1. Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren.

2. Schutzmaßregeln für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre und für

Frauen.

3. Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in

der Woche.

4. Verbot der Nachtarbeit außer in gesetzlich bestimmten

Ausnahmefällen.

5. Obligatorische Einführung von Einrichtungen in den Werkstätten zum

Schutze der Gesundheit.

6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche

für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind.

7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei

Unfällen.

8. Ueberwachung der Werkstätten, Fabriken u. s. w. durch von den

Arbeitern gewählte Aufsichtsbeamte.

9. Regelung der Gefängnisarbeit derart, daß sie der Privatindustrie

keine schädliche Konkurrenz macht.

10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Ländern, welcher dem

Arbeiter mit seiner Familie einen auskömmlichen Unterhalt bietet.

II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die

Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften

für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und

gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200-300

Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen

haben.

III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die

Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen

Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen

und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig,

eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder

wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu

begründen.

Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen

Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen

Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische

Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Aber bevor dieser Plan zur Ausführung gelangte, beschloß der englische

_trade unions_ Kongreß in Swansea am 11. September 1887 für das

Jahr 1888 einen internationalen Kongreß nach London einzuberufen

und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen

Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris

mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes

gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht

wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete

zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten

abgesandt seien, um dadurch berufsmäßige Agitatoren und Palamentarier

auszuschließen. Der »reaktionäre« Beschluß erregte bei den deutschen

und österreichischen Sozialdemokraten große Entrüstung, wobei die

ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit

zu bekümmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6.

Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen

Kongresses für das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich

beriefen sie sich darauf, daß ihnen ihre Gesetze die Erfüllung der

englischen Forderung unmöglich machten und daß die internationale

Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen

Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten

einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und

ihr Angebot, ihren eigenen Kongreß zu Gunsten des englischen fallen zu

lassen, wurde abgelehnt, und so erließ die sozialdemokratische Fraktion

des deutschen Reichstages am 1. März 1888 einen öffentlichen Aufruf,

in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung

des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen

Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der

anderen Länder für das Jahr 1889 einberufen werde.

Gleichwohl fand der Kongreß vom 6.-10. November 1888 in $London$

statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete für 850000

und das Ausland durch 44 Abgeordnete für 250000 Mitglieder. Von den

letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien,

2 auf Dänemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern

galten 15 als Sozialisten, und da sämtliche Ausländer dieser Richtung

zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr

von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitäten

erfolgten.

[183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des »Sozialdemokrat« vom 17. November

1888.

Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin

beantwortet hatte, daß die Arbeiterparteien in den verschiedenen

Ländern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien

Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder

international, aufheben oder beschränken, auf ihr Programm setzen

und künftig dafür wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend

zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung,

der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Engländer schlugen

eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart,

daß sämtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen

Vollziehungsausschuß und diese nationalen Ausschüsse einen

internationalen Generalausschuß einrichten, daneben aber jährlich

nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse

stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstündiger

erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen

verworfen und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

»In Erwägung der steigenden Konzentration des Kapitals und der

numerischen Schwäche der Gewerkschaften im Verhältnis zur Gesamtmasse

der Arbeiter drückt der Kongreß die Ueberzeugung aus, daß eine fernere

Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht möglich

sei, sowie daß der Arbeitstag 8 Stunden nicht überschreiten soll.«

Der von einem französischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese

Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig

zurückgewiesen. Der nächste internationale Gewerkschaftskongreß wurde

für 1889 in Paris in Aussicht genommen.

So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongreß mit einem völligen

Siege des Sozialismus geendet. --

Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen

Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die

französischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen

Arbeiterkongreß nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt,

daß die Prüfung der Mandate nach Nationalitäten erfolgen solle.

Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschluß vom Kongresse

befürchten zu müssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris,

innerhalb der französischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten.

Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und

beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongreß$ auszuschreiben, wozu sie

den Auftrag von zwei französischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu

haben behaupteten.

Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu

ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der

sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar

1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei

Abgesandte für Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden

teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen

die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongreß auf den 14. Juli 1889.

An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris eröffnet. Beide haben

auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden

von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizuführen,

dieselben scheiterten aber daran, daß die Marxisten die Mandatsprüfung

dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den

einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongreß

zulassen wollten.

Der $Marxistenkongreß$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht,

von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England

entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse

vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse

beschickt. Die ersten fünf Tage wurden abgesehen von Störungen, die

von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer

Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten

und Berichte der Abgeordneten über die Verhältnisse in den einzelnen

Ländern ausgefüllt, so daß am letzten Tage nichts übrig blieb,

als über die eingebrachten Anträge ohne Beratung abzustimmen, was

lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte.

Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem

bezüglichen Beschlusse forderte der Kongreß:

1. Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für

jugendliche Arbeiter.

2. Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von

14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.

3. Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren

Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.

4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren

Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen

einwirkt.

5. Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter

18 Jahren.

6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für

alle Arbeiter.

7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren

Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 180 / 323 题