XIV.

Oeffentlicher in Querfolio gedruckter Anschlag in den fürstlich

Anhalt-Zerbstischen Landen.

(_Schlözer's_ Staats-Anzeigen, Heft 53, Seite 120.)

Nachdem Sr. Hochfürstl. Durchlaucht, unser gnädigster Fürst und

Herr, gemessenst und wiederholt verboten wissen wollen, daß Niemand

Höchstdenenselben nachzulaufen, oder durch unmittelbaren Antritt

Höchstdieselben zu behelligen sich unterstehen solle: so wird

solches allen und jeden, bei Vermeidung unnachbleiblicher Andung,

und besonders der Dienerschaft bei Strafe der Cassation, hiermit

untersagt.

Dat. Zerbst, 1. März 1788.

Aus Fürstl. Landes-Regierung hieselbst.

_(L.S.) Johann August Carl von Kalitsch._

Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika · 第 20 / 32 题