Ihro Königl. Majestät von Sachsen etc. etc. etc. haben
mittels allerhöchsten Rescripts vom 13. jetzigen Monats dem
Stadtpolizei-Collegio anbefohlen, wegen der immer beschwerlicher
werdenden Versorgung Allerhöchstdero Residenz mit dem erforderlichen
Brennholze den hiesigen Einwohnern Nachstehendes zur Nachricht und
Befolgung bekannt zu machen:
1. Kein Hausbesitzer soll hinführo berechtigt sein, seinen Miethleuten
und Inwohnern den Gebrauch der Holzsurrogate zur Feuerung zu
verwehren, oder sie an den zur Torf- und Steinkohlen-Feuerung nöthigen
Vorrichtungen der Oefen und Heerde zu behindern.
Alle diesfalls in die Mieth- oder andere Contracte zeither etwa
eingeflossene oder künftig einzurückende Clauseln sollen für ungiltig
geachtet werden.
2. Man versieht sich daher zu den hiesigen Hausbesitzern, daß sie zur
Erreichung der auf Beförderung der Torf- und Steinkohlenfeuerung in
hiesiger Residenz und Verminderung der Holz-Consumtion gerichteten
allerhöchsten Absicht das Ihrige nach ihren Kräften beizutragen
sich von selbst geneigt finden lassen, und daher auf Ansuchen ihrer
Miethleute sowohl, als aus eigenem Antrieb die in den ihnen zugehörigen
Häusern zu diesem Zweck erforderlichen, jedenfalls nur unbedeutenden
Verbesserungen der Oefen und Feuerungsstellen veranstalten werden.
Wie nun wegen dieser Vorschriften das Amt und der Stadtrath allhier
mittels der aus der königl. sächs. Landesregierung unterm 13. jetzigen
Monats ergangenen Rescripte bereits mit der erforderlichen Anweisung
versehen worden sind, als ist, damit sich Niemand mit der Unwissenheit
entschuldigen möge, gegenwärtiges Publicandum an öffentlichen Orten
gewöhnlichermaßen ausgehangen worden. Es wird auch ein Exemplar davon
in jedes Haus abgegeben werden.
Die Hausbesitzer haben selbiges einem jeden ihrer Miethleute zum
Durchlesen zuzustellen, nicht minder bei Veränderung der Miethen den
neuen Miethleuten zur Einsicht vorzulegen und, daß solches geschehen,
von Jedem mittels Namensunterschrift darunter bescheinigen zu lassen.
_Dresden_, den 20. Februar 1817.
_Das Stadt-Polizei-Collegium._
Allergnädigst bewilligte _Freiberger gemeinnützige Nachrichten_ für das
Königlich Sächsische Erzgebirge.
Redigiert, verlegt und gedruckt bei F. C. Gerlach in Freiberg.
Mittwoch, den 21. April 1847, S. 220.
Bekanntmachung.
Die immer mehr in die Höhe gehenden Preise des Brennholzes und der
damit verbundene, namentlich für die ärmere bergmännische Bevölkerung
der hiesigen Gegend, sehr drückende Aufwand haben den Wunsch
hervorgerufen, durch eine _mehrere Einführung von Steinkohlenfeuerung
für den häuslichen Bedarf_ den in der hiesigen Gegend wohnenden
_Bergmannsfamilien_ eine denselben sehr nötige _Erleichterung_ zu
verschaffen.
Wenn nun aber eine ausgebreitetere Anwendung dieses wohlfeilen
Brennmaterials zum Teil dadurch schwierig wird, daß die fast
nur auf Holzfeuerung eingerichteten Öfen dieser Familien nicht
zur Steinkohlenfeuerung tauglich und auch die gewöhnlichen
Steinkohlenstubenöfen zum Gebrauch in einer beschränkten
Haushaltung nicht passend sind: so ist Seiten des Königlichen hohen
Oberbergamtes beschlossen worden, für die, namentlich hinsichtlich
der Wärmeerzeugung, beste Construction eines derartigen, mit den
nothwendigen Vorrichtungen zum Kochen und Wasserwärmen versehenen und
sowohl in _Anschaffung und Speisung wohlfeilen_, als auch _leicht zu
behandelnden, Stubenofens_
_eine Prämie von 50 Thalern_
auszusetzen und alle Diejenigen, denen Kenntniß und Erfahrung hierüber
beiwohnt, zu dießfallsigen Mitteilungen aufzufordern.
Indem daher das unterzeichnete Bergamt Solches hiermit zur öffentlichen
Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß alle die, welche sich um diese
Prämie bewerben wollen, _spätestens bis Ende August_ dieses Jahres
sowohl einen _Anschlag_, als auch einen _Riß_ eines solchen Ofens,
an dasselbe einzusenden haben, und daß, wenn über die Brauchbarkeit
der vorgeschlagenen Ofen während des nächsten Winters nähere Versuche
angestellt worden sein werden, dann dem Einsender der in den
obbemerkten Beziehungen am Besten befundenen Construction obgedachte
Prämie zugestellt, übrigens aber das Ergebniß veröffentlicht werden
wird.
Die einzusendenden Risse und Anschläge müssen mit einem Motto versehen
und von einem versiegelten Zettel begleitet sein, der unter demselben
Motto den Namen und Wohnort des Einsenders enthält.
Freiberg, den 14. April 1847.
Das Königliche Bergamt daselbst.
W. Fischer.
Fußnoten:
[1] Vgl. den Aufsatz des Herrn Rektor Dr. Schmidt, S. 156.
[2] Schrifttum Nr. 2, S. 249 bis 252.
[3] _Meißner_, M. Christoph. Umständliche Nachricht von der
Churfl. Sächß. Schriftsäßigen freien Zien-Bergstadt
Altenberg usw. 1747. S. 415, ff.
[4] Schrifttum Nr. 41.
[5] Bei _Petzholdt_, Schrifttum Nr. 28, heißt dieser Stolln:
Gottes Hilf in der Höhe.
[6] Schrifttum Nr. 46.
[7] Schrifttum Nr. 15, Teil II, S. 12 bis 14.
[8] Schrifttum Nr. 11, S. 10. – Weingarts Nachrichten sind mit
vieler Vorsicht zu betrachten, denn er glaubt, daß die
Wahlen am Windberge Silber und Gold und in der Weißeritz
außer Jaspis auch Türkise gefunden hätten. Letzterer kommt
wegen seiner geringen Härte überhaupt nicht als Geschiebe
in Flüssen vor.
[9] Jahrbuch 1889 bis 1895. – Akten des Bergamtes Freiberg 7657
u. 7669.
[10] Gefällige Mitteilung des Herrn G. Petzsch.
[11] _Hasches Magazin_, Bd. V, 1788, S. 276 bis 288. – _v.
Weingart_, S. 16. (Abb. S. 181).
[12] _Becker._ Der Plauische Grund, 1799, Bd. I, S. 119.
[13] Erläuterungen zur Geologischen Karte, Blatt Dresden, 2.
Aufl., S. 13.
[14] _Hartung_, Heinrich. Schrifttum Nr. 58, S. 3 bis 128. –
_Bähr_, S. H. E. Desgl. Nr. 69. – _Hoyer._ Manuskript.
Freiherrlich von Burgker Steinkohlenwerke, 11 Blatt, 1924.
[15] Das Rot erklärt sich leicht aus der rotbraunen Färbung
der Ausfüllungsmasse. Ochse könnte eine Verstümmelung aus
Ocher sein. Andererseits sollen nach Bergdirektor Hoyer die
dortigen Bergleute ein hartes Ort als Ochsen bezeichnen.
[16] Schrifttum Nr. 70, 1, und Nr. 47.
[17] Nach Kolbeck, Goldschmidt und Schröder, Beiträge zur
Kristallographie und Mineralogie, Bd. I, Heft 4 u. 5, 1918.
[18] Sächsisches Jahrbuch 1886, S. 88.
[19] Schrifttum Nr. 48.
[20] Gefällige Mitteilung des Herrn G. Petzsch in Pesterwitz.
– _Lampadius_ beschreibt im Supplement zum Handbuche der
allgemeinen Hüttenkunde, 1826, Bd. II, S. 262, einen
solchen Ofen. Abbildung auf Tfl. VII.
[21] Meißnische Land- und Bergchronica, 1590, S. 189.
[22] Dieses Bergurteil ist wegen der Wichtigkeit, welche es
für den Steinkohlenbergbau in Sachsen erlangte, im Anhange
wiedergegeben worden.
[23] _Bähr_, S. 130.
[24] Abb. 7 gibt einen Ausschnitt aus dieser Karte, den
nordwestlichen Teil des Kohlenbeckens umfassend. –
Durch Resolution des Churfürsten Friedrich August vom
16. März 1787 wurde die Abgabe von Kopien der Blätter
der Ingenieurkarte, betr. das Bergamt Altenberg samt
Berggießhübel und Glashütte, vor allen anderen aber des
Plauischen Grundes an das Oberbergamt Freyberg angeordnet.
Akten des Oberbergamtes zu Freyberg de anno 1786, Nr. 8808,
Vol. I, Fol. 4.
[25] Ich habe die Namen hier geschrieben, wie sie auf der Karte
stehen.
[26] _Hartung_, S. 15.
[27] _Königsheim_, Schrifttum Nr. 39.
[28] Schrifttum Nr. 36.
[29] Berg-Urthel Buch vom Jahre 1550 bis 1654. Fol. 75 bis 76.
Freiberger Rathsbücherei III, 3. – _Span._ Sechshundert
Bergk Urthel, 1636. S. 8 b.