Glühe wasserfreies reines kohlensaures Natron in einem Platintiegel
gelinde.
a. _Natronbestimmung._ Führe etwa 0,5 Grm. in Chlornatrium über (§. 77.
3.).
b. _Kohlensäurebestimmung._ Bestimme in etwa 0,7-1 Grm. die Kohlensäure
nach §. 110. II. b. [Greek: b]. aa. Der Apparat wird so klein gemacht,
dass er etwa 60-70 Grm. wiegt und somit auf der feinen Wage gewogen
werden kann. Das Abwägen des kohlensauren Natrons vollbringt man am
besten in der Art, dass man von dem frisch geglühten Salze 0,7-1 Grm. in
ein enges Röhrchen bringt, dieses wägt, seinen Inhalt vorsichtig in das
Kölbchen _A_ entleert und die Menge des zur Verwendung kommenden durch
Zurückwägen des Röhrchens bestimmt.
Zusammensetzung siehe §. 48.