ORGAN DES GERMANISCHEN MUSEUMS.

1868. Nº. 10. October.

Wissenschaftliche Mittheilungen.

Zur Lage Böhmens beim Tode Kaiser Sigismund’s.

Mit dem Hinscheiden Kaiser Sigismund’s werden wir in einen der

gewichtigsten und bedeutungsvollsten Momente der deutschen

Geschichte eingeführt. Da mit diesem Fürsten zugleich die männliche

Nachkommenschaft des luxemburgischen Hauses erloschen war, so trat

für die Kurfürsten des Reiches die Nothwendigkeit ein, sich bei

Wiederbesetzung des kaiserlichen Thrones nach einer andern mächtigen

und angesehenen Familie umzusehen. Der Kaiser hinterließ nur eine

einzige Tochter; sie war vermählt an Albrecht, den Herzog von

Oesterreich aus der im besondern so genannten österreichischen Linie

des habsburgischen Hauses, und Sohn jenes Albrecht’s IV., welchen seine

Zeitgenossen das Wunder der Welt nannten. War diesem Fürsten auch, im

Vergleiche mit dem Gesammtbesitze der steierisch-kärntnischen Linie,

nur die kleinere Hälfte des habsburgischen Erbes zugefallen, so bildete

diese doch, bei ohnehin günstigerer Lage, ein in sich abgeschlossenes

und zusammenhängendes Gebiet. Albrecht konnte den Donaustrom, soweit

dieser überhaupt das österreichische Land durchströmte, sein eigen

nennen und hatte seinen Sitz in Wien, welches die Ereignisse schon seit

lange zum Mittelpunkte des östlichen Deutschlands auserkoren hatten.

Durch die Hand der Elisabeth erhielt Albrecht zunächst die Anwartschaft

auf Böhmen, welches Sigismund als Sprößling des königlichen Hauses

besessen hatte, und sodann auf Ungarn, welches demselben durch seine

erste Gemahlin Maria, die Erbin des Hauses Anjou, zugefallen war.

Nach langen verworrenen Händeln und blutigen Fehden, nach mancher

bedenklichen Wendung der Ereignisse, welche der mit lebensfrischer

Kraft emporstrebenden Schöpfung der Babenberger nicht selten den

Untergang drohten, schien endlich der Zeitpunkt gekommen, in welchem

die Ostmark an die Spitze der Donauländer treten, Böhmen und Ungarn zu

sich heranziehen und so eine Vereinigung, welche bis jetzt vergeblich

mit den Waffen erstrebt worden war, auf dem friedlichen Wege eines

glücklichen Ehebündnisses vollzogen werden sollte. Es fragte sich nur,

ob das, was menschliche Absicht und fürstlicher Ehrgeiz mit mühevoller

Sorgfalt und künstlicher Berechnung in zarten Fäden eingeleitet und

verknüpft hatten, auch von den Völkern ruhig hingenommen, oder nicht

vielmehr zum Feuerzeichen innerer Stürme und Umwälzungen erhoben

würde. Das Schicksal entschied sich für den letzteren Weg. Noch

ein Jahrhundert verfloß, ausgezeichnet durch großartige Charaktere

und gewaltige Ereignisse, durch welche das Leben der drei Nationen

bis in die untersten Schichten aufgewühlt wurde, bevor an den

östlichen Grenzmarken Deutschlands der österreichische Staat die

weltgeschichtliche Bedeutung erlangt hatte, welche ihm unter den

europäischen Mächten eine der ersten Stellen zuwies.

In Ungarn zwar machte sich der Uebergang ziemlich leicht und ohne

erhebliche Schwierigkeit. Obschon es an reizbarem Parteistoff im

Innern keineswegs fehlte und die osmanische Herrschaft unter Amurat

II. von Hadrianopel aus die bisherigen Beziehungen zu den benachbarten

Staaten stark zu lockern anfieng, so hatte man sich doch bald über

die Anerkennung der Tochter Sigismund’s als Königin von Ungarn

verständigt, zumal man damals noch, wie uns Szalay entwickelt hat,

ein einfaches Mittel fand, die Erbansprüche der Fürstin mit dem freien

Wahlrechte der Nation in Uebereinstimmung zu bringen. Der ungarische

Reichstag hatte überdem mit staatskluger Voraussicht die Gunst der

Umstände dazu benutzt, seine eigene Stellung, wie die Freiheiten der

Nation und die Gerechtsamen aller Stände und Körperschaften sicher zu

stellen und den neuen König Albrecht durch bindende Zusagen an die

Geschicke des Landes zu fesseln[173].

Anders in Böhmen. Die reaktionären Maßnahmen des Kaisers, welche

offenbar gegen die von ihm selber eingegangenen Verträge gerichtet

waren, hatten in der letzten Zeit das Mißtrauen der hussitischen

Parteien von neuem wach gerufen, und die Persönlichkeit Albrecht’s,

der zwar im Rufe eines zuverlässigen und redlichen Mannes stand, aber

zugleich für einen entschiedenen Anhänger der alten Kirche galt, war

nicht geeignet, ihre Besorgnisse zu verscheuchen. Schon vor dem Tode

Sigismund’s hatten sie ihre Blicke nach Polen gerichtet; jetzt trat

diese Hinneigung offen hervor, und an dem Wahltage selber kam es zu

stürmischen Auftritten. Zwar erhielt die habsburgische Partei, welche

namentlich auch unter den Reichsverwesern überwiegend vertreten war,

die Mehrheit für sich; aber nur mit der äußersten Mühe konnte sie

die immerhin sehr starke hussitische Minderheit vorläufig noch von

gewaltthätigen Schritten zurückhalten. Sie musste sich zur Annahme

von acht Artikeln verstehen, welche dem Herzoge von Oesterreich

gewissermaßen als Wahlcapitulation vorgelegt werden sollten, und von

deren Genehmigung die gegnerische Partei die Anerkennung Albrecht’s

als Königs von Böhmen abhängig machte[174]. Die Dinge hiengen demnach

noch immer sehr in der Schwebe, und die öffentlichen Zustände blieben

verhängnißvoll.

Es stand zu erwarten, daß Palacky diesem Zeitpunkte die sorgfältigste

Aufmerksamkeit zuwenden würde, und in der That hat er in seiner

Darstellung alle einzelne Bestandtheile und Momente berührt, welche uns

versteckte wie offenliegende Triebfedern der Parteien, die wechselnde

Stimmung der Gemüther und die nach außen wie nach innen zweifelhafte

Lage Böhmens vergegenwärtigen können. Aber auch den ungarischen

Geschichtschreibern ist die Wichtigkeit der damaligen, die spätere

Zeit vorbereitenden Ereignisse keineswegs entgangen. Namentlich

hat der gewissenhafte und gründliche Teleki, wenn schon von seinem

Standpunkte aus mit geringerer Ausführlichkeit, aber immer mit fester

Hand und deutlichem Ziele, die Fäden der Ereignisse aufgesucht, welche

sich zuerst auf böhmischem Boden entwickelten und nachmals auch auf

Ungarn einen bedeutenden Einfluß ausübten[175]. Eben deswegen bleibt

jede bis jetzt verborgen gebliebene Nachricht oder Mittheilung über

die bezeichnete Periode, möge sie nun festgestellte Thatsachen neu

bestätigen, oder anderweitige Beziehungen und Nebenumstände aufhellen,

von Bedeutung und geschichtlicher Wichtigkeit. Aus diesem Grunde

erlaube ich mir, eine in den Gegenstand einschlagende Orginalurkunde

zu veröffentlichen, welche in dem Archive des germanischen Museums

aufbewahrt wird.

Am Abende des 27. December 1437 nämlich, desselben Tages, an welchem

die Königswahl und die Vereinbarung mit der hussitischen Partei

stattgefunden hatte, erließen die Reichsverweser ein Sendschreiben an

den Kurfürsten von Sachsen, dessen wortgetreuer Inhalt der folgende ist:

Dem hochgeboren Fursten vnd hern hern Fridrichen herczogen zu Sassen

dez heiligen Romischen Reichs Erczmarschalk vnd kurfursten Lantgrauen

in Doringen vnd Marggrauen zu Meissen vnzern gnedigen lieben hern.

* * * * *

Hochgeborner Furst vnd Gnediger lieber her. Vnser willig dinst zuuor

mit begerung alles guten. Als ewer gnad nu villeicht mag vernomen

haben den cleglichen tod vnsers allerdurchluchtigisten hern keysers

vnd kunigs, dem got barmherczig sey, doran dann nicht allein vnserm

kunigreich, sunder der ganczen kristenheit großer vnrat erstanden ist,

haben wir frach solicher gerechtikeit vnser Erbfrawen von Osterreich,

vnd nach sulchen verschreibungen die die Cron zu Behem vnd das haws

von Osterreich zusamme haben, vff hewt disen tag Sy beide zu vnsern

kunig vnd kuniginn gewelet, als Sy dann ouch zu Hungarn eintrechticlich

erwelet sind, als wir des schrift gehabt haben, got sei gelobt. Und

wann wir bisz vff Ir beyder zukunfft, die obgotwil kurczlich sein wirt,

das landt zu Behem vnd seine zugehörung zuuerwesen geseczt sind, vnd

das meinen zuschuczen vnd zuschirmen, sunderlich ouch die land Eger vnd

Ellbogen, vnd ir stett vnd inwoner, nach dem vnd sy der Cron zu Behem

zugehören, vnd vil anfechtung haben, als wir vernemen, vnd dorumb so

bitten wir ewer gnad mit ernstem fleiße vnd begern, das Ir euch die

vorgenant lant, stett vnd inwoner, vnd was der Cron zugehöret, lasset

gütlich beuolhen sein, in helffet vnd ratet, ob sy ymandt beschedigen

oder angreiffen wolt, vnd ouch den ewern das zutun nicht gestattet. Und

wollet euch in guter nachperschafft beweisen vnd halten, das wir vnd

die lande mit euch vnd den ewern in guten willen beleiben mogen, vnd

nicht zu zwitrecht komen, als dann von solichem zugreiffen komen mocht.

Das wollen wir vmb ewer gnad gern verdienen, vnd des danknem sein.

Geben zu Prag, an sant Johans Ewangelisten tag.

Ulrich von Rozenberg. Menhard vom Newenhaus, Oberster Purggraf

zu Prag. Alsso von Sternberg. Peter von Michelsper(g). Hans von

Colowrat. Jan von Smyrzicz. Jan von Cunwald vndercamrer. Vnd

Burgermeister und Rate der Großen vnd Newen Stete zu Prage.

Das Jahr fehlt in der Urkunde; aber die deutliche Bezeichnung des

Tages, welcher mit den anderweitigen Angaben über den Tag der Wahl

Albrecht’s und Elisabethens übereinstimmt, sowie der übrige Inhalt

der Urkunde lassen über dasselbe nicht den mindesten Zweifel. Der

Brief, auf Papier geschrieben, war mit acht Petschaften versiegelt.

Eines derselben ist abgerissen, ein anderes verwischt und unkenntlich

geworden. Zwei Siegel scheinen dem Geschlechte der Rosenberge

anzugehören, ein anderes den Kolowrat. Das sechste zeigt einen

gespaltenen Schild mit geschlossenem Adlerflug auf dem Helme innerhalb

eines länglichen Vierpasses, und die Umschrift enthält die Worte: S.

Petr. Zmr. chatowitz. Vielleicht bezieht es sich auf Peter Zmrzlik,

welcher von Palacky unter den tüchtigen Mannen des Richterstandes

genannt wird[176]. Die beiden größern Petschafte sind diejenigen der

beiden Städte von Prag mit den entsprechenden Legenden: Secretum civium

Pragensium, und: Secretum novae civitatis Pragensis.

Der Fürst, an welchen das Schreiben gerichtet wurde, war Friedrich

der Friedfertige, Sohn Friedrich’s des Streitbaren, welchem nach dem

Erlöschen der wirttenbergischen Linie des askanischen Hauses seit 1423

die kurfürstliche Würde zugefallen war. Die an denselben gerichtete

Aufmahnung zur Handhabung der Ordnung in den Grenzgebieten darf kaum

als Mißtrauen gegen ihn selber ausgelegt werden, da dieser Fürst längst

schon seine Treue gegen das Luxemburger Haus thatsächlich bewiesen

hatte und dieselbe bald nachher auf’s neue bewährte. Das Schreiben,

welches schon im Allgemeinen eine gewisse Besorgniß und Unruhe über die

herrschende Stimmung verräth, faßt insbesondere die gegen Sachsen hin

gelegenen Landschaften Elnbogen und Eger in’s Auge, wo der Graf Kaspar

Schlick von Lažan reich begütert war. Worin nun aber gerade dort die

ruhestörerischen Vorgänge, welche das Schreiben im Auge hat, bestanden

haben mochten, ob in friedebrüchigen Einfällen und gewaltthätigen

Wegnahmen von Seiten des benachbarten sächsischen Adels, ob in geheimen

Aufstiftungen und Anfädelungen der hussitischen Partei, -- dieses

nachzuweisen und deutlich zu machen, muß ich dem Forscher und Kenner

der Specialgeschichte überlassen.

+Nürnberg.+

+A. Flegler.+

Die Reliquienbehälter in der Sammlung kirchlicher Alterthümer im

germanischen Museum.

Die Verehrung der Reliquien hat im Mittelalter den verschiedenen

Künsten, vorzugsweise der Goldschmiedekunst und ihren Schwestern,

der Kunst des Emaillierens, des Niello, aber auch fast allen

andern Künsten, so der Stickerei, der Kunst des Holzschnitzens

u. A., Gelegenheit gegeben, sich auf’s glänzendste zu bethätigen.

Die Aufzählung der kostbaren Gefäße zur Aufbewahrung der Reliquien

bildet in den Schatzverzeichnissen selbst weniger bedeutender Kirchen

lange Serien, und noch heute bewundern wir in Kirchen und Museen

manches überaus kostbare Stück. Die Reliquienbehälter zeigen die

allerverschiedensten Formen und alle denkbaren Dimensionen. Von der

gewaltigen Wallfahrts- oder Stiftskirche, oft blos als Aufbewahrungsort

der Reliquien gebaut, von den großen Prachtschreinen, in denen Reihen

von Reliquien und kleinen Gefäßen aufbewahrt wurden, bis zu den

größeren und kleineren sarg- oder hausartigen Kästchen und zu den

allerkleinsten, die man als Amulette am Hals trug, finden wir die

Reliquienbehälter in den verschiedensten Formen und Größen. Ja, man

verwendete nicht blos die dafür gefertigten Gefäße und Geräthe zur

Aufbewahrung von Reliquien; jedes kostbare Geräth, das man zur Hand

erhielt, wurde seiner Kostbarkeit wegen würdig befunden, als Hülle

für Reliquien zu dienen. So findet man eine Anzahl elfenbeinerner

oder holzgeschnitzter und bemalter Kästchen, deren höchst profane

Darstellungen sofort zeigen, daß sie nicht für kirchlichen Gebrauch

bestimmt waren, als Reliquienbehälter in Kirchen verwendet. Wir

begegnen selbst Töpfen und Trinkgefäßen, die Reliquien in sich bergen,

obwohl sie durch ihre rohe und einfache Form zeigen, daß ihnen so

ideale Bestimmung nicht beigelegt wurde, als man sie fertigte. Auch

orientalische Gläser, fremde Gold- und Seidenstoffe wurden zum

Reliquiendienste benützt.

Die Bedeutung der Reliquien war für jene Zeit eine sehr wichtige.

Wie wir heute Andenken an Freunde und Verwandte besonders in Ehren

halten, wie wir Blumen von den Gräbern unserer Lieben aufbewahren, wie

mancher Enthusiast die Schuhe oder Hüte großer Männer mit Verehrung

betrachtet, so das Mittelalter die theuern Ueberbleibsel derer, die

man als die größten Männer und Frauen verehrte, der Heiligen, die,

schon zu Gott aufgenommen, ihre Bitten mit den Gebeten der Menschen

vereinigen sollten, welche ihnen in ihren Resten Verehrung bewiesen.

Wie aber heute die Verehrung unserer Größen zu Uebertreibungen

führt, wie Speculationen auf die Leichtgläubigkeit in großer Zahl

vorgenommen werden, so hatte auch die große Verehrung für die

sichtbaren und greifbaren Andenken an die Heiligen zu förmlichem

Reliquienhandel getrieben. Ebenso hatte die Industrie eine große Zahl

von Reliquiengefäßen hervorgerufen, die, nicht für ganz bestimmte

Reliquien, sondern als Marktartikel in Masse gefertigt, weithin

versendet und von Kirchen und Privaten gekauft wurden, um darin ihre

Reliquien aufzubewahren. Solche Gefäße haben denn alle eine ähnliche

Form; daher auch die große Zahl fast ganz identischer, mindestens in

der Grundform gleicher Reliquiengefäße, die sich überall vorfinden,

während die auf eigene Bestellung gemachten Gefäße zur Aufnahme

bestimmter Reliquien durch eine unerschöpfliche Mannigfaltigkeit

der Formen, meist auch durch besonderen Reichthum und auserlesene

Kostbarkeit sich auszeichnen.

Die Sammlung des germanischen Museums bietet allerdings solcher

Kostbarkeiten nicht gerade viele, doch befinden sich unter den

Reliquiengefäßen manche, die einer eingehenderen Besprechung würdig

sind, und deren Veröffentlichung wol als willkommener Beitrag zur

Geschichte dieser Alterthümer zu betrachten ist.

Das größte und bedeutendste Denkmal dieser Art in der Museumssammlung

ist der große Schrein, in welchem ehemals die Reliquien des deutschen

Reiches Aufbewahrung fanden, der im Anzeiger, Jahrg. 1861, Sp. 437 ff.,

beschrieben und abgebildet ist, und von dem wir daher hier absehen,

ebenso wie von dem Reliquiarium, das auf Sp. 3 ff. des gegenwärtigen

Jahrganges besprochen wurde.

[Illustration: Fig. 1.]

Unter den übrigen Behältern tritt uns als ältester eine ovale, mit

flachgewölbtem Deckel versehene, niedere Büchse entgegen, welche wir

zwar für ein Falsifikat halten, die jedoch, in Bronze gegossen und

vergoldet, einem Originale direkt nachgebildet ist. Eine Reihe von

Pilastern mit Füßen und Kapitälen, an die rheinische Kunst des 11. und

12. Jahrhunderts erinnernd, steht rings um die Büchse und zwischen

denselben einzelne Figuren. Der Deckel ist glatt und nur von einem

Ornamentkranze umsäumt. Wenn wir uns nicht irren, und der Gegenstand,

nach unserer Annahme, wirklich ein Falsifikat ist, so war das Original

ohne Zweifel von getriebener Arbeit. Die Büchse ist 14 Centim. lang, 5

Centim. breit und mit dem Deckel 8 Centim. hoch.

Verfolgen wir die chronologische Reihe, so kommen wir an die

Stirnseite eines mit einem Satteldach abgeschlossenen Kästchens

von rheinischem Email, das von besonderer Sorgfalt der Arbeit und

Schönheit der Zeichnung zeugt und noch durch einige kleine Edelsteine

geziert ist. Es gehört dem 12. Jahrh. an. Aus dem 13. Jahrh. stammt

wol ein höchst interessantes Gefäß, eine orientalische Glasschale,

verwandt jenen zwei Prachtgefäßen im Domschatze von St. Stephan

in Wien, das ehemals, wie jene, zur Aufbewahrung von Erde aus

geheiligter Stätte gedient haben mag. Später, nachdem die Lesung der

kufischen Inschriften uns vielleicht nähere Aufschlüsse wird gegeben

haben, werden wir eingehender auf das Glasgefäß zurückkommen. Wir

betrachten nun ein Kästchen, das in Fig. 1 abgebildet ist und wol

dem Schlusse des 13. Jahrh. angehört. Es ist oblong, mit vier hohen

Füßen versehen, mit einem Satteldache bedeckt und hohem Firstkamme

geziert. Das Kästchen ist so gefertigt, daß zwei kurze und zwei lange

Kupferplatten, die unten ausgeschnitten, mit einer fünften, dem Boden

des Kästchens, durch Zapfen und Oehre unter einander verbunden sind.

Zwei rechteckige und zwei giebelförmige dreieckige Platten bilden das

Dach, das, um ein Charnier sich drehend, ganz geöffnet werden kann.

Aus diesen Kupferplatten sind mit einem Meißel Felder herausgenommen

und Figuren stehen geblieben. Die Felder sind mit Email, und zwar

vorzugsweise rothem, blauem und weißem, ausgefüllt; Gravierungen in

den Figuren vollenden die Zeichnungen. Nach der Emaillierung wurde das

stehengebliebene Kupfer vergoldet, so daß alle Zeichnungen golden auf

blauem und rothem Grunde erscheinen. Der hohe, gleichfalls vergoldete

Firstkamm ist noch von drei Stangen überragt, an denen sicher ehemals

Krystallkugeln sich befanden. Die Darstellungen, welche sich zeigen,

sind an der vorderen Dachfläche unter einer Arcatur angebracht, die

spitzbogig und mit Nasenwerk verziert ist. Es befinden sich in zwei

Feldern die Verkündigung, im dritten die Heimsuchung und im vierten die

Geburt Christi. Die Rückseite des Daches, wie die beiden Langseiten

des Kästchens, zeigen drei Medaillons, in denen je ein Engelsbrustbild

zu sehen ist. Die Schmalseiten des Kästchens enthalten je ein solches

Medaillon, während in den Giebeln des Daches ähnliche Engel in die

dreiseitige Umrahmung eingepaßt sind. Das Kästchen ist ziemlich roh in

der Anordnung und Ausführung; es ist das Produkt einer handwerksmäßigen

Thätigkeit, die viel und rasch fabricierte. Wir glauben daher nicht zu

irren, wenn wir den Ursprung in Limoges und die Zeit der Anfertigung im

Schlusse des 13., vielleicht erst im Beginn des 14. Jahrh. suchen. Das

Kästchen ist 16 Centim. lang, 7 Centim. breit, 16 Centim. hoch.

[Illustration: Fig. 2.]

Entschieden dem 14. Jahrh. gehört ein zweites Kästchen an, das aus

einer Kirche zu Nördlingen erworben wurde und in Fig. 2 abgebildet ist.

Es ist aus Holz gefertigt, oblong, mit steilem Dache, das nach vier

Seiten hin abfällt. Gepreßte und durchbrochene, ehemals vergoldete

Bleireliefs bedecken das ganze Kästchen. Man sieht, daß diese Reliefs,

in einzelnen Stücken gefertigt, beliebig aufgesetzt sind, weshalb sie

willkürlich um die Ecken gebogen und zerschnitten wurden. Es kommen

folgende Model vor: die Zeichen der vier Evangelisten in runden

Medaillons, in liegende Rechtecke gefaßt, in denen die Zwickel durch

Ornamente ausgefüllt sind; dann je zwei Löwen in runden Medaillons, in

ein gemeinsames längliches Viereck gefaßt; ferner je drei geflügelte,

drachenartige Bestien mit Menschenköpfen in Vierpässen, alle drei in

einem langen Rechteck, in den Zwickeln Ornamente. Der First ist mit

drei Kugeln besetzt; ebenso die vier Grate mit je dreien. Das Kästchen

steht auf vier einfachen Füßen. Untergelegte Fransen aus Seide hängen

aus dem untern Rande desselben, sowie aus der Metallbekleidung des

Firstes herab. Ein Schloß, welches ehedem den Verschluß bildete, ist

abgerissen. Man hätte wohl das Kästchen mit demselben Rechte, mit

dem es hier in die kirchlichen Alterthümer eingereiht ist, unter die

profanen stellen können. Die Zeichen der vier Evangelisten sind das

einzig specifisch Kirchliche, und bekanntlich war ja auch die profane

Kunst nicht so profan, daß sie derartiges ausgeschlossen hätte. Das

sehr hübsche Kästchen, dessen gepreßte Verzierungen insbesondere schön

und charakteristisch gezeichnet sind, ist, wie das vorige, das Produkt

einer in Masse für die Märkte arbeitenden Geschäftsthätigkeit. Auf den

Märkten kaufte es ebenso die Edelfrau für Aufbewahrung ihres Schmuckes,

wie es die Kirchenverwaltung für Aufbewahrung ihres Schatzes -- der

Reliquien erwarb. So findet sich außer diesem, direkt aus dem Besitze

der Kirche in Nördlingen in unser Museum übergegangenen Exemplar ein

zweites, vollkommen identisches in dem Domschatze zu Brixen. Unser

Kistchen ist 36 Centim. lang, 17 Centim. breit und 23 Centim. hoch.

[Illustration: Fig. 3.]

Ein anderes Reliquiarium des 14. Jahrh. besteht aus einem senkrechten

Krystallcylinder mit erweitertem Aufsatz, der durch ein rundes

konisches Thurmdach bekrönt ist. Ein einfacher, rund aufsteigender

Fuß mit einem durch einen Knauf unterbrochenen Stiele trägt den in

durchbrochenes und gepreßtes Metall gefaßten Cylinder (Fig. 3). Das

Gefäß ist sehr elegant und zierlich und, wenn auch einfach, so doch ein

guter Repräsentant der Goldschmiedearbeit des 14. Jahrhunderts. Es ist

24 Centim. hoch.

+Nürnberg.+

+A. Essenwein.+

(Schluß folgt.)

Zur Geschichte des Branntweins.

In den Geschichtsquellen der Reichsstadt Nürnberg wird des Branntweins

schon im 13. und 14. Jahrhundert gedacht, und um das Jahr 1450 muß

die Unsitte, an den Sonntagen und andern gebannten Feiertagen in den

Straßen und vor den Häusern Branntwein auszuschenken, schon sehr

überhand genommen haben, da der Rath ein eigenes Verbot dagegen

publicieren ließ. Wie wenig diese Anordnung befolgt wurde, und wie

sehr der Genuß des Branntweins um sich gegriffen, ersehen wir aus dem

Umstande, daß der Rath im Jahre 1496 sein Verbot erneuerte und vor dem

Genusse des Branntweins warnte, jedoch das Ausschenken desselben an den

Werktagen erlaubte. Diese Verordnung vom Jahre 1496 lautet also:

„Nachdem von vil menschen dieser statt mit nießung geprandts weyns

eyn mercklicher myßbrauch und unordnung sam, teglich und besunder an

sonntagen und anndern gepanndten und heyligen feyrtagen an den straßen

und vor den heusern gepflegen und geübt wurdet, und aber, als sich eyn

erber rate an hochgelerten erfaren Doctoren der ertzney vleyßigclich

und eygenntlich erkundigt und erfaren hat, der gepranndt weyn den

menschen und besonnder schwanngern frowen und jungen arbeytsamen

leuten mer dann andern fast schedlich ist, und inen vil und manigerley

schwerer, schedlicher und tödtlicher krannckheyt und seuchen brenge und

gebere, darumb und auch angesehen, das sollicher gepranndter weyn, der

also hie verkaufft und verpraucht würdet, auß pöser und schedlicher

materj und auch in annder weyse, dann er menschlicher natur dienstlich

sein mag, geprandt und gemachet würdet, so ist eyn rate daran komen,

ernstlich und vestigclich gepiettende, das nun fürbaß an eynichem

sonntag oder andern gepanndten feyertagen gepranndter weyn hie in

dieser statt von nymandt weder in den heusern, krämen, läden oder an

dem marckt, straßen oder sunst yndert nyt veyl gehabt oder verkaufft

werden soll. Wollte aber an wercktagen yemant gepranndten weyn feyl

haben, das mag er thun, doch also, das sollichen gepranndten weyn

nymand nießen oder außdrincken solle an den ennden, do der veyl gehabt

oder verkaufft würdet, sonnder wer den trynncken und geprauchen will,

soll das thun in sein selbs haus oder gewönlicher herberg, da er sein

anwesen hat, und nynndert annderswo. Wer aber daz annderst, dann wie

vorsteet, hielt und sich des, so er darumb gerügt wurde, mit seinem

rechten nit benemen möcht, der sol gemeyner statt zu eyner yden fart

darumb zu puß verfallen sein und geben eyn pfundt newer haller“.

„Eyn erber rate hat biß auff sein widerruffen gewilligt, das eyn yeder

an wercktagen an den ennden, do der gepranndt weyn wurdt feyl gehabt,

deßelben ein haller werdt oder pfenwerdt ungeverlich drincken mag on

fare der puß[177].“

Aber nicht bloß in der Stadt, auch auf dem Lande nahm der Genuß des

Branntweins immer mehr überhand, wie aus den Verordnungen hervorgeht,

die der Rath im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts dagegen erließ, und

aus welchen wir hier nur noch den Erlaß anführen, den das Landpflegamt

zu Nürnberg am 8. Februar 1527 an Pfleger, Bürgermeister und Rath zu

Altdorf ergehen ließ.

Derselbe lautet also:

„Lieben pfleger vnd getrewen; wir werden glaublich berichtt, das

vngeacht der haylsamen großen gnad, die vns dieser zeit von got dem

almechtigen durch eroffnung und verkündung seines heiligsten worts,

in dem allein vnser einich hayl vnd seligkeit stet, wirdet angebotten,

etwa vil aus vnser burgerschafft vnd andern verwandten vnser stat vnd

hofmarck Altdorff zu der zeit, so an sontagen oder andern feyertagen

die gotlichen ampter oder predig des nachtmals Christi in der kirchen

christlich vollbracht vnd gehalten werden, vntersteen, nit allein das

wort gottes selbs nit zuhören vnd verachtlich zuhalten, sonder auch

neben vnd bey der kirchen, vff dem kirchhof vnd andern offen pletzen

dabey vil leichtfertigkeit mit reden, vnnützem geschwetz vnd pösen

geperden zutreiben vnd dadurch andre zuuerhyndern, und des vngesettigt

sich daneben auff den offen gassen vnd strassen, auch in den offen

wirtsheusern mit brentem wein vnd in ander weg zuüberfüllen aus

welcher v̈bermessiger füll vil vnraths vnd vnchristlicher handlung

mit vnerung vnd schmelicher ausruffung des wort gottes, trunckenheit,

hader, verwundung, gotteslesterung vnd andern mutwilligen schentlichen

sachen wider gottes vnd der oberkeit gepot erwachssen, welche auch nit

allein die andern zuhorenden gotlichs worts, sonder auch meniglich in-

vnd ausserhalb vnser stat Altdorff, die solchs für sich selbs sehen

oder von andern horen, zu merglicher ergernus in vil wege raicht vnd

verursacht. -- Weyl vns aber als einer christlichen oberkeit, dero

vnterthanen blut got aus vnnsern hennden erfordern wirt, in alweg

gebürt fürsehung zuthun, damit nit allein das wort gottes gepredigt,

sonder auch demselben souil möglich gelebt werde, so ist zu abstellung

dieser vnordenlichen ergerlichen mißpreuch vnser ernstlicher beuelh

vnd meynung, das ir von vnsern als der oberkeit wegen dergleichen

versamlungen nit allein vff dem kirchhof, sonder auch auf andern

offenlichen pletzen in vnser stat Altdorff, vnd daneben das faylhaben,

verkauffen vnd trincken des geprannten weins die zeit, in dero die

gotlichen ampter an sontagen vnd feyertagen gehalten werden, vnd biß

zu volkomlicher enndung derselben gentzlich abstellet vnd durch ein

offenliche beruffung vnd verkündung gemeß euerm gebrauch, vff das sich

hierinn nymant zuentschuldigen hab, fürkumet, bey einer nemlichen

pöne vnd straff, so ir darauff zusetzen macht haben sollet. Wollet

auch daneben dieselben zeit der gotlichen ämpter die offenlichen

vnnotturfftige füllerey essens vnd trinckens in den wirtsheusern bey

den ihenen, die zu Altdorff burger oder ansessig sein, souil möglich

vnd sich yemer erleiden will, gleicherweiß zuuermeyden fürkumen; doch

soll domit einem yeden in seiner gewonlichen hauswonung zu yeder zeit

mit den seinen zuessen und zutrinken vnbenommen sein.“

Der Rath zu Altdorf war mit dieser Verordnung durchaus nicht

einverstanden; in einer Vorstellung an die regierenden Herren zu

Nürnberg erklärte er, welch großer Nachtheil für Altdorf daraus

entstehe. Die Bauern kämen nicht mehr zu Markt, weil sie an Sonn-

und Feiertagen ihre Lebensmittel, ihre Hühner und ihr Schmalz nicht

mehr verkaufen dürften. Das brächte der Bürgerschaft um so größern

Nachtheil, als die Bauern jetzt nach Neumarkt zögen und dort ihre

Sachen verkauften. Ich weiß nicht, ob diese Gründe auf den Senat zu

Nürnberg einen Eindruck gemacht. Vielleicht hat er ein Auge zugedrückt,

da er nicht gewohnt war, solche materielle Dinge zu unterschätzen.

Nebenbei soll nur noch bemerkt werden, daß zu Nürnberg und in

seinen Vorstädten, desgleichen auf dem Lande, bereits allenthalben

Branntweinbrennereien bestanden, die Steuern und Umgeld bezahlten.

+Nürnberg.+

+Jos. Baader.+

Die Ausstellung des internationalen archäologischen Congresses zu Bonn.

Mit dem internationalen archäologischen Congresse, der in diesem

Jahre zu Bonn abgehalten wurde, verband sich eine Ausstellung, die in

der That nach manchen Seiten hin eine einzige zu nennen war. Es kann

nicht genug darauf hingewiesen werden, wie nur durch Vergleiche, durch

Nebeneinanderstellung von Reihen, durch wirkliche Gegenüberstellung

wichtiger Objekte eine feste Basis für so viele Thatsachen gewonnen

wird, und das Studium kann somit kaum mehr gefördert werden als durch

Ausstellungen, welche Dinge zeitweilig nebeneinander bringen, die sonst

an weit auseinander gelegenen Orten aufbewahrt werden. Ein Museum

kann eben nur Einzelnes haben. Der Gegenstände ersten Ranges, welche

auf den Gang der Kunstgeschichte bestimmend eingewirkt haben, und von

denen aber auch für die Beurtheilung anderer Werke allein der sicherste

Anhaltspunkt gewonnen werden kann, gibt es nur wenige, und selbst die

kostbarsten Sammlungen können nicht mehr als vereinzelt solche Stücke

aufweisen. Kann man nun auch auf manchem Gebiete durch gute Abgüsse

sich solche Reihen bilden, so genügen auf anderen Gebieten eben nur

die Originale selbst. Es ist daher natürlich, daß man für Congresse,

die bestimmt sind, wichtige Fragen zur Erledigung zu bringen, solche

vergleichende Ausstellungen veranstaltet. So hat das Comité für die

internationale Ausstellung, insbesondere Professor aus’m Weerth, sich

große Verdienste dadurch erworben, daß es ermöglicht hat, eine Reihe

der hervorragendsten Werke auf mehreren Gebieten nebeneinander zu

stellen, die, wenn auch anfangs vielleicht blendend und verwirrend für

ein Auge, das solche Schätze in so engem Raum selten vereinigt gesehen,

doch bald den aufmerksamen Betrachter eingehender unterrichteten und

mehr sprachen, als je Worte vermöchten.

Die Ausstellung beschränkte sich jedoch nicht auf Gebiete, auf denen

sie vergleichenden Studien das Material bot; sie gab aus allen Zweigen

der Künste des Mittelalters und der heidnischen Vorzeit irgend etwas

Bedeutendes. Es ist hier unsere Aufgabe nicht, einen Katalog zu

schreiben; man erwarte daher nicht eine Aufzählung von Einzelheiten.

Vier Gebiete waren es vorzugsweise, für welche die Ausstellung

wichtiges vergleichendes Material brachte: die Geschichte des Emails,

der Elfenbeinsculptur, der Miniaturmalerei und der Aquamanilia.

Die wichtigste Erscheinung waren ohne Zweifel die vielen für die

Geschichte des Emails interessanten Gegenstände; an der Spitze standen

zwei kostbare Werke der byzantinischen Schmelzkunst: das Kreuzreliquiar

aus Limburg und ein Phylacterium aus der Liebfrauenkirche zu Mastricht.

Das erstere Werk ist inschriftlich als Arbeit des 10. Jahrh. datiert;

es gibt also einen Anhaltspunkt, um uns die hohe Stufe künstlerischer

und technischer Vollendung zu zeigen, auf der jene Kunst stand, als

sie vom Orient in’s Abendland verpflanzt wurde. Wir müssen hier

zunächst auf die wunderbare Harmonie der Farben, auf die vollendete

Schönheit der Zeichnung in den Figuren und Ornamenten aufmerksam

machen, sowie auf die Genauigkeit und Zartheit der Ausführung. Die

angebrachte Jahrzahl gibt uns einen Beweis, daß gerade im 10. Jahrh.

die byzantinische Kunst noch von jener Starrheit nicht vollständig

beherrscht war, der sie später sich ergeben, und die manchen unserer

Kunsthistoriker veranlaßte, vornehm auf sie herabzusehen, der sie

aber vor allem zu danken hatte, daß sie viele Jahrhunderte lang

ihre guten alten Traditionen erhalten konnte, während uns nebst den

Traditionen sogar die Kunst verloren gieng. Das in Frage stehende

Reliquiar, durch dessen Publication sich Prof. aus’m Weerth[178]

so großes Verdienst erworben, hat bekanntlich eine Parallele in

dem tafelförmigen Kreuzreliquiar in der Kathedrale zu Gran, das,

gleichfalls byzantinisch, jenes Limburger in der Anordnung copiert,

ohne es jedoch sowohl im Reichthum der Composition, noch in der

Feinheit und Vollendung der Zeichnung und der Zartheit und Schönheit

der Ausführung zu erreichen. Da wir aber kaum annehmen dürfen, daß die

Graner Tafel[179] älter ist als die Limburger, so haben wir darin schon

einen Schritt zur stufenweisen Schematisierung der byzantinischen Kunst

zu sehen.

Wenn wir die Objekte vom Standpunkte der Frage des Einflusses auf die

Goldschmiedearbeiten u. a. zu betrachten hätten, so müßten wir an die

Limburger Tafel zunächst zwei abendländische Imitationen anschließen,

die jedoch einer späteren Zeit der Goldschmiedekunst angehören, als

diese im Abendlande bereits ihren Höhepunkt erreicht hatte. Das

Limburger Reliquiar kam erst im 13. Jahrh. nach Deutschland; das Werk

selbst hat also keinen Einfluß auf die Ausbildung des Emails gewonnen;

es zeigt uns nur die Höhe, auf welcher diese Kunst stand, als sie zu

uns übertragen wurde.

Wie sofort in Deutschland die Kunst des Emaillierens noch im 10. Jahrh.

aufgefaßt wurde, zeigen drei Stücke, die einer und derselben Werkstätte

entstammen, welche zu Trier sich aufthat. Es ist eine Hülse des Stabes

des heil. Petrus und der sog. Tragaltar des Bischofs Egbert, ein Werk,

dem Verfasser dieses, beiläufig gesagt, den Namen Reliquiar statt

Tragaltar geben möchte, obwohl es als solcher seit lange bekannt und

benannt ist. Beide Werke sind Weihegeschenke des genannten Bischofs.

Wir sehen, daß die Deutschen sehr rasch sich die Technik der Byzantiner

aneigneten; es ist kaum ein Nachlaß in der Harmonie der Farben zu

bemerken, obwohl einzelne durch größere Durchsichtigkeit nicht gerade

gewonnen haben und mitunter nicht die volle Harmonie zwischen den

vollkommen durchsichtigen und den opaken Farben obwaltet, wie sie

so herrlich im Limburger Reliquiar uns entgegentritt. Worin jedoch

ein große Abnahme sofort uns in’s Auge fällt, das ist die Zeichnung.

Nicht blos das Ornament wird weniger vollendet; es tritt vor allem

eine unglaubliche Rohheit in der Zeichnung der Figuren ein, eine

Rohheit, die so gewaltig ist, daß weder die Zartheit der Technik,

noch die Harmonie der Farben uns täuschen kann, und die sofort jene

Werke als Gegenstände aus einer Zeit kennzeichnet, wo eben die Rohheit

in gewaltigem Ringen mit der anderswoher importierten feineren

Kunstbildung begriffen war.

Das dritte Werk, das sich jenen beiden unmittelbar anschließt, ist

das Evangeliarium aus Echternach, das dem Kaiser Otto III. und seiner

Mutter Theophania die Entstehung verdankt.

An diese Gegenstände schlossen sich auf der Ausstellung die vier Kreuze

aus Essen an; von denen drei, dem 10. Jahrh. angehörige, zeigen, daß

diese Kunst außer Trier auch anderwärts in Deutschland geübt wurde.

Es wäre nur zu wünschen gewesen, daß durch Nebeneinanderstellung der

deutschen Kaiserkrone mit jenen Erzeugnissen des 10. Jahrh. sich

bestätigt hätte, was über dieses kostbare Werk angenommen wird. Das

deutsche Email des 11. Jahrh. war außer jenem vierten Kreuze und

einem dazu gehörigen osculum pacis aus Essen durch die schöne Hülle

des Kreuznagels aus Trier, sowie durch die an einem Kreuze und einem

Reliquienschrein zu Minden angebrachten cloisonnés vertreten.

Das Email der zweiten Periode, Email champlevé, war gleichfalls in

einer großen Reihe prachtvoller Stücke vorhanden. Hierher hätte vor

allem auch eine Reihe jener Exemplare gehört, an denen das Email

champlevé mit dem cloisonné, d. h. Zellen- und Flächenemail, wechselt.

Die Braunschweiger Schätze, jetzt zum größten Theil im Besitze des

Königs von Hannover, würden hierher gepaßt haben. Die Mehrzahl der

Erzeugnisse jener zweiten Periode, die vom 11. bis 13. Jahrh. geht,

hat anderwärts viel Gleichartiges. Es sind nicht mehr kostbare

Einzelstücke; an den Reliquienkästchen, an den Tragaltären und Kreuzen

ist zu sehen, daß wir es hier mit handwerklichen Produkten zu thun

haben, die in Massen, theilweise ohne vorherige Bestimmung gefertigt,

in den Handel gebracht wurden. Wir dürfen allerdings nicht vergessen,

daß auch diese zweite Periode einzelne, für bestimmte Zwecke und auf

besondere Bestellung gefertigte große Prachtstücke, denen man viele

Sorgfalt widmete, hervorgebracht hat. So zeigte ein gleichfalls

ausgestellter Altaraufsatz aus St. Castor in Coblenz, jetzt in St.

Denis bei Paris, daß auch besonders edle Werke hier nicht fehlten;

derselbe ist ein Prachtstück, dem ähnliche in Aachen, Cöln und

anderwärts würdig zur Seite stehen. Wie hoch sich in Deutschland die

Emailkunst in jener zweiten Periode gehoben, beweisen ferner die unter

den Gegenständen kleinerer Dimension vorkommenden beiden, der Limburger

Tafel nachgebildeten Stücke. Doch hat hier das Email eine andere Rolle.

Es tritt in Verbindung mit der getriebenen Arbeit, mit Filigran und

Steinen. Wenn auch schon das byzantinische Reliquiar des 10. Jahrh.

solche Verbindung aufweist, so dominiert doch dort das Email, während

es hier mehr zurückgedrängt ist. Die Farbenstimmung ist durch die

fast ausschließliche Verwendung opaker Farben nicht jene glänzende;

die Zeichnung zwar eine andere, jedoch gleichfalls eine solche von

hoher Vollendung. An diesen Vorzügen participieren diejenigen Werke

freilich nur zu geringem Theil, welche, für den Markt bestimmt, in

Masse mit mehr oder minder großer Sorgfalt, größtentheils in weniger

edlen Metallen gefertigt wurden. Während das Email der ersten Periode

sich in Gold eingeschmolzen findet, war in der zweiten bei glänzenden

Stücken das Silber, für die geringeren aber das Kupfer das Material.

Neben den deutschen Erzeugnissen tritt nun vorzugsweise auch Frankreich

als Rivale auf, und die in Limoges gefertigten Arbeiten zeigen nicht

nur mit den deutschen die vollste Verwandtschaft, sie sind, weil

eben fast ausschließlich für den Handel hergestellt, mit größerer

Handwerksmäßigkeit und weit geringerer Feinheit gearbeitet; und da

diese Technik sehr lange alte Formen beibehielt, die wieder und wieder

reproduciert wurden, so geht das Handwerksmäßige oft bis zur Rohheit,

die, in Verbindung mit etwas alterthümlichen Formen, den Sachen ein

sehr altes Aussehen gibt, dem dann aber wieder andere Kennzeichen der

späteren Zeit widersprechen. Die Mehrzahl der ausgestellten Gegenstände

war deutsch und gehörte dem 12. Jahrhunderte an, andere dein 13.;

unter den Limousinern gieng ein emailliertes Kreuz, Beschlag eines

Reliquienkastens, wol bis in den Schluß des 14. Jahrhunderts. Von

eigentlich gothischen Emailwerken war wenig vorhanden; doch zeigte

das vorzugsweise nach anderer Seite hin interessante Schaugefäß aus

Osnabrück das einfach opake blaue und rothe Email, wie es in den

Goldschmiedarbeiten des 14. Jahrh. häufig ist, während ein dem 14.

Jahrh. angehörender Kelch mit Patene, aus dem Besitze des Fürsten von

Hohenzollern-Sigmaringen, die Wiederaufnahme des durchsichtigen Emails,

jedoch in ganz anderer Weise, als es die älteren deutschen Arbeiten

haben, erblicken ließ. Hier ist nämlich das Email nicht mehr in Zellen

eingeschlossen, sondern über flach modellierte und gravierte Medaillons

übergelegt und oben aufgeschmolzen, so zwar, daß die einzelnen

verschiedenen Farben nicht mehr durch Metallzwischenräume getrennt sind.

Die letzte Periode war durch einige Limousiner Arbeiten des 16. Jahrh.

vertreten. Hier ist mit einer Auswahl von nur wenigen Farben förmlich

über die Kupferunterlage gemalt und diese Gemälde sind sodann im

Feuer zum Schmelzen gebracht. Man nennt alle diese in Schwarz, Grau,

Blauviolett, Fleischfarb und Weiß, etwas Grün und aufgetragenem Gold

gemalten Schmelzbilder Limousin, weil der Hauptsitz dieser Kunst

in Limoges zu suchen ist, während in Frankreich ganz gewiß auch

anderwärts ähnliche Werke gemalt wurden.

+Nürnberg.+

+A. Essenwein.+

(Schluß folgt.)

Zur Geschichte der Baukunst im Ordenslande Preußen.

H. +Otte+ hat S. 592 der vierten Auflage seiner vortrefflichen

kirchlichen Kunst-Archäologie eine kurze Charakteristik der

mittelalterlichen Baukunst im Ordenslande Preußen gegeben, welche

jedoch einiger Berichtigungen bedarf. Sei es mir gestattet, an dieselbe

einige Bemerkungen zu knüpfen, welche das Resultat jahrelangen,

liebevollen und eingehenden Studiums der Geschichte der Baukunst im

Ordenslande Preußen (soweit die Denkmale derselben mir zugänglich

waren) sind.

1) Die Kirchen in Preußen haben keineswegs „regelmäßig“ +Schiffe

von gleicher Höhe+. Aus älterer Zeit (14. Jahrh.) finden sich

öfter Basiliken, wie das im Correspondenz-Blatt der deutschen

Geschichts-Vereine 1865, S. 32, Note 2 von mir gegebene Verzeichniß

beweiset. Außerdem haben die Kathedralen zu Marienwerder und zu

Königsberg ein höheres Mittelschiff, freilich +ohne+ Oberlicht.

Aehnlich war es, wie ich kürzlich nachgewiesen habe (Jahrbücher für

Kunstwissenschaft, Bd. I, S. 134), in der alten Marienkirche zu

Danzig, und ähnlich scheint es auch bei den Kirchen St. Katharinen

und St. Nicolaus zu Danzig und den Pfarrkirchen zu Putzig und Pestlin

beabsichtigt gewesen zu sein. Erst später, seit dem 15. Jahrhundert,

werden Hallenkirchen allgemein.

2) Dasselbe gilt in Betreff des +geraden Chorschlusses+. Der

polygone Chorschluß findet sich bei den Kirchen des 14. Jahrhunderts

mindestens eben so häufig als der gerade, wie ein von mir angelegtes

vergleichendes Verzeichniß aller aus eigener Anschauung oder Abbildung

mir bekannten Kirchen im Ordenslande Preußen zeigt. Es war in den

verschiedenen Gegenden verschieden. Fast alle älteren Kirchen im

Umkreise von Marienburg z. B. haben einen polygonen Chor. Sogar bei der

Schloßkirche zu Marienburg findet er sich, wo man doch vorzugsweise

Ursache gehabt hätte (vergl. die treffende Bemerkung in C. Schnaase’s

Gesch. d. bildenden Künste VI, 352), den geraden Abschluß zu wählen.

Seit dem 15. Jahrhundert aber kommt der letztere, mit den reich

ausgebildeten Ostgiebeln, auch bei Pfarr- und Klosterkirchen allgemein

in Gebrauch; doch nicht ausschließlich, denn z. B. die aus dem Ende

des 15. Jahrh. stammende Kirche zu Stuhm ist polygon geschlossen. Da

aber der größeste Theil (Heilig-Leichnam hat einen polygonen Chor) der

Kirchen Danzigs (Zusammenstellung der Grundrisse bei J. C. Schultz,

Radirungen I, 15) späterer Zeit (dem 15. Jahrh.) angehört und daher

geradlinig geschlossen ist und die andern Baudenkmale im Ordenslande

Preußen wenig bekannt sind, hat sich die Meinung gebildet, daß der

gerade Chorschluß der in Preußen zu allen Zeiten herrschende gewesen

sei. Die von Fr. v. Quast auf Taf. XXIII seiner „Denkmale der Baukunst“

gegebene Zusammenstellung von Abbildungen kleinerer Kirchen (aus engem

Kreise) mag dazu beigetragen haben, diese Ansicht zu bestätigen.

3) Die +Zinnen+ (wie bei St. Marien zu Danzig) und ein zinnenartiger

Aufsatz (wie bei St. Johann zu Danzig) dürften wol nur bei Bauten

späterer Zeit (Ende des 15. Jahrh.) als +Ornament+, und auch nur

seltener, vorkommen. Dergleichen waren, wie Fr. v. Quast (Preuß. Prov.

Bl. 1851, Bd. XI, S. 20) bereits nachgewiesen, nicht einmal bei den

Ordenshäusern in Gebrauch. Man bediente sich zur Vertheidigung vielmehr

der bedeckten Wehrgänge.

4) +Wehrgänge+ an Kirchen kommen wol nur bei Kathedralen (Marienwerder,

Königsberg, Frauenburg), welche wirklich zur Vertheidigung eingerichtet

waren, und bei Schloßkirchen vor. Bei Pfarrkirchen habe ich sie nie

gefunden. Letztere waren wol auch nie befestigt.

Die künstlerisch meist +sehr bedeutenden+ und kunsthistorisch

wichtigen Baudenkmale des Ordenslandes Preußen sind bisher noch

viel zu wenig erforscht, in entsprechender Weise eigentlich nur von

+Fr. v. Quast+ und C. +Schnaase+, welcher, trotz der mangelnden

Vorarbeiten, mit gewohnter Meisterschaft eine sehr vortreffliche,

allgemeine Darstellung geliefert hat, gewürdigt worden. Es ist auf

diesem Felde noch +sehr viel+ zu thun. Es fehlt vor Allem an einer

historisch-kritischen Untersuchung der einzelnen Monumente. Eine

systematische Entdeckungsreise durch die Provinz Preußen würde

noch manches treffliche Denkmal an’s Licht bringen, würde erst das

+Material+ herbeischaffen zu einer eingehenden Geschichte der Baukunst

im Ordenslande Preußen. Möchte eine solche möglichst +bald+ ausgeführt

werden, bevor die stürmisch vorschreitende Neuzeit Alles zerstört hat!

--

+Danzig.+

+R. Bergau.+

Eines altmarkgräflichen Hofapothekers Eid.

Die Apotheken Nürnbergs waren im Mittelalter weitberühmt. Die

benachbarten Fürsten und der Adel auf dem Lande ließen sich ihre

Arzneien häufig in Nürnberg zubereiten. Auch gab es hier immer

eine ziemliche Anzahl bewährter Aerzte, die nicht selten an weit

entfernte fürstliche Höfe gerufen wurden, um ihren ärztlichen Rath

zu ertheilen. Die Markgrafen zu Brandenburg, welche abwechselnd zu

Ansbach oder Cadolzburg residierten, schickten ihre Recepte in der

Regel zu den Apothekern in Nürnberg. Einer derselben war gemeiniglich

ihr Hofapotheker, den sie als solchen förmlich verpflichteten, wie

nachstehende Eidesformel zeigt, die für den nürnbergischen Apotheker

entworfen wurde, den Markgraf Albrecht Achilles im Jahre 1460 durch

seinen Hofmeister verpflichten ließ:

„Item er soll geloben und schwören, meinem gnädigen Herrn und der

Herrschaft getreu und gewer (aufmerksam, sorgsam) zuseyn, ihren

Schaden zuwarnen, Frommen (Nutzen) zuwerben (fördern) und alles

das zuthun, das einem getreuen Apotheker zustehet, und sonderlich

warumb (um was) man ihm schreibt und verzeichnet schickt von der

Herrschaft wegen, daß er dasselb alles und jeglichs getreulich

zurichten, persönlich dabey seyn und machen soll, wie ihm das durch

die geschwornen der Herrschaft Leibärzt[180] befohlen wurd, und anders

Niemands darüber getrauen -- daß er auch alle Arznei von frischem

Materiale mach, und ob etliche veralteten, dieselben wiederumb nach

dem Besten zuverneuen -- daß er auch keinerlei Material anstatt eins

andern gebe in Confect oder ander Arznei ohn Rath der Herrschaft

geschworen Leibärzt, und alle gesammete Arznei mach nach Beschreibung

(Vorschrift) der bewährten Lehrer darüber -- und ob er Arznei mit

Saphir, Hyacinthen, Perlen und anderm edeln Gestein[181] oder andern

köstlichen Dingen zumachen beschieden wurd, daß er solichs nach dem

allerbesten und fürderlichsten mach, darin nichts angesehen (gespart)

-- was er auch Arznei von der Herrschaft wegen herausschick, dieselben

vor (vorher) zu kredenzen und mit seinem Petschaft zu verwahren -- auch

meins gnädigen Herrn und meiner gnädigen Frauen und der Herrschaft

Geheim, was er der erführe, zuverschweigen bis in seinen Tode, alles

getreulich und gänzlich sonder (ohne) Argliste und ohn Gefährde.“

+Nürnberg.+

+J. Baader.+

Markgräfliches Patent für den Oculisten, Bruch- und Steinschneider

Braun von Gunzenhausen v. J. 1617.

Von gottes gnaden wir Joachim Ernst marggraff zu Brandenburg, in

Preußen, zu Stettin, Pommern, der Caßuben vnd Wenden, auch in

Schlesien, zu Croßen vnd Jegerndorff hertzog burggraff zu Nürnberg

vnd fürst zu Rügen, Dem nach vns zeiger dessen, vnser vnderthan und

burger zu Guntzenhausen Johan Simon Braun, oculist, auch stein- vnd

bruchschneider vnderthenig zuerkennen geben, das er nit allein das

barbiererhandwerk, sondern auch beneben demselben die kunst des stein-

vnd bruchschneidens, wie dessen gnugsam erwiesen, mit vleiß gelernet,

wie dan an ietzo inner vier jarn sowohl in vnserm land vnd fürstenthumb

alß auch außer deßelben anderer vnderschiedlicher orten ettlich viel

personen an brüchen, steinen, krebsen, fisteln, hasenschartten,

starn gestochen vnd geschnitten, welche ihme auch sonder sein ruhm

vermittels göttlicher hülff zimblich wohl vnd glücklich, alß dessen

mit lebendiger kundschafft vnd briefflichen vrkunden zubescheinen,

gerathen, Dieweil aber ihme bißhero durch ettliche landfahrer vnd

marckschreyer, so sich dergleichen auch vnderfangen vnd doch diese

nützliche vnd hochnohtwendige kunst nit gelernet, merckliche hinderung

vnd eintrag geschehen wollen -- alß hatt bei vns wider dergleichen

quaksalber vnd leichtfertige gesellen, welche die arme presthaffte

leut nur betriegen vnd ansetzen, er Braun gantz vnderthenig angelangt,

ihme ein offen patent vnd zeugknuß, sich deßen seiner notturfft nach

hette zugebrauchen, gnedig mittzutheilen, welches wir ihme, weil er

vns von ettlichen der sachen verstendigen seiner kunst und glücklichen

hand halben, berühmet worden, vmb desto weniger verwaigern wöllen. Vnd

ist hierauf an alle vnd jede vnsere ambtleut vnd vnderthanen vnser

gnediger beuelh, sie wollen obgemellten Braunen vf fürweisung dieß

vnsern patents nicht allein glauben zustellen, sondern auch denselben,

do sie seiner kunst bedörfftig, vor andern vnbekandten vmbschwaiffern,

die wir vnsers theils ohne das in vnserm fürstenthumb nit gedulden

können, gegen gebürende vergleichung vnd belohnung gebrauchen, darneben

auch sonsten alle gute befürderung erweisen, dagegen er sich erbotten,

arme vnuermögliche personen von vnsern vnderthanen vmbsonst vnd Gottes

willen zuschneiden. Das gereicht vnsern vnderthanen selbsten zum

besten, vnd wir wollen vns solches zugeschehen verlaßen. Zu vrkund mit

vnserm anhangenden fürstlichen secretinsigel becrefftiget, vnd geben zu

Onolzbach den 4. januarii Anno 1617.

+Nürnberg.+

+J. Baader.+

Geistliche Scherze.

Zu den früher mitgetheilten lateinischen Reimversen kann ich noch

einen Nachtrag liefern. In dem humanistischen Sammelband der

Wiener Bibliothek Nr. 3244, über welchen ich an einem andern Orte

ausführlicher berichte, folgen auf einen mit zierlicher Gelehrsamkeit

abgefaßten Brief Peter Luders de vita Curialium Sacerdotum Verse,

welche zu sehr den classischen Regeln widerstreiten, als daß man sie

nicht für rein mittelalterlich und wahrscheinlich aus älterer Tradition

herrührend halten sollte. Der vermuthliche Sammler der Handschrift,

Mathias von Kemnat, Kaplan des Pfalzgrafen Friedrich des Siegreichen,

führte selbst ein solches Hofleben, und hat wol darum diese Stücke

unter seine übrigens rein humanistischen Collectaneen aufgenommen, die

Zusammenstellung auch wol selbst besorgt.

+De vita Curialium.+

Colla iugo subdere curias sectari,

Quarum sunt innumere clades, mores rari,

Potens suo vivere debet excitari.

Aliena desere quadra convivari,

Pane tuo vescere, tibi dominari

Si vis et effugere curis lacerari.

Malo fabam rodere liber et letari,

Quam cibis affluere servus et tristari.

Aulici sunt opere semper adulari,

Fictas laudes promere lucraque venari,

Ab inplumis tollere plumas et conari,

Dominos alludere, falsa commentari.

Ve quos habent pingere verba que subduntur:

Nulla fides pietasque viris qui castra secuntur.

+Libera me domine.+

Bona condit cetera bonum libertatis.

Qui gazarum genera tot thezaurizatis,

Multiplici phalera vos qui falleratis,

Et cum libet ubera fercula bibatis:

Si vivere libera vita nequeatis,

Numquam saporifera servi degustatis.

Vincit auri pondera sue potestatis

Esse, nobis funera servi propinatis,

Mala per innumera dum magis optatis.

+Contra+: Egregius labor est sub magno principe castra

Continuando sequi, sed sic non itur ad astra

Promittunt, non dant, dicunt nec postea curant,

Et sic falluntur miseri qui castra secuntur.

Ist der poetische Werth dieser Sachen auch gering, so ist es

doch wünschenswerth, den Stoff nach und nach recht vollständig

zusammen zu bringen, um endlich einmal zu dem Ziele einer kritisch

durchgearbeiteten, umfassenden Sammlung zu gelangen. Noch ist in

Handschriften ohne Zweifel viel der Art verborgen.

+Heidelberg.+

+W. Wattenbach.+

Zur Symbolik im 14. Jahrhundert.

Bild und Stein bewahren uns treu die symbolisierenden Anschauungen

unserer Vorfahren, und Lied und Predigt bieten uns deren Erklärung.

Einen wenigstens in einigen Zügen bemerkenswerthen Beitrag zur

christlichen Symbolik gegen Abschluß des Mittelalters enthält das

Büchlein „der gebißen spiegel“ (Papierhandschrift Nr. 194 der

Stiftsbibliothek Lambach, vom 15. Jahrh.), welches mit Mystik stark

versetzt ist und in seinem letzten Theil -- einer ursprünglich für sich

bestehenden kleineren Abhandlung -- die sieben Hauptsünden und die

denselben entgegenstehenden Tugenden als Gewappnete folgendermassen

schildert.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 119 / 150 题