86. Fall.

~Vergiftung durch Schwefelsäure.~

Ein sehr eclatanter Fall von Schwefelsäure-Vergiftung betraf ein

(bereits deflorirtes) Dienstmädchen von 19 Jahren, von welchem ich

gleich voraus bemerken will, dass nach den späteren richterlichen

Ermittelungen der von Hause aus höchst wahrscheinlich gewesene

Selbstmord als gewiss constatirt wurde, weshalb die chemische

Untersuchung der _Contenta_ der Leiche, welche schon begonnen hatte,

auf amtliche Anordnung, als unnöthige Kosten verursachend, unterblieb.

Bei der äusseren Besichtigung der Leiche fielen die eine Linie lang

vor den Zähnen ragende Zunge, und zwei von der Mitte der Unterlippe

bis zum Kinn parallellaufende 3/4 Zoll breite dunkelbraune, hart zu

schneidende Streifen auf, welche offenbar von der herabgeflossenen

Schwefelsäure herrührten. Bei der Section fand sich der Magen durchweg

ganz schwarz aussehend. Nachdem derselbe mit dem _duodenum_ unterbunden

und exenterirt war, fanden wir im Magen ein Quart schwarzbrauner,

auf Lacmuspapier sauer reagirender Flüssigkeit, und nun zeigte sich

auch die Schleimhautfläche des Magens überall kohlschwarz und die

Schleimhaut aufgelockert. Auch die Netze erschienen von schwarzer Farbe

-- obgleich der Magen nicht perforirt war. Leber, _Pancreas_, Milz,

Darmkanal, Nieren, Harnblase und der ungeschwängerte Uterus ergaben

nichts von der Norm Abweichendes. Aus der Bauchhöhle wurden neun Unzen

eines dunklen dünnflüssigen Blutes geschöpft. Die Hohlvene enthielt nur

weniges dunkles, ~dünnflüssiges, sauer reagirendes~ Blut. Am Zwerchfell

fiel eine schwarze Färbung seiner ganzen linken Hälfte auf, wie ich

sie in keinem ähnlichen Falle wieder gesehen habe. Der Blutgehalt

der gesunden Lungen war der ganz normale. Das schlaffe Herz war fast

blutleer. Die Luftröhre war leer, und so war folglich kein einziges

Zeichen von Erstickung vorhanden, und dennoch war die Zunge zwischen

den Zähnen eingeklemmt und hervorragend (s. unten Corollarien Nr. 4).

Sehr unerwartet war der Befund an Zunge und Gaumen. Sie zeigten nämlich

gar keine ungewöhnliche Färbung noch Texturveränderung! Dagegen

fand sich die Speiseröhre auf ihrer ganzen Schleimhaut grauschwarz

gefärbt, und wie gegerbt anzufühlen. Das Blut in den Gefässen der

Brusthöhle verhielt sich wie das schon oben geschilderte. Die harte

Hirnhaut, wie die _pia mater_ und die Gehirnsubstanz erschienen in ganz

ungewöhnlichem Maasse mit dunkelm, ganz flüssigem Blute überfüllt. Eben

so strotzend zeigten sich das kleine Gehirn und sämmtliche _sinus_.

Dass der Tod durch Vergiftung mit Schwefelsäure erfolgt war, konnte

nicht bezweifelt werden. Wir sprachen indess, zur Wahrung unsers

wissenschaftlichen Gewissens, im summarischen (dem Obductionsprotokolle

angehängten) Gutachten, da die chemische Untersuchung die Ergebnisse

der Leichenöffnung noch nicht ergänzt hatte, nur die »höchste

Wahrscheinlichkeit« des Todes durch Schwefelsäure aus, womit ja auch,

nach Lage unsrer Gesetzgebung (s. oben) den richterlichen Anforderungen

ausreichend genügt war.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 80 / 118 题