CLXIV. Publicandum.

Ihro Königl. Majestät von Sachsen etc. etc. etc. haben

mittels allerhöchsten Rescripts vom 13. jetzigen Monats dem

Stadtpolizei-Collegio anbefohlen, wegen der immer beschwerlicher

werdenden Versorgung Allerhöchstdero Residenz mit dem erforderlichen

Brennholze den hiesigen Einwohnern Nachstehendes zur Nachricht und

Befolgung bekannt zu machen:

1. Kein Hausbesitzer soll hinführo berechtigt sein, seinen Miethleuten

und Inwohnern den Gebrauch der Holzsurrogate zur Feuerung zu

verwehren, oder sie an den zur Torf- und Steinkohlen-Feuerung nöthigen

Vorrichtungen der Oefen und Heerde zu behindern.

Alle diesfalls in die Mieth- oder andere Contracte zeither etwa

eingeflossene oder künftig einzurückende Clauseln sollen für ungiltig

geachtet werden.

2. Man versieht sich daher zu den hiesigen Hausbesitzern, daß sie zur

Erreichung der auf Beförderung der Torf- und Steinkohlenfeuerung in

hiesiger Residenz und Verminderung der Holz-Consumtion gerichteten

allerhöchsten Absicht das Ihrige nach ihren Kräften beizutragen

sich von selbst geneigt finden lassen, und daher auf Ansuchen ihrer

Miethleute sowohl, als aus eigenem Antrieb die in den ihnen zugehörigen

Häusern zu diesem Zweck erforderlichen, jedenfalls nur unbedeutenden

Verbesserungen der Oefen und Feuerungsstellen veranstalten werden.

Wie nun wegen dieser Vorschriften das Amt und der Stadtrath allhier

mittels der aus der königl. sächs. Landesregierung unterm 13. jetzigen

Monats ergangenen Rescripte bereits mit der erforderlichen Anweisung

versehen worden sind, als ist, damit sich Niemand mit der Unwissenheit

entschuldigen möge, gegenwärtiges Publicandum an öffentlichen Orten

gewöhnlichermaßen ausgehangen worden. Es wird auch ein Exemplar davon

in jedes Haus abgegeben werden.

Die Hausbesitzer haben selbiges einem jeden ihrer Miethleute zum

Durchlesen zuzustellen, nicht minder bei Veränderung der Miethen den

neuen Miethleuten zur Einsicht vorzulegen und, daß solches geschehen,

von Jedem mittels Namensunterschrift darunter bescheinigen zu lassen.

_Dresden_, den 20. Februar 1817.

_Das Stadt-Polizei-Collegium._

Allergnädigst bewilligte _Freiberger gemeinnützige Nachrichten_ für das

Königlich Sächsische Erzgebirge.

Redigiert, verlegt und gedruckt bei F. C. Gerlach in Freiberg.

Mittwoch, den 21. April 1847, S. 220.

Bekanntmachung.

Die immer mehr in die Höhe gehenden Preise des Brennholzes und der

damit verbundene, namentlich für die ärmere bergmännische Bevölkerung

der hiesigen Gegend, sehr drückende Aufwand haben den Wunsch

hervorgerufen, durch eine _mehrere Einführung von Steinkohlenfeuerung

für den häuslichen Bedarf_ den in der hiesigen Gegend wohnenden

_Bergmannsfamilien_ eine denselben sehr nötige _Erleichterung_ zu

verschaffen.

Wenn nun aber eine ausgebreitetere Anwendung dieses wohlfeilen

Brennmaterials zum Teil dadurch schwierig wird, daß die fast

nur auf Holzfeuerung eingerichteten Öfen dieser Familien nicht

zur Steinkohlenfeuerung tauglich und auch die gewöhnlichen

Steinkohlenstubenöfen zum Gebrauch in einer beschränkten

Haushaltung nicht passend sind: so ist Seiten des Königlichen hohen

Oberbergamtes beschlossen worden, für die, namentlich hinsichtlich

der Wärmeerzeugung, beste Construction eines derartigen, mit den

nothwendigen Vorrichtungen zum Kochen und Wasserwärmen versehenen und

sowohl in _Anschaffung und Speisung wohlfeilen_, als auch _leicht zu

behandelnden, Stubenofens_

_eine Prämie von 50 Thalern_

auszusetzen und alle Diejenigen, denen Kenntniß und Erfahrung hierüber

beiwohnt, zu dießfallsigen Mitteilungen aufzufordern.

Indem daher das unterzeichnete Bergamt Solches hiermit zur öffentlichen

Kenntniß bringt, bemerkt dasselbe, daß alle die, welche sich um diese

Prämie bewerben wollen, _spätestens bis Ende August_ dieses Jahres

sowohl einen _Anschlag_, als auch einen _Riß_ eines solchen Ofens,

an dasselbe einzusenden haben, und daß, wenn über die Brauchbarkeit

der vorgeschlagenen Ofen während des nächsten Winters nähere Versuche

angestellt worden sein werden, dann dem Einsender der in den

obbemerkten Beziehungen am Besten befundenen Construction obgedachte

Prämie zugestellt, übrigens aber das Ergebniß veröffentlicht werden

wird.

Die einzusendenden Risse und Anschläge müssen mit einem Motto versehen

und von einem versiegelten Zettel begleitet sein, der unter demselben

Motto den Namen und Wohnort des Einsenders enthält.

Freiberg, den 14. April 1847.

Das Königliche Bergamt daselbst.

W. Fischer.

Fußnoten:

[1] Vgl. den Aufsatz des Herrn Rektor Dr. Schmidt, S. 156.

[2] Schrifttum Nr. 2, S. 249 bis 252.

[3] _Meißner_, M. Christoph. Umständliche Nachricht von der

Churfl. Sächß. Schriftsäßigen freien Zien-Bergstadt

Altenberg usw. 1747. S. 415, ff.

[4] Schrifttum Nr. 41.

[5] Bei _Petzholdt_, Schrifttum Nr. 28, heißt dieser Stolln:

Gottes Hilf in der Höhe.

[6] Schrifttum Nr. 46.

[7] Schrifttum Nr. 15, Teil II, S. 12 bis 14.

[8] Schrifttum Nr. 11, S. 10. – Weingarts Nachrichten sind mit

vieler Vorsicht zu betrachten, denn er glaubt, daß die

Wahlen am Windberge Silber und Gold und in der Weißeritz

außer Jaspis auch Türkise gefunden hätten. Letzterer kommt

wegen seiner geringen Härte überhaupt nicht als Geschiebe

in Flüssen vor.

[9] Jahrbuch 1889 bis 1895. – Akten des Bergamtes Freiberg 7657

u. 7669.

[10] Gefällige Mitteilung des Herrn G. Petzsch.

[11] _Hasches Magazin_, Bd. V, 1788, S. 276 bis 288. – _v.

Weingart_, S. 16. (Abb. S. 181).

[12] _Becker._ Der Plauische Grund, 1799, Bd. I, S. 119.

[13] Erläuterungen zur Geologischen Karte, Blatt Dresden, 2.

Aufl., S. 13.

[14] _Hartung_, Heinrich. Schrifttum Nr. 58, S. 3 bis 128. –

_Bähr_, S. H. E. Desgl. Nr. 69. – _Hoyer._ Manuskript.

Freiherrlich von Burgker Steinkohlenwerke, 11 Blatt, 1924.

[15] Das Rot erklärt sich leicht aus der rotbraunen Färbung

der Ausfüllungsmasse. Ochse könnte eine Verstümmelung aus

Ocher sein. Andererseits sollen nach Bergdirektor Hoyer die

dortigen Bergleute ein hartes Ort als Ochsen bezeichnen.

[16] Schrifttum Nr. 70, 1, und Nr. 47.

[17] Nach Kolbeck, Goldschmidt und Schröder, Beiträge zur

Kristallographie und Mineralogie, Bd. I, Heft 4 u. 5, 1918.

[18] Sächsisches Jahrbuch 1886, S. 88.

[19] Schrifttum Nr. 48.

[20] Gefällige Mitteilung des Herrn G. Petzsch in Pesterwitz.

– _Lampadius_ beschreibt im Supplement zum Handbuche der

allgemeinen Hüttenkunde, 1826, Bd. II, S. 262, einen

solchen Ofen. Abbildung auf Tfl. VII.

[21] Meißnische Land- und Bergchronica, 1590, S. 189.

[22] Dieses Bergurteil ist wegen der Wichtigkeit, welche es

für den Steinkohlenbergbau in Sachsen erlangte, im Anhange

wiedergegeben worden.

[23] _Bähr_, S. 130.

[24] Abb. 7 gibt einen Ausschnitt aus dieser Karte, den

nordwestlichen Teil des Kohlenbeckens umfassend. –

Durch Resolution des Churfürsten Friedrich August vom

16. März 1787 wurde die Abgabe von Kopien der Blätter

der Ingenieurkarte, betr. das Bergamt Altenberg samt

Berggießhübel und Glashütte, vor allen anderen aber des

Plauischen Grundes an das Oberbergamt Freyberg angeordnet.

Akten des Oberbergamtes zu Freyberg de anno 1786, Nr. 8808,

Vol. I, Fol. 4.

[25] Ich habe die Namen hier geschrieben, wie sie auf der Karte

stehen.

[26] _Hartung_, S. 15.

[27] _Königsheim_, Schrifttum Nr. 39.

[28] Schrifttum Nr. 36.

[29] Berg-Urthel Buch vom Jahre 1550 bis 1654. Fol. 75 bis 76.

Freiberger Rathsbücherei III, 3. – _Span._ Sechshundert

Bergk Urthel, 1636. S. 8 b.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVI, Heft 3–6 · 第 30 / 99 题