Während ich in dem ersten großen Abschnitt des Krieges durch meine
Berufung an die Spitze des Reichsschatzamts unsere Kriegführung auf
dem Gebiete der Finanzen zu leiten hatte und dabei in die Lage kam,
gelegentlich auch an den großen wirtschaftlichen Aufgaben mitzuarbeiten,
brachte mich die Ernennung zum Staatssekretär des Innern Ende Mai 1916
an die Spitze derjenigen Verwaltung, der nach der Friedensorganisation
der Reichsbehörden die Bearbeitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten
des Reichs zustand.
Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef
des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und
Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister
Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied
zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds
dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im
Begriff, zur Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit
einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches
hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die
gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich
brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand
verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn
eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich
als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern
die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des
Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war,
richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.
Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine
Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und
das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch
als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs
ins Dunkle.
Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen
von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.
Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner
Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie
bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: »Was man muß, das kann man
auch,« setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: »Mit Gottes Hilfe!«
Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.
Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die
gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte
Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit
Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der
auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine
eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern
gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges
hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung
des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen
Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und
Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der
Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund des
Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht
ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die
Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte
»Ermächtigungsgesetz« vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses
Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, »während der Zeit des
Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich
zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig
erweisen«. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder
zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften,
war dieses Instrument -- wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit,
den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete
-- doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der
Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe
Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden
stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus
militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen
Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den
militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren
Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche
Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige
Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.
Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des
Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat
abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.
Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere
Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der
Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf
diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an der
Vorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem
Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden
beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher
Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es
erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem
Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die
Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde
zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor
der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig
mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916,
wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur
Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler
das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und
die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen
Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der
Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu
treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers
das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem
Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden
Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde
der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.
Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem
Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern
blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die
untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen.
Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte
nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen
Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen
befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.
Im übrigen wurde mir in meiner Eigenschaft als Stellvertreter des
Reichskanzlers eine gewisse Mitwirkung auch bei den Geschäften
des Kriegsernährungsamts vorbehalten; da der Präsident des
Kriegsernährungsamts nicht zum Stellvertreter des Reichskanzlers im
Sinne des Stellvertretungsgesetzes von 1878 ernannt wurde, blieb die
Stellvertretung des Reichskanzlers in diesem Sinne bei mir. Angesichts
des engen und unlösbaren Zusammenhanges der Ernährungsfragen mit der
Gesamtheit der wirtschaftlichen Angelegenheiten erschien diese Regelung
notwendig, um die Einheitlichkeit in der Kriegswirtschaftspolitik des
Reichs nach Möglichkeit sicherzustellen und um zu vermeiden, daß die
Zusammenfassung auf dem Sondergebiet der Volksernährung durch eine
neue Zersplitterung auf dem Gesamtgebiet der Kriegswirtschaft erkauft
werde. In der Praxis jedoch waren meiner Einwirkung durch einen
besonderen Umstand enge Grenzen gezogen. Dem Kriegsernährungsamt wurde
der schon früher geschaffene Reichstagsbeirat für Volksernährung zur
Seite gestellt, mit dem alle wichtigen Verordnungen und sonstigen
Maßnahmen durchberaten wurden. Ich habe anfänglich den Versuch
gemacht, die Beratungen des Ernährungsbeirats persönlich zu leiten
und dadurch einen unmittelbaren Einfluß auf dessen Stellungnahme und
Beschlußfassung zu gewinnen. Bei der Häufigkeit und Ausdehnung der
Sitzungen des Ernährungsbeirats und bei der starken Inanspruchnahme
meiner Zeit und Arbeitskraft durch meine übrigen Dienstgeschäfte ließ
sich das aber nicht durchführen. Schon Ende Juli 1916 mußte ich mich
entschließen, den Vorsitz dem Präsidenten des Kriegsernährungsamts
zu überlassen. Nun kamen die Verordnungen und Bekanntmachungen zu
mir zur Unterschrift, nachdem der Ernährungsbeirat bereits Stellung
genommen hatte. Beanstandungen meinerseits bedeuteten infolgedessen
die Wiederaufnahme eines schwierigen und langwierigen Verfahrens, oft
genug in Fragen, die keinen Aufschub duldeten. Dieser Weg war natürlich
nur in ganz wichtigen Fällen gangbar. Infolgedessen mußte ich mich
oft genug wohl oder übel entschließen, meinen Namen unter Verfügungen
zu setzen, die ich nicht für zweckmäßig halten konnte. Ich erinnere
mich z. B. meiner Auseinandersetzungen mit Herrn von Batocki über
die Zwangsbewirtschaftung der Eier, die ich für verfehlt hielt und
heute noch für verfehlt halte. Aber der Ernährungsbeirat hatte sich
festgelegt und Herr von Batocki erklärte die Herbeiführung einer anderen
Stellungnahme für ebenso unmöglich wie eine Regelung gegen die formell
nur gutachtlichen Beschlüsse des Ernährungsbeirats. Solche Zwangslagen
waren nicht selten. Die Ausgestaltung des Kriegsernährungsamts zu
einem Staatssekretariat unter Übertragung der Stellvertretung des
Reichskanzlers auf den Staatssekretär war die Lösung, die sich
schließlich trotz aller in der Einheitlichkeit der Führung der
Kriegswirtschaft begründeten Bedenken aufdrängte. In diesem Sinne wurde
die Frage im Juli 1917 bei Gelegenheit des Übergangs der Kanzlerschaft
an Herrn Michaelis und des Kriegsernährungsamts an Herrn von Waldow
entschieden.
Das Geschäftsgebiet, das dem Reichsamt des Innern -- abgesehen von
den innerpolitischen Angelegenheiten -- in den wirtschaftlichen
Dingen verblieb, war auch nach der Abtrennung der eigentlichen
Ernährungsfragen von kaum übersehbarer Ausdehnung. Seine Bewältigung
wurde mit der Dauer des Krieges und mit der Verschärfung des Druckes der
Wirtschaftsblockade von Monat zu Monat schwieriger. Dazu kam, daß der
Personalbestand des Reichsamts des Innern auf das äußerste eingeschränkt
war. Zu Kriegsbeginn hatte sich ein großer Teil der jüngeren Beamten
für den Dienst mit der Waffe freigeben lassen. Andere mußten für
die verschiedenen Kriegsorganisationen und für die Verwaltung der
besetzten Gebiete abgegeben werden. Ausreichend geschulter Ersatz stand
nicht zur Verfügung. Die dem Amt verbliebenen Kräfte waren bis zur
Grenze der Leistungsfähigkeit belastet. Dazu kam die ständig wachsende
Beanspruchung durch die parlamentarischen Verhandlungen. Während im
ersten Halbjahr des Krieges nur 3 kurze Plenarsitzungen des Reichstags
stattfanden, deren stenographische Berichte nur 23 Seiten umfaßten, im
zweiten Halbjahr 9 Sitzungen mit 186 Seiten Bericht, fanden im sechsten
Halbjahr des Krieges (1. Februar bis 1. August 1916) nicht weniger als
37 Vollsitzungen statt, deren stenographische Berichte auf 1280 Seiten
anschwollen. Noch mehr Zeit und Kraft nahmen die parlamentarischen
Kommissionen in Anspruch. Ich habe als Staatssekretär des Innern lange
Zeiten hindurch meine eigentlichen Amtsgeschäfte in der Zeit vor neun
oder zehn Uhr morgens und nach sieben oder acht Uhr abends erledigen
müssen und oft erst spät nach Mitternacht die Arbeit verlassen können,
um am nächsten Morgen zu früher Stunde wieder auf dem Plan zu sein; und
ähnlich wie mir selbst, erging es meinen wichtigsten Mitarbeitern.
Mit diesem überlasteten Apparat mußten die gewaltigen Anforderungen
bewältigt werden, die der Krieg in immer steigendem Maße an die
wirtschaftliche Zentralbehörde des Reiches stellte.