Schweizerischer Typographenbund 1500 "

_Fédération romande_ 586 "

_Fédération française des travailleurs du livre_ 7100 "

Zusammen 13 Verbände mit 47782 Mitgliedern.

Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner

Kongresses wegen gleichmäßiger Behandlung einheimischer und auswärtiger

Gehülfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich

weigerten, das für solche Fälle vorgesehene Mittel in Anwendung

gebracht werden müssen, sie des Anspruchs auf Unterstützung in

Streikfällen für verlustig zu erklären. Dies hatte zur Folge gehabt,

daß $Italien$ sich gefügt und am 25. November 1895 angezeigt hatte,

das Viatikum werde künftig allen reisenden Kollegen ohne Rücksicht auf

Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so daß die Zwangsmaßregel wieder

aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen

Rücktritt vom Sekretariate erklärt mit der Begründung, es sei ihm

unmöglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der

Beiträge bei Streiks zu entsprechen.

Der $französische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille

(7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate

beschlossen, dieser Beschluß wurde aber in der darauf folgenden

Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so daß sich das

französische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung

am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurückzutreten. Der französische

Vertreter war deshalb auf dem Kongreß ohne Mandat anwesend.

$England$ hatte sich am Sekretariate überhaupt nicht beteiligt.

$Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht

vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem

Sekretariate angeschlossen.

Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das

$internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die

Gründe, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung

des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretär habe es nicht

verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbände das Interesse

für das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis für die

Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine

Initiative zur Förderung der Internationalität entwickelt. Der Entwurf

des Statuts für einen internationalen Verband sei ein grober Verstoß

gegen den Beschluß des Berner Kongresses gewesen.

Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite unterstützt wurde, so

konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen,

daß kein Verband sich gegen die Weiterführung des Sekretariates

ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, daß der Sekretär

neben seinem Amte kein anderes übernehmen und durch Teilnahme an den

Generalversammlungen der einzelnen Verbände die Fühlung aufrecht

erhalten, auch vierteljährlich Berichte versenden solle.

Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunächst

wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen

Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine

Verschiebung zu Tage trat, als der österreichische Verband, der in

Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt für denselben sich

aussprach.

Gerade der österreichische Vertreter $Höger$ entwickelte eingehend die

Gründe, aus denen die Maßregel unentbehrlich sei, wenn man an eine

erfolgreiche Thätigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings

müßten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen;

deren Stärkung sei notwendiger, als die Anhäufung von Geldern für

manche der übrigen Unterstützungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft

mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale

Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu gründen.

$Döblin$ erklärte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger

Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage

Höger zu befinden. Er halte die Gründung einer internationalen

Widerstandskasse für gefährlich, da sie die organische Entwickelung der

nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Gründung namentlich

die romanischen Verbände ins Auge fassen sollten. Nach der Gründung der

internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus

der vollen Kasse zu schöpfen. Die Bedeutung der Kasse könne nur darin

gesehen werden, nach außen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und

dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen

praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks unterstützen, so

hätten die romanischen Verbände von ihr keinen Vorteil, da sie erklärt

hätten, daß sie solche nicht unternehmen könnten, gewähre sie aber

Unterstützung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder

am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen

Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die große Zahl

von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks

unterstützt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und

ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.

Die Vertreter aller übrigen Verbände sprachen sich für die Gründung

der Kasse aus; der französische Abgeordnete $Këufer$ erklärte sogar,

er sei der Ueberzeugung, daß, wenn die Kasse schon bestanden hätte,

der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein würde, auch sei es

keineswegs ausgeschlossen, daß Frankreich dem Verbande wieder beitrete.

Uebrigens lägen die Verhältnisse in Frankreich abweichend von denen

der meisten übrigen Länder. Die französischen Kollegen glaubten an

den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie

indifferent gegenüber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berührten.

Außerdem gäbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die

Thätigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, daß es wünschenswert

erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschließen,

da nach einer oberflächlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs

jährlich angesammelt werden könnten, wird zur Abstimmung geschritten.

Unter Ablehnung des Antrages $Döblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige

von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt,

wurde das Prinzip der Gründung der Kasse angenommen. Das von der

Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach längeren

Verhandlungen folgende Fassung:

Art. I.

Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats

hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende

Zentralverwaltung gut geheißen sind, oder Aussperrungen zu unterstützen.

Art. II.

Jeder internationale Verband entrichtet für jedes seiner Mitglieder

einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse.

Anläßlich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das

internationale Sekretariat ein außerordentlicher wöchentlicher Beitrag

bis zur Maximalhöhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten

Verbände erhoben werden. Die Erhebung dieses außerordentlichen und

einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts größerer

Bewegungen für Lohnerhöhungen oder Arbeitsverkürzungen oder wenn

die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthält, welche Summe als

unangreifbarer Reservefonds dienen soll.

Art. III.

Die Unterstützung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage

nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fällen (Lohnherabsetzung,

_Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.

Art. IV.

Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine

Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden

Verbandes unverzüglich ihre Beschlüsse dem internationalen Sekretariate

mitteilen, welches die nötigen Maßnahmen anordnen wird, um den

Streikenden die Unterstützung zu sichern. Sämtliche Verbände sind

hiervon zu benachrichtigen.

Art. V.

Die tägliche Unterstützung der Streikenden beträgt 1 Fr. 50 Cent.

Art. VI.

Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbänden dürfen aus der

Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht unterstützt

werden.

Vor der Gesamtabstimmung erklärte der dänische Vertreter $Petersen$,

der sich bei der Abstimmung über die einzelnen Artikel, ebenso wie

Deutschland, der Stimme enthalten hatte, daß er die Beteiligung an der

Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht für genügend

erachte, um eine erfolgreiche Thätigkeit derselben voraussetzen zu

können, und daß er aus diesem Grunde genötigt sei, gegen das Reglement

zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der übrigen

Verbände gegen diejenigen von Deutschland und Dänemark bei Enthaltung

Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung

aussprach, daß Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht

beitrete, doch aus derselben unterstützt werden könne, wurde hiergegen

von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, daß,

wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von

der Allgemeinheit ausschließe und auf seine Stärke baue, so möge es

späterhin zusehen, wie es sich helfen könne. Die Vergangenheit habe

bewiesen, daß Deutschland, gerade so gut wie andere Verbände, bei

Streiks die Hülfe sämtlicher Organisationen gebraucht habe, und im

Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse könne es nur Anspruch auf

freiwillige Beiträge erheben.

Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefaßte Beschluß in seiner

Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwächt, daß auf Antrag des

italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement

der Widerstandskasse den einzelnen Verbänden zur Genehmigung zu

unterbreiten. Döblin hatte den Antrag mit Freude begrüßt, weil dadurch

jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die

nötigen Aufklärungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung

das Möglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz

herbeiführen: fördere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota

zu Tage, so hoffe er, daß die Aufsichtskommission die Kasse nicht

ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt könne man die Kasse als

abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen

werde, welche die betreffenden Verbände hätten, denn Deutschland und

Dänemark hätten zusammen 22450, die übrigen Verbände dagegen nur 18232

Mitglieder.

Der Kongreß beschloß, den Termin, bis zu welchem die Erklärungen der

einzelnen Verbände bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den

1. Dezember 1896 festzusetzen.

Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend,

wurden im allgemeinen die auf den beiden früheren Kongressen

vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der

Beschluß gefaßt, das Tagegeldsystem und die Erhöhung des Reisegeldes zu

empfehlen.

Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maßregeln gegen renitente

Verbände$, erledigte sich dadurch, daß der Vorsitzende mitteilte,

daß gegenwärtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate

beteiligte Verbände ihren Verpflichtungen nachkämen. Dagegen führte

die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Döblin$

und dem schweizerischen Vertreter $Göcking$, der die schon bei anderen

Punkten hervorgetretene Spannung der Gemüter deutlich erkennen ließ.

Als $Döblin$ sich wiederholt darauf berief, daß Deutschland in

Verbindung mit Dänemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl

der Mitglieder darstelle, erklärte $Göcking$, daß für die Bedeutung der

gefaßten Beschlüsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der

Verbände maßgebend sei; andernfalls würde der internationale Verband

lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland über

nahezu die Hälfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten

Verbande alle übrigen majorisieren könne.

Der Gegensatz zwischen den großen und den kleinen Verbänden machte sich

auch ferner geltend bei dem von dem niederländischen und dem dänischen

Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der

Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergüten

und nach dem Verhältnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbände

umzulegen. Dieser Antrag wurde von Döblin lebhaft bekämpft. Derartige

Kosten müßten von den Verbänden selbst getragen werden; andernfalls

müsse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken.

Schließlich wurde der Vermittelungsantrag $Höger$ angenommen, den

Delegierten von Verbänden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten

zu vergüten, während für die Unterhaltskosten die Verbände selbst

aufzukommen haben. Dieser Beschluß soll aber erst dem nächsten

Kongresse vorgelegt werden.

Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem

Rechte der größeren Verbände gegenüber den kleineren hinsichtlich der

Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$

(Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der

Verbände auf den internationalen Kongressen$ nach Maßgabe ihrer

Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner

Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Këufer$ (Frankreich), daß kein

Verband mehr als 5 Stimmen haben dürfe. Dieser Vorschlag wurde aber

von $Döblin$, $Röger$ und $Dornseiffer$ bekämpft und schließlich mit

9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag

$Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund):

»Der Kongreß beschließt, das Stimmrecht in folgender Weise zur

regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine

Stimme; für je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr«,

angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung für spätere

Kongresse überwiesen.

Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbände mit der Bestellung des

Sekretärs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschloß

man, künftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl

erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fédération

romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewählt. Als Wohnort wurde

Bern beibehalten.

Hinsichtlich der Zeit und des Ortes für den nächsten Kongreß wurde,

nachdem die für London und Brüssel gemachten Vorschläge abgelehnt

waren, auf den Antrag von $Döblin$ von einer Beschlußfassung abgesehen,

dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier

Verbände abhängig macht, dahin abgeändert, daß schon der Antrag eines

Verbandes genügt.

Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit

der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der

Aufsichtskommission zur Berichterstattung für den nächsten Kongreß

überwiesen.

Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet,

und zwar für 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus

demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren

am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbände beteiligt:

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 198 / 323 题