Der Königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter
Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Er kümmerte sich nicht
um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen
rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.
Eine Lokomotive war ihm weiter nichts als eine bewegliche Sache,
welche nach bayrischem Landrechte auch ohne notarielle Beurkundung
veräußert werden konnte, und für die Elektrizität interessierte er sich
zum erstenmal, als er dieser modernen Erfindung in den Blättern für
Rechtsanwendung begegnete und sah, daß die Ableitung des elektrischen
Stromes den Tatbestand des Diebstahlsparagraphen erfüllen könne. --
Er war Junggeselle. Als Rechtspraktikant hatte er einmal die Absicht
gehegt, den Ehekontrakt einzugehen, weil das von ihm ins Auge gefaßte
Frauenzimmer nicht unbemittelt war, und da überdies die Ehelosigkeit
schon in der ~lex Papia Poppaea de maritandis ordinibus~
ausdrücklich mißbilligt erschien.
Allein der Versuch war mit untauglichen Mitteln unternommen. Das
Mädchen mochte nicht; ihr Willenskonsens ermangelte, und so wurde der
Vertrag nicht perfekt.
Alois Eschenberger hielt sich von da ab das weibliche Geschlecht vom
Leibe und widmete sich ganz den Studien.
Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit
einen Freibrief im rechtsrheinischen Bayern.
Aber davon wollte ich ja nicht erzählen, sondern von seinem Erlebnisse
mit Michael Klampfner, Tändler in München-Au.
Und dies war folgendes.
Eines Tages mußte sich der Herr Rat entschließen, seine alte Bettwäsche
mit einer neuen zu vertauschen.
Die Zugeherin besorgte den Handkauf und überredete ihren Dienstherrn,
die abgelegten Materialien zu veräußern. Auf Bestellung erschien daher
in Eschenbergers Wohnung der oben erwähnte Trödler Michael Klampfner
und gab auf Befragen an, daß er derjenige sei, wo die alte Wäsche kaufe.
„So,“ erwiderte der Königliche Rat, „so? Sie wollen also gegen Hingabe
des Preises die Ware erwerben?“
„Wenn ma’s no brauchen ko, nimm i’s,“ sagte Klampfner.
„Schön, schön; Ihr Wille ist sohin darauf gerichtet. Sagen Sie mal,
Herr... Herr... wie heißen Sie?“
„I? I hoaß Klampfner Michael, Tandler von der Au, Lilienstraßen Nummera
achti.“
„Also, Herr Klampferer...“
„Klampfner!“
„Richtig, Herr Klampfner. Sie sind doch handlungsfähig?“
„I moa scho. I handel scho dreiß’g Johr.“
„Gut, Sie sind also nicht entmündigt, als ~prodigus, furiosus~,
als Verschwender oder wegen Geisteskrankheit?“
„Jo, was waar denn jetzt dös? Moana S’, i bi da her ganga, daß Sie mi
dablecken?“
„Mäßigen Sie sich. Ich mußte die Frage an Sie stellen; es handelt sich
um eine wesentliche Bedingung des Konsensualkontraktes.“
„Vo mir aus. Wo is denn nacha de Wasch?“
„Sie wird Ihnen vorgezeigt werden; der Kauf wird nach Sicht
geschlossen.“
Die Zugeherin führte den Tändler in ein Zimmer, in welchem zwei große
Bündel auf dem Boden lagen. Das eine enthielt die gebrauchte Wäsche, in
dem andern war die neuangeschaffte.
Michael Klampfner prüfte das alte Bettzeug mit Kenneraugen.
„Bedeuten tuat dös net viel,“ sagte er; „zwoamal waschen, nacha is
dös G’lump hi. Aba, weil Sie ’s san, Herr Rat, gib i Eahna zwoa Markl
dafür.“
„Zwei Mark? Der Kaufpreis scheint mir sehr niedrig gegriffen.“
„Ja, wos glauben S’ denn? Wer kaaft denn so wos? Do kenna S’ de arma
Leut schlecht, wenn S’ moanen, de mögen was Alt’s. De kaafen sie liaba
was Neu’s und bleiben’s auf Abzahlung schuldi.“
„Hm! ja, das mag sein,.. aber.. was sagen Sie, Frau Sitzelberger,“
wandte sich der Rat an seine Zugeherin, -- „finden Sie den Preis
ortsüblich und wertentsprechend?“
„Ich mein halt so, Herr Rat, verzeihen S’, wenn man halt doch die Sach
hergeben tut, nicht wahr, dann mein ich halt, entschuldigen S’, es ist
doch nicht viel zum kriegen damit.“
„Sie raten mir also zum Abschlusse?“
„Ja, ich... ich mein halt so, Herr Rat, es wird nichts andres
herausschauen.“
„Gut. Dann bleibt es bei dem vereinbarten Preise von zwei Mark.“ --
„Gilt scho,“ sagte Michael Klampfner, „g’hört scho mei. I laß von mei’n
Buab’n abhol’n.“
„Nein, nein, so schnell geht die Sache nicht,“ unterbrach ihn hier
Eschenberger, „ich beharre auf schriftlicher Verlautbarung des
Vertrages.“
„Ah, zu wos denn? Dös braucht’s do nit.“
„Notwendig ist es allerdings nicht,“ erklärte der Herr Rat, „Sie
haben wohl recht; der Vertrag kann formlos abgeschlossen werden, die
~traditio~ würde überdies ~brevi manu~ erfolgen, allein ich
ziehe die Abfassung einer privaten Urkunde vor.“
„No, wenn’s net anders geht, mir is wurscht.“
„Schön. Ich werde den Vertrag gleich hier niederschreiben.“
Eschenberger holte Papier, Tinte und Feder und fing hastig zu schreiben
an, wobei er den Text laut vorlas.
„Also... zwischen dem Königlichen Landge.. Landgerichtsrat Alois
Eschenberger in... München und dem... was sind Sie, Herr Klampfner?“
„Tandler vo der Au...“
„... Tändler, hm! also Kleinkaufmann... und dem Kleinkaufmann Michael
Klampfner kommt folgender... folgender Vertrag zustande:
Erstens: Der Königliche Landgerichtsrat Eschen... Eschenberger
verkauft an den... den Kleinkauf... Kleinkaufmann Klampfner die
demselben vorgezeigte, in einem Bündel zusammen... zusammengefaßte,
von demselben ge... gebrauchte und hierwegen abgelegte... abgelegte
Bettwäsche... Bettwäsche. -- Nicht wahr?“
„J... ja!“ sagte Klampfner.
„Also fahren wir fort:
Zweitens: Der vereinbarte... vereinbarte, auch wert...
wertentsprechende Kaufpreis beträgt die Summe von zwei... zwei Mark
Reichswährung, über deren Empfang der Verkäufer hiemit... hiemit
quittiert. -- Sie können gleich bezahlen, Herr Klampfner.“
„I will’s nit schuldi bleiben,“ sagt der Tändler und zählte auf den
Tisch eine Mark und dann zehn Nickelstücke hin.
„Schön,“ sagte Eschenberger, „fahren wir fort. Drittens: Die Einreden
des Zwanges, des Irrtums... des Irrtums und... und des Betrugs sind...
ausgeschlossen. -- So, das hätten wir. Wünschen Sie den Vertrag noch
einmal vorgelesen?“
„Na, g’wiß net!“
„Gut. Also auf Vorlesen verzichtet und unterschrieben. Setzen Sie Ihre
Unterschrift hierher.“
Klampfner unterschrieb und ging dann, nachdem er erklärt hatte, daß
sein Sohn das Bündel abholen werde. Die Zugeherin begleitete ihn zur
Türe und lächelte beistimmend, als der Tändler sich mit der Faust an
der Stirne rieb und dann mit dem Daumen gegen das Zimmer deutete, worin
Eschenberger weilte.
Einige Stunden später kam Klampfner junior und holte im Auftrage seines
Vaters das Bündel Wäsche ab.
Noch denselbigen Abend stellte sich aber heraus, daß eine unliebsame
Verwechslung stattgefunden hatte. Dem Boten war das Bündel mit der
neuen Wäsche übergeben worden.
Michael Klampfner wurde eilig hievon in Kenntnis gesetzt, allein er
verschloß sich heftig allem Zureden.
„Wos?“ sagte er, „i soll de Wasch wieda hergeben? Waar mir scho z’dumm!
Für wos hat er denn an Vertrag g’schrieben? Dös gilt, wia’s g’schrieben
is. Irrtum is ausg’schlossen. Waar mir scho z’dumm!“
Dieses geschah dem Königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger,
welcher seinerzeit einen Brucheinser erhalten hatte.
[Illustration]
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