Aus: Pistole oder Säbel? Verlag Albert Langen, München

Der Königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter

Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande. Er kümmerte sich nicht

um das Wesen der Dinge, sondern ausschließlich darum, unter welchen

rechtlichen Begriff dieselben zu subsummieren waren.

Eine Lokomotive war ihm weiter nichts als eine bewegliche Sache,

welche nach bayrischem Landrechte auch ohne notarielle Beurkundung

veräußert werden konnte, und für die Elektrizität interessierte er sich

zum erstenmal, als er dieser modernen Erfindung in den Blättern für

Rechtsanwendung begegnete und sah, daß die Ableitung des elektrischen

Stromes den Tatbestand des Diebstahlsparagraphen erfüllen könne. --

Er war Junggeselle. Als Rechtspraktikant hatte er einmal die Absicht

gehegt, den Ehekontrakt einzugehen, weil das von ihm ins Auge gefaßte

Frauenzimmer nicht unbemittelt war, und da überdies die Ehelosigkeit

schon in der ~lex Papia Poppaea de maritandis ordinibus~

ausdrücklich mißbilligt erschien.

Allein der Versuch war mit untauglichen Mitteln unternommen. Das

Mädchen mochte nicht; ihr Willenskonsens ermangelte, und so wurde der

Vertrag nicht perfekt.

Alois Eschenberger hielt sich von da ab das weibliche Geschlecht vom

Leibe und widmete sich ganz den Studien.

Er bekam im Staatsexamen einen Brucheinser und damit für jede Dummheit

einen Freibrief im rechtsrheinischen Bayern.

Aber davon wollte ich ja nicht erzählen, sondern von seinem Erlebnisse

mit Michael Klampfner, Tändler in München-Au.

Und dies war folgendes.

Eines Tages mußte sich der Herr Rat entschließen, seine alte Bettwäsche

mit einer neuen zu vertauschen.

Die Zugeherin besorgte den Handkauf und überredete ihren Dienstherrn,

die abgelegten Materialien zu veräußern. Auf Bestellung erschien daher

in Eschenbergers Wohnung der oben erwähnte Trödler Michael Klampfner

und gab auf Befragen an, daß er derjenige sei, wo die alte Wäsche kaufe.

„So,“ erwiderte der Königliche Rat, „so? Sie wollen also gegen Hingabe

des Preises die Ware erwerben?“

„Wenn ma’s no brauchen ko, nimm i’s,“ sagte Klampfner.

„Schön, schön; Ihr Wille ist sohin darauf gerichtet. Sagen Sie mal,

Herr... Herr... wie heißen Sie?“

„I? I hoaß Klampfner Michael, Tandler von der Au, Lilienstraßen Nummera

achti.“

„Also, Herr Klampferer...“

„Klampfner!“

„Richtig, Herr Klampfner. Sie sind doch handlungsfähig?“

„I moa scho. I handel scho dreiß’g Johr.“

„Gut, Sie sind also nicht entmündigt, als ~prodigus, furiosus~,

als Verschwender oder wegen Geisteskrankheit?“

„Jo, was waar denn jetzt dös? Moana S’, i bi da her ganga, daß Sie mi

dablecken?“

„Mäßigen Sie sich. Ich mußte die Frage an Sie stellen; es handelt sich

um eine wesentliche Bedingung des Konsensualkontraktes.“

„Vo mir aus. Wo is denn nacha de Wasch?“

„Sie wird Ihnen vorgezeigt werden; der Kauf wird nach Sicht

geschlossen.“

Die Zugeherin führte den Tändler in ein Zimmer, in welchem zwei große

Bündel auf dem Boden lagen. Das eine enthielt die gebrauchte Wäsche, in

dem andern war die neuangeschaffte.

Michael Klampfner prüfte das alte Bettzeug mit Kenneraugen.

„Bedeuten tuat dös net viel,“ sagte er; „zwoamal waschen, nacha is

dös G’lump hi. Aba, weil Sie ’s san, Herr Rat, gib i Eahna zwoa Markl

dafür.“

„Zwei Mark? Der Kaufpreis scheint mir sehr niedrig gegriffen.“

„Ja, wos glauben S’ denn? Wer kaaft denn so wos? Do kenna S’ de arma

Leut schlecht, wenn S’ moanen, de mögen was Alt’s. De kaafen sie liaba

was Neu’s und bleiben’s auf Abzahlung schuldi.“

„Hm! ja, das mag sein,.. aber.. was sagen Sie, Frau Sitzelberger,“

wandte sich der Rat an seine Zugeherin, -- „finden Sie den Preis

ortsüblich und wertentsprechend?“

„Ich mein halt so, Herr Rat, verzeihen S’, wenn man halt doch die Sach

hergeben tut, nicht wahr, dann mein ich halt, entschuldigen S’, es ist

doch nicht viel zum kriegen damit.“

„Sie raten mir also zum Abschlusse?“

„Ja, ich... ich mein halt so, Herr Rat, es wird nichts andres

herausschauen.“

„Gut. Dann bleibt es bei dem vereinbarten Preise von zwei Mark.“ --

„Gilt scho,“ sagte Michael Klampfner, „g’hört scho mei. I laß von mei’n

Buab’n abhol’n.“

„Nein, nein, so schnell geht die Sache nicht,“ unterbrach ihn hier

Eschenberger, „ich beharre auf schriftlicher Verlautbarung des

Vertrages.“

„Ah, zu wos denn? Dös braucht’s do nit.“

„Notwendig ist es allerdings nicht,“ erklärte der Herr Rat, „Sie

haben wohl recht; der Vertrag kann formlos abgeschlossen werden, die

~traditio~ würde überdies ~brevi manu~ erfolgen, allein ich

ziehe die Abfassung einer privaten Urkunde vor.“

„No, wenn’s net anders geht, mir is wurscht.“

„Schön. Ich werde den Vertrag gleich hier niederschreiben.“

Eschenberger holte Papier, Tinte und Feder und fing hastig zu schreiben

an, wobei er den Text laut vorlas.

„Also... zwischen dem Königlichen Landge.. Landgerichtsrat Alois

Eschenberger in... München und dem... was sind Sie, Herr Klampfner?“

„Tandler vo der Au...“

„... Tändler, hm! also Kleinkaufmann... und dem Kleinkaufmann Michael

Klampfner kommt folgender... folgender Vertrag zustande:

Erstens: Der Königliche Landgerichtsrat Eschen... Eschenberger

verkauft an den... den Kleinkauf... Kleinkaufmann Klampfner die

demselben vorgezeigte, in einem Bündel zusammen... zusammengefaßte,

von demselben ge... gebrauchte und hierwegen abgelegte... abgelegte

Bettwäsche... Bettwäsche. -- Nicht wahr?“

„J... ja!“ sagte Klampfner.

„Also fahren wir fort:

Zweitens: Der vereinbarte... vereinbarte, auch wert...

wertentsprechende Kaufpreis beträgt die Summe von zwei... zwei Mark

Reichswährung, über deren Empfang der Verkäufer hiemit... hiemit

quittiert. -- Sie können gleich bezahlen, Herr Klampfner.“

„I will’s nit schuldi bleiben,“ sagt der Tändler und zählte auf den

Tisch eine Mark und dann zehn Nickelstücke hin.

„Schön,“ sagte Eschenberger, „fahren wir fort. Drittens: Die Einreden

des Zwanges, des Irrtums... des Irrtums und... und des Betrugs sind...

ausgeschlossen. -- So, das hätten wir. Wünschen Sie den Vertrag noch

einmal vorgelesen?“

„Na, g’wiß net!“

„Gut. Also auf Vorlesen verzichtet und unterschrieben. Setzen Sie Ihre

Unterschrift hierher.“

Klampfner unterschrieb und ging dann, nachdem er erklärt hatte, daß

sein Sohn das Bündel abholen werde. Die Zugeherin begleitete ihn zur

Türe und lächelte beistimmend, als der Tändler sich mit der Faust an

der Stirne rieb und dann mit dem Daumen gegen das Zimmer deutete, worin

Eschenberger weilte.

Einige Stunden später kam Klampfner junior und holte im Auftrage seines

Vaters das Bündel Wäsche ab.

Noch denselbigen Abend stellte sich aber heraus, daß eine unliebsame

Verwechslung stattgefunden hatte. Dem Boten war das Bündel mit der

neuen Wäsche übergeben worden.

Michael Klampfner wurde eilig hievon in Kenntnis gesetzt, allein er

verschloß sich heftig allem Zureden.

„Wos?“ sagte er, „i soll de Wasch wieda hergeben? Waar mir scho z’dumm!

Für wos hat er denn an Vertrag g’schrieben? Dös gilt, wia’s g’schrieben

is. Irrtum is ausg’schlossen. Waar mir scho z’dumm!“

Dieses geschah dem Königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger,

welcher seinerzeit einen Brucheinser erhalten hatte.

[Illustration]

Von Ludwig Thoma erschienen bei Albert Langen in München:

Assessor Karlchen und andere Geschichten

Grobheiten. Simplicissimus-Gedichte

Neue Grobheiten. Simplicissimus-Gedichte

Die Medaille. Komödie in einem Akt

Die Lokalbahn. Komödie in drei Akten

Agricola. Bauerngeschichten

Hochzeit. Eine Bauerngeschichte

Die Wilderer. Eine Bauerngeschichte

Lausbubengeschichten. Aus meiner Jugendzeit

Der heilige Hies. Eine Bauerngeschichte

Pistole oder Säbel? und anderes

Andreas Vöst. Bauernroman

Peter Schlemihl. Gedichte

Tante Frieda. Neue Lausbubengeschichten

Kleinstadtgeschichten

Moritaten

Moral. Komödie

Briefwechsel eines bayrischen Landtagsabgeordneten

Erster Klasse. Bauernschwank

Krawall: Lustige Geschichten · 第 48 / 52 题