Man befeuchtet eine abgewogene Menge des Düngers mit einer verdünnten
Oxalsäurelösung, so dass die Masse schwach sauer reagirt, trocknet sie
und bestimmt entweder in der ganzen Menge oder in einer abgewogenen
Portion den Stickstoff nach §. 155. Zieht man von dem im Ganzen
erhaltenen den ab, der dem Ammon und der Salpetersäure entspricht, so
erfährt man die Menge des in organischen Substanzen enthaltenen. In der
Regel genügt es, den Stickstoffgehalt im Ganzen zu kennen.