Reichsamt des Innern

Während ich in dem ersten großen Abschnitt des Krieges durch meine

Berufung an die Spitze des Reichsschatzamts unsere Kriegführung auf

dem Gebiete der Finanzen zu leiten hatte und dabei in die Lage kam,

gelegentlich auch an den großen wirtschaftlichen Aufgaben mitzuarbeiten,

brachte mich die Ernennung zum Staatssekretär des Innern Ende Mai 1916

an die Spitze derjenigen Verwaltung, der nach der Friedensorganisation

der Reichsbehörden die Bearbeitung der wirtschaftlichen Angelegenheiten

des Reichs zustand.

Am 6. Mai ließ mir der Kanzler mitteilen, daß der bisherige Chef

des Reichsamts des Innern, Stellvertreter des Reichskanzlers und

Vizepräsident des Preußischen Staatsministeriums, Staatsminister

Delbrück, auf seinem schon öfter bekundeten Entschluß, seinen Abschied

zu nehmen, nunmehr bestehe und eine baldige Genehmigung seines Abschieds

dringend wünsche. Delbrück war kurz vor Ausbruch des Krieges im

Begriff, zur Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit

einen mehrmonatigen Urlaub zu nehmen; angesichts des Kriegsausbruches

hatte er diese Absicht aufgegeben und nun fast zwei Jahre hindurch die

gesteigerte Arbeitslast getragen, die der Krieg für seine Ämter mit sich

brachte. Seit dem Beginn des Jahres hatte sich sein körperlicher Zustand

verschlechtert. Ich hatte mehrfach bei wichtigen Beratungen für ihn

eintreten müssen. Nunmehr stellte mich der Kanzler vor die Frage, ob ich

als Stellvertreter des Reichskanzlers und als Staatssekretär des Innern

die Nachfolge Delbrücks übernehmen wolle; für das Vizepräsidium des

Preußischen Staatsministeriums, dessen jüngstes Mitglied ich damals war,

richtete er die gleiche Anfrage an den Eisenbahnminister von Breitenbach.

Die Gründe, die mir Herr von Bethmann Hollweg darlegte, ließen mir keine

Wahl, so schwer es mir auch wurde, das Reichsschatzamt zu verlassen und

das neue, kaum zu bewältigende Amt auf mich zu nehmen. Viel stärker noch

als bei der Übernahme des Schatzamts hatte ich das Gefühl des Sprungs

ins Dunkle.

Für den Posten des Reichsschatzsekretärs fiel die Wahl auf den Grafen

von Rödern, bis dahin Staatssekretär in Elsaß-Lothringen.

Am 22. Mai vollzog der Kaiser, der damals für kurze Zeit im Berliner

Schloß Bellevue residierte, die Ernennungen. Die Kaiserin sagte mir, sie

bewundere meinen Mut. Als ich antwortete: »Was man muß, das kann man

auch,« setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: »Mit Gottes Hilfe!«

Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.

Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern gehörte damals die

gesamte innere Politik, die Angelegenheiten des Bundesrats, die gesamte

Sozialpolitik und die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit

Einschränkungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten der

auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt, das hierfür eine

eigene handelspolitische Abteilung hatte, mit dem Reichsamt des Innern

gemeinschaftlich bearbeitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges

hatten die Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung

des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen

Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles, was mit der Ausrüstung und

Versorgung des Heeres im Zusammenhang stand, an sich genommen. Der

Belagerungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund des

Belagerungszustandes den Generalkommandos zustehende Verordnungsrecht

ausgelegt und gehandhabt wurde, gab den militärischen Stellen die

Möglichkeit eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte

»Ermächtigungsgesetz« vom 4. August den Zivilbehörden. Durch dieses

Gesetz war der Bundesrat ermächtigt worden, »während der Zeit des

Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich

zur Abhilfe gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig

erweisen«. Da aber der Bundesrat eine Körperschaft war, deren Mitglieder

zu ihrer Abstimmung der Instruktion durch ihre Regierungen bedurften,

war dieses Instrument -- wenn es auch gegenüber der Notwendigkeit,

den Reichstag zu befassen, eine wesentliche Erleichterung bedeutete

-- doch immerhin viel schwerfälliger als das Verordnungsrecht der

Militärbefehlshaber. Im übrigen hat niemals eine formelle und scharfe

Abgrenzung der Arbeitsgebiete der militärischen und zivilen Behörden

stattgefunden. Vielfach griffen die Militärbehörden ein, wenn aus

militärischen Gründen die prompte Erledigung einer wirtschaftlichen

Frage notwendig war, und vielfach kamen Angelegenheiten, die von den

militärischen Stellen in Angriff genommen worden waren, zur weiteren

Bearbeitung an das Reichsamt des Innern zurück. Die erforderliche

Einheitlichkeit und Kontinuität wurden durch die wechselseitige

Beteiligung von Kommissaren aufrechterhalten.

Ein großer Teil der wirtschaftlichen Geschäfte des Reichsamts des

Innern wurde jetzt gleichzeitig mit dem Wechsel im Staatssekretariat

abgetrennt: die Ernährungsangelegenheiten.

Auf diesem Gebiete hatte sich eine straffere und schlagfertigere

Organisation als notwendig herausgestellt. Abgesehen von der

Notwendigkeit der Befassung des Bundesrats mit den Einzelheiten der auf

diesem weitschichtigen Gebiet erforderlichen Verordnungen war an der

Vorbereitung und Ausführung der gesetzgeberischen Maßnahmen außer dem

Reichsamt des Innern eine große Anzahl von Reichs- und Landesbehörden

beteiligt. Die Einheitlichkeit der Ausführung wurde dadurch in gleicher

Weise beeinträchtigt, wie die Schnelligkeit der Entschließung. Es

erschien deshalb angezeigt, die Befugnisse des Reichskanzlers auf dem

Gebiete der Volksernährung erheblich zu erweitern und ihm für die

Ausübung dieser erweiterten Befugnisse eine besondere Zentralbehörde

zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Lösung erklärte ich mich vor

der Übernahme des Reichsamts des Innern einverstanden. Gleichzeitig

mit meiner Ernennung zum Staatssekretär des Innern, am 22. Mai 1916,

wurde eine Bekanntmachung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur

Sicherung der Volksernährung veröffentlicht, die dem Reichskanzler

das volle Verfügungsrecht über alle Lebens- und Futtermittel und

die zur Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen

Gegenstände übertrug und ihn ermächtigte, alle zur Durchführung der

Lebensmittel- und Futtermittelversorgung erforderlichen Bestimmungen zu

treffen. Am selben Tage wurde durch Bekanntmachung des Reichskanzlers

das Kriegsernährungsamt geschaffen und diesem die Ausübung der dem

Reichskanzler auf dem Gebiete des Ernährungswesens zustehenden

Befugnisse übertragen. Zum Präsidenten des Kriegsernährungsamts wurde

der bisherige Oberpräsident von Ostpreußen, Herr von Batocki, ernannt.

Damit schieden die Angelegenheiten der Volksernährung aus dem

Geschäftskreis des Reichsamts des Innern aus; beim Reichsamt des Innern

blieb nur die Bearbeitung derjenigen Ernährungsangelegenheiten, die

untrennbar mit den Fragen unserer Einfuhr und Ausfuhr zusammenhingen.

Denn die Einfuhr von Nahrungs- und Futtermitteln aus dem Auslande konnte

nur im engsten Zusammenhang mit allen den anderen wirtschaftlichen

Fragen behandelt werden, die unser Verhältnis zu den einzelnen

befreundeten oder neutralen Staaten betrafen.

Im übrigen wurde mir in meiner Eigenschaft als Stellvertreter des

Reichskanzlers eine gewisse Mitwirkung auch bei den Geschäften

des Kriegsernährungsamts vorbehalten; da der Präsident des

Kriegsernährungsamts nicht zum Stellvertreter des Reichskanzlers im

Sinne des Stellvertretungsgesetzes von 1878 ernannt wurde, blieb die

Stellvertretung des Reichskanzlers in diesem Sinne bei mir. Angesichts

des engen und unlösbaren Zusammenhanges der Ernährungsfragen mit der

Gesamtheit der wirtschaftlichen Angelegenheiten erschien diese Regelung

notwendig, um die Einheitlichkeit in der Kriegswirtschaftspolitik des

Reichs nach Möglichkeit sicherzustellen und um zu vermeiden, daß die

Zusammenfassung auf dem Sondergebiet der Volksernährung durch eine

neue Zersplitterung auf dem Gesamtgebiet der Kriegswirtschaft erkauft

werde. In der Praxis jedoch waren meiner Einwirkung durch einen

besonderen Umstand enge Grenzen gezogen. Dem Kriegsernährungsamt wurde

der schon früher geschaffene Reichstagsbeirat für Volksernährung zur

Seite gestellt, mit dem alle wichtigen Verordnungen und sonstigen

Maßnahmen durchberaten wurden. Ich habe anfänglich den Versuch

gemacht, die Beratungen des Ernährungsbeirats persönlich zu leiten

und dadurch einen unmittelbaren Einfluß auf dessen Stellungnahme und

Beschlußfassung zu gewinnen. Bei der Häufigkeit und Ausdehnung der

Sitzungen des Ernährungsbeirats und bei der starken Inanspruchnahme

meiner Zeit und Arbeitskraft durch meine übrigen Dienstgeschäfte ließ

sich das aber nicht durchführen. Schon Ende Juli 1916 mußte ich mich

entschließen, den Vorsitz dem Präsidenten des Kriegsernährungsamts

zu überlassen. Nun kamen die Verordnungen und Bekanntmachungen zu

mir zur Unterschrift, nachdem der Ernährungsbeirat bereits Stellung

genommen hatte. Beanstandungen meinerseits bedeuteten infolgedessen

die Wiederaufnahme eines schwierigen und langwierigen Verfahrens, oft

genug in Fragen, die keinen Aufschub duldeten. Dieser Weg war natürlich

nur in ganz wichtigen Fällen gangbar. Infolgedessen mußte ich mich

oft genug wohl oder übel entschließen, meinen Namen unter Verfügungen

zu setzen, die ich nicht für zweckmäßig halten konnte. Ich erinnere

mich z. B. meiner Auseinandersetzungen mit Herrn von Batocki über

die Zwangsbewirtschaftung der Eier, die ich für verfehlt hielt und

heute noch für verfehlt halte. Aber der Ernährungsbeirat hatte sich

festgelegt und Herr von Batocki erklärte die Herbeiführung einer anderen

Stellungnahme für ebenso unmöglich wie eine Regelung gegen die formell

nur gutachtlichen Beschlüsse des Ernährungsbeirats. Solche Zwangslagen

waren nicht selten. Die Ausgestaltung des Kriegsernährungsamts zu

einem Staatssekretariat unter Übertragung der Stellvertretung des

Reichskanzlers auf den Staatssekretär war die Lösung, die sich

schließlich trotz aller in der Einheitlichkeit der Führung der

Kriegswirtschaft begründeten Bedenken aufdrängte. In diesem Sinne wurde

die Frage im Juli 1917 bei Gelegenheit des Übergangs der Kanzlerschaft

an Herrn Michaelis und des Kriegsernährungsamts an Herrn von Waldow

entschieden.

Das Geschäftsgebiet, das dem Reichsamt des Innern -- abgesehen von

den innerpolitischen Angelegenheiten -- in den wirtschaftlichen

Dingen verblieb, war auch nach der Abtrennung der eigentlichen

Ernährungsfragen von kaum übersehbarer Ausdehnung. Seine Bewältigung

wurde mit der Dauer des Krieges und mit der Verschärfung des Druckes der

Wirtschaftsblockade von Monat zu Monat schwieriger. Dazu kam, daß der

Personalbestand des Reichsamts des Innern auf das äußerste eingeschränkt

war. Zu Kriegsbeginn hatte sich ein großer Teil der jüngeren Beamten

für den Dienst mit der Waffe freigeben lassen. Andere mußten für

die verschiedenen Kriegsorganisationen und für die Verwaltung der

besetzten Gebiete abgegeben werden. Ausreichend geschulter Ersatz stand

nicht zur Verfügung. Die dem Amt verbliebenen Kräfte waren bis zur

Grenze der Leistungsfähigkeit belastet. Dazu kam die ständig wachsende

Beanspruchung durch die parlamentarischen Verhandlungen. Während im

ersten Halbjahr des Krieges nur 3 kurze Plenarsitzungen des Reichstags

stattfanden, deren stenographische Berichte nur 23 Seiten umfaßten, im

zweiten Halbjahr 9 Sitzungen mit 186 Seiten Bericht, fanden im sechsten

Halbjahr des Krieges (1. Februar bis 1. August 1916) nicht weniger als

37 Vollsitzungen statt, deren stenographische Berichte auf 1280 Seiten

anschwollen. Noch mehr Zeit und Kraft nahmen die parlamentarischen

Kommissionen in Anspruch. Ich habe als Staatssekretär des Innern lange

Zeiten hindurch meine eigentlichen Amtsgeschäfte in der Zeit vor neun

oder zehn Uhr morgens und nach sieben oder acht Uhr abends erledigen

müssen und oft erst spät nach Mitternacht die Arbeit verlassen können,

um am nächsten Morgen zu früher Stunde wieder auf dem Plan zu sein; und

ähnlich wie mir selbst, erging es meinen wichtigsten Mitarbeitern.

Mit diesem überlasteten Apparat mußten die gewaltigen Anforderungen

bewältigt werden, die der Krieg in immer steigendem Maße an die

wirtschaftliche Zentralbehörde des Reiches stellte.

Der Weltkrieg, II. Band Vom Kriegsausbruch bis zum uneingeschränkten U-Bootkrieg · 第 31 / 57 题