5. Wahrhaftigkeit

muß gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rückhaltslose

Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige

Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer

von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt,

dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lügner. Man

nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lüge und soll strenger geahndet

werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch

auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden

Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur über Befragen

der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird

durch Vorschriften zu regeln sein.

In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als

diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum

Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile

einer mißliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und

Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souveränität beim

Volke, nicht in den Händen eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen

selten und außerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl

des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes

oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden.

Übrigens können anfangs Ausnahmen für schwerere Fälle von Delikten

gemacht werden, insofern Verwandte näheren Grades zur Anzeige zu

bringen wären. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt

anzusehen. Mit wahrheitsgemäßer Informierung der =kompetenten= Personen

hat aber Splitterrichterei nichts gemein.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 111 / 152 题