Am Anfang des vierten Bandes der Kursächsischen Streifzüge s

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Buches.

[Illustration: Cover]

Landesverein Sächsischer

Heimatschutz

Dresden

Mitteilungen

Heft

9 bis 12

Monatsschrift für Heimatschutz, Volkskunde und Denkmalpflege

Band XIV

_Inhalt_: Otto Eduard Schmidt – Das neue sächsische Jagdgesetz und

die heimatliche Tierwelt – Weihnachten im Landesmuseum – Allerhand

Nach-, Er- und Bedenkliches – Die Lachmöwe in Sachsen und in den

angrenzenden Landschaften der preußischen Oberlausitz – Aus den

Tagen der Kurfürstlichen und Königlich Sächsischen Post, 1770 bis

1865 – Die Heimat spricht – Gefäßfunde in Ölsnitz i. E. – Wald und

Wild – Schloß Augustusburg als Reichsdenkmal für unsere im

Weltkrieg Gefallenen – Großsedlitz einst und jetzt – Die

Heimatschutz-Verkaufsstelle – Bücherbesprechungen

Einzelpreis dieses Heftes 3 Reichsmark

Geschäftsstelle: Dresden-A., Schießgasse 24

Postscheckkonto: Leipzig 13987, Dresden 15835

Stadtbank Dresden 610

Bankkonto: Commerz- und Privatbank,

Abteilung Pirnaischer Platz, Dresden

Bassenge & Fritzsche, Dresden

Dresden 1925

Die Heimatbücherei des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz

1. Vom Wandern und Weilen im Heimatland von Gerhard Platz

2. Bunte Gassen, helle Straßen von Max Zeibig

3. Sächsische Landschaften von Edgar Hahnewald

4. Meine Brüder in stillem Busch, in Luft und Wasser von

Martin Braeß

5. Aus grauen Mauern und grünen Weiten von Gustav Rieß

6. Deutsche Wanderfahrten von Max Zeibig

In den Jahren nach der bösen Zeit hat uns der Büchermarkt zahlreiche

Neuerscheinungen gebracht und das Eine muß gesagt werden, wenn wir

den Durchschnitt daraus ziehen: Es ist erstaunlich aufwärts gegangen!

Die Zeit hat selbst Auslese gehalten. Die Besten unseres Volkes haben

sich abgewandt vom seichten Lesestoff früherer Zeit, der gar oft nur

süßlicher Tand war und den fühlenden Menschen nicht befriedigen konnte.

Für sie ist ein neues besseres Buch zum Bedürfnis geworden, ein Buch,

dessen Inhalt, ob ernst oder heiter, zum tiefen Erlebnis wird, und für

die Menschen, die mit beiden Füßen fest auf der Heimaterde stehen, ein

Buch, das die tief im Herzen wohnende Sehnsucht nach den Schönheiten

und Wundern der Heimat stillt.

Wir Sachsen können uns glücklich schätzen, daß uns in den letzten

Jahren eine kleine abgerundete Sammlung solcher trefflicher Bücher

beschert wurde, die sechs Bände der Bücherei des Landesvereins

Sächsischer Heimatschutz. Liebe zur Heimatschönheit, Freude an der

wundersamen Heimatnatur und Treue zur angestammten Scholle hat diese

»=Bücher des sächsischen Heimatfreundes=« entstehen lassen. Heimatliebe

und Heimatfreude wollen sie pflegen und bei denen wecken, die es

verlernt oder nie gekannt haben, sehenden Auges durch die Heimat zu

wandern, sich einzufühlen in ihre Schönheit, den tausendfältigen

Stimmen zu lauschen, die die heimatliche Natur durchklingen, neue

Hoffnung zu schöpfen aus den Denkmälern und Stätten der tausendjährigen

Geschichte unseres Vaterlandes.

Die Bücher sind nicht dazu geeignet, in einem Zuge heruntergelesen zu

werden wie Romane. Gar oft hebt sich unser Blick von den Zeilen und

wir schauen traumverloren hinaus in die Ferne und sehen mit geistigem

Auge die Heimatschönheiten vor uns erstehen, wie die Verfasser sie

erschauten.

Dann wandern wir im Geiste mit Gerhard Platz durch die

sonnenüberflutete Landschaft und im Morgennebel auf Weidmannspfaden

durch den Erzgebirgswald oder weilen mit ihm im Kreise schlichter,

glücklicher Menschen.

Wir sehen unser Land und Volk mit den Märchenaugen Max Zeibigs. Was

uns Meister Ludwig Richter im Bilde an Erbaulichem und Beschaulichem

beschert hat, das weiß Zeibig aus tief empfindendem Herzen in Worten zu

schildern.

Bei Hahnewalds Sächsischen Landschaften packt uns die Wandersehnsucht

und reißt uns mit zu froher, rascher Fahrt durchs Heimatland, heißt

doch sein Leitwort »Sehne dich und wandere.«

Gustav Rieß läßt das alte silberschwere Freiberg und das von

Bergmannsromantik durchklungene Freiberger Land vor uns erstehen und

offenbart uns die Seele einer verklungenen Zeit mit ihren Freuden und

Leiden.

Und Martin Braeß, dem Freunde der Tiere, wie trefflich gelingt es

ihm, uns unsern Brüdern im stillen Busch, in Luft und Wasser nahe zu

bringen, daß wir mit ihnen fühlen, in ihnen unsere Mitgeschöpfe sehen

lernen.

Unerschöpflich ist der Reichtum an Schönheiten, der in den trefflichen

Büchern ruht. Lies sie selbst und schaffe dir Stunden reinsten und

edelsten Genusses, verschenke sie und mache anderen eine dauernde

Freude; die Bücher lassen den fühlenden Menschen nicht los und wollen

immer wieder gelesen sein. Auf jedem Weihnachtstische sollten sie darum

liegen

die Bücher des sächsischen Heimatfreundes!

_Preis je 4 M._ Zu haben im Heimatschutz, Dresden-A., Schießgasse 24

_Bestellkarte in diesem Hefte_

Band XIV Heft 9/10 1925

[Illustration: Landesverein Sächsischer Heimatschutz Dresden]

Die Mitteilungen des Vereins werden in Bänden zu 12 Nummern

herausgegeben

Abgeschlossen am 30. September 1925

Otto Eduard Schmidt[1]

Der deutsche Touristendampfer liegt im grünen Hafen Spitzbergens vor

Anker. Seine Fahrgäste kommen eben in langer Bootsreihe von einem

Ausfluge zurück. Da löst sich von der Funkenstation ein Motorboot

und fährt den Heimkehrenden entgegen. Zwei junge Leute sind darin,

die sich mit lautem Zuruf als Deutsche vorstellen. Sie bekunden ihre

Freude über diese Begegnung mit Landsleuten so geräuschvoll und

übermütig, daß es dem feiner Empfindenden beinahe etwas weh tut, daß

er meint, einen tragischen Unterton heraushören zu müssen. Handelt es

sich hier vielleicht um das Erlebnis, das in besonderem Sinne gerade

für den Deutschen in Anspruch genommen werden muß; um das Erlebnis

des verlorenen Sohnes, der erst in der Fremde merkt, was die Heimat

für ihn bedeutet? Wir Deutsche sind im ganzen noch immer nicht so

weit, daß wir Volk und Vaterland unmittelbar als ersten Wert unseres

Weltbürgertums erfaßten. Wir haben die Männer bitter nötig, die uns auf

dem strengen Wege des Beobachtens und Erkennens zur rechten Liebe und

Begeisterung für unser Volkstum emporführen. Einem von ihnen aus warmem

Herzen für solche Arbeit zu danken, die er auf den verschiedensten

Gebieten seines öffentlichen Wirkens, auch als treuer Mitarbeiter

dieser Zeitschrift getan hat, gibt uns sein siebzigster Geburtstag die

ersehnte Gelegenheit. Wir wollen versuchen, seine Art und seine Tat mit

bescheidenem Worte zu erfassen.

Otto Eduard Schmidt ist ein Sohn des Vogtlands. Am 21. August 1855

wurde er in Reichenbach als Sohn des Kantors der Stadt geboren. Sich

selbst zu verstehen aus dem Zusammenhang mit der Familie und mit der

Landschaft, in die sie ihre Wurzeln geschlagen hatte, ist ihm immer

ein wichtiges und fruchtbares Unternehmen gewesen. Er hat der Parole:

Kümmere dich um die Geschichte deiner Familie, nachgehandelt, noch ehe

sie ein so erfreuliches Echo gefunden hatte, wie das jetzt besonders

auch in dem jüngeren Geschlecht geschehen ist. Wir hörten neulich

einen berühmten Hygieniker sagen, _der_ Mensch könne in seinem Leben

das Schwerste ertragen, der eine glückliche Kindheit gehabt habe. O.

E. Schmidt ist eine solche Kindheit beschieden gewesen, und er hat

sie nicht nur als Erinnerungsstoff zu reizvoller Erzählung gestaltet,

aus ihr hat er auch immer richtige Kräfte geschöpft, wie sie das

Leben zu meistern vermögen. Dem Unterrichte des eigenen Vaters, der

Realschule seiner Vaterstadt, die damals gerade im ersten Aufblühen

war, dankt er die feste Grundlage seiner weiteren Ausbildung. Auf ihr

konnte die Kreuzschule in Dresden den gymnasialen Abschluß in einer

kürzeren Reihe von Jahren aufbauen, als ursprünglich möglich schien.

Der »arme Kantorsgung«, dessen schmalen Geldbeutel die Fabrikantensöhne

von Reichenbach bespöttelten, ist zu einem Manne geworden, der aus

dem Schatz seines Geistes und Gemüts viele reich gemacht hat. Aber

auch äußerlich hat sein Leben einen bedeutsamen Aufstieg zu Führung

und Geltung gewonnen. Aus dem philologischen und historischen Studium

an der Universität Leipzig erwuchs eine Doktordissertation, die der

Professor Ludwig Lange angeregt, und mit der er dem jungen Gelehrten

den Weg in eine zwanzigjährige wissenschaftliche Beschäftigung mit

dem Todeskampfe der römischen Republik gewiesen hatte. Aus diesem

Studium erwuchs ein Staatsexamen, das O. E. Schmidt den Zugang zum

höheren Schuldienst Sachsens öffnete. Es liegt uns daran, diese

Seite seiner Lebensarbeit zu betonen, damit sie ja nicht hinter der

schriftstellerischen zurücktritt. Er hat es eben fertiggebracht, als

Lehrer und Schulleiter ganz seinen Mann zu stellen und zugleich in

unbeirrbarem Fleiß und unbeugsamer Willenskraft den Weg des Forschers

und Volkserziehers zu verfolgen. Vier Stätten teilen sich in seine

amtliche Wirksamkeit. Das Staatsgymnasium in Dresden-Neustadt, das

für ihn wie für manchen anderen immer mit dem Zauber der ersten Liebe

zum Beruf umwoben blieb. Die Fürstenschule zu St. Afra in Meißen, in

deren Lebensbereich zu gehören bei Lehrern wie Schülern gesunderweise

immer ein gewisses Hochgefühl weckt. Das Wurzener Gymnasium und das

Albertinum in Freiberg hat er dann als Rektor geleitet. Schon dieser

Anstieg zeigt, daß ihm die Anerkennung der obersten Schulverwaltung

nicht gefehlt hat. Aber auch die unüberbietbar köstliche Frucht

schulmeisterlichen Strebens ist ihm gereift, die dankbare Treue der

Mitarbeiter und der Schüler. In Grubes biographischen Miniaturbildern,

deren achte Auflage O. E. Schmidt bearbeitet hat, erzählt er in einer

der fünfundzwanzig von ihm neu geschaffenen Lebensbeschreibungen von

dem Renaissance-Pädagogen Vittorino da Feltre. Wenn da vom Lehrer

die doppelte Kunst des Belehrens und Erziehens verlangt, wenn die

körperliche Ausbildung als wichtig neben die geistige gestellt, wenn

die Freude des Lehrers am fröhlichen Spiel der Jungen geschildert

wird, wenn wir den Erzieher bemüht sehen, Schädlinge von ihnen fern

zu halten, einfache Sitten und fromme Beugung unter den Willen Gottes

zum tragenden Gerüst ihres Lebens zu machen, dann sind das wohl

Erziehungsgrundsätze, die dem Erzähler bei seinem eigenen Lehrerwirken

den Weg gewiesen haben.

Über die Grenzen dieser Dienste, die dem sächsischen Schulwesen

geleistet sind, gehen die Wirkungen hinaus, die O. E. Schmidt mit

seinen Büchern hervorgerufen hat. Als der kursächsische Streifzügler

ist er wohl dem deutschen Lesepublikum am vertrautesten geworden. Wir

bilden diesen Ausdruck, um einen doppelten Irrtum zurückzuweisen, der

entstehen könnte. Er klingt an die Streifkorps und Nachzügler an,

die in wilden Kriegszeiten das Land durchschwärmen; die fahren daher

und nehmen, was sie erwischen können, und im nächsten Augenblick

sind sie flüchtig davon. Nichts von solcher rauhen, oberflächlichen,

effekthaschenden Art, wie sie durch den kriegerischen Vergleich etwa

anschaulich wird, ist der Schriftstellerei O. E. Schmidts eigen. Und

ihr Stoffgebiet ist weiter als das Gebiet von Kursachsen. Das hohe Lied

der Heimat ist eine Blüte am Baum seines Schaffens, sie fällt vielen

ins Auge und wird von vielen genossen. Aber wir dürfen Stamm und Wurzel

nicht vergessen, die ihr erst die Möglichkeit zum Aufblühen gaben.

Äußerlich angesehen scheiden sich O. E. Schmidts Schriften in zwei

Gruppen. Da ist einmal, was er über die _römische Antike_, besonders

über Cicero und seine Zeit, und dann, was er zur Geschichte und

Landeskunde Sachsens und früherer sächsischer Gebiete geschrieben hat.

Etwa bis 1900 steht das Altertum im Brennpunkt seiner Studien. In

eindringender Kleinarbeit sucht er den richtigen Wortlaut der Briefe

Ciceros und die Zeit ihrer Abfassung festzustellen. So schafft er aus

Hunderten von wissenschaftlich gesicherten Einzelbelegen den Grund,

auf dem er dann ein lebendiges Bild von der Persönlichkeit Ciceros

im Rahmen der Kulturentwicklung, in die es hineingehört, aufrichten

kann. Das geschieht in dem Hauptwerk dieser ersten schöpferischen

Periode »Der Briefwechsel des Marcus Tullius Cicero, von seinem

Proconsulat in Cilicien bis zur Ermordung Caesars«. O. E. Schmidt

hat sich darüber freuen dürfen, daß die Bewertung Ciceros, und

überhaupt die Forschungen, die in diesem Buche niedergelegt sind,

immer allgemeiner von der Wissenschaft angenommen und noch zuletzt

von Eduard Meyer in seinem Werke über Caesar und die Begründung

der Monarchie als grundlegend anerkannt worden sind. Wir sehen

übrigens den Deuter der ciceronianischen Zeit zur ersten Liebe seiner

wissenschaftlichen Arbeiten zurückkehren. Seit ihm 1919 die Pflichten

seines Amtes abgebürdet worden sind – von einem Ruhestand kann bei O.

E. Schmidt wirklich nicht die Rede sein – hat er eine durchgreifende

Neubearbeitung von Wägners Rom vollendet. Schon mit der neunten

Auflage von 1912 hatte er dieses Buch zu seiner Gesamtdarstellung der

römischen Geschichte umgestaltet; eine andere, noch ausführlichere,

liegt in dem zweiten Bande von Spamers Weltgeschichte vor.

Zwischen diesem ersten Frühling aber und seinem Johannistrieb im

siebenten Jahrzehnt keimt eine neue große Liebe auf. Seit der

Jahrhundertwende verblaßt die heroische Linie der Landschaft

Mittelitaliens und die kürzere, anmutigere Linie mitteldeutscher

Gegend prägt sich schärfer aus. 1902 erscheint der erste Band der

_kursächsischen Streifzüge_. Ihm sind vier andere gefolgt, die heute

wohl fast alle in bereicherter Auflage vorliegen. Und auch die andere

schriftstellerische Tätigkeit O. E. Schmidts, ob sie nun in großen

Werken wissenschaftlicher Art oder in Büchern und Aufsätzen für den

deutschen Leser Gestalt gewinnt, wendet sich der Heimat zu. Es ist

uns nicht bekannt, was für ein äußerer Anstoß etwa diese neue Wendung

ausgelöst haben mag. Nach ihrem inneren Gesetz erscheint sie uns aber

als eine notwendige Folge aus der Anlage des Autors. Ein Mann, dem es

gegeben ist, Leben zu erschauen und zu erfassen, der den Trieb spürt,

die geschichtlichen Wurzeln dieses Lebens bloßzulegen, muß schließlich

einmal auf das Leben stoßen, das ihm äußerlich und innerlich am

nächsten ist, auf das Leben der Heimat. Dabei darf dies nicht vergessen

werden: Heute ist die Heimatschriftstellerei die große Mode, auch

Wanderberichte und Reiseeindrücke sehr bescheidener Art werden von

ihrer Welle ins Publikum getragen; O. E. Schmidt hatte seinerzeit mit

Staunen und Befremden zu kämpfen, er mußte die Leser erst erziehen für

die gute Kost, die er ihnen brachte.

Es kann nicht unsere Aufgabe sein, das reiche Schrifttum dieser zweiten

Schaffensperiode ebensowenig wie das der ersten in seinem ganzen

Umfange zu würdigen. Für beides fehlt uns Sachkenntnis und Raum. Wir

können nur versuchen, ein paar Züge hervorzuheben, die ihm gemeinsam

und eigentümlich zu sein scheinen.

Hinter der Darstellung steht bei O. E. Schmidt immer ein gründliches

Studium und eine sorgfältige Bewertung der Quellen. In der

philologischen Arbeit an dem antiken Stoff hat er sich diese strenge

Arbeitsweise angeeignet. Aber er bleibt nie im Kleinen und Einzelnen

stecken. Er hat die Gabe entfaltet, in die vergangene Zeit sich so

einzuleben, daß er sie auch anderen lebendig machen kann. Man lese

etwa das Werk »Minister Graf Brühl und Karl Heinrich von Heinecken«,

das als Band XXV unter den Schriften der Sächsischen Kommission für

Geschichte 1921 herausgekommen ist. Da lernen wir sie alle kennen,

die Helfershelfer des Verbrechers auf dem Ministersessel, vom

Kammerherrn bis zum Kammerdiener, und seine Gegner, vom König bis

zum Oberhofprediger. Gelegentlich muß der Herausgeber zu einem der

Namen, die in den abgedruckten Briefen vorkommen, Anmerkungen machen

wie diese: »Die Person des Professors Richter konnte ich nicht näher

bestimmen.« Dann sehen wir zwischen diesen Worten ordentlich ein

Schweißtröpfchen glänzen, das von der angewandten Mühe erzählt, und

hören einen leisen Seufzer darüber, daß sie vergeblich gewesen ist.

Bei all dieser Genauigkeit im einzelnen gibt doch das ganze Buch ein

Bild von dem todkranken Rokoko, wie es nicht anschaulicher gedacht

werden kann. Auch auf die kursächsischen Streifzüge hat ihr Verfasser

nicht ein beliebiges Reisehandbuch zu gelegentlichem Nachschlagen

mitgenommen, sondern das ganze Rüstzeug der Urkundenkenntnis für die

Geschichte, die der durchwanderten Landschaft ihre Spuren aufgeprägt

hat. Wir erinnern uns an die Jahre, wo wir in Dresden freundnachbarlich

mit O. E. Schmidt verkehrten, der bereits nach Meißen übergesiedelt

war. An einem bestimmten Wochentage konnte man ihn stets in der

Hauptstadt treffen, denn da kam er trotz aller Belastung mit den

Schulpflichten herüber, um im Staatsarchiv zu arbeiten. Den Leser,

dem nun die aus solchen Mühen entstandenen Schriften so leicht und

angenehm eingehen, möchte man doch auch daran erinnern, daß O. E.

Schmidt nicht eigentlich eine sogenannte flüssige Feder hat, daß er

vielmehr auch an die Formgebung seiner Gedanken viel feilende Sorgfalt

wenden muß. Das Ziel seiner forschenden Teilnahme sind Männer, deren

Charakterbild in der Geschichte schwankt. Ihnen zu einer gerechteren

Beurteilung bei der Nachwelt zu verhelfen, gewisse eingewurzelte

Vorurteile der Geschichtsbetrachtung zu zerstreuen, ist ihm ein

wichtiges Anliegen. Wir denken etwa an die Rettungen, die für Lessings

Berliner Schriftstellerei kennzeichnend sind. Als O. E. Schmidt über

Cicero zu schreiben begann, herrschte das Urteil Mommsens über den

Arpinaten. Er durfte seinen Helden aus diesem Schatten heraus in

ein günstigeres Licht rücken. In dem Buche »Fouqué, Apel, Miltitz,

Beiträge zur Geschichte der deutschen Romantik«, wird einmal Fouqués

Dichterruhm gegen mancherlei Verkennung sichergestellt und dann wird

an dem Scharfenberger Kreis gezeigt, daß auch in dem weichen Klima der

Romantik Männer ihren Wirklichkeitssinn und ihre Tatkraft sich bewahren

konnten. Auch eine geschichtliche Gestalt, wie der Minister Brühl, ist

nicht einfach mit einem Freispruch oder einer Verurteilung abgetan.

O. E. Schmidt läßt seine falsche Politik und den Mißbrauch, den er

mit seiner Amtsgewalt und mit dem Vertrauen seines Fürsten getrieben

hat, scharf hervortreten, aber läßt uns doch auch in der ästhetischen

Kraft seiner Prachtliebe und in seiner wirtschaftlichen Erfindungsgabe

eine gewisse Genialität ahnen. Auf der anderen Seite sehen wir den

großen Gegner Brühls, Friedrich II., im berechtigten Kampfe gegen das

unbequeme Sachsen doch auch so kleine Mittel nicht verschmähen, wie

es der Eingriff in den Privatbesitz des Ministers eines ist. In einer

anderen Veröffentlichung der Sächsischen Kommission für Geschichte, sie

heißt: »Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kongresses.

Siebenundachtzig ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen

Adelsarchiven«, verteidigt O. E. Schmidt Sachsen gegen den Vorwurf, daß

es 1813 auf der falschen Seite gestanden habe. Er macht uns eine Reihe

führender Männer bekannt, die mit Kraft und Wirkung den vaterländischen

Gedanken des Befreiungskampfes in Sachsen vertreten haben. Daß sie

damit nicht zur rechten Zeit durchdrangen, daß sie dann die drohende

Zerstückelung Sachsens nicht verhindern konnten, war nicht ihre

Schuld. Was er anderen anschaulich machen will, das sieht er sich nach

Möglichkeit mit eigenen Augen an. Er weiß, daß die Vergangenheit nicht

nur auf Urkunden von Pergament und von Papier sich niedergeschlagen

hat, daß vielmehr fernes Leben in Mauerwerk und Stein, in alten Sitten

und Bräuchen, in Werken der Kunst und in der Sprache aufzuspüren ist.

Vor allem hat es sich ihm als fruchtbar erwiesen, einen Menschen zu

verstehen, zu erklären aus dem Gehäuse, das er seinem Dasein gab. Darum

ging er nach Italien und suchte die Stätten auf, wo Ciceros Villen

standen; so wurde ihm der Briefschreiber lebendig, der im Tablinum

dieser Villen gesonnen und geschrieben hatte. Wir freuen uns mit dem

rüstigen Siebziger, daß nun die Schranken böser Zeiten gefallen und der

Weg zu neuen Südlandsfahrten offen steht. Die Wurzeln dieser schönen

Rüstigkeit, der ungetrübten Wanderfreude auch im Alter, liegen doch

darin, daß er den Wandertrieb, der schon im Knaben fröhlich aufwachte,

so folgerichtig durch ein ganzes Leben gepflegt hat. Was hier ein

Handwerksbrauch, dort ein Mittel der Entspannung, was gesellschaftliche

Veranstaltung, was Mode, Parteisymbol sogar geworden ist, das Wandern,

er hat es zur Kunst entfaltet. Er ist ein Mann, der suchen kann, der

aber auch zu finden versteht; ein Mann, der sehen kann, aber auch

anderen die Augen zu öffnen vermag. Gewiß reden die Steine; es ist

aber doch reizvoller und förderlicher, wenn O. E. Schmidt neben das

alte, schöne Tor, neben den zerfallenen Turm tritt und ihre Sprache

deutet. Wir hätten den einzigartigen Blick auf Dom und Albrechtsburg

nie genossen, wenn er uns nicht zu dem Bodenfenster seiner Meißner

Amtswohnung hinaufgeführt hätte, von dem aus sich der Blick erschloß.

Was haben seine Wandergefährten für Erquickung und Gewinn gehabt, was

auch der gelegentliche Besucher, den er nach ernstem Gespräche durch

eine der Mittelstädte seines amtlichen Wirkens führte – sie hat im

Bädeker keinen Stern – ihm durch Anschauung alter Baudenkmäler neue

Erkenntnisse aufschloß und das Gleichgewicht seines Gemüts zurückgab.

Immer hat der kursächsische Wandersmann auch den Leuten aufs Maul

gesehen. Aus ihrer Sprache hat er das Wesen der deutschen Stämme, denen

seine besondere Aufmerksamkeit galt, und ihre Geschichte aufgeleuchtet.

Seine Ausführungen über die sächsischen Dialekte sind ein wirksames

Mittel gegen die Vergiftung, die gewisse Dialektdichtungen im

Bliemchenstil bei den anderen deutschen Stämmen hervorgerufen haben;

eine Vergiftung des Gemüts, die mit einem mitleidig-verächtlichen

Lächeln auf alles Sächsische glaubt reagieren zu dürfen.

Die Stärke O. E. Schmidts liegt nicht in der beweisenden

Gedankenführung, in der Zusammenfassung philosophischer Höhenschau.

Ihm kommt es immer auf das Anschauen des Lebens und seine getreue

Wiedergabe im schriftstellerischen Bild an. Wir begreifen, wie stark

das deutsche Schicksal der Jahre 1914/18 auf ihn wirken mußte. Dazu kam

der Auftrag des sächsischen Königs, die Taten der Sachsen im Weltkriege

zu schildern. Dieses Unternehmen vorzubereiten, ist er dreimal zu

längerem Aufenthalt an die Front geschickt worden. Ein weitschichtiger

Briefwechsel mit Kriegsteilnehmern und persönlicher Gedankenaustausch

mit den militärischen Führern hat sich angeschlossen. Als ersten Ertrag

bekamen wir 1915 das Büchlein »Eine Fahrt zu den Sachsen an die Front«.

Dem mit unendlicher Mühe fertiggestellten Hauptwerke versperrte die

Zensur den Weg in die Öffentlichkeit. Wir getrösten uns der kommenden

Zeit, wo einmal die Staatsleitung und die Staatsbürger in gleicher

Weise dieses Denkmal kriegerischer Leistung werden unbefangen werten

können.

Am Anfang des vierten Bandes der Kursächsischen Streifzüge stellt

O. E. Schmidt in einer Vision Jean Paul sich gegenüber und bezeugt

dankbar den Einfluß, den er von ihm erfahren hat. Es besteht zwischen

beiden nicht nur der äußere Anklang, daß weit über den engeren Kreis

der Freunde hinaus auch der Doppelname Otto Eduard den allzuhäufigen

Familiennamen entbehrlich gemacht hat. Vielmehr ist der Schilderer

der kursächsischen Heimat seinem großen Vorbild auch in diesem Zuge

ähnlich: er sieht die Welt mit den Augen eines Sonntagskindes an;

darum erkennt er das Wundersame auch im kleinen und kleinsten. Er

bringt es fertig, den bescheidenen Alltag sinnig zu beseelen und zu

durchgeistigen. Einer der Freunde hat fein gesagt: »In jeder Pfütze

sieht O. E. Schmidt das Stück Himmel, das sich darin spiegelt«. Mit

einem freudigen Optimismus, der in der Güte und Reinheit seiner

Gesinnung und letztlich in der frommen Haltung seines innersten

Menschen ruht, bejaht er das Leben und freut sich der aufbauenden

Kräfte, die in ihm wirken. Er ist davon durchdrungen, daß er eine

Landschaft, ein Kunstwerk, einen Menschen nur dann verstehend erfassen

kann, wenn er mit williger Liebe ihnen entgegenkommt.

Diese entgegenkommende Liebe und dieser Glaube an den Sieg des Guten

haben in ihm die echte Gabe entfaltet, Freunden ein Freund zu sein;

haben ihn befähigt, den Umfang persönlicher Beziehungen fast auf alle

gesellschaftlichen Schichten seiner Heimat auszudehnen, in der bewußten

Absicht, bei allen das Wertvolle zu finden und im Austausch mit ihnen

seine Kenntnisse zu erweitern. Ob er mit der Wirtin im Dorfgasthaus

plaudert, ob er sich von der Schwester eines toten Künstlers Werkstatt

und Hinterlassenschaft zeigen läßt, ob er mit Pfarrer und Schullehrer

in alten Kirchen und Ruinen umherkriecht, oder ob er in der Tafelrunde

der Schloßherren sitzt, die ihn so gern als Sachverständigen in ihre

Archive und als immer anregenden Erzähler in ihren geselligen Kreis

rufen, immer bleibt er der Gleiche, fühlt sich am rechten Platz, ohne

die Selbständigkeit seines Denkens und Fühlens irgend preiszugeben.

Zum Schluß kehren wir bei dem Siebziger ein, der mit seiner von ihm

hoch gehaltenen Frau, mit Kindern und Enkeln den Familientag begeht;

auf der Scholle, nach der er sich frühzeitig gesehnt, die er in heißem

Mühen langsam sich erarbeitet, die er wieder, wie ein Häusler hackend

und mähend, sich erhalten hat durch Zeiten der Not. Wir hoffen, daß

auch wir, wenn das Fest schlafen gegangen ist, wieder einmal einkehren

dürfen in Hirschsprung, nahe bei der Ladenmühle, daß er uns dann durch

die schlichten aber heimeligen Räume des Bauernhäuschens führt und uns

Hausrat zeigt, den er inzwischen vorm Untergang errettet und angekauft

hat. Und wenn er uns dann die Geschichte dieses Stuhls und jenes Kruges

erzählt, dann schauen wir verstohlen nach seinem Schreibtisch, ob sich

da nicht wieder eine Handschrift zur Veröffentlichung rundet, und

freuen uns auf das, was er uns wieder schenken will.

Rudolf Richter, Leipzig.

Fußnote:

[1] Dieser Aufsatz erschien in verkürzter Gestalt bereits zum

siebzigsten Geburtstag des hervorragenden Gelehrten am 21.

August 1925 in den Dresdner Nachrichten.

Das neue sächsische Jagdgesetz und die heimatliche Tierwelt

Von _Martin Braeß_

Ein Vergleich des am 1. September 1925 in Kraft getretenen sächsischen

Jagdgesetzes vom 1. Juli dieses Jahres mit den bisher geltenden

gesetzlichen Bestimmungen läßt erkennen, daß den _Forderungen des

Naturschutzes in weitgehendem Maße Genüge getan worden ist_.

Zunächst fällt auf, daß § 2 eine vollständige, erschöpfende Aufzählung

der jagdbaren Tiere enthält, während das bisher geltende Gesetz nur

ganz allgemein »alle diejenigen herrenlosen und in ungezähmtem Zustande

lebenden Säugetiere und Vögel, die bisher in hiesigen Landen als zur

Jagd gehörig angesehen worden sind«, zum Gegenstand des Jagdrechts

erklärte. (Gesetz, die Ausübung der Jagd betreffend vom 1. Dezember

1864, § 1, Absatz 2.) Zwar folgte auch hier eine Aufzählung der

jagdbaren _Säugetiere_, die – obgleich sie lückenlos ist – doch nicht

ausschließlich sein sollte, wie der Zusatz »namentlich« beweist;

hinsichtlich der jagdbaren _Vögel_ aber fehlte jede Einschränkung.

Eine solche brachte erst das Gesetz, die Schonzeit der jagdbaren Tiere

betreffend, vom 22. Juli 1876; dessen § 1 lautete: »Gegenstand des

Jagdrechts sind fernerhin nicht mehr: die Lerchen, Drosseln und alle

kleineren Feld-, Wald- und Singvögel, zu welchen jedoch Rebhühner,

Wachteln, Bekassinen, Schnepfen und wilde Tauben, sowie die kleineren

Raubvögel und alle Würgerarten nicht zu rechnen sind.« Es leuchtet ohne

weiteres ein, daß der Begriff »kleinere Feld-, Wald- und Singvögel«

viel zu allgemein ist, um Unklarheiten auszuschließen.

Nur eine _erschöpfende Aufzählung aller jagdbaren Tiere_ konnte

derartige Unklarheiten beseitigen. Daß dies geschehen, ist hinsichtlich

der Vögel ein beachtenswerter Vorzug des neuen Gesetzes. § 2 zählt

unter a folgende _Säugetiere_ als »jagdbare Tiere (Wild)« auf:

»Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild, Hasen, wilde Kaninchen,

Biber, Dachse, Füchse, Fischottern, Marder, Iltisse, Wiesel

(Hermeline), Wildkatzen, Eichhörnchen.«

Neu ist lediglich, daß das _Muffelwild_ (Mufflon), das einzige

Wildschaf Europas, das die hohen Gebirge der spanischen Provinz Murcia,

Korsikas und des östlichen Siziliens bewohnt, unter die jagdbaren Tiere

aufgenommen worden ist, nachdem man es in neuerer Zeit in Sachsen

eingeführt hat, wo es vielleicht einmal, wie in den gebirgigen Teilen

Thüringens und Schlesiens, eine gewisse Bedeutung erlangen mag. Sonst

sind gegenüber dem alten Jagdgesetz nur in der _Bezeichnung_ ein paar

Änderungen getroffen worden: statt »Edelwild« ist der gebräuchlichere

Ausdruck »Rotwild«, statt »Wiesel _und_ Hermeline«, was unter Umständen

dasselbe bedeutet, »Wiesel (Hermeline)« und, um jedem Mißverständnis

vorzubeugen, statt »wilde Katzen« die Bezeichnung »Wildkatzen«

eingesetzt worden. Daß dieses Raubtier, ebenso der Biber, mit

aufgezählt ist, dürfte für Sachsen wohl ziemlich gegenstandslos sein

und bleiben.

Vielleicht befremdet es, daß in der Liste der jagdbaren Tiere

nicht auch die _Bisamratte_ angeführt ist, jener unwillkommene

fremde Gast unserer Gewässer, der für Wasserdämme und Straßenbauten

eine Gefahr bildet. Zur Bekämpfung dieses Schädlings ist aber ein

besonderes Gesetz vom 30. Juli 1923 erlassen worden, das den Jagd-,

ebenso den Fischereiberechtigten, den Eigentümern, Nutznießern,

Mietern und Pächtern von Grundstücken und stehenden Gewässern die

Verpflichtung auferlegt, das beobachtete Auftreten von Bisamratten der

Amtshauptmannschaft, beziehungsweise dem Stadtrat anzuzeigen und die

zur Abwehr nötigen Maßnahmen zu ergreifen.

Was die _Fischottern_, ebenso die _Fischreiher_ betrifft, so bleibt

wie bisher das ausschließliche Jagdrecht insofern eingeschränkt,

als es nach § 12 des Fischereigesetzes vom 15. Oktober 1868 den

Fischereiberechtigten gestattet ist, diese Tiere »zu fangen oder

(ohne Benutzung von Schießgewehr) zu töten«. Allerdings müssen die

so gefangenen oder getöteten Fischottern und Fischreiher »binnen

vierundzwanzig Stunden an den Jagdberechtigten ausgeliefert« werden.

Es ist zu wünschen, daß bei einer Neubearbeitung des Fischereigesetzes

dieser § 12 wegen der Seltenheit der genannten Tiere wegfällt.

Die erfreulichsten Fortschritte im Sinne des Naturschutzes weist § 37

des neuen Gesetzes auf. Er handelt von den _zeitlichen Beschränkungen

der Jagdausübung_, führt also die _Schonzeiten_ der jagdbaren Tiere

an. Unter den _Säugetieren_ sind es lediglich das Schwarzwild, die

wilden Kaninchen, Füchse, Fischottern, Iltisse, Wiesel (Hermeline) und

Eichhörnchen, die einer Schonzeit entbehren, während selbst einigen

Raubtieren, nämlich den Mardern, eine Schonzeit vom 1. März bis 31.

Oktober und den Dachsen und Wildkatzen eine solche vom 1. Februar

bis 31. August zugebilligt wird. Bisher erfreute sich unter allen

Raubtieren, bepelzten wie befiederten, nur der Dachs einer Schonzeit

(1. Februar bis 31. August). Aus Rücksicht auf ihre Seltenheit ist

nun auch den Mardern (Edel- und Steinmardern) und den Wildkatzen eine

solche zuerkannt worden.

Besonders erfreulich ist es, daß die Schonzeiten des _Rot-_ und

_Rehwildes_ und der _Hasen_ eine beträchtliche Ausdehnung erfahren

haben. Die Gefahr, die dem Wildstande infolge des kalten Winters

1923/24 drohte, war so groß, daß die neuen Schonzeiten für das genannte

Wild, wie sie das in Beratung stehende Gesetz vorgesehen hatte, schon

vorher durch ein besonderes Gesetz vom 12. Dezember 1924 festgelegt

wurden. Es sind die folgenden: für männliches Rotwild vom 1. Februar

bis zum 31. Juli, für weibliches Rotwild vom 1. Februar bis zum 31.

August, für männliches und weibliches Damwild vom 1. März bis zum 31.

August, für Rehböcke vom 1. Dezember bis zum 30. Juni des folgenden

Jahres, für weibliches Rehwild vom 1. Dezember bis zum 15. Oktober des

folgenden Jahres, für Hasen vom 15. Januar bis zum 30. September.

Ein Vergleich mit dem Schonzeitgesetz vom 22. Juli 1876 zeigt, daß die

Schonzeiten für männliches Rotwild um zwei Monate (Februar und Juli),

für weibliches Rotwild um einen Monat (Februar), für männliches Damwild

um zwei Monate (Juli und August), für Rehböcke gleichfalls um zwei

Monate (Dezember und Januar), für weibliches Rehwild um einen halben

Monat (erste Hälfte Dezember) verlängert worden sind.

Für die Sicherung eines gesunden Bestandes an Rot-, Dam- und Rehwild

erscheint es ferner wichtig, daß die Schonzeiten für _Kälber_ in dem

Jahre, in dem sie gesetzt sind, die gleichen sind, wie für weibliche

Stücke derselben Wildart.

Was das _Muffelwild_ betrifft, so ist erstmalig seine Schonzeit

gesetzlich festgelegt worden, und zwar für männliches Muffelwild vom 1.

Februar bis zum 31. August, für weibliches vom 1. Dezember bis zum 30.

September des folgenden Jahres.

Auch die Schonzeit der _Hasen_ ist um einen halben Monat (zweite Hälfte

Januar) verlängert worden.

Ungleich zahlreicher sind die Änderungen, die sich auf die _jagdbaren

Vögel_ beziehen. Hier galt es nicht nur Klarheit zu schaffen, die

bisher fehlte, sondern auch der Vogelwelt einen weit größeren Schutz zu

gewähren, dessen sie in einem so dicht bevölkerten Industrielande, wie

es gerade unser Sachsen ist, dringend bedarf. Gewiß wird der Natur- und

Vogelfreund immer noch einige Wünsche hegen, die auch das neue Gesetz

nicht vollständig erfüllt, z. B. in betreff einzelner Tagraubvögel;

aber im allgemeinen lehrt der Vergleich mit den bisher geltenden

gesetzlichen Bestimmungen den _großen Fortschritt auf dem Gebiete des

Vogelschutzes_, den das Gesetz klar zum Ausdruck bringt.

§ 2 zählt unter ~b~ folgendes _Federwild_ auf: »Auer-, Birk- und

Haselwild, Rebhühner, Fasanen, wilde Tauben, Ziemer, Bekassinen,

Wildschnepfen, Trappen, Brachvögel, wilde Schwäne, Wildgänse,

Wildenten, Rallen (Wasser-, Teich- und Sumpfhühner), Säger, Taucher,

Möwen, Kiebitze, Fischreiher, Kormorane, Würger und rabenartige Vögel

(Raben-, Nebel-, Saatkrähen, Elstern, Dohlen, Eichelhäher), Wachteln,

Wachtelkönige, Uhus und alle Tagraubvögel.«

In dieser Liste begegnen wir einer ganzen Anzahl von Vogelarten, auf

die das Reichsvogelschutzgesetz vom 30. Mai 1908 keine Anwendung

findet; es sind dies: die wilden Tauben, die Wasserhühner, Säger,

Taucher, Fischreiher, Kormorane, Würger, die rabenartigen Vögel, der

Uhu und die meisten Tagraubvögel. Sie alle würden, falls man sie aus

dieser Liste gestrichen hätte, nach dem Reichsgesetz »vogelfrei« sein,

d. h. es dürfte sie _jedermann_ fangen (allerdings nicht mit Schlingen)

und töten, auch ihrer Eier und Jungen berauben. Weil sie aber jagdbar

sind, steht solche Befugnis _nur_ dem Jagdberechtigten zu. Auch hat die

neue Fassung von § 1 des Schonzeitgesetzes: »Das Fangen und Erlegen

nicht jagdbarer Vögel ... ist gänzlich verboten« dafür gesorgt, daß in

vollem Umfang keine einzige Art mehr »vogelfrei« ist.

§ 37 setzt für das Federwild folgende _Schonzeiten_ fest: für Auer-,

Birk- und Haselhähne vom 1. Juni bis zum 31. März des folgenden Jahres,

für Rebhühner vom 1. Dezember bis 31. August des folgenden Jahres, für

Fasanenhennen vom 1. Januar bis zum 30. September, für Fasanenhähne

vom 1. Februar bis zum 30. September, für Bekassinen und Wildenten vom

1. Februar bis zum 15. Juli, für Waldschnepfen vom 1. Dezember bis

zum 31. August des folgenden Jahres, für Brachvögel, Rallen, Taucher,

Möwen, Fischreiher und Tagesraubvögel (mit Ausnahme der Turm- und

Wanderfalken, sowie der Habichte und Sperber) vom 1. Februar bis zum

31. August. Auer-, Birk- und Haselhennen, Trappen, Kiebitze, Wachteln,

Wachtelkönige, Ziemer, Uhus, Turm- und Wanderfalken dürfen bis auf

weiteres nicht gejagt werden.

Vergleicht man diese Schonzeiten mit den bisher geltenden, so ergibt

sich, daß Auer-, Birk- und Haselhähnen eine um fünfeinhalb Monat

längere Schonzeit gewährt wird (früher nur Februar und vom 16. Mai

bis 31. August), während sich die betreffenden Hennen das ganze Jahr

ununterbrochener Schonung erfreuen dürfen (bisher nur vom 1. Februar

bis 31. August). Die Schonzeiten der Rebhühner und Fasanenhähne ist

die gleiche geblieben, die der Fasanenhennen um einen Monat (Januar)

verlängert worden. Die Wildenten haben einen Zuwachs ihrer Schonzeit

um zwei Monate erfahren (Februar, erste Hälfte März und erste Hälfte

Juli), die Waldschnepfen um viereinhalb Monat (Dezember, Januar,

März, April, erste Hälfte Mai); den Tagesraubvögeln, die bisher keine

Schonzeit besaßen, wird mit Ausnahme von Habicht und Sperber eine

solche von sieben Monaten (Februar bis August) gewährt. Turm- und

Wanderfalke aber sind wie Trappen, Kiebitze, Wachteln, Wachtelkönige,

Ziemer, Uhus und die oben genannten Hennen der Waldhühner das ganze

Jahr zu schonen.

Nur einige Bemerkungen hierzu. Daß die Jagd auf die _Waldschnepfen_

während des Frühjahrsstrichs (1. März bis 15. Mai) wegfällt, ist

außerordentlich zu begrüßen. Es liegt ja auf der Hand, daß der

Abschuß dieses Wildgeflügels zu der Zeit, wo es an seine Niststellen

zurückkehrt, um das Brutgeschäft zu beginnen, dem Bestand starken

Abbruch tun mußte. Für die _Wildenten_ wird es von Vorteil sein, daß

ihnen die Schonzeit um die erste Hälfte des Juli verlängert worden

ist, obgleich auch dann noch die meisten mit der Führung der Jungen

beschäftigt sind. Der Wunsch, ein oder die andere Entenart, z. B.

die Schellente, völlig geschont zu sehen, ist begreiflich; aber hier

Ausnahmen zu machen, dürfte unpraktisch und ziemlich zwecklos sein.

Der _Fischreiher_ besaß, weil er gegenwärtig im Inlande nicht mehr

horstet, keine Schonzeit (Gesetz, die Schonzeit betreffend vom 22.

Juli 1876, § 4, Absatz 4); es ist zu hoffen, daß er sich unter dem

ihm gewährten Schutz – Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August –

an ein oder der anderen Stelle unseres Landes wieder als Brutvogel

einfindet; allerdings müßte er den Nachstellungen seitens der

Fischereiberechtigten möglichst bald entzogen werden.

Sehr erfreulich ist es, daß endlich alle _Eulen_ aus der Liste

der jagdbaren Tiere gestrichen sind; sie werden nun des Schutzes

teilhaftig, den das Reichsvogelschutzgesetz ihnen gewährleistet. Daß

man den Uhu mit Recht noch unter die jagdbaren Vögel zählt, ist schon

oben dargelegt worden; als Naturdenkmal darf er aber zu keiner Zeit

gejagt werden, genau wie der seltene _Wanderfalke_. Es wäre ein Wunsch

aller Naturfreunde erfüllt worden, wenn das Gesetz diesen unbedingten

Schutz auch allen _Adlerarten_ und Bussarden hätte zuteil werden

lassen; sie müssen sich mit der Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August

begnügen. Der Nutzen der _Turmfalken_ wird anerkannt, indem man ihnen

das ganze Jahr über eine ununterbrochene Schonzeit gewährt. Daß im

Gegensatz hierzu der _Sperber_, diese Geißel der Kleinvogelwelt, von

jeder Schonzeit ausgeschlossen ist, wird allgemein gebilligt werden,

während die gleiche Behandlung des _Hühnerhabichts_, der ebenfalls ein

schlimmer Räuber ist, namentlich auch dem Hühner- und Fasanenbestand

großen Schaden zufügt, wohl bei allen Jägern, seiner verhältnismäßigen

Seltenheit wegen aber nicht bei allen Naturfreunden Zustimmung finden

wird.

Um so größer ist die Genugtuung darüber, daß die _Trappen_ das ganze

Jahr über geschont werden sollen; es ist nun zu hoffen, daß diese

seltenen Vögel unserem Niederland erhalten werden. Gleichen ungeteilten

Beifall muß auch der unbedingte Schutz der _Kiebitze_ finden, deren

Zahl von Jahr zu Jahr geringer geworden ist, und der der _Wachteln_,

die sich in letzter Zeit hier und da wieder vereinzelt eingestellt

haben, nachdem sie bereits seit Jahrzehnten für viele Gegenden als

Brutvögel völlig verschwunden waren. Das Einsammeln von _Kiebitz-_

und _Möweneiern_ war bisher zu jeder Zeit gestattet (Schonzeitgesetz

§ 4, Absatz 4); nunmehr darf dies nur vom 1. Januar bis zum 30. April

geschehen, natürlich nur vom Jagdberechtigten. Dadurch erfahren die

Nachgelege der genannten Vögel einen gewissen Schutz.

Der größte Gewinn aber scheint zu sein, daß nun auch die Jagd auf den

_Ziemer_ völlig ruhen wird. Manchem Jagdberechtigten mag es nicht

ganz leicht werden, auf den Abschuß dieses kleinsten Wildbrets zu

verzichten; aber wenn man bedenkt, daß es bei der Ziemerjagd gar

nicht zu vermeiden ist, auch andere Drosseln mit abzuschießen, daß

wir kein Recht haben, den Südfranzosen und Italienern wegen der

Nachstellungen unserer Kleinvögel Vorwürfe zu machen, wenn wir selbst

unsere nordischen Gäste ebenso empfangen, und daß es überhaupt unwürdig

ist, solch kleines Wildbret in den Mund zu stecken, so wird man sich

schließlich mit der neuen Bestimmung aussöhnen und dem Naturschutz gern

dieses Opfer bringen.

Bisher begann die Ziemerjagd in Sachsen mit dem 16. November

(Verordnung, die Jagdbarkeit der Ziemer [Zeumer] betreffend, vom 27.

Juli 1878); aber in Preußen z. B. geht die Drosseljagd – sämtliche

Drosselarten gehören nach der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli

1907 § 39 Nr. 19 zu den jagdbaren Vögeln – schon am 21. September auf

und währt bis zum Jahresschluß. So kam es, daß Jahr für Jahr in vielen

unserer Feinkost- und Wildbrethandlungen »Krammetsvögel« feilgeboten

und verkauft wurden, unter denen sich genug Amseln, Sing-, Wein- und

Misteldrosseln befanden, weil man die Vögel zumeist aus dem Auslande

bezog. Es war ein kläglicher Anblick, die zum Teil doch so herrlichen

Sänger in langen Girlanden vor den Schaufenstern aufgereiht zu sehen.

Das hat nun ein Ende. Denn die Ausführungsverordnung zu § 40 und 41

des neuen Gesetzes bestimmt: »Die Einfuhr und der Handel mit erlegten

Trappen, Kiebitzen, Wachteln, Wachtelkönigen und Ziemern bleibt auch

dann verboten, wenn die Stücke nachweisbar außerhalb Sachsens erlegt

worden sind.« _»Krammetsvögel« werden also vollständig als Verkaufsware

verschwinden_, und ebenso wird uns der traurige Anblick »echt

französischer Weinbergswachteln« (!) in den Auslagen erspart bleiben.

Dafür wollen wir dankbar sein.

Zugleich mit dem Jagdgesetz hatte die Regierung die Bearbeitung

eines Landesvogelschutzgesetzes in Aussicht genommen. Dies ist

aber unterblieben, namentlich aus dem Grunde, weil zunächst eine

Neubearbeitung des Reichsvogelschutzgesetzes erwartet wird. Die

sächsische Vogelschutzbestimmung steht mit im Schonzeitgesetz vom 22.

Juli 1876 (§ 1, Absatz 2) und mußte vom neuen Gesetz aufrechterhalten

werden. Sie lautet jetzt: »Das Fangen und Erlegen nicht jagdbarer Vögel

und jede auf den Fang derselben berechnete Veranstaltung, das Zerstören

ihrer Nester und das Ausnehmen der Eier und Jungen ist gänzlich

verboten, auch dürfen dieselben zu keiner Zeit auf Märkten oder sonst

in irgendeiner Weise feilgeboten und verkauft werden.«

Es ist zu erwarten, daß sich ein neues Landesvogelschutzgesetz dem

Reichsvogelschutzgesetz enger anschließen wird. Vorläufig wollen wir

uns freuen, daß Sachsen ein neues Jagdgesetz hat, das, wie wir wohl

überzeugend dargelegt haben, _in hohem Maße den Bestrebungen des

Heimat- und Naturschutzes entgegenkommt_.

Weihnachten im Landesmuseum

Eine Erinnerung und eine Zuversicht

Von _R. Bürckner_, Dresden.

Als ob im Landesmuseum an der Asterstraße in Dresden nicht immer

Weihnachten wäre! Wenn draußen das Maiglöckchen blüht, wenn die

Sommersonne brennt, wenn Äpfel und Weintrauben reifen: im Museum wird

immer beschert. Nicht bloß oben in der Erzgebirgischen Stube, wo der

Weihnachtstisch das ganze Jahr aufgebaut steht, wo die Pyramide eben

aufgehört hat, sich zu drehen, wo die Weisen aus dem Morgenlande zum

Stalle ziehen. Nein, wenn du beim Eingang vor die erste, die Dresdner

Stube trittst, wenn du unter den Bergspinnen, die vom Gewölbe blinken,

hingehst: Es ist wie Weihnachten. Friede auf Erden. Weihnachtsfreude.

Aber du mußt dich wirklich freuen können, freuen wie ein Kind. Warum

freut es sich? Bloß, weil alles so schön ist. O du Kindereinfalt mit

deiner ungelehrten Freude! Wer dich doch immer hätte!

Hast du sie nicht, dann komme zu Weihnachten ins Landesmuseum. Komm und

sieh, bleibe und höre und freue dich!

Wochenlang vorher wird beraten, wie diesmal Weihnachten gefeiert, wie

diese Stube, jener Raum weihnachtlich geschmückt werden soll. Briefe

gehen hin und bitten um Mitarbeit, kommen her und bringen Zusagen

viel, Absagen wenig. Alte Helfer bleiben treu. Neue schließen sich an.

Hast du schon mitgetan? Warte nicht erst auf eine Einladung! Die von

selber helfen, sind uns am liebsten.

Endlich ist alles fertig. Dieser Zulauf! Über viertausend Menschen

sind letzte Weihnachten im Museum gewesen. Gerade, als ob z. B. ganz

Dippoldiswalde mit allen Männern, Frauen und Kindern sich aufgemacht

hätte. Gab das ein Gedränge! »Was fällt dir ein?« fragte der Vater

unwirsch seinen kleinen Jungen, der zwischen den Leuten stak und hin-

und herschob. Die Mutter beschwichtigte: »Er will den Hofrat sehen!« Da

nahm ihn der Vater hoch – nun sah er den Hofrat, nun guckte und horchte

er.

Ein Zweifaches zieht die Leute zu Weihnachten ins Museum: der

Weihnachtsschmuck, die Weihnachtsfeier.

Der Schmuck beginnt mit einer Ranke draußen an der Tür. Schon im

Vorraum stehen Bäume. Im Hintergrunde droht ein Riesen-Ruprecht. Aber

er tut es ganz gutmütig.

Jetzt die Innenräume. Christbäume, Christbäume! Jeder anders angeputzt.

Welcher ist der schönste? Der mit mattem Silberschmuck? Der mit bunten

Sternen? Nein, dort der Pfefferkuchenbaum! Die Pfefferkuchen sind alle

selbst entworfen, selbst aus Teig geformt. Der Herr Bäckermeister hat

sie bloß gebacken, weil das im Ofen zu Hause nicht gut ging. Hier in

der guten Bürgerstube: Wie das glitzert! Lauter Goldpapierketten und

-büschel und -sterne. Sieh mal, dort auf dem kleinen Schreibpult, an

dem früher der Naundorfer Gutsbesitzer seine Roggenrechnung machte:

Zwei Wunderbäumchen! Vier goldene Nüsse als Füßchen, eine vergoldete

Kartoffel als Mittelstück und fünf Gänsekiele darin als Träger von

Rosinen und Mandeln. Ist das niedlich! Nicht bloß niedlich. Ganz echte

rechte Volkskunst ist es, voller Liebe, voller Freude! Wer bringt uns

mehr solche Sachen?

Unter dem großen grünen Baum ein ganzer Kranz erleuchteter Advents-

und Weihnachtsbilder. Aber die müssen schwer auszuschneiden sein!

Ja, dafür sind sie auch von Kunstgewerbe-Akademikern; gerade wie die

Pfefferkuchen, die wir vorhin gesehen haben.

Bäume mit kräftigem, mit zartem Buntpapierschmuck, mit leuchtenden

Glaskugeln, mit Sternen aller Art, mit bunten Bändern.

Weihnachtsleuchter, durchscheinende Fensterbilder. Eine frei schwebende

grün verdeckte Leiste als Laufbahn für ein Gewimmel ausgeschnittener

bunter Figuren; alle rennen zum Christbaum, der sich in der Mitte

erhebt. Oben in der Dresdner Bürgerstube mit dem herrlichen Blick

auf die Frauenkirche ein in seinem altmodischen Papierschmuck fein

abgestimmter Christbaum.

Kein Raum ist vergessen. Bei den kleinen Grabkreuzen steht ein grüner

Baum im Schmucke seiner natürlichen Zapfen ernst und still in der Ecke.

Dort und da die Treppe sollst du nicht hinaufgehen. Ein grüner Wächter

sperrt den Weg.

Weihnachten überall!

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XIV, Heft 9-12 · 第 1 / 7 段