10. Die kaufmännischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen

Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die

kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe,

indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen

wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher

Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe

sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund

zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen

Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen,

im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein

Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten

gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im

Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist,

bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt,

wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe

Grenze zu ziehen ist.

Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des

Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit

gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin

anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir

nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs

scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige

Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab

es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich

1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur

etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23

Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein

Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]

[145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins München zur

Feier seines 25jährigen Bestehens entnommen.

Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend

Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der

Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund

dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete

noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine

umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon

deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen

auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie

verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche

der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der

Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat

eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt,

sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des

Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung

zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen

vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente

schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr

im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens

anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und

der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln

mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben

unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren

Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse

als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der

Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in

die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem

vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.

A. Die ältere Richtung.

a) $Deutscher Verband kaufmännischer Vereine$[146].

Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem

»Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine« zusammengeschlossen.

Hervorgegangen ist derselbe aus dem »Deutschen Verbande von Vereinen

für öffentliche Vorträge«[147], der auf seiner Generalversammlung 1889

eine »kaufmännische Abteilung« mit vorläufigen Satzungen ins Leben

rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in

Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen

und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die

Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß

das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen

nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr

zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und

deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich

gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung

ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht

die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen

Lebens gerückt hätten.

[146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schäfer$

in Frankfurt a. M.

[147] Derselbe hat später den Namen »Deutscher Vortragsverband«

angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell

unabhängig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbänden

angehören.

Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und

Förderung der Interessen der deutschen kaufmännischen Vereine, der

Handlungsgehülfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann

jeder kaufmännische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche

hat, statutengemäß die Förderung kaufmännischer Interessen bezweckt und

sich selbständig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1.

vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig,

3. am 12. Juni 1892 in Köln, 4. am 4. Juni 1893 in Görlitz, 5. am 11.

Juni 1894 in München, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni

1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni

1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.

Der Verband ist für die Ausdehnung der Krankenversicherung auf

die Handlungsgehülfen und Lehrlinge, für statistische Erhebungen

über die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe, für umfassende

Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, für kaufmännische

Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl

in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der

Kündigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges

u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag

gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten für das neue Handelsgesetzbuch

gutachtlich gehört ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im

Handelsgewerbe, der kaufmännischen Schiedsgerichte, der Bekämpfung

des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit,

der Stellenvermittelung, der Invaliditäts- und Altersversicherung für

Handlungsgehülfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den

Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgemäß starke

Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gemäß

seinem föderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die

Selbständigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeinträchtigen. Bei

Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche

mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein

mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und

dem »deutsch-nationalen Handlungsgehülfenverbande« wegen angeblich

antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.

Aus dem Schoße des Verbandes hat sich ein von ihm unabhängiger

»$Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine$« entwickelt der

am 26. Januar 1890 gegründet wurde und dem sich die Mehrzahl der

Verbandsvereine angeschlossen hat.

Dem Verbande gehören ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen

Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter

denen sich 2 österreichische (Wien und Brünn) befinden. Von den

Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehülfen, 4893 Lehrlinge und

1862 Nichtkaufleute.

Es ist nicht möglich, alle 98 Vereine hier näher zu behandeln, auch ist

dies um so weniger erforderlich, als die Verhältnisse in denselben im

wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umständen muß es genügen,

nur über die größeren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern

nähere Angaben zu machen [148].

[148] Die übrigen Vereine mögen hier wenigstens mit ihren

Mitgliederzahlen aufgeführt werden; wo keine Bezeichnung

angegeben ist, heißt der Verein einfach »Kaufmännischer Verein«.

Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg

(kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760;

Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen

98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89;

Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden

68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V.

f. weibl. Angest.) 128; Eßlingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt

a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg

228; Fürth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Göppingen

405; Görlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250;

Heilbronn 486; Herford 133; Höchst 125; Hof 172; Iserlohn 382;

Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Köln

431; Königsberg 714: Löbau 82; Ludwigshafen 604; Lübeck 495;

Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; München (K. V. f. w.

A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nürnberg 148; Offenbach

425; Offenburg 169; Osnabrück 405; Passau 130; Pforzheim 921;

Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow

128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg

267; Sorau 150; Stallupönen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp

54; Straßburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138;

Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Würzburg

292; Zwickau 430.

b) $Verein für Handlungskommis von$ 1858[149].

Der älteste und zugleich der größte aller kaufmännischen Vereine ist

der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41

Jahren zurücksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897

53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 über 58000 in

215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 unterstützende

Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898

betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31

Pf., das Gesamtvermögen 181394 Mk. 62 Pf.

[149] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Herrn

Alwin $Helms$ in Hamburg.

Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre

1898 wurden 6037, insgesamt bereits über 74000 Stellen vermittelt. Die

$Pensionskasse$ für Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung

umfaßte Ende 1898 7355 Mitglieder, einschließlich 1851 Ehefrauen;

das Kassenvermögen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und

$Begräbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162

Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermögensbestand

185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Unterstützungskommission für

Bedürftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Außerdem besitzt

der Verein eine Abteilung für $Fortbildung$ und eine solche für

$Geselligkeit$.

In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der

$Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit

im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß

er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen

Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen

Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin

findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der

Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die

Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche

Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen

ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht

begünstigt.

Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein

eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer

Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen

nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die

gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und

Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung

mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann

und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.

Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen

beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen

ausgesprochen.

Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe

um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den

Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für

bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung,

für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und

Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.

Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung

fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe,

verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche

der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben

betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.

Der Verein besitzt in dem »Hamburger Vereinsblatt« ein eigenes Organ.

c) $Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.$[150].

Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31.

Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777

ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474

Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.

[150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn

L. $Schäfer$ in Frankfurt a. M.

Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner

Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen

Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen,

sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche

und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege

des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der

Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren

Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind

u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische

und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek,

Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und

Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.

Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die

Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen

behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die

»Diskussionsabteilung«, die stark besucht war, hat sich mit solchen

Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein

Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische

Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft

und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein

eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen

Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das

Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.

d) $Kaufmännischer Verein in Mannheim$[151].

Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten

als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen

Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des

kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes

und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke

erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften

und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und

Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand

betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine

Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen

und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische

Bestrebungen sind ausgeschlossen.

[151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem

Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen

angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als

außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere

selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können

beitreten.

Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692

außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug

41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771

Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen

Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt

Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei

Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit

volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die

Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gävernitz$ Vortragscyklen über

die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.

e) $Kaufmännischer Verein Union in Bremen$[152].

Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem

Umstande, daß er dem »Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine«

angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus

eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der

Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, »seinen

Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit

finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge

und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung«, doch nimmt die

letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die

der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden

durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die

sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie

und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen.

Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt

ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist

eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch,

eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der

Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der

Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert

und 1281 Gehülfen waren.

[152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

f) $Kaufmännischer Verein München$[153].

Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898

2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche

Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im

allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des

kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung,

Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek

und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein

wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser

Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände

politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit

ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende

Mitglieder.

[153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der

Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge.

Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche,

doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen

Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt

außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse,

deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine

Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch

Nichtmitgliedern offen steht.

g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].

Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen.

Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von

einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft

der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem

die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung

gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: »Verein zur

Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener« am 24. Juni 1840 mit

180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein

Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844

beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten.

Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt

wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen

Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar

1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch

äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein

die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes

Grundstück.

[154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die

Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel,

Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.

Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden,

dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in

kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität

und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder

verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden

Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als

außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen

werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder

tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins

angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und

bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder

geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation

von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder

erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder

waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.

Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber

ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse

Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen

finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für

Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der

Verein die Stellenvermittelung.

Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme

der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für

Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.

h) $Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche

Angestellte$[155].

Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen

wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den

vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften

verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst

rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach

bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit,

Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage

gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch

Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder

in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu

unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser

Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat-

und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische

Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und

Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als

eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen

Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende,

vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein

einen Turnzirkel und einen Sängerbund.

[155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Aber der Verein ist bei diesen $humanitären$ Bestrebungen nicht

stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere

$gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an

Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen

Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den

Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung

des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer

Schiedsgerichte beteiligt.

Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den

»Mitteilungen für weibliche Angestellte«. Die Mitgliederzahl, die bei

der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist

seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf

10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und

Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen

waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: »unter

Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als

Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen

angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere

längere Ausbildung erfordert.« Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3

Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38

Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898

4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.

Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen

Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen,

Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg,

Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.

* * * * *

Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande

kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine,

die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im

Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen

die wichtigsten hier genannt sein.

i) $Verband deutscher Handlungsgehülfen$[156].

Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858

der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am

1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende

und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.

[156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen

»eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung

des Kaufmannsstandes« und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner

Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung,

Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-,

Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber

daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer

Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im

allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle

politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein

hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes

Vereinshaus.

Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und

die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen-

und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von

denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk.

59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine

besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376

Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September

1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung

eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich

gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei

Versicherungen. Er besitzt in den »Verbandsblättern -- Kaufmännische

Reform« ein eigenes Organ.

Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für

die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen

Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb

die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben

an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er

über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage

der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit,

Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.

k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].

Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach

seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter

Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung

der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher

Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung;

4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und

Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen

und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer

Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung

der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung

altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch

geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren

Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.

[157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der

Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht

erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und

Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes

Mitglied beitreten kann.

Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene

Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung

erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40.

Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen

Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das

anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus

ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33

Handelskammern beigetreten sind.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337

unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das

Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen

802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf.

auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den

Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds.

Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und

Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich,

z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den

Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder

durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist

die »Post reisender Kaufleute Deutschlands« mit einer Auflage von 10200.

l) $Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin$[158].

Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck,

Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige

oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten

die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche

Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer

Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk.

beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus

Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der

außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42

Pf. Der Verein hat in den »Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins

in Berlin« ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.

[158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

B. Die neuere Richtung.

Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung

der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und

der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere

Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich

mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz

tritt.

Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung

getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen

Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung

innegehalten:

a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].

Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung

und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren

grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder

thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch

den Statuten bezweckt der Verein »den Schutz und die Förderung der

Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«.

[159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:

1. durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den

Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen

und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf

Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;

2. durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter

Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die

Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es

gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 151 / 323 题