2. Schutzmaßregeln für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre und für
Frauen.
3. Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in
der Woche.
4. Verbot der Nachtarbeit außer in gesetzlich bestimmten
Ausnahmefällen.
5. Obligatorische Einführung von Einrichtungen in den Werkstätten zum
Schutze der Gesundheit.
6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche
für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind.
7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei
Unfällen.
8. Ueberwachung der Werkstätten, Fabriken u. s. w. durch von den
Arbeitern gewählte Aufsichtsbeamte.
9. Regelung der Gefängnisarbeit derart, daß sie der Privatindustrie
keine schädliche Konkurrenz macht.
10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Ländern, welcher dem
Arbeiter mit seiner Familie einen auskömmlichen Unterhalt bietet.
II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die
Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften
für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und
gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200-300
Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen
haben.
III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die
Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen
Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen
und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig,
eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder
wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu
begründen.
Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen
Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen
Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische
Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Aber bevor dieser Plan zur Ausführung gelangte, beschloß der englische
_trade unions_ Kongreß in Swansea am 11. September 1887 für das
Jahr 1888 einen internationalen Kongreß nach London einzuberufen
und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen
Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris
mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes
gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht
wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete
zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten
abgesandt seien, um dadurch berufsmäßige Agitatoren und Palamentarier
auszuschließen. Der »reaktionäre« Beschluß erregte bei den deutschen
und österreichischen Sozialdemokraten große Entrüstung, wobei die
ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit
zu bekümmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6.
Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen
Kongresses für das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich
beriefen sie sich darauf, daß ihnen ihre Gesetze die Erfüllung der
englischen Forderung unmöglich machten und daß die internationale
Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen
Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten
einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und
ihr Angebot, ihren eigenen Kongreß zu Gunsten des englischen fallen zu
lassen, wurde abgelehnt, und so erließ die sozialdemokratische Fraktion
des deutschen Reichstages am 1. März 1888 einen öffentlichen Aufruf,
in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung
des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen
Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der
anderen Länder für das Jahr 1889 einberufen werde.
Gleichwohl fand der Kongreß vom 6.-10. November 1888 in $London$
statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete für 850000
und das Ausland durch 44 Abgeordnete für 250000 Mitglieder. Von den
letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien,
2 auf Dänemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern
galten 15 als Sozialisten, und da sämtliche Ausländer dieser Richtung
zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr
von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitäten
erfolgten.
[183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des »Sozialdemokrat« vom 17. November
1888.
Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin
beantwortet hatte, daß die Arbeiterparteien in den verschiedenen
Ländern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien
Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder
international, aufheben oder beschränken, auf ihr Programm setzen
und künftig dafür wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend
zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung,
der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Engländer schlugen
eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart,
daß sämtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen
Vollziehungsausschuß und diese nationalen Ausschüsse einen
internationalen Generalausschuß einrichten, daneben aber jährlich
nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse
stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstündiger
erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen
verworfen und statt dessen folgender Beschluß angenommen:
»In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der
numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse
der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere
Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich
sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.«
Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese
Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig
zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde
für 1889 in Paris in Aussicht genommen.
So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen
Siege des Sozialismus geendet. --
Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen
Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die
französischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen
Arbeiterkongreß nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt,
daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle.
Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschluß vom Kongresse
befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris,
innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten.
Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und
beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongreß$ auszuschreiben, wozu sie
den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu
haben behaupteten.
Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu
ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der
sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar
1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei
Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden
teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen
die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.
An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris eröffnet. Beide haben
auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden
von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen,
dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung
dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den
einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß
zulassen wollten.
Der $Marxistenkongreß$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht,
von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England
entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse
vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse
beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die
von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer
Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten
und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen
Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb,
als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was
lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte.
Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem
bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:
1. Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für
jugendliche Arbeiter.
2. Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von
14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.
3. Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren
Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.
4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren
Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen
einwirkt.
5. Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter
18 Jahren.
6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für
alle Arbeiter.
7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren
Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist.