Wäge etwa 0,4 Grm. reines Jodkalium und etwa ebensoviel reines
Chlornatrium, löse in Wasser, fälle mit Silberlösung (§. 112. I. a.).
Nachdem der Niederschlag von Chlor- und Jod-Silber gewogen, bestimme
die Menge des letzteren dadurch, dass ein gewogener Theil im Chlorstrom
geglüht und die Gewichtsabnahme bestimmt wird, die bei dem Uebergang des
Jodsilbers in Chlorsilber stattfindet (§. 137. 2. c.).