II. Organische Elementaranalyse im engeren Sinne.

Es ist nicht mein Zweck, eine Geschichte der Entwickelung und Ausbildung

der organischen Elementaranalyse zu geben; ich unterlasse es daher,

sämmtliche in Vorschlag gebrachte Methoden anzuführen, und hebe nur

die heraus, die sich hinsichtlich ihrer Einfachheit und Genauigkeit als

vorzüglich und in allen Fällen ausreichend bewährt haben.

Da die Genauigkeit der Resultate von einer zweckmässigen Zurüstung des

Apparates ebenso abhängig ist, als von der Ausführung selbst, so mache

ich besonders darauf aufmerksam, dass auf beide Theile gleiche Sorgfalt

verwendet werden muss, sowie, dass man von den angegebenen Regeln nicht

ohne Nachtheil abweichen wird, indem dieselben die Früchte langer

Erfahrung und unzähliger Versuche sind.

A. $Analyse von Verbindungen, die aus Kohlenstoff und Wasserstoff

allein, oder aus Kohlenstoff, Wasserstoff und Sauerstoff

bestehen.$

§. 141.

Das Princip des für diese Stoffe anzuwendenden, in seiner jetzigen

Form zuerst von $Liebig$ aufgestellten Verfahrens ist ein höchst

einfaches. Man verbrennt die Substanz zu Kohlensäure und Wasser, trennt

diese Producte, bestimmt sie ihrem Gewichte nach und berechnet aus

der Kohlensäure den Kohlenstoff, aus dem Wasser den Wasserstoff der

Substanz. Ist die Summe des Kohlenstoffs und des Wasserstoffs gleich dem

Gewichte der verbrannten Substanz, so enthielt diese keinen Sauerstoff;

ist sie geringer, so drückt die Differenz die Menge des letzteren aus.

Das Verbrennen geschieht entweder durch Glühen der organischen

Substanzen mit sauerstoffreichen Körpern, welche ihren Sauerstoff leicht

abgeben (Kupferoxyd, chromsaures Bleioxyd etc.), oder es geschieht

geradezu durch Sauerstoffgas, oder es geschieht endlich auf Kosten von

gebundenem und freiem Sauerstoff zugleich. --

a. $Feste Körper$[74].

[Greek: a]. $Leicht verbrennliche, nicht flüchtige$ (z. B. Zucker,

Amylum, Weinsteinsäure, überhaupt bei weitem die meisten der hierher

gehörigen Körper).

[74] Hinsichtlich der Fette, der wachsartigen Körper etc., die sich

nicht pulvern lassen, siehe §. 150.

Anleitung zur quantitativen chemischen Analyse · 第 425 / 749 题