In $Ungarn$ hat die Gewerkschaftsbewegung insofern einen
Fortschritt zu verzeichnen, als am 21. Mai 1899 in Budapest ein
Gewerkschaftskongreß abgehalten ist, an dem 66 Abgeordnete aus der
Hauptstadt und 36 aus der Provinz teilgenommen haben. Nach dem
erstatteten Berichte giebt es etwa 19000 organisierte industrielle
Arbeiter, während die Zahl der organisierten Landarbeiter mehr als
das Doppelte betragen soll. Es wurde beschlossen, die bestehenden
Fachvereine zu Landesorganisationen umzugestalten, die hauptsächlich
die Arbeitslosen- und Reiseunterstützung pflegen sollen. Die
ferneren Beschlüsse des Kongresses forderten die Einführung des
gesetzlichen Maximalarbeitstages von 10 Stunden und einer Sonntagsruhe
von 36 Stunden, die gesetzliche Unfallversicherung und volle
Koalitionsfreiheit, Gewerbegerichte und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht
auf das Kleingewerbe, sowie Teilnahme von Arbeitern an derselben.
Der von der Regierung geplanten Zentral-Arbeitsvermittelung will man
sich nicht feindlich gegenüberstellen, falls Arbeiter und Unternehmer
gleiche Rechte erhalten. Zur Durchführung der Beschlüsse wurde ein
Ausschuß aus 11 Mitgliedern eingesetzt, der zugleich die Streikbewegung
zu überwachen, Widerstandskassen zu organisieren und die Schritte für
Schaffung von Arbeitersekretariaten in die Hand zu nehmen hat, auch
spätere Gewerkschaftskongresse einberufen soll.
[333] Anschluß an S. 110.