Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist
folgende:
I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV.
Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und
Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie.
VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe
und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und
Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII.
Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie.
XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und
Maschinenindustrie.
Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt,
in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen
Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein,
deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen
Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft
vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren,
als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der
Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten
hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel
zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche
Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der
$Sozialdemokratie$ zu stellen.
An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:
Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr
schwach und bloß $Bildungs$- und $Unterstützungsvereine$ vorhanden
sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine
in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese
Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der
Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von
der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.
Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der
Gewerkschaft seiner Branche sein.
Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbündeten
Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon
vorläufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$
für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem
Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach
Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen
sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes
vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter
abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern
umgestaltet werden.
$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden,
die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat.
Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt
werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen
sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche
nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher
anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission
noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren,
wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete
Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die
Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden.
Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei
Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.
Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von
den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.
Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer
Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des
1. Mai zu empfehlen. --
War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation
gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große
Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs
noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an
regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.
Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den
einzelnen Kronländern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894
und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und
Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in $Vertrauensmännern$,
denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen
wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.
Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu
der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte,
eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung
in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission
für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große
Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w.
eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten
Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements
des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission,
als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine
zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu
geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen
Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind,
vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht
Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen
gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen
Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission
empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär
der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Eröffnungssitzung vom
26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung
der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles
daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen.
In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen
von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des
Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn
begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die
Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in
Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen
wesentlich anderen Gang genommen hat.
[40] Vgl. unten.
Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt
lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene
$Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation:
»Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,« müsse
vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: »Zuerst
der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum
Streik.«
Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den
$Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach
230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine.
Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 =
28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei
das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als »deutsch«
verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis
1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten
19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme
von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem
Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte
Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20%
auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine
haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung,
Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.
Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite österreichische
Gewerkschaftskongreß$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243
Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem
mündlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfaßte die Organisation
Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten
Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer
Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge
wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900
Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde »Die Gewerkschaft« ins Leben
gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der
Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei
namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten.
Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei
Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der
Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei
Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen
Gewerkschaften war anwesend.
Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die $Organisation$
in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf
aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation
beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden,
die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden
zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe
sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als
Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung
der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt
werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht
darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar
sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und
lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen
eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß
schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer,
Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit
der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist.
Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen,
Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens
an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen
Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall
aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung
von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht
gestatteten, »allgemeine (gemischte) Gewerkschaften« zugelassen werden.
Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf
hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle
innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen
müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht
aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure
sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union
zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den
Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war,
daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit
38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die
Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen
nicht abgegeben waren.
Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie
gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in
scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht
einmal zum Worte zuließen.
Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der
Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die
Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen,
bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener
Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß
die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung
untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen »allgemeinen
Gewerkschaften« gestrichen.
Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen
$tschechischen Sekretärs$ bei der Gewerkschaftskommission. Für diese
Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als
Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils
einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da
die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede
berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch
unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission
selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war,
daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter,
der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die
tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren
Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten
und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was
weiter zu geschehen habe.
Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde
unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf
1 Kr. festgesetzt.
Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezüglichen Beschlüsse ist
folgender:
1. »Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die
aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder
Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten
Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder
Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die
Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.
2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das
ganze Reich zu erstrecken haben.
3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem
Industrieverbande.
4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und
Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der
Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen
und Unterrichten am Orte.
5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je
einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die
Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter
Oesterreichs.«
Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchführung
der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse
angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation
des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch
Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher
Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und
Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen
von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben,
Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden
organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen,
Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle
drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der
erforderlichen Vorarbeiten.
Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die $Streikfrage$. Man war
allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu
entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt
werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife
und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission
hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle
Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission
angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur
Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines
$Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen für jedes
Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte
jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen.
Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission
unterstützt werden.
Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds
und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man
befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis
der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine
längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem
»Streikfieber« entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die
Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission
die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die
Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung
der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten.
Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur
im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung
sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die
»Gewerkschaft« und die »Arbeiterzeitung«[41] bekannt zu machen. Durch
eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht
empfohlen.
[41] Das Organ der politischen Partei.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der
vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus
dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem
Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre
Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde
vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer
gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der
Gewerkschaften in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren völlige Aufhebung
und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange
dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter
die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die
Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.
Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich
eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen
Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu
zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.
Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der
eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die
Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche
Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an
der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten
ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und
die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu
vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.
Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden
Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die
sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der
Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.
Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der
Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. --
Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen
Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige
$statistische Angaben$.
Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund
50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich
wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit
20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz
entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in
Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer
Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.
Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien
abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war,
zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern
nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.
Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz
wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf
591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit
27000 Mitgliedern.
Die »Gewerkschaft« veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von
750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für
den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:
Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der
fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung
auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften:
A = Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter
B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter
C = Prozentsatz
-------------------------------------------------------------------
$Berufsgruppen$ || A | B || C
---------------------------------------++---------+-------++-------
Polygraphische Gewerbe || 21375 | 8258 || 38,77
Eisenbahn- und Postdienst || 122318 | 17851 || 14,60
Industrie der Steine und Erden || 119974 | 7591 || 6,33
Metallindustrie || 246023 | 14867 || 6,04
Berg- und Hüttenwesen || 139769 | 7710 || 5,50
Handel || 287283 | 14719 || 5,32
Industrie der Holz- und Schnitzstoffe || 163400 | 6673 || 4,08
Papier- und Lederindustrie || 57411 | 2070 || 3,60
Baugewerbe || 252900 | 3251 || 1,68
Textilindustrie || 399938 | 6265 || 1,56
Chemische Industrie || 19312 | 281 || 1,45
Bekleidungsindustrie || 383339 | 6614 || 1,07
Nahrungsmittelindustrie || 317600 | 3319 || 1,04
Sonstige Gewerbe || 123693 | 3375 || 2,71
---------------------------------------++---------+-------++-------
|| 2654335 | 88826 || 3,30
Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder,
darunter 3501 Frauen.
Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den
Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen
Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900
Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.
Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten,
von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich
die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach
ergiebt sich folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften:
A = Gewerkschaften
B = Ortsgruppen
C = Bildungsvereine
D = Zusammen
------------------------------------------------------
$Kronland$ || A | B | C || D
---------------------------++-----+-----+-----++------
Niederösterreich: Wien || 85 | 110 | 33 || 228
" Provinz || 2 | 109 | 34 || 141
Oberösterreich || 14 | 6 | 14 || 34
Böhmen || 91 | 152 | 322 || 465
Mähren || 39 | 56 | 72 || 167
Schlesien || 11 | 6 | 14 || 31
Galizien || 10 | -- | 1 || 11
Bukowina || 2 | -- | -- || 2
Steiermark || 24 | 28 | 5 || 57
Tirol || 11 | 8 | 17 || 36
Vorarlberg || 4 | 10 | 7 || 21
Krain || 5 | 1 | 3 || 9
Kärnten || 7 | 3 | 5 || 15
Triest und Istrien || 1 | -- | -- || 1
Salzburg || 7 | 1 | 3 || 11
---------------------------++-----+-----+-----++------
Zusammen || 313 | 490 | 527 || 1330
Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.
Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen
$Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88
fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen
in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%,
Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung
10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen
Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch
113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der
Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.
Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf
113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf
24124,46 fl.
Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ für den Zeitraum vom
1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr.,
die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für
Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die
gewerkschaftliche $Presse$ umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2
slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren
(gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die »Gewerkschaft«.
Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte
beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der
Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die
Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700)
für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern
gezahlt. Die »Gewerkschaft« erschien in 53000 Exemplaren.
Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser
Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der
Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller
Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet
wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe
23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge
gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt
und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen,
bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die »Gewerkschaft«
würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.
Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der
österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar
1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften
beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen
Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und
Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll
aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens
und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache
herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. --
In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die
gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die
Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England,
Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch
die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mögen
deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.
Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in
Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene
Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die
abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.
1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I.
österreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150
Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen
Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus
Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände
der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2.
Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer
Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz
Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen
für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein
solches in böhmischer Sprache erscheinen.
[42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.
2. Die $Berg$- und $Hüttenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9.
Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch
45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich
durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung
betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung;
2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die
Organisation der Fachpresse.
[43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr.
Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und
Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz
Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung
von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben
ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds,
Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde
hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu
verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre.
Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen
Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx
abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins
wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In
der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß
der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch
45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen
fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche
Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung
der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze
Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.
3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische
$Metallarbeiterkongreß$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus
43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter;
2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4.
Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll
ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den
einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen
Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden,
und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.
[44] Die Verhandlungen sind als Broschüre herausgegeben von $Ludwig
Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage.
Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde
das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen
von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein
Verbandsorgan begründet.
4. Der II. österreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde
vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von
106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale
und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen
Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4.
Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines
einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich
nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die
Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben
dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen
ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende
»Schneiderzeitung« als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll
die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch
auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache
Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai
einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.
[45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien.
Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln können.
5. Die $Bäcker$[46] haben den I. österreichisch-ungarischen
Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt
wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation,
Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit
und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen,
Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und
Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände
gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein
Organisationskomitee eingesetzt.
[46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in
Wien 1891 und 1893 erschienen.
Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April
1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener
Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der
Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt,
indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über
»Zentralismus« sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden
stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer
Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen
Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte,
Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit,
Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts,
Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale
Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die
Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation
für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und
einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll
ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer
selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die
bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung
mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt
werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der
Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.
Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3.
Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht.
Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes,
insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden
Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der
Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben
forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung
der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen,
Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht.
Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den
Generalstreik ins Auge zu fassen.
Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den
verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der
Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie
begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und
ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der $Arbeiter in den
Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren
die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und
Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte,
2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.
[47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der
Administration des »Zeitgeist« erschienen.
6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die
Gründung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten
Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am
25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig
begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain,
Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch
18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie
Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des
Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des
Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend.
Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich
fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung
erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit
den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen,
doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere
Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen
Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die
Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein
der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband
zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß
man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und
Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken
und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und
Religion sollen ausgeschlossen sein.
[48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der »Einigkeit«
erschienen.
Der Ausdruck »verwandte Berufe« ward absichtlich nicht näher bestimmt,
um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte
die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten,
zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu
sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des
Verbandsorgans »Die Einigkeit« wünschten, was aber abgelehnt wurde.
Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse,
Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger
Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines
Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.
7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frühesten eine Organisation,
indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker
und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und
ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von
der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos
gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte
sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung
eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren
angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881
als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des
gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht
zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien
1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der
Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des
Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen
Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die
Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt,
und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn
konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten
Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die
endgültige Begründung des »$Verbandes der Vereine der Buchdrucker und
Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs$« erfolgen. Die
dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina,
Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg,
Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540
Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten
war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe
auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897
hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande
beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.
[49] Das Material verdanke ich dem »Verbande der Vereine der
Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs«.
Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894-96, 2. für 1896, 3. für 1897
sind im Verlage des Verbandes erschienen.
Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande
zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für
Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720
fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für
Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige
Unterstützungen 2929 fl.
Der Verband besitzt außer dem »Vorwärts« noch drei Verbandsorgane
in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem
ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen
Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft
getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen
Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl
enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien
eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in
gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten.
Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission
angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt
die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden
Zahlen ergiebt. Es gab