5. Radfahren.

Ob das anstrengende Radfahren sich als nützlich für die Jugend

erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es förderlich

ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden müssen. Von

jeder Art Geräte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, daß es zum

gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen

können, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden muß, wie

sich die Benützer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Geräte

verhältnismäßig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann

es den letzteren überlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu

geben.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 98 / 152 题