Mild mahnt der Gesandte, durch freiwilligen Abzug das Leben der Mönche
und Unterthanen zu schonen.
Thränen stürzen aus Alphons' Augen, mit zitternder Stimme spricht er:
„Ich weiche in Gottes Namen aus dem Kloster, das nahezu 600 Jahre frei
bestanden! Ich weiche der Gewalt als letzter katholischer Abt von
Alpirsbach![24] Doch laßt mir mein Eigentum, so solches noch im Kloster
ist!“
„Kraft meiner Vollmacht bewillige ich dies! Gott sei mit Ew. Gnaden
fürder! Von diesem Augenblick an ist Alpirsbach mit allen Rechten und
Besitz Eigentum Württembergs!“
Wie gebrochen giebt Alphons sein Abtkreuz dem Gesandten und wankt
hinaus.
Schlitten fahren vor die Abtei, auf welche die Mönche und Fratres ihre
Bündel und Säcke legen. Weinend nehmen die Konventualen Abschied von den
zurückbleibenden Unterthanen und ihrem Kloster. Dann besteigen sie
selbst die Fahrzeuge, die Gäule ziehen an, fort geht es aus der
Waldheimat.
Auf Geheiß des Gesandten huldigt das Klostervolk von Alpirsbach dem
neuen Herrn und Gebieter, dem Herzog Eberhard von Württemberg, unter
Salutschüssen der herzoglichen Truppe. In diesem Augenblicke kommt Euseb
herangestürmt.
In die Hochrufe auf den Landesherrn mischt sich ein gellender
Schmerzensschrei. Euseb stürzt zu Boden mit durchschossener Brust. Eine
Kugel hat sich verirrt und den Weg in ein gut württembergisch Herz
genommen. So endete im heißersehnten Augenblick der Vereinigung mit
Württemberg Euseb, der Pelagier.
Fußnoten:
[18] _Pelagier_ sind leibeigene Leute der Abtei, die von früheren Herren
an den Altar des hl. _Pelagius_ übergeben worden sind, Manns- und
Frauenpersonen, die „werden nicht gehalten wie andere eigene Leute“. Sie
bildeten, mochten sie vormals freie, sich selbst aus Frömmigkeit ergeben
haben, oder als Leibeigene von andern an das Stift übergeben worden
sein, eine eigene Bruderschaft zum hl. Pelagius „in dem langen Münster“
zu Alpirsbach.
[19] Für den ganzen Umfang des Klostergebietes hatte der jeweilige Abt
von Alpirsbach das sogenannte Hauptrecht, d.h. „das Recht, von jeder
Mannsperson, sie besitze Güter, welche sie wolle, sie sei dem Kloster
mit Leib verwandt oder nicht, das beste zur Zeit des Todes vorhandene
Stück Vieh zu beziehen.“ Die Pelagier waren außer diesen Hauptfall noch
einen jährlichen Zins von drei Hellern auf den Tag und Altar des hl.
Pelagius schuldig. Dagegen erhielt jeder Pelagier zwei Laib Roggenbrot,
jedes im Wert von einem Kreuzer.
[20] Das Streben der bedrohten Äbte ging dahin, sich ihre Rechte durch
kaiserliche Erlasse zu sichern, weshalb eine Immediateingabe an den
Kaiser gerichtet wurde. Hievon verständigt, protestierte Eberhard III.
gegen die Überlastung Württembergs durch kaiserliche und ligistische
Truppen und die Übergriffe der Prälaten insonders. Trotz dieses
Protestes erfolgte das kaiserliche Mandat vom 7. Mai 1640, womit
Eberhard aufgefordert wurde, alle Handlungen zu unterlassen, über welche
die Prälaten Klage führten, als da seien: Anmaßung der bischöflichen
Jurisdiktion, Affigierung von Religionsmandanten, Abhaltung der Leute
vom katholischen Gottesdienst mit bewaffneter Hand, Aufdrängung längst
verwirkter Schutzgerechtigkeit und Obrigkeit &c. Auf dieses Mandat hin
wurde seitens der herzoglichen Diplomaten dem Wiener Hof zur Kenntnis
gebracht, daß der Herzog stets von den Prälaten bei den kaiserlichen
Gerichten geplagt, stündliche Eingriffe in dessen geistliche und
weltliche Rechte gemacht, und die zu den Klöstern gehörigen Kirchen
unter dem Vorwande kaiserlicher Vollmacht ihm entzogen werden. Diese
diplomatische Aktion hatte den Erfolg, daß die Prälaten mit Ausnahme der
dem Herzog freundlich gesinnten Äbte von Maulbronn, Bebenhausen und
Königsbronn von den Reichstagssitzungen ausgeschlossen wurden.
[21] In Dornhan besaß das Kloster allen Zehnten, desgleichen den
Blutzehnten, Grund und Boden, auch den Stab über Erb und Eigen. (Von
jedem Fohlen vier Tübinger, von jedem Kalb, Lamm oder Kitz je einen
Tübinger, und „was Lämmer vor dem Maytag verkauft wurden, die gaben den
10. Pfennig und das 10. Milchschwein, desgleichen Hühner und Gänse.“)
[22] § 24 Artikel IV.
[23] 14. Oktober 1648. Die Klöster waren: Anhausen, Bebenhausen,
Maulbronn, Lorch, Adelberg, Denkendorf, Hirsau, Blaubeuren,
Herbrechtingen, Murrhart, Alpirsbach, Königsbronn, Herrenalb, St.
Georgen, Reichenbach, Pfullingen, Lichtenstern u.a.
[24] Auf Alphons Kleinhans folgten 19 evangelische Äbte bis zur
Auflösung des ganzen Klosterbestandes im Jahre 1807.