kamen uns unter hundert Fällen acht Mal zur Untersuchung. Hier, wie
bei vielen anderen Todesarten, mussten immer noch besondere Umstände
obwalten, die die richterliche Vermuthung auf fremde Schuld, z. B.
auf Fahrlässigkeit des Wagenführers u. s. w. rege machten, weil
sonst nach den gesetzlichen Bestimmungen die Fälle gar nicht zur
gerichtsärztlichen Ermittelung gekommen wären.
Die Todesart bei dieser Todesursache war natürlich eine sehr
verschiedene, je nachdem verschiedene Körpertheile direct und zunächst
von der quetschenden Gewalt der Räder getroffen worden waren.
Verhältnissmässig oft findet man dabei -- Zersprengungen innerer
Organe, die sich dann ihrerseits ~gewöhnlich~ gar nicht äusserlich an
der Leiche kund thun. Diese Erfahrung habe ich oft, und nicht bloss
in den hier folgenden Fällen gemacht, sie ist aber forensisch von
der grössten Wichtigkeit und nicht bekannt genug. _Henke_ z. B., der
überhaupt kein Practiker war, ein Mangel, der allen seinen Schriften
anklebt, _Henke_ spricht (Lehrbuch) nur bei den Zersprengungen der
Milz davon, dass dieselben auch ohne äussere Sugillation vorkommen
~könnten~: dasselbe findet aber auch in Betreff von Rupturen, ja von
Fracturen, und zwar sehr ~häufig~, bei den mannichfachsten anderen
Theilen Statt, wie ich es selbst oft genug bei den Nieren, vielfach bei
der Leber, dem Herzen, den Lungen, bei den Rippen, den Wirbelbeinen und
erst vor wenigen Wochen noch bei einem Querbruch des Brustbeins, dessen
_Manubrium_ ganz abgebrochen war, beobachtet habe, und wofür die
unten folgenden Fälle Beweise genug liefern werden. Man sieht hieraus,
wie bedenklich es ist, aus der blossen Legal-~Inspection~ von Leichen
Schlüsse auf die Todesart und Todesursache zu ziehen, und was von der
stehenden Phrase in den betreffenden gerichtlichen Bekanntmachungen von
unbekannten Todtgefundenen: »Spuren äusserer Gewalt fehlten« zu halten
ist![4]