7. die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener
Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse
anschließen;
8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in
Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht
der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;
9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das
Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende
Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen
Behörden &c. wie an die Parlamente;
10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts-
und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den
Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.
Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung
rein-politischer und konfessioneller Fragen.
Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten
hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die
Statuten zu verpflichten und sich dadurch »feierlich und öffentlich
als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen«. Ebenso erlischt
die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende »als Genosse einer der
Umsturzparteien erkannt wird«. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen
Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem
verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die
letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen
Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes
eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder
wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.
Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5
Ehrenmitglieder angehören.
Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines
ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht,
aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt
befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter
einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks
beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.
Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein
solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen »$Verband der
christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und
Umgegend$« gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die
Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer
Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in
Hand gehen.
b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170].
Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896,
wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der »christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend« gegründet. Die Statuten
stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl
ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500
gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit
der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des
englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten,
als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen
hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat
seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten
der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten
verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft
findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der
Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in
Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des
früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.
[170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der
$Textilarbeiterinnen$ begründet, der im April 1899 150 Mitglieder
zählte.
c) $Textilarbeiterverein Düren$[171].
Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener
ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899
800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der
Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen,
einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend
die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere
Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem
katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen
Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe
des Kaplans $Küpper$ in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte
Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.
[171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Küpper$ in Düren.
Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und
bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der
Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung
der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der
Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine
Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und
religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen.
Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder
sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft
verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der
Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen
Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich
bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem
Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der »Christliche
Arbeiterfreund«.
d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$.
In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von
Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der
Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen
Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende
Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor
allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte.
Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies
hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch
von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.
Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich
je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen
Arbeitervereins, die »Weberunion«, die Weberinnung, ein
Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft.
Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu
der »Krefelder Webervereinigung« zusammengeschlossen, die insbesondere
auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember
1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten
»sozialen Kommission« in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten
war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies
war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf
diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung
vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den
»$Niederrheinischen Weberverband$« gründete, der Ende 1898 etwa 3000
Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer $Lüttger$ benannt
wird.
Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde
die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898,
mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst
sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen
Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu
nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus
27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband
gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.
Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten,
so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen
Verband; 2. den sozialistischen »deutschen Textilarbeiterverband«; 3.
den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).
Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf
dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen
Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und
wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung
konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen.
Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische
Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit
den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen
Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen
Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden
und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und
Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber,
Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs-
und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und
Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit
belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über
praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung;
7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und
Verbandsangelegenheiten.
Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter
und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie,
wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe
stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand,
Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß-
und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des
Vorstandes zu überwachen.
Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel »Der
christliche Textilarbeiter« ein eigenes, monatlich erscheinendes
Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den
mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die
Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.
Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem
die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten
bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen
Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$)
die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen
wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer
Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der
Handelskammer und der »sozialen Kommission« eingeleiteten Verhandlungen
guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es
für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen,
wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der
Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es,
einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für
die Arbeiter beizulegen.
[172] Vgl. unten Teil III.
Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei
zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine
Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen
nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine
von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma
ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den
Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit
der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener
Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was
von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet
wurde. Schließlich gelang es aber doch der »sozialen Kommission«,
eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine »gemischte
Kommission«, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter
der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer
Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine
gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3
Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden
dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter
der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3
Vertreter gewählt hat.
Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschluß
gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für
die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt,
aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl),
die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten,
veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen
wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von
15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine
gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine
Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden
von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen
hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine
Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach
gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß
die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen
die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung
künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose
Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen
Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf
einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser
Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt.
Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des
christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine
selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme
seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich
Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die
Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten
Löhne um 10 Pf. entschlossen.
e) $Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach$[173].
Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und
Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet.
Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der
Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als
Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines
friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige
Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der
Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von
Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung
hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur
Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter;
5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten
ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von
Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei
Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den
Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in
Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.
[173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in
M.-Gladbach.
In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind
katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die
ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen
und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt
auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt.
Verbandsorgan ist der »Christliche Textilarbeiter« in Krefeld.
f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174].
Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre
1897 der »Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern«
gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten
angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist
nach den Statuten »die geistige Ausbildung und die Verbesserung der
materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher
Grundlage«. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische
Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen,
sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder,
3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden,
Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen,
5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge.
Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen
ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die
Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der »Arbeiter«. Der
Beitrag ist monatlich 10 Pf.
[174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse
gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht
verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen,
denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt
waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine
Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine
Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft
in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder
persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen.
Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines
Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag
gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der
Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der
Sekretär $Schirmer$, der zugleich Redakteur des »Arbeiters« ist, ein
früherer Schlosser.
Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig
von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei
der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten
Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß
»wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der
christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten,
die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter
aufspielen könnte«.
g) $Gewerkverein der Maurer$[175].
Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen
und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter
zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die
Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter
ein Statut aus für einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen,
Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter,
Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch für alle weiter
zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem
eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch
Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war,
wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt
gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe
ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben
bestehenden »Verwaltungsstellen« haben keine eigne Kassenverwaltung,
sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung
der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche
Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern.
Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.
[175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen
auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:
1. Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des
Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;
2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter
die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege
eines gesunden Familienlebens ermöglicht;
3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden
Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit
und Gesundheit;
4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder,
Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;
5. Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des
Vereinszweckes liegt;
6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der
Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe
betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.