13. Fall.

~Verletzung der Jugularen. Zweifelhafter Selbstmord.~

Sehr viel schwieriger war die Frage vom zweifelhaften Selbstmorde bei

einem Hutmacher, den man gleichfalls an einer Halsschnittwunde getödtet

fand. Man hatte den Mann noch ziemlich spät in der Nacht im Zimmer

umhergehen hören, und ihn am andern Morgen auf dem Boden desselben

in Hemdsärmeln und mit Hosen und Stiefeln bekleidet, auch mit einem

dünnen seidenen Halstuch angethan, gradeüber dem Spiegel todt liegend

gefunden. Ringsum war Alles voll Blut; etwa zwei Fuss vom Todten

lag ein ~zusammengeklapptes~ (eingeschlagenes) blutiges Rasirmesser,

welches aus einem, im Fenster stehenden offenen Rasirmesserfutteral

fehlte. Nicht weit davon lag ein frischer Haufen Menschenkoth. Diese

Umstände, so wie hauptsächlich der Befund von zwei oberflächlichen

Hautwunden in beiden Ellenbogenbugen, während die ~Hemdsärmel die

ganzen Arme bedeckten~, endlich die Verhältnisse des _denatus_, der

mit ~zwei~ Concubinen zusammenlebte, hatten die Vermuthung auf eine

Mordthat rege gemacht. Den Tod hatte eine Halsschnittwunde verursacht,

die von einer Seite zur andern etwas schräg von links und oben nach

rechts und unten verlief (ohne dass das Halstuch zerschnitten war --),

und die den Kehlkopf und beide äussern Drosselvenen durchschnitten,

und einen Verblutungstod verursacht hatte, der sich in der Blutleere

des ganzen Körpers (mit Ausnahme der Gehirnvenen, die noch sichtlich

Blut enthielten), documentirte. Aber es ergaben sich noch merkwürdige

pathologische Befunde, die gleichzeitig die Beurtheilung des Falles

erleichterten. Die Luftröhre war fast in ihrer ganzen Ausdehnung, so

wie die Knorpel des Kehlkopfs verknöchert; auch die Bronchien waren

verknöchert und enthielten Eiter, das Herz war um die Hälfte seines

Volumens hypertrophisch mit Erweiterung des linken Ventrikels, und

die Leber zeigte Cirrhose. Diese Krankheiten hatten den Verstorbenen,

wie durch ärztliche Atteste und seine Hausgenossen festgestellt

ward, seit Jahren sehr leidend und verstimmt gemacht, und noch am

Abend vor seinem Tode hatte er geäussert: »eine Pistolenkugel, und

Alles ist vorbei!« Musste man schon hiernach zu der Annahme eines

Selbstmordes gelangen, so sprach noch der Umstand, dass die Thür

des Zimmers von ~innen~ verriegelt worden war, dafür. Auffallend

waren nur die Armschnittwunden und das eingeschlagene Rasirmesser,

worüber wir uns, wie folgt, äusserten: »Diese Verletzungen müssen

nothwendig zuerst beigebracht worden sein, da nicht anzunehmen, dass

ein Mensch, der sich zuerst eine solche Halsverletzung beigebracht,

sich dann noch zwei Schnittwunden in den Arm habe geben können. Gar

nicht abzusehen ist es ferner, was etwanige Mörder veranlasst haben

könnte, nachdem sie den Hals durchschnitten, noch die Arme auf die

vorgefundene Weise einzuschneiden, wie noch weniger anzunehmen, dass

Dritte ~zuerst~ diese leichten, und dann erst die tödtliche Verletzung

beigebracht hätten. Bekannt aber ist es, wie häufig Selbstmörder zuerst

vergebliche Versuche machen, um zu ihrem Ziele zu gelangen. Höchst

wahrscheinlich ist auch _H._ so verfahren, und hat sich zuerst jene

leichten Schnitte beigebracht, die, da sie nur ganz oberflächlich

waren, ihm nicht die Besinnung raubten, und ihm Zeit genug liessen,

die Hemdsärmel noch wieder hinunter zu ziehn, und nun einen andern

und sicherern Todesweg einzuschlagen. Auffallend ist ferner das bei

der Leiche gefundene ~eingeschlagene~, blutige Rasirmesser. Aber es

liegt Nichts in den Umständen, was diesen Befund mit der Annahme eines

Selbstmordes unvereinbar machen müsste; denn es ist erfahrungsmässig

nicht vorauszusetzen, dass der Tod durch die Halsschnittwunde etwa

urplötzlich erfolgt wäre, vielmehr hat _denatus_ nach der Analogie

ähnlicher, ärztlich beobachteter Fälle zweifellos wohl noch mehrere

Minuten, vielleicht noch länger gelebt, und kann sehr füglich

unmittelbar nach dem Schnitt noch das Messer zusammengeklappt und

weggeworfen haben. Wie auffallend ferner das unverletzt gefundne Tuch

um den Hals auch sein mag, so spricht doch auch dieser Umstand mehr

für Selbstmord, als für die That eines Dritten, da kaum anzunehmen,

dass ein etwaniger Mörder, selbst wenn er den _H._ im Schlafe

überfallen hätte, so behutsam und langsam zu Werke gegangen wäre, das

Halstuch herabzuziehn. Endlich ist es schwer, einen blossen Zufall

darin zu erkennen, dass die Stelle, an welcher der Leichnam gefunden

worden, grade dem Spiegel gegenüber sich befindet, während sich die

Annahme aufdrängt, dass _H._ diese Stelle absichtlich gewählt, und dem

Spiegel gegenüberstehend, das Halstuch herunterziehend, den Schnitt

ausgeführt habe.« Diese Ansicht drang durch, und wurde noch durch

spätere Vernehmungen zur Gewissheit erhoben.[9]

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 18 / 118 题