~Ruptur der Leber.~
Ein Arbeitsmann war durch Anfahren eines Wagens umgeworfen und
schnell tödtlich verletzt worden. Ausser einer handtellergrossen,
wie verbrannt aussehenden Hautstelle auf der ~linken~ Brusthälfte
und einer unerheblichen Sugillation am rechten Hüftbein, denen keine
innere Beschädigung entsprach, war am Leichname ~äusserlich Nichts
auffallend~! Dagegen fand sich ein completer ~Längenriss~ der Leber,
der sie in zwei Hälften getheilt hatte, und ein Querbruch der fünften
und sechsten ~rechten~ Rippe, die unentdeckt geblieben wären, wenn
nicht jene unerheblichen äussern Verletzungen Veranlassung gegeben
hätten zu einer gerichtlichen Section des Leichnams.