Je dreißig Familien wählen sich alljährlich einen Vorsteher; in der
alten Landessprache heißt er Syphogrant, in der jüngeren Phylarch. Zehn
Syphogranten mit ihren Familien unterstehen einem Vorgesetzten, der
jetzt Protophylarch genannt wird, in alten Zeiten aber Tranibore hieß.
Schließlich ernennen die Syphogranten in ihrer Gesamtheit, zweihundert
an der Zahl, auch den Bürgermeister. Nachdem sie sich eidlich
verpflichtet haben, den nach ihrer Ansicht Tüchtigsten zu wählen,
ernennen sie auf Grund geheimer Abstimmung einen der vier Bürger, die
ihnen das Volk namhaft macht, zum Bürgermeister; jedes Stadtviertel
wählt nämlich einen und schlägt ihn dem Senat vor. Das Amt wird auf
Lebenszeit verliehen, wenn dem nicht der Verdacht entgegensteht, es
gelüste den Inhaber nach Alleinherrschaft. Die Traniboren wählt man
jährlich, doch wechselt man mit ihnen nicht ohne triftige Gründe. Die
übrigen Beamten werden alle auf ein Jahr gewählt. Alle drei Tage, im
Bedarfsfalle bisweilen auch öfter, kommen die Traniboren mit dem
Bürgermeister zu einer Beratung zusammen, besprechen Stadtangelegenheiten
und entscheiden rasch etwa vorliegende Privatstreitigkeiten, die
übrigens ganz selten sind. Zu den Senatssitzungen werden regelmäßig zwei
Syphogranten hinzugezogen, die jeden Tag wechseln; dabei ist vorgesehen,
daß keine städtische Angelegenheit entschieden wird, über die nicht drei
Tage vor der Beschlußfassung im Senat verhandelt worden ist. Außerhalb
des Senats oder der Volksversammlungen über allgemeine Angelegenheiten
zu beraten, ist bei Todesstrafe verboten. Diese Bestimmung soll eine
tyrannische Unterdrückung des Volkes und eine Änderung der Verfassung
durch eine Verschwörung des Bürgermeisters und der Traniboren
erschweren. Und eben deshalb wird auch jede wichtige Angelegenheit vor
die Versammlungen der Syphogranten gebracht; diese besprechen sie mit
den Familien, beraten dann unter sich und teilen ihre Entscheidung dem
Senat mit. Zuweilen kommt die Sache vor den Rat der ganzen Insel. Auch
ist es eine Gewohnheit des Senats, über einen Antrag nicht gleich an dem
Tage zu beraten, an dem er zum ersten Male eingebracht wird, sondern die
Verhandlung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Es soll nämlich
niemand unbedachtsam mit dem herausplatzen, was ihm zuerst auf die Zunge
kommt, und dann mehr auf die Verteidigung seiner Ansicht als auf das
Interesse der Stadt bedacht sein. Auch soll niemand das Gemeinwohl der
Erhaltung der guten Meinung von seiner Person opfern, in einer Art
sinnloser und verkehrter Scham, weil er sich nicht merken lassen will,
daß er es im Anfang an der nötigen Voraussicht hat fehlen lassen,
während er doch von vornherein darauf hätte bedacht sein müssen, lieber
überlegt als rasch zu sprechen.