7. Fall.

~Tödtliche Kopfverletzung.~

Bei einem ~sechs~jährigen, auf eben diese Weise getödteten Knaben

war eine Fissur in der _Basis cranii_ die Todesveranlassung gewesen.

Offenbar dagegen nicht Erstickung, denn die Lungen waren bleich, und

nicht, so wenig als das rechte Herz und die grossen Gefässe, mit Blut

besonders gefüllt. Nichtsdestoweniger befand sich die Schleimhaut

der Luftröhre purpurroth und einige Tropfen flüssigen, ~aber nicht

schäumigen~ Blutes enthaltend. Im Uebrigen fand sich hier die _Thymus_

noch, in der Grösse von zwei Zollen, vor, die ich aber noch in weit

spätern Altern, und Einmal bei einem Knaben von funfzehn Jahren noch

gefunden habe.[7]

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 11 / 118 题