Die Frage, welche jetzt so lebhaft die Gemüter bewegt, fing klein an. Der
Unterzeichnete wollte sich am Abend nach der Beerdigung die Anschauung
einer Berliner Volksversammlung verschaffen und begab sich in die Zelte,
wohin eine solche ausgeschrieben war. Er fand etwa tausend Menschen, die
in verworrenem Durcheinander über Wahlgesetz und Landtag sprachen. Einige
von dem Unterzeichneten zwischen die gehaltenen Vorträge geworfene
Bemerkungen erregten die Aufmerksamkeit der Umstehenden. Man machte ihn
zum Präsidenten der Versammlung, ein an sich unerquickliches Amt, das er
aber nicht zurückwies, weil wir in einer Zeit leben, wo die Anteilnahme
am gemeinen Wesen ede1ste Bürgerpflicht ist. Eine auf Grund der ferneren
Debatte verfaßte und von den HH. Assessor Jung, Dr. Oppenheim und
Fabrikanten Lipke mitunterzeichnete Adresse gegen Berufung des Landtags
wurde Freitag den 24. dem Minister Arnim überreicht.
Inzwischen ist die Frage zur Parole des Tages geworden und gleichsam das
Symbol der Parteien. Diejenigen, welche in den Begebenheiten des 18. u.
19. März eine Revolution sehen, wollen keinen Vereinigten Landtag mehr,
die, welche nur eine Revolte erblicken, verlangen ihn. Die Gründe, mit
denen man sich bekämpft, sind nicht immer redlich. Ich finde es
unredlich, sophistisch wenigstens, wenn man der großen Masse sagt: Wollt
Ihr einen konstitutionellen König? Wollt Ihr eine Kabinettsordre ohne
Beirat der Stände? usw. Man formuliert die illiberale Frage liberal, und
die Leute, so angeredet, antworten blindlings: Wir wollen einen
konstitutionellen König, wir wollen nichts ohne die Stände usw. Der König
ist konstitutionell, aber nur durch eine Konstitution, die wir noch nicht
haben. Der König hat sich mit dem Vereinigten Landtag früher als
absoluten Fürsten proklamiert, der Vereinigte Landtag bestand neben
diesem absoluten Fürsten, folglich kann er jetzt nicht mehr neben dem
konstitutionellen bestehen. Es ist ein Sophisma, wenn man die
Konstitutionalität des Königs durch die Berufung des Vereinigten Landtags
beweisen will.
Der Vereinigte Landtag ist ein Berliner Kind, ein Jahr alt; er war etwas
neues, er wirkte vorteilhaft auf unsere politische Atmosphäre, vorteilhaft
auch auf Lokal-Interessen. Diese letzteren verdächtigen etwas die
Sympathie, die sich für ihn zu erkennen gibt. Die Buchhändler haben noch
so viel Bildnisse und Reden-Sammlungen vom vorigen Jahre auf dem Lager:
Man denkt, das alles wird jetzt flott; man hofft eine gewisse Beruhigung,
eine Konsolidierung der Verhältnisse, die Börse will endlich Kurse
notieren. Die früheren Abgeordneten, die da merken, daß ihre Stunde
gekommen ist, regen sich auch. Sie möchten gern, das wittern wir in der
Luft, Römertaten von Entsagung aufführen, recht flatternd den Mantel nach
dem Winde hängen und die Lüge noch mehren helfen, die uns so schon
verdächtig genug umspinnt. Das alles sind schlimme Aussichten und
vermehren das Mißtrauen in diesen alle Zeit ja rein prekär und von der
königlichen Gnade abhängig gewesenen Staatskörper.
Man sagt, man könne eine moralische Versammlung nicht töten. Und doch
verlangt Ihr, daß sie sich selber töten soll? Ich gestehe, ich möchte
nicht auf den Bänken dieses Landtags sitzen mit dem Bewußtsein, daß ich
mich überlebt hätte, daß ich mich hinfort begraben lassen, mich ferner
unmöglich machen soll. Viele Mitglieder des Landtags werden so denken,
vielleicht alle. Sie werden zusammenkommen, sich anblicken und die Augen
niederschlagen. Sie werden sagen: Wie kommen wir hieher? Wir sind
Provinzia1stände, wurden vereinigt ohne konstitutionellen Grundsatz, ohne
Befugnis der Gesetzgebung, ohne Macht und Auctorität, ja sogar erst die
Periodizität ist uns als Geschenk, durch den Augenblick, verliehen. Wir
haben uns immer unbehaglich und unheimlich zusammengefühlt, wir haben
immer dahin protestiert, daß wir nicht die Stände, die 1815 versprochen
sind, vorstellen, und so können wir nichts anderes tun, als uns in
Provinzia1stände, was wir sind, auflösen, nach Düsseldorf, Münster,
Königsberg, Breslau gehen, für das Wohl der Provinzen sorgen und uns der
kleinen Freiheiten, die uns das Patent vom 3. Febr. gewährte, freiwillig
begeben.
Die Politik sollte diesen Fall voraussetzen, sie sollte sich rüsten
darauf:
1. daß dieser Vereinigte Landtag sehr unvol1ständig erscheinen, 2. sich
für inkompetent erklären und 3. von der noch gärenden Aufregung
vielleicht sogar gewaltsam beanstandet werden wird.
Wünschen das die Minister? Können es die Freunde des Friedens und der
Ordnung wünschen?
Ferner: Aus dem Vereinigten Landtag soll das deutsche Parlament beschickt
werden. Und überall regt sich in Deutschland der Protest gegen diese
Idee. Die Frankfurter Versammlung wird erklären, sie würde von diesen
Provinzia1ständen nimmermehr Deputierte, die das preußische Volk zu
vertreten hätten, empfangen. Neue Verwirrung nach einer so wichtigen
Seite hin, der nationalen! Neue Aufforderung, bei Zeiten vorzubeugen und
solchen Verwickelungen dadurch zu entgehen, daß man den Vereinigten
Landtag, als solchen, fallen läßt. Preußen bedarf in diesem Augenblick so
dringend der allgemeindeutschen Sympathie.
Wir haben nötig erstens eine konstituierende Versammlung, welche die
Konstitution bespricht, und dann erst mögen die neuen Stände kommen, die
vielleicht wesentlich modifiziert werden durch das (National-Parlament).
Vielleicht ist das letztere wichtiger, als unsere Stände. Wenn das
deutsche National-Parlament über vier der wichtigsten Lebensfragen eines
Volkes zu entscheiden hat, werden die Ständekammern aller deutschen
Staaten ohnehin nur gewissermaßen zu Provinzia1ständen herabsinken. Warum
streiten wir uns über das künftige Wahlgesetz? Im Augenblick handelt es
sich nur um eine konstituierende Versammlung für Preußen, und diese muß
allerdings auf der breitesten Unterlage angelegt sein, nicht ganz
abstrakt-numerisch, aber doch so viel wie möglich. (Dahlmann) hat gewiß
Kenntnisse preußischer Verhältnisse genug, um rasch ein solches
Wahlgesetz zur konstituierenden Versammlung zu entwerfen. Er wird
vorurteilslos genug sein, sich dabei an die gegebenen Zustände des
historischen Augenblickes, nicht an seine Göttinger Diktate zu halten.
Ich komme nochmals auf das obige Sophisma zurück von einem
konstitutionellen König, der nichts ohne den Vereinigten Landtag tun
könne. Ich find' es geradezu machiavellistisch. Unser konstitutioneller
König ist sehr jung. Er ist es vor allen Dingen durch die Konstitution,
die wir erst bekommen sollen. Ein Preßgesetz war rasch erlassen, ohne die
Stände. Da besorgte man, die Freiheit der Presse müsse doch gleich eine
beruhigende Form haben. Jetzt berufe der König eine konstituierende
Versammlung durch einen Aufruf an sein ganzes Volk! Die Wahlen, so oder
so modifiziert, wenn nur überwiegend dem Grundsatz der Allgemeinheit
ehrlich entsprechend, werden ihm die Männer bringen, die allein die
Gegenwart und Zukunft organisieren können. Es ist sophistisch, hier von
einem "Gewaltstreich" zu sprechen. Der König ist in diesem Augenblick der
Ausdruck der Zeit, er will, was (wir) wollen, er gibt Gesetze, die ihm
die (Lage der Dinge) diktiert. Er kann einfach sagen: Ich habe Euch dies
und das in diesen Tagen versprochen, garantiert ohne die Stände, Inneres,
Äußeres, Deutsches, Preußisches, Berlinisches, kein Mensch hat gesagt:
Der König darf die Bürgerwehr nicht ohne die Stände geben, die deutsche
Kokarde nicht aufstecken usw., und nur in der Wahlangelegenheit, da wollt
Ihr von ständischer (Zustimmung) sprechen? In der gefährlichsten Frage,
wo der meiste Egoismus zu fürchten steht?
Der Vereinigte Landtag enthält Elemente, die uns sehr (lieb) und (wert)
sind. Seid gewiß, die werden wir alle wiederfinden in den neuen Wahlen!
Die alten Stadtverordneten aber, Gemeinderäte usw., die durch Vorrechte
gewählt wurden und die lärmendste Agitation (für) den Landtag machen, die
wohl nicht, und das ist gut. Eine Beleidigung des Vereinigten Landtags
erblick' ich auch nicht. Kräftig gesprochen kann man sagen: Es fiel so
vieles, warum nicht er? Milder gesprochen muß man sagen: Der Vereinigte
Landtag ist nur ein aus Gnade eines (absoluten) Königs geschenktes
(Rendezvous). Die Provinzia1stände sollen nicht sogleich vernichtet
werden. Sie mögen in ihre Provinzen gehen, dort das allgemeine
Wahlgesetz, das die konstituierende Versammlung gegeben hat, sich
mitteilen lassen und sich dort, wo sie geboren sind, auch in der Stille
auflösen oder, wäre es der Fall, daß das deutsche National-Parlament nur
Provinzia1stände um sich sehen will, einer neuen Organisation
entgegenharren. Das in (Berlin) Vereinigtsein dieser Stände ist etwas
rein Arbiträres, Zufälliges gewesen, und keinen Landstand kann es
beleidigen, wenn man gegen diese Vereinigung protestiert.
Also, laßt Euch nichts vorreden von Rechtsverletzung, Gewaltstreich,
einseitiger Willkür. Das sind Gruben, die man Eurer guten, ehrlichen,
freien Gesinnung gräbt. Wenn wir eine Konstitution haben und darauf
gebaute wahre Stände des Volkes, dann erst sollen die einseitigen Befehle
von oben aufhören. Jetzt aber, solange nichts rechtlich Bindendes da ist,
wollen wir froh sein, wenn die stürmisch gewesenen Vorboten des
angebrochenen Völker-Frühlings uns noch recht viel solcher Blüten vom
Baume der Majestät schütteln, wie diejenigen waren, welche wir in den
jüngst vergangenen Tagen als Gesetze und Verheissungen empfingen. Ein
Wahlgesetz gibt jetzt nicht der König sondern das Volk, die Zeit, der
Sieg des Augenblicks.