Anmerkung 16 zu Seite 495:
Die _Chronologie der Fahrt Nearchs_ ist dadurch unsicher, daß bei Arrian
(#Ind.# 21) ein falscher Archont genannt und zugleich neben dem attischen
Monatstage (20. Boedromion) nicht das entsprechende makedonische Datum,
sondern nur das Jahr (11. Jahr Alexanders) angegeben ist. Aber die Angabe,
daß Nearch am 20. Boedromion vom Indus abgefahren ist, gewährt ein relativ
sicheres Datum; es ist, wenn man Idelers Berechnung des metonischen Zyklus
für die Ansetzung der entsprechenden julianischen Daten in konventioneller
Weise gelten läßt, der 21. September; die Fahrt vom Indus bis Harmozia ist
ziemlich überzeugend auf 80 Tage berechnet worden und danach die Daten S.
495 angesetzt.
Anmerkung 17 zu Seite 515:
In der neuen _Organisation der Ritterschaft der Hetairen_ fällt die Angabe,
daß eine fünfte Hipparchie gebildet worden sei, da es während des indischen
Feldzugs, wie aus Arrian (IV, 22, 7; 23, 1; 24, 1) geschlossen werden darf,
deren, das Agema ungerechnet, acht gab. Ob der Zug durch die Wüste so große
Verluste gebracht hatte, daß die Reste der Hetairen zu vier schwachen
Hipparchien zusammengezogen waren, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls
war der Zweck der neuen Formation zugleich, wie Arrian (VII, 29, 4) angibt,
die alten persischen +homotimoi+ in das Korps der Hetären einzureihen, wie
nicht minder die +mêlophoroi+ in die Taxeis. Anderer Art sind die 30 000
Perser (wohl überhaupt Asiaten), die nach makedonischer Art bewaffnet und
eingeübt von den Satrapen nach Babylon geführt wurden, und die Arrian
»Epigonen« nennt. Diese sind es, die Alexander auf Anlaß der Meuterei in
Opis in makedonischer Weise als Hetären, Hypaspisten, Pezetären usw.
formiert und an die Stelle der Makedonen treten läßt (#Arr.# VII, 11, 1).
Anmerkung 18 zu Seite 531:
Über die Wirkungen des Dekrets, das den _Verbannten die Rückkehr_ in ihre
Heimat gestattete, geben die Inschriften mehrerer Städte Andeutungen. Zwei
derselben sind Hellen. II{2}, 2, S. 361, 363 wiederabgedruckt worden. Von
besonderem Interesse ist die von Conze in Mytilene gefundene und in seiner
Reise nach Lesbos Taf. VIII, 2 mitgeteilte, die sich nach Blaß im Hermes
XIII, S. 384 als zu #C. I. Gr.# II, 2166 gehörig erweist und dieselbe
ergänzt. Der in den samischen Inschriften erwähnte _Gorgos_ von Jasos, der
sich, wie sie bezeugen, insbesondere bei Alexander darum bemüht hatte, daß
die seit dreißig und mehr Jahren von attischen Kleruchen besetzte Insel den
vertriebenen Samiern zurückgegeben werde, ist der Waffenmeister und
Metalleut Alexanders, von dem Strabo eine Schrift über die Salz- und
Bergwerke im Lande des Fürsten Sopeithes kannte. Es mag gestattet sein,
hier die Berichtigung eines Irrtums hinzuzufügen, der in der Korrektur der
letzten Ausgabe übersehen worden ist; Samos gehörte nicht, wie es S. 23
heißt, zum zweiten attischen Seebund in der Zeit, da die Athener die Samier
austrieben und die Insel an attische Kleruchen verteilten.
Anmerkung 19 zu Seite 566:
Mag die _Gesandtschaft der Römer an Alexander_ in den späteren
Alexandergeschichten des Aristos und Asklepiades (#Arr.# VII, 15, 5)
ausgeschmückt worden sein, daß Kleitarchos (Fragm. 23) nach dem Zeugnis des
Plinius (#H. N.# III § 57) sie erwähnt hat, ist für diesen Fall ein
ziemlich glaubwürdiges Zeugnis; denn Kleitarch schrieb zu einer Zeit, wo
der Name der Römer noch nicht eben Großes bedeutete. Aristoteles nennt --
abgesehen von einer kurzen Notiz über Sommerpflanzen (#de plant. 1. 7, p.
821b#) Rom nur in einem Fragment bei #Plut. Cam.# 22, und Plutarch
berichtigt ihn: +Aristotelês de to men halônai tên polin hypo Keltôn
akribôs dêlos estin akêkoôs, ton de sôsanta Leukion einai phêsin -- ên de
Markos, ou Leukios, ho Kamillos+ was verständigerweise nichts anderes
heißen kann, als daß Aristoteles dem Retter Roms einen falschen Vornamen
gegeben habe. Plinius (#H. N.# III, § 57) sagt: #Theophratus -- primus
externorum aliqua de Romanis diligentius scripsit, nam Theopompus, ante
quem nemo mentionem habuit, urbem dumtaxat a Gallis captam dicit,
Clitarchus ab eo proximus legationem tantum ad Alexandrum missam#; von dem
angeblichen Brande Roms wissen diese ältesten Zeugen nichts. Wenn #Liv.#
IX, 18 sagt: #Alexandrum ne fama quidem illis notum fuisse arbitror#, so
beweist das ebensowenig wie das Schweigen der römischen Annalisten über
eine solche Sendung (+oute tis Rhômaiôn hyper tês presbeias tautês mnêmên
epouêsato tina+, #Arr.# VII, 15, 6). Wenigstens das #interdictum mari
Antiati populo est# in den Friedensbedingungen von 338 v. Chr. #Liv.# VIII,
14 (wesentlich abweichend von den Bedingungen desselben Friedens, die
#Liv.# VIII, 11 zu lesen sind) beweist wohl nicht, daß der Name
antiatischer Piraten fortan von den Meeren verschwunden ist. Denn Livius'
Ausdruck: #Antium nova colonia missa ... navis inde longae abactae,
interdictum mari Antiati populo est et civitas data#, bietet, wie von
Zöller und anderen nachgewiesen, Konfusion in Menge: wenn sich zwanzig
Jahre später die Antiaten in Rom beschwerten, daß sie #sine legibus# und
#sine magistratibus# seien (#Liv.# IX, 20), so zeigt das deutlich, daß
nicht den Antiaten insgemein die #civitas#, noch das Recht, sich als
Kolonisten einzuschreiben, gegeben ist, daß vielmehr zwischen der dahin
deduzierten römischen Kolonie und dem #populus# weder ein gemeinsames
Recht, noch eine gemeinsame Behörde bestand.
Anmerkung 20 zu Seite 574:
Mit guten Gründen ist neuerer Zeit wahrscheinlich gemacht worden, daß
Diodors _Schilderung von Babylon_ (II, 7 ff.) aus Kleitarchos stammt. Daß
die Stadt mit ihren Bauwerken, daß das Kanalsystem und die Wasserbauten am
Euphrat bis Sippara und weiter hinauf, zu Alexanders Zeit im wesentlichen
noch erhalten waren, wird man kaum bezweifeln dürfen. Seit Nebukadnezar
hatte man die vier großen Kanäle, die zwischen Sippara und Babylon zum
Tigris hinüber führen, das große Bassin bei Sippara auf dem linken Ufer des
Euphrat zur Regulierung der Überschwemmungen des Stromes, die beiden großen
Kanäle auf der rechten Seite des Euphrat, den Naarsanes, der oberhalb, den
Pallakopas, der 800 Stadien unterhalb Babylon abgeleitet war. Daß Penteren
und Tetreren von Thapsakos herab auf dem Euphrat nach Babylon geführt
werden konnten, sowie die Fahrt des Nearchos mit der Flotte den Euphrat
aufwärts bis Babylon und die Fahrt von Trieren aus dem Euphrat (auf dem
Königskanal) nach dem Tigris zeigt, daß das große Kanalisationssystem, auf
dem der Handel, die Fruchtbarkeit, zum großen Teil die Bewohnbarkeit des
babylonischen Landes beruhte, noch keineswegs verkommen war. In diesem
Zusammenhang gewinnen die Anlagen, die Alexander hinzufügte, ihre
Bedeutung. Er befahl die Aushebung eines zweiten großen Bassins in der Nähe
von Babylon mit Schiffshäusern für tausend große Schiffe (#Arr.# VII, 19,
4); er veranlaßte die Umlegung der Stelle, wo der Pallakopas aus dem Strom
abgeleitet war, denn die bisherige Stelle, wo die Ufer niedrig und sumpfig
waren, gewährte nicht hinlängliche Schließung und setzte bei hohem Wasser
das niedrige Land dahinter weiten Überflutungen aus; Alexander fand eine
Meile weiter auf der rechten Seite des Stromes eine Stelle, die geeignet
war +hypo sterrhotêtos tês gês+ das Wasser sicher zu hemmen. Solches Ufer
»hoch und lehmig« sah Petermann aus seiner Fahrt von Babylon nach
Suq-esch-Schiuch bei Samwat, einer Stelle, die auch sonst bemerkenswert
genug ist und die Anlage einer Alexandreia, wie sie der König dort gründete
(VII, 21, 7), wohl rechtfertigt.
Anmerkung 21 zu Seite 582:
Der _Todestag Alexanders_ ist nach der völlig zuverlässigen Angabe der
Ephemeriden der 28., nach Aristobulos der 30. Daisios. Welcher julianische
Tag des Jahres 323 diesem Datum entspricht, ist nicht mit Sicherheit
festzustellen. Wenn Justin (XII, 16, 1) sagt: #decessit Alexander mense
Junio annos tres et XXX natus#, so ist diese für uns älteste Reduktion
derart, daß sie nach den sonstigen Kombinationen, die Alex. II. 2, S. 343
dargelegt sind, wohl richtig sein kann; wenigstens hat Jeep so den Text
gegeben; hat wirklich, wie neuerdings versichert worden, die
handschriftliche Überlieferung #mense uno#, so ist schwer zu sagen, was das
heißen könnte.