E-A-B.

Diese Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist

_erstlich_ die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem

_Inhalte_, wie vorhin gezeigt worden, _zufällig_. Das unmittelbare

_Einzelne_ hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von

Mediis Terminis, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten

überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen _Willkür_, oder

überhaupt in einem _äußerlichen Umstande_ und zufälligen Bestimmung

liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses

zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem

Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im

_Begriffe der Sache_ gegründet; der _Grund_ des Schlusses ist

vielmehr das an ihr Äußerliche, d. i. das _Unmittelbare_; das

Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das _Einzelne_.

In Ansehung der _Form_ hat ebenso die _Vermittelung_ zu ihrer

_Voraussetzung_ die _Unmittelbarkeit der Beziehung_; jene ist daher

selbst vermittelt, und zwar durch das _Unmittelbare_, d. i. das

_Einzelne_.--Näher ist durch den _Schlußsatz_ das ersten Schlusses

das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das

_Einzelne_ ist hierdurch als _Allgemeines_ gesetzt. In der einen

Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als _Besonderes_; es ist

somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind.

--Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als

Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern

durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die

_einfache_ Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese

Besonderheit _entwickelt_ als die _Beziehung des Einzelnen und

Allgemeinheit gesetzt_. Aber noch ist das Allgemeine eine

qualitative Bestimmtheit, Prädikat des _Einzelnen_; indem das

Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es _gesetzt_ als die

Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der

Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist

es zugleich die Einheit beider Extreme.

b. Die zweite Figur: B-E-A.

1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, daß Etwas mit

einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und

für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit,

oder in einer Einzelnheit. _Das Subjekt_ des Schlusses ist in solcher

Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner

_Äußerlichkeit_ begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der

Beziehung, somit die Vermittelung aus; insofern ist das Einzelne in

Wahrheit die Mitte.

Ferner aber ist die Schlußbeziehung die _Aufhebung_ der

Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung,

sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine _negative_

Einheit; die Vermittelung ist daher nunmehr bestimmt, ein _negatives_

Moment in sich zu enthalten.

In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B-E, und E-A; nur die

erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E-A

ist schon eine vermittelte, nämlich durch den ersten Schluß; der

zweite Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der

erste den zweiten voraussetzt.--Die beiden Extreme sind hierin als

Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat

insofern noch seine _Stelle_; es ist Prädikat; aber das Besondere hat

die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der _Bestimmung

des Extrems der Einzelnheit gesetzt_, so wie das _Einzelne mit der

Bestimmung der Mitte_ oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind

daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im

ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete

gesetzt; daß jedes an der _Stelle_ des andern steht, dadurch ist es

in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur _äußerlich_, in der

_andern_ Bestimmung gesetzt.

Der _bestimmte_ und _objektive Sinn_ dieses Schlusses ist, daß das

Allgemeine nicht _an und für sich_ ein bestimmtes Besonderes ist;

Denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so

_eine_ seiner Arten ist _durch die Einzelnheit_; die andern seiner

Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit von ihm

ausgeschlossen. Anderer Seits ist das Besondere ebenso nicht

unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative

Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die

Allgemeinheit.--Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern

_negativ_, als sie dessen Prädikat seyn soll; es ist _nicht_ Prädikat

des Besondern.

2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten;

sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung

fortgebildet; die veränderte _Stellung_, welche zwei derselben

erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind

daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander

gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich

selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.

Der Schluß der ersten Figur war der _unmittelbare_, oder ebenso sehr

der Schluß, insofern er in seinem Begriffe als _abstrakte Form_ ist,

die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese

reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dieß einer Seits

die begonnene Realisation des Begriffs, indem das _negative_ Moment

der Vermittelung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der

zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum

gesetzt wird.--Zugleich ist dieß aber ein _Anderswerden_ der reinen

Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die

an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener

ursprünglichen Formbestimmung.--Insofern er nur als ein subjektiver

Schluß betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht,

so gilt er als eine _Art_ des Schlusses, welche der Gattung, nämlich

dem allgemeinen Schema E-B-A entsprechen sollte. Diesem entspricht

er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder

E-B und E-A; der Medius Terminus ist daher beide Mal subsumirt, oder

beide Mal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhäriren; also

nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumirend oder Prädikat, und das

andere Mal subsumirt oder Subjekt seyn, oder der der eine Terminus

inhäriren, die aber selbst dem andern inhäriren soll.--Daß dieser

Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den

wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist, indem ihre

Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen

zu seyn. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur (nämlich ohne die

gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas Unbestimmtem

macht, zu Hülfe zu nehmen) richtig ist, so ist er es, weil er es für

sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber

dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese

seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.--In

der Ansicht, daß die zweite Figur nur _eine Art_ seyn soll, wird der

nothwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und

bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in

der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund,

als _die dritte_ aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem

subjektiven Sinne _richtiger_ Schluß Statt finden soll, so müßte er

dem ersten angemessen seyn, somit da die eine Prämisse E-A das

Verhältniß der Subsumtion des Medius Terminus unter das eine Extrem

hat, so müßte die andere Prämisse B-E das entgegengesetzte Verhältniß,

das sie hat, erhalten, und B unter E subsumirt werden können. Ein

solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E

ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden,

--in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur

partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben

bemerkt, sowohl positiv als negativ;--ein Schlußsatz, dem daher eben

kein großer Werth zugeschrieben werden kann.--Insofern auch das

Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige

Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältniß selbst

gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus

Major oder Minor, daher auch die eine oder die andere Prämisse als

Ober--oder als Untersatz genommen werden.

3. Der Schlußsatz, indem er ebenso sehr positiv als negativ ist, ist

somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit

_allgemeine_ Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittelung

des ersten Schlusses _an sich_ eine zufällige; in dem zweiten ist

diese Zufälligkeit _gesetzt_. Sie ist somit sich selbst aufhebende

Vermittelung; die Vermittelung hat die Bestimmung der Einzelnheit und

Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist, muß

vielmehr _an sich_ und _unmittelbar_ identisch seyn; denn jene Mitte,

_die unmittelbar Einzelnheit_, ist das unendlich mannigfaltige und

_äußerliche_ Bestimmtseyn. Es ist in ihr also vielmehr die sich

_äußerliche_ Vermittelung gesetzt. Die Äußerlichkeit der

Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittelung durch das

unmittelbare Einzelne weist über sich selbst hinaus auf die _ihr

andere_, welche somit durch das _Allgemeine_ geschieht.--Oder was

durch den zweiten Schluß vereinigt seyn soll, muß _unmittelbar_

zusammengeschlossen seyn; durch die _Unmittelbarkeit_, die ihm zu

Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande.

Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen

die seinige,--die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seyns,--also

die in sich reflektirte, oder _an sich seyende_, das _abstrakte

Allgemeine_.

Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein

_Anderswerden_, wie das Übergehen des Seyns, weil ihm das

Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt.

Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und

Allgemeine insofern zusammen, als sie die _Bestimmtheit_ des

Besondern _aufhebt_; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses

darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung,

welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist

daher _nicht_ ihre _bestimmte Einheit_, und die positive Einheit, die

ihm noch zukommt, ist nur _die abstrakte Allgemeinheit_. Indem die

Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird,

ist dieß aber eine andere Form des Schlusses.

c. Die dritte Figur: E-A-B.

1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr;

die Beziehung E-A ist durch den ersten, die Beziehung B-A durch den

zweiten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten

Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie

überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit

überhaupt die Bestimmung des Schlusse vollendet.--Diese gegenseitige

Vermittelung enthält eben dieß, daß jeder Schluß, ob zwar für sich

die Vermittelung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität

derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren

Vermittelung sich außer ihm befindet.

Der Schluß E-A-B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des

formalen Schlusses, er drückt dieß aus, daß dessen Vermittelung die

abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen

Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer

Allgemeinheit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin

zusammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also

hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen

Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben,

oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch

nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben.

2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber

worin von ihrer Bestimmtheit abstrahirt ist, das _unbestimmte_

Allgemeine. Insofern aber dieß Allgemein zugleich als das Abstrakte

von den Extremen als den _Bestimmten_ unterschieden ist, ist es auch

selbst noch ein _Bestimmtes_ gegen sie, und das Ganze ein Schluß,

dessen Verhältniß zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte

ist als das Allgemeine gegen ihre _beiden_ Extreme subsumirend oder

Prädikat, nicht auch das eine Mal subsumirt oder Subjekt. Insofern

er daher als _eine Art_ des Schlusses diesem entsprechen soll, so

kann dieß nur geschehen, daß, indem die eine Beziehung E-A schon das

gehörige Verhältniß hat, auch die andere A-B dasselbe erhalte. Dieß

geschieht in einem Urtheil, worin das Verhältniß von Subjekt und

Prädikat gleichgültig ist, in einem _negativen_ Urtheil. So wird der

Schluß legitim; aber die Konklusion notwendig negativ.

Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden

Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im

Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit,

hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Major genommen werde.

Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von

den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier

gleichgültig geworden.--Dieß ist der Grund der gewöhnlichen _vierten

Figur_ des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends

einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft. Die

unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin die _umgekehrte_ der

Stellung der ersten Figur; das Subjekt und Prädikat des negativen

Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urtheils das bestimmte

Verhältniß von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die

Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher

Terminus als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werden; daher

ebenso gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen

wird.--Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der

Partikularität (insbesondere insofern bemerkt wird, daß sie im

komprehensiven Sinne genommen werden kann) verhilft, macht jene

vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.

3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die

Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme

_wesentlich Allgemeines_ ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst

nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die

Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen,

wenn es Statt finden soll, muß ebenso in einer außer diesem Schlusse

liegenden Vermittelung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf

diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der

Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und

darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese

als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt.--Es ist hiermit

zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine _vierte

Figur_ des Schlusses entstanden, nämlich die des _verhältnißlosen_

Schlusses: A-A-A, welcher von dem Qualitativen Unterschiede der

Terminourm abstrahirt, und somit die bloß äußerliche Einheit

derselben, nämlich die _Gleichheit_ derselben zur Bestimmung hat.

d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß.

1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn _zwei Dinge oder Bestimmungen

einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich_.--Das

Verhältniß von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum ist darin

ausgelöscht.

Ein _Drittes_ überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und

gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann

daher gleich gut das dritte Vermittelnde seyn. Welches dazu

gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren,

und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern

Umständen und sonstigen Bedingungen ab;--nämlich davon, welche zwei

derselben die unmittelbar _gegebenen_ sind. Aber diese Bestimmung

geht den Schluß selbst nichts an, und ist völlig äußerlich.

2. Der mathematische Schluß gilt als ein _Axiom_ in der Mathematik;

--_als ein an und für sich einleuchtender, erster_ Satz, der keines

Beweises, d. h. keiner Vermittelung fähig sey, noch bedürfe, nichts

Anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne.--Wenn der

Vorzug desselben, unmittelbar _einleuchtend_ zu seyn, näher

betrachtet wird, so zeigt es sich, daß er in dem Formalismus dieses

Schlusses liegt, der von aller qualitativen Verschiedenheit der

Bestimmungen abstrahirt, und nur ihre quantitative Gleichheit oder

Ungleichheit aufnimmt. Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne

Voraussetzung oder unvermittelt; die quantitative Bestimmung, die in

ihm allein in Rücksicht kommt, ist nur _durch die Abstraktion_ von

dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen.--Linien,

Figuren, die einander gleich gesetzt werden, werden nur nach ihrer

Größe verstanden; ein Dreieck wird einem Quadrate gleich gesetzt,

aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach u.

s. f. Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen nicht in

dieses Schließen ein; es wird damit überhaupt nicht _begriffen_; auch

hat der Verstand nicht einmal die formalen, abstrakten

Begriffsbestimmungen vor sich; das Einleuchtende dieses Schlusses

beruht daher nur darauf, daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und

abstrakt ist.

3. Aber das _Resultat des Schlusses des Daseyns_ ist nicht bloß diese

Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit; die _Negativität_ der

unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen, welche daraus hervorging, hat

noch eine andere _positive_ Seite, daß nämlich in die abstrakte

Bestimmtheit _ihre andere gesetzt_, und sie dadurch _konkret_

geworden ist.

Vor's Erste haben die sämmtlichen Schlüsse des Daseyns sich

gegenseitig zur _Voraussetzung_, und die im Schlußsatze

zusammengeschlossenen Extreme sind nur insofern wahrhaft und an und

für sich zusammengeschlossen, als sie _sonst_ durch eine anderswo

gegründete Identität vereinigt sind; der Medius Terminus, wie er in

den betrachteten Schlüssen beschaffen ist, _soll_ ihre

Begriffseinheit seyn, aber ist nur eine formale Bestimmtheit, die

nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist. Aber dieß

_Vorausgesetzte_ einer jeden jener Vermittelungen ist nicht bloß eine

_gegebene Unmittelbarkeit_ überhaupt, wie im mathematischen Schlusse,

sondern es ist selbst eine Vermittelung, nämlich für jeden die beiden

andern Schlüsse. Was also wahrhaft vorhanden ist, ist nicht die auf

eine gegebene Unmittelbarkeit, sondern die auf Vermittelung sich

gründende Vermittelung. Dieß ist somit nicht die quantitative, von

der Form der Vermittelung abstrahirende, sondern vielmehr die sich

_auf Vermittelung beziehende Vermittelung_, oder die _Vermittelung

der Reflexion_. Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens, den diese

Schlüsse mit einander schließen, ist die Rückkehr dieses

Voraussetzens in sich selbst, welches darin eine Totalität bildet,

und das _Andere_, worauf jeder einzelne Schluß hinweist, nicht

vermöge der Abstraktion _außerhalb_ hat, sondern _innerhalb_ des

Kreises befaßt.

Ferner von Seiten der _einzelnen Formbestimmungen_ hat sich gezeigt,

daß in diesem ganzen der formalen Schlüsse jede einzelne zur _Stelle_

der _Mitte_ gekommen ist. Unmittelbar war diese als die

_Besonderheit_ bestimmt; hierauf bestimmte sie sich durch die

dialektische Bewegung als _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_. Ebenso

ging jede dieser Bestimmungen _die Stellen der beiden Extreme_

hindurch. _Das bloß negative Resultat_ ist das Auslöschen der

qualitativen Formbestimmungen im bloß quantitativen, mathematischen

Schlusse. Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das _positive

Resultat_, daß die Vermittelung nicht durch eine _einzelne_,

qualitative Formbestimmtheit geschieht, sondern durch die _konkrete

Identität_ derselben. Der Mangel und Formalismus der drei

betrachteten Figuren der Schlüsse besteht eben darin, daß eine solche

einzelne Bestimmtheit die Mitte in ihnen ausmachen sollte.--Die

Vermittelung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren

oder abstrakten Formbestimmungen und als positive _Reflexion_ der

einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluß des Daseyns

ist hiermit in den _Schluß der Reflexion_ übergegangen.

Anmerkung.

In der hier gegebenen Darstellung der Natur des Schlusses und seiner

verschiedenen Formen ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht

genommen worden, was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung

der Schlüsse das Haupt-Interesse ausmacht, nämlich wie in jeder Figur

ein richtiger Schluß gemacht werden könne; doch ist dabei nur das

Haupt-Moment angegeben und die Fälle und Verwickelungen übergangen

worden, welche entstehen, wenn der Unterschied von positiven und

negativen Urtheilen nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der

Partikualrität, mit dazu gezogen wird.--Einige Bemerkungen über die

gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise des Schlusses in der Logik

werden hier noch an ihrem Orte stehen.--Bekanntlich wurde diese Lehre

so ins Genaue ausgebildet, bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten zum

allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind. Indem der _natürliche

Verstand_ sich gegen die substanzlosen Reflexions-Formen nach allen

Seiten der Geistesbildung geltend machte, kehrte er sich auch gegen

jene künstliche Kenntniß der Vernunftformen, und meinte solche

Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können, weil er die darin

verzeichneten einzelnen Denk-Operationen von Natur ohne besonderes

Erlernen schon von selbst verrichte. Der Mensch wäre in der That in

Ansehung des vernünftigen Denkens ebenso übel daran, wenn die

Bedingung desselben das mühselige Studium der Schlußformeln wäre, als

er (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran seyn würde,

wenn er nicht gehen und verdauen könnte, ohne Anatomie und

Physiologie studirt zu haben. Wie auch das Studium dieser

Wissenschaften für das diätetische Verhalten nicht ohne Nutzen seyn

mag, so wird auch dem Studium der Vernunftformen ohne Zweifel ein

noch wichtigerer Einfluß auf die Richtigkeit des Denkens

zuzuschreiben seyn; aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des

subjektiven Denkens, daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier

einzugehen, so wird zugegeben werden müssen, daß das Studium, welches

die Operations-Weisen und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe,

an und für sich vom größten Interesse seyn müsse,--von einem

wenigstens nicht geringerem, als die Kenntniß der Gesetze der Natur

und der besonderen Gestaltungen derselben. Wenn es nicht gering

geachtet wird, etliche und sechzig Arten von Papageyen, hundert und

sieben und dreißig Arten der Veronica u. s. f. aufgefunden zu haben,

so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen, die

Vernunftformen auszufinden; ist nicht eine Figur des Schlusses ein

unendlich Höheres, als eine Papageyoder eine Veronica-Art?

So sehr es daher für nichts mehr als Rohheit anzusehen ist, die

Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten, so sehr ist

zuzugeben, daß die gewöhnliche Darstellung des Schlusses und seiner

besonderen Gestaltungen nicht eine _vernünftige_ Erkenntniß, nicht

eine Darstellung derselben als _Vernunftformen_ ist, und die

syllogistische Weisheit sich durch ihren Unwerth die Geringschätzung

zugezogen hat, die sie erfuhr. Ihr Mangel besteht darin, daß sie

schlechterdings bei der _Verstandesform_ des Schlusses stehen bleibt,

nach welcher die Begriffsbestimmungen als _abstrakte_ formelle

Bestimmungen genommen werden. Es ist um so inkonsequenter, sie als

abstrakte Qualitäten fest zu halten, da im Schlusse die _Beziehungen_

derselben das Wesentliche ausmachen, und die Inhärenz und Subsumtion

es schon enthält, daß das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhärirt,

selbst Allgemeines, und das Allgemeine, weil es das Einzelne

subsumirt, selbst Einzelnes ist, und näher der Schluß eben diese

_Einheit_ als _Mitte_ ausdrücklich setzt, und seine Bestimmung gerade

die _Vermittelung_ ist, d. i. daß die Begriffsbestimmungen nicht mehr

wie im Urtheile ihre Äußerlichkeit gegen einander, sondern vielmehr

ihre Einheit zur Grundlage haben.--Es ist somit durch den Begriff des

Schlusses die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen,

in welchem die Mitte, nicht als Einheit der Extreme, sondern als eine

formale, von ihnen qualitativ verschiedene, abstrakte Bestimmung

festgehalten werden soll.--Die Betrachtung wird noch dadurch

gehaltleerer, daß auch solche Beziehungen oder Urtheile, worin selbst

die formellen Bestimmungen gleichgültig werden, wie im negativen und

partikularen Urtheile, und die sich daher den Sätzen nähern, noch als

vollkommene Verhältnisse angenommen werden.--Indem nun überhaupt die

qualitative Form E-B-A als das Letzte und Absolute gilt, so fällt die

dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg, die übrigen

Schlüsse werden somit nicht als _nothwendige Veränderungen_ jener

Form, sondern als _Arten_ betrachtet.--Es ist hierbei gleichgültig,

ob der erste formale Schluß selbst nur als eine Art _neben_ den

übrigen, oder aber als _Gattung_ und Art zugleich betrachtet wird;

letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse auf den ersten

zurückgebracht werden. Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich,

so liegt immer dasselbe formelle Verhältniß der äußerlichen

Subsumtion zu Grunde, welche die erste Figur ausdrückt.

Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch, daß die Mitte die

bestimmte Einheit der Extreme seyn soll, aber nicht als diese Einheit,

sondern als eine von denen, deren Einheit sie seyn soll, qualitativ

verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluß dieser Widerspruch ist,

ist er an ihm selbst dialektisch. Seine dialektische Bewegung stellt

ihn in den vollständigen Begriffs-Momenten dar, daß nicht nur jenes

Verhältniß der Subsumtion, oder die Besonderheit, sondern _ebenso

wesentlich_ die negative Einheit und die Allgemeinheit Momente des

Zusammenschließens sind. Insofern jedes derselben für sich ebenso

nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist, sind sie gleichfalls

unvollkommene Mitten, aber zugleich machen sie die entwickelten

Bestimmungen derselben aus; der ganze Verlauf durch die drei Figuren

stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und

das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, daß die Mitte nicht

eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist.

Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der _Form des

Schlusses_,--sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit,--sondern

daß sie nur als _abstrakte_, daher begrifflose Form ist. Es ist

gezeigt worden, daß die abstrakte Bestimmung um ihrer abstrakten

Beziehung auf sich willen ebenso sehr als Inhalt betrachtet werden

kann; insofern leistet der formale Schluß weiter nichts, als daß eine

Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat _nur aus diesem Medius

Terminus _folge oder nicht folge. Es hilft nichts, einen Satz durch

einen solchen Schluß erwiesen zu haben; um der abstrakten

Bestimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begrifflose

Qualität ist, kann es ebenso gut andere Medius Terminos geben, aus

denen das Gegentheil folgt, ja aus demselben Medius Terminus können

auch wieder entgegengesetzte Prädikate durch weitere Schlüsse

abgeleitet werden.--Außerdem, daß der formale Schluß nicht viel

leistet, ist er auch etwas sehr Einfaches; die vielen Regeln, welche

erfunden worden, sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen

Natur der Sache so sehr kontrastiren, dann aber auch, weil sie sich

auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt des Schlusses durch die

äußerliche Formbestimmung, besonders der Partikularität, vornehmlich

insofern sie zu diesem Behuf in komprehensivem Sinne genommen werden

muß, vollends vermindert, und auch der Form nach nur ganz gehaltlose

Resultate herausgebracht werden.--Die gerechteste und wichtigste

Seite der Ungunst, in welche die Syllogistik verfallen, ist aber, daß

sie eine so weitläufige _begrifflose_ Beschäftigung mit einem

Gegenstande sind, dessen einziger Inhalt der _Begriff_ selbst ist.

--Die vielen syllogistischen Regeln erinnern an das Verfahren der

Rechnmeister, welche gleichfalls eine Menge Regeln über die

arithmetischen Operationen geben, welche alle voraus setzen, daß man

den _Begriff_ der Operation nicht habe.--Aber die Zahlen sind ein

begriffloser Stoff, die Rechen-Operation ist ein äußerliches

Zusammenfassen oder Trennen, ein mechanisches Verfahren, wie denn

Rechenmaschinen erfunden worden sind, welche diese Operationen

vollbringen; das Härteste und Grellste dagegen ist, wenn die

Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind, als ein

begriffloser Stoff behandelt werden.

Das Äußerste von diesem begrifflosen Nehmen der Begriffsbestimmungen

des Schlusses ist wohl, daß Leibnitz (Opp. Tom. II. P. I.) den

Schluß dem kombinatorischen Calcul unterworfen, und durch denselben

berechnet hat, wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind;--mit

Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen,

dann von allgemeinen, partikularen, unbestimmten und singularen

Urtheilen; es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich, wovon

nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrig

bleiben.--Leibnitz macht sehr viel von der Nützlichkeit der

kombinatorischen Analysis, um nicht nur die Formen des Schlusses,

sondern auch die Verbindungen von anderen Begriffen zu finden. Die

Operation, wodurch dieß gefunden wird, ist dieselbe, wodurch

berechnet wird, wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet

zuläßt, wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel, Spiele mit einer

L'hombre-Charte möglich sind u. s. f. Man findet hier also die

Bestimmungen des Schlusses in Eine Klasse mit den Punkten des Würfels

und der L'hombre-Charte gesetzt, das Vernünftige als ein todtes und

begriffloses genommen, und das Eigenthümliche des Begriffs und seiner

Bestimmungen, als geistige Wesen _sich zu beziehen_, und durch dieß

Beziehen ihre _unmittelbare_ Bestimmung _aufzuheben_, auf der Seite

gelassen.--Diese leibnitzische Anwendung des kombinatorischen Calculs

auf den Schluß und auch die Verbindung anderer Begriffe unterschied

sich von der verrufenen _lullianischen Kunst_ durch nichts, als daß

sie von Seiten der _Anzahl_ methodischer war, übrigens an

Sinnlosigkeit ihr gleich kam.--Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke

Leibnitzens zusammen, den er in der Jugend gefaßt, und der Unreifheit

und Seichtigkeit desselben unerachtet auch späterhin nicht aufgab,

von einer _allgemeinen Charakterisitk_ der Begriffe,--einer

Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde, wie er eine

Beziehung aus andern ist, oder sich auf andere beziehe--als ob in der

vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist, ein

Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat, wenn er für

sich fixirt ist.

Der _ploucquetsche Calcul_ hat ohne Zweifel die konsequenteste

Verfahrungsweise ergriffen, wodurch das Verhältniß des Schlusses

fähig wird, dem Calcul unterworfen zu werden. Er beruht darauf, daß

von dem Verhälntißunterschiede, dem Unterschiede der Einzelnheit,

Besonderheit und Allgemeinheit im Urtheile abstrahirt, und die

_abstrakte Identität_ des Subjekts und Prädikats festgehalten wird,

wodurch sie in _mathematischer Gleichheit_ sind;--einer Beziehung,

welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren und tautologischen

Formirung von Sätzen macht.--Im Satze: _Die Rose ist roth_, soll das

Prädikat nicht das allgemeine Roth, sondern nur das bestimmte _Roth

der Rose_ bedeuten; im Satze Alle Christen sind Menschen, soll das

Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind; aus

diesem und dem Satze: die Juden sind keine Christen, folgt dann der

Schlußsatz, der diesen syllogistischen Calcul bei _Mendelssohn_ nicht

gut empfohlen hat: _Also sind die Juden keine Menschen_ (nämliche

diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind).--_Ploucquet_

giebt als eine Folge seiner Erfindung an, _posse etiam urdes

mechanice totam logicam doceri_, uti pueri arithmeticam docentur, ita

quidem, ut nulla formidine in rationciniis suis errandi torqueri, vel

fallaciis circumveniri possint, si in calculo non errant.--Diese

Empfehlung, daß Ungebildeten durch den Calcul _mechanisch_ die ganze

Logik beigebracht werden könne, ist wohl das Schlimmste, was von

einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft

gesagt werden kann.

B. Der Schluß der Reflexion.

Der Verlauf des qualitativen Schlusses hat das _Abstrakte_ der

Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus hat sich dadurch als

eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andere

_scheint_. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die

_Beziehung_ derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine

vermittelte und nothwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in

Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der

andern, als _konkrete_ Bestimmtheit, gesetzt. Die _Mitte_ war die

abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und

Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme.

Nunmehr ist sie gesetzt als die _Totalität_ der Bestimmungen; so ist

sie die _gesetzte_ Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der

Reflexion, welche sie in sich befaßt;--ein Befassen, welches als

_erstes_ Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der

Bestimmungen noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist.

Die Extreme sind die Bestimmungen des Urtheils der Reflexion;

eigentliche _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ als

Verhältnißbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich

zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch,

wie beim Urtheile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen

Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin

in sich reflektirte Allgemeinheit, als vorausgesetze, d. h. hier noch

unmittelbar angenommene, _Gattung_.

Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der

Urtheilsbestimmung angehört, ergiebt sich der nähere Inhalt der

_Mitte_, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom

Urtheile unterscheidet. Sie enthält 1) die _Einzelnheit_, 2) aber

zur Allgemeinheit erweitert, als _Alle_, 3) die zum Grunde liegende,

Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich

vereinigende Allgemeinheit, _die Gattung_.--Der Schluß der Reflexion

hat auf diese Weise erst die _eigentliche Bestimmtheit_ der Form,

indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen _gesetzt_ ist; der

unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der _unbestimmte_, als die

Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die

Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.--Dieser erste Schluß

der Reflexion kann der _Schluß der Allheit_ genannt werden.

a. Schluß der Allheit.

1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner

Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Daß die Mitte in ihm nicht

_abstrakte_ Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und

daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erforderniß für den

Begriff, allein die Form der _Allheit_ faßt das Einzelne zunächst nur

äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das

Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes in der

Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen,

die das Resultat des Schlusses des Daseyns war, ist nur die _erste_

Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute

Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich

befassenden Allgemeinheit der Reflexion liegen sie daher noch zu

Grunde,--oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des

Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.

Der Schluß des Daseyns war darum zufällig, weil der Medius Terminus

desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts eine

unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt, und

damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen, und mit entgegengesetzten

Prädikaten zusammen geschlossen seyn konnte. Indem die Mitte aber

nunmehr _die Einzelnheit_ enthält, und hierdurch selbst konkret ist,

so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden,

das ihm als konkreten zukommt.--Wenn z.B. aus dem Medius Terminus :

_Grün_, geschlossen werden sollte, daß ein Gemälde angenehm sey, weil

das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u. s. f.

schön sey, weil er _Regelmäßigkeit_ besitze, so könnte das Gemälde u.

s. f. dessen ungeachtet häßlich seyn, um anderer Bestimmungen willen,

aus denen auf dieß letztere Prädikat geschlossen werden könnte.

Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der _Allheit_ hat,

so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als _ein Konkretes_, das

eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen u. s.

f. ist; mit diesem _Konkreten_ können nun nur Prädikate verbunden

seyn, die der _Totalität des Konkreten_ gemäß sind.--In dem Urtheil:

_Das Grüne_ oder _Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt nur die

Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit; in dem Satze: _Alles Grüne oder

Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen

konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind, die also _als

konkrete_ mit _allen ihren Eigenschaften_, die sie außer dem Grünen

oder der Regelmäßigkeit noch haben, genommen werden.

2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben

hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die

Bestimmtheit: _Alle_; diesen kommt im Obersatze das Prädikat

_unmittelbar_ zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird.

Aber _Alle_ sind _alle Einzelne_; darin hat also das einzelne Subjekt

jenes Prädikat schon unmittelbar, und _erhält es nicht erst durch den

Schluß_.--Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat

als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen

Schlußsatz; _der Obersatz ist also nicht für sich richtig_, oder ist

nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urtheil, sondern _setzt

selbst schon den Schlußsatz voraus_, dessen Grund er seyn sollte.--In

dem beliebten vollkommenen Schlusse:

Alle Menschen sind sterblich,

_Nun ist Cajus ein Mensch_,

Ergo ist Cajus sterblich,

ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der _Schlußsatz

richtig_ ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der

Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz seyn sollte,

muß schon unmittelbar für sich richtig seyn, weil der Obersatz sonst

nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig

gelten kann, ist _vorher_ die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst

eine _Instanz_ gegen ihn sey.

3. Beim Schlusse des Daseyns ergab sich aus dem Begriffe des

Schlusses, daß die Prämissen als _unmittelbare_ dem Schlußsatze,

nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten

_Vermittelung_, widersprachen, daß der erste Schluß daher andere, und

umgekehrt diese anderen ihn voraussetzen.

Im Schlusse der Reflexion ist dieß an ihm selbst gesetzt, daß der

Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung

des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst

Schlußsatz seyn soll.

Was also in der That vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt

werden: daß der Reflexions-Schluß nur ein äußerlicher leerer _Schein

des Schließens_ ist,--daß somit das Wesen hiermit die Mitte ausmacht,

und als solche zu setzen ist;--die Einzelnheit, welche als solche ist,

und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat.--Oder nach dem

nähern Inhalt des Reflxions-Schlusses zeigte sich, daß das Einzelne

in _unmittelbarer_, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein

Prädikat steht, und daß der Obersatz, die Verbindung eines Besondern

mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen mit einem

an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in

jenem vorhanden ist,--der Einzelnheit als Allheit,--vermittelt ist.

Dieß aber ist _der Schluß der Induktion_.

b. Schluß der Induktion.

1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur:

E-B-A; der Schluß der Induktion unter dem der zweiten A-E-B, da er

wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die _abstrakte_

Einzelnheit, sondern als _vollständig_, nämlich gesetzt mit der ihr

entgegengesetzen Bestimmung, der Allgemeinheit.--Das _eine Extrem_

ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich

ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren

Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz

seyn sollte.--Das _andere Extrem_ kann die unmittelbare _Gattung_

seyn, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte

des universellen Urtheils vorhanden ist, und welche in den

sämmtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der

Schluß hat hiernach die Gestalt:

e

e

Wissenschaft der Logik — Band 2 · 第 13 / 23 题