German Text

Vorrede.

Alleerdurchlauchtister, grossmaechtigster,

unueberwindlichster Kaiser, allergnaedigster Herr! Als Eure

Kaiserlich Majestaet kurz verschienener [abgelaufener] Zeit

einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnaediglich

ausgeschrieben mit Anzeige und ernstem Begehr, von Sachen,

unsern und und des christlichen Namens Erbfeind, den Tuerken,

betreffend, und wie demselben mit beharrlicher Hilfe stattlich

widerstanden, auch wie der Zwiespalte halben in dem heiligen Glauben

und der christlichen Religion gehandelt moege werden, zu ratschlagen

und Fleiss anzukehren, alle eines jeglichen Gutduenken, Opinion und

Meinung zwischen uns selbst in Liebe und Guetigkeit zu hoeren, zu

ersehen und zu erwaegen und dieselben zu einer einigen christlichen

Wahrheit zu bringen und zu vergleichen, alles, so zu beiden Teilen

nicht recht ausgelegt oder gehandelt waere, abzutun und durch uns

alle eine einige und wahre Religion anzunehmen und zu halten, und

wie wir alle unter einem Christo sind und streiten, also auch alle

in einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit zu leben;

Und wir, die unten benannten Kurfuerst und Fuersten samt

unsern Verwandten, gleich andern Kurfuersten, fuerstne und Staenden

dazu erfordert: so haben wir uns darauf dermassen erhoben, dass wir

sonder Ruhm mit den ersten hierher gekommen.

Und alsdann auch E. K. M. zu untertaenigster Folgtuung

beruehrten E. K. M. Ausschreibens und demselben gemaess dieser

Sache halben, den Glauben beruehrend, an Kurfuersten, Fuersten,

und Staende insgemein gnaediglich, auch mit hoechstem Fleiss und

erenstlich begehrt, dass ein jeglicher vermoege vorgemeldeten E.

K. M. Ausschreibens sein Gutduenken, Opinion und Meinung derselben

Irrungen, Zwiespalte und Missbraeuche halben usw. zu Deutsch und

Latein in Schrift stellen und ueberantworten sollte; darauf dann

nach genommenem Bedacht und gehaltenem Rat E. K. M. an vergangenem

Mittwoch ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Teil

das Unsere vermoege E. K. M. Vortrags in Deutsch und Latein auf

heute, Freitag, uebergeben: hierum und E. K. M. zu untertaenigstem

Gehorsam ueberreichen und uebergeben wir unserer Pfarrherren,

Prediger und ihrer Lehren, auch unsers Glaubens Bekenntnks, was

und welchergestalt sie aus Grund goettlicher Heiliger Schrift un

insern Landen, Fuerstentuemern, Herrschaften, Staedten und Gebieten

predigen, lehren, halten und Unterrlicht tun.

Und sind gegen E. K. M., unsern allegnaedigsten Herrn, wir

in aller Untertaenigkeit erboetig, so die andern Kurfuersten,

Fuersten und Staende dergleichen gezwiesachte schriftliche

Uebergebung ihrer Meinung und Opinion in Latein und Deutsch jetzt

auch tun werden, dass wir uns mit ihren Leibden und ihnen gern von

von bequemen, gleich maessigen Wegen unterreden und derselben

soviel der Gleichheit nach immer moeglich, vereinigen wollen,

damit unser beiderseitiges, als Parte, schriftliches Vorbringen

und Gebrechen zwischenuns selbst in Liebe und Guetigkeit

gehandelt und dieselben Zwiespalte zu einer einigen wahren

Religion, wie wir alle unter einem Christo sind und streiten

und Christum bekennen sollen, alles nach Laut ostgemeldeten

E. K. M. Ausschreibens und nach goettlicher Wahrheit gefuehrt

moegen werden. Als [wie] wir denn auch Gott den Allmaechtigen mit

hoechster Demut anrufen und bitten wollen, seine goettliche Gnade

dazu zu verliehen. Amen.

Wo aber bei unsern Herren, Freunden und besonders den

Kurfuersten, Fuersten und Staenden des andern Teils die Handlung

vermassen, wie E. K. M. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in

Liebe und Guetigkeit bequeme Handlung nicht [*vermag ("bequeme

Handlung unter uns selbst in iebe und Guetigkeit") nicht] versangen

noch erspriesslich sein wollte, als doch an uns in keinem, das

mit Gott und Gewissen zu christlicher Einigkeit dienstlich sein

kann oder mag, erwinden soll; wie E. K. M. auch gemeldete unsere

Freunde, die Kurfuersten, Fuersten, Staende und ein jeder Liebhaber

christlicher Religionen, dem diese Sachen vorkommen, aus

nachfolgenden unsern und der Unsern Bekenntnissen gnaediglich,

um ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und

vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer

schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des

Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu

Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten

Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,

dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des

kaiseum ein Konzilium fleissigen und Anhaltung tun wollten; und

vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speier vermoege einer

schriftlichen Instruktion Kurfuersten, Fuersten und Staenden des

Reichs, durch E. K. M. Statthalter im Reich, Koeniglich Wuerden zu

Ungarn und Boehmen usw. samt E. K. M. Orator und verordneten

Kommissarien dies unter andern haben vortragen und anzeigen lassen,

dass E. K. M. derselben Statthalter, Amtsverwalter und Raete des

kaiserlichen Regiments, auch der abwesenden Kurfuersten, Fuersten

und Staende Botschafter, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu

Regensburg ersammelt gewesen, Gutduenken, das Generalkonzilium

belangend, nachgedacht und solches anzusetzen auch fuer fruchtbar

erkannt; und weil sich aber diese Sachen zwischen E. K. M. und dem

Papst zu gutem, christlichem Verstand schicken, dass E. K. M. gewiss

waere, dass durch den [*Papst das Generalkonzilium zu halten nicht

geweigert: so waere E. K. M. gnaediges Erbeiten zu fordern und zu

handeln, dass der] Papst solch Generalkonzilium neben E. K. M. zum

ersten auszuschreiben bewilligen und daran kein Mangel erscheinen

sollte.

Soerbieten gegen E. K. M. wir uns hiemit in aller

Untertaenigkeit und zum Ueberfluss, in beruehrtem Fall ferner auf

ein solch gemein, frei christlich Konzilium, darauf auf allen

Reichstagen, so E. K. M. bei Ihrer Regierung im Reich gehalten,

durch Kurfuersten, fuersten und Staende aus hohen und tapfern

Bewegungen geschloffen, an welches auch zusamt E. K M. wir uns von

wegen dieser grosswichtigsten Sache in rechtlicher Weise und Form

verschienener [abgelaufener] Zeit berufen und appelliert haben, der

wir hiemet nochmals anhaengig bleiben und uns durch diese oder

nachfolgende Handlung (es werden den diese zwiespaltigen Sachen

endlich in Liebe und Guetigkeit, laut E. K. M. Ausschreibens,

gehoert, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit

verglichen) nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit oeffentlich

bezeugen und protestieren. Und sind das unsere und der Unsern

Bekenntnisse, wie unterschiedlich von Artikel zu Artikel hernach

folgt.

Der I. Artikel. Von Gott.

Erstlich wird eintraechtiglich gelehrt und gehalten, laut des

Beschlusses Concilii Nicaeni, dass ein einig goettlich Wesen sei,

welches genannt wird und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch

drei Personen in demselben einigen goettlichen Wesen, gleich

gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist,

alle drei ein goettlich Wesen, ewig, ohne Stuecke, ohne Ende,

unermesslicher Macht, Weisheit und Guete, ein Schoepfer und

Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und wird durch

das Wort Persona verstanden nicht ein Stueck, nicht eine

Eigenschaft in einem andern, sondern das selbst besteht, wie denn

die Vaeter in dieser Sache dies Wort gebraucht haben.

Derhalben werden verworfen alle Ketzereien, so diesem Artikel

zuwider sind, als Manichaei, die zwei Goetter gesetzt haben, einen

boesen und einen guten; item Valentiniani, Ariani, Eunomiani,

Mahometisten und alle dergleichen, auch Samosateni, alte und neue,

so nur eine Person setzen und von diesen zweien, Wort und Heiligem

Geist, Sophisterei machen und sagen, dass es nich muessen

unterscheidene Personen sein, sondern Wort bedeute leiblich Wort

oder Stimme, und der Heilige Geist sei erschaffene Regung in

Creaturen.

Der II. Artikel. Von der Erbsuende.

Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle

Menschen, so natuerlich geboren werden, in Suenden empfangen und

geboren werden, das ist, dass sie alle von Mutterliebe an voll

boeser Lust und Reigung sind und keine wahre Gottesfurcht, keinen

wahren Glauben an Gott von Nature haben koennen; das auch dieselbe

angeborne Seuche und Erbsuende wahrhaftiglich Suende sei und

verdamme alle die unter ewigen Gotteszorn, so nicht durch die

Taufe und Heiligen Geist wiederum neugeboren werden.

Hieneben werden verworfen die Pelagianer und andere, so die

Erbsuende nicht fuer Suende haben, damit sie die Natur fromm

machen durch natuerliche Kraefte, zu Schmach dem Leiden und

Verdienst Christi.

Der III. Artikel. Von dem Sohne Gottes.

Item, es wird gelehrt, dass Gott der Sohn sei Mensch

geworden, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und dass die

zwei Naturen, goettliche und menschliche, in einer Person, also

unzertrennlich vereinigt, ein Christus sind, welcher wahrer Gott

und Mensch ist, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt,

gestorben und begraben, dass er ein Opfer waere nicht allein fuer

die Erbsuende, sondern auch fuer alle andern Suenden, und Gottes

Zorn versoehnte.

Item, dass derselbe Christus sei abgestiegen zur Hoelle,

wahrhaftig am dritten Tage von den Toten auferstanden, aufgefahren

gen Himmel, sitzend zur Rechten Gottes, dass er ewig herrsche ueber

alle Kreaturen und regiere, dass er alle, so an ihn glauben, durch

den Heiligen Geist heilige, reinige, staerke und troeste, ihnen

auch Leben und allerlei Gaben und Gueter austeile und [sie] wider

den Teufel und wider die Suende schuetze und beschirme.

Item, dass derselbe Herr Christus endlich wird oeffentlich

kommen, zu richten die Lebendigen und die Toten usw., laut des

Symboli Apostolorum.

Der IV. Artikel. Von der Rechtfertigung.

Weiter wird gelehrt, dass wer Vergebung der Suenden und

Gerechtigkeit vor Gott nicht erlangen moegen durch unser

Verdienst, Werke und Genugtun, sondern dass wir Vergebung der

Suenden bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden, um

Christus' willen, durch den Glauben, so wir glauben, dass

Christus fuer uns gelitten hat, und dass uns um seinetwillen die

Suenden vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird.

Denn diesen glauben will Gott fuer Gerechtigkeit vor ihm halten

und zurechnen, wie St. Paulus sagt zu den Roemern am 3. und 4.

Der V. Artikel. Vom Predigtamt.

Solchen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt

eingesetzt, Evangelium und Sakramente gegeben, dadurch er, als

durch Mittel, den Heiligen Geist gibt, welcher den Glauben, wo

und wann er will, in denen, so das Evangelium hoeren, wirkt,

welches da lehrt, dass wir durch Christus' Verdienst, nich durch

unser Verdienst, einen gnaedigen Gott haben, so wir solches

glauben.

Und werden verdammt die Wiedertaufer und andere, so lehren,

dass wir ohne das leibliche Wort des Evangelii den Heiligen Geist

durch eingene Bereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Der VI. Artikel. Vom neuen Gehorsam.

Auch wird gelehrt, dass solcher Glaube gute Fruechte und

gute Werke bringen soll, und dass man muesse gute Werke tun,

allerlei, so Gott geboten hat, um Gottes willen, doch nicht auf

solche Werke zu vertrauen, dadurch Gnade vor Gott zu verdienen.

Denn wer empfangen Vergebung der Suenden und Gerechtigkeit durch

den Glauben an Christum, wie Christus selbst sprict Luk. 17, 10:

"So ihr dies alles getan habt, sollt ihr sprechen: Wir sind

untuechtige Knechte." Also lehren auch die Vaeter. Den Ambrosius

spricht: "Also ist's beschloffen bei Gott, dass, wer an Christum

glaubt, selig sei und nicht durch Werke, sondern allein durch den

Glauben, ohne Verdienst, Vergebung der Suenden habe."

Der VII. Artikel. Von der Kirche.

Es wird auch gelehrt, dass allezeit muesse eine heilige

christliche Kirche sein und bleiben, welche ist die Versammlung

aller Glaeubigen, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und

die heiligen Sakramente laut des Evangelii gereicht werden.

Denn dieses ist genug zu wahrer Einigkeit der christlichen

Kirche, dass da eintraechtiglich nach reinem Verstand das

Evangelium gepredigt und die Sakramente dem goettlichen Wort

gemaess gereicht werden. Und ist nicht not zu wahrer Einigkeit

der christlichen Kirche, dass allenthalben gleichfoermige

Zeremonien, von der Menschen eingesetzt, gehalten werden; wie

Paulus spricht Eph. 4, 5. 6: "Ein Leib, ein Geist, wie ihr

berufen seid zu einerlei Hoffnung eures Berufs; ein Herr, ein

Glaube, eine Taufe."

Der VIII. Artikel. Was die Kirche sei.

Item, wiewohl die christliche Kirche eigentlich nichts

anderes ist denn die Versammlung aller Glaeubigen und Heiligen,

jedoch dieweil in diesem Leben viel falsche Christen und Heuchler

sind, auch oeffentliche Suender unter den Frommen bleiben, so

sind die Sakramente gleichwohl kraeftig, obschon die Priester,

dadurch sie gereicht werden, nicht fromm sind; wie denn Christus

selbst anzeigt Matth. 23,2: "Auf dem Stuhl Mosis sitzen die

Phariseer" usw.

Derhalben werden die Donatisten und alle andern verdammt,

so anders halten.

Der IX. Artikel. Von der Taufe.

Von der Taufe wird gelehrt, dass sie noetig sei, und dass

dadurch Gnade angeboten werde, dass man auch die Kinder taufen

soll, welche durch solche Taufe Gott ueberantwortet und

gefaellig werden.

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, welche lehren,

dass die Kindertaufe nicht recht sei.

Der X. Artikel. Vom heiligen Abendmahl.

Vom Abendmahl des Herrn wird also gelehrt, dass wahrer

Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des

Brots und Weins im Abendmahl gegenwaertig sei und da ausgeteilt

und genommen wird. Derhalben wird auch die Gegenlehre verworfen.

Der XI. Artikel. Von der Beichte.

Von der Beichte wird also gelehrt, dass man in der Kirche

privatam absolutionem erhalten und nicht fallen lassen soll;

wiewohl in der Beichte nicht not ist, alle Missetat und Suenden

zu erzaehlen, dieweil doch solches nicht moeglich ist, Ps.

19, 13: "Wer kennt die Missetat?"

Der XII. Artikel. Von der Busse.

Von der Busse wird gelehrt, dass diejenigen, so nach der

Taufe gesuendigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Busse kommen,

moegen Vergebung der Suenden erlangen, und ihnen die Abolution

von der Kirche nicht soll geweigert werden. Und ist wahre,

rechte Busse eigentlich, Reue und Leid oder Schrecken haben ueber

die Suende und doch daneben glauben an das Evangelium und

Absolution, dass die Suenden vergeben und durch christum Gnade

erworben sei; welcher Glaube wiederum das Herz troestet und

zufrieden macht. Danach soll auch Besserung folgen, und dass

man von Suenden lasse; denn dies sollen die Fruechte der Busse

sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: "Wirket rechtschaffene

Fruechte der Busse."

Hier werden verworfen die, so lehren, dass diejenigen, so

einst [einmal] sind fromm geworden, nicht wieder fallen moegen.

Dagegen werden auch verdammt die Novatiani, welche die

Absolution denen, so nach der Taufe gesuendigt hatten, weigerten.

Auch werden die verworfen, so nicht lehren, dass man durch

Glauben Vergebung der Suenden erlange, sondern durch unser

Genugtun.

Der XIII. Artikel. Vom Gebrauch der Sakramente.

Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, dass die

Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, dass sie Zeichen

seien, dabei man aeusserlich die Christen kennen moege, sondern

dass es Zeichen und Zeugnisse sind goettliches Willens gegen uns,

unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu staerken; derhalben

sie auch Glauben fordern und dann recht gebraucht werden, so

man's im Glauben empfaengt und den Glauben dadurch staerkt.

Der XIV. Artikel. Vom Kirchenregiment.

Vom Kirchenregiment wird gelehrt, dass niemand in der

Kirche oeffentlich lehren oder predigen oder Sakramente reichen

soll ohne ordentlichen Beruf.

Der XV. Artikel. Von Kirchenordnungen.

Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man

diejenigen halten, so ohne Suende moegen gehalten werden und

zum Frieden, zu guter Ordnung in der Kirche dienen, als gewisse

Feier, Feste und dergleichen. Doch geschieht Unterricht dabei,

dass man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als sei solch

Ding noetig zur Seligkeit. Darueber wird gelehrt, dass alle

Satzungen und Traditionen, von Menschen dazu gemacht, dass man

dadurch Gott versoehne und Gnade verdiene, dem Evangelio und der

Lehre vom Glauben an Christum entgegen sind; derhalben seien

Klostergeluebde und andere Tradtitionen von Unterschied der

Speise, Tage usw., dadurch man bemeint Gnade zu verdienen und

fuer Suenden genugzutun, untuechtig und wider das Evangelium.

Der XVI. Artikel. Von Polizei und weltlichem Regiment.

Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehrt, dass alle

Obrigkeit in der Welt und geordnete Regimente und Gestetze gute

Ordnung, von Gott geschaffen und eigesetzt sind; und dass

Christen moegen in Obrigkeit=, Fuersten= und Ricteramt ohne

Suende sein, nach kaiserlichen und andern ueblichen Rechten

Urteil und Recht sprechen, uebeltaeter mit dem Schwert strafen,

rechte Kriege fuehren, streiten, kaufen und verkaufen, aufgelegte

Eide tun, Eigenes haben, ehelich sein usw.

Hier werden verdammt die Wiedertaeufer, so lehren, dass der

Obangezeigten keines christlich sei.

Auch werden diejenigen verdammt, so lehren, dass christlich

Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich verlassen

und sich der vorberuehrten Stuecke aeussern, so doch dies allein

rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube

an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein aeusserlich,

zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des

Herzens und stoesst nicht um weltlich Regiment, Polizei und

Ehestand, sondern will, dass man solches alles halte als

wahrhaftige Ordnung [*Gottes], und insolchen Staenden christliche

Liebe und rechte, gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf,

beweise. Derhalben sind die Christen schuldig, der Obrigkeit

untertan und ihren Geboten gehorsam zu sein in allem, so ohne

Suende geschehen mag. Denn so der Obrigkeit Gebot ohne Suende

nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein denn den

Menschen. Act. 5, 29.

Der XVII. Artikel. Von der Wiederkunst Christi zum Gericht.

Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am

Juengsten Tage kommen wird, zu richten, und alle toten

auferwecken, den Glaeubigen und Auserwaehlten ewiges Leben und

ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel

in die Hoelle und ewige Strafe verdammen [wird].

Derhalben werden die Wiedertaeufer verworfen, so lehren,

dass die Teufel und [die] verdammten Menschen nicht ewige Pein

und Qual haben werden.

Item, hier werden verworfen etlich juedische Lehren, die

sich auch jetzund ereignen, dass vor der Auferstehung der Toten

eitel Heilige, Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen

vertilgen werden.

Die Augsburger Confession · 第 12 / 14 题