_Fédération romande_ 586 "
_Fédération française des travailleurs du livre_ 7100 "
Zusammen 13 Verbände mit 47782 Mitgliedern.
Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner
Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger
Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich
weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung
gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in
Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt,
daß $Italien$ sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte,
das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf
Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder
aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen
Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm
unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der
Beiträge bei Streiks zu entsprechen.
Der $französische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille
(7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate
beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden
Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das
französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung
am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische
Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.
$England$ hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt.
$Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht
vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem
Sekretariate angeschlossen.
Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das
$internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die
Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung
des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht
verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse
für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die
Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine
Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf
des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß
gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.
Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so
konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen,
daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates
ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär
neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den
Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht
erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.
Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunächst
wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen
Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine
Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in
Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich
aussprach.
Gerade der österreichische Vertreter $Höger$ entwickelte eingehend die
Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine
erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings
müßten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen;
deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für
manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft
mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale
Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.
$Döblin$ erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger
Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage
Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen
Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der
nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich
die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der
internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus
der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin
gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und
dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen
praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so
hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt
hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber
Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder
am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen
Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl
von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks
unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und
ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.
Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung
der Kasse aus; der französische Abgeordnete $Këufer$ erklärte sogar,
er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte,
der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es
keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete.
Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen
der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an
den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie
indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten.
Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die
Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.
Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert
erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen,
da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs
jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten.
Unter Ablehnung des Antrages $Döblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige
von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt,
wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der
Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren
Verhandlungen folgende Fassung:
Art. I.
Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats
hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende
Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.
Art. II.
Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder
einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse.
Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das
internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag
bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten
Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und
einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer
Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn
die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als
unangreifbarer Reservefonds dienen soll.
Art. III.
Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage
nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung,
_Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.
Art. IV.
Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine
Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden
Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate
mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den
Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind
hiervon zu benachrichtigen.
Art. V.
Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.
Art. VI.
Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der
Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt
werden.
Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter $Petersen$,
der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie
Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der
Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend
erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu
können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement
zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen
Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung
Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung
aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht
beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen
von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß,
wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von
der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es
späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe
bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei
Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im
Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf
freiwillige Beiträge erheben.
Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner
Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des
italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement
der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu
unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch
jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die
nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung
das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz
herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota
zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht
ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als
abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen
werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und
Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232
Mitglieder.
Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der
einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den
1. Dezember 1896 festzusetzen.
Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend,
wurden im allgemeinen die auf den beiden früheren Kongressen
vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der
Beschluß gefaßt, das Tagegeldsystem und die Erhöhung des Reisegeldes zu
empfehlen.
Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maßregeln gegen renitente
Verbände$, erledigte sich dadurch, daß der Vorsitzende mitteilte,
daß gegenwärtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate
beteiligte Verbände ihren Verpflichtungen nachkämen. Dagegen führte
die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Döblin$
und dem schweizerischen Vertreter $Göcking$, der die schon bei anderen
Punkten hervorgetretene Spannung der Gemüter deutlich erkennen ließ.
Als $Döblin$ sich wiederholt darauf berief, daß Deutschland in
Verbindung mit Dänemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl
der Mitglieder darstelle, erklärte $Göcking$, daß für die Bedeutung der
gefaßten Beschlüsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der
Verbände maßgebend sei; andernfalls würde der internationale Verband
lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland über
nahezu die Hälfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten
Verbande alle übrigen majorisieren könne.
Der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen Verbänden machte sich
auch ferner geltend bei dem von dem niederländischen und dem dänischen
Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der
Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergüten
und nach dem Verhältnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbände
umzulegen. Dieser Antrag wurde von Döblin lebhaft bekämpft. Derartige
Kosten müßten von den Verbänden selbst getragen werden; andernfalls
müsse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken.
Schließlich wurde der Vermittelungsantrag $Höger$ angenommen, den
Delegierten von Verbänden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten
zu vergüten, während für die Unterhaltskosten die Verbände selbst
aufzukommen haben. Dieser Beschluß soll aber erst dem nächsten
Kongresse vorgelegt werden.
Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem
Rechte der größeren Verbände gegenüber den kleineren hinsichtlich der
Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$
(Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der
Verbände auf den internationalen Kongressen$ nach Maßgabe ihrer
Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner
Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Këufer$ (Frankreich), daß kein
Verband mehr als 5 Stimmen haben dürfe. Dieser Vorschlag wurde aber
von $Döblin$, $Röger$ und $Dornseiffer$ bekämpft und schließlich mit
9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag
$Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund):
»Der Kongreß beschließt, das Stimmrecht in folgender Weise zur
regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine
Stimme; für je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr«,
angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung für spätere
Kongresse überwiesen.
Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbände mit der Bestellung des
Sekretärs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschloß
man, künftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl
erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fédération
romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewählt. Als Wohnort wurde
Bern beibehalten.
Hinsichtlich der Zeit und des Ortes für den nächsten Kongreß wurde,
nachdem die für London und Brüssel gemachten Vorschläge abgelehnt
waren, auf den Antrag von $Döblin$ von einer Beschlußfassung abgesehen,
dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier
Verbände abhängig macht, dahin abgeändert, daß schon der Antrag eines
Verbandes genügt.
Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit
der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der
Aufsichtskommission zur Berichterstattung für den nächsten Kongreß
überwiesen.
Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet,
und zwar für 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus
demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren
am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbände beteiligt: