Vorrede.
Alleerdurchlauchtister, grossmaechtigster,
unueberwindlichster Kaiser, allergnaedigster Herr! Als Eure
Kaiserlich Majestaet kurz verschienener [abgelaufener] Zeit
einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnaediglich
ausgeschrieben mit Anzeige und ernstem Begehr, von Sachen,
unsern und und des christlichen Namens Erbfeind, den Tuerken,
betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hilfe stattlich
widerstanden, auch wie der Zwiespalte halben in dem heiligen Glauben
und der christlichen Religion gehandelt moege werden, zu ratschlagen
und Fleiss anzukehren, alle eines jeglichen Gutduenken, Opinion und
Meinung zwischen uns selbst in Liebe und Guetigkeit zu hoeren, zu
ersehen und zu erwaegen und dieselben zu einer einigen christlichen
Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles, so zu beiden Teilen
nicht recht ausgelegt oder gehandelt waere, abzutun und durch uns
alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und
wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle
in einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit zu leben;
Und wir, die unten benannten Kurfuerst und Fuersten samt
unsern Verwandten, gleich andern Kurfuersten, fuerstne und Staenden
dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir
sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.
Und alsdann auch E. K. M. zu untertaenigster Folgtuung
beruehrten E. K. M. Ausschreibens und demselben gemaess dieser
Sache halben, den Glauben beruehrend, an Kurfuersten, Fuersten,
und Staende insgemein gnaediglich, auch mit hoechstem Fleiss und
erenstlich begehrt, dass ein jeglicher vermoege vorgemeldeten E.
K. M. Ausschreibens sein Gutduenken, Opinion und Meinung derselben
Irrungen, Zwiespalte und Missbraeuche halben usw. zu Deutsch und
Latein in Schrift stellen und ueberantworten sollte; darauf dann
nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E. K. M. an vergangenem
Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil
das Unsere vermoege E. K. M. Vortrags in Deutsch und Latein auf
heute, Freitag, uebergeben: hierum und E. K. M. zu untertaenigstem
Gehorsam ueberreichen und uebergeben wir unserer Pfarrherren,
Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnks, was
und welchergestalt sie aus Grund goettlicher Heiliger Schrift un
insern Landen, Fuerstentuemern, Herrschaften, Staedten und Gebieten
predigen, lehren, halten und Unterrlicht tun.
Und sind gegen E. K. M., unsern allegnaedigsten Herrn, wir
in aller Untertaenigkeit erboetig, so die andern Kurfuersten,
Fuersten und Staende dergleichen gezwiesachte schriftliche
Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt
auch tun werden, dass wir uns mit ihren Leibden und ihnen gern von
von bequemen, gleich maessigen Wegen unterreden und derselben
soviel der Gleichheit nach immer moeglich, vereinigen wollen,
damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen
und Gebrechen zwischenuns selbst in Liebe und Guetigkeit
gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren
Religion, wie wir alle unter einem Christo sind und streiten
und Christum bekennen sollen, alles nach Laut ostgemeldeten
E. K. M. Ausschreibens und nach goettlicher Wahrheit gefuehrt
moegen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmaechtigen mit
hoechster Demut anrufen und bitten wollen, seine goettliche Gnade
dazu zu verliehen. Amen.
Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den
Kurfuersten, Fuersten und Staenden des andern Teils die Handlung
vermassen, wie E. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in
Liebe und Guetigkeit bequeme Handlung nicht [*vermag ("bequeme
Handlung unter uns selbst in iebe und Guetigkeit") nicht] versangen
noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das
mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein
kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere
Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber
christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus
nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich,
um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und
vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer
schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des
Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu
Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten
Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,
dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des
kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und
vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer
schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des
Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu
Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten
Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,
dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des
kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten
und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu
Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium
belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar
erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem
Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss
waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht
geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu
handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum
ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen
sollte.
Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller
Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf
ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen
Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten,
durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern
Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von
wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form
verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der
wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder
nachfolgende Handlung (es werden den diese zwiespaltigen Sachen
endlich in Liebe und Guetigkeit, laut E. K. M. Ausschreibens,
gehoert, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit
verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit oeffentlich
bezeugen und protestieren. Und sind das unsere und der Unsern
Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach
folgt.
Der I. Artikel. Von Gott.
Erstlich wird eintraechtiglich gelehrt und gehalten, laut des
Beschlusses Concilii Nicaeni, dass ein einig goettlich Wesen sei,
welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch
drei Personen in demselben einigen goettlichen Wesen, gleich
gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist,
alle drei ein goettlich Wesen, ewig, ohne Stuecke, ohne Ende,
unermesslicher Macht, Weisheit und Guete, ein Schoepfer und
Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch
das Wort Persona verstanden nicht ein Stueck, nicht eine
Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst besteht, wie denn
die Vaeter in dieser Sache dies Wort gebraucht haben.
Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel
zuwider sind, als Manichaei, die zwei Goetter gesetzt haben, einen
boesen und einen guten; item Valentiniani, Ariani, Eunomiani,
Mahometisten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue,
so nur eine Person setzen und von diesen zweien, Wort und Heiligem
Geist, Sophisterei machen und sagen, dass es nich muessen
unterscheidene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort
oder Stimme, und der Heilige Geist sei erschaffene Regung in
Creaturen.
Der II. Artikel. Von der Erbsuende.
Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle
Menschen, so natuerlich geboren werden, in Suenden empfangen und
geboren werden, das ist, dass sie alle von Mutterliebe an voll
boeser Lust und Reigung sind und keine wahre Gottesfurcht, keinen
wahren Glauben an Gott von Nature haben koennen; das auch dieselbe
angeborne Seuche und Erbsuende wahrhaftiglich Suende sei und
verdamme alle die unter ewigen Gotteszorn, so nicht durch die
Taufe und Heiligen Geist wiederum neugeboren werden.
Hieneben werden verworfen die Pelagianer und andere, so die
Erbsuende nicht fuer Suende haben, damit sie die Natur fromm
machen durch natuerliche Kraefte, zu Schmach dem Leiden und
Verdienst Christi.
Der III. Artikel. Von dem Sohne Gottes.
Item, es wird gelehrt, dass Gott der Sohn sei Mensch
geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und dass die
zwei Naturen, goettliche und menschliche, in einer Person, also
unzertrennlich vereinigt, ein Christus sind, welcher wahrer Gott
und Mensch ist, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt,
gestorben und begraben, dass er ein Opfer waere nicht allein fuer
die Erbsuende, sondern auch fuer alle andern Suenden, und Gottes
Zorn versoehnte.
Item, dass derselbe Christus sei abgestiegen zur Hoelle,
wahrhaftig am dritten Tage von den Toten auferstanden, aufgefahren
gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, dass er ewig herrsche ueber
alle Kreaturen und regiere, dass er alle, so an ihn glauben, durch
den Heiligen Geist heilige, reinige, staerke und troeste, ihnen
auch Leben und allerlei Gaben und Gueter austeile und [sie] wider
den Teufel und wider die Suende schuetze und beschirme.
Item, dass derselbe Herr Christus endlich wird oeffentlich
kommen, zu richten die Lebendigen und die Toten usw., laut des
Symboli Apostolorum.
Der IV. Artikel. Von der Rechtfertigung.
Weiter wird gelehrt, dass wer Vergebung der Suenden und
Gerechtigkeit vor Gott nicht erlangen moegen durch unser
Verdienst, Werke und Genugtun, sondern dass wir Vergebung der
Suenden bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden, um
Christus' willen, durch den Glauben, so wir glauben, dass
Christus fuer uns gelitten hat, und dass uns um seinetwillen die
Suenden vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird.
Denn diesen glauben will Gott fuer Gerechtigkeit vor ihm halten
und zurechnen, wie St. Paulus sagt zu den Roemern am 3. und 4.
Der V. Artikel. Vom Predigtamt.
Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt
eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben, dadurch er, als
durch Mittel, den Heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo
und wann er will, in denen, so das Evangelium hoeren, wirkt,
welches da lehrt, dass wir durch Christus' Verdienst, nich durch
unser Verdienst, einen gnaedigen Gott haben, so wir solches
glauben.
Und werden verdammt die Wiedertaufer und andere, so lehren,
dass wir ohne das leibliche Wort des Evangelii den Heiligen Geist
durch eingene Bereitung, Gedanken und Werke erlangen.
Der VI. Artikel. Vom neuen Gehorsam.
Auch wird gelehrt, dass solcher Glaube gute Fruechte und
gute Werke bringen soll, und dass man muesse gute Werke tun,
allerlei, so Gott geboten hat, um Gottes willen, doch nicht auf
solche Werke zu vertrauen, dadurch Gnade vor Gott zu verdienen.
Denn wer empfangen Vergebung der Suenden und Gerechtigkeit durch
den Glauben an Christum, wie Christus selbst sprict Luk. 17, 10:
"So ihr dies alles getan habt, sollt ihr sprechen: Wir sind
untuechtige Knechte." Also lehren auch die Vaeter. Den Ambrosius
spricht: "Also ist's beschloffen bei Gott, dass, wer an Christum
glaubt, selig sei und nicht durch Werke, sondern allein durch den
Glauben, ohne Verdienst, Vergebung der Suenden habe."
Der VII. Artikel. Von der Kirche.
Es wird auch gelehrt, dass allezeit muesse eine heilige
christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung
aller Glaeubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und
die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden.
Denn dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen
Kirche, dass da eintraechtiglich nach reinem Verstand das
Evangelium gepredigt und die Sakramente dem goettlichen Wort
gemaess gereicht werden. Und ist nicht not zu wahrer Einigkeit
der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichfoermige
Zeremonien, von der Menschen eingesetzt, gehalten werden; wie
Paulus spricht Eph. 4, 5. 6: "Ein Leib, ein Geist, wie ihr
berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs; ein Herr, ein
Glaube, eine Taufe."
Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei.
Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts
anderes ist denn die Versammlung aller Glaeubigen und Heiligen,
jedoch dieweil in diesem Leben viel falsche Christen und Heuchler
sind, auch oeffentliche Suender unter den Frommen bleiben, so
sind die Sakramente gleichwohl kraeftig, obschon die Priester,
dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind; wie denn Christus
selbst anzeigt Matth. 23,2: "Auf dem Stuhl Mosis sitzen die
Phariseer" usw.
Derhalben werden die Donatisten und alle andern verdammt,
so anders halten.
Der IX. Artikel. Von der Taufe.
Von der Taufe wird gelehrt, dass sie noetig sei, und dass
dadurch Gnade angeboten werde, dass man auch die Kinder taufen
soll, welche durch solche Taufe Gott ueberantwortet und
gefaellig werden.
Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, welche lehren,
dass die Kindertaufe nicht recht sei.
Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.
Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, dass wahrer
Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des
Brots und Weins im Abendmahl gegenwaertig sei und da ausgeteilt
und genommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen.
Der XI. Artikel. Von der Beichte.
Von der Beichte wird also gelehrt, dass man in der Kirche
privatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll;
wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missetat und Suenden
zu erzaehlen, dieweil doch solches nicht moeglich ist, Ps.
19, 13: "Wer kennt die Missetat?"
Der XII. Artikel. Von der Busse.
Von der Busse wird gelehrt, dass diejenigen, so nach der
Taufe gesuendigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Busse kommen,
moegen Vergebung der Suenden erlangen, und ihnen die Abolution
von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre,
rechte Busse eigentlich, Reue und Leid oder Schrecken haben ueber
die Suende und doch daneben glauben an das Evangelium und
Absolution, dass die Suenden vergeben und durch christum Gnade
erworben sei; welcher Glaube wiederum das Herz troestet und
zufrieden macht. Danach soll auch Besserung folgen, und dass
man von Suenden lasse; denn dies sollen die Fruechte der Busse
sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: "Wirket rechtschaffene
Fruechte der Busse."
Hier werden verworfen die, so lehren, dass diejenigen, so
einst [einmal] sind fromm geworden, nicht wieder fallen moegen.
Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die
Absolution denen, so nach der Taufe gesuendigt hatten, weigerten.
Auch werden die verworfen, so nicht lehren, dass man durch
Glauben Vergebung der Suenden erlange, sondern durch unser
Genugtun.
Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.
Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, dass die
Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, dass sie Zeichen
seien, dabei man aeusserlich die Christen kennen moege, sondern
dass es Zeichen und Zeugnisse sind goettliches Willens gegen uns,
unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu staerken; derhalben
sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so
man's im Glauben empfaengt und den Glauben dadurch staerkt.
Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.
Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der
Kirche oeffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen
soll ohne ordentlichen Beruf.
Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.
Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man
diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und
zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse
Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei,
dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch
Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle
Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man
dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der
Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien
Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der
Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und
fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.
Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.
Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle
Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute
Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass
Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne
Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten
Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen,
rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte
Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.
Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der
Obangezeigten keines christlich sei.
Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich
Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen
und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein
rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube
an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich,
zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des
Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und
Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als
wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche
Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf,
beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit
untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne
Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende
nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den
Menschen. Act. 5, 29.
Der XVII. Artikel. Von der Wiederkunst Christi zum Gericht.
Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am
Juengsten Tage kommen wird, zu richten, und alle toten
auferwecken, den Glaeubigen und Auserwaehlten ewiges Leben und
ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel
in die Hoelle und ewige Strafe verdammen [wird].
Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, so lehren,
dass die Teufel und [die] verdammten Menschen nicht ewige Pein
und Qual haben werden.
Item, hier werden verworfen etlich juedische Lehren, die
sich auch jetzund ereignen, dass vor der Auferstehung der Toten
eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen
vertilgen werden.