An die Herren Waldbesitzer, Jagdinhaber, Jagdaufseher und
Forstschutzbeamte im Freistaat Sachsen
Der =Landesverein Sächsischer Heimatschutz=, der sich den Schutz der
Naturdenkmäler und besonders der in ihrem Bestande bedrohten, das
Landschaftsbild so reizvoll belebenden, aber leider immer seltener
werdenden Raubvögel angelegen sein läßt, hat beschlossen, denjenigen
Jagdinhabern und Jagdschutzbeamten, durch deren Förderung Bruten von
Raubvögeln oder anderen bei uns im Aussterben begriffenen Vogelarten
hochgekommen sind, =Bücherprämien, Anerkennungsschreiben oder
Geldbelohnungen= im Betrage von fünf bis dreißig Mark zuzuerkennen.
Diese werden nach Anmeldung der hochgebrachten Bruten bis spätestens
15. August und Bestätigung durch den Revierinhaber, wobei sich aber der
Landesverein aus sachlichem Interesse in besonderen Fällen eine Prüfung
durch seine Vertrauensleute vorbehält, nach Eingang aller Zuschriften
Ende August ausgefolgt.
Anmeldungen sind zu richten an den =Landesverein Sächsischer
Heimatschutz, Abteilung für Naturschutz=, zu Händen des Herrn Professor
=Dr. Koepert, Dresden-A., Schießgasse 24=.
Bemerkt sei, daß nach § 37, 17 des Sächsischen Jagdgesetzes vom 1. Juli
1925 die =Tagesraubvögel= mit Ausnahme von Sperber und Habicht vom =1.
Februar bis 31. August Schonzeit= haben, ihre Horste daher innerhalb
der Schonzeit nicht zerstört und Eier oder Junge nicht ausgenommen
werden dürfen. Uhu, Turm- und Wanderfalken genießen sogar das ganze
Jahr über Schonzeit, dürfen also ebenso wie die unter dem Vogelschutz
stehenden Eulen überhaupt nicht gejagt werden. Prämien werden auch
für hochgebrachte Bruten von Eulen und bei uns im steten Rückgange
begriffene weiße Störche und Blauracken gezahlt.
Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz wäre den Herren Jagdinhabern,
Wald- und Grundstücksbesitzern sehr dankbar, wenn sie seine
Bestrebungen auf dem Gebiete des Naturschutzes insbesondere bei der
Erhaltung der Naturdenkmäler aus der Vogelwelt unterstützen und ihre
Forst- und Jagdschutzbeamten auf diese Bekanntmachung aufmerksam machen
würden. Der Landesverein hofft, durch ihre Unterstützung in Sachsen zu
gleichguten Ergebnissen zu gelangen, wie sie der Bund für Vogelschutz
(Stuttgart) in andern deutschen Ländern zu verzeichnen hatte. Es muß
sich immer mehr die Wahrheit durchsetzen: Ein echter Weidmann ist auch
ein guter Naturschützer,
Weidwerk und Naturschutz gehören zusammen!