Landtag oder Nicht-Landtag (1848)

Die Frage, welche jetzt so lebhaft die Gemüter bewegt, fing klein an. Der

Unterzeichnete wollte sich am Abend nach der Beerdigung die Anschauung

einer Berliner Volksversammlung verschaffen und begab sich in die Zelte,

wohin eine solche ausgeschrieben war. Er fand etwa tausend Menschen, die

in verworrenem Durcheinander über Wahlgesetz und Landtag sprachen. Einige

von dem Unterzeichneten zwischen die gehaltenen Vorträge geworfene

Bemerkungen erregten die Aufmerksamkeit der Umstehenden. Man machte ihn

zum Präsidenten der Versammlung, ein an sich unerquickliches Amt, das er

aber nicht zurückwies, weil wir in einer Zeit leben, wo die Anteilnahme

am gemeinen Wesen ede1ste Bürgerpflicht ist. Eine auf Grund der ferneren

Debatte verfaßte und von den HH. Assessor Jung, Dr. Oppenheim und

Fabrikanten Lipke mitunterzeichnete Adresse gegen Berufung des Landtags

wurde Freitag den 24. dem Minister Arnim überreicht.

Inzwischen ist die Frage zur Parole des Tages geworden und gleichsam das

Symbol der Parteien. Diejenigen, welche in den Begebenheiten des 18. u.

19. März eine Revolution sehen, wollen keinen Vereinigten Landtag mehr,

die, welche nur eine Revolte erblicken, verlangen ihn. Die Gründe, mit

denen man sich bekämpft, sind nicht immer redlich. Ich finde es

unredlich, sophistisch wenigstens, wenn man der großen Masse sagt: Wollt

Ihr einen konstitutionellen König? Wollt Ihr eine Kabinettsordre ohne

Beirat der Stände? usw. Man formuliert die illiberale Frage liberal, und

die Leute, so angeredet, antworten blindlings: Wir wollen einen

konstitutionellen König, wir wollen nichts ohne die Stände usw. Der König

ist konstitutionell, aber nur durch eine Konstitution, die wir noch nicht

haben. Der König hat sich mit dem Vereinigten Landtag früher als

absoluten Fürsten proklamiert, der Vereinigte Landtag bestand neben

diesem absoluten Fürsten, folglich kann er jetzt nicht mehr neben dem

konstitutionellen bestehen. Es ist ein Sophisma, wenn man die

Konstitutionalität des Königs durch die Berufung des Vereinigten Landtags

beweisen will.

Der Vereinigte Landtag ist ein Berliner Kind, ein Jahr alt; er war etwas

neues, er wirkte vorteilhaft auf unsere politische Atmosphäre, vorteilhaft

auch auf Lokal-Interessen. Diese letzteren verdächtigen etwas die

Sympathie, die sich für ihn zu erkennen gibt. Die Buchhändler haben noch

so viel Bildnisse und Reden-Sammlungen vom vorigen Jahre auf dem Lager:

Man denkt, das alles wird jetzt flott; man hofft eine gewisse Beruhigung,

eine Konsolidierung der Verhältnisse, die Börse will endlich Kurse

notieren. Die früheren Abgeordneten, die da merken, daß ihre Stunde

gekommen ist, regen sich auch. Sie möchten gern, das wittern wir in der

Luft, Römertaten von Entsagung aufführen, recht flatternd den Mantel nach

dem Winde hängen und die Lüge noch mehren helfen, die uns so schon

verdächtig genug umspinnt. Das alles sind schlimme Aussichten und

vermehren das Mißtrauen in diesen alle Zeit ja rein prekär und von der

königlichen Gnade abhängig gewesenen Staatskörper.

Man sagt, man könne eine moralische Versammlung nicht töten. Und doch

verlangt Ihr, daß sie sich selber töten soll? Ich gestehe, ich möchte

nicht auf den Bänken dieses Landtags sitzen mit dem Bewußtsein, daß ich

mich überlebt hätte, daß ich mich hinfort begraben lassen, mich ferner

unmöglich machen soll. Viele Mitglieder des Landtags werden so denken,

vielleicht alle. Sie werden zusammenkommen, sich anblicken und die Augen

niederschlagen. Sie werden sagen: Wie kommen wir hieher? Wir sind

Provinzia1stände, wurden vereinigt ohne konstitutionellen Grundsatz, ohne

Befugnis der Gesetzgebung, ohne Macht und Auctorität, ja sogar erst die

Periodizität ist uns als Geschenk, durch den Augenblick, verliehen. Wir

haben uns immer unbehaglich und unheimlich zusammengefühlt, wir haben

immer dahin protestiert, daß wir nicht die Stände, die 1815 versprochen

sind, vorstellen, und so können wir nichts anderes tun, als uns in

Provinzia1stände, was wir sind, auflösen, nach Düsseldorf, Münster,

Königsberg, Breslau gehen, für das Wohl der Provinzen sorgen und uns der

kleinen Freiheiten, die uns das Patent vom 3. Febr. gewährte, freiwillig

begeben.

Die Politik sollte diesen Fall voraussetzen, sie sollte sich rüsten

darauf:

1. daß dieser Vereinigte Landtag sehr unvol1ständig erscheinen, 2. sich

für inkompetent erklären und 3. von der noch gärenden Aufregung

vielleicht sogar gewaltsam beanstandet werden wird.

Wünschen das die Minister? Können es die Freunde des Friedens und der

Ordnung wünschen?

Ferner: Aus dem Vereinigten Landtag soll das deutsche Parlament beschickt

werden. Und überall regt sich in Deutschland der Protest gegen diese

Idee. Die Frankfurter Versammlung wird erklären, sie würde von diesen

Provinzia1ständen nimmermehr Deputierte, die das preußische Volk zu

vertreten hätten, empfangen. Neue Verwirrung nach einer so wichtigen

Seite hin, der nationalen! Neue Aufforderung, bei Zeiten vorzubeugen und

solchen Verwickelungen dadurch zu entgehen, daß man den Vereinigten

Landtag, als solchen, fallen läßt. Preußen bedarf in diesem Augenblick so

dringend der allgemeindeutschen Sympathie.

Wir haben nötig erstens eine konstituierende Versammlung, welche die

Konstitution bespricht, und dann erst mögen die neuen Stände kommen, die

vielleicht wesentlich modifiziert werden durch das (National-Parlament).

Vielleicht ist das letztere wichtiger, als unsere Stände. Wenn das

deutsche National-Parlament über vier der wichtigsten Lebensfragen eines

Volkes zu entscheiden hat, werden die Ständekammern aller deutschen

Staaten ohnehin nur gewissermaßen zu Provinzia1ständen herabsinken. Warum

streiten wir uns über das künftige Wahlgesetz? Im Augenblick handelt es

sich nur um eine konstituierende Versammlung für Preußen, und diese muß

allerdings auf der breitesten Unterlage angelegt sein, nicht ganz

abstrakt-numerisch, aber doch so viel wie möglich. (Dahlmann) hat gewiß

Kenntnisse preußischer Verhältnisse genug, um rasch ein solches

Wahlgesetz zur konstituierenden Versammlung zu entwerfen. Er wird

vorurteilslos genug sein, sich dabei an die gegebenen Zustände des

historischen Augenblickes, nicht an seine Göttinger Diktate zu halten.

Ich komme nochmals auf das obige Sophisma zurück von einem

konstitutionellen König, der nichts ohne den Vereinigten Landtag tun

könne. Ich find' es geradezu machiavellistisch. Unser konstitutioneller

König ist sehr jung. Er ist es vor allen Dingen durch die Konstitution,

die wir erst bekommen sollen. Ein Preßgesetz war rasch erlassen, ohne die

Stände. Da besorgte man, die Freiheit der Presse müsse doch gleich eine

beruhigende Form haben. Jetzt berufe der König eine konstituierende

Versammlung durch einen Aufruf an sein ganzes Volk! Die Wahlen, so oder

so modifiziert, wenn nur überwiegend dem Grundsatz der Allgemeinheit

ehrlich entsprechend, werden ihm die Männer bringen, die allein die

Gegenwart und Zukunft organisieren können. Es ist sophistisch, hier von

einem "Gewaltstreich" zu sprechen. Der König ist in diesem Augenblick der

Ausdruck der Zeit, er will, was (wir) wollen, er gibt Gesetze, die ihm

die (Lage der Dinge) diktiert. Er kann einfach sagen: Ich habe Euch dies

und das in diesen Tagen versprochen, garantiert ohne die Stände, Inneres,

Äußeres, Deutsches, Preußisches, Berlinisches, kein Mensch hat gesagt:

Der König darf die Bürgerwehr nicht ohne die Stände geben, die deutsche

Kokarde nicht aufstecken usw., und nur in der Wahlangelegenheit, da wollt

Ihr von ständischer (Zustimmung) sprechen? In der gefährlichsten Frage,

wo der meiste Egoismus zu fürchten steht?

Der Vereinigte Landtag enthält Elemente, die uns sehr (lieb) und (wert)

sind. Seid gewiß, die werden wir alle wiederfinden in den neuen Wahlen!

Die alten Stadtverordneten aber, Gemeinderäte usw., die durch Vorrechte

gewählt wurden und die lärmendste Agitation (für) den Landtag machen, die

wohl nicht, und das ist gut. Eine Beleidigung des Vereinigten Landtags

erblick' ich auch nicht. Kräftig gesprochen kann man sagen: Es fiel so

vieles, warum nicht er? Milder gesprochen muß man sagen: Der Vereinigte

Landtag ist nur ein aus Gnade eines (absoluten) Königs geschenktes

(Rendezvous). Die Provinzia1stände sollen nicht sogleich vernichtet

werden. Sie mögen in ihre Provinzen gehen, dort das allgemeine

Wahlgesetz, das die konstituierende Versammlung gegeben hat, sich

mitteilen lassen und sich dort, wo sie geboren sind, auch in der Stille

auflösen oder, wäre es der Fall, daß das deutsche National-Parlament nur

Provinzia1stände um sich sehen will, einer neuen Organisation

entgegenharren. Das in (Berlin) Vereinigtsein dieser Stände ist etwas

rein Arbiträres, Zufälliges gewesen, und keinen Landstand kann es

beleidigen, wenn man gegen diese Vereinigung protestiert.

Also, laßt Euch nichts vorreden von Rechtsverletzung, Gewaltstreich,

einseitiger Willkür. Das sind Gruben, die man Eurer guten, ehrlichen,

freien Gesinnung gräbt. Wenn wir eine Konstitution haben und darauf

gebaute wahre Stände des Volkes, dann erst sollen die einseitigen Befehle

von oben aufhören. Jetzt aber, solange nichts rechtlich Bindendes da ist,

wollen wir froh sein, wenn die stürmisch gewesenen Vorboten des

angebrochenen Völker-Frühlings uns noch recht viel solcher Blüten vom

Baume der Majestät schütteln, wie diejenigen waren, welche wir in den

jüngst vergangenen Tagen als Gesetze und Verheissungen empfingen. Ein

Wahlgesetz gibt jetzt nicht der König sondern das Volk, die Zeit, der

Sieg des Augenblicks.

Berlin — Panorama einer Weltstadt · 第 26 / 48 题