2. Fall.

~Ruptur der Leber.~

Ein Arbeitsmann war durch Anfahren eines Wagens umgeworfen und

schnell tödtlich verletzt worden. Ausser einer handtellergrossen,

wie verbrannt aussehenden Hautstelle auf der ~linken~ Brusthälfte

und einer unerheblichen Sugillation am rechten Hüftbein, denen keine

innere Beschädigung entsprach, war am Leichname ~äusserlich Nichts

auffallend~! Dagegen fand sich ein completer ~Längenriss~ der Leber,

der sie in zwei Hälften getheilt hatte, und ein Querbruch der fünften

und sechsten ~rechten~ Rippe, die unentdeckt geblieben wären, wenn

nicht jene unerheblichen äussern Verletzungen Veranlassung gegeben

hätten zu einer gerichtlichen Section des Leichnams.

Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert. · 第 6 / 118 题