Die Obrigkeiten

Je dreißig Familien wählen sich alljährlich einen Vorsteher; in der

alten Landessprache heißt er Syphogrant, in der jüngeren Phylarch. Zehn

Syphogranten mit ihren Familien unterstehen einem Vorgesetzten, der

jetzt Protophylarch genannt wird, in alten Zeiten aber Tranibore hieß.

Schließlich ernennen die Syphogranten in ihrer Gesamtheit, zweihundert

an der Zahl, auch den Bürgermeister. Nachdem sie sich eidlich

verpflichtet haben, den nach ihrer Ansicht Tüchtigsten zu wählen,

ernennen sie auf Grund geheimer Abstimmung einen der vier Bürger, die

ihnen das Volk namhaft macht, zum Bürgermeister; jedes Stadtviertel

wählt nämlich einen und schlägt ihn dem Senat vor. Das Amt wird auf

Lebenszeit verliehen, wenn dem nicht der Verdacht entgegensteht, es

gelüste den Inhaber nach Alleinherrschaft. Die Traniboren wählt man

jährlich, doch wechselt man mit ihnen nicht ohne triftige Gründe. Die

übrigen Beamten werden alle auf ein Jahr gewählt. Alle drei Tage, im

Bedarfsfalle bisweilen auch öfter, kommen die Traniboren mit dem

Bürgermeister zu einer Beratung zusammen, besprechen Stadtangelegenheiten

und entscheiden rasch etwa vorliegende Privatstreitigkeiten, die

übrigens ganz selten sind. Zu den Senatssitzungen werden regelmäßig zwei

Syphogranten hinzugezogen, die jeden Tag wechseln; dabei ist vorgesehen,

daß keine städtische Angelegenheit entschieden wird, über die nicht drei

Tage vor der Beschlußfassung im Senat verhandelt worden ist. Außerhalb

des Senats oder der Volksversammlungen über allgemeine Angelegenheiten

zu beraten, ist bei Todesstrafe verboten. Diese Bestimmung soll eine

tyrannische Unterdrückung des Volkes und eine Änderung der Verfassung

durch eine Verschwörung des Bürgermeisters und der Traniboren

erschweren. Und eben deshalb wird auch jede wichtige Angelegenheit vor

die Versammlungen der Syphogranten gebracht; diese besprechen sie mit

den Familien, beraten dann unter sich und teilen ihre Entscheidung dem

Senat mit. Zuweilen kommt die Sache vor den Rat der ganzen Insel. Auch

ist es eine Gewohnheit des Senats, über einen Antrag nicht gleich an dem

Tage zu beraten, an dem er zum ersten Male eingebracht wird, sondern die

Verhandlung auf die nächste Sitzung zu verschieben. Es soll nämlich

niemand unbedachtsam mit dem herausplatzen, was ihm zuerst auf die Zunge

kommt, und dann mehr auf die Verteidigung seiner Ansicht als auf das

Interesse der Stadt bedacht sein. Auch soll niemand das Gemeinwohl der

Erhaltung der guten Meinung von seiner Person opfern, in einer Art

sinnloser und verkehrter Scham, weil er sich nicht merken lassen will,

daß er es im Anfang an der nötigen Voraussicht hat fehlen lassen,

während er doch von vornherein darauf hätte bedacht sein müssen, lieber

überlegt als rasch zu sprechen.

Utopia(#26971) · 第 11 / 17 题