~a.~ in Zusammensetzung von Eigennamen und in Adjektiven, welche
von solchen gebildet sind; z. B. Jung-Stilling, Reuß-Greiz,
niederschlesisch-märkische Eisenbahn;
~b.~ in unübersichtlichen Zusammensetzungen, z. B.
Oberlandesgerichts-Präsident, Staatsschuldentilgungs-Kommission, das
Für-sich-selbst-sein.
#Anmerkung.# Auch sonst läßt es zuweilen die Rücksicht auf die
Deutlichkeit der Schrift wünschenswert erscheinen, den Bindestrich zu
gebrauchen; z. B. Schluß-s, Dehnungs-h, Erd-Rücken zum Unterschied von
Erdrücken u. ä.
•Über den Apostroph (wörtlich nach dem preußischen Regelbuch).•
1) Wenn Laute, die man gewöhnlich bezeichnet, unterdrückt werden,
so bezeichnet man in der Schrift ihre Stelle durch einen Apostroph;
z. B. Ich lieb’ ihn. Das leid’ ich nicht. Heil’ge. Jedoch ist in der
gewöhnlichen prosaischen Darstellung eine solche Verstümmelung der
Wortform zu vermeiden, ausgenommen etwa im Pronomen es; z. B. ist’s,
geht’s.
Wenn die Präposition mit dem von ihr regierten Artikel verschmolzen
wird, gebraucht man den Apostroph nicht; z. B. am, beim, unterm, ans,
ins, zum.
2) Bei Eigennamen ist es nicht erforderlich, das =s= des Genitivs durch
einen Apostroph abzutrennen; z. B. Ciceros Briefe, Schillers Gedichte,
Homers Ilias.
Hingegen wird bei Eigennamen, welche den Genitiv auf =s= nicht bilden
können, das Rektionsverhältnis durch den Apostroph bezeichnet; z. B.
Voß’ Luise, Demosthenes’ Reden.
•Über das Trema. -- Ä, Ö, Ü statt Ae, Oe, Ue.•
Schließlich sei noch bemerkt, daß das Trema in der deutschen Schrift
nur ganz vereinzelt angewendet zu werden braucht. Es ist überall
unzulässig, wo ein Mißverständnis nicht möglich ist. So ist es nie
anzuwenden zur Trennung von =a= und =e=, =o= und =e=, =u= und =e=, auch
nicht im Anfang groß geschriebener Wörter. Denn da hier der Umlaut nach
den amtlichen Regelbüchern statt durch =Ae=, =Oe=, =Ue= nur noch durch
=Ä=, =Ö=, =Ü= bezeichnet werden darf, so muß =Ae=, =Oe=, =Ue= stets
zweisilbig sein, und es kann z. B. #Aeronaut# nur viersilbig gelesen
werden.
Auch sonst wende man das Trema nur an, wo man glaubt, der unrichtigen
Aussprache des Geschriebenen vorbeugen zu müssen, z. B. etwa in Aï
(Faultier), nicht aber bei Rhomboid, Atheist, Wörtern, die nicht
leicht jemand falsch, d. h. zweisilbig aussprechen wird. Die amtlichen
Regelbücher thun des Trema gar keine Erwähnung.
Grammatisches.
Der Wunsch, bei jedem Worte über die Schreibung aller irgend welche
Schwierigkeit bietenden Formen desselben Auskunft zu geben, führte
dazu, bei ganzen Kategorieen von Wörtern die Anwendung gewisser Regeln
auf die bezüglichen Formen durch Anführung der Formen selbst zu
veranschaulichen.
Das erschien in erster Linie wünschenswert bei den Wörtern, deren Stamm
auf einen S-Laut oder auf =sch= ausgeht, und zwar nicht nur, weil die
Schreibung der S-Laute in den verschiedenen Formen eines und desselben
Stammes an sich schon Schwierigkeiten bietet, sondern besonders auch
noch, weil das Regelbuch S. 6, § 6,4, Anm. einige Regeln giebt, die von
Ungeübten leicht mißverstanden werden können.
•Verkürzte Formen von Wörtern, deren Stamm auf einen S-Laut oder sch
ausgeht.•
Die betreffenden Regeln lauten wörtlich: „Wenn vor dem =st= der zweiten
Person der Vokal fehlt, so schreibt man nach einem vorhergehenden
S-Laut oder nach einem =sch= nur =t=; z. B. du #läßt#, #wächst#, #ißt#,
#wäscht#, #sitzt#.
Ähnlich werden die Superlative #größte#, #beste# und die Superlative
der Adjektive auf =isch= gebildet, z. B. der #närrischte#.
Sonst meidet man die verkürzten Superlative von Adjektiven, deren Stamm
auf einen S-Laut oder ein =sch= ausgeht; z. B. #süßeste#, #frischeste#.“
Fassen wir zunächst den ersten Satz, der mehrfach zu irrigen
Folgerungen Anlaß gegeben hat, ins Auge, so ergiebt sich als der
Sinn desselben zweifellos folgendes: Wenn bei Stämmen, die auf einen
S-Laut oder ein =sch= ausgehen, die Endung der zweiten Person =est=
den Vokal =e= einbüßt, so wird das übrigbleibende =st= im Anschluß
an den vorhergehenden S-Laut, beziehungsweise an das vorhergehende
=sch= in ein =t= verwandelt; man schreibt also nicht: du #läß=st=#,
#wächs=st=#, #iß=st=#, #wäsch=st=#, #sitz=st=#, sondern: du #läß=t=#,
#wächs=t=#, #iß=t=#, #wäsch=t=#, #sitz=t=#. Daß das =e= der zweiten
Person ausfallen #müsse#, ist damit keineswegs gesagt (vgl. Wilmanns’
Kommentar). Die Belehrung darüber, ob und wann das geschehen dürfe,
hat der Verfasser des #Schul#buchs, der #lediglich orthographische#
Anweisung zu geben beabsichtigte, dem #grammatischen# Unterricht des
#Lehrers# überlassen.
Für #unser# orthographisches Wörterbuch, das den Lehrer überflüssig
machen soll, mußte diese grammatische Belehrung aber gegeben werden.
Da das ganze Buch darauf berechnet ist, durch bloßes Aufschlagen des
betreffenden Wortes sofort das Richtige finden zu lassen, so genügte
es nicht, in den Vorbemerkungen im Zusammenhang die entsprechende
Vorschrift zu geben; der Verfasser hat vielmehr bei #jedem# hierher
gehörigen Verbum die abgekürzten Formen, welche unbedenklich gebraucht
werden können, angeführt. Wenn daher z. B. bei „essen“ steht: du
issest und ißt, er ißt; du aßest, so heißt das: die zweite Person des
#Präsens# darf in der abgekürzten Form, welche der dritten Person
völlig gleichlautend ist, unbedenklich gebraucht werden; dagegen ist
die abgekürzte Form der zweiten Person des Imperfekts: du aßt statt du
aßest, welche dem Wortlaut der obigen Regel nach auch zulässig ist,
nämlich #wenn# das =e= der Endung ausfällt, zu vermeiden, #weil# eben
das =e= der Endung im Imperfektum in der Regel #nicht# ausfällt, es
sei denn, daß man etwa mit Absicht den Ton der niedern Volkssprache,
z. B. in einer Posse oder in einem komischen Gedicht niederer Gattung,
wiedergeben will. Hier sei noch ergänzend bemerkt, daß auch im
#Präsens# die abgekürzte Form keineswegs der vollen #vorzuziehen# ist;
die letztere behauptet vielmehr in der #edlern# Sprache entschieden den
Vorrang.
Der zweite Satz der Regel ist nicht hypothetisch gefaßt, sondern
enthält eine apodiktische Regel, denn er sagt: „Ähnlich“ -- d. h. indem
man das nach Ausfall des =e= übrigbleibende =st= der Endung in bloßes
=t= verwandelt -- „werden die Superlative der Adjektive auf =isch=
gebildet“. Streng genommen hat der Lehrer der Orthographie hier seine
Befugnis überschritten, indem er die Auslassung des =e= aus der Endung
=est= im Superlativ der Adjektive auf =isch= verlangt hat. Man kann
selbst zweifelhaft sein, ob es statt „gebildet“ nicht besser geheißen
hätte „behandelt“; dann wäre für die Bildung der vollen Formen, z. B.
der närrischeste, die wir keineswegs für unzulässig halten, Raum
geblieben. Aber wie die Regel einmal dasteht, verlangt sie überall die
Form =ischte=, die ja auch in der That in überwiegendem Gebrauche ist.
Demgemäß haben wir bei jedem Adjektiv auf =isch=, wenn es überhaupt
steigerungsfähig ist, die Superlativform auf =ischte= angegeben[4].
Der letzte Satz endlich sagt, daß man bei andern Adjektiven mit Stämmen
auf =sch= (z. B. frisch, rasch) sowie bei solchen, deren Stamm auf
einen S-Laut ausgeht, die verkürzte Form (d. h. =t= statt =est=)
„meide“. Der vorsichtige Ausdruck „man meidet“ bezeichnet die vollen
Formen als die entschieden üblichen, ohne doch die abgekürzten als
unbedingt falsch zu bezeichnen. Mit der Zulässigkeit ihres Gebrauchs
verhält es sich ähnlich wie mit derjenigen der abgekürzten Form der
zweiten Person des Imperfekts. Es gilt daher das soeben von dieser
Gesagte auch von jenen. Formen z. B. wie „am heißten“ statt „am
heißesten“ sind nur in der Wiedergabe der niedern Volkssprache, oder
wo das metrische Bedürfnis die kürzere Form erheischt, zulässig,
und wir haben daher, zumal da die angeführte Form im amtlichen
Wörterverzeichnis jetzt gestrichen ist, bei allen hierher gehörigen
Adjektiven nur die unverkürzte Form angegeben. Vgl. Wilmanns’
Kommentar[5].
•Flexion starker und unregelmäßiger Verba.•
Was die weiteren grammatischen Belehrungen in Bezug auf die
Verbalformen betrifft, so hat der Verfasser es auf Grund seiner
langjährigen Erfahrung im Lehramte für nützlich gehalten, bei allen
stark oder unregelmäßig flektierenden Verben die ablautenden Formen,
das Präsens, das Imperfekt, das Partizip und den Imperativ, ferner,
wo Umlaut oder Ablaut eintritt, auch den Konjunktiv des Imperfekts
anzugeben; z. B. sterben; du stirbst; du starbst, _conj._ stürbest;
gestorben; stirb!; wenden; du wandtest u. wendetest, _conj._ wendetest;
gewandt u. gewendet. Wo die regelmäßige schwache Flexion stattfindet,
ist nichts bemerkt; nur ist bei den mit Präpositionen zusammengesetzten
Zeitwörtern das Partizip regelmäßig angeführt.
•Flexion der Substantiva. -- Bildung der Feminina und Diminutiva.•
Bei den Substantiven ist regelmäßig das Genus, der Genitiv, der Plural
und, wo es nützlich schien, die Femininform angegeben, z. B. Zauberer,
Zauberin. In betreff des Plurals der Feminina sei hier noch bemerkt,
daß die Endung =-in= regelmäßig in =-innen= verwandelt wird.
Die Diminutivform ist dem Substantiv in der Regel hinzugefügt, wo die
Bildung derselben irgend etwas Bemerkenswertes bietet, also z. B. wenn
zwischen Stamm und Endung die Ableitungssilbe =el= eingeschoben ist
(Ding, Dingelchen), wenn Umlaut eintritt, z. B. Ast, Ästchen, oder wenn
gegen die Regel der Umlaut unterbleibt, z. B. Frau, Frauchen.
•Flexion der Eigennamen.•
Da aus Gründen der Raumersparnis nur eine beschränkte Anzahl von
Eigennamen aufgenommen werden konnte, so halten wir es für angemessen,
die wichtigsten Regeln über die Flexion der Eigennamen hier kurz
zusammenzustellen.
•-- Genitiv.•
Eigennamen ohne Artikel, seien es Personennamen oder geographische
Namen, bilden den Genitiv durch Anhängung von =s=; z. B. Hermanns,
Berthas, Hessens, Kölns.
Personennamen, die auf einen S-Laut (=s=, =ß=, =x=, =z=) oder =sch=
ausgehen, nehmen statt des =s= einen Apostroph an, z. B. Voß’ (Werke),
Sokrates’ (Tod), oder die Endung lautet =ens=, z. B. Fritzens, Maxens,
Franzens.
Diese Genitivendung =ens= ist jedoch fast nur noch bei Vornamen
üblich, während man bei Familiennamen sowie bei fremden Eigennamen
die Bezeichnung des Genitivverhältnisses durch den bloßen Apostroph
vorzieht. Insbesondere vermeide man diese Genitivform bei solchen
Familiennamen und fremden Namen, die auf =s= oder =ß= ausgehen, weil
diese Buchstaben vor =ens= verändert werden müßten, wodurch der Name
etwas Fremdartiges erhalten würde. Man schreibe also: Voß’, Claudius’,
Demosthenes’, nicht etwa: Vossens, Claudiussens, Demosthenessens Werke.
Dagegen ist zulässig: Horazens.
Die auf ein unbetontes =e= ausgehenden Personennamen #können# den
Genitiv durch Anhängung von =ns= bilden, z. B. Amaliens, Goethens.
Ebenso richtig und bei den Familiennamen jetzt üblicher ist die Form
mit bloßem =s=, also Amalies, Goethes.
Daß ein Genitiv auf =ens= bei Appellativbegriffen unzulässig ist,
folgt aus der Beschränkung obiger Regel auf #Eigennamen# von selbst,
mag aber noch besonders hervorgehoben werden, weil in manchen Gegenden
Deutschlands falsche Formen, wie #Arztens#-Witwe, #Profossens#-Ehefrau
etc., nicht selten vorkommen.
Geographische Namen, die auf einen Zischlaut ausgehen, nehmen in der
Regel keine Flexionszeichen an; man bezeichnet bei denselben das
Genitivverhältnis durch Hinzufügung eines Gattungsnamens, z. B. der
Stadt Graudenz, der Landschaft Argolis, oder durch die Präposition
#von#, z. B. die Umgegend von Graudenz, die Bewohner von Argolis.
Wenn Personennamen mit dem Artikel stehen, so bleiben sie unflektiert,
z. B. des Karl, des Fritz, der Julie, des Cäsar, des Antonius, eines
Cicero, eines Sokrates; ebenso, wenn noch ein Attribut hinzutritt,
z. B. des großen Karl, des Kaisers Karl, der Kaiserin Augusta.
•-- Dativ und Accusativ.•
Als Endung für den Dativ und Accusativ von Eigennamen galt früher =en=
oder =n=, z. B. gieb Wilhelmen das Buch, ich habe Friederiken gesehen.
Jetzt ist diese Endung veraltet, und der Dativ und Accusativ erhalten
kein Flexionszeichen.
•-- Plural.•
Da der Plural von Eigennamen selten gebraucht wird, so lassen sich aus
dem Gebrauche nur schwer allgemein gültige Regeln feststellen. Doch
beachte man folgendes:
Männliche Personennamen, die auf einen Konsonanten ausgehen, haben
in der Regel =e=, z. B. zwei Wilhelme, Friedriche, Konrade, Felixe;
zuweilen =s=, z. B. zwei Karls; zuweilen bleiben sie unflektiert, z. B.
zwei Alexander.
Weibliche Personennamen, die auf unbetontes =e= ausgehen, nehmen immer
=n= an; z. B. Marieen, Brunhilden, Julien.
Namen, die auf einen vollen Vokal ausgehen, nehmen fast immer ein =s=
an, z. B. zwei Emmas, die Tassos; doch nehmen einige auf =o=, indem sie
sich an das Lateinische anlehnen, ein =nen= an, z. B. die Scipionen,
die Ottonen.
Vereinzelt merke man, daß bei dem Namen #Jesus Christus# meist die
lateinische Flexion beibehalten wird: Jesus Christus, Jesu Christi,
Jesu Christo, Jesum Christum.
•Genitiv und Plural der Fremdwörter.•
Bei den Fremdwörtern sind nicht selten zwei Formen für den Genitiv und
den Plural angegeben. Das war leider notwendig, weil die Deklination
der Fremdwörter im Deutschen fast ganz ungeregelt ist und ein fester
Gebrauch sich nicht immer nachweisen ließ.
•Flexion substantivierter Adjektive und Partizipien.•
Zwischen den Substantiven und den Adjektiven steht eine Gruppe von
Wörtern, die zwar substantivisch gebraucht werden, aber in ihrer
Flexion noch ihre Herkunft von Adjektiven oder Partizipien verraten und
wie solche flektiert werden; z. B. der #Einjährige#, die Einjährigen;
ein Einjähriger, (mehrere) Einjährige. Auch das Wort #Beamte#,
verkürzt aus Beamtete, gehört zu dieser Gruppe und ist daher ebenso zu
behandeln. Die gebräuchlichsten der hierher gehörigen Wörter sind in
das Wörterbuch aufgenommen.
•Komparationsformen der Adjektive.•
In betreff der Adjektive ist nur zu bemerken, daß das Wörterbuch
überall die Komparation angiebt, wo dieselbe irgend welche
Schwierigkeit bietet, insbesondere auch wo die Stammsilbe einen Vokal
enthält, der den Umlaut zuläßt.
•Substantive klein geschrieben.•
Bei denjenigen Substantiven, die allein oder in Verbindung mit andern
Wörtern ihre substantivische Funktion ganz oder teilweise eingebüßt
haben, indem sie in andere Wortklassen übergehen, wie Trotz, Kraft,
Willen, Anfang, Abend, Morgen, oder mit andern Wörtern #einen# Begriff
bilden, wie #Haus# in haushalten, ist angegeben, ob sie in solchen
Fällen mit großen oder kleinen Anfangsbuchstaben zu schreiben sind, und
ob sie mit dem zu ihnen gehörigen Worte zusammen geschrieben werden
dürfen. Jedoch sind die hier angegebenen Schreibungen nur als solche
zu betrachten, die auf Grund des amtlichen Regelbuchs unbedenklich
angewendet werden dürfen, ohne doch Anspruch auf ausschließliche
Gültigkeit zu haben.
•Von Personennamen abgeleitete Adjektive klein geschrieben.•
Nach dem Vorgang des preußischen Regelbuchs, welches „lutherische
Kirche“ schreibt, und in Übereinstimmung mit dem vorwiegenden Gebrauch
sind die von Personennamen abgeleiteten Adjektive klein geschrieben,
wenn man bei denselben mehr an eine Eigenschaft als an die Herkunft
von den betreffenden Personen zu denken pflegt, also z. B. nicht
nur #ciceronianische Beredsamkeit#, #katonische Strenge#, sondern
auch #pythagoreischer Lehrsatz#, #voltaische Säule#. Da die Grenze
nicht immer scharf zu ziehen ist, so haben auch die hier getroffenen
Entscheidungen keinen Anspruch auf ausschließliche Gültigkeit.
•Auslassung des e in Nachsilben.•
Endlich erwähnen wir noch, daß bei solchen Wörtern, welche neben
der Stammsilbe zwei Nachsilben haben, von denen die erste den Vokal
=e= bietet, wenn es nützlich schien, angegeben ist, daß dieses =e=
ausfallen kann; z. B. #Abwechselung# und #Abwechslung#. Hier möge zur
Ergänzung noch die allgemeine Regel Platz finden, daß die Nachsilben
=el=, =en=, =er= vor einer zweiten Nachsilbe in vielen Wörtern
regelmäßig ihr =e= verlieren und fast überall es verlieren #können#.
Ist die zweite Nachsilbe =en= oder =em=, so kann auch diese ihr =e=
aufgeben, während die erste es alsdann behält. So sind für manche
Wörter drei Formen möglich, z. B. anderen, andren und andern; edelen,
edlen und edeln; unseren, unsren und unsern; heiterem, heitrem und
heiterm; doch sind die an letzter Stelle genannten Formen #andern#,
#edeln#, #unsern#, #heiterm# vorzuziehen.
Einrichtung des Wörterbuchs.
Zwei oder mehrere verschiedene Schreibungen, welche in gleicher Schrift
nebeneinander stehen, sind gleichberechtigt; z. B. #Façade#, #Fassade#.
Die einfache Verweisung bedeutet, daß die erstere Schreibung nur
zulässig, die zweite besser ist; z. B. #Axe# s. Achse, d. h. die
Schreibung ›Achse‹ ist vorzuziehen.
Steht vor dem ersten Worte einer Verweisung eine eckige Klammer, so ist
diese Schreibung verwerflich; z. B. [#ächt# s. echt, d. h. man schreibe
›echt‹ und nicht ›ächt‹.
Wenn bei einem andern Worte weitere Angaben, die auch auf das
Schlagwort Anwendung finden, gesucht werden sollen, steht: vgl.; z. B.
#knitschen#, vgl. kni[e]tschen, d. h. die betreffenden Flexionsformen
sind bei ›kni[e]tschen‹ zu finden; #siebentel#, vgl. fünftel, d. h.
bei ›fünftel‹ sind mehrere Beispiele wegen des etwaigen Groß- oder
Kleinschreibens gegeben. Auch sonst ist durch „vgl.“ oder „s.“ nicht
selten auf Artikel verwiesen, um auf ähnliche Erscheinungen aufmerksam
zu machen; z. B. #Sahlweide#, vgl. #Schalksknecht#. Um dieselbe
Erklärung nicht zweimal zu geben, ist bei gleichberechtigten Formen
durch „s. d.“ von der einen auf die andre verwiesen; z. B. Salweide,
Sahlweide s. d.
Was in eckige Klammern [] eingeschlossen ist, kann beliebig gesetzt
oder weggelassen werden; z. B. Kem[e]nate, d. h. Kemnate oder Kemenate
sind gleich richtig.
Horizontaler Strich vertritt das Schlagwort buchstäblich, z. B. Kehle,
die; _, _n, d. h. der Kehle, die Kehlen; wird das Schlagwort bei der
Flexion geändert, so ist es entweder vollständig (mit der betreffenden
Veränderung) wiedergegeben, oder der veränderte Schlußteil desselben
mit vorhergehenden zwei Punkten, die den unveränderten Teil ausdrücken;
z. B. Gesang, der; _[e]s, ..sänge, d. h. des Gesang[e]s, die Gesänge.
Abkürzungen.
_acc._ bedeutet: Accusativ
Anm. „ Anmerkung
_conj._ „ Konjunktiv
_dat._ „ Dativ
d. h. „ das heißt
_gen._ „ Genitiv
m. P. „ männlicher Personenname
_pl._ „ Plural
S. „ Seite
s. „ siehe
s. d. „ siehe dies
u. „ und
etc. „ und so weiter; auch: und ähnliches
vgl. „ vergleiche
vgl. d. „ vergleiche dies
w. P. „ weiblicher Personenname
z. B. „ zum Beispiel
Zuss. „ Zusammensetzungen
Sonstige Abkürzungen, insbesondere auch die zur Angabe der Herkunft
eines Wortes verwendeten, wie lat., griech. etc., erklären sich von
selbst, nur ist zu bemerken, daß „neulat.“ bedeutet: es liegt ein Wort
zu Grunde, welches erst nach dem Untergang des Lateinischen als einer
lebenden Sprache nach lateinischer Weise gebildet worden ist. Es ist
also zwischen Mittellatein und Neulatein nicht unterschieden.