§. 181.
Da man durch Versuche und auf sie gegründete Tabellen die Beziehungen
zwischen dem Gehalt und dem specifischen Gewichte der Säuren,
beziehungsweise ihrer wässerigen Lösungen, kennt, so genügt die
Bestimmung des specifischen Gewichts derselben häufig zur Ermittlung
ihres Gehaltes. Man hat hierbei nur zu beachten, dass die zu
prüfenden Säuren frei, oder wenigstens fast ganz frei sein müssen von
anderweitigen gelösten Substanzen. Da nun die meisten Säuren flüchtig
sind (Schwefelsäure, Salzsäure, Salpetersäure, Essigsäure), so stellt
man sich gegen Irrthümer in der Art sicher, dass man prüft, ob eine
Probe, in einer kleinen Platin- oder Porzellanschale verdampft, einen
fixen Rückstand lässt, oder nicht.
Die Prüfung des specifischen Gewichtes führt man entweder durch
Abwägen gleicher Volumina Wasser und Säure (§. 177) oder mittelst
guter Aräometer aus. Man achte darauf, dass die Bestimmungen bei den
Temperaturen ausgeführt werden, auf welche sich die Tabellen beziehen.
Nachstehende Tabellen belehren über die Beziehungen zwischen
specifischem Gewicht und Gehalt bei Schwefelsäure, Salzsäure und
Salpetersäure.