Denselben wurde der im Obductionshause befindliche Leichnam
zur Besichtigung übergeben, und dieselben aufgefordert, dessen
Beschaffenheit sowohl, als die an demselben befindlichen äusseren
Verletzungen genau zu bemerken, und sodann die Obduction vorzunehmen.
Die Besichtigung sowohl, als die Obduction ergab folgendes Resultat: