II. Innere Besichtigung.

A. ~Eröffnung der Bauchhöhle~.

7) Nach kunstgemässer Entfernung der äusseren Bedeckungen ergaben

sich drei Unzen eines blutigen Wassers in der Bauchhöhle.

8) Der Magen erscheint durchweg von kohlschwarzer Farbe. Die kurzen

Gefässe erscheinen ungewöhnlich stark mit Blut gefüllt.

Bei der anscheinend äusserst mürben Beschaffenheit der Magenhäute,

die eine vorsichtige Behandlung erfordert, wird es vorgezogen, den

Magen in der Bauchhöhle zu öffnen und seines Inhalts zu entleeren.

Die Mürbigkeit ist indessen so bedeutend, dass der Magen beim

vorsichtigsten Anfassen wie feuchtes Löschpapier auseinanderging.

Sein Inhalt, bestehend in 27 Unzen einer Kaffeesatz-ähnlichen

Flüssigkeit, welche ätzend auf die Hände der Obducenten wirkte,

wurde in ein Gefäss gefüllt.

Die ganze Schleimhautfläche des Magens ist gleichfalls durchweg

schwarzgrau gefärbt.

9) Das grosse Netz ist gleichfalls zum grössten Theile schwarz

gefärbt.

Am kleinen Netz ist nichts Bemerkenswerthes.

10) Die Leber ist von normaler Farbe, Grösse und Consistenz. Auch

ihr Blutgehalt ist der normale.

Die Gallenblase ist natürlich beschaffen und mässig gefüllt.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 110 / 118 题