8. Vorschläge in Bezug auf Organisation zu machen.

Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist

folgende:

I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV.

Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und

Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie.

VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe

und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und

Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII.

Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie.

XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und

Maschinenindustrie.

Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt,

in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen

Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein,

deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen

Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft

vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren,

als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der

Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten

hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel

zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche

Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der

$Sozialdemokratie$ zu stellen.

An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:

Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr

schwach und bloß $Bildungs$- und $Unterstützungsvereine$ vorhanden

sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine

in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese

Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der

Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von

der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.

Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der

Gewerkschaft seiner Branche sein.

Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbündeten

Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon

vorläufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$

für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem

Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach

Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen

sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes

vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter

abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern

umgestaltet werden.

$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden,

die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat.

Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt

werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen

sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche

nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher

anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission

noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren,

wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete

Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die

Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden.

Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei

Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.

Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von

den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.

Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer

Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des

1. Mai zu empfehlen. --

War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation

gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große

Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs

noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an

regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.

Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den

einzelnen Kronländern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894

und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg,

Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und

Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in $Vertrauensmännern$,

denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen

wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.

Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu

der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte,

eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung

in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission

für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große

Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w.

eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten

Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements

des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission,

als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine

zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu

geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen

Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind,

vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht

Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen

gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen

Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission

empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär

der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Eröffnungssitzung vom

26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung

der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles

daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen.

In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen

von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des

Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn

begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die

Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in

Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen

wesentlich anderen Gang genommen hat.

[40] Vgl. unten.

Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt

lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene

$Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation:

»Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,« müsse

vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: »Zuerst

der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum

Streik.«

Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den

$Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach

230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine.

Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 =

28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei

das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als »deutsch«

verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis

1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten

19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme

von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem

Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte

Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20%

auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine

haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung,

Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.

Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite österreichische

Gewerkschaftskongreß$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243

Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem

mündlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfaßte die Organisation

Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten

Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer

Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge

wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900

Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde »Die Gewerkschaft« ins Leben

gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der

Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei

namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten.

Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei

Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der

Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei

Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen

Gewerkschaften war anwesend.

Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die $Organisation$

in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf

aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation

beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden,

die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden

zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe

sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als

Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung

der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt

werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht

darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar

sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und

lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen

eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß

schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer,

Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit

der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist.

Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen,

Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens

an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen

Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall

aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung

von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht

gestatteten, »allgemeine (gemischte) Gewerkschaften« zugelassen werden.

Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf

hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle

innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen

müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht

aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure

sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union

zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den

Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war,

daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit

38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die

Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen

nicht abgegeben waren.

Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie

gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in

scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht

einmal zum Worte zuließen.

Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der

Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die

Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen,

bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener

Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß

die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung

untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen »allgemeinen

Gewerkschaften« gestrichen.

Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen

$tschechischen Sekretärs$ bei der Gewerkschaftskommission. Für diese

Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als

Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils

einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da

die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede

berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch

unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission

selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war,

daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter,

der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die

tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren

Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten

und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was

weiter zu geschehen habe.

Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde

unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf

1 Kr. festgesetzt.

Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezüglichen Beschlüsse ist

folgender:

1. »Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die

aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder

Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten

Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder

Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die

Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.

2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das

ganze Reich zu erstrecken haben.

3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem

Industrieverbande.

4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und

Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der

Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen

und Unterrichten am Orte.

5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je

einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die

Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter

Oesterreichs.«

Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchführung

der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse

angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation

des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch

Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher

Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und

Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen

von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben,

Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden

organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen,

Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer

Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle

drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der

erforderlichen Vorarbeiten.

Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die $Streikfrage$. Man war

allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu

entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt

werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife

und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission

hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle

Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission

angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur

Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines

$Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen für jedes

Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte

jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen.

Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission

unterstützt werden.

Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds

und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man

befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis

der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine

längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem

»Streikfieber« entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die

Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission

die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die

Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung

der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten.

Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur

im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung

sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die

»Gewerkschaft« und die »Arbeiterzeitung«[41] bekannt zu machen. Durch

eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht

empfohlen.

[41] Das Organ der politischen Partei.

Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der

vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus

dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem

Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre

Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde

vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer

gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der

Gewerkschaften in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren völlige Aufhebung

und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange

dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter

die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die

Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.

Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich

eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen

Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu

zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.

Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der

eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die

Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche

Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an

der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten

ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und

die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu

vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.

Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden

Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die

sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der

Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der

Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. --

Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen

Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige

$statistische Angaben$.

Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund

50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich

wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit

20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz

entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in

Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer

Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.

Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien

abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war,

zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern

nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.

Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz

wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf

591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit

27000 Mitgliedern.

Die »Gewerkschaft« veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von

750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für

den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:

Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der

fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung

auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:

Spaltenüberschriften:

A = Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter

B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter

C = Prozentsatz

-------------------------------------------------------------------

$Berufsgruppen$ || A | B || C

---------------------------------------++---------+-------++-------

Polygraphische Gewerbe || 21375 | 8258 || 38,77

Eisenbahn- und Postdienst || 122318 | 17851 || 14,60

Industrie der Steine und Erden || 119974 | 7591 || 6,33

Metallindustrie || 246023 | 14867 || 6,04

Berg- und Hüttenwesen || 139769 | 7710 || 5,50

Handel || 287283 | 14719 || 5,32

Industrie der Holz- und Schnitzstoffe || 163400 | 6673 || 4,08

Papier- und Lederindustrie || 57411 | 2070 || 3,60

Baugewerbe || 252900 | 3251 || 1,68

Textilindustrie || 399938 | 6265 || 1,56

Chemische Industrie || 19312 | 281 || 1,45

Bekleidungsindustrie || 383339 | 6614 || 1,07

Nahrungsmittelindustrie || 317600 | 3319 || 1,04

Sonstige Gewerbe || 123693 | 3375 || 2,71

---------------------------------------++---------+-------++-------

|| 2654335 | 88826 || 3,30

Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder,

darunter 3501 Frauen.

Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den

Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen

Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900

Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.

Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten,

von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich

die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach

ergiebt sich folgende Tabelle:

Spaltenüberschriften:

A = Gewerkschaften

B = Ortsgruppen

C = Bildungsvereine

D = Zusammen

------------------------------------------------------

$Kronland$ || A | B | C || D

---------------------------++-----+-----+-----++------

Niederösterreich: Wien || 85 | 110 | 33 || 228

" Provinz || 2 | 109 | 34 || 141

Oberösterreich || 14 | 6 | 14 || 34

Böhmen || 91 | 152 | 322 || 465

Mähren || 39 | 56 | 72 || 167

Schlesien || 11 | 6 | 14 || 31

Galizien || 10 | -- | 1 || 11

Bukowina || 2 | -- | -- || 2

Steiermark || 24 | 28 | 5 || 57

Tirol || 11 | 8 | 17 || 36

Vorarlberg || 4 | 10 | 7 || 21

Krain || 5 | 1 | 3 || 9

Kärnten || 7 | 3 | 5 || 15

Triest und Istrien || 1 | -- | -- || 1

Salzburg || 7 | 1 | 3 || 11

---------------------------++-----+-----+-----++------

Zusammen || 313 | 490 | 527 || 1330

Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.

Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen

$Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88

fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen

in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%,

Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung

10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen

Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch

113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der

Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.

Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf

113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf

24124,46 fl.

Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ für den Zeitraum vom

1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr.,

die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für

Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die

gewerkschaftliche $Presse$ umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2

slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren

(gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die »Gewerkschaft«.

Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte

beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der

Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die

Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700)

für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern

gezahlt. Die »Gewerkschaft« erschien in 53000 Exemplaren.

Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser

Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der

Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller

Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet

wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe

23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge

gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt

und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen,

bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die »Gewerkschaft«

würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.

Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der

österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar

1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften

beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen

Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und

Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll

aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens

und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache

herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. --

In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die

gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die

Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England,

Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch

die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mögen

deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.

Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in

Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene

Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die

abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.

1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I.

österreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150

Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen

Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus

Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände

der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2.

Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer

Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz

Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen

für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein

solches in böhmischer Sprache erscheinen.

[42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll

herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.

2. Die $Berg$- und $Hüttenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9.

Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch

45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich

durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung

betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung;

2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die

Organisation der Fachpresse.

[43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll

herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr.

Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und

Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz

Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung

von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben

ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds,

Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde

hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu

verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre.

Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen

Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx

abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins

wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In

der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß

der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch

45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen

fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche

Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung

der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze

Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.

3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische

$Metallarbeiterkongreß$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus

43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter;

2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4.

Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll

ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den

einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen

Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden,

und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.

[44] Die Verhandlungen sind als Broschüre herausgegeben von $Ludwig

Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage.

Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde

das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen

von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein

Verbandsorgan begründet.

4. Der II. österreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde

vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von

106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale

und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen

Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4.

Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines

einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich

nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die

Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben

dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen

ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende

»Schneiderzeitung« als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll

die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch

auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache

Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai

einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.

[45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien.

Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln können.

5. Die $Bäcker$[46] haben den I. österreichisch-ungarischen

Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt

wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation,

Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit

und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen,

Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und

Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände

gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein

Organisationskomitee eingesetzt.

[46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in

Wien 1891 und 1893 erschienen.

Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April

1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener

Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der

Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt,

indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über

»Zentralismus« sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden

stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer

Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen

Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte,

Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit,

Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts,

Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale

Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die

Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation

für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und

einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll

ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer

selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die

bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung

mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt

werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der

Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.

Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3.

Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht.

Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes,

insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden

Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der

Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben

forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung

der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen,

Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht.

Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den

Generalstreik ins Auge zu fassen.

Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den

verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der

Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie

begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und

ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der $Arbeiter in den

Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren

die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und

Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte,

2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.

[47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der

Administration des »Zeitgeist« erschienen.

6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die

Gründung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten

Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am

25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig

begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain,

Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch

18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie

Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des

Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des

Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend.

Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich

fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung

erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit

den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen,

doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere

Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen

Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die

Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein

der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband

zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß

man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und

Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken

und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und

Religion sollen ausgeschlossen sein.

[48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der »Einigkeit«

erschienen.

Der Ausdruck »verwandte Berufe« ward absichtlich nicht näher bestimmt,

um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte

die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten,

zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu

sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des

Verbandsorgans »Die Einigkeit« wünschten, was aber abgelehnt wurde.

Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse,

Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger

Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines

Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.

7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frühesten eine Organisation,

indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker

und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und

ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von

der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos

gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte

sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung

eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren

angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881

als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des

gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht

zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien

1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der

Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des

Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen

Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die

Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt,

und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn

konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten

Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die

endgültige Begründung des »$Verbandes der Vereine der Buchdrucker und

Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs$« erfolgen. Die

dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina,

Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg,

Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540

Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten

war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe

auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897

hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande

beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.

[49] Das Material verdanke ich dem »Verbande der Vereine der

Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs«.

Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894-96, 2. für 1896, 3. für 1897

sind im Verlage des Verbandes erschienen.

Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande

zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für

Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720

fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für

Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige

Unterstützungen 2929 fl.

Der Verband besitzt außer dem »Vorwärts« noch drei Verbandsorgane

in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem

ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen

Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft

getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen

Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl

enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien

eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in

gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten.

Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission

angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt

die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden

Zahlen ergiebt. Es gab

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 91 / 323 题