Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, französischer
und englischer Sprache veröffentlicht.
II. Die Kosten für das internationale Auskunftsbureau werden von dem
Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr
wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen
proportional erhoben.
III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nächsten
Kongresse die Schweiz.
Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter
einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen,
daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen
schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem
Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues
Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und
der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner
hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung
der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.
Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde noch folgender Beschluß
gefaßt:
1. Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für
obligatorisch zu erklären.
2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines
beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden
Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann,
daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben.
3. Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt
werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen
werden.
Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau
in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich,
Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige
Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben.
Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen
Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem
internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester
zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem
Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer
am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan
gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll
besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen
gewählt werden.
Der II. $internationale Metallarbeiterkongreß$ fand vom 23. bis 25.
Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von
denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich,
Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz
und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau
erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte
Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände
lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt
nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen,
andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung
oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische
Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen
Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach
einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen
Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5
Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle
enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu
sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des
Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield
verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher
Beschlüsse bestätigt.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen
Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse
zurücktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue
Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen
Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das
Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine
gegenseitige $Reiseunterstützung$ soll stattfinden, doch ist es jedem
Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage
für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu
erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche $Lohnhöhe$ und die
$Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongreß$ soll
alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung
der Verbände festgesetzt wird.
Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande
auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig
(1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der
internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf
dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau
vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus,
mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär
ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt.
Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf
starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine
Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf
das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen
zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann
vermittelt.