Gestaltung erhoben, und in der
kalten Glätte akademischer Konvention, höfischer, deklamatorischer
Gelehrsamkeit verglomm der Funke des Genies. Wo strenge Methodik die
Richtschnur gab, wie in der Astronomie, konnte ein Ptolemäus erstehen,
wo das formale Denken maßgebend ist, wie in der Jurisprudenz, wurden
bedeutende Fortschritte gezeitigt (Julianus, Pomponius, Gajus,
Papinianus), und soweit Vielwisserei, dialektische Gewandtheit,
Eloquenz zum Ziele führen, brachte das Jahrhundert sehr ansehnliche
Leistungen hervor, so in der Grammatik, Lexikographie, Philologie,
in der Periegetik (Pausanias), Biographik und Geschichtsschreibung
(Plutarch, Suetonius, Arrian), namentlich aber in der Sophistik und
Rhetorik (Aristides, Fronto); hingegen schlummerte die Dichtkunst,
selbst ein so poetisch veranlagter Geist wie Apulejus wandte sich
der Prosa des Romans zu (Amor und Psyche), und so bewunderungswürdig
die Architektur, die Plastik aus jener Zeit sein mag, an dem Maßstab
der klassischen Antike gemessen, sie zeugt doch eher von glänzender
Technik als von originärem Schaffen; die Philosophie verblaßte zur
moralisierenden Lebensweisheit, die Wissenschaft litt unter einer
unkritischen Sammelwut, einer wichtigtuerischen Geschäftigkeit, einer
deklamatorischen Schönrednerei, was die Schriften eines Gellius,
Athenaios und Aelian deutlich genug zeigen.
In Lukian, dem Meister der Satire, belächelt sich das Jahrhundert
selbst. Wir sehen aus seinen unvergänglichen Sittenschilderungen,
wie sich unter einer prächtig schimmernden Oberfläche gleisnerische
Tugendheuchelei, hohle Vielwisserei und rohester Köhlerglaube verbarg.
Die lasterhafte, schwindelhafte Hyperkultur des 2. Jahrhunderts war
der Vorbote des Verfalls in den kommenden Tagen.
Die Ursachen des Niedergangs der antiken Medizin sind zunächst
in ihrem wissenschaftlichen und praktischen Betriebe zu suchen.
Aufgebaut auf dem Flugsande der Spekulation, ohne die sichere Stütze
exakter Methoden, mußte die antike Forschung unvermeidlich erlahmen,
sowie einmal die philosophischen Leitideen spärlicher zuflossen
oder gänzlich versiegten; in ihren Fortschritten auf die Genialität
einzelner überragender Persönlichkeiten angewiesen, stand die antike
Heilkunst still, wenn die Mittelmäßigkeit das Feld beherrschte. ~Es
fehlte im Altertum jederzeit an einer rezeptiven Masse, welche die
Kontinuität der Forschung aufrecht erhielt und dasjenige durch mühsame
Einzelarbeit ausbaute, was in den Fundamenten von den Meistern angelegt
worden war.~ In der Blütezeit überwanden wohl wahrhaft große, mit
hippokratischem Geiste, mit naturwissenschaftlichem Blicke begabte
Aerzte die Schwächen der Methodik, die Irrwege der Spekulation, aber
im Fortgang des Ganzen machten sich doch auch schon damals die Mängel
bemerkbar; es gab wohl leuchtende Meister, aber nur wenige ihrer
würdige Schüler, da die Mehrzahl sich einfach damit begnügte, einer
doktrinären Sekte anzugehören; darum litt der geschichtliche Verlauf
der antiken Medizin beständig unter stürmischen Schwankungen, darum
gab es zwar hoffnungsvolle Anfänge, aber es fehlte die fortzeugende
Kraft für eine systematische Fortbildung der klinischen Untersuchung,
der anatomisch-physiologischen Forschung. In dem Maße, als sich die
hellenische Medizin über das römische Weltreich verbreitete, ohne auch
an innerem Werte ihrer Vertreter zu gewinnen, in dem Grade, als die
von früher überkommenen Theoreme bei den neuen Erfahrungen (vorher
unbekannte Krankheiten, zahlreiche neue Heilsubstanzen) versagten,
mußten die Uebelstände fortwährend anwachsen, und der Durchschnittsarzt
wurde unerbittlich vor das Dilemma gestellt, entweder einer der
Sekten durch dick und dünn zu folgen oder der planlosen Empirie
anheimzufallen, ~denn es mangelte an jener Unterrichtsweise, welche
nicht nur Traditionen und Kenntnisse vermittelt, sondern den Jünger
zu einer selbständigen, kritischen Tatsachenbeobachtung anleitet~.
Soweit die eigentlich praktische Ausbildung in Betracht kommt,
verharrte der ~medizinische Unterricht~ im Grunde auf einer
Entwicklungsstufe, welche den viel einfacheren Verhältnissen
des hippokratischen Zeitalters entsprochen hatte, d. h. die
Schüler empfingen in den Iatreien von ihrem Lehrer poliklinische
Unterweisung oder begleiteten denselben bei seinen Krankenbesuchen.
Die medizinischen Hilfswissenschaften wurden hauptsächlich an den
allgemeinen höheren Bildungsanstalten, welche nach dem Vorbild
Alexandrias allmählich entstanden, gepflegt; doch wurde hierbei
der Nachdruck auf die iatrosophistischen Theoreme gelegt, die nur
zu spitzfindigen Diskussionen, zu subtilen dialektischen Uebungen,
selten zu wirklich realen Untersuchungen Anlaß gaben; übersponnen
mit Sophismen, entartete sogar der anatomische Unterricht, welcher
sich lediglich auf Büchergelehrsamkeit oder höchstens Tiersektionen
stützte und unter dem Einfluß der methodischen Schule bloß auf das
notwendigste beschränkt wurde. Eine Organisation der Lehrer zu einer
gemeinsamen planmäßigen Unterrichtstätigkeit scheint an den Hochschulen
nicht bestanden zu haben. Die Ausbildung, welche der einzelne empfing,
hing von sehr verschiedenen Umständen ab, da sie keiner staatlichen
Ueberwachung unterlag; seit dem 3. Jahrhundert läßt sich zwar ein
gewisses Streben nach Verbesserung der Unterrichtsverhältnisse
nicht verkennen, insofern staatlich besoldete Aerzte von Ruf mit der
Unterweisung von Schülern betraut wurden, aber diese Reform kam viel zu
spät, denn der wissenschaftliche Geist war damals schon im Erlöschen.
Unsere Kenntnisse über das medizinische ~Unterrichtswesen~ der Alten
sind höchst lückenhaft, so viel aber steht fest, daß der römische
Staat erst in der späten Kaiserzeit auf dasselbe direkten Einfluß
nahm, ohne jedoch jemals die Ausübung der Praxis von einem bestimmten
Befähigungsnachweis abhängig zu machen.
Abgesehen von der privaten Unterweisung durch einzelne Aerzte --
einer Sitte, die sich beständig erhielt -- gab es schon früh, soweit
hellenischer Einfluß reichte, im Osten ärztliche Schulen, welche
gewöhnlich mit den allgemeinen höheren Bildungsanstalten verbunden
waren. Großen Rufs erfreuten sich z. B. die Schulen von Alexandria[1],
Athen, Antiochia, Berytos. Zu nicht geringem Ansehen gelangten
späterhin auch manche Lehranstalten Galliens, in denen die Medizin
gepflegt wurde, z. B. in Massilia, Burdigala, Lugdunum, Nemausus,
Arelate. Was Rom anlangt, so stand zwar das medizinische Vortragswesen
(bisweilen mit Disputationen verbunden) in Blüte, wir hören auch von
öffentlichen Disputationen, doch war Rom weniger eine Pflegestätte als
der große Markt für die Wissenschaft, erst durch Alexander Severus
(225-235 n. Chr.) wurden den Aerzten eigene Hörsäle eingeräumt, in
denen besoldete Lehrer Unterricht zu erteilen hatten. Da die Lehrer an
den Hochschulen wohl vorwiegend gelehrte Theoretiker (Iatrosophisten)
waren, welche nach Philosophenart die Probleme spitzfindig erörterten,
so ruhte wahrscheinlich die eigentlich praktische Ausbildung stets
mehr in der Hand jener Aerzte, welche sich mit der Unterweisung von
Schülern abgaben[2].
[1] Auch in Ephesos bestand ein dem alexandrinischen nachgebildetes
Museion, eine Akademie, welche mit der um das Heiligtum des
Schutzgottes Asklepios zusammengeschlossenen Aerztevereinigung
in enger Verbindung stand. Wie Inschriften beweisen, wurden
von letzterer alljährlich die besten ärztlichen Leistungen
(Abhandlungen, Erfindung von Instrumenten, Operationsverfahren)
in feierlicher Weise preisgekrönt.
[2] Praktiker wirkten auch neben den Iatrosophisten als „Pädagogen”
an den Hochschulen in Alexandria, Antiochia, Athen, in Italien,
Gallien und Spanien; in der späteren Kaiserzeit waren die
angestellten Gemeindeärzte zur Erteilung unentgeltlichen
Unterrichts verpflichtet.
Infolge der absoluten Lehrfreiheit und der mangelnden staatlichen
Aufsicht über die erlangte Befähigung, herrschten bei denjenigen,
die als Aerzte auftraten, die größten Unterschiede im Wissen und
Können; hielt doch der Methodiker Thessalos sechs Monate zur Erwerbung
der medizinischen Kenntnisse für genügend, während Galen, der eine
universelle Bildung des Arztes als Postulat aufstellte, elf Jahre für
das Studium forderte. Somit hing es vom Eifer des einzelnen und von
der Art des Lehrers ab, ob aus dem Jünger ein wirklicher Arzt oder
ein unwissender Scharlatan wurde[3].
[3] Plinius klagt darüber, daß man in Rom jedem, der sich für einen
Arzt ausgebe, Glauben schenke, obwohl gerade auf diesem Gebiete
die Lüge von den größten Gefahren begleitet sei.
Ein wohlgeordneter medizinischer Studiengang begann schon früh
(im 14. oder im 15. Lebensjahre oder noch vorher), er setzte
eine allgemeine Vorbildung voraus (in der fälschlich dem Soranos
zugeschriebenen Schrift „in artem medendi isagoge” werden Grammatik,
Literaturkenntnis, Rhetorik, Mathematik und Astronomie gefordert)
und erstreckte sich auf Anatomie, Physiologie, Heilmittellehre,
Krankheitslehre und Therapie. Was den Unterricht in der Anatomie
betrifft, so waren mit demselben im besten Falle Sektionen tierischer
Kadaver und Demonstrationen der äußerlich sichtbaren Teile am
Menschen verbunden (vgl. Bd. I, S. 348), vielleicht dienten auch
Zeichnungen dem Lehrzwecke. Unter dem Einflusse der Methodiker
begnügte sich gewiß die Mehrzahl mit der Kenntnis der Benennungen
der Körperteile; die theoretische Erörterung des Nutzens derselben
bildete das Um und Auf des physiologischen Unterrichtes. Besonderen
Wert legte man auf gründliche Unterweisung in der Arzneimittellehre
und Arzneibereitung[4] -- hier wirkten kolorierte Kräuterbücher und
botanische Exkursionen unterstützend. Galen trat in verdienstvoller
Weise für den Anschauungsunterricht ein und meinte: „Die Jünglinge
müssen die Dinge nicht bloß ein- oder zweimal, sondern oft sehen, denn
nur wenn man sie recht häufig betrachtet, erlangt man eine gründliche
Kenntnis derselben.” Der praktischen Ausbildung am Krankenbette wurde
insofern Rechnung getragen, als manche Aerzte ihre Schüler nicht
nur in den Iatreien unterwiesen, sondern sich von ihnen auch zu den
Kranken begleiten ließen, damit sie durch Augenschein und Untersuchung
die pathologischen Erscheinungen studieren und die Behandlungsweise
praktisch erlernen könnten. Philostratus (Vita Apollonii Tyanensis)
berichtet uns von zwei Aerzten, die von mehr als dreißig Jüngern
begleitet bei den Patienten erschienen, und Martial gibt der Klage der
Patienten über die Belästigung durch den Schülerschwarm in folgenden
Versen Ausdruck:
„Languebam sed tu comitatus protinus ad me
Venisti centum, Symmache, discipulis.
Centum me tetigere manus Aquilone gelatae
Nec habui febrem, Symmache, nunc habeo.”
Wahrscheinlich ließ man sich die Benützung der Militärlazarette zum
Zwecke der ärztlichen Unterweisung nicht ganz entgehen, auch dürften
die Sklaven, welche auf Wunsch ihrer Herren zu Aerzten herangebildet
wurden, in den Valetudinarien der Großgrundbesitzer praktischen
Unterricht empfangen haben. Aber die wichtigste Pflegestätte des
ärztlichen Unterrichts -- öffentliche Krankenhäuser -- fehlte, und nur
schwachen Ersatz boten die Iatreien, welche bloß vorübergehend zur
Aufnahme und Nachbehandlung von Kranken verwendet wurden. In einem
kürzlich veröffentlichten Papyrus aus nachchristlicher Zeit tadelt
es ein Arzt namens Archibios, daß der chirurgische Unterricht mit
theoretischen Untersuchungen beginne, anstatt daß der Schüler sofort
praktisch in den einfachsten Handgriffen ausgebildet werde.
[4] Die strebsamsten unter den Aerzten sammelten die Arzneistoffe
selbst (vgl. Bd. I, S. 360), die meisten aber erwarben von
den Drogenhändlern die Rohmaterialien, um aus denselben die
Medikamente zuzubereiten, andere endlich ließen sich von ihrer
Bequemlichkeit verleiten, gleich fertige zusammengesetzte
Präparate einzukaufen, wodurch der Kurpfuscherei der
Arzneikrämer Vorschub geleistet wurde. Die Aerzte führten
Hand- bezw. Reiseapotheken mit sich, d. h. Kästchen (aus
Bronze), welche mehrere Fächer besaßen und oft künstlerisch
verziert waren (z. B. mit Elfenbeinreliefs des Asklepios, der
Hygieia etc.). Für den kaiserlichen Hof und den Fiskus wurden
Arzneistoffe in den Provinzen unter Aufsicht von Beamten
gesammelt, verpackt, nach Rom gesandt und in besonderen
Magazinen verwahrt. Die Arzneigroßhändler kauften die Drogen
teils vom Fiskus, teils bezogen sie dieselben auf direktem
Handelswege. Verfälschungen der geriebensten Art waren gang und
gäbe, doch trugen daran weniger die Händler als die Lieferanten
Schuld. Jedenfalls bildeten unter solchen Umständen gründliche
Kenntnisse in der Heilmittellehre und ~Arzneimittelzubereitung~
ein dringendes Postulat. Besonders wichtig war es, wie Galen
hervorhebt, die Verfälschungen zu erkennen -- wobei freilich
zumeist einfache Sinneswahrnehmungen die chemische Prüfung
ersetzen mußten -- ferner zu wissen, welche Arzneimittel als
Surrogate für fehlende Medikamente eventuell substituiert
werden durften (Succedanea). Auch suchte man dem Bedarf
der Hausapotheken der Aerzte und Laien namentlich auf dem
Lande durch ~Euporista~ (leicht zu beschaffende und leicht
anzufertigende Hausmittel) Rechnung zu tragen, wodurch dem
Mißbrauch mit fremden, seltenen, kostspieligen Heilmitteln
entgegengearbeitet und eine mehr volkstümliche Behandlungsweise
angebahnt wurde, die namentlich den weniger Bemittelten zu gute
kam.
Die Unzulänglichkeit der wissenschaftlichen Grundlagen und der
Untersuchungstechnik, die Mängel des medizinischen Unterrichtswesens
bewirkten es, daß die Qualität des antiken Arztes weit weniger von
der genossenen Ausbildung als von den individuellen Anlagen abhing.
Solange nur wirklich Berufene den ärztlichen Beruf ergriffen, ersetzte
das künstlerische Wirken oft sehr glücklich die Lücken des Wissens,
und die Eigenart der Begabung konnte sich umso freier entwickeln, als
sie durch keine Schablone behindert wurde. Was aber in Althellas die
Blüte der Medizin geradezu beförderte: ~die absolute Lehr-, Lern- und
Berufsfreiheit~ gestaltete sich unter den ganz anders beschaffenen
Verhältnissen der römischen Welt zur Quelle des Verfalls der ärztlichen
Praxis, ~wurde zur Ursache der wissenschaftlichen und ethischen
Depravation~.
In Rom konnte ja jeder, der sich dafür ausgab, als Arzt auftreten,
ohne daß die Erfüllung irgendwelcher gesetzlicher Vorschriften die
Würdigkeit verbürgte; die ärztliche Verantwortlichkeit war eine sehr
beschränkte. Wie ein Magnet zog die Hauptstadt immer neue Ankömmlinge
an sich, welche dort ihr Glück zu machen hofften. Im Getümmel des
großstädtischen Lebens, bei der Sucht, in erster Linie dem Publikum
zu gefallen, erlahmte die ehrliche Forschung, die gewissenhafte
Praxis, und der hohe ärztliche Beruf sank zum Gewerbe herab. Der
Geschäftsgeist, die Scharlatanerie, die Reklame fand einen günstigen
Boden, nicht immer siegte der Bessere, sondern öfter jener, der
durch Polypharmazie, neuartige oder geheimnisvolle Heilverfahren zu
imponieren verstand, dessen ethisches Empfinden auch vor bedenklichen
Mitteln nicht zurückbebte. Wenn auch der fanatische Sektenhader und das
überwuchernde Spezialistentum eine Art von Wissenschaftlichkeit noch
vorspiegelten, wenn auch manche Aerzte in öffentlichen Disputationen
oder Vorträgen mit einer nichtigen Gelehrsamkeit prunkten -- im Leben
entschied ausschließlich der Erfolg bei der Menge, und immer mehr
verschwand die Grenzlinie zwischen dem echten Heilkünstler und dem
Pfuscher.
~Der ärztliche Stand~ war aus Elementen zusammengesetzt, welche
die größten Verschiedenheiten in Bezug auf Herkunft, Erziehung und
Wissen darboten, und von denen nicht wenige den Beruf nicht so sehr
aus Liebe zur Kunst als aus schnöder Geldgier erwählt hatten. Dem
wirklichen Praktiker durften sogar dilettantische Medikaster und
betrügerische Kurpfuscher als gesetzlich gleichberechtigte Konkurrenten
gegenübertreten, und allmählich wurde der ~Einfluß der Laien~ nicht
nur maßgebend für das Ansehen, das der Heilkünstler genoß, sondern auch
für den ganzen praktischen Betrieb der Medizin, für das Heilverfahren
selbst. Nur die ~Chirurgie~ blieb als unantastbares Gebiet der
fortgeschrittenen Technik diesem Einfluß entzogen.
Die ungleichmäßige Ausbildung, der Mangel eines staatlichen
Prüfungswesens und die nur ~sehr beschränkte ärztliche
Verantwortlichkeit~[5] brachten es mit sich, daß die Aerzteschaft
im römischen Reiche ein sehr buntes Bild zeigte. Selten wohl war der
Stand mit Halbgebildeten, ganz Unberufenen und bewußten Betrügern in
solchem Maße überfüllt wie damals. Neben dem gediegenen Praktiker,
dem gewandten Chirurgen, glänzte der „Iatrosophist”, der seine Zuhörer
mit gelehrt klingendem Wortschwall überschüttete, ohne eine einfache
Krankheit behandeln zu können, und wie stets in Zeiten der Hyperkultur
artete das ~Spezialistentum~ in lächerlichster Weise aus. Nicht genug,
daß in Rom die interne Medizin von der Chirurgie getrennt war[6] --
die Vertreter beider Fächer standen miteinander im besten Einvernehmen
und riefen einander zu Konsilien --, es gab Augenärzte, Ohrenärzte,
Zahnärzte, Bruchärzte, Steinoperateure, Frauenärzte, Hautärzte etc.
Gewiß lag der Grund dieses Spezialistentums weit seltener in wirklich
hervorragenden Leistungen als in dem Umstande, daß seine Träger bloß
auf einem engbegrenzten Gebiete der Heilkunde in kürzester Zeit die
dürftigsten praktischen Fertigkeiten erworben hatten. Nach Art echter
Scharlatane gaben sich manche Spezialisten nur mit der Behandlung
einzelner Leiden, z. B. der Wassersucht ab oder sie verwendeten nur
eine einzige therapeutische Methode gegen alle möglichen Affektionen,
z. B. Wasserbehandlung[7], Massage, Gymnastik, Wein-, Milch-,
Kräuterkuren etc. Galen zählt diese Spielarten des Spezialistentums
auf, aber daß es schon zur Zeit Martials nicht besser war, beweist
eines seiner Epigramme, wo es heißt: „Cascellius zieht kranke Zähne
aus oder ergänzt sie, Hyginus brennt die den Augen schädlichen
Wimperhaare weg, Fannius beseitigt das triefende Zäpfchen, ohne zu
schneiden, Eros entfernt die Brandmarken aus der Haut der Sklaven,
Hermes gilt als der beste Arzt für Bruchschäden.” Am zahlreichsten
und angesehensten unter den Spezialisten waren die Augenärzte, von
denen zwar manche diesen Namen mit vollem Rechte trugen[8], viele
aber sich nur einseitig mit der Behandlung des Trachoms, mit dem
Starstechen etc. abgaben oder bloß einen schwunghaften Handel mit
allerlei Kollyrien[9] und Augenwässern trieben. Die Trennung in
medici ocularii und chirurgi ocularii war allgemein, doch vereinigte
sich die operative und medikamentöse Behandlungsweise bisweilen in
einer Hand. Die Geburtshilfe war, abgesehen von besonders schwierigen
Fällen, Sache der Hebammen, deren zum Teil bei den Aerzten erworbene
Ausbildung auf bemerkenswerter Stufe stand; es kann aber nicht
verwundern, daß die Hebammen bei dem Ansehen[10] und Vertrauen, das
sie genossen, ihre Kunst auch auf die Nachbargebiete (Frauenleiden,
Kinderkrankheiten), ja zuweilen selbst auf die ganze Heilkunde
ausdehnten; die Aerztinnen (medicae, ἰατρίναι), von denen wir hören,
dürften überhaupt größtenteils aus dem Hebammenstande hervorgegangen
sein. Diese verschiedenen Aerztegruppen, welche ohnedies schon an
einem Ueberfluß von Mitgliedern litten und sehr viele minderwertige
oder gar anrüchige Elemente unter sich bargen, hatten noch den
Konkurrenzkampf mit ~Astrologen~[11], ~Wundertätern~, ~Exorzisten~,
oder mit ~Kurpfuschern~ niedriger Sorte zu führen, welch letztere
sich namentlich aus den Arzneikleinhändlern rekrutierten[12].
[5] Erst im 3. Jahrhundert wurde ein einschlägiges Gesetz erlassen,
wonach die Todesstrafe oder Verbannung zur Anwendung kommen
sollte, wenn ein Kranker durch ein dargereichtes Medikament zu
Grunde ging.
[6] Galen, der in seiner Heimat beide Fächer ausübte, sagt: „Da ich
aber in Rom lebte, mußte ich der Sitte der Hauptstadt viele
Zugeständnisse machen und den sogenannten Chirurgen das meiste
von diesen Dingen überlassen.”
[7] So z. B. Charmis aus Massilia (1. Jahrhundert), von dem
Plinius erzählt: „Er tauchte die Kranken in Teiche, und selbst
hochbetagte konsularische Würdenträger konnte man ostentativ
die Mode mitmachen und erbärmlich frieren sehen.”
[8] Berühmte Okulisten waren z. B. ~Euelpides~ zur Zeit des Celsus,
~Demosthenes~ aus Massilia (vgl. Bd. I, S. 275), ~Lysiponus~,
im Dienste des Augustus, ~Celadianus~, Augenarzt des Tiberius,
~Severus~, von dem noch wichtige Fragmente vorhanden sind.
Zahlreich kommen Namen von Okulisten auf Inschriften vor.
[9] Ursprünglich nannte man Kollyrien alle Arzneizäpfchen, welche
in Höhlungen, z. B. in die Harnröhre, in den After, in Fisteln
u. s. w. eingeführt wurden. Im engeren Sinne verstand man
darunter in Stangenform gebrachte Augenmittel, endlich, mit
Vernachlässigung der Etymologie, Augenmittel überhaupt, wobei
dann trockene oder flüssige Kollyrien unterschieden wurden. Die
ersteren stellten aus metallischen und pflanzlichen Stoffen
bereitete, durch allmählichen Wasserzusatz und Hinzufügung
von Harz oder Gummi zäh oder fest gewordene Stangen dar, von
denen im Bedarfsfalle ein Stückchen entnommen und mit einer
Flüssigkeit verrieben wurde. Die Gefäße, in welchen die
Kollyrien verwahrt wurden, trugen Aufschriften, bisweilen
war auch das Kollyr selbst mit einer Gravüre versehen,
so hieß z. B. des Antigonos Safrankollyr auch „der kleine
Löwe”, weil es mit der Gravüre eines solchen gestempelt wurde
(Galen). Bei Ausgrabungen -- jedoch weder in Italien, noch in
Griechenland, sondern bloß auf dem Boden der nordwestlichen
Provinzen des römischen Reiches -- fand man ~Siegelsteine~
von Augenärzten, mittels welcher den Kollyrienstangen (nach
Art unserer Toiletteseifen) der Name des Augenarztes bezw.
Kollyrienerfinders, der Name des Mittels, zuweilen auch Angaben
über dessen Indikation und Verwendungsweise aufgeprägt wurden.
Diese Siegelsteine sind aus Nephrit, Serpentin oder Schiefer
gefertigte, zumeist viereckige Täfelchen, welche auf ihren
schmalen Seiten in Spiegelschrift die betreffende Inschrift
tragen. Bisher sind ungefähr 200 solcher Stempel aufgefunden
und sorgfältig beschrieben worden. Alles spricht dafür, daß der
reklamehafte Gebrauch in Gallien aufkam, vom 2.-4. Jahrhundert
herrschte, jedoch von den griechischen und römischen Aerzten
verschmäht wurde -- schweigt doch die Literatur gänzlich
darüber.
[10] Die freien Hebammen waren in einer Zunft vereinigt, der
die „nobilitas” beigelegt wurde; handelte es sich um die
gerichtliche Feststellung einer Gravidität, so wurden sie
als Sachverständige vernommen. Bezüglich der Aerzte als
Sachverständige vor Gericht, haben erst in jüngster Zeit
aufgefundene Urkunden (Papyri aus Aegypten) einige Nachrichten
gebracht, welche ~Gutachten~ enthalten; sie stammen sämtlich
aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten.
[11] Der bekannteste, aber durchaus nicht der erste von denen, welche
die Astrologie für die Medizin geschäftlich und schwindelhaft
verwerteten, ist ~Krinas von Massilia~ (1. Jahrhundert). Wie
Plinius erzählt, „befliß er sich zweifacher Kunst, indem er,
höchst vorsichtig und den himmlischen Gewalten ergeben, nach
dem Gestirnlaufe im astrologischen Kalender die Ernährungsweise
regelte und die rechte Stunde für jedes therapeutische
Eingreifen wählte”.
[12] Wurzelsammler, Kräutersammler, Salbenhändler (unguentarii,
myropolae), Arzneiverkäufer (pharmacopolae), Arzneikrämer
(παντοπώλαι), Arzneibudenbesitzer (seplasiarii, der Name
stammt von einer Straße in Capua, wo sie besonders dicht
gedrängt hausten), Gewürzkrämer (aromatarii), Farbwarenhändler
(pigmentarii). Die Pharmakopolen zogen als Quacksalber überall
umher, die Inhaber von Arzneibuden etc. erteilten in ihren
Tabernen pseudo-ärztlichen Rat. Von der Abgabe der Kosmetika,
Fruchtabtreibungsmittel, Gifte etc., war nur ein Schritt
zur allgemeinen Kurpfuscherei. -- Am verrufensten waren die
sogenannten „medicae” und „Sagae”, ehemalige Prostituierte,
welche geheime Frauenleiden behandelten, Kinder abtrieben u.
s. w.
Schwer fällt es auch ins Gewicht, daß die Aerzte Roms ~sehr
verschiedenen sozialen Schichten~ angehörten, was natürlich nicht
ohne Einfluß auf das Ausmaß der Durchschnittsbildung und auf
die Standesethik bleiben konnte. Nicht bloß, daß sich unter den
zahlreichen Griechen und Orientalen[13], welche als Aerzte in
der Weltstadt ihr Glück machten, Abenteurer bedenklichster Sorte
befanden, nicht bloß, daß Leute von geringem Bildungsgrade, ehemalige
Handwerker, ihr vermeintliches Talent entdeckten und ihr Gewerbe mit
dem lockenden Berufe des Heilkünstlers vertauschten[14] -- eine Menge
von Aerzten entstammte dem ~Sklavenstande~ (servi medici und liberti
medici)[15]. Viele derselben eigneten sich aber gewiß auch ihrer
ganzen Ausbildung nach eher zu Heilgehilfen als zu Vertretern echten
Arzttums. Die, wie bei vielen anderen Berufen, auch bei den Aerzten
der Kaiserzeit bestehenden Genossenschaftsverbände, die „Collegia
medicorum”, scheinen für die Hebung des Standes wenig geleistet zu
haben[16].
[13] Aerzte aus römischen Familien bildeten, infolge der aus Catos
Zeiten überkommenen Vorurteile, nur die Minderzahl -- Romana
gravitas non exercet medicam artem et qui ex Romanis incipiunt
eam addiscere ad Graecos sunt transfugae, sagt Plinius --
auch genossen die Ausländer größeres Vertrauen, so z. B. die
Aegypter als Hautärzte; in der Literatur oder inschriftlich
kommen übrigens römische Aerztenamen vor, z. B. Cassius (bei
Celsus), Scribonius Largus, Vettius Valens, die von Plinius
zitierten Granius, Ofilius, Rabirius, die von Galen erwähnten
Valerius Paulinus, Flavius Clemens, Pompejus Sabinus.
[14] Umgekehrt griffen auch Aerzte, wenn sie Schiffbruch erlitten
hatten, zu einem Gewerbe, um sich fortzubringen; wenigstens
witzelt Martial über Aerzte, die Leichenträger oder Gladiatoren
wurden und „in ihrem neuen Berufe dasselbe taten, wie früher,
nämlich töten und begraben”.
[15] Reichbegüterte Römer besaßen oft mehrere „servi medici”, welche
auf Wunsch der Herren medizinisch ausgebildet waren und als
Sklavenärzte oder sogar als Hausärzte fungierten; aus Cicero
und Tacitus geht hervor, daß sie bisweilen zu verbrecherischen
Zwecken mißbraucht wurden. Auch Aerzte zogen sich Sklaven zu
Assistenten heran, und nur sie durften die servi medici als
Erwerbsmittel benützen. Da die Interessen der ~servi medici~ und
diejenigen ihrer ärztlichen Besitzer häufig kollidierten, wenn
es sich um den Loskauf handelte, so mußte derselbe gesetzlich
geregelt werden, auch standen die liberti medici noch in einem
Pflichtverhältnis zu ihren Patronen, wonach sie sogar gezwungen
werden konnten, dieselben zu begleiten, was natürlich die
Freigelassenen in der Ausübung der eigenen Praxis wesentlich
hinderte. Außer den privaten gab es noch im Dienste des Staates
stehende servi medici und öffentliche Freigelassene (liberti
publici oder municipales). Die Lage der letzteren war sehr
günstig; einzelne derselben besaßen eine äußerst lukrative
Praxis und hinterließen ein bedeutendes Vermögen.
[16] Die Collegia der Römer waren Vereinigungen von Berufsangehörigen
zum Zwecke der Beratung von Standesinteressen und zur
Unterstützung der Mitglieder, ihre Weihe erhielten sie durch
den gemeinsamen Kult bestimmter Gottheiten, Festlichkeiten
etc. An der Spitze jedes Kollegiums stand der „Pater”, als
Versammlungslokale dienten die „Curiae” oder „Scholae”. Das
Collegium medicorum zu Rom verehrte als Patronin die Minerva und
besaß (unter Trajan) eine Schola auf dem Esquilin. Ursprünglich
wurden in die Collegia medicorum wohl nur Freie aufgenommen,
später auch Freigelassene, ja sogar Sklaven.
Eine Remedur erfuhr die schädliche Gleichstellung des wirklichen
Arztes mit dem Pfuscher erst allmählich in dem Maße, als die
Verleihung besonderer ~staatlicher Vorrechte~ und namentlich ~die
Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste~ die Handhabe dazu bot,
die minderwertigen Elemente gebührend zurückzuweisen. Die üblen
Erfahrungen, die man hie und da zweifellos machte, spiegeln sich
in den Gesetzesbestimmungen der späteren Kaiserzeit deutlich ab.
Nachdem Julius Cäsar allen Aerzten das Bürgerrecht erteilt hatte,
und dieselben durch die Verfügungen des Augustus, Vespasian,
Trajan, namentlich aber durch die Gunst Hadrians, schließlich die
volle Immunität (Befreiung von Abgaben, von der Uebernahme gewisser
Aemter etc.) erlangt hatten, erfolgte schon unter Antoninus Pius
eine bedeutsame Einschränkung der Vorrechte. Dieser Kaiser verfügte
nämlich, daß die Immunität in vollem Umfange nur einer bestimmten
Zahl von Aerzten zukommen solle, so zwar, daß in jeder Stadt, je nach
ihrer Größe, nur fünf, sieben, höchstens zehn das Vorrecht genießen
durften, womit aber gewisse Verpflichtungen verbunden waren. Um dem
wahren Verdienste den Weg zu bahnen, legte dann Alexander Severus
das Recht der Immunitätsverleihung in die Hand der stimmberechtigten
Bürger und Grundbesitzer, „ut certi de probitate morum et peritia
artis eligant ipsi, quibus se liberosque in aegritudine corporum
committant”, und wenn er in der Sorge um den Unterricht Aerzten
Besoldungen für den unentgeltlichen Unterricht armer, freigeborener
Jünglinge aussetzte, so sind unter den „medici” sicher nur jene
zu verstehen, welche ihr Anrecht schon durch geleistete Dienste
(hauptsächlich wohl im öffentlichen Sanitätswesen) erwiesen hatten.
Einen Lichtpunkt in der Zeit des erstarkten Aberglaubens bildet
es auch, daß, dank dem aufgeklärten ~Ulpian~, die Zauberärzte und
Dämonenbeschwörer im Gegensatz zur Volksmeinung wenigstens von der
Gesetzgebung nicht als wirkliche Aerzte betrachtet und daher von
der „extraordinaria cognitio” (Vergünstigung, die Honorarklagen vor
den Praeses provinciae zu bringen) ausgeschlossen wurden. Unter den
Berechtigten sind die Aerzte mit Einschluß der Spezialisten und die
Hebammen aufgezählt, dann aber heißt es: „Nec tamen si incantavit,
si imprecatus est, si, ut vulgari verbo impostorum utar, exorcizavit.
Non sunt ista medicinae genera, tametsi sint, qui hos sibi profuisse
cum praedicatione affirment.” -- Die bei den Griechen schon von
alters her bestehende Institution der Gemeindeärzte[17] bürgerte sich
auch im römischen Reiche ein, und jedenfalls seit dem 2. Jahrhundert
besaßen wohl die meisten Städte besoldete Aerzte, welche die ärmeren
Bürger unentgeltlich oder gegen geringes Honorar behandelten;
seit der Zeit Valentinians I., durch welchen das Gemeindearztwesen
fester gestaltet wurde, führen sie in den Gesetzesvorschriften den
Titel „~Archiatri populares~” -- im Gegensatze zu den Hofärzten,
den „~Archiatri palatini~”[18]. Außer den Stadtärzten gab es noch
eine ganze Reihe von Aerzten, welche in öffentlichen Diensten
standen, so die ~medici ludi gladiatorii~, welche die Gesundheit der
Gladiatoren und ihr diätetisches Regime zu überwachen hatten, die
~medici ludi bestiarii~, welche bei den Tierkämpfen anwesend waren
und für die Verwundeten Sorge trugen, die Aerzte für das Personal des
~summum choragium~ (d. h. für die bei den dramatischen Schauspielen
Beschäftigten ═ Theaterärzte), für das Personal der öffentlichen
Gärten, der Bibliotheken (~medici a bibliothecis~) u. a. Außerdem
waren bei den meisten Berufsgenossenschaften, den Kollegien, besoldete
Vereinsärzte angestellt, ebenso hatten die Vestallinnen eigene Aerzte.
Seit Augustus wurde auch das Heer mit Aerzten versehen und zwar jede
Truppengattung. Die Aerzte der Legionen und der prätorischen Kohorten
mußten römische Bürger sein, während bei den „Cohortae vigiles”
(Polizeiwache) und den Hilfstruppen auch liberti oder peregrini
angestellt sein konnten. Die Militärärzte[19] besaßen den Rang von
Unteroffizieren. Die verwundeten und kranken Soldaten wurden in Zelten
und Lazaretten (Valetudinaria) behandelt.
[17] Die Städte richteten für die besoldeten Aerzte eigene Iatreien
ein. Im ptolemäischen Aegypten waren die Aerzte staatlich
angestellt und standen unter einem obersten Vorsteher.
[18] Die Bezeichnung ἀρχίατρος -- von der das deutsche Wort ~Arzt~
abgeleitet wird -- diente wahrscheinlich zuerst nur dazu, um
würdige, verdiente Aerzte aus der großen Masse der Heilkünstler
hervorzuheben und erst allmählich erstarrte der Ehrenname zu
einer mit besonderen Vorrechten verbundenen Titulatur, zunächst
wohl für ~kaiserliche Leibärzte~ (z. B. führten schon ~C.
Stertinius Xenophon~ [Leibarzt des Claudius] und ~Andromachos~
[Leibarzt des Nero] den Titel); Galen sagt von Andromachos,
er habe diesen Titel wegen seiner Kenntnisse bekommen, auch
bezeichnet er (den Leibarzt des Antoninus Pius) ~Magnos~ und
(den Leibarzt des Marc Aurel) ~Demetrios~ als „Archiatri”. In
griechischen Inschriften findet sich das Wort ἀρχίατρος im Sinne
von ~Stadtarzt~. „~Archiatri palatini~”, d. h. Hofärzte, kommen
mit diesem Namen zuerst unter Severus vor, es gab damals sieben.
In der römischen Gesetzgebung erscheinen die ~Gemeindeärzte~
mit dem Titel „~Archiatri populares~” zum ersten Male unter
Valentinian I. und Valens. Wir ersehen aus den Verfügungen, daß
die ~Archiatri populares~ Kollegien bildeten, als Armenärzte
fungierten und aus Gemeindemitteln (durch Naturallieferungen)
besoldet waren. Ihre Zahl betrug in kleineren Städten fünf,
in größeren sieben, in Rom zwölf. Dem Kollegium selbst oblag
es, bei einer Vakanz einen Kandidaten, auf den sich mindestens
sieben Stimmen vereinigt hatten, für die kaiserliche Bestätigung
in Vorschlag zu bringen, und der Neugewählte erhielt immer den
letzten Rang. Die ~Archiatri~ genossen eine ganze Reihe von
Begünstigungen (Befreiung von Abgaben und von der Uebernahme
anderer Aemter, besonderen Schutz gegen Beleidigungen etc.).
Dafür wurde ihnen aber eingeschärft, lieber in rechtschaffener
Weise den Armen zu Hilfe zu kommen, als schmählich den
Reichen zu dienen. Aus den Verordnungen Constantins, welcher
alle Privilegien der Gemeinde- und Stadtärzte (auch für
ihre Familien) zusammenfassen ließ, ist hervorzuheben, daß
dieselben zur Unterrichtstätigkeit durch in Aussicht gestellte
Belohnungen und Besoldungen angeeifert wurden: Mercedem etiam
eis et salaria reddi jubemus, quo facilius liberalibus studiis
et memoratis artibus multos instituant. Außer den Hof- und
Stadtärzten führten auch die Vorstände der ärztlichen Kollegien
den Titel „archiater” (archiatri scholares), ferner die Aerzte
der Vestallinnen und der öffentlichen Gymnasien. -- In der
späteren Kaiserzeit kamen für Aerzte (vorzugsweise Hofärzte)
noch verschiedene Rangerhöhungen und Titel in Betracht, das
Perfectissimat („vir perfectissimus” ═ dem Rang des Eques
entsprechend) und die weit höher stehende, in drei Grade
zerfallende „comitiva dignitas” (der „comes archiatrorum” führte
das Prädikat „vir spectabilis”). Bisweilen wurden Aerzte sogar
zu hohen Stellen in der Staatsverwaltung berufen.
[19] Auf der Trajanssäule sieht man in einem Relief die Szene
dargestellt, wie ein Arzt mit der Anlegung eines Beinverbandes
bei einem verwundeten Soldaten beschäftigt ist.
Was die Honorarverhältnisse anlangt, so herrschten im einzelnen die
größten Unterschiede, je nach dem Ruf, welchen der Arzt genoß, je nach
der sozialen Schichte, in der er wirkte. Während zahlreiche Aerzte,
namentlich solche, die Armenpraxis übten, zeitlebens arm blieben, und
der Durchschnittsarzt durch die große Konkurrenz zu sehr geringen
Honorarforderungen gezwungen wurde (in der älteren Zeit betrug das
Honorar für einen Besuch einen Nummus) -- hören wir von einzelnen
Glücklichen, die als Leibärzte, Konsiliarärzte oder Spezialisten
unglaubliche Summen erwarben. Beispielsweise sei nur angeführt,
daß die Leibärzte Quintus Stertinius und C. Stertinius Xenophon 30
Millionen Sesterzen hinterließen, oder daß der Legat Manilius Cornutus
für die Behandlung eines Hautleidens 200000 Sesterzen bezahlte.