Anmerkungen zur Transkription
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Buches.
[Illustration: Cover]
Landesverein Sächsischer
Heimatschutz
Dresden
Mitteilungen
Heft
9 bis 12
Monatsschrift für Heimatschutz, Volkskunde und Denkmalpflege
Band XIV
_Inhalt_: Otto Eduard Schmidt – Das neue sächsische Jagdgesetz und
die heimatliche Tierwelt – Weihnachten im Landesmuseum – Allerhand
Nach-, Er- und Bedenkliches – Die Lachmöwe in Sachsen und in den
angrenzenden Landschaften der preußischen Oberlausitz – Aus den
Tagen der Kurfürstlichen und Königlich Sächsischen Post, 1770 bis
1865 – Die Heimat spricht – Gefäßfunde in Ölsnitz i. E. – Wald und
Wild – Schloß Augustusburg als Reichsdenkmal für unsere im
Weltkrieg Gefallenen – Großsedlitz einst und jetzt – Die
Heimatschutz-Verkaufsstelle – Bücherbesprechungen
Einzelpreis dieses Heftes 3 Reichsmark
Geschäftsstelle: Dresden-A., Schießgasse 24
Postscheckkonto: Leipzig 13987, Dresden 15835
Stadtbank Dresden 610
Bankkonto: Commerz- und Privatbank,
Abteilung Pirnaischer Platz, Dresden
Bassenge & Fritzsche, Dresden
Dresden 1925
Die Heimatbücherei des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz
1. Vom Wandern und Weilen im Heimatland von Gerhard Platz
2. Bunte Gassen, helle Straßen von Max Zeibig
3. Sächsische Landschaften von Edgar Hahnewald
4. Meine Brüder in stillem Busch, in Luft und Wasser von
Martin Braeß
5. Aus grauen Mauern und grünen Weiten von Gustav Rieß
6. Deutsche Wanderfahrten von Max Zeibig
In den Jahren nach der bösen Zeit hat uns der Büchermarkt zahlreiche
Neuerscheinungen gebracht und das Eine muß gesagt werden, wenn wir
den Durchschnitt daraus ziehen: Es ist erstaunlich aufwärts gegangen!
Die Zeit hat selbst Auslese gehalten. Die Besten unseres Volkes haben
sich abgewandt vom seichten Lesestoff früherer Zeit, der gar oft nur
süßlicher Tand war und den fühlenden Menschen nicht befriedigen konnte.
Für sie ist ein neues besseres Buch zum Bedürfnis geworden, ein Buch,
dessen Inhalt, ob ernst oder heiter, zum tiefen Erlebnis wird, und für
die Menschen, die mit beiden Füßen fest auf der Heimaterde stehen, ein
Buch, das die tief im Herzen wohnende Sehnsucht nach den Schönheiten
und Wundern der Heimat stillt.
Wir Sachsen können uns glücklich schätzen, daß uns in den letzten
Jahren eine kleine abgerundete Sammlung solcher trefflicher Bücher
beschert wurde, die sechs Bände der Bücherei des Landesvereins
Sächsischer Heimatschutz. Liebe zur Heimatschönheit, Freude an der
wundersamen Heimatnatur und Treue zur angestammten Scholle hat diese
»=Bücher des sächsischen Heimatfreundes=« entstehen lassen. Heimatliebe
und Heimatfreude wollen sie pflegen und bei denen wecken, die es
verlernt oder nie gekannt haben, sehenden Auges durch die Heimat zu
wandern, sich einzufühlen in ihre Schönheit, den tausendfältigen
Stimmen zu lauschen, die die heimatliche Natur durchklingen, neue
Hoffnung zu schöpfen aus den Denkmälern und Stätten der tausendjährigen
Geschichte unseres Vaterlandes.
Die Bücher sind nicht dazu geeignet, in einem Zuge heruntergelesen zu
werden wie Romane. Gar oft hebt sich unser Blick von den Zeilen und
wir schauen traumverloren hinaus in die Ferne und sehen mit geistigem
Auge die Heimatschönheiten vor uns erstehen, wie die Verfasser sie
erschauten.
Dann wandern wir im Geiste mit Gerhard Platz durch die
sonnenüberflutete Landschaft und im Morgennebel auf Weidmannspfaden
durch den Erzgebirgswald oder weilen mit ihm im Kreise schlichter,
glücklicher Menschen.
Wir sehen unser Land und Volk mit den Märchenaugen Max Zeibigs. Was
uns Meister Ludwig Richter im Bilde an Erbaulichem und Beschaulichem
beschert hat, das weiß Zeibig aus tief empfindendem Herzen in Worten zu
schildern.
Bei Hahnewalds Sächsischen Landschaften packt uns die Wandersehnsucht
und reißt uns mit zu froher, rascher Fahrt durchs Heimatland, heißt
doch sein Leitwort »Sehne dich und wandere.«
Gustav Rieß läßt das alte silberschwere Freiberg und das von
Bergmannsromantik durchklungene Freiberger Land vor uns erstehen und
offenbart uns die Seele einer verklungenen Zeit mit ihren Freuden und
Leiden.
Und Martin Braeß, dem Freunde der Tiere, wie trefflich gelingt es
ihm, uns unsern Brüdern im stillen Busch, in Luft und Wasser nahe zu
bringen, daß wir mit ihnen fühlen, in ihnen unsere Mitgeschöpfe sehen
lernen.
Unerschöpflich ist der Reichtum an Schönheiten, der in den trefflichen
Büchern ruht. Lies sie selbst und schaffe dir Stunden reinsten und
edelsten Genusses, verschenke sie und mache anderen eine dauernde
Freude; die Bücher lassen den fühlenden Menschen nicht los und wollen
immer wieder gelesen sein. Auf jedem Weihnachtstische sollten sie darum
liegen
die Bücher des sächsischen Heimatfreundes!
_Preis je 4 M._ Zu haben im Heimatschutz, Dresden-A., Schießgasse 24
_Bestellkarte in diesem Hefte_
Band XIV Heft 9/10 1925
[Illustration: Landesverein Sächsischer Heimatschutz Dresden]
Die Mitteilungen des Vereins werden in Bänden zu 12 Nummern
herausgegeben
Abgeschlossen am 30. September 1925
Otto Eduard Schmidt[1]
Der deutsche Touristendampfer liegt im grünen Hafen Spitzbergens vor
Anker. Seine Fahrgäste kommen eben in langer Bootsreihe von einem
Ausfluge zurück. Da löst sich von der Funkenstation ein Motorboot
und fährt den Heimkehrenden entgegen. Zwei junge Leute sind darin,
die sich mit lautem Zuruf als Deutsche vorstellen. Sie bekunden ihre
Freude über diese Begegnung mit Landsleuten so geräuschvoll und
übermütig, daß es dem feiner Empfindenden beinahe etwas weh tut, daß
er meint, einen tragischen Unterton heraushören zu müssen. Handelt es
sich hier vielleicht um das Erlebnis, das in besonderem Sinne gerade
für den Deutschen in Anspruch genommen werden muß; um das Erlebnis
des verlorenen Sohnes, der erst in der Fremde merkt, was die Heimat
für ihn bedeutet? Wir Deutsche sind im ganzen noch immer nicht so
weit, daß wir Volk und Vaterland unmittelbar als ersten Wert unseres
Weltbürgertums erfaßten. Wir haben die Männer bitter nötig, die uns auf
dem strengen Wege des Beobachtens und Erkennens zur rechten Liebe und
Begeisterung für unser Volkstum emporführen. Einem von ihnen aus warmem
Herzen für solche Arbeit zu danken, die er auf den verschiedensten
Gebieten seines öffentlichen Wirkens, auch als treuer Mitarbeiter
dieser Zeitschrift getan hat, gibt uns sein siebzigster Geburtstag die
ersehnte Gelegenheit. Wir wollen versuchen, seine Art und seine Tat mit
bescheidenem Worte zu erfassen.
Otto Eduard Schmidt ist ein Sohn des Vogtlands. Am 21. August 1855
wurde er in Reichenbach als Sohn des Kantors der Stadt geboren. Sich
selbst zu verstehen aus dem Zusammenhang mit der Familie und mit der
Landschaft, in die sie ihre Wurzeln geschlagen hatte, ist ihm immer
ein wichtiges und fruchtbares Unternehmen gewesen. Er hat der Parole:
Kümmere dich um die Geschichte deiner Familie, nachgehandelt, noch ehe
sie ein so erfreuliches Echo gefunden hatte, wie das jetzt besonders
auch in dem jüngeren Geschlecht geschehen ist. Wir hörten neulich
einen berühmten Hygieniker sagen, _der_ Mensch könne in seinem Leben
das Schwerste ertragen, der eine glückliche Kindheit gehabt habe. O.
E. Schmidt ist eine solche Kindheit beschieden gewesen, und er hat
sie nicht nur als Erinnerungsstoff zu reizvoller Erzählung gestaltet,
aus ihr hat er auch immer richtige Kräfte geschöpft, wie sie das
Leben zu meistern vermögen. Dem Unterrichte des eigenen Vaters, der
Realschule seiner Vaterstadt, die damals gerade im ersten Aufblühen
war, dankt er die feste Grundlage seiner weiteren Ausbildung. Auf ihr
konnte die Kreuzschule in Dresden den gymnasialen Abschluß in einer
kürzeren Reihe von Jahren aufbauen, als ursprünglich möglich schien.
Der »arme Kantorsgung«, dessen schmalen Geldbeutel die Fabrikantensöhne
von Reichenbach bespöttelten, ist zu einem Manne geworden, der aus
dem Schatz seines Geistes und Gemüts viele reich gemacht hat. Aber
auch äußerlich hat sein Leben einen bedeutsamen Aufstieg zu Führung
und Geltung gewonnen. Aus dem philologischen und historischen Studium
an der Universität Leipzig erwuchs eine Doktordissertation, die der
Professor Ludwig Lange angeregt, und mit der er dem jungen Gelehrten
den Weg in eine zwanzigjährige wissenschaftliche Beschäftigung mit
dem Todeskampfe der römischen Republik gewiesen hatte. Aus diesem
Studium erwuchs ein Staatsexamen, das O. E. Schmidt den Zugang zum
höheren Schuldienst Sachsens öffnete. Es liegt uns daran, diese
Seite seiner Lebensarbeit zu betonen, damit sie ja nicht hinter der
schriftstellerischen zurücktritt. Er hat es eben fertiggebracht, als
Lehrer und Schulleiter ganz seinen Mann zu stellen und zugleich in
unbeirrbarem Fleiß und unbeugsamer Willenskraft den Weg des Forschers
und Volkserziehers zu verfolgen. Vier Stätten teilen sich in seine
amtliche Wirksamkeit. Das Staatsgymnasium in Dresden-Neustadt, das
für ihn wie für manchen anderen immer mit dem Zauber der ersten Liebe
zum Beruf umwoben blieb. Die Fürstenschule zu St. Afra in Meißen, in
deren Lebensbereich zu gehören bei Lehrern wie Schülern gesunderweise
immer ein gewisses Hochgefühl weckt. Das Wurzener Gymnasium und das
Albertinum in Freiberg hat er dann als Rektor geleitet. Schon dieser
Anstieg zeigt, daß ihm die Anerkennung der obersten Schulverwaltung
nicht gefehlt hat. Aber auch die unüberbietbar köstliche Frucht
schulmeisterlichen Strebens ist ihm gereift, die dankbare Treue der
Mitarbeiter und der Schüler. In Grubes biographischen Miniaturbildern,
deren achte Auflage O. E. Schmidt bearbeitet hat, erzählt er in einer
der fünfundzwanzig von ihm neu geschaffenen Lebensbeschreibungen von
dem Renaissance-Pädagogen Vittorino da Feltre. Wenn da vom Lehrer
die doppelte Kunst des Belehrens und Erziehens verlangt, wenn die
körperliche Ausbildung als wichtig neben die geistige gestellt, wenn
die Freude des Lehrers am fröhlichen Spiel der Jungen geschildert
wird, wenn wir den Erzieher bemüht sehen, Schädlinge von ihnen fern
zu halten, einfache Sitten und fromme Beugung unter den Willen Gottes
zum tragenden Gerüst ihres Lebens zu machen, dann sind das wohl
Erziehungsgrundsätze, die dem Erzähler bei seinem eigenen Lehrerwirken
den Weg gewiesen haben.
Über die Grenzen dieser Dienste, die dem sächsischen Schulwesen
geleistet sind, gehen die Wirkungen hinaus, die O. E. Schmidt mit
seinen Büchern hervorgerufen hat. Als der kursächsische Streifzügler
ist er wohl dem deutschen Lesepublikum am vertrautesten geworden. Wir
bilden diesen Ausdruck, um einen doppelten Irrtum zurückzuweisen, der
entstehen könnte. Er klingt an die Streifkorps und Nachzügler an,
die in wilden Kriegszeiten das Land durchschwärmen; die fahren daher
und nehmen, was sie erwischen können, und im nächsten Augenblick
sind sie flüchtig davon. Nichts von solcher rauhen, oberflächlichen,
effekthaschenden Art, wie sie durch den kriegerischen Vergleich etwa
anschaulich wird, ist der Schriftstellerei O. E. Schmidts eigen. Und
ihr Stoffgebiet ist weiter als das Gebiet von Kursachsen. Das hohe Lied
der Heimat ist eine Blüte am Baum seines Schaffens, sie fällt vielen
ins Auge und wird von vielen genossen. Aber wir dürfen Stamm und Wurzel
nicht vergessen, die ihr erst die Möglichkeit zum Aufblühen gaben.
Äußerlich angesehen scheiden sich O. E. Schmidts Schriften in zwei
Gruppen. Da ist einmal, was er über die _römische Antike_, besonders
über Cicero und seine Zeit, und dann, was er zur Geschichte und
Landeskunde Sachsens und früherer sächsischer Gebiete geschrieben hat.
Etwa bis 1900 steht das Altertum im Brennpunkt seiner Studien. In
eindringender Kleinarbeit sucht er den richtigen Wortlaut der Briefe
Ciceros und die Zeit ihrer Abfassung festzustellen. So schafft er aus
Hunderten von wissenschaftlich gesicherten Einzelbelegen den Grund,
auf dem er dann ein lebendiges Bild von der Persönlichkeit Ciceros
im Rahmen der Kulturentwicklung, in die es hineingehört, aufrichten
kann. Das geschieht in dem Hauptwerk dieser ersten schöpferischen
Periode »Der Briefwechsel des Marcus Tullius Cicero, von seinem
Proconsulat in Cilicien bis zur Ermordung Caesars«. O. E. Schmidt
hat sich darüber freuen dürfen, daß die Bewertung Ciceros, und
überhaupt die Forschungen, die in diesem Buche niedergelegt sind,
immer allgemeiner von der Wissenschaft angenommen und noch zuletzt
von Eduard Meyer in seinem Werke über Caesar und die Begründung
der Monarchie als grundlegend anerkannt worden sind. Wir sehen
übrigens den Deuter der ciceronianischen Zeit zur ersten Liebe seiner
wissenschaftlichen Arbeiten zurückkehren. Seit ihm 1919 die Pflichten
seines Amtes abgebürdet worden sind – von einem Ruhestand kann bei O.
E. Schmidt wirklich nicht die Rede sein – hat er eine durchgreifende
Neubearbeitung von Wägners Rom vollendet. Schon mit der neunten
Auflage von 1912 hatte er dieses Buch zu seiner Gesamtdarstellung der
römischen Geschichte umgestaltet; eine andere, noch ausführlichere,
liegt in dem zweiten Bande von Spamers Weltgeschichte vor.
Zwischen diesem ersten Frühling aber und seinem Johannistrieb im
siebenten Jahrzehnt keimt eine neue große Liebe auf. Seit der
Jahrhundertwende verblaßt die heroische Linie der Landschaft
Mittelitaliens und die kürzere, anmutigere Linie mitteldeutscher
Gegend prägt sich schärfer aus. 1902 erscheint der erste Band der
_kursächsischen Streifzüge_. Ihm sind vier andere gefolgt, die heute
wohl fast alle in bereicherter Auflage vorliegen. Und auch die andere
schriftstellerische Tätigkeit O. E. Schmidts, ob sie nun in großen
Werken wissenschaftlicher Art oder in Büchern und Aufsätzen für den
deutschen Leser Gestalt gewinnt, wendet sich der Heimat zu. Es ist
uns nicht bekannt, was für ein äußerer Anstoß etwa diese neue Wendung
ausgelöst haben mag. Nach ihrem inneren Gesetz erscheint sie uns aber
als eine notwendige Folge aus der Anlage des Autors. Ein Mann, dem es
gegeben ist, Leben zu erschauen und zu erfassen, der den Trieb spürt,
die geschichtlichen Wurzeln dieses Lebens bloßzulegen, muß schließlich
einmal auf das Leben stoßen, das ihm äußerlich und innerlich am
nächsten ist, auf das Leben der Heimat. Dabei darf dies nicht vergessen
werden: Heute ist die Heimatschriftstellerei die große Mode, auch
Wanderberichte und Reiseeindrücke sehr bescheidener Art werden von
ihrer Welle ins Publikum getragen; O. E. Schmidt hatte seinerzeit mit
Staunen und Befremden zu kämpfen, er mußte die Leser erst erziehen für
die gute Kost, die er ihnen brachte.
Es kann nicht unsere Aufgabe sein, das reiche Schrifttum dieser zweiten
Schaffensperiode ebensowenig wie das der ersten in seinem ganzen
Umfange zu würdigen. Für beides fehlt uns Sachkenntnis und Raum. Wir
können nur versuchen, ein paar Züge hervorzuheben, die ihm gemeinsam
und eigentümlich zu sein scheinen.
Hinter der Darstellung steht bei O. E. Schmidt immer ein gründliches
Studium und eine sorgfältige Bewertung der Quellen. In der
philologischen Arbeit an dem antiken Stoff hat er sich diese strenge
Arbeitsweise angeeignet. Aber er bleibt nie im Kleinen und Einzelnen
stecken. Er hat die Gabe entfaltet, in die vergangene Zeit sich so
einzuleben, daß er sie auch anderen lebendig machen kann. Man lese
etwa das Werk »Minister Graf Brühl und Karl Heinrich von Heinecken«,
das als Band XXV unter den Schriften der Sächsischen Kommission für
Geschichte 1921 herausgekommen ist. Da lernen wir sie alle kennen,
die Helfershelfer des Verbrechers auf dem Ministersessel, vom
Kammerherrn bis zum Kammerdiener, und seine Gegner, vom König bis
zum Oberhofprediger. Gelegentlich muß der Herausgeber zu einem der
Namen, die in den abgedruckten Briefen vorkommen, Anmerkungen machen
wie diese: »Die Person des Professors Richter konnte ich nicht näher
bestimmen.« Dann sehen wir zwischen diesen Worten ordentlich ein
Schweißtröpfchen glänzen, das von der angewandten Mühe erzählt, und
hören einen leisen Seufzer darüber, daß sie vergeblich gewesen ist.
Bei all dieser Genauigkeit im einzelnen gibt doch das ganze Buch ein
Bild von dem todkranken Rokoko, wie es nicht anschaulicher gedacht
werden kann. Auch auf die kursächsischen Streifzüge hat ihr Verfasser
nicht ein beliebiges Reisehandbuch zu gelegentlichem Nachschlagen
mitgenommen, sondern das ganze Rüstzeug der Urkundenkenntnis für die
Geschichte, die der durchwanderten Landschaft ihre Spuren aufgeprägt
hat. Wir erinnern uns an die Jahre, wo wir in Dresden freundnachbarlich
mit O. E. Schmidt verkehrten, der bereits nach Meißen übergesiedelt
war. An einem bestimmten Wochentage konnte man ihn stets in der
Hauptstadt treffen, denn da kam er trotz aller Belastung mit den
Schulpflichten herüber, um im Staatsarchiv zu arbeiten. Den Leser,
dem nun die aus solchen Mühen entstandenen Schriften so leicht und
angenehm eingehen, möchte man doch auch daran erinnern, daß O. E.
Schmidt nicht eigentlich eine sogenannte flüssige Feder hat, daß er
vielmehr auch an die Formgebung seiner Gedanken viel feilende Sorgfalt
wenden muß. Das Ziel seiner forschenden Teilnahme sind Männer, deren
Charakterbild in der Geschichte schwankt. Ihnen zu einer gerechteren
Beurteilung bei der Nachwelt zu verhelfen, gewisse eingewurzelte
Vorurteile der Geschichtsbetrachtung zu zerstreuen, ist ihm ein
wichtiges Anliegen. Wir denken etwa an die Rettungen, die für Lessings
Berliner Schriftstellerei kennzeichnend sind. Als O. E. Schmidt über
Cicero zu schreiben begann, herrschte das Urteil Mommsens über den
Arpinaten. Er durfte seinen Helden aus diesem Schatten heraus in
ein günstigeres Licht rücken. In dem Buche »Fouqué, Apel, Miltitz,
Beiträge zur Geschichte der deutschen Romantik«, wird einmal Fouqués
Dichterruhm gegen mancherlei Verkennung sichergestellt und dann wird
an dem Scharfenberger Kreis gezeigt, daß auch in dem weichen Klima der
Romantik Männer ihren Wirklichkeitssinn und ihre Tatkraft sich bewahren
konnten. Auch eine geschichtliche Gestalt, wie der Minister Brühl, ist
nicht einfach mit einem Freispruch oder einer Verurteilung abgetan.
O. E. Schmidt läßt seine falsche Politik und den Mißbrauch, den er
mit seiner Amtsgewalt und mit dem Vertrauen seines Fürsten getrieben
hat, scharf hervortreten, aber läßt uns doch auch in der ästhetischen
Kraft seiner Prachtliebe und in seiner wirtschaftlichen Erfindungsgabe
eine gewisse Genialität ahnen. Auf der anderen Seite sehen wir den
großen Gegner Brühls, Friedrich II., im berechtigten Kampfe gegen das
unbequeme Sachsen doch auch so kleine Mittel nicht verschmähen, wie
es der Eingriff in den Privatbesitz des Ministers eines ist. In einer
anderen Veröffentlichung der Sächsischen Kommission für Geschichte, sie
heißt: »Aus der Zeit der Freiheitskriege und des Wiener Kongresses.
Siebenundachtzig ungedruckte Briefe und Urkunden aus sächsischen
Adelsarchiven«, verteidigt O. E. Schmidt Sachsen gegen den Vorwurf, daß
es 1813 auf der falschen Seite gestanden habe. Er macht uns eine Reihe
führender Männer bekannt, die mit Kraft und Wirkung den vaterländischen
Gedanken des Befreiungskampfes in Sachsen vertreten haben. Daß sie
damit nicht zur rechten Zeit durchdrangen, daß sie dann die drohende
Zerstückelung Sachsens nicht verhindern konnten, war nicht ihre
Schuld. Was er anderen anschaulich machen will, das sieht er sich nach
Möglichkeit mit eigenen Augen an. Er weiß, daß die Vergangenheit nicht
nur auf Urkunden von Pergament und von Papier sich niedergeschlagen
hat, daß vielmehr fernes Leben in Mauerwerk und Stein, in alten Sitten
und Bräuchen, in Werken der Kunst und in der Sprache aufzuspüren ist.
Vor allem hat es sich ihm als fruchtbar erwiesen, einen Menschen zu
verstehen, zu erklären aus dem Gehäuse, das er seinem Dasein gab. Darum
ging er nach Italien und suchte die Stätten auf, wo Ciceros Villen
standen; so wurde ihm der Briefschreiber lebendig, der im Tablinum
dieser Villen gesonnen und geschrieben hatte. Wir freuen uns mit dem
rüstigen Siebziger, daß nun die Schranken böser Zeiten gefallen und der
Weg zu neuen Südlandsfahrten offen steht. Die Wurzeln dieser schönen
Rüstigkeit, der ungetrübten Wanderfreude auch im Alter, liegen doch
darin, daß er den Wandertrieb, der schon im Knaben fröhlich aufwachte,
so folgerichtig durch ein ganzes Leben gepflegt hat. Was hier ein
Handwerksbrauch, dort ein Mittel der Entspannung, was gesellschaftliche
Veranstaltung, was Mode, Parteisymbol sogar geworden ist, das Wandern,
er hat es zur Kunst entfaltet. Er ist ein Mann, der suchen kann, der
aber auch zu finden versteht; ein Mann, der sehen kann, aber auch
anderen die Augen zu öffnen vermag. Gewiß reden die Steine; es ist
aber doch reizvoller und förderlicher, wenn O. E. Schmidt neben das
alte, schöne Tor, neben den zerfallenen Turm tritt und ihre Sprache
deutet. Wir hätten den einzigartigen Blick auf Dom und Albrechtsburg
nie genossen, wenn er uns nicht zu dem Bodenfenster seiner Meißner
Amtswohnung hinaufgeführt hätte, von dem aus sich der Blick erschloß.
Was haben seine Wandergefährten für Erquickung und Gewinn gehabt, was
auch der gelegentliche Besucher, den er nach ernstem Gespräche durch
eine der Mittelstädte seines amtlichen Wirkens führte – sie hat im
Bädeker keinen Stern – ihm durch Anschauung alter Baudenkmäler neue
Erkenntnisse aufschloß und das Gleichgewicht seines Gemüts zurückgab.
Immer hat der kursächsische Wandersmann auch den Leuten aufs Maul
gesehen. Aus ihrer Sprache hat er das Wesen der deutschen Stämme, denen
seine besondere Aufmerksamkeit galt, und ihre Geschichte aufgeleuchtet.
Seine Ausführungen über die sächsischen Dialekte sind ein wirksames
Mittel gegen die Vergiftung, die gewisse Dialektdichtungen im
Bliemchenstil bei den anderen deutschen Stämmen hervorgerufen haben;
eine Vergiftung des Gemüts, die mit einem mitleidig-verächtlichen
Lächeln auf alles Sächsische glaubt reagieren zu dürfen.
Die Stärke O. E. Schmidts liegt nicht in der beweisenden
Gedankenführung, in der Zusammenfassung philosophischer Höhenschau.
Ihm kommt es immer auf das Anschauen des Lebens und seine getreue
Wiedergabe im schriftstellerischen Bild an. Wir begreifen, wie stark
das deutsche Schicksal der Jahre 1914/18 auf ihn wirken mußte. Dazu kam
der Auftrag des sächsischen Königs, die Taten der Sachsen im Weltkriege
zu schildern. Dieses Unternehmen vorzubereiten, ist er dreimal zu
längerem Aufenthalt an die Front geschickt worden. Ein weitschichtiger
Briefwechsel mit Kriegsteilnehmern und persönlicher Gedankenaustausch
mit den militärischen Führern hat sich angeschlossen. Als ersten Ertrag
bekamen wir 1915 das Büchlein »Eine Fahrt zu den Sachsen an die Front«.
Dem mit unendlicher Mühe fertiggestellten Hauptwerke versperrte die
Zensur den Weg in die Öffentlichkeit. Wir getrösten uns der kommenden
Zeit, wo einmal die Staatsleitung und die Staatsbürger in gleicher
Weise dieses Denkmal kriegerischer Leistung werden unbefangen werten
können.
Am Anfang des vierten Bandes der Kursächsischen Streifzüge stellt
O. E. Schmidt in einer Vision Jean Paul sich gegenüber und bezeugt
dankbar den Einfluß, den er von ihm erfahren hat. Es besteht zwischen
beiden nicht nur der äußere Anklang, daß weit über den engeren Kreis
der Freunde hinaus auch der Doppelname Otto Eduard den allzuhäufigen
Familiennamen entbehrlich gemacht hat. Vielmehr ist der Schilderer
der kursächsischen Heimat seinem großen Vorbild auch in diesem Zuge
ähnlich: er sieht die Welt mit den Augen eines Sonntagskindes an;
darum erkennt er das Wundersame auch im kleinen und kleinsten. Er
bringt es fertig, den bescheidenen Alltag sinnig zu beseelen und zu
durchgeistigen. Einer der Freunde hat fein gesagt: »In jeder Pfütze
sieht O. E. Schmidt das Stück Himmel, das sich darin spiegelt«. Mit
einem freudigen Optimismus, der in der Güte und Reinheit seiner
Gesinnung und letztlich in der frommen Haltung seines innersten
Menschen ruht, bejaht er das Leben und freut sich der aufbauenden
Kräfte, die in ihm wirken. Er ist davon durchdrungen, daß er eine
Landschaft, ein Kunstwerk, einen Menschen nur dann verstehend erfassen
kann, wenn er mit williger Liebe ihnen entgegenkommt.
Diese entgegenkommende Liebe und dieser Glaube an den Sieg des Guten
haben in ihm die echte Gabe entfaltet, Freunden ein Freund zu sein;
haben ihn befähigt, den Umfang persönlicher Beziehungen fast auf alle
gesellschaftlichen Schichten seiner Heimat auszudehnen, in der bewußten
Absicht, bei allen das Wertvolle zu finden und im Austausch mit ihnen
seine Kenntnisse zu erweitern. Ob er mit der Wirtin im Dorfgasthaus
plaudert, ob er sich von der Schwester eines toten Künstlers Werkstatt
und Hinterlassenschaft zeigen läßt, ob er mit Pfarrer und Schullehrer
in alten Kirchen und Ruinen umherkriecht, oder ob er in der Tafelrunde
der Schloßherren sitzt, die ihn so gern als Sachverständigen in ihre
Archive und als immer anregenden Erzähler in ihren geselligen Kreis
rufen, immer bleibt er der Gleiche, fühlt sich am rechten Platz, ohne
die Selbständigkeit seines Denkens und Fühlens irgend preiszugeben.
Zum Schluß kehren wir bei dem Siebziger ein, der mit seiner von ihm
hoch gehaltenen Frau, mit Kindern und Enkeln den Familientag begeht;
auf der Scholle, nach der er sich frühzeitig gesehnt, die er in heißem
Mühen langsam sich erarbeitet, die er wieder, wie ein Häusler hackend
und mähend, sich erhalten hat durch Zeiten der Not. Wir hoffen, daß
auch wir, wenn das Fest schlafen gegangen ist, wieder einmal einkehren
dürfen in Hirschsprung, nahe bei der Ladenmühle, daß er uns dann durch
die schlichten aber heimeligen Räume des Bauernhäuschens führt und uns
Hausrat zeigt, den er inzwischen vorm Untergang errettet und angekauft
hat. Und wenn er uns dann die Geschichte dieses Stuhls und jenes Kruges
erzählt, dann schauen wir verstohlen nach seinem Schreibtisch, ob sich
da nicht wieder eine Handschrift zur Veröffentlichung rundet, und
freuen uns auf das, was er uns wieder schenken will.
Rudolf Richter, Leipzig.
Fußnote:
[1] Dieser Aufsatz erschien in verkürzter Gestalt bereits zum
siebzigsten Geburtstag des hervorragenden Gelehrten am 21.
August 1925 in den Dresdner Nachrichten.
Das neue sächsische Jagdgesetz und die heimatliche Tierwelt
Von _Martin Braeß_
Ein Vergleich des am 1. September 1925 in Kraft getretenen sächsischen
Jagdgesetzes vom 1. Juli dieses Jahres mit den bisher geltenden
gesetzlichen Bestimmungen läßt erkennen, daß den _Forderungen des
Naturschutzes in weitgehendem Maße Genüge getan worden ist_.
Zunächst fällt auf, daß § 2 eine vollständige, erschöpfende Aufzählung
der jagdbaren Tiere enthält, während das bisher geltende Gesetz nur
ganz allgemein »alle diejenigen herrenlosen und in ungezähmtem Zustande
lebenden Säugetiere und Vögel, die bisher in hiesigen Landen als zur
Jagd gehörig angesehen worden sind«, zum Gegenstand des Jagdrechts
erklärte. (Gesetz, die Ausübung der Jagd betreffend vom 1. Dezember
1864, § 1, Absatz 2.) Zwar folgte auch hier eine Aufzählung der
jagdbaren _Säugetiere_, die – obgleich sie lückenlos ist – doch nicht
ausschließlich sein sollte, wie der Zusatz »namentlich« beweist;
hinsichtlich der jagdbaren _Vögel_ aber fehlte jede Einschränkung.
Eine solche brachte erst das Gesetz, die Schonzeit der jagdbaren Tiere
betreffend, vom 22. Juli 1876; dessen § 1 lautete: »Gegenstand des
Jagdrechts sind fernerhin nicht mehr: die Lerchen, Drosseln und alle
kleineren Feld-, Wald- und Singvögel, zu welchen jedoch Rebhühner,
Wachteln, Bekassinen, Schnepfen und wilde Tauben, sowie die kleineren
Raubvögel und alle Würgerarten nicht zu rechnen sind.« Es leuchtet ohne
weiteres ein, daß der Begriff »kleinere Feld-, Wald- und Singvögel«
viel zu allgemein ist, um Unklarheiten auszuschließen.
Nur eine _erschöpfende Aufzählung aller jagdbaren Tiere_ konnte
derartige Unklarheiten beseitigen. Daß dies geschehen, ist hinsichtlich
der Vögel ein beachtenswerter Vorzug des neuen Gesetzes. § 2 zählt
unter a folgende _Säugetiere_ als »jagdbare Tiere (Wild)« auf:
»Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild, Hasen, wilde Kaninchen,
Biber, Dachse, Füchse, Fischottern, Marder, Iltisse, Wiesel
(Hermeline), Wildkatzen, Eichhörnchen.«
Neu ist lediglich, daß das _Muffelwild_ (Mufflon), das einzige
Wildschaf Europas, das die hohen Gebirge der spanischen Provinz Murcia,
Korsikas und des östlichen Siziliens bewohnt, unter die jagdbaren Tiere
aufgenommen worden ist, nachdem man es in neuerer Zeit in Sachsen
eingeführt hat, wo es vielleicht einmal, wie in den gebirgigen Teilen
Thüringens und Schlesiens, eine gewisse Bedeutung erlangen mag. Sonst
sind gegenüber dem alten Jagdgesetz nur in der _Bezeichnung_ ein paar
Änderungen getroffen worden: statt »Edelwild« ist der gebräuchlichere
Ausdruck »Rotwild«, statt »Wiesel _und_ Hermeline«, was unter Umständen
dasselbe bedeutet, »Wiesel (Hermeline)« und, um jedem Mißverständnis
vorzubeugen, statt »wilde Katzen« die Bezeichnung »Wildkatzen«
eingesetzt worden. Daß dieses Raubtier, ebenso der Biber, mit
aufgezählt ist, dürfte für Sachsen wohl ziemlich gegenstandslos sein
und bleiben.
Vielleicht befremdet es, daß in der Liste der jagdbaren Tiere
nicht auch die _Bisamratte_ angeführt ist, jener unwillkommene
fremde Gast unserer Gewässer, der für Wasserdämme und Straßenbauten
eine Gefahr bildet. Zur Bekämpfung dieses Schädlings ist aber ein
besonderes Gesetz vom 30. Juli 1923 erlassen worden, das den Jagd-,
ebenso den Fischereiberechtigten, den Eigentümern, Nutznießern,
Mietern und Pächtern von Grundstücken und stehenden Gewässern die
Verpflichtung auferlegt, das beobachtete Auftreten von Bisamratten der
Amtshauptmannschaft, beziehungsweise dem Stadtrat anzuzeigen und die
zur Abwehr nötigen Maßnahmen zu ergreifen.
Was die _Fischottern_, ebenso die _Fischreiher_ betrifft, so bleibt
wie bisher das ausschließliche Jagdrecht insofern eingeschränkt,
als es nach § 12 des Fischereigesetzes vom 15. Oktober 1868 den
Fischereiberechtigten gestattet ist, diese Tiere »zu fangen oder
(ohne Benutzung von Schießgewehr) zu töten«. Allerdings müssen die
so gefangenen oder getöteten Fischottern und Fischreiher »binnen
vierundzwanzig Stunden an den Jagdberechtigten ausgeliefert« werden.
Es ist zu wünschen, daß bei einer Neubearbeitung des Fischereigesetzes
dieser § 12 wegen der Seltenheit der genannten Tiere wegfällt.
Die erfreulichsten Fortschritte im Sinne des Naturschutzes weist § 37
des neuen Gesetzes auf. Er handelt von den _zeitlichen Beschränkungen
der Jagdausübung_, führt also die _Schonzeiten_ der jagdbaren Tiere
an. Unter den _Säugetieren_ sind es lediglich das Schwarzwild, die
wilden Kaninchen, Füchse, Fischottern, Iltisse, Wiesel (Hermeline) und
Eichhörnchen, die einer Schonzeit entbehren, während selbst einigen
Raubtieren, nämlich den Mardern, eine Schonzeit vom 1. März bis 31.
Oktober und den Dachsen und Wildkatzen eine solche vom 1. Februar
bis 31. August zugebilligt wird. Bisher erfreute sich unter allen
Raubtieren, bepelzten wie befiederten, nur der Dachs einer Schonzeit
(1. Februar bis 31. August). Aus Rücksicht auf ihre Seltenheit ist
nun auch den Mardern (Edel- und Steinmardern) und den Wildkatzen eine
solche zuerkannt worden.
Besonders erfreulich ist es, daß die Schonzeiten des _Rot-_ und
_Rehwildes_ und der _Hasen_ eine beträchtliche Ausdehnung erfahren
haben. Die Gefahr, die dem Wildstande infolge des kalten Winters
1923/24 drohte, war so groß, daß die neuen Schonzeiten für das genannte
Wild, wie sie das in Beratung stehende Gesetz vorgesehen hatte, schon
vorher durch ein besonderes Gesetz vom 12. Dezember 1924 festgelegt
wurden. Es sind die folgenden: für männliches Rotwild vom 1. Februar
bis zum 31. Juli, für weibliches Rotwild vom 1. Februar bis zum 31.
August, für männliches und weibliches Damwild vom 1. März bis zum 31.
August, für Rehböcke vom 1. Dezember bis zum 30. Juni des folgenden
Jahres, für weibliches Rehwild vom 1. Dezember bis zum 15. Oktober des
folgenden Jahres, für Hasen vom 15. Januar bis zum 30. September.
Ein Vergleich mit dem Schonzeitgesetz vom 22. Juli 1876 zeigt, daß die
Schonzeiten für männliches Rotwild um zwei Monate (Februar und Juli),
für weibliches Rotwild um einen Monat (Februar), für männliches Damwild
um zwei Monate (Juli und August), für Rehböcke gleichfalls um zwei
Monate (Dezember und Januar), für weibliches Rehwild um einen halben
Monat (erste Hälfte Dezember) verlängert worden sind.
Für die Sicherung eines gesunden Bestandes an Rot-, Dam- und Rehwild
erscheint es ferner wichtig, daß die Schonzeiten für _Kälber_ in dem
Jahre, in dem sie gesetzt sind, die gleichen sind, wie für weibliche
Stücke derselben Wildart.
Was das _Muffelwild_ betrifft, so ist erstmalig seine Schonzeit
gesetzlich festgelegt worden, und zwar für männliches Muffelwild vom 1.
Februar bis zum 31. August, für weibliches vom 1. Dezember bis zum 30.
September des folgenden Jahres.
Auch die Schonzeit der _Hasen_ ist um einen halben Monat (zweite Hälfte
Januar) verlängert worden.
Ungleich zahlreicher sind die Änderungen, die sich auf die _jagdbaren
Vögel_ beziehen. Hier galt es nicht nur Klarheit zu schaffen, die
bisher fehlte, sondern auch der Vogelwelt einen weit größeren Schutz zu
gewähren, dessen sie in einem so dicht bevölkerten Industrielande, wie
es gerade unser Sachsen ist, dringend bedarf. Gewiß wird der Natur- und
Vogelfreund immer noch einige Wünsche hegen, die auch das neue Gesetz
nicht vollständig erfüllt, z. B. in betreff einzelner Tagraubvögel;
aber im allgemeinen lehrt der Vergleich mit den bisher geltenden
gesetzlichen Bestimmungen den _großen Fortschritt auf dem Gebiete des
Vogelschutzes_, den das Gesetz klar zum Ausdruck bringt.
§ 2 zählt unter ~b~ folgendes _Federwild_ auf: »Auer-, Birk- und
Haselwild, Rebhühner, Fasanen, wilde Tauben, Ziemer, Bekassinen,
Wildschnepfen, Trappen, Brachvögel, wilde Schwäne, Wildgänse,
Wildenten, Rallen (Wasser-, Teich- und Sumpfhühner), Säger, Taucher,
Möwen, Kiebitze, Fischreiher, Kormorane, Würger und rabenartige Vögel
(Raben-, Nebel-, Saatkrähen, Elstern, Dohlen, Eichelhäher), Wachteln,
Wachtelkönige, Uhus und alle Tagraubvögel.«
In dieser Liste begegnen wir einer ganzen Anzahl von Vogelarten, auf
die das Reichsvogelschutzgesetz vom 30. Mai 1908 keine Anwendung
findet; es sind dies: die wilden Tauben, die Wasserhühner, Säger,
Taucher, Fischreiher, Kormorane, Würger, die rabenartigen Vögel, der
Uhu und die meisten Tagraubvögel. Sie alle würden, falls man sie aus
dieser Liste gestrichen hätte, nach dem Reichsgesetz »vogelfrei« sein,
d. h. es dürfte sie _jedermann_ fangen (allerdings nicht mit Schlingen)
und töten, auch ihrer Eier und Jungen berauben. Weil sie aber jagdbar
sind, steht solche Befugnis _nur_ dem Jagdberechtigten zu. Auch hat die
neue Fassung von § 1 des Schonzeitgesetzes: »Das Fangen und Erlegen
nicht jagdbarer Vögel ... ist gänzlich verboten« dafür gesorgt, daß in
vollem Umfang keine einzige Art mehr »vogelfrei« ist.
§ 37 setzt für das Federwild folgende _Schonzeiten_ fest: für Auer-,
Birk- und Haselhähne vom 1. Juni bis zum 31. März des folgenden Jahres,
für Rebhühner vom 1. Dezember bis 31. August des folgenden Jahres, für
Fasanenhennen vom 1. Januar bis zum 30. September, für Fasanenhähne
vom 1. Februar bis zum 30. September, für Bekassinen und Wildenten vom
1. Februar bis zum 15. Juli, für Waldschnepfen vom 1. Dezember bis
zum 31. August des folgenden Jahres, für Brachvögel, Rallen, Taucher,
Möwen, Fischreiher und Tagesraubvögel (mit Ausnahme der Turm- und
Wanderfalken, sowie der Habichte und Sperber) vom 1. Februar bis zum
31. August. Auer-, Birk- und Haselhennen, Trappen, Kiebitze, Wachteln,
Wachtelkönige, Ziemer, Uhus, Turm- und Wanderfalken dürfen bis auf
weiteres nicht gejagt werden.
Vergleicht man diese Schonzeiten mit den bisher geltenden, so ergibt
sich, daß Auer-, Birk- und Haselhähnen eine um fünfeinhalb Monat
längere Schonzeit gewährt wird (früher nur Februar und vom 16. Mai
bis 31. August), während sich die betreffenden Hennen das ganze Jahr
ununterbrochener Schonung erfreuen dürfen (bisher nur vom 1. Februar
bis 31. August). Die Schonzeiten der Rebhühner und Fasanenhähne ist
die gleiche geblieben, die der Fasanenhennen um einen Monat (Januar)
verlängert worden. Die Wildenten haben einen Zuwachs ihrer Schonzeit
um zwei Monate erfahren (Februar, erste Hälfte März und erste Hälfte
Juli), die Waldschnepfen um viereinhalb Monat (Dezember, Januar,
März, April, erste Hälfte Mai); den Tagesraubvögeln, die bisher keine
Schonzeit besaßen, wird mit Ausnahme von Habicht und Sperber eine
solche von sieben Monaten (Februar bis August) gewährt. Turm- und
Wanderfalke aber sind wie Trappen, Kiebitze, Wachteln, Wachtelkönige,
Ziemer, Uhus und die oben genannten Hennen der Waldhühner das ganze
Jahr zu schonen.
Nur einige Bemerkungen hierzu. Daß die Jagd auf die _Waldschnepfen_
während des Frühjahrsstrichs (1. März bis 15. Mai) wegfällt, ist
außerordentlich zu begrüßen. Es liegt ja auf der Hand, daß der
Abschuß dieses Wildgeflügels zu der Zeit, wo es an seine Niststellen
zurückkehrt, um das Brutgeschäft zu beginnen, dem Bestand starken
Abbruch tun mußte. Für die _Wildenten_ wird es von Vorteil sein, daß
ihnen die Schonzeit um die erste Hälfte des Juli verlängert worden
ist, obgleich auch dann noch die meisten mit der Führung der Jungen
beschäftigt sind. Der Wunsch, ein oder die andere Entenart, z. B.
die Schellente, völlig geschont zu sehen, ist begreiflich; aber hier
Ausnahmen zu machen, dürfte unpraktisch und ziemlich zwecklos sein.
Der _Fischreiher_ besaß, weil er gegenwärtig im Inlande nicht mehr
horstet, keine Schonzeit (Gesetz, die Schonzeit betreffend vom 22.
Juli 1876, § 4, Absatz 4); es ist zu hoffen, daß er sich unter dem
ihm gewährten Schutz – Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August –
an ein oder der anderen Stelle unseres Landes wieder als Brutvogel
einfindet; allerdings müßte er den Nachstellungen seitens der
Fischereiberechtigten möglichst bald entzogen werden.
Sehr erfreulich ist es, daß endlich alle _Eulen_ aus der Liste
der jagdbaren Tiere gestrichen sind; sie werden nun des Schutzes
teilhaftig, den das Reichsvogelschutzgesetz ihnen gewährleistet. Daß
man den Uhu mit Recht noch unter die jagdbaren Vögel zählt, ist schon
oben dargelegt worden; als Naturdenkmal darf er aber zu keiner Zeit
gejagt werden, genau wie der seltene _Wanderfalke_. Es wäre ein Wunsch
aller Naturfreunde erfüllt worden, wenn das Gesetz diesen unbedingten
Schutz auch allen _Adlerarten_ und Bussarden hätte zuteil werden
lassen; sie müssen sich mit der Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August
begnügen. Der Nutzen der _Turmfalken_ wird anerkannt, indem man ihnen
das ganze Jahr über eine ununterbrochene Schonzeit gewährt. Daß im
Gegensatz hierzu der _Sperber_, diese Geißel der Kleinvogelwelt, von
jeder Schonzeit ausgeschlossen ist, wird allgemein gebilligt werden,
während die gleiche Behandlung des _Hühnerhabichts_, der ebenfalls ein
schlimmer Räuber ist, namentlich auch dem Hühner- und Fasanenbestand
großen Schaden zufügt, wohl bei allen Jägern, seiner verhältnismäßigen
Seltenheit wegen aber nicht bei allen Naturfreunden Zustimmung finden
wird.
Um so größer ist die Genugtuung darüber, daß die _Trappen_ das ganze
Jahr über geschont werden sollen; es ist nun zu hoffen, daß diese
seltenen Vögel unserem Niederland erhalten werden. Gleichen ungeteilten
Beifall muß auch der unbedingte Schutz der _Kiebitze_ finden, deren
Zahl von Jahr zu Jahr geringer geworden ist, und der der _Wachteln_,
die sich in letzter Zeit hier und da wieder vereinzelt eingestellt
haben, nachdem sie bereits seit Jahrzehnten für viele Gegenden als
Brutvögel völlig verschwunden waren. Das Einsammeln von _Kiebitz-_
und _Möweneiern_ war bisher zu jeder Zeit gestattet (Schonzeitgesetz
§ 4, Absatz 4); nunmehr darf dies nur vom 1. Januar bis zum 30. April
geschehen, natürlich nur vom Jagdberechtigten. Dadurch erfahren die
Nachgelege der genannten Vögel einen gewissen Schutz.
Der größte Gewinn aber scheint zu sein, daß nun auch die Jagd auf den
_Ziemer_ völlig ruhen wird. Manchem Jagdberechtigten mag es nicht
ganz leicht werden, auf den Abschuß dieses kleinsten Wildbrets zu
verzichten; aber wenn man bedenkt, daß es bei der Ziemerjagd gar
nicht zu vermeiden ist, auch andere Drosseln mit abzuschießen, daß
wir kein Recht haben, den Südfranzosen und Italienern wegen der
Nachstellungen unserer Kleinvögel Vorwürfe zu machen, wenn wir selbst
unsere nordischen Gäste ebenso empfangen, und daß es überhaupt unwürdig
ist, solch kleines Wildbret in den Mund zu stecken, so wird man sich
schließlich mit der neuen Bestimmung aussöhnen und dem Naturschutz gern
dieses Opfer bringen.
Bisher begann die Ziemerjagd in Sachsen mit dem 16. November
(Verordnung, die Jagdbarkeit der Ziemer [Zeumer] betreffend, vom 27.
Juli 1878); aber in Preußen z. B. geht die Drosseljagd – sämtliche
Drosselarten gehören nach der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli
1907 § 39 Nr. 19 zu den jagdbaren Vögeln – schon am 21. September auf
und währt bis zum Jahresschluß. So kam es, daß Jahr für Jahr in vielen
unserer Feinkost- und Wildbrethandlungen »Krammetsvögel« feilgeboten
und verkauft wurden, unter denen sich genug Amseln, Sing-, Wein- und
Misteldrosseln befanden, weil man die Vögel zumeist aus dem Auslande
bezog. Es war ein kläglicher Anblick, die zum Teil doch so herrlichen
Sänger in langen Girlanden vor den Schaufenstern aufgereiht zu sehen.
Das hat nun ein Ende. Denn die Ausführungsverordnung zu § 40 und 41
des neuen Gesetzes bestimmt: »Die Einfuhr und der Handel mit erlegten
Trappen, Kiebitzen, Wachteln, Wachtelkönigen und Ziemern bleibt auch
dann verboten, wenn die Stücke nachweisbar außerhalb Sachsens erlegt
worden sind.« _»Krammetsvögel« werden also vollständig als Verkaufsware
verschwinden_, und ebenso wird uns der traurige Anblick »echt
französischer Weinbergswachteln« (!) in den Auslagen erspart bleiben.
Dafür wollen wir dankbar sein.
Zugleich mit dem Jagdgesetz hatte die Regierung die Bearbeitung
eines Landesvogelschutzgesetzes in Aussicht genommen. Dies ist
aber unterblieben, namentlich aus dem Grunde, weil zunächst eine
Neubearbeitung des Reichsvogelschutzgesetzes erwartet wird. Die
sächsische Vogelschutzbestimmung steht mit im Schonzeitgesetz vom 22.
Juli 1876 (§ 1, Absatz 2) und mußte vom neuen Gesetz aufrechterhalten
werden. Sie lautet jetzt: »Das Fangen und Erlegen nicht jagdbarer Vögel
und jede auf den Fang derselben berechnete Veranstaltung, das Zerstören
ihrer Nester und das Ausnehmen der Eier und Jungen ist gänzlich
verboten, auch dürfen dieselben zu keiner Zeit auf Märkten oder sonst
in irgendeiner Weise feilgeboten und verkauft werden.«
Es ist zu erwarten, daß sich ein neues Landesvogelschutzgesetz dem
Reichsvogelschutzgesetz enger anschließen wird. Vorläufig wollen wir
uns freuen, daß Sachsen ein neues Jagdgesetz hat, das, wie wir wohl
überzeugend dargelegt haben, _in hohem Maße den Bestrebungen des
Heimat- und Naturschutzes entgegenkommt_.
Weihnachten im Landesmuseum
Eine Erinnerung und eine Zuversicht
Von _R. Bürckner_, Dresden.
Als ob im Landesmuseum an der Asterstraße in Dresden nicht immer
Weihnachten wäre! Wenn draußen das Maiglöckchen blüht, wenn die
Sommersonne brennt, wenn Äpfel und Weintrauben reifen: im Museum wird
immer beschert. Nicht bloß oben in der Erzgebirgischen Stube, wo der
Weihnachtstisch das ganze Jahr aufgebaut steht, wo die Pyramide eben
aufgehört hat, sich zu drehen, wo die Weisen aus dem Morgenlande zum
Stalle ziehen. Nein, wenn du beim Eingang vor die erste, die Dresdner
Stube trittst, wenn du unter den Bergspinnen, die vom Gewölbe blinken,
hingehst: Es ist wie Weihnachten. Friede auf Erden. Weihnachtsfreude.
Aber du mußt dich wirklich freuen können, freuen wie ein Kind. Warum
freut es sich? Bloß, weil alles so schön ist. O du Kindereinfalt mit
deiner ungelehrten Freude! Wer dich doch immer hätte!
Hast du sie nicht, dann komme zu Weihnachten ins Landesmuseum. Komm und
sieh, bleibe und höre und freue dich!
Wochenlang vorher wird beraten, wie diesmal Weihnachten gefeiert, wie
diese Stube, jener Raum weihnachtlich geschmückt werden soll. Briefe
gehen hin und bitten um Mitarbeit, kommen her und bringen Zusagen
viel, Absagen wenig. Alte Helfer bleiben treu. Neue schließen sich an.
Hast du schon mitgetan? Warte nicht erst auf eine Einladung! Die von
selber helfen, sind uns am liebsten.
Endlich ist alles fertig. Dieser Zulauf! Über viertausend Menschen
sind letzte Weihnachten im Museum gewesen. Gerade, als ob z. B. ganz
Dippoldiswalde mit allen Männern, Frauen und Kindern sich aufgemacht
hätte. Gab das ein Gedränge! »Was fällt dir ein?« fragte der Vater
unwirsch seinen kleinen Jungen, der zwischen den Leuten stak und hin-
und herschob. Die Mutter beschwichtigte: »Er will den Hofrat sehen!« Da
nahm ihn der Vater hoch – nun sah er den Hofrat, nun guckte und horchte
er.
Ein Zweifaches zieht die Leute zu Weihnachten ins Museum: der
Weihnachtsschmuck, die Weihnachtsfeier.
Der Schmuck beginnt mit einer Ranke draußen an der Tür. Schon im
Vorraum stehen Bäume. Im Hintergrunde droht ein Riesen-Ruprecht. Aber
er tut es ganz gutmütig.
Jetzt die Innenräume. Christbäume, Christbäume! Jeder anders angeputzt.
Welcher ist der schönste? Der mit mattem Silberschmuck? Der mit bunten
Sternen? Nein, dort der Pfefferkuchenbaum! Die Pfefferkuchen sind alle
selbst entworfen, selbst aus Teig geformt. Der Herr Bäckermeister hat
sie bloß gebacken, weil das im Ofen zu Hause nicht gut ging. Hier in
der guten Bürgerstube: Wie das glitzert! Lauter Goldpapierketten und
-büschel und -sterne. Sieh mal, dort auf dem kleinen Schreibpult, an
dem früher der Naundorfer Gutsbesitzer seine Roggenrechnung machte:
Zwei Wunderbäumchen! Vier goldene Nüsse als Füßchen, eine vergoldete
Kartoffel als Mittelstück und fünf Gänsekiele darin als Träger von
Rosinen und Mandeln. Ist das niedlich! Nicht bloß niedlich. Ganz echte
rechte Volkskunst ist es, voller Liebe, voller Freude! Wer bringt uns
mehr solche Sachen?
Unter dem großen grünen Baum ein ganzer Kranz erleuchteter Advents-
und Weihnachtsbilder. Aber die müssen schwer auszuschneiden sein!
Ja, dafür sind sie auch von Kunstgewerbe-Akademikern; gerade wie die
Pfefferkuchen, die wir vorhin gesehen haben.
Bäume mit kräftigem, mit zartem Buntpapierschmuck, mit leuchtenden
Glaskugeln, mit Sternen aller Art, mit bunten Bändern.
Weihnachtsleuchter, durchscheinende Fensterbilder. Eine frei schwebende
grün verdeckte Leiste als Laufbahn für ein Gewimmel ausgeschnittener
bunter Figuren; alle rennen zum Christbaum, der sich in der Mitte
erhebt. Oben in der Dresdner Bürgerstube mit dem herrlichen Blick
auf die Frauenkirche ein in seinem altmodischen Papierschmuck fein
abgestimmter Christbaum.
Kein Raum ist vergessen. Bei den kleinen Grabkreuzen steht ein grüner
Baum im Schmucke seiner natürlichen Zapfen ernst und still in der Ecke.
Dort und da die Treppe sollst du nicht hinaufgehen. Ein grüner Wächter
sperrt den Weg.
Weihnachten überall!