Unteroffiziers einzukommen oder in die Advokatenschule einzutreten oder auch die

Gesetze zu studieren. Vielleicht auf keine Weise hat der Prinzipat der

republikanischen Aristokratie entschiedener Abbruch getan als durch diese

Restitution Gracchischen Geistes, anknuepfend an die Gracchischen

Ritterprivilegien, aber doch wesentlich neu und durchaus beruhend einerseits auf

der Organisation des stehenden Heeres und besonders der Unteroffizierskarriere,

andrerseits auf der Einrichtung der salarierten kaiserlichen Beamten mit ihren

weiteren Konsequenzen. Die Einrichtung oeffnet die Pforten keineswegs dem

Buerger schlechthin; die Freigelassenenwelt bleibt unbedingt ausgeschlossen, und

wenn die militaerische Laufbahn wenigstens rechtlich jedem Freigeborenen

offensteht, so fordert die nicht militaerische einen verhaeltnismaessig hohen

und kostspieligen Bildungsgrad und, soweit sie eine amtliche ist, den Besitz des

Rittervermoegens. Die Einrichtung oeffnet ferner ihre Pforten in der Hauptsache

nur dem, der der Regierung genehm ist und genehm bleibt; die Aufnahme in das

Heer und das Avancement haengt in jedem einzelnen Fall vom kaiserlichen

Gutduenken ab, und ebenso verleiht die Regierung allein sowohl das Ritterpferd

wie die daran geknuepften Aemter. Aber dennoch ist auf diesem Wege dem

Mittelstand und einigermassen selbst den niederen Schichten des Volkes die zu

Reichtum und Aemtern fuehrende Laufbahn eroeffnet, waehrend die spaetere

Republik dem, welcher den Reichtum nicht bereits besitzt, ihre Aemter

schlechthin versagt. Auf dem sozialen Gebiet ist diese demokratisch-monarchische

Institution der schaerfste Ausdruck des Prinzipats und seine rechte treibende

Kraft.

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^41 Dio 54, 18.

^42 Tac. ann. 11, 5; 13, 5; 42.

^43 Plin. epist. 5, 9.

^44 Juv. sat. 7, 123.

^45 Juv. sat. 14, 191; vorher 8, 46.

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Römische Geschichte — Buch 8 · 第 73 / 73 段