Landgerichtsrat.
$Jena$,
$Verlag von Gustav Fischer$.
1900.
Alle Rechte vorbehalten.
Vorwort.
Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen
Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages
über die Gewerkschaften daran ging, mich näher mit dem Gegenstande
und der darüber bestehenden Litteratur zu beschäftigen, fand ich
eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den
Vorwurf machen, daß zu wenig Bücher geschrieben würden. Sollte man da
glauben, daß über eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung,
deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern
übereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht,
aus dem man sich zusammenhängend über sie unterrichten könnte! Man
möge mich nicht mißverstehen. Ich will gewiß nicht das Verdienst
der Werke von $Brentano$, $Lexis$, $Sartorius von Waltershausen$,
$Berghoff-Ising$, $Schmöle$, des Ehepaares $Webb$ u. a., deren Arbeiten
dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf
ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschränkt, und ich trete
ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lücke
unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, daß sie $kein
zusammenhängendes Werk über die Gewerkschaftsbewegung aufweist$.
Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares
Bedürfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die
Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß gerade bei uns in Deutschland die
Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen
können, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse
zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch
diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie
ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder
wenigstens gleichgültig gegenüberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden
müssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale
Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen
werden muß.
Die bezeichnete Lücke auszufüllen ist der Zweck meines Buches.
Ich habe versucht, so vollständig, wie es mir möglich war, alles
Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche
Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschränkung auf
einzelne Länder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, daß eine solche
Arbeit nicht nur den Nutzen einer äußeren Zusammenfassung bietet,
insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschäftigen
wollen, die Mühe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch
zu arbeiten, sondern einen höheren Wert hat, denn, wie in allen
jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen
Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen
Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene
Ausprägung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur
durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse gelangen.
Aber die Aufgabe, die ich zu lösen hatte, bestand doch nicht etwa, wie
es nach dem bisher Gesagten scheinen könnte, lediglich darin, das in
den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen,
vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung
erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr großer Teil
des Gesamtgebietes. Es ist zunächst $räumlich$ begrenzt, denn es
beschränkt sich auf die fünf Länder: England, Frankreich, Nordamerika,
Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der übrigen Länder giebt
es nichts als zerstreute Aufsätze in einzelnen Zeitschriften. Aber
zu dieser räumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des
Landes, das uns am meisten interessiert, nämlich Deutschlands, noch
eine $inhaltliche$ hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk
von $Schmöle$ über die $sozialdemokratischen Gewerkschaften$ stellt
sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu
umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich
die stärkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr
noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, für
die es an einer litterarischen Bearbeitung völlig oder fast völlig
fehlt.
Zu diesen Organisationen gehören zunächst die $Hirsch-Duncker$'schen
$Gewerkvereine$. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die
sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen
Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein
ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche
Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze
Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den
Gewerkschaften im engsten Sinne zählen kann, die aber nicht allein
unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der
Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den
gewerkschaftlichen Bildungen rechnen muß. Wie in der Natur, so giebt
es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die
karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich
noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr
oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete.
Neben Vereinigungen, die sich ausdrücklich als Gewerkvereine oder
Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die
aber dennoch unverkennbare Berührungspunkte mit ihnen haben. Sie
sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich
aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften
entwickeln werden. Zu ihnen gehören neben den $evangelischen$ und
$katholischen Arbeitervereinen$ vor allem eine Reihe $kaufmännischer
Organisationen$, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen
Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich
haben auch vielfach staatliche und private $Beamte$ das Bedürfnis
einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch
Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne
des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezählt; aber sie befinden
sich nicht allein in abhängiger Stellung, sondern diese unterscheidet
sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters,
insbesondere ist sie regelmäßig weder eine dauernd gesicherte, noch
hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so daß
für die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenüber deren
Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.
Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte
gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf
unsere Beachtung und müssen ihren Platz finden in einem Buche,
welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick über die gesamte
Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine große Schwierigkeit
verbunden, nämlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind
jene Vereinigungen, wie ich ausführte, nicht völlig ausgereifte
Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente
nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche
Stufe der Entwickelung, welches Maß von gewerkschaftlichen Momenten
ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen
oder unberücksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht möglich,
dies grundsätzlich zu bestimmen, sondern es muß dabei ein gewisses
subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht
den Anspruch erhebe, es überall zutreffend ausgeübt zu haben. Ich bin
völlig darauf gefaßt, daß mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen,
daß mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht berücksichtigt
habe, während sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt
hätten, wie andere. Ich werde solche Ergänzungen gern entgegennehmen
und, sofern sich einmal das Bedürfnis einer zweiten Auflage geltend
machen sollte, sie gewissenhaft verwerten.
Giebt es über die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige
kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der übrigen
im Vorstehenden bezeichneten Organisationen völlig an allgemein
zugänglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein für die
Materialbeschaffung auf private Bemühungen angewiesen, sondern vor
Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen,
abgesehen von zufälligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege
etwas erfahren. Ich muß deshalb, obgleich ich mich an die am besten
orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos
in liebenswürdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Möglichkeit
zugeben, daß mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein
könnte.
Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, völlig
jungfräulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein
für einzelne Länder, sondern auch, namentlich in Deutschland, für
große Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen
Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der $internationalen
Organisation$. Es liegt auf der Hand, daß die gewerkschaftliche
Entwickelung nicht in die Grenzpfähle der einzelnen Staaten eingeengt
werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung
von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand
erhoben, daß durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die
Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmöglich gemacht werde. Wenn dies nicht
in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen
entwickelten Ländern, sondern überall in gleichem Maße geschieht, wenn
man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika
und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings
lebhaft an die Heine'sche Erzählung von den beiden edlen Polen, von
denen keiner wollte, daß der andere für ihn zahle und die deshalb
beide schließlich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber
immerhin ist nicht zu bestreiten, daß die Produktionsbedingungen in den
Kulturländern einem natürlichen Ausgleichungsbedürfnisse unterworfen
sind und daß die Industrie eines Landes geschädigt werden müßte, wenn
die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der
übrigen Länder ein gewisses Maß überschreiten würde. Aus diesem Grunde
ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg
haben, grundsätzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen.
Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein völlig
unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als
das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst
in den eingeweihtesten Kreisen fast völlig unbekannt geblieben.
Das scheint eine kühne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewiß
die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des
sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zählen, und von
beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, für das
ich hiermit öffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine
derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklärt,
daß eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern,
eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mühe verlohne, sich
mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschäftigen.
Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich
vollständige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in
den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit
doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen
Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen
beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter
Gebiete für mich in Anspruch nehmen.
Soviel über die $Arbeiterorganisationen$. Aber je länger ich mich mit
ihnen beschäftigte, um so mehr wurde mir klar, daß ich mich nicht
auf sie beschränken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe
lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in
ihnen einen höhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen
wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrängt, sobald
man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken läßt, ist der, daß
die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner,
die in gleichartigen Verhältnissen leben, nicht auf willkürlicher
Neigung beruht, sondern einem inneren Bedürfnisse der Entwickelung
unserer wirtschaftlichen Verhältnisse entspringt. Es wäre ja auch
wunderbar, wenn es anders sein sollte. In früheren Jahrhunderten, als
die Beziehungen der Staatsbürger untereinander unendlich viel einfacher
und übersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den
seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen.
Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und
verworrener werden, das Bedürfnis nach Organisation geringer sein?
Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von früher
überkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese
Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil
der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden
hätte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine
Lücke, und das innere Bedürfnis, diese Lücke auszufüllen, ist die
Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und
Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung
vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der
große Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung
in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der
Zunftverfassung wie des Manchestertums überwunden, so liegt es nahe,
gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe
zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus
diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten
angepaßt ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen
Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand,
daß die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschränken kann. Auch
die $Unternehmer$ haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre
frühere Organisation verloren, ohne daß doch das Erfordernis einer
solchen beseitigt wäre. Es ist ja möglich, daß das Bedürfnis der
Zusammenfassung zu Verbänden, die das gemeinsame Interesse verfolgen,
bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der
einzelne Unternehmer schon für sich allein widerstandsfähiger ist,
und daraus mag es sich erklären, daß im allgemeinen die Arbeiter den
Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem
diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts übrig, als
denselben Weg einzuschlagen.
Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen,
wollte ich zeigen, daß die Vertretung der Interessen der Arbeit als
volkswirtschaftlichen Faktors gegenüber denjenigen des Kapitals und
der Konsumtion, kurz, daß die »Organisation der Arbeit«, wie man es
vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den
Thatsachen widerspiegelt, so mußte ich auch die $Vereinigungen der
Unternehmer$ berücksichtigen.
Aber hier bot sich eine große Schwierigkeit, wenngleich rein äußerer
Art, nämlich die Rücksicht auf den Umfang des Buches. Hätte ich die
Organisation der Unternehmer in derselben Ausführlichkeit behandeln
wollen, wie diejenige der Arbeiter, so würde der Stoff in dem Maße
angewachsen sein, daß er in einem Bande nicht hätte bewältigt werden
können; damit aber würde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner
ganzen Anlage zugeschnitten ist, nämlich die Verbreitung in größeren
Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu
vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen
ganz zu verzichten, war nicht möglich. Wie schon bemerkt, liegt der
leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch
dasselbe beweisen will, in dem Satze, daß der einzige Weg, um zu einer
durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und
sozialen Verhältnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit,
d. h. der $beiden$ an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und
der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht
Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen
Zuständen zu gelangen. Für diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor
das Verhältnis zwischen den beiden Klassen der Bevölkerung, die
sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenüberstehen, nämlich
zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb möglich ist, die
Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie für
dieses Verhältnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser
systematischer Fehler übrig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend
formeller Bedeutung, er beeinträchtigt nicht den Hauptzweck des Buches
und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschränkung in Kauf
genommen werden.
In der That ist diese Scheidung leichter durchführbar, als es
zunächst scheinen könnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches
Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nämlich einerseits
hinsichtlich der $Herstellung$ und andererseits hinsichtlich des
$Absatzes$. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz
zu den $Konsumenten$, aber nicht zu den $Arbeitern$ als solchen;
zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers
lediglich im Rahmen der $Produktion$, insofern die Erfüllung der
Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die
Produktionskosten erhöht. Es ergiebt sich hieraus, daß diejenigen
Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes
befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen.
Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschöpft,
vielmehr muß sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie
schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen
in ein Verhältnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies
alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion
in ihren verschiedenen Stadien zu ermöglichen. Dazu gehören also außer
den Arbeitern vor allem die $Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe$.
Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der
Herstellung für die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die
Einrichtungen des $Staates$ in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete
der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen »Vereine zum Schutze der
wirtschaftlichen Interessen«, ebenso wie die Kartelle und Syndikate
befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer
nach allen diesen Richtungen, also gegenüber den Konsumenten,
den Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe und den staatlichen
Behörden. Wenn wir deshalb für unseren Zweck uns auf diejenigen
Unternehmerorganisationen beschränken, welche die Beziehungen zu den
Arbeitern berühren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des
Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber
immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein völlig scharfer und
begrifflich bestimmter, der erkennen läßt, was rechts oder links liegt.
Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurückkommen
müssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die
verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser über dasjenige, was er
zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darüber aussprechen zu sollen,
zumal dadurch die Wahl des $Titels$ berührt wird. Ich habe in diesem
den Ausdruck »Arbeitgeber« und nicht »Unternehmer« gebraucht, weil in
ihm das Verhältnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings
war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgemäß
viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer
Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschränken. Lediglich die in
neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen »Antistreikvereine«, die
sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für ganz Deutschland
zusammengeschlossen haben, während andere alle Arbeitgeber eines
bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen
als einziges Ziel die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern, bei
den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in
den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit. Vereine, die sich ein
weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich überall da berücksichtigt, wo
die Wahrung der Interessen gegenüber den Arbeitern in dem Statute zum
Ausdruck kommt.
[1] Vgl. S. 516 ff.
Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit
den Beziehungen zu der Arbeiterschaft überhaupt befassen, zu erwähnen
und das Wesentlichste über sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen
Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten
zurückgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt
möglich gewesen, die angestrebte Vollständigkeit zu erreichen. Auch
hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, über die
Kartelle und Syndikate giebt es solche in völlig ausreichendem Maße,
und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten,
aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern
haben weder in Deutschland noch in anderen Ländern bisher irgendwelche
litterarische Behandlung gefunden.
War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschließlich auf den
Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine
weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen
wünschen nämlich zum Teil nicht, daß über ihre Einrichtungen etwas in
die Oeffentlichkeit dringt. $Brentano$, den ich um seine Unterstützung
bat, schreibt mir: »Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die
wahren geheimen Gesellschaften.« So habe ich denn auf meine Anfragen
zum großen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort
erhalten.
Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden
Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollständigkeit
anstandslos eingeräumt, aber ich konnte mich nicht entschließen, wegen
dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrücken. Ist
auch der Abschnitt über die Organisation der Arbeitgeber gewissermaßen
ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch
einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen.
Dazu kommt, daß die Unvollständigkeit hier nicht von solcher Bedeutung
ist, wie es scheinen könnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie
mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben,
den Leser über alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu
unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche
einer Organisation der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die hierbei
gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser
Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle
typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdrucke gelangt sind, und
daß dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu dürfen.
Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten
Hauptabschnittes, nämlich der $gemeinsamen Organisation von Arbeitern
und Unternehmern$. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche
von $Alfred Swaine$ über den ostschweizerischen Stickereiverband, dem
Buche von $Boissard$ über die französischen _syndicats mixtes_ und
einigen Arbeiten über die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder
Litteratur, so daß ich nur das bieten konnte, was mir durch private
Erkundigung zugänglich geworden ist. Ich muß deshalb auch hier die
Verantwortung für die Vollständigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen.
Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden
Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale: