Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen
Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die
kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe,
indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen
wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher
Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe
sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund
zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen
Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen,
im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein
Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten
gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im
Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist,
bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt,
wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe
Grenze zu ziehen ist.
Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des
Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit
gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin
anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir
nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs
scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige
Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab
es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich
1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur
etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23
Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein
Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]
[145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins München zur
Feier seines 25jährigen Bestehens entnommen.
Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend
Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der
Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund
dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete
noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine
umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon
deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen
auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie
verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche
der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der
Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat
eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt,
sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des
Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung
zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen
vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente
schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr
im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens
anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und
der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln
mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben
unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren
Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse
als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der
Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in
die soziale Bewegung hineingezogen.
In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem
vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.
A. Die ältere Richtung.
a) $Deutscher Verband kaufmännischer Vereine$[146].
Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem
»Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine« zusammengeschlossen.
Hervorgegangen ist derselbe aus dem »Deutschen Verbande von Vereinen
für öffentliche Vorträge«[147], der auf seiner Generalversammlung 1889
eine »kaufmännische Abteilung« mit vorläufigen Satzungen ins Leben
rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in
Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen
und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die
Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß
das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen
nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr
zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und
deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich
gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung
ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht
die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen
Lebens gerückt hätten.
[146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schäfer$
in Frankfurt a. M.
[147] Derselbe hat später den Namen »Deutscher Vortragsverband«
angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell
unabhängig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbänden
angehören.
Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und
Förderung der Interessen der deutschen kaufmännischen Vereine, der
Handlungsgehülfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann
jeder kaufmännische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche
hat, statutengemäß die Förderung kaufmännischer Interessen bezweckt und
sich selbständig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1.
vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig,
3. am 12. Juni 1892 in Köln, 4. am 4. Juni 1893 in Görlitz, 5. am 11.
Juni 1894 in München, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni
1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni
1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.
Der Verband ist für die Ausdehnung der Krankenversicherung auf
die Handlungsgehülfen und Lehrlinge, für statistische Erhebungen
über die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe, für umfassende
Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, für kaufmännische
Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl
in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der
Kündigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges
u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag
gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten für das neue Handelsgesetzbuch
gutachtlich gehört ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im
Handelsgewerbe, der kaufmännischen Schiedsgerichte, der Bekämpfung
des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit,
der Stellenvermittelung, der Invaliditäts- und Altersversicherung für
Handlungsgehülfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den
Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgemäß starke
Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gemäß
seinem föderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die
Selbständigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeinträchtigen. Bei
Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche
mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein
mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und
dem »deutsch-nationalen Handlungsgehülfenverbande« wegen angeblich
antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.
Aus dem Schoße des Verbandes hat sich ein von ihm unabhängiger
»$Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine$« entwickelt der
am 26. Januar 1890 gegründet wurde und dem sich die Mehrzahl der
Verbandsvereine angeschlossen hat.
Dem Verbande gehören ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen
Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter
denen sich 2 österreichische (Wien und Brünn) befinden. Von den
Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehülfen, 4893 Lehrlinge und
1862 Nichtkaufleute.
Es ist nicht möglich, alle 98 Vereine hier näher zu behandeln, auch ist
dies um so weniger erforderlich, als die Verhältnisse in denselben im
wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umständen muß es genügen,
nur über die größeren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern
nähere Angaben zu machen [148].
[148] Die übrigen Vereine mögen hier wenigstens mit ihren
Mitgliederzahlen aufgeführt werden; wo keine Bezeichnung
angegeben ist, heißt der Verein einfach »Kaufmännischer Verein«.
Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg
(kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760;
Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen
98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89;
Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden
68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V.
f. weibl. Angest.) 128; Eßlingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt
a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg
228; Fürth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Göppingen
405; Görlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250;
Heilbronn 486; Herford 133; Höchst 125; Hof 172; Iserlohn 382;
Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Köln
431; Königsberg 714: Löbau 82; Ludwigshafen 604; Lübeck 495;
Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; München (K. V. f. w.
A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nürnberg 148; Offenbach
425; Offenburg 169; Osnabrück 405; Passau 130; Pforzheim 921;
Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow
128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg
267; Sorau 150; Stallupönen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp
54; Straßburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138;
Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Würzburg
292; Zwickau 430.
b) $Verein für Handlungskommis von$ 1858[149].
Der älteste und zugleich der größte aller kaufmännischen Vereine ist
der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41
Jahren zurücksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897
53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 über 58000 in
215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 unterstützende
Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898
betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31
Pf., das Gesamtvermögen 181394 Mk. 62 Pf.
[149] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Herrn
Alwin $Helms$ in Hamburg.
Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre
1898 wurden 6037, insgesamt bereits über 74000 Stellen vermittelt. Die
$Pensionskasse$ für Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung
umfaßte Ende 1898 7355 Mitglieder, einschließlich 1851 Ehefrauen;
das Kassenvermögen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und
$Begräbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162
Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermögensbestand
185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Unterstützungskommission für
Bedürftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Außerdem besitzt
der Verein eine Abteilung für $Fortbildung$ und eine solche für
$Geselligkeit$.
In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der
$Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit
im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß
er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen
Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen
Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin
findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der
Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die
Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche
Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen
ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht
begünstigt.
Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein
eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer
Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen
nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die
gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und
Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung
mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann
und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.
Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen
beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen
ausgesprochen.
Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe
um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den
Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für
bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung,
für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und
Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.
Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung
fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe,
verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche
der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben
betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.
Der Verein besitzt in dem »Hamburger Vereinsblatt« ein eigenes Organ.
c) $Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.$[150].
Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31.
Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777
ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474
Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.
[150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn
L. $Schäfer$ in Frankfurt a. M.
Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner
Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen
Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen,
sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche
und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege
des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der
Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren
Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind
u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische
und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek,
Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und
Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.
Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die
Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen
behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die
»Diskussionsabteilung«, die stark besucht war, hat sich mit solchen
Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein
Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische
Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft
und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen
Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das
Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.
d) $Kaufmännischer Verein in Mannheim$[151].
Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten
als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen
Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des
kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes
und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke
erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften
und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und
Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand
betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine
Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen
und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen.
[151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem
Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen
angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als
außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere
selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können
beitreten.
Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692
außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug
41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771
Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen
Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt
Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei
Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit
volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die
Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gävernitz$ Vortragscyklen über
die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.
e) $Kaufmännischer Verein Union in Bremen$[152].
Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem
Umstande, daß er dem »Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine«
angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus
eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der
Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, »seinen
Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit
finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge
und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung«, doch nimmt die
letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die
der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden
durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die
sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie
und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen.
Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt
ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist
eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch,
eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der
Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der
Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert
und 1281 Gehülfen waren.
[152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
f) $Kaufmännischer Verein München$[153].
Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898
2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche
Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im
allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des
kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung,
Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek
und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein
wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser
Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände
politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit
ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende
Mitglieder.
[153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der
Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge.
Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche,
doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen
Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt
außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse,
deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine
Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch
Nichtmitgliedern offen steht.
g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].
Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen.
Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von
einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft
der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem
die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung
gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: »Verein zur
Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener« am 24. Juni 1840 mit
180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein
Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844
beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten.
Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt
wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen
Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar
1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch
äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein
die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes
Grundstück.
[154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die
Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel,
Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.
Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden,
dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in
kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität
und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder
verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden
Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als
außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen
werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder
tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins
angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und
bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder
geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation
von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder
erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder
waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.
Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber
ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse
Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen
finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für
Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der
Verein die Stellenvermittelung.
Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme
der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für
Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.
h) $Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche
Angestellte$[155].
Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen
wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den
vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften
verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst
rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach
bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit,
Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage
gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch
Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder
in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu
unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser
Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat-
und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische
Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und
Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als
eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen
Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende,
vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein
einen Turnzirkel und einen Sängerbund.
[155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Aber der Verein ist bei diesen $humanitären$ Bestrebungen nicht
stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere
$gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an
Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen
Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den
Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung
des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer
Schiedsgerichte beteiligt.
Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den
»Mitteilungen für weibliche Angestellte«. Die Mitgliederzahl, die bei
der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist
seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf
10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und
Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen
waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: »unter
Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als
Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen
angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere
längere Ausbildung erfordert.« Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3
Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38
Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898
4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.
Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen
Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen,
Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg,
Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.
* * * * *
Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande
kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine,
die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im
Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen
die wichtigsten hier genannt sein.
i) $Verband deutscher Handlungsgehülfen$[156].
Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858
der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am
1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende
und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.
[156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen
»eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung
des Kaufmannsstandes« und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner
Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung,
Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-,
Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber
daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer
Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im
allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle
politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein
hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes
Vereinshaus.
Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und
die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen-
und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von
denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk.
59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine
besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376
Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September
1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung
eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich
gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei
Versicherungen. Er besitzt in den »Verbandsblättern -- Kaufmännische
Reform« ein eigenes Organ.
Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für
die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb
die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben
an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er
über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage
der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit,
Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.
k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].
Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach
seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung
der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher
Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung;
4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und
Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen
und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer
Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung
der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung
altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch
geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren
Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.
[157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.
Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der
Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht
erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und
Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes
Mitglied beitreten kann.
Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene
Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung
erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40.
Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen
Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das
anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus
ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33
Handelskammern beigetreten sind.
Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337
unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das
Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen
802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf.
auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den
Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds.
Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und
Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich,
z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den
Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder
durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist
die »Post reisender Kaufleute Deutschlands« mit einer Auflage von 10200.
l) $Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin$[158].
Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck,
Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige
oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten
die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche
Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer
Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk.
beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus
Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der
außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42
Pf. Der Verein hat in den »Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins
in Berlin« ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.
[158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
B. Die neuere Richtung.
Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung
der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und
der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere
Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich
mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz
tritt.
Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung
getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen
Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung
innegehalten:
a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].
Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung
und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren
grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder
thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch
den Statuten bezweckt der Verein »den Schutz und die Förderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«.
[159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.
Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:
1. durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den
Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen
und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf
Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;
2. durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter
Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die
Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es
gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;