Diese Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist
_erstlich_ die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem
_Inhalte_, wie vorhin gezeigt worden, _zufällig_. Das unmittelbare
_Einzelne_ hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von
Mediis Terminis, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten
überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen _Willkür_, oder
überhaupt in einem _äußerlichen Umstande_ und zufälligen Bestimmung
liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses
zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem
Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im
_Begriffe der Sache_ gegründet; der _Grund_ des Schlusses ist
vielmehr das an ihr Äußerliche, d. i. das _Unmittelbare_; das
Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das _Einzelne_.
In Ansehung der _Form_ hat ebenso die _Vermittelung_ zu ihrer
_Voraussetzung_ die _Unmittelbarkeit der Beziehung_; jene ist daher
selbst vermittelt, und zwar durch das _Unmittelbare_, d. i. das
_Einzelne_.--Näher ist durch den _Schlußsatz_ das ersten Schlusses
das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das
_Einzelne_ ist hierdurch als _Allgemeines_ gesetzt. In der einen
Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als _Besonderes_; es ist
somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind.
--Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als
Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern
durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die
_einfache_ Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese
Besonderheit _entwickelt_ als die _Beziehung des Einzelnen und
Allgemeinheit gesetzt_. Aber noch ist das Allgemeine eine
qualitative Bestimmtheit, Prädikat des _Einzelnen_; indem das
Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es _gesetzt_ als die
Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der
Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist
es zugleich die Einheit beider Extreme.
b. Die zweite Figur: B-E-A.
1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, daß Etwas mit
einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und
für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit,
oder in einer Einzelnheit. _Das Subjekt_ des Schlusses ist in solcher
Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner
_Äußerlichkeit_ begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der
Beziehung, somit die Vermittelung aus; insofern ist das Einzelne in
Wahrheit die Mitte.
Ferner aber ist die Schlußbeziehung die _Aufhebung_ der
Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung,
sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine _negative_
Einheit; die Vermittelung ist daher nunmehr bestimmt, ein _negatives_
Moment in sich zu enthalten.
In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B-E, und E-A; nur die
erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E-A
ist schon eine vermittelte, nämlich durch den ersten Schluß; der
zweite Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der
erste den zweiten voraussetzt.--Die beiden Extreme sind hierin als
Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat
insofern noch seine _Stelle_; es ist Prädikat; aber das Besondere hat
die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der _Bestimmung
des Extrems der Einzelnheit gesetzt_, so wie das _Einzelne mit der
Bestimmung der Mitte_ oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind
daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im
ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete
gesetzt; daß jedes an der _Stelle_ des andern steht, dadurch ist es
in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur _äußerlich_, in der
_andern_ Bestimmung gesetzt.
Der _bestimmte_ und _objektive Sinn_ dieses Schlusses ist, daß das
Allgemeine nicht _an und für sich_ ein bestimmtes Besonderes ist;
Denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so
_eine_ seiner Arten ist _durch die Einzelnheit_; die andern seiner
Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit von ihm
ausgeschlossen. Anderer Seits ist das Besondere ebenso nicht
unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative
Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die
Allgemeinheit.--Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern
_negativ_, als sie dessen Prädikat seyn soll; es ist _nicht_ Prädikat
des Besondern.
2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten;
sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung
fortgebildet; die veränderte _Stellung_, welche zwei derselben
erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind
daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander
gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich
selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind.
Der Schluß der ersten Figur war der _unmittelbare_, oder ebenso sehr
der Schluß, insofern er in seinem Begriffe als _abstrakte Form_ ist,
die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese
reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dieß einer Seits
die begonnene Realisation des Begriffs, indem das _negative_ Moment
der Vermittelung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der
zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum
gesetzt wird.--Zugleich ist dieß aber ein _Anderswerden_ der reinen
Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die
an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener
ursprünglichen Formbestimmung.--Insofern er nur als ein subjektiver
Schluß betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht,
so gilt er als eine _Art_ des Schlusses, welche der Gattung, nämlich
dem allgemeinen Schema E-B-A entsprechen sollte. Diesem entspricht
er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder
E-B und E-A; der Medius Terminus ist daher beide Mal subsumirt, oder
beide Mal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhäriren; also
nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumirend oder Prädikat, und das
andere Mal subsumirt oder Subjekt seyn, oder der der eine Terminus
inhäriren, die aber selbst dem andern inhäriren soll.--Daß dieser
Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den
wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist, indem ihre
Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen
zu seyn. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur (nämlich ohne die
gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas Unbestimmtem
macht, zu Hülfe zu nehmen) richtig ist, so ist er es, weil er es für
sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber
dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese
seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.--In
der Ansicht, daß die zweite Figur nur _eine Art_ seyn soll, wird der
nothwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und
bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in
der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund,
als _die dritte_ aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem
subjektiven Sinne _richtiger_ Schluß Statt finden soll, so müßte er
dem ersten angemessen seyn, somit da die eine Prämisse E-A das
Verhältniß der Subsumtion des Medius Terminus unter das eine Extrem
hat, so müßte die andere Prämisse B-E das entgegengesetzte Verhältniß,
das sie hat, erhalten, und B unter E subsumirt werden können. Ein
solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E
ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden,
--in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur
partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben
bemerkt, sowohl positiv als negativ;--ein Schlußsatz, dem daher eben
kein großer Werth zugeschrieben werden kann.--Insofern auch das
Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige
Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältniß selbst
gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus
Major oder Minor, daher auch die eine oder die andere Prämisse als
Ober--oder als Untersatz genommen werden.
3. Der Schlußsatz, indem er ebenso sehr positiv als negativ ist, ist
somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit
_allgemeine_ Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittelung
des ersten Schlusses _an sich_ eine zufällige; in dem zweiten ist
diese Zufälligkeit _gesetzt_. Sie ist somit sich selbst aufhebende
Vermittelung; die Vermittelung hat die Bestimmung der Einzelnheit und
Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist, muß
vielmehr _an sich_ und _unmittelbar_ identisch seyn; denn jene Mitte,
_die unmittelbar Einzelnheit_, ist das unendlich mannigfaltige und
_äußerliche_ Bestimmtseyn. Es ist in ihr also vielmehr die sich
_äußerliche_ Vermittelung gesetzt. Die Äußerlichkeit der
Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittelung durch das
unmittelbare Einzelne weist über sich selbst hinaus auf die _ihr
andere_, welche somit durch das _Allgemeine_ geschieht.--Oder was
durch den zweiten Schluß vereinigt seyn soll, muß _unmittelbar_
zusammengeschlossen seyn; durch die _Unmittelbarkeit_, die ihm zu
Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande.
Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen
die seinige,--die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seyns,--also
die in sich reflektirte, oder _an sich seyende_, das _abstrakte
Allgemeine_.
Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein
_Anderswerden_, wie das Übergehen des Seyns, weil ihm das
Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt.
Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und
Allgemeine insofern zusammen, als sie die _Bestimmtheit_ des
Besondern _aufhebt_; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses
darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung,
welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist
daher _nicht_ ihre _bestimmte Einheit_, und die positive Einheit, die
ihm noch zukommt, ist nur _die abstrakte Allgemeinheit_. Indem die
Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird,
ist dieß aber eine andere Form des Schlusses.
c. Die dritte Figur: E-A-B.
1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr;
die Beziehung E-A ist durch den ersten, die Beziehung B-A durch den
zweiten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten
Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie
überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit
überhaupt die Bestimmung des Schlusse vollendet.--Diese gegenseitige
Vermittelung enthält eben dieß, daß jeder Schluß, ob zwar für sich
die Vermittelung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität
derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren
Vermittelung sich außer ihm befindet.
Der Schluß E-A-B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des
formalen Schlusses, er drückt dieß aus, daß dessen Vermittelung die
abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen
Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer
Allgemeinheit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin
zusammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also
hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen
Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben,
oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch
nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben.
2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber
worin von ihrer Bestimmtheit abstrahirt ist, das _unbestimmte_
Allgemeine. Insofern aber dieß Allgemein zugleich als das Abstrakte
von den Extremen als den _Bestimmten_ unterschieden ist, ist es auch
selbst noch ein _Bestimmtes_ gegen sie, und das Ganze ein Schluß,
dessen Verhältniß zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte
ist als das Allgemeine gegen ihre _beiden_ Extreme subsumirend oder
Prädikat, nicht auch das eine Mal subsumirt oder Subjekt. Insofern
er daher als _eine Art_ des Schlusses diesem entsprechen soll, so
kann dieß nur geschehen, daß, indem die eine Beziehung E-A schon das
gehörige Verhältniß hat, auch die andere A-B dasselbe erhalte. Dieß
geschieht in einem Urtheil, worin das Verhältniß von Subjekt und
Prädikat gleichgültig ist, in einem _negativen_ Urtheil. So wird der
Schluß legitim; aber die Konklusion notwendig negativ.
Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden
Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im
Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit,
hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Major genommen werde.
Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von
den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier
gleichgültig geworden.--Dieß ist der Grund der gewöhnlichen _vierten
Figur_ des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends
einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft. Die
unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin die _umgekehrte_ der
Stellung der ersten Figur; das Subjekt und Prädikat des negativen
Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urtheils das bestimmte
Verhältniß von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die
Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher
Terminus als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werden; daher
ebenso gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen
wird.--Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der
Partikularität (insbesondere insofern bemerkt wird, daß sie im
komprehensiven Sinne genommen werden kann) verhilft, macht jene
vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.
3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die
Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme
_wesentlich Allgemeines_ ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst
nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die
Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen,
wenn es Statt finden soll, muß ebenso in einer außer diesem Schlusse
liegenden Vermittelung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf
diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der
Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und
darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese
als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt.--Es ist hiermit
zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine _vierte
Figur_ des Schlusses entstanden, nämlich die des _verhältnißlosen_
Schlusses: A-A-A, welcher von dem Qualitativen Unterschiede der
Terminourm abstrahirt, und somit die bloß äußerliche Einheit
derselben, nämlich die _Gleichheit_ derselben zur Bestimmung hat.
d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß.
1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn _zwei Dinge oder Bestimmungen
einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich_.--Das
Verhältniß von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum ist darin
ausgelöscht.
Ein _Drittes_ überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und
gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann
daher gleich gut das dritte Vermittelnde seyn. Welches dazu
gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren,
und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern
Umständen und sonstigen Bedingungen ab;--nämlich davon, welche zwei
derselben die unmittelbar _gegebenen_ sind. Aber diese Bestimmung
geht den Schluß selbst nichts an, und ist völlig äußerlich.
2. Der mathematische Schluß gilt als ein _Axiom_ in der Mathematik;
--_als ein an und für sich einleuchtender, erster_ Satz, der keines
Beweises, d. h. keiner Vermittelung fähig sey, noch bedürfe, nichts
Anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne.--Wenn der
Vorzug desselben, unmittelbar _einleuchtend_ zu seyn, näher
betrachtet wird, so zeigt es sich, daß er in dem Formalismus dieses
Schlusses liegt, der von aller qualitativen Verschiedenheit der
Bestimmungen abstrahirt, und nur ihre quantitative Gleichheit oder
Ungleichheit aufnimmt. Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne
Voraussetzung oder unvermittelt; die quantitative Bestimmung, die in
ihm allein in Rücksicht kommt, ist nur _durch die Abstraktion_ von
dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen.--Linien,
Figuren, die einander gleich gesetzt werden, werden nur nach ihrer
Größe verstanden; ein Dreieck wird einem Quadrate gleich gesetzt,
aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach u.
s. f. Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen nicht in
dieses Schließen ein; es wird damit überhaupt nicht _begriffen_; auch
hat der Verstand nicht einmal die formalen, abstrakten
Begriffsbestimmungen vor sich; das Einleuchtende dieses Schlusses
beruht daher nur darauf, daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und
abstrakt ist.
3. Aber das _Resultat des Schlusses des Daseyns_ ist nicht bloß diese
Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit; die _Negativität_ der
unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen, welche daraus hervorging, hat
noch eine andere _positive_ Seite, daß nämlich in die abstrakte
Bestimmtheit _ihre andere gesetzt_, und sie dadurch _konkret_
geworden ist.
Vor's Erste haben die sämmtlichen Schlüsse des Daseyns sich
gegenseitig zur _Voraussetzung_, und die im Schlußsatze
zusammengeschlossenen Extreme sind nur insofern wahrhaft und an und
für sich zusammengeschlossen, als sie _sonst_ durch eine anderswo
gegründete Identität vereinigt sind; der Medius Terminus, wie er in
den betrachteten Schlüssen beschaffen ist, _soll_ ihre
Begriffseinheit seyn, aber ist nur eine formale Bestimmtheit, die
nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist. Aber dieß
_Vorausgesetzte_ einer jeden jener Vermittelungen ist nicht bloß eine
_gegebene Unmittelbarkeit_ überhaupt, wie im mathematischen Schlusse,
sondern es ist selbst eine Vermittelung, nämlich für jeden die beiden
andern Schlüsse. Was also wahrhaft vorhanden ist, ist nicht die auf
eine gegebene Unmittelbarkeit, sondern die auf Vermittelung sich
gründende Vermittelung. Dieß ist somit nicht die quantitative, von
der Form der Vermittelung abstrahirende, sondern vielmehr die sich
_auf Vermittelung beziehende Vermittelung_, oder die _Vermittelung
der Reflexion_. Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens, den diese
Schlüsse mit einander schließen, ist die Rückkehr dieses
Voraussetzens in sich selbst, welches darin eine Totalität bildet,
und das _Andere_, worauf jeder einzelne Schluß hinweist, nicht
vermöge der Abstraktion _außerhalb_ hat, sondern _innerhalb_ des
Kreises befaßt.
Ferner von Seiten der _einzelnen Formbestimmungen_ hat sich gezeigt,
daß in diesem ganzen der formalen Schlüsse jede einzelne zur _Stelle_
der _Mitte_ gekommen ist. Unmittelbar war diese als die
_Besonderheit_ bestimmt; hierauf bestimmte sie sich durch die
dialektische Bewegung als _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_. Ebenso
ging jede dieser Bestimmungen _die Stellen der beiden Extreme_
hindurch. _Das bloß negative Resultat_ ist das Auslöschen der
qualitativen Formbestimmungen im bloß quantitativen, mathematischen
Schlusse. Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das _positive
Resultat_, daß die Vermittelung nicht durch eine _einzelne_,
qualitative Formbestimmtheit geschieht, sondern durch die _konkrete
Identität_ derselben. Der Mangel und Formalismus der drei
betrachteten Figuren der Schlüsse besteht eben darin, daß eine solche
einzelne Bestimmtheit die Mitte in ihnen ausmachen sollte.--Die
Vermittelung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren
oder abstrakten Formbestimmungen und als positive _Reflexion_ der
einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluß des Daseyns
ist hiermit in den _Schluß der Reflexion_ übergegangen.
Anmerkung.
In der hier gegebenen Darstellung der Natur des Schlusses und seiner
verschiedenen Formen ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht
genommen worden, was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung
der Schlüsse das Haupt-Interesse ausmacht, nämlich wie in jeder Figur
ein richtiger Schluß gemacht werden könne; doch ist dabei nur das
Haupt-Moment angegeben und die Fälle und Verwickelungen übergangen
worden, welche entstehen, wenn der Unterschied von positiven und
negativen Urtheilen nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der
Partikualrität, mit dazu gezogen wird.--Einige Bemerkungen über die
gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise des Schlusses in der Logik
werden hier noch an ihrem Orte stehen.--Bekanntlich wurde diese Lehre
so ins Genaue ausgebildet, bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten zum
allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind. Indem der _natürliche
Verstand_ sich gegen die substanzlosen Reflexions-Formen nach allen
Seiten der Geistesbildung geltend machte, kehrte er sich auch gegen
jene künstliche Kenntniß der Vernunftformen, und meinte solche
Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können, weil er die darin
verzeichneten einzelnen Denk-Operationen von Natur ohne besonderes
Erlernen schon von selbst verrichte. Der Mensch wäre in der That in
Ansehung des vernünftigen Denkens ebenso übel daran, wenn die
Bedingung desselben das mühselige Studium der Schlußformeln wäre, als
er (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran seyn würde,
wenn er nicht gehen und verdauen könnte, ohne Anatomie und
Physiologie studirt zu haben. Wie auch das Studium dieser
Wissenschaften für das diätetische Verhalten nicht ohne Nutzen seyn
mag, so wird auch dem Studium der Vernunftformen ohne Zweifel ein
noch wichtigerer Einfluß auf die Richtigkeit des Denkens
zuzuschreiben seyn; aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des
subjektiven Denkens, daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier
einzugehen, so wird zugegeben werden müssen, daß das Studium, welches
die Operations-Weisen und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe,
an und für sich vom größten Interesse seyn müsse,--von einem
wenigstens nicht geringerem, als die Kenntniß der Gesetze der Natur
und der besonderen Gestaltungen derselben. Wenn es nicht gering
geachtet wird, etliche und sechzig Arten von Papageyen, hundert und
sieben und dreißig Arten der Veronica u. s. f. aufgefunden zu haben,
so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen, die
Vernunftformen auszufinden; ist nicht eine Figur des Schlusses ein
unendlich Höheres, als eine Papageyoder eine Veronica-Art?
So sehr es daher für nichts mehr als Rohheit anzusehen ist, die
Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten, so sehr ist
zuzugeben, daß die gewöhnliche Darstellung des Schlusses und seiner
besonderen Gestaltungen nicht eine _vernünftige_ Erkenntniß, nicht
eine Darstellung derselben als _Vernunftformen_ ist, und die
syllogistische Weisheit sich durch ihren Unwerth die Geringschätzung
zugezogen hat, die sie erfuhr. Ihr Mangel besteht darin, daß sie
schlechterdings bei der _Verstandesform_ des Schlusses stehen bleibt,
nach welcher die Begriffsbestimmungen als _abstrakte_ formelle
Bestimmungen genommen werden. Es ist um so inkonsequenter, sie als
abstrakte Qualitäten fest zu halten, da im Schlusse die _Beziehungen_
derselben das Wesentliche ausmachen, und die Inhärenz und Subsumtion
es schon enthält, daß das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhärirt,
selbst Allgemeines, und das Allgemeine, weil es das Einzelne
subsumirt, selbst Einzelnes ist, und näher der Schluß eben diese
_Einheit_ als _Mitte_ ausdrücklich setzt, und seine Bestimmung gerade
die _Vermittelung_ ist, d. i. daß die Begriffsbestimmungen nicht mehr
wie im Urtheile ihre Äußerlichkeit gegen einander, sondern vielmehr
ihre Einheit zur Grundlage haben.--Es ist somit durch den Begriff des
Schlusses die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen,
in welchem die Mitte, nicht als Einheit der Extreme, sondern als eine
formale, von ihnen qualitativ verschiedene, abstrakte Bestimmung
festgehalten werden soll.--Die Betrachtung wird noch dadurch
gehaltleerer, daß auch solche Beziehungen oder Urtheile, worin selbst
die formellen Bestimmungen gleichgültig werden, wie im negativen und
partikularen Urtheile, und die sich daher den Sätzen nähern, noch als
vollkommene Verhältnisse angenommen werden.--Indem nun überhaupt die
qualitative Form E-B-A als das Letzte und Absolute gilt, so fällt die
dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg, die übrigen
Schlüsse werden somit nicht als _nothwendige Veränderungen_ jener
Form, sondern als _Arten_ betrachtet.--Es ist hierbei gleichgültig,
ob der erste formale Schluß selbst nur als eine Art _neben_ den
übrigen, oder aber als _Gattung_ und Art zugleich betrachtet wird;
letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse auf den ersten
zurückgebracht werden. Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich,
so liegt immer dasselbe formelle Verhältniß der äußerlichen
Subsumtion zu Grunde, welche die erste Figur ausdrückt.
Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch, daß die Mitte die
bestimmte Einheit der Extreme seyn soll, aber nicht als diese Einheit,
sondern als eine von denen, deren Einheit sie seyn soll, qualitativ
verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluß dieser Widerspruch ist,
ist er an ihm selbst dialektisch. Seine dialektische Bewegung stellt
ihn in den vollständigen Begriffs-Momenten dar, daß nicht nur jenes
Verhältniß der Subsumtion, oder die Besonderheit, sondern _ebenso
wesentlich_ die negative Einheit und die Allgemeinheit Momente des
Zusammenschließens sind. Insofern jedes derselben für sich ebenso
nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist, sind sie gleichfalls
unvollkommene Mitten, aber zugleich machen sie die entwickelten
Bestimmungen derselben aus; der ganze Verlauf durch die drei Figuren
stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und
das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, daß die Mitte nicht
eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist.
Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der _Form des
Schlusses_,--sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit,--sondern
daß sie nur als _abstrakte_, daher begrifflose Form ist. Es ist
gezeigt worden, daß die abstrakte Bestimmung um ihrer abstrakten
Beziehung auf sich willen ebenso sehr als Inhalt betrachtet werden
kann; insofern leistet der formale Schluß weiter nichts, als daß eine
Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat _nur aus diesem Medius
Terminus _folge oder nicht folge. Es hilft nichts, einen Satz durch
einen solchen Schluß erwiesen zu haben; um der abstrakten
Bestimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begrifflose
Qualität ist, kann es ebenso gut andere Medius Terminos geben, aus
denen das Gegentheil folgt, ja aus demselben Medius Terminus können
auch wieder entgegengesetzte Prädikate durch weitere Schlüsse
abgeleitet werden.--Außerdem, daß der formale Schluß nicht viel
leistet, ist er auch etwas sehr Einfaches; die vielen Regeln, welche
erfunden worden, sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen
Natur der Sache so sehr kontrastiren, dann aber auch, weil sie sich
auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt des Schlusses durch die
äußerliche Formbestimmung, besonders der Partikularität, vornehmlich
insofern sie zu diesem Behuf in komprehensivem Sinne genommen werden
muß, vollends vermindert, und auch der Form nach nur ganz gehaltlose
Resultate herausgebracht werden.--Die gerechteste und wichtigste
Seite der Ungunst, in welche die Syllogistik verfallen, ist aber, daß
sie eine so weitläufige _begrifflose_ Beschäftigung mit einem
Gegenstande sind, dessen einziger Inhalt der _Begriff_ selbst ist.
--Die vielen syllogistischen Regeln erinnern an das Verfahren der
Rechnmeister, welche gleichfalls eine Menge Regeln über die
arithmetischen Operationen geben, welche alle voraus setzen, daß man
den _Begriff_ der Operation nicht habe.--Aber die Zahlen sind ein
begriffloser Stoff, die Rechen-Operation ist ein äußerliches
Zusammenfassen oder Trennen, ein mechanisches Verfahren, wie denn
Rechenmaschinen erfunden worden sind, welche diese Operationen
vollbringen; das Härteste und Grellste dagegen ist, wenn die
Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind, als ein
begriffloser Stoff behandelt werden.
Das Äußerste von diesem begrifflosen Nehmen der Begriffsbestimmungen
des Schlusses ist wohl, daß Leibnitz (Opp. Tom. II. P. I.) den
Schluß dem kombinatorischen Calcul unterworfen, und durch denselben
berechnet hat, wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind;--mit
Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen,
dann von allgemeinen, partikularen, unbestimmten und singularen
Urtheilen; es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich, wovon
nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrig
bleiben.--Leibnitz macht sehr viel von der Nützlichkeit der
kombinatorischen Analysis, um nicht nur die Formen des Schlusses,
sondern auch die Verbindungen von anderen Begriffen zu finden. Die
Operation, wodurch dieß gefunden wird, ist dieselbe, wodurch
berechnet wird, wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet
zuläßt, wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel, Spiele mit einer
L'hombre-Charte möglich sind u. s. f. Man findet hier also die
Bestimmungen des Schlusses in Eine Klasse mit den Punkten des Würfels
und der L'hombre-Charte gesetzt, das Vernünftige als ein todtes und
begriffloses genommen, und das Eigenthümliche des Begriffs und seiner
Bestimmungen, als geistige Wesen _sich zu beziehen_, und durch dieß
Beziehen ihre _unmittelbare_ Bestimmung _aufzuheben_, auf der Seite
gelassen.--Diese leibnitzische Anwendung des kombinatorischen Calculs
auf den Schluß und auch die Verbindung anderer Begriffe unterschied
sich von der verrufenen _lullianischen Kunst_ durch nichts, als daß
sie von Seiten der _Anzahl_ methodischer war, übrigens an
Sinnlosigkeit ihr gleich kam.--Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke
Leibnitzens zusammen, den er in der Jugend gefaßt, und der Unreifheit
und Seichtigkeit desselben unerachtet auch späterhin nicht aufgab,
von einer _allgemeinen Charakterisitk_ der Begriffe,--einer
Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde, wie er eine
Beziehung aus andern ist, oder sich auf andere beziehe--als ob in der
vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist, ein
Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat, wenn er für
sich fixirt ist.
Der _ploucquetsche Calcul_ hat ohne Zweifel die konsequenteste
Verfahrungsweise ergriffen, wodurch das Verhältniß des Schlusses
fähig wird, dem Calcul unterworfen zu werden. Er beruht darauf, daß
von dem Verhälntißunterschiede, dem Unterschiede der Einzelnheit,
Besonderheit und Allgemeinheit im Urtheile abstrahirt, und die
_abstrakte Identität_ des Subjekts und Prädikats festgehalten wird,
wodurch sie in _mathematischer Gleichheit_ sind;--einer Beziehung,
welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren und tautologischen
Formirung von Sätzen macht.--Im Satze: _Die Rose ist roth_, soll das
Prädikat nicht das allgemeine Roth, sondern nur das bestimmte _Roth
der Rose_ bedeuten; im Satze Alle Christen sind Menschen, soll das
Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind; aus
diesem und dem Satze: die Juden sind keine Christen, folgt dann der
Schlußsatz, der diesen syllogistischen Calcul bei _Mendelssohn_ nicht
gut empfohlen hat: _Also sind die Juden keine Menschen_ (nämliche
diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind).--_Ploucquet_
giebt als eine Folge seiner Erfindung an, _posse etiam urdes
mechanice totam logicam doceri_, uti pueri arithmeticam docentur, ita
quidem, ut nulla formidine in rationciniis suis errandi torqueri, vel
fallaciis circumveniri possint, si in calculo non errant.--Diese
Empfehlung, daß Ungebildeten durch den Calcul _mechanisch_ die ganze
Logik beigebracht werden könne, ist wohl das Schlimmste, was von
einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft
gesagt werden kann.
B. Der Schluß der Reflexion.
Der Verlauf des qualitativen Schlusses hat das _Abstrakte_ der
Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus hat sich dadurch als
eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andere
_scheint_. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die
_Beziehung_ derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine
vermittelte und nothwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in
Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der
andern, als _konkrete_ Bestimmtheit, gesetzt. Die _Mitte_ war die
abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und
Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme.
Nunmehr ist sie gesetzt als die _Totalität_ der Bestimmungen; so ist
sie die _gesetzte_ Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der
Reflexion, welche sie in sich befaßt;--ein Befassen, welches als
_erstes_ Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der
Bestimmungen noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist.
Die Extreme sind die Bestimmungen des Urtheils der Reflexion;
eigentliche _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ als
Verhältnißbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich
zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch,
wie beim Urtheile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen
Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin
in sich reflektirte Allgemeinheit, als vorausgesetze, d. h. hier noch
unmittelbar angenommene, _Gattung_.
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der
Urtheilsbestimmung angehört, ergiebt sich der nähere Inhalt der
_Mitte_, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom
Urtheile unterscheidet. Sie enthält 1) die _Einzelnheit_, 2) aber
zur Allgemeinheit erweitert, als _Alle_, 3) die zum Grunde liegende,
Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich
vereinigende Allgemeinheit, _die Gattung_.--Der Schluß der Reflexion
hat auf diese Weise erst die _eigentliche Bestimmtheit_ der Form,
indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen _gesetzt_ ist; der
unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der _unbestimmte_, als die
Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die
Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.--Dieser erste Schluß
der Reflexion kann der _Schluß der Allheit_ genannt werden.
a. Schluß der Allheit.
1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner
Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Daß die Mitte in ihm nicht
_abstrakte_ Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und
daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erforderniß für den
Begriff, allein die Form der _Allheit_ faßt das Einzelne zunächst nur
äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das
Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes in der
Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen,
die das Resultat des Schlusses des Daseyns war, ist nur die _erste_
Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute
Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich
befassenden Allgemeinheit der Reflexion liegen sie daher noch zu
Grunde,--oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des
Begriffs, sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluß des Daseyns war darum zufällig, weil der Medius Terminus
desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts eine
unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt, und
damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen, und mit entgegengesetzten
Prädikaten zusammen geschlossen seyn konnte. Indem die Mitte aber
nunmehr _die Einzelnheit_ enthält, und hierdurch selbst konkret ist,
so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden,
das ihm als konkreten zukommt.--Wenn z.B. aus dem Medius Terminus :
_Grün_, geschlossen werden sollte, daß ein Gemälde angenehm sey, weil
das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u. s. f.
schön sey, weil er _Regelmäßigkeit_ besitze, so könnte das Gemälde u.
s. f. dessen ungeachtet häßlich seyn, um anderer Bestimmungen willen,
aus denen auf dieß letztere Prädikat geschlossen werden könnte.
Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der _Allheit_ hat,
so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als _ein Konkretes_, das
eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen u. s.
f. ist; mit diesem _Konkreten_ können nun nur Prädikate verbunden
seyn, die der _Totalität des Konkreten_ gemäß sind.--In dem Urtheil:
_Das Grüne_ oder _Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt nur die
Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit; in dem Satze: _Alles Grüne oder
Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen
konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind, die also _als
konkrete_ mit _allen ihren Eigenschaften_, die sie außer dem Grünen
oder der Regelmäßigkeit noch haben, genommen werden.
2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben
hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die
Bestimmtheit: _Alle_; diesen kommt im Obersatze das Prädikat
_unmittelbar_ zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird.
Aber _Alle_ sind _alle Einzelne_; darin hat also das einzelne Subjekt
jenes Prädikat schon unmittelbar, und _erhält es nicht erst durch den
Schluß_.--Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat
als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen
Schlußsatz; _der Obersatz ist also nicht für sich richtig_, oder ist
nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urtheil, sondern _setzt
selbst schon den Schlußsatz voraus_, dessen Grund er seyn sollte.--In
dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich,
_Nun ist Cajus ein Mensch_,
Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der _Schlußsatz
richtig_ ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der
Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz seyn sollte,
muß schon unmittelbar für sich richtig seyn, weil der Obersatz sonst
nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig
gelten kann, ist _vorher_ die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst
eine _Instanz_ gegen ihn sey.
3. Beim Schlusse des Daseyns ergab sich aus dem Begriffe des
Schlusses, daß die Prämissen als _unmittelbare_ dem Schlußsatze,
nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten
_Vermittelung_, widersprachen, daß der erste Schluß daher andere, und
umgekehrt diese anderen ihn voraussetzen.
Im Schlusse der Reflexion ist dieß an ihm selbst gesetzt, daß der
Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung
des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst
Schlußsatz seyn soll.
Was also in der That vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt
werden: daß der Reflexions-Schluß nur ein äußerlicher leerer _Schein
des Schließens_ ist,--daß somit das Wesen hiermit die Mitte ausmacht,
und als solche zu setzen ist;--die Einzelnheit, welche als solche ist,
und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat.--Oder nach dem
nähern Inhalt des Reflxions-Schlusses zeigte sich, daß das Einzelne
in _unmittelbarer_, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein
Prädikat steht, und daß der Obersatz, die Verbindung eines Besondern
mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen mit einem
an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in
jenem vorhanden ist,--der Einzelnheit als Allheit,--vermittelt ist.
Dieß aber ist _der Schluß der Induktion_.
b. Schluß der Induktion.
1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur:
E-B-A; der Schluß der Induktion unter dem der zweiten A-E-B, da er
wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die _abstrakte_
Einzelnheit, sondern als _vollständig_, nämlich gesetzt mit der ihr
entgegengesetzen Bestimmung, der Allgemeinheit.--Das _eine Extrem_
ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich
ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren
Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz
seyn sollte.--Das _andere Extrem_ kann die unmittelbare _Gattung_
seyn, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte
des universellen Urtheils vorhanden ist, und welche in den
sämmtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der
Schluß hat hiernach die Gestalt:
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e