Ein Wehruf entflieht des Abtes Lippen: „Verloren, verloren!“

Mild mahnt der Gesandte, durch freiwilligen Abzug das Leben der Mönche

und Unterthanen zu schonen.

Thränen stürzen aus Alphons' Augen, mit zitternder Stimme spricht er:

„Ich weiche in Gottes Namen aus dem Kloster, das nahezu 600 Jahre frei

bestanden! Ich weiche der Gewalt als letzter katholischer Abt von

Alpirsbach![24] Doch laßt mir mein Eigentum, so solches noch im Kloster

ist!“

„Kraft meiner Vollmacht bewillige ich dies! Gott sei mit Ew. Gnaden

fürder! Von diesem Augenblick an ist Alpirsbach mit allen Rechten und

Besitz Eigentum Württembergs!“

Wie gebrochen giebt Alphons sein Abtkreuz dem Gesandten und wankt

hinaus.

Schlitten fahren vor die Abtei, auf welche die Mönche und Fratres ihre

Bündel und Säcke legen. Weinend nehmen die Konventualen Abschied von den

zurückbleibenden Unterthanen und ihrem Kloster. Dann besteigen sie

selbst die Fahrzeuge, die Gäule ziehen an, fort geht es aus der

Waldheimat.

Auf Geheiß des Gesandten huldigt das Klostervolk von Alpirsbach dem

neuen Herrn und Gebieter, dem Herzog Eberhard von Württemberg, unter

Salutschüssen der herzoglichen Truppe. In diesem Augenblicke kommt Euseb

herangestürmt.

In die Hochrufe auf den Landesherrn mischt sich ein gellender

Schmerzensschrei. Euseb stürzt zu Boden mit durchschossener Brust. Eine

Kugel hat sich verirrt und den Weg in ein gut württembergisch Herz

genommen. So endete im heißersehnten Augenblick der Vereinigung mit

Württemberg Euseb, der Pelagier.

Fußnoten:

[18] _Pelagier_ sind leibeigene Leute der Abtei, die von früheren Herren

an den Altar des hl. _Pelagius_ übergeben worden sind, Manns- und

Frauenpersonen, die „werden nicht gehalten wie andere eigene Leute“. Sie

bildeten, mochten sie vormals freie, sich selbst aus Frömmigkeit ergeben

haben, oder als Leibeigene von andern an das Stift übergeben worden

sein, eine eigene Bruderschaft zum hl. Pelagius „in dem langen Münster“

zu Alpirsbach.

[19] Für den ganzen Umfang des Klostergebietes hatte der jeweilige Abt

von Alpirsbach das sogenannte Hauptrecht, d.h. „das Recht, von jeder

Mannsperson, sie besitze Güter, welche sie wolle, sie sei dem Kloster

mit Leib verwandt oder nicht, das beste zur Zeit des Todes vorhandene

Stück Vieh zu beziehen.“ Die Pelagier waren außer diesen Hauptfall noch

einen jährlichen Zins von drei Hellern auf den Tag und Altar des hl.

Pelagius schuldig. Dagegen erhielt jeder Pelagier zwei Laib Roggenbrot,

jedes im Wert von einem Kreuzer.

[20] Das Streben der bedrohten Äbte ging dahin, sich ihre Rechte durch

kaiserliche Erlasse zu sichern, weshalb eine Immediateingabe an den

Kaiser gerichtet wurde. Hievon verständigt, protestierte Eberhard III.

gegen die Überlastung Württembergs durch kaiserliche und ligistische

Truppen und die Übergriffe der Prälaten insonders. Trotz dieses

Protestes erfolgte das kaiserliche Mandat vom 7. Mai 1640, womit

Eberhard aufgefordert wurde, alle Handlungen zu unterlassen, über welche

die Prälaten Klage führten, als da seien: Anmaßung der bischöflichen

Jurisdiktion, Affigierung von Religionsmandanten, Abhaltung der Leute

vom katholischen Gottesdienst mit bewaffneter Hand, Aufdrängung längst

verwirkter Schutzgerechtigkeit und Obrigkeit &c. Auf dieses Mandat hin

wurde seitens der herzoglichen Diplomaten dem Wiener Hof zur Kenntnis

gebracht, daß der Herzog stets von den Prälaten bei den kaiserlichen

Gerichten geplagt, stündliche Eingriffe in dessen geistliche und

weltliche Rechte gemacht, und die zu den Klöstern gehörigen Kirchen

unter dem Vorwande kaiserlicher Vollmacht ihm entzogen werden. Diese

diplomatische Aktion hatte den Erfolg, daß die Prälaten mit Ausnahme der

dem Herzog freundlich gesinnten Äbte von Maulbronn, Bebenhausen und

Königsbronn von den Reichstagssitzungen ausgeschlossen wurden.

[21] In Dornhan besaß das Kloster allen Zehnten, desgleichen den

Blutzehnten, Grund und Boden, auch den Stab über Erb und Eigen. (Von

jedem Fohlen vier Tübinger, von jedem Kalb, Lamm oder Kitz je einen

Tübinger, und „was Lämmer vor dem Maytag verkauft wurden, die gaben den

10. Pfennig und das 10. Milchschwein, desgleichen Hühner und Gänse.“)

[22] § 24 Artikel IV.

[23] 14. Oktober 1648. Die Klöster waren: Anhausen, Bebenhausen,

Maulbronn, Lorch, Adelberg, Denkendorf, Hirsau, Blaubeuren,

Herbrechtingen, Murrhart, Alpirsbach, Königsbronn, Herrenalb, St.

Georgen, Reichenbach, Pfullingen, Lichtenstern u.a.

[24] Auf Alphons Kleinhans folgten 19 evangelische Äbte bis zur

Auflösung des ganzen Klosterbestandes im Jahre 1807.

Im grünen Tann · 第 19 / 19 题