6. die Arbeitsvermittelung für die Mitglieder des Verbandes;

7. die Begründung einer Hülfskasse für besondere Notfälle jener

Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hülfskasse

anschließen;

8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in

Klagefällen, welche aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen und nicht

der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;

9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben über besondere, das

Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende

Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zuständigen

Behörden &c. wie an die Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchführung der Gewerbegerichts-

und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den

Fabrikausschuß- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung

rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten

hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die

Statuten zu verpflichten und sich dadurch »feierlich und öffentlich

als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen«. Ebenso erlischt

die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende »als Genosse einer der

Umsturzparteien erkannt wird«. Eine Anlehnung an alle zünftlerischen

Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, daß einem

verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die

letzten Ehren zu erweisen sind. Gehört der Verstorbene der katholischen

Konfession an, so wird für seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes

eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder

wird der Betrag von 2 Mk. überwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5

Ehrenmitglieder angehören.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines

ausbrechenden Streiks denselben prüft und eine Vermittelung versucht,

aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt

befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter

einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks

beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbände der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein

solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen »$Verband der

christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und

Umgegend$« gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zählte. Die

Gründung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer

Rücksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbände wollen durchaus Hand in

Hand gehen.

b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896,

wurde in unmittelbarem Anschluß an ihn der »christlich-soziale

Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend« gegründet. Die Statuten

stimmen wörtlich mit denjenigen von Aachen überein. Die Mitgliederzahl

ist von den zunächst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500

gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit

der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen über die Einführung des

englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten,

als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen

hierdurch verursachten Streik glücklich durchgeführt. Im übrigen hat

seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten

der Einführung eines Gewerbegerichts beschränkt; die Fabrikanten

verhalten sich ihm gegenüber ablehnend und auch in der Bürgerschaft

findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der

Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in

Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des

früheren Abgeordneten einen tüchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

[170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Auch hier ist im Anschluß an den Verband ein solcher der

$Textilarbeiterinnen$ begründet, der im April 1899 150 Mitglieder

zählte.

c) $Textilarbeiterverein Düren$[171].

Auch in Düren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener

ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899

800 Mitglieder angehörten. Die äußere Veranlassung bestand in der

Absicht, Mißhelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen,

einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend

die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere

Aufgaben zu fördern. Die Anregung zur Gründung ging aus von dem

katholischen Volksverein in Mönchen-Gladbach und dem Bayrischen

Textilarbeiterverbande, doch würde sie kaum gelungen sein ohne Mithülfe

des Kaplans $Küpper$ in Düren, der sich dadurch allerdings lebhafte

Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

[171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Küpper$ in Düren.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und

bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der

Arbeitgeber, Durchführung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung

der Lage der Mitglieder insbesondere bezüglich der Löhne und der

Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine

Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und

religiöser Fragen, sowie gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen.

Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehören oder

sozialdemokratische Bestrebungen beförden, ist die Mitgliedschaft

verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der

Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen

Arbeitervereins angehören. Die Thätigkeit des Vereins hat sich

bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem

Fabrikinspektor beschränkt. Organ des Vereins ist der »Christliche

Arbeiterfreund«.

d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von

Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der

Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen

Lohnliste gelangt, die am 27. März 1848 in Kraft trat, eingehende

Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mißbräuche enthielt und vor

allem die gleichmäßige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte.

Aber schon nach einigen Jahren war sie außer Uebung gekommen, und dies

hatte zur Folge gehabt, daß eine Lohndrückerei Platz griff, die auch

von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unerträglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nämlich

je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen

Arbeitervereins, die »Weberunion«, die Weberinnung, ein

Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft.

Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu

der »Krefelder Webervereinigung« zusammengeschlossen, die insbesondere

auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember

1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten

»sozialen Kommission« in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten

war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies

war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rücksicht auf

diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung

vieler Mitglieder der übrigen Korporationen im März 1898 den

»$Niederrheinischen Weberverband$« gründete, der Ende 1898 etwa 3000

Mitglieder zählte und gewöhnlich nach seinem Gründer $Lüttger$ benannt

wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde

die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschloß am 13. März 1898,

mit der Begründung, daß die alte Vereinigung thatsächlich aufgelöst

sei, nunmehr die Gründung eines allgemeinen niederrheinischen

Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu

nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus

27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband

gegründet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zählte.

Da die übrigen der genannten Organisationen sich aufgelöst hatten,

so gab es also jetzt 3 Weberverbände, nämlich: 1. den christlichen

Verband; 2. den sozialistischen »deutschen Textilarbeiterverband«; 3.

den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lüttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf

dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwärtigen

Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und

wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Erörterung

konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen.

Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische

Erhebungen über Lohn- und Arbeitsverhältnisse; 2. Verhandlungen mit

den Arbeitgebern zur Herbeiführung eines gerechten und angemessenen

Lohnes, welcher auch zum standesmäßigen Unterhalte einer normalen

Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begründeter Beschwerden

und Durchführung berechtigter Wünsche in allen Fabrik- und

Arbeitsverhältnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber,

Behörden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Unterstützungs-

und anderen nützlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und

Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhältnisses; 6. Versammlungen mit

belehrenden und bildenden Vorträgen und Beratungen, besonders über

praktische Fach- und Arbeitsfragen und über die soziale Gesetzgebung;

7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und

Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder können aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter

und Hülfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie,

wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe

stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der

sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Neben Vorstand,

Ausschuß und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschuß-

und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thätigkeit des

Vorstandes zu überwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel »Der

christliche Textilarbeiter« ein eigenes, monatlich erscheinendes

Organ herausgiebt, umfaßt sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den

mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die

Hülfsarbeiter, Färber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem

die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten

bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen

Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$)

die Gründung des Verbandes gerade aus dem Grunde öffentlich empfohlen

wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlaßt werden würden, zu einer

Lohnerhöhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der

Handelskammer und der »sozialen Kommission« eingeleiteten Verhandlungen

guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklärte die Handelskammer es

für aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen,

wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der

Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewünscht wurde. Trotzdem gelang es,

einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg für

die Arbeiter beizulegen.

[172] Vgl. unten Teil III.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei

zusammengeschlossen und veröffentlichten am 6. Dezember 1898 eine

Erklärung, daß sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen

nachdrücklich entgegenzutreten, beschlossen hätten, sobald eine

von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma

ausgebrochenen Streik für unberechtigt erklären würde, sofort den

Arbeitern sämtlicher Firmen zu kündigen. Am 10. Dezember wurde mit

der Begründung, daß ein schon früher in einer Firma ausgebrochener

Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was

von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet

wurde. Schließlich gelang es aber doch der »sozialen Kommission«,

eine Verständigung dahin herbeizuführen, daß eine »gemischte

Kommission«, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter

der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer

Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine

gemeinsame Lohnliste aufzustellen und daß innerhalb der nächsten 3

Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden

dürften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter

der Abänderung in Kraft getreten, daß jeder der 3 Weberverbände 3

Vertreter gewählt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschluß

gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch für

die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt,

aber diese Hoffnung wurde getäuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl),

die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten,

veröffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einführen

wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von

15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine

gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine

Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschläge wurden

von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen

hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine

Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfaßte. Auch die mehrfach

gemachten Versuche gütlicher Einigung scheiterten anfangs daran, daß

die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen

die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung

künftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunächst bedingungslose

Annahme der Lohnliste forderten. Die Führer des christlichen

Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf

einzugehen und die Lohnliste probeweise einzuführen, doch wurde dieser

Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt.

Von den beiden anderen Verbänden wurde die Sonderverhandlung des

christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine

selbstständige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme

seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich

Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, daß die

Fabrikanten sich zu einer Erhöhung der in ihrer Liste festgesetzten

Löhne um 10 Pf. entschlossen.

e) $Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach$[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch für Mönchen-Gladbach und

Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet.

Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der

Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als

Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Förderung eines

friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmäßige

Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse in der

Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von

Beschwerden und Wünschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung

hierüber; 4. Eingaben an die Behörden, Regierungen und Parlamente zur

Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter;

5. Gegenseitige Selbsthülfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten

ihres Lohn- und Arbeitsverhältnisses besonders durch Einrichtung von

Unterstützungskassen, der Arbeitsvermittelung und Unterstützung bei

Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung über alle den

Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vorträge in

Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

[173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in

M.-Gladbach.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zählte, sind

katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die

ersteren die große Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen

und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt

auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschränkt.

Verbandsorgan ist der »Christliche Textilarbeiter« in Krefeld.

f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre

1897 der »Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern«

gegründet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten

angehörten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist

nach den Statuten »die geistige Ausbildung und die Verbesserung der

materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher

Grundlage«. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische

Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen,

sowie bei berechtigten Beschwerden und Wünschen der Mitglieder,

3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behörden,

Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Unterstützungskassen,

5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vorträge.

Dabei ist jedoch die Erörterung konfessioneller und politischer Fragen

ausgeschlossen. Für Orte und Bezirke werden Obmänner gewählt, die die

Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der »Arbeiter«. Der

Beitrag ist monatlich 10 Pf.

[174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenunterstützungskasse

gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht

verpflichtet sind. Daneben hat mit Rücksicht auf die Anfeindungen,

denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt

waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine

Gemaßregeltenunterstützung von wöchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine

Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretär Auskunft

in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder

persönlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen.

Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einführung eines

Maximalarbeitstages für die einzelnen Industrien an den Reichstag

gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung über die Lage der

Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der

Sekretär $Schirmer$, der zugleich Redakteur des »Arbeiters« ist, ein

früherer Schlosser.

Der Verband hat große Schwierigkeiten zu überwinden, da er gleichzeitig

von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekämpft wird und bei

der gedrückten Lage der Textilarbeiter mit höchst beschränkten

Mitteln arbeiten muß. Nach Ansicht des Sekretärs ist es sicher, daß

»wenn mehr Mittel vorhanden wären und die bürgerlichen Kreise der

christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verständnis entgegenbrächten,

die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter

aufspielen könnte«.

g) $Gewerkverein der Maurer$[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Köln eine Konferenz aus Geistlichen

und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter

zur Gründung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenüber den alten

unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die

Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter

ein Statut aus für einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen,

Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter,

Töpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch für alle weiter

zu gründenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem

eine im Februar 1898 abgehaltene erste öffentliche Versammlung durch

Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war,

wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt

gestattet war, die Gründung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe

ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Köln; die daneben

bestehenden »Verwaltungsstellen« haben keine eigne Kassenverwaltung,

sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung

der Beiträge und die Auszahlung der Unterstützungen. Solche

Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern.

Der Beitrag beläuft sich auf monatlich 25 Pf.

[175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Förderung der

Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundsätzen

auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

1. Erzielung eines gerechten zur standesmäßigen Lebenshaltung des

Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;

2. Herbeiführung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter

die nötige geistige und körperliche Erholung, sowie die Pflege

eines gesunden Familienlebens ermöglicht;

3. Schutz des Arbeiters nach Maßgabe der entsprechenden

Unfallverhütungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit

und Gesundheit;

4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder,

Unternehmern, Behörden und gesetzlichen Körperschaften gegenüber;

5. Unterstützung in Fällen der Not, soweit dieselbe innerhalb des

Vereinszweckes liegt;

6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der

Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe

betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 171 / 323 题