Oeffentlicher in Querfolio gedruckter Anschlag in den fürstlich
Anhalt-Zerbstischen Landen.
(_Schlözer's_ Staats-Anzeigen, Heft 53, Seite 120.)
Nachdem Sr. Hochfürstl. Durchlaucht, unser gnädigster Fürst und
Herr, gemessenst und wiederholt verboten wissen wollen, daß Niemand
Höchstdenenselben nachzulaufen, oder durch unmittelbaren Antritt
Höchstdieselben zu behelligen sich unterstehen solle: so wird
solches allen und jeden, bei Vermeidung unnachbleiblicher Andung,
und besonders der Dienerschaft bei Strafe der Cassation, hiermit
untersagt.
Dat. Zerbst, 1. März 1788.
Aus Fürstl. Landes-Regierung hieselbst.
_(L.S.) Johann August Carl von Kalitsch._