4. Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen.

Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, französischer

und englischer Sprache veröffentlicht.

II. Die Kosten für das internationale Auskunftsbureau werden von dem

Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr

wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen

proportional erhoben.

III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nächsten

Kongresse die Schweiz.

Außerdem wurde beschlossen, daß in jedem Lande die Metallarbeiter

einen Vertrauensmann zu wählen haben, dessen Aufgaben darin bestehen,

daß er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen

schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem

Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues

Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmänner und

der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten für die Vertrauensmänner

hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung

der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.

Hinsichtlich der $Reiseunterstützung$ wurde noch folgender Beschluß

gefaßt:

1. Die Reiseunterstützung ist in allen beteiligten Ländern für

obligatorisch zu erklären.

2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines

beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden

Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann,

daß sie mindestens 6 Monate hindurch die Beiträge bezahlt haben.

3. Reiseunterstützung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt

werden. Für mehr belastete Länder soll eine Ausgleichung vorgenommen

werden.

Auf Grund dieser Beschlüsse wurde das internationale Informationsbureau

in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich,

Deutschland, Oesterreich, Dänemark und der Schweiz in regelmäßige

Verbindung trat, während die Engländer den Anschluß abgelehnt haben.

Für die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen

Ueberblick über die bisherige Thätigkeit giebt. Um gegenüber dem

internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester

zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem

Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer

am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan

gefaßt, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretär soll

besoldet sein und für je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen

gewählt werden.

Der II. $internationale Metallarbeiterkongreß$ fand vom 23. bis 25.

Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von

denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich,

Belgien, Dänemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz

und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau

erstatteten Berichte ist zu erwähnen, daß darin über die mangelhafte

Erfüllung der übernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbände

lebhafte Klage geführt wird; aus England und Amerika ist es überhaupt

nicht möglich gewesen, die Beiträge von je 50 Frcs. einzuziehen,

andere Verbände haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung

oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische

Vorsitzende, daß seine Landsleute in ganz anderer Weise als die übrigen

Länder organisiert seien, nämlich nicht nach Industrien, sondern nach

einzelnen Berufszweigen, so daß sie für die großen Verbände keinen

Sinn hätten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5

Mitgliedern bestanden, doch drückten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle

enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu

sehen. Der Kongreß gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des

Bureaus bis zum nächsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield

verlegte, im übrigen wurden hinsichtlich der Organisation die Züricher

Beschlüsse bestätigt.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausführlichen

Berichten der einzelnen Länder, sodaß die gefaßten Beschlüsse

zurücktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue

Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen

Vereine in Kenntnis setzen und zu Beiträgen auffordern, die an das

Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befördern sind. Auch eine

gegenseitige $Reiseunterstützung$ soll stattfinden, doch ist es jedem

Verbande überlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage

für einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu

erlangen, soll das Bureau über die durchschnittliche $Lohnhöhe$ und die

$Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongreß$ soll

alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung

der Verbände festgesetzt wird.

Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande

auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig

(1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der

internationalen Organisation sehr kühl gegenüber und hat sowohl auf

dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau

vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus,

mindestens aber für Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretär

ausgesprochen, sich aber schließlich dem Mehrheitsbeschlusse gefügt.

Er geht davon aus, daß eine internationale Organisation sich auf

starken nationalen Verbänden aufbauen müsse und deshalb solange keine

Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rücksicht auf

das deutsche Vereinsgesetz unterhält er keine unmittelbaren Beziehungen

zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann

vermittelt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 220 / 323 题