muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose
Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige
Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer
von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt,
dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man
nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet
werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch
auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden
Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen
der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird
durch Vorschriften zu regeln sein.
In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als
diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum
Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile
einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und
Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim
Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen
selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl
des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes
oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden.
Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten
gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu
bringen wären. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt
anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung der =kompetenten= Personen
hat aber Splitterrichterei nichts gemein.