1868. Nº. 10. October.
Wissenschaftliche Mittheilungen.
Zur Lage Böhmens beim Tode Kaiser Sigismund’s.
Mit dem Hinscheiden Kaiser Sigismund’s werden wir in einen der
gewichtigsten und bedeutungsvollsten Momente der deutschen
Geschichte eingeführt. Da mit diesem Fürsten zugleich die männliche
Nachkommenschaft des luxemburgischen Hauses erloschen war, so trat
für die Kurfürsten des Reiches die Nothwendigkeit ein, sich bei
Wiederbesetzung des kaiserlichen Thrones nach einer andern mächtigen
und angesehenen Familie umzusehen. Der Kaiser hinterließ nur eine
einzige Tochter; sie war vermählt an Albrecht, den Herzog von
Oesterreich aus der im besondern so genannten österreichischen Linie
des habsburgischen Hauses, und Sohn jenes Albrecht’s IV., welchen seine
Zeitgenossen das Wunder der Welt nannten. War diesem Fürsten auch, im
Vergleiche mit dem Gesammtbesitze der steierisch-kärntnischen Linie,
nur die kleinere Hälfte des habsburgischen Erbes zugefallen, so bildete
diese doch, bei ohnehin günstigerer Lage, ein in sich abgeschlossenes
und zusammenhängendes Gebiet. Albrecht konnte den Donaustrom, soweit
dieser überhaupt das österreichische Land durchströmte, sein eigen
nennen und hatte seinen Sitz in Wien, welches die Ereignisse schon seit
lange zum Mittelpunkte des östlichen Deutschlands auserkoren hatten.
Durch die Hand der Elisabeth erhielt Albrecht zunächst die Anwartschaft
auf Böhmen, welches Sigismund als Sprößling des königlichen Hauses
besessen hatte, und sodann auf Ungarn, welches demselben durch seine
erste Gemahlin Maria, die Erbin des Hauses Anjou, zugefallen war.
Nach langen verworrenen Händeln und blutigen Fehden, nach mancher
bedenklichen Wendung der Ereignisse, welche der mit lebensfrischer
Kraft emporstrebenden Schöpfung der Babenberger nicht selten den
Untergang drohten, schien endlich der Zeitpunkt gekommen, in welchem
die Ostmark an die Spitze der Donauländer treten, Böhmen und Ungarn zu
sich heranziehen und so eine Vereinigung, welche bis jetzt vergeblich
mit den Waffen erstrebt worden war, auf dem friedlichen Wege eines
glücklichen Ehebündnisses vollzogen werden sollte. Es fragte sich nur,
ob das, was menschliche Absicht und fürstlicher Ehrgeiz mit mühevoller
Sorgfalt und künstlicher Berechnung in zarten Fäden eingeleitet und
verknüpft hatten, auch von den Völkern ruhig hingenommen, oder nicht
vielmehr zum Feuerzeichen innerer Stürme und Umwälzungen erhoben
würde. Das Schicksal entschied sich für den letzteren Weg. Noch
ein Jahrhundert verfloß, ausgezeichnet durch großartige Charaktere
und gewaltige Ereignisse, durch welche das Leben der drei Nationen
bis in die untersten Schichten aufgewühlt wurde, bevor an den
östlichen Grenzmarken Deutschlands der österreichische Staat die
weltgeschichtliche Bedeutung erlangt hatte, welche ihm unter den
europäischen Mächten eine der ersten Stellen zuwies.
In Ungarn zwar machte sich der Uebergang ziemlich leicht und ohne
erhebliche Schwierigkeit. Obschon es an reizbarem Parteistoff im
Innern keineswegs fehlte und die osmanische Herrschaft unter Amurat
II. von Hadrianopel aus die bisherigen Beziehungen zu den benachbarten
Staaten stark zu lockern anfieng, so hatte man sich doch bald über
die Anerkennung der Tochter Sigismund’s als Königin von Ungarn
verständigt, zumal man damals noch, wie uns Szalay entwickelt hat,
ein einfaches Mittel fand, die Erbansprüche der Fürstin mit dem freien
Wahlrechte der Nation in Uebereinstimmung zu bringen. Der ungarische
Reichstag hatte überdem mit staatskluger Voraussicht die Gunst der
Umstände dazu benutzt, seine eigene Stellung, wie die Freiheiten der
Nation und die Gerechtsamen aller Stände und Körperschaften sicher zu
stellen und den neuen König Albrecht durch bindende Zusagen an die
Geschicke des Landes zu fesseln[173].
Anders in Böhmen. Die reaktionären Maßnahmen des Kaisers, welche
offenbar gegen die von ihm selber eingegangenen Verträge gerichtet
waren, hatten in der letzten Zeit das Mißtrauen der hussitischen
Parteien von neuem wach gerufen, und die Persönlichkeit Albrecht’s,
der zwar im Rufe eines zuverlässigen und redlichen Mannes stand, aber
zugleich für einen entschiedenen Anhänger der alten Kirche galt, war
nicht geeignet, ihre Besorgnisse zu verscheuchen. Schon vor dem Tode
Sigismund’s hatten sie ihre Blicke nach Polen gerichtet; jetzt trat
diese Hinneigung offen hervor, und an dem Wahltage selber kam es zu
stürmischen Auftritten. Zwar erhielt die habsburgische Partei, welche
namentlich auch unter den Reichsverwesern überwiegend vertreten war,
die Mehrheit für sich; aber nur mit der äußersten Mühe konnte sie
die immerhin sehr starke hussitische Minderheit vorläufig noch von
gewaltthätigen Schritten zurückhalten. Sie musste sich zur Annahme
von acht Artikeln verstehen, welche dem Herzoge von Oesterreich
gewissermaßen als Wahlcapitulation vorgelegt werden sollten, und von
deren Genehmigung die gegnerische Partei die Anerkennung Albrecht’s
als Königs von Böhmen abhängig machte[174]. Die Dinge hiengen demnach
noch immer sehr in der Schwebe, und die öffentlichen Zustände blieben
verhängnißvoll.
Es stand zu erwarten, daß Palacky diesem Zeitpunkte die sorgfältigste
Aufmerksamkeit zuwenden würde, und in der That hat er in seiner
Darstellung alle einzelne Bestandtheile und Momente berührt, welche uns
versteckte wie offenliegende Triebfedern der Parteien, die wechselnde
Stimmung der Gemüther und die nach außen wie nach innen zweifelhafte
Lage Böhmens vergegenwärtigen können. Aber auch den ungarischen
Geschichtschreibern ist die Wichtigkeit der damaligen, die spätere
Zeit vorbereitenden Ereignisse keineswegs entgangen. Namentlich
hat der gewissenhafte und gründliche Teleki, wenn schon von seinem
Standpunkte aus mit geringerer Ausführlichkeit, aber immer mit fester
Hand und deutlichem Ziele, die Fäden der Ereignisse aufgesucht, welche
sich zuerst auf böhmischem Boden entwickelten und nachmals auch auf
Ungarn einen bedeutenden Einfluß ausübten[175]. Eben deswegen bleibt
jede bis jetzt verborgen gebliebene Nachricht oder Mittheilung über
die bezeichnete Periode, möge sie nun festgestellte Thatsachen neu
bestätigen, oder anderweitige Beziehungen und Nebenumstände aufhellen,
von Bedeutung und geschichtlicher Wichtigkeit. Aus diesem Grunde
erlaube ich mir, eine in den Gegenstand einschlagende Orginalurkunde
zu veröffentlichen, welche in dem Archive des germanischen Museums
aufbewahrt wird.
Am Abende des 27. December 1437 nämlich, desselben Tages, an welchem
die Königswahl und die Vereinbarung mit der hussitischen Partei
stattgefunden hatte, erließen die Reichsverweser ein Sendschreiben an
den Kurfürsten von Sachsen, dessen wortgetreuer Inhalt der folgende ist:
Dem hochgeboren Fursten vnd hern hern Fridrichen herczogen zu Sassen
dez heiligen Romischen Reichs Erczmarschalk vnd kurfursten Lantgrauen
in Doringen vnd Marggrauen zu Meissen vnzern gnedigen lieben hern.
* * * * *
Hochgeborner Furst vnd Gnediger lieber her. Vnser willig dinst zuuor
mit begerung alles guten. Als ewer gnad nu villeicht mag vernomen
haben den cleglichen tod vnsers allerdurchluchtigisten hern keysers
vnd kunigs, dem got barmherczig sey, doran dann nicht allein vnserm
kunigreich, sunder der ganczen kristenheit großer vnrat erstanden ist,
haben wir frach solicher gerechtikeit vnser Erbfrawen von Osterreich,
vnd nach sulchen verschreibungen die die Cron zu Behem vnd das haws
von Osterreich zusamme haben, vff hewt disen tag Sy beide zu vnsern
kunig vnd kuniginn gewelet, als Sy dann ouch zu Hungarn eintrechticlich
erwelet sind, als wir des schrift gehabt haben, got sei gelobt. Und
wann wir bisz vff Ir beyder zukunfft, die obgotwil kurczlich sein wirt,
das landt zu Behem vnd seine zugehörung zuuerwesen geseczt sind, vnd
das meinen zuschuczen vnd zuschirmen, sunderlich ouch die land Eger vnd
Ellbogen, vnd ir stett vnd inwoner, nach dem vnd sy der Cron zu Behem
zugehören, vnd vil anfechtung haben, als wir vernemen, vnd dorumb so
bitten wir ewer gnad mit ernstem fleiße vnd begern, das Ir euch die
vorgenant lant, stett vnd inwoner, vnd was der Cron zugehöret, lasset
gütlich beuolhen sein, in helffet vnd ratet, ob sy ymandt beschedigen
oder angreiffen wolt, vnd ouch den ewern das zutun nicht gestattet. Und
wollet euch in guter nachperschafft beweisen vnd halten, das wir vnd
die lande mit euch vnd den ewern in guten willen beleiben mogen, vnd
nicht zu zwitrecht komen, als dann von solichem zugreiffen komen mocht.
Das wollen wir vmb ewer gnad gern verdienen, vnd des danknem sein.
Geben zu Prag, an sant Johans Ewangelisten tag.
Ulrich von Rozenberg. Menhard vom Newenhaus, Oberster Purggraf
zu Prag. Alsso von Sternberg. Peter von Michelsper(g). Hans von
Colowrat. Jan von Smyrzicz. Jan von Cunwald vndercamrer. Vnd
Burgermeister und Rate der Großen vnd Newen Stete zu Prage.
Das Jahr fehlt in der Urkunde; aber die deutliche Bezeichnung des
Tages, welcher mit den anderweitigen Angaben über den Tag der Wahl
Albrecht’s und Elisabethens übereinstimmt, sowie der übrige Inhalt
der Urkunde lassen über dasselbe nicht den mindesten Zweifel. Der
Brief, auf Papier geschrieben, war mit acht Petschaften versiegelt.
Eines derselben ist abgerissen, ein anderes verwischt und unkenntlich
geworden. Zwei Siegel scheinen dem Geschlechte der Rosenberge
anzugehören, ein anderes den Kolowrat. Das sechste zeigt einen
gespaltenen Schild mit geschlossenem Adlerflug auf dem Helme innerhalb
eines länglichen Vierpasses, und die Umschrift enthält die Worte: S.
Petr. Zmr. chatowitz. Vielleicht bezieht es sich auf Peter Zmrzlik,
welcher von Palacky unter den tüchtigen Mannen des Richterstandes
genannt wird[176]. Die beiden größern Petschafte sind diejenigen der
beiden Städte von Prag mit den entsprechenden Legenden: Secretum civium
Pragensium, und: Secretum novae civitatis Pragensis.
Der Fürst, an welchen das Schreiben gerichtet wurde, war Friedrich
der Friedfertige, Sohn Friedrich’s des Streitbaren, welchem nach dem
Erlöschen der wirttenbergischen Linie des askanischen Hauses seit 1423
die kurfürstliche Würde zugefallen war. Die an denselben gerichtete
Aufmahnung zur Handhabung der Ordnung in den Grenzgebieten darf kaum
als Mißtrauen gegen ihn selber ausgelegt werden, da dieser Fürst längst
schon seine Treue gegen das Luxemburger Haus thatsächlich bewiesen
hatte und dieselbe bald nachher auf’s neue bewährte. Das Schreiben,
welches schon im Allgemeinen eine gewisse Besorgniß und Unruhe über die
herrschende Stimmung verräth, faßt insbesondere die gegen Sachsen hin
gelegenen Landschaften Elnbogen und Eger in’s Auge, wo der Graf Kaspar
Schlick von Lažan reich begütert war. Worin nun aber gerade dort die
ruhestörerischen Vorgänge, welche das Schreiben im Auge hat, bestanden
haben mochten, ob in friedebrüchigen Einfällen und gewaltthätigen
Wegnahmen von Seiten des benachbarten sächsischen Adels, ob in geheimen
Aufstiftungen und Anfädelungen der hussitischen Partei, -- dieses
nachzuweisen und deutlich zu machen, muß ich dem Forscher und Kenner
der Specialgeschichte überlassen.
+Nürnberg.+
+A. Flegler.+
Die Reliquienbehälter in der Sammlung kirchlicher Alterthümer im
germanischen Museum.
Die Verehrung der Reliquien hat im Mittelalter den verschiedenen
Künsten, vorzugsweise der Goldschmiedekunst und ihren Schwestern,
der Kunst des Emaillierens, des Niello, aber auch fast allen
andern Künsten, so der Stickerei, der Kunst des Holzschnitzens
u. A., Gelegenheit gegeben, sich auf’s glänzendste zu bethätigen.
Die Aufzählung der kostbaren Gefäße zur Aufbewahrung der Reliquien
bildet in den Schatzverzeichnissen selbst weniger bedeutender Kirchen
lange Serien, und noch heute bewundern wir in Kirchen und Museen
manches überaus kostbare Stück. Die Reliquienbehälter zeigen die
allerverschiedensten Formen und alle denkbaren Dimensionen. Von der
gewaltigen Wallfahrts- oder Stiftskirche, oft blos als Aufbewahrungsort
der Reliquien gebaut, von den großen Prachtschreinen, in denen Reihen
von Reliquien und kleinen Gefäßen aufbewahrt wurden, bis zu den
größeren und kleineren sarg- oder hausartigen Kästchen und zu den
allerkleinsten, die man als Amulette am Hals trug, finden wir die
Reliquienbehälter in den verschiedensten Formen und Größen. Ja, man
verwendete nicht blos die dafür gefertigten Gefäße und Geräthe zur
Aufbewahrung von Reliquien; jedes kostbare Geräth, das man zur Hand
erhielt, wurde seiner Kostbarkeit wegen würdig befunden, als Hülle
für Reliquien zu dienen. So findet man eine Anzahl elfenbeinerner
oder holzgeschnitzter und bemalter Kästchen, deren höchst profane
Darstellungen sofort zeigen, daß sie nicht für kirchlichen Gebrauch
bestimmt waren, als Reliquienbehälter in Kirchen verwendet. Wir
begegnen selbst Töpfen und Trinkgefäßen, die Reliquien in sich bergen,
obwohl sie durch ihre rohe und einfache Form zeigen, daß ihnen so
ideale Bestimmung nicht beigelegt wurde, als man sie fertigte. Auch
orientalische Gläser, fremde Gold- und Seidenstoffe wurden zum
Reliquiendienste benützt.
Die Bedeutung der Reliquien war für jene Zeit eine sehr wichtige.
Wie wir heute Andenken an Freunde und Verwandte besonders in Ehren
halten, wie wir Blumen von den Gräbern unserer Lieben aufbewahren, wie
mancher Enthusiast die Schuhe oder Hüte großer Männer mit Verehrung
betrachtet, so das Mittelalter die theuern Ueberbleibsel derer, die
man als die größten Männer und Frauen verehrte, der Heiligen, die,
schon zu Gott aufgenommen, ihre Bitten mit den Gebeten der Menschen
vereinigen sollten, welche ihnen in ihren Resten Verehrung bewiesen.
Wie aber heute die Verehrung unserer Größen zu Uebertreibungen
führt, wie Speculationen auf die Leichtgläubigkeit in großer Zahl
vorgenommen werden, so hatte auch die große Verehrung für die
sichtbaren und greifbaren Andenken an die Heiligen zu förmlichem
Reliquienhandel getrieben. Ebenso hatte die Industrie eine große Zahl
von Reliquiengefäßen hervorgerufen, die, nicht für ganz bestimmte
Reliquien, sondern als Marktartikel in Masse gefertigt, weithin
versendet und von Kirchen und Privaten gekauft wurden, um darin ihre
Reliquien aufzubewahren. Solche Gefäße haben denn alle eine ähnliche
Form; daher auch die große Zahl fast ganz identischer, mindestens in
der Grundform gleicher Reliquiengefäße, die sich überall vorfinden,
während die auf eigene Bestellung gemachten Gefäße zur Aufnahme
bestimmter Reliquien durch eine unerschöpfliche Mannigfaltigkeit
der Formen, meist auch durch besonderen Reichthum und auserlesene
Kostbarkeit sich auszeichnen.
Die Sammlung des germanischen Museums bietet allerdings solcher
Kostbarkeiten nicht gerade viele, doch befinden sich unter den
Reliquiengefäßen manche, die einer eingehenderen Besprechung würdig
sind, und deren Veröffentlichung wol als willkommener Beitrag zur
Geschichte dieser Alterthümer zu betrachten ist.
Das größte und bedeutendste Denkmal dieser Art in der Museumssammlung
ist der große Schrein, in welchem ehemals die Reliquien des deutschen
Reiches Aufbewahrung fanden, der im Anzeiger, Jahrg. 1861, Sp. 437 ff.,
beschrieben und abgebildet ist, und von dem wir daher hier absehen,
ebenso wie von dem Reliquiarium, das auf Sp. 3 ff. des gegenwärtigen
Jahrganges besprochen wurde.
[Illustration: Fig. 1.]
Unter den übrigen Behältern tritt uns als ältester eine ovale, mit
flachgewölbtem Deckel versehene, niedere Büchse entgegen, welche wir
zwar für ein Falsifikat halten, die jedoch, in Bronze gegossen und
vergoldet, einem Originale direkt nachgebildet ist. Eine Reihe von
Pilastern mit Füßen und Kapitälen, an die rheinische Kunst des 11. und
12. Jahrhunderts erinnernd, steht rings um die Büchse und zwischen
denselben einzelne Figuren. Der Deckel ist glatt und nur von einem
Ornamentkranze umsäumt. Wenn wir uns nicht irren, und der Gegenstand,
nach unserer Annahme, wirklich ein Falsifikat ist, so war das Original
ohne Zweifel von getriebener Arbeit. Die Büchse ist 14 Centim. lang, 5
Centim. breit und mit dem Deckel 8 Centim. hoch.
Verfolgen wir die chronologische Reihe, so kommen wir an die
Stirnseite eines mit einem Satteldach abgeschlossenen Kästchens
von rheinischem Email, das von besonderer Sorgfalt der Arbeit und
Schönheit der Zeichnung zeugt und noch durch einige kleine Edelsteine
geziert ist. Es gehört dem 12. Jahrh. an. Aus dem 13. Jahrh. stammt
wol ein höchst interessantes Gefäß, eine orientalische Glasschale,
verwandt jenen zwei Prachtgefäßen im Domschatze von St. Stephan
in Wien, das ehemals, wie jene, zur Aufbewahrung von Erde aus
geheiligter Stätte gedient haben mag. Später, nachdem die Lesung der
kufischen Inschriften uns vielleicht nähere Aufschlüsse wird gegeben
haben, werden wir eingehender auf das Glasgefäß zurückkommen. Wir
betrachten nun ein Kästchen, das in Fig. 1 abgebildet ist und wol
dem Schlusse des 13. Jahrh. angehört. Es ist oblong, mit vier hohen
Füßen versehen, mit einem Satteldache bedeckt und hohem Firstkamme
geziert. Das Kästchen ist so gefertigt, daß zwei kurze und zwei lange
Kupferplatten, die unten ausgeschnitten, mit einer fünften, dem Boden
des Kästchens, durch Zapfen und Oehre unter einander verbunden sind.
Zwei rechteckige und zwei giebelförmige dreieckige Platten bilden das
Dach, das, um ein Charnier sich drehend, ganz geöffnet werden kann.
Aus diesen Kupferplatten sind mit einem Meißel Felder herausgenommen
und Figuren stehen geblieben. Die Felder sind mit Email, und zwar
vorzugsweise rothem, blauem und weißem, ausgefüllt; Gravierungen in
den Figuren vollenden die Zeichnungen. Nach der Emaillierung wurde das
stehengebliebene Kupfer vergoldet, so daß alle Zeichnungen golden auf
blauem und rothem Grunde erscheinen. Der hohe, gleichfalls vergoldete
Firstkamm ist noch von drei Stangen überragt, an denen sicher ehemals
Krystallkugeln sich befanden. Die Darstellungen, welche sich zeigen,
sind an der vorderen Dachfläche unter einer Arcatur angebracht, die
spitzbogig und mit Nasenwerk verziert ist. Es befinden sich in zwei
Feldern die Verkündigung, im dritten die Heimsuchung und im vierten die
Geburt Christi. Die Rückseite des Daches, wie die beiden Langseiten
des Kästchens, zeigen drei Medaillons, in denen je ein Engelsbrustbild
zu sehen ist. Die Schmalseiten des Kästchens enthalten je ein solches
Medaillon, während in den Giebeln des Daches ähnliche Engel in die
dreiseitige Umrahmung eingepaßt sind. Das Kästchen ist ziemlich roh in
der Anordnung und Ausführung; es ist das Produkt einer handwerksmäßigen
Thätigkeit, die viel und rasch fabricierte. Wir glauben daher nicht zu
irren, wenn wir den Ursprung in Limoges und die Zeit der Anfertigung im
Schlusse des 13., vielleicht erst im Beginn des 14. Jahrh. suchen. Das
Kästchen ist 16 Centim. lang, 7 Centim. breit, 16 Centim. hoch.
[Illustration: Fig. 2.]
Entschieden dem 14. Jahrh. gehört ein zweites Kästchen an, das aus
einer Kirche zu Nördlingen erworben wurde und in Fig. 2 abgebildet ist.
Es ist aus Holz gefertigt, oblong, mit steilem Dache, das nach vier
Seiten hin abfällt. Gepreßte und durchbrochene, ehemals vergoldete
Bleireliefs bedecken das ganze Kästchen. Man sieht, daß diese Reliefs,
in einzelnen Stücken gefertigt, beliebig aufgesetzt sind, weshalb sie
willkürlich um die Ecken gebogen und zerschnitten wurden. Es kommen
folgende Model vor: die Zeichen der vier Evangelisten in runden
Medaillons, in liegende Rechtecke gefaßt, in denen die Zwickel durch
Ornamente ausgefüllt sind; dann je zwei Löwen in runden Medaillons, in
ein gemeinsames längliches Viereck gefaßt; ferner je drei geflügelte,
drachenartige Bestien mit Menschenköpfen in Vierpässen, alle drei in
einem langen Rechteck, in den Zwickeln Ornamente. Der First ist mit
drei Kugeln besetzt; ebenso die vier Grate mit je dreien. Das Kästchen
steht auf vier einfachen Füßen. Untergelegte Fransen aus Seide hängen
aus dem untern Rande desselben, sowie aus der Metallbekleidung des
Firstes herab. Ein Schloß, welches ehedem den Verschluß bildete, ist
abgerissen. Man hätte wohl das Kästchen mit demselben Rechte, mit
dem es hier in die kirchlichen Alterthümer eingereiht ist, unter die
profanen stellen können. Die Zeichen der vier Evangelisten sind das
einzig specifisch Kirchliche, und bekanntlich war ja auch die profane
Kunst nicht so profan, daß sie derartiges ausgeschlossen hätte. Das
sehr hübsche Kästchen, dessen gepreßte Verzierungen insbesondere schön
und charakteristisch gezeichnet sind, ist, wie das vorige, das Produkt
einer in Masse für die Märkte arbeitenden Geschäftsthätigkeit. Auf den
Märkten kaufte es ebenso die Edelfrau für Aufbewahrung ihres Schmuckes,
wie es die Kirchenverwaltung für Aufbewahrung ihres Schatzes -- der
Reliquien erwarb. So findet sich außer diesem, direkt aus dem Besitze
der Kirche in Nördlingen in unser Museum übergegangenen Exemplar ein
zweites, vollkommen identisches in dem Domschatze zu Brixen. Unser
Kistchen ist 36 Centim. lang, 17 Centim. breit und 23 Centim. hoch.
[Illustration: Fig. 3.]
Ein anderes Reliquiarium des 14. Jahrh. besteht aus einem senkrechten
Krystallcylinder mit erweitertem Aufsatz, der durch ein rundes
konisches Thurmdach bekrönt ist. Ein einfacher, rund aufsteigender
Fuß mit einem durch einen Knauf unterbrochenen Stiele trägt den in
durchbrochenes und gepreßtes Metall gefaßten Cylinder (Fig. 3). Das
Gefäß ist sehr elegant und zierlich und, wenn auch einfach, so doch ein
guter Repräsentant der Goldschmiedearbeit des 14. Jahrhunderts. Es ist
24 Centim. hoch.
+Nürnberg.+
+A. Essenwein.+
(Schluß folgt.)
Zur Geschichte des Branntweins.
In den Geschichtsquellen der Reichsstadt Nürnberg wird des Branntweins
schon im 13. und 14. Jahrhundert gedacht, und um das Jahr 1450 muß
die Unsitte, an den Sonntagen und andern gebannten Feiertagen in den
Straßen und vor den Häusern Branntwein auszuschenken, schon sehr
überhand genommen haben, da der Rath ein eigenes Verbot dagegen
publicieren ließ. Wie wenig diese Anordnung befolgt wurde, und wie
sehr der Genuß des Branntweins um sich gegriffen, ersehen wir aus dem
Umstande, daß der Rath im Jahre 1496 sein Verbot erneuerte und vor dem
Genusse des Branntweins warnte, jedoch das Ausschenken desselben an den
Werktagen erlaubte. Diese Verordnung vom Jahre 1496 lautet also:
„Nachdem von vil menschen dieser statt mit nießung geprandts weyns
eyn mercklicher myßbrauch und unordnung sam, teglich und besunder an
sonntagen und anndern gepanndten und heyligen feyrtagen an den straßen
und vor den heusern gepflegen und geübt wurdet, und aber, als sich eyn
erber rate an hochgelerten erfaren Doctoren der ertzney vleyßigclich
und eygenntlich erkundigt und erfaren hat, der gepranndt weyn den
menschen und besonnder schwanngern frowen und jungen arbeytsamen
leuten mer dann andern fast schedlich ist, und inen vil und manigerley
schwerer, schedlicher und tödtlicher krannckheyt und seuchen brenge und
gebere, darumb und auch angesehen, das sollicher gepranndter weyn, der
also hie verkaufft und verpraucht würdet, auß pöser und schedlicher
materj und auch in annder weyse, dann er menschlicher natur dienstlich
sein mag, geprandt und gemachet würdet, so ist eyn rate daran komen,
ernstlich und vestigclich gepiettende, das nun fürbaß an eynichem
sonntag oder andern gepanndten feyertagen gepranndter weyn hie in
dieser statt von nymandt weder in den heusern, krämen, läden oder an
dem marckt, straßen oder sunst yndert nyt veyl gehabt oder verkaufft
werden soll. Wollte aber an wercktagen yemant gepranndten weyn feyl
haben, das mag er thun, doch also, das sollichen gepranndten weyn
nymand nießen oder außdrincken solle an den ennden, do der veyl gehabt
oder verkaufft würdet, sonnder wer den trynncken und geprauchen will,
soll das thun in sein selbs haus oder gewönlicher herberg, da er sein
anwesen hat, und nynndert annderswo. Wer aber daz annderst, dann wie
vorsteet, hielt und sich des, so er darumb gerügt wurde, mit seinem
rechten nit benemen möcht, der sol gemeyner statt zu eyner yden fart
darumb zu puß verfallen sein und geben eyn pfundt newer haller“.
„Eyn erber rate hat biß auff sein widerruffen gewilligt, das eyn yeder
an wercktagen an den ennden, do der gepranndt weyn wurdt feyl gehabt,
deßelben ein haller werdt oder pfenwerdt ungeverlich drincken mag on
fare der puß[177].“
Aber nicht bloß in der Stadt, auch auf dem Lande nahm der Genuß des
Branntweins immer mehr überhand, wie aus den Verordnungen hervorgeht,
die der Rath im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts dagegen erließ, und
aus welchen wir hier nur noch den Erlaß anführen, den das Landpflegamt
zu Nürnberg am 8. Februar 1527 an Pfleger, Bürgermeister und Rath zu
Altdorf ergehen ließ.
Derselbe lautet also:
„Lieben pfleger vnd getrewen; wir werden glaublich berichtt, das
vngeacht der haylsamen großen gnad, die vns dieser zeit von got dem
almechtigen durch eroffnung und verkündung seines heiligsten worts,
in dem allein vnser einich hayl vnd seligkeit stet, wirdet angebotten,
etwa vil aus vnser burgerschafft vnd andern verwandten vnser stat vnd
hofmarck Altdorff zu der zeit, so an sontagen oder andern feyertagen
die gotlichen ampter oder predig des nachtmals Christi in der kirchen
christlich vollbracht vnd gehalten werden, vntersteen, nit allein das
wort gottes selbs nit zuhören vnd verachtlich zuhalten, sonder auch
neben vnd bey der kirchen, vff dem kirchhof vnd andern offen pletzen
dabey vil leichtfertigkeit mit reden, vnnützem geschwetz vnd pösen
geperden zutreiben vnd dadurch andre zuuerhyndern, und des vngesettigt
sich daneben auff den offen gassen vnd strassen, auch in den offen
wirtsheusern mit brentem wein vnd in ander weg zuüberfüllen aus
welcher v̈bermessiger füll vil vnraths vnd vnchristlicher handlung
mit vnerung vnd schmelicher ausruffung des wort gottes, trunckenheit,
hader, verwundung, gotteslesterung vnd andern mutwilligen schentlichen
sachen wider gottes vnd der oberkeit gepot erwachssen, welche auch nit
allein die andern zuhorenden gotlichs worts, sonder auch meniglich in-
vnd ausserhalb vnser stat Altdorff, die solchs für sich selbs sehen
oder von andern horen, zu merglicher ergernus in vil wege raicht vnd
verursacht. -- Weyl vns aber als einer christlichen oberkeit, dero
vnterthanen blut got aus vnnsern hennden erfordern wirt, in alweg
gebürt fürsehung zuthun, damit nit allein das wort gottes gepredigt,
sonder auch demselben souil möglich gelebt werde, so ist zu abstellung
dieser vnordenlichen ergerlichen mißpreuch vnser ernstlicher beuelh
vnd meynung, das ir von vnsern als der oberkeit wegen dergleichen
versamlungen nit allein vff dem kirchhof, sonder auch auf andern
offenlichen pletzen in vnser stat Altdorff, vnd daneben das faylhaben,
verkauffen vnd trincken des geprannten weins die zeit, in dero die
gotlichen ampter an sontagen vnd feyertagen gehalten werden, vnd biß
zu volkomlicher enndung derselben gentzlich abstellet vnd durch ein
offenliche beruffung vnd verkündung gemeß euerm gebrauch, vff das sich
hierinn nymant zuentschuldigen hab, fürkumet, bey einer nemlichen
pöne vnd straff, so ir darauff zusetzen macht haben sollet. Wollet
auch daneben dieselben zeit der gotlichen ämpter die offenlichen
vnnotturfftige füllerey essens vnd trinckens in den wirtsheusern bey
den ihenen, die zu Altdorff burger oder ansessig sein, souil möglich
vnd sich yemer erleiden will, gleicherweiß zuuermeyden fürkumen; doch
soll domit einem yeden in seiner gewonlichen hauswonung zu yeder zeit
mit den seinen zuessen und zutrinken vnbenommen sein.“
Der Rath zu Altdorf war mit dieser Verordnung durchaus nicht
einverstanden; in einer Vorstellung an die regierenden Herren zu
Nürnberg erklärte er, welch großer Nachtheil für Altdorf daraus
entstehe. Die Bauern kämen nicht mehr zu Markt, weil sie an Sonn-
und Feiertagen ihre Lebensmittel, ihre Hühner und ihr Schmalz nicht
mehr verkaufen dürften. Das brächte der Bürgerschaft um so größern
Nachtheil, als die Bauern jetzt nach Neumarkt zögen und dort ihre
Sachen verkauften. Ich weiß nicht, ob diese Gründe auf den Senat zu
Nürnberg einen Eindruck gemacht. Vielleicht hat er ein Auge zugedrückt,
da er nicht gewohnt war, solche materielle Dinge zu unterschätzen.
Nebenbei soll nur noch bemerkt werden, daß zu Nürnberg und in
seinen Vorstädten, desgleichen auf dem Lande, bereits allenthalben
Branntweinbrennereien bestanden, die Steuern und Umgeld bezahlten.
+Nürnberg.+
+Jos. Baader.+
Die Ausstellung des internationalen archäologischen Congresses zu Bonn.
Mit dem internationalen archäologischen Congresse, der in diesem
Jahre zu Bonn abgehalten wurde, verband sich eine Ausstellung, die in
der That nach manchen Seiten hin eine einzige zu nennen war. Es kann
nicht genug darauf hingewiesen werden, wie nur durch Vergleiche, durch
Nebeneinanderstellung von Reihen, durch wirkliche Gegenüberstellung
wichtiger Objekte eine feste Basis für so viele Thatsachen gewonnen
wird, und das Studium kann somit kaum mehr gefördert werden als durch
Ausstellungen, welche Dinge zeitweilig nebeneinander bringen, die sonst
an weit auseinander gelegenen Orten aufbewahrt werden. Ein Museum
kann eben nur Einzelnes haben. Der Gegenstände ersten Ranges, welche
auf den Gang der Kunstgeschichte bestimmend eingewirkt haben, und von
denen aber auch für die Beurtheilung anderer Werke allein der sicherste
Anhaltspunkt gewonnen werden kann, gibt es nur wenige, und selbst die
kostbarsten Sammlungen können nicht mehr als vereinzelt solche Stücke
aufweisen. Kann man nun auch auf manchem Gebiete durch gute Abgüsse
sich solche Reihen bilden, so genügen auf anderen Gebieten eben nur
die Originale selbst. Es ist daher natürlich, daß man für Congresse,
die bestimmt sind, wichtige Fragen zur Erledigung zu bringen, solche
vergleichende Ausstellungen veranstaltet. So hat das Comité für die
internationale Ausstellung, insbesondere Professor aus’m Weerth, sich
große Verdienste dadurch erworben, daß es ermöglicht hat, eine Reihe
der hervorragendsten Werke auf mehreren Gebieten nebeneinander zu
stellen, die, wenn auch anfangs vielleicht blendend und verwirrend für
ein Auge, das solche Schätze in so engem Raum selten vereinigt gesehen,
doch bald den aufmerksamen Betrachter eingehender unterrichteten und
mehr sprachen, als je Worte vermöchten.
Die Ausstellung beschränkte sich jedoch nicht auf Gebiete, auf denen
sie vergleichenden Studien das Material bot; sie gab aus allen Zweigen
der Künste des Mittelalters und der heidnischen Vorzeit irgend etwas
Bedeutendes. Es ist hier unsere Aufgabe nicht, einen Katalog zu
schreiben; man erwarte daher nicht eine Aufzählung von Einzelheiten.
Vier Gebiete waren es vorzugsweise, für welche die Ausstellung
wichtiges vergleichendes Material brachte: die Geschichte des Emails,
der Elfenbeinsculptur, der Miniaturmalerei und der Aquamanilia.
Die wichtigste Erscheinung waren ohne Zweifel die vielen für die
Geschichte des Emails interessanten Gegenstände; an der Spitze standen
zwei kostbare Werke der byzantinischen Schmelzkunst: das Kreuzreliquiar
aus Limburg und ein Phylacterium aus der Liebfrauenkirche zu Mastricht.
Das erstere Werk ist inschriftlich als Arbeit des 10. Jahrh. datiert;
es gibt also einen Anhaltspunkt, um uns die hohe Stufe künstlerischer
und technischer Vollendung zu zeigen, auf der jene Kunst stand, als
sie vom Orient in’s Abendland verpflanzt wurde. Wir müssen hier
zunächst auf die wunderbare Harmonie der Farben, auf die vollendete
Schönheit der Zeichnung in den Figuren und Ornamenten aufmerksam
machen, sowie auf die Genauigkeit und Zartheit der Ausführung. Die
angebrachte Jahrzahl gibt uns einen Beweis, daß gerade im 10. Jahrh.
die byzantinische Kunst noch von jener Starrheit nicht vollständig
beherrscht war, der sie später sich ergeben, und die manchen unserer
Kunsthistoriker veranlaßte, vornehm auf sie herabzusehen, der sie
aber vor allem zu danken hatte, daß sie viele Jahrhunderte lang
ihre guten alten Traditionen erhalten konnte, während uns nebst den
Traditionen sogar die Kunst verloren gieng. Das in Frage stehende
Reliquiar, durch dessen Publication sich Prof. aus’m Weerth[178]
so großes Verdienst erworben, hat bekanntlich eine Parallele in
dem tafelförmigen Kreuzreliquiar in der Kathedrale zu Gran, das,
gleichfalls byzantinisch, jenes Limburger in der Anordnung copiert,
ohne es jedoch sowohl im Reichthum der Composition, noch in der
Feinheit und Vollendung der Zeichnung und der Zartheit und Schönheit
der Ausführung zu erreichen. Da wir aber kaum annehmen dürfen, daß die
Graner Tafel[179] älter ist als die Limburger, so haben wir darin schon
einen Schritt zur stufenweisen Schematisierung der byzantinischen Kunst
zu sehen.
Wenn wir die Objekte vom Standpunkte der Frage des Einflusses auf die
Goldschmiedearbeiten u. a. zu betrachten hätten, so müßten wir an die
Limburger Tafel zunächst zwei abendländische Imitationen anschließen,
die jedoch einer späteren Zeit der Goldschmiedekunst angehören, als
diese im Abendlande bereits ihren Höhepunkt erreicht hatte. Das
Limburger Reliquiar kam erst im 13. Jahrh. nach Deutschland; das Werk
selbst hat also keinen Einfluß auf die Ausbildung des Emails gewonnen;
es zeigt uns nur die Höhe, auf welcher diese Kunst stand, als sie zu
uns übertragen wurde.
Wie sofort in Deutschland die Kunst des Emaillierens noch im 10. Jahrh.
aufgefaßt wurde, zeigen drei Stücke, die einer und derselben Werkstätte
entstammen, welche zu Trier sich aufthat. Es ist eine Hülse des Stabes
des heil. Petrus und der sog. Tragaltar des Bischofs Egbert, ein Werk,
dem Verfasser dieses, beiläufig gesagt, den Namen Reliquiar statt
Tragaltar geben möchte, obwohl es als solcher seit lange bekannt und
benannt ist. Beide Werke sind Weihegeschenke des genannten Bischofs.
Wir sehen, daß die Deutschen sehr rasch sich die Technik der Byzantiner
aneigneten; es ist kaum ein Nachlaß in der Harmonie der Farben zu
bemerken, obwohl einzelne durch größere Durchsichtigkeit nicht gerade
gewonnen haben und mitunter nicht die volle Harmonie zwischen den
vollkommen durchsichtigen und den opaken Farben obwaltet, wie sie
so herrlich im Limburger Reliquiar uns entgegentritt. Worin jedoch
ein große Abnahme sofort uns in’s Auge fällt, das ist die Zeichnung.
Nicht blos das Ornament wird weniger vollendet; es tritt vor allem
eine unglaubliche Rohheit in der Zeichnung der Figuren ein, eine
Rohheit, die so gewaltig ist, daß weder die Zartheit der Technik,
noch die Harmonie der Farben uns täuschen kann, und die sofort jene
Werke als Gegenstände aus einer Zeit kennzeichnet, wo eben die Rohheit
in gewaltigem Ringen mit der anderswoher importierten feineren
Kunstbildung begriffen war.
Das dritte Werk, das sich jenen beiden unmittelbar anschließt, ist
das Evangeliarium aus Echternach, das dem Kaiser Otto III. und seiner
Mutter Theophania die Entstehung verdankt.
An diese Gegenstände schlossen sich auf der Ausstellung die vier Kreuze
aus Essen an; von denen drei, dem 10. Jahrh. angehörige, zeigen, daß
diese Kunst außer Trier auch anderwärts in Deutschland geübt wurde.
Es wäre nur zu wünschen gewesen, daß durch Nebeneinanderstellung der
deutschen Kaiserkrone mit jenen Erzeugnissen des 10. Jahrh. sich
bestätigt hätte, was über dieses kostbare Werk angenommen wird. Das
deutsche Email des 11. Jahrh. war außer jenem vierten Kreuze und
einem dazu gehörigen osculum pacis aus Essen durch die schöne Hülle
des Kreuznagels aus Trier, sowie durch die an einem Kreuze und einem
Reliquienschrein zu Minden angebrachten cloisonnés vertreten.
Das Email der zweiten Periode, Email champlevé, war gleichfalls in
einer großen Reihe prachtvoller Stücke vorhanden. Hierher hätte vor
allem auch eine Reihe jener Exemplare gehört, an denen das Email
champlevé mit dem cloisonné, d. h. Zellen- und Flächenemail, wechselt.
Die Braunschweiger Schätze, jetzt zum größten Theil im Besitze des
Königs von Hannover, würden hierher gepaßt haben. Die Mehrzahl der
Erzeugnisse jener zweiten Periode, die vom 11. bis 13. Jahrh. geht,
hat anderwärts viel Gleichartiges. Es sind nicht mehr kostbare
Einzelstücke; an den Reliquienkästchen, an den Tragaltären und Kreuzen
ist zu sehen, daß wir es hier mit handwerklichen Produkten zu thun
haben, die in Massen, theilweise ohne vorherige Bestimmung gefertigt,
in den Handel gebracht wurden. Wir dürfen allerdings nicht vergessen,
daß auch diese zweite Periode einzelne, für bestimmte Zwecke und auf
besondere Bestellung gefertigte große Prachtstücke, denen man viele
Sorgfalt widmete, hervorgebracht hat. So zeigte ein gleichfalls
ausgestellter Altaraufsatz aus St. Castor in Coblenz, jetzt in St.
Denis bei Paris, daß auch besonders edle Werke hier nicht fehlten;
derselbe ist ein Prachtstück, dem ähnliche in Aachen, Cöln und
anderwärts würdig zur Seite stehen. Wie hoch sich in Deutschland die
Emailkunst in jener zweiten Periode gehoben, beweisen ferner die unter
den Gegenständen kleinerer Dimension vorkommenden beiden, der Limburger
Tafel nachgebildeten Stücke. Doch hat hier das Email eine andere Rolle.
Es tritt in Verbindung mit der getriebenen Arbeit, mit Filigran und
Steinen. Wenn auch schon das byzantinische Reliquiar des 10. Jahrh.
solche Verbindung aufweist, so dominiert doch dort das Email, während
es hier mehr zurückgedrängt ist. Die Farbenstimmung ist durch die
fast ausschließliche Verwendung opaker Farben nicht jene glänzende;
die Zeichnung zwar eine andere, jedoch gleichfalls eine solche von
hoher Vollendung. An diesen Vorzügen participieren diejenigen Werke
freilich nur zu geringem Theil, welche, für den Markt bestimmt, in
Masse mit mehr oder minder großer Sorgfalt, größtentheils in weniger
edlen Metallen gefertigt wurden. Während das Email der ersten Periode
sich in Gold eingeschmolzen findet, war in der zweiten bei glänzenden
Stücken das Silber, für die geringeren aber das Kupfer das Material.
Neben den deutschen Erzeugnissen tritt nun vorzugsweise auch Frankreich
als Rivale auf, und die in Limoges gefertigten Arbeiten zeigen nicht
nur mit den deutschen die vollste Verwandtschaft, sie sind, weil
eben fast ausschließlich für den Handel hergestellt, mit größerer
Handwerksmäßigkeit und weit geringerer Feinheit gearbeitet; und da
diese Technik sehr lange alte Formen beibehielt, die wieder und wieder
reproduciert wurden, so geht das Handwerksmäßige oft bis zur Rohheit,
die, in Verbindung mit etwas alterthümlichen Formen, den Sachen ein
sehr altes Aussehen gibt, dem dann aber wieder andere Kennzeichen der
späteren Zeit widersprechen. Die Mehrzahl der ausgestellten Gegenstände
war deutsch und gehörte dem 12. Jahrhunderte an, andere dein 13.;
unter den Limousinern gieng ein emailliertes Kreuz, Beschlag eines
Reliquienkastens, wol bis in den Schluß des 14. Jahrhunderts. Von
eigentlich gothischen Emailwerken war wenig vorhanden; doch zeigte
das vorzugsweise nach anderer Seite hin interessante Schaugefäß aus
Osnabrück das einfach opake blaue und rothe Email, wie es in den
Goldschmiedarbeiten des 14. Jahrh. häufig ist, während ein dem 14.
Jahrh. angehörender Kelch mit Patene, aus dem Besitze des Fürsten von
Hohenzollern-Sigmaringen, die Wiederaufnahme des durchsichtigen Emails,
jedoch in ganz anderer Weise, als es die älteren deutschen Arbeiten
haben, erblicken ließ. Hier ist nämlich das Email nicht mehr in Zellen
eingeschlossen, sondern über flach modellierte und gravierte Medaillons
übergelegt und oben aufgeschmolzen, so zwar, daß die einzelnen
verschiedenen Farben nicht mehr durch Metallzwischenräume getrennt sind.
Die letzte Periode war durch einige Limousiner Arbeiten des 16. Jahrh.
vertreten. Hier ist mit einer Auswahl von nur wenigen Farben förmlich
über die Kupferunterlage gemalt und diese Gemälde sind sodann im
Feuer zum Schmelzen gebracht. Man nennt alle diese in Schwarz, Grau,
Blauviolett, Fleischfarb und Weiß, etwas Grün und aufgetragenem Gold
gemalten Schmelzbilder Limousin, weil der Hauptsitz dieser Kunst
in Limoges zu suchen ist, während in Frankreich ganz gewiß auch
anderwärts ähnliche Werke gemalt wurden.
+Nürnberg.+
+A. Essenwein.+
(Schluß folgt.)
Zur Geschichte der Baukunst im Ordenslande Preußen.
H. +Otte+ hat S. 592 der vierten Auflage seiner vortrefflichen
kirchlichen Kunst-Archäologie eine kurze Charakteristik der
mittelalterlichen Baukunst im Ordenslande Preußen gegeben, welche
jedoch einiger Berichtigungen bedarf. Sei es mir gestattet, an dieselbe
einige Bemerkungen zu knüpfen, welche das Resultat jahrelangen,
liebevollen und eingehenden Studiums der Geschichte der Baukunst im
Ordenslande Preußen (soweit die Denkmale derselben mir zugänglich
waren) sind.
1) Die Kirchen in Preußen haben keineswegs „regelmäßig“ +Schiffe
von gleicher Höhe+. Aus älterer Zeit (14. Jahrh.) finden sich
öfter Basiliken, wie das im Correspondenz-Blatt der deutschen
Geschichts-Vereine 1865, S. 32, Note 2 von mir gegebene Verzeichniß
beweiset. Außerdem haben die Kathedralen zu Marienwerder und zu
Königsberg ein höheres Mittelschiff, freilich +ohne+ Oberlicht.
Aehnlich war es, wie ich kürzlich nachgewiesen habe (Jahrbücher für
Kunstwissenschaft, Bd. I, S. 134), in der alten Marienkirche zu
Danzig, und ähnlich scheint es auch bei den Kirchen St. Katharinen
und St. Nicolaus zu Danzig und den Pfarrkirchen zu Putzig und Pestlin
beabsichtigt gewesen zu sein. Erst später, seit dem 15. Jahrhundert,
werden Hallenkirchen allgemein.
2) Dasselbe gilt in Betreff des +geraden Chorschlusses+. Der
polygone Chorschluß findet sich bei den Kirchen des 14. Jahrhunderts
mindestens eben so häufig als der gerade, wie ein von mir angelegtes
vergleichendes Verzeichniß aller aus eigener Anschauung oder Abbildung
mir bekannten Kirchen im Ordenslande Preußen zeigt. Es war in den
verschiedenen Gegenden verschieden. Fast alle älteren Kirchen im
Umkreise von Marienburg z. B. haben einen polygonen Chor. Sogar bei der
Schloßkirche zu Marienburg findet er sich, wo man doch vorzugsweise
Ursache gehabt hätte (vergl. die treffende Bemerkung in C. Schnaase’s
Gesch. d. bildenden Künste VI, 352), den geraden Abschluß zu wählen.
Seit dem 15. Jahrhundert aber kommt der letztere, mit den reich
ausgebildeten Ostgiebeln, auch bei Pfarr- und Klosterkirchen allgemein
in Gebrauch; doch nicht ausschließlich, denn z. B. die aus dem Ende
des 15. Jahrh. stammende Kirche zu Stuhm ist polygon geschlossen. Da
aber der größeste Theil (Heilig-Leichnam hat einen polygonen Chor) der
Kirchen Danzigs (Zusammenstellung der Grundrisse bei J. C. Schultz,
Radirungen I, 15) späterer Zeit (dem 15. Jahrh.) angehört und daher
geradlinig geschlossen ist und die andern Baudenkmale im Ordenslande
Preußen wenig bekannt sind, hat sich die Meinung gebildet, daß der
gerade Chorschluß der in Preußen zu allen Zeiten herrschende gewesen
sei. Die von Fr. v. Quast auf Taf. XXIII seiner „Denkmale der Baukunst“
gegebene Zusammenstellung von Abbildungen kleinerer Kirchen (aus engem
Kreise) mag dazu beigetragen haben, diese Ansicht zu bestätigen.
3) Die +Zinnen+ (wie bei St. Marien zu Danzig) und ein zinnenartiger
Aufsatz (wie bei St. Johann zu Danzig) dürften wol nur bei Bauten
späterer Zeit (Ende des 15. Jahrh.) als +Ornament+, und auch nur
seltener, vorkommen. Dergleichen waren, wie Fr. v. Quast (Preuß. Prov.
Bl. 1851, Bd. XI, S. 20) bereits nachgewiesen, nicht einmal bei den
Ordenshäusern in Gebrauch. Man bediente sich zur Vertheidigung vielmehr
der bedeckten Wehrgänge.
4) +Wehrgänge+ an Kirchen kommen wol nur bei Kathedralen (Marienwerder,
Königsberg, Frauenburg), welche wirklich zur Vertheidigung eingerichtet
waren, und bei Schloßkirchen vor. Bei Pfarrkirchen habe ich sie nie
gefunden. Letztere waren wol auch nie befestigt.
Die künstlerisch meist +sehr bedeutenden+ und kunsthistorisch
wichtigen Baudenkmale des Ordenslandes Preußen sind bisher noch
viel zu wenig erforscht, in entsprechender Weise eigentlich nur von
+Fr. v. Quast+ und C. +Schnaase+, welcher, trotz der mangelnden
Vorarbeiten, mit gewohnter Meisterschaft eine sehr vortreffliche,
allgemeine Darstellung geliefert hat, gewürdigt worden. Es ist auf
diesem Felde noch +sehr viel+ zu thun. Es fehlt vor Allem an einer
historisch-kritischen Untersuchung der einzelnen Monumente. Eine
systematische Entdeckungsreise durch die Provinz Preußen würde
noch manches treffliche Denkmal an’s Licht bringen, würde erst das
+Material+ herbeischaffen zu einer eingehenden Geschichte der Baukunst
im Ordenslande Preußen. Möchte eine solche möglichst +bald+ ausgeführt
werden, bevor die stürmisch vorschreitende Neuzeit Alles zerstört hat!
--
+Danzig.+
+R. Bergau.+
Eines altmarkgräflichen Hofapothekers Eid.
Die Apotheken Nürnbergs waren im Mittelalter weitberühmt. Die
benachbarten Fürsten und der Adel auf dem Lande ließen sich ihre
Arzneien häufig in Nürnberg zubereiten. Auch gab es hier immer
eine ziemliche Anzahl bewährter Aerzte, die nicht selten an weit
entfernte fürstliche Höfe gerufen wurden, um ihren ärztlichen Rath
zu ertheilen. Die Markgrafen zu Brandenburg, welche abwechselnd zu
Ansbach oder Cadolzburg residierten, schickten ihre Recepte in der
Regel zu den Apothekern in Nürnberg. Einer derselben war gemeiniglich
ihr Hofapotheker, den sie als solchen förmlich verpflichteten, wie
nachstehende Eidesformel zeigt, die für den nürnbergischen Apotheker
entworfen wurde, den Markgraf Albrecht Achilles im Jahre 1460 durch
seinen Hofmeister verpflichten ließ:
„Item er soll geloben und schwören, meinem gnädigen Herrn und der
Herrschaft getreu und gewer (aufmerksam, sorgsam) zuseyn, ihren
Schaden zuwarnen, Frommen (Nutzen) zuwerben (fördern) und alles
das zuthun, das einem getreuen Apotheker zustehet, und sonderlich
warumb (um was) man ihm schreibt und verzeichnet schickt von der
Herrschaft wegen, daß er dasselb alles und jeglichs getreulich
zurichten, persönlich dabey seyn und machen soll, wie ihm das durch
die geschwornen der Herrschaft Leibärzt[180] befohlen wurd, und anders
Niemands darüber getrauen -- daß er auch alle Arznei von frischem
Materiale mach, und ob etliche veralteten, dieselben wiederumb nach
dem Besten zuverneuen -- daß er auch keinerlei Material anstatt eins
andern gebe in Confect oder ander Arznei ohn Rath der Herrschaft
geschworen Leibärzt, und alle gesammete Arznei mach nach Beschreibung
(Vorschrift) der bewährten Lehrer darüber -- und ob er Arznei mit
Saphir, Hyacinthen, Perlen und anderm edeln Gestein[181] oder andern
köstlichen Dingen zumachen beschieden wurd, daß er solichs nach dem
allerbesten und fürderlichsten mach, darin nichts angesehen (gespart)
-- was er auch Arznei von der Herrschaft wegen herausschick, dieselben
vor (vorher) zu kredenzen und mit seinem Petschaft zu verwahren -- auch
meins gnädigen Herrn und meiner gnädigen Frauen und der Herrschaft
Geheim, was er der erführe, zuverschweigen bis in seinen Tode, alles
getreulich und gänzlich sonder (ohne) Argliste und ohn Gefährde.“
+Nürnberg.+
+J. Baader.+
Markgräfliches Patent für den Oculisten, Bruch- und Steinschneider
Braun von Gunzenhausen v. J. 1617.
Von gottes gnaden wir Joachim Ernst marggraff zu Brandenburg, in
Preußen, zu Stettin, Pommern, der Caßuben vnd Wenden, auch in
Schlesien, zu Croßen vnd Jegerndorff hertzog burggraff zu Nürnberg
vnd fürst zu Rügen, Dem nach vns zeiger dessen, vnser vnderthan und
burger zu Guntzenhausen Johan Simon Braun, oculist, auch stein- vnd
bruchschneider vnderthenig zuerkennen geben, das er nit allein das
barbiererhandwerk, sondern auch beneben demselben die kunst des stein-
vnd bruchschneidens, wie dessen gnugsam erwiesen, mit vleiß gelernet,
wie dan an ietzo inner vier jarn sowohl in vnserm land vnd fürstenthumb
alß auch außer deßelben anderer vnderschiedlicher orten ettlich viel
personen an brüchen, steinen, krebsen, fisteln, hasenschartten,
starn gestochen vnd geschnitten, welche ihme auch sonder sein ruhm
vermittels göttlicher hülff zimblich wohl vnd glücklich, alß dessen
mit lebendiger kundschafft vnd briefflichen vrkunden zubescheinen,
gerathen, Dieweil aber ihme bißhero durch ettliche landfahrer vnd
marckschreyer, so sich dergleichen auch vnderfangen vnd doch diese
nützliche vnd hochnohtwendige kunst nit gelernet, merckliche hinderung
vnd eintrag geschehen wollen -- alß hatt bei vns wider dergleichen
quaksalber vnd leichtfertige gesellen, welche die arme presthaffte
leut nur betriegen vnd ansetzen, er Braun gantz vnderthenig angelangt,
ihme ein offen patent vnd zeugknuß, sich deßen seiner notturfft nach
hette zugebrauchen, gnedig mittzutheilen, welches wir ihme, weil er
vns von ettlichen der sachen verstendigen seiner kunst und glücklichen
hand halben, berühmet worden, vmb desto weniger verwaigern wöllen. Vnd
ist hierauf an alle vnd jede vnsere ambtleut vnd vnderthanen vnser
gnediger beuelh, sie wollen obgemellten Braunen vf fürweisung dieß
vnsern patents nicht allein glauben zustellen, sondern auch denselben,
do sie seiner kunst bedörfftig, vor andern vnbekandten vmbschwaiffern,
die wir vnsers theils ohne das in vnserm fürstenthumb nit gedulden
können, gegen gebürende vergleichung vnd belohnung gebrauchen, darneben
auch sonsten alle gute befürderung erweisen, dagegen er sich erbotten,
arme vnuermögliche personen von vnsern vnderthanen vmbsonst vnd Gottes
willen zuschneiden. Das gereicht vnsern vnderthanen selbsten zum
besten, vnd wir wollen vns solches zugeschehen verlaßen. Zu vrkund mit
vnserm anhangenden fürstlichen secretinsigel becrefftiget, vnd geben zu
Onolzbach den 4. januarii Anno 1617.
+Nürnberg.+
+J. Baader.+
Geistliche Scherze.
Zu den früher mitgetheilten lateinischen Reimversen kann ich noch
einen Nachtrag liefern. In dem humanistischen Sammelband der
Wiener Bibliothek Nr. 3244, über welchen ich an einem andern Orte
ausführlicher berichte, folgen auf einen mit zierlicher Gelehrsamkeit
abgefaßten Brief Peter Luders de vita Curialium Sacerdotum Verse,
welche zu sehr den classischen Regeln widerstreiten, als daß man sie
nicht für rein mittelalterlich und wahrscheinlich aus älterer Tradition
herrührend halten sollte. Der vermuthliche Sammler der Handschrift,
Mathias von Kemnat, Kaplan des Pfalzgrafen Friedrich des Siegreichen,
führte selbst ein solches Hofleben, und hat wol darum diese Stücke
unter seine übrigens rein humanistischen Collectaneen aufgenommen, die
Zusammenstellung auch wol selbst besorgt.
+De vita Curialium.+
Colla iugo subdere curias sectari,
Quarum sunt innumere clades, mores rari,
Potens suo vivere debet excitari.
Aliena desere quadra convivari,
Pane tuo vescere, tibi dominari
Si vis et effugere curis lacerari.
Malo fabam rodere liber et letari,
Quam cibis affluere servus et tristari.
Aulici sunt opere semper adulari,
Fictas laudes promere lucraque venari,
Ab inplumis tollere plumas et conari,
Dominos alludere, falsa commentari.
Ve quos habent pingere verba que subduntur:
Nulla fides pietasque viris qui castra secuntur.
+Libera me domine.+
Bona condit cetera bonum libertatis.
Qui gazarum genera tot thezaurizatis,
Multiplici phalera vos qui falleratis,
Et cum libet ubera fercula bibatis:
Si vivere libera vita nequeatis,
Numquam saporifera servi degustatis.
Vincit auri pondera sue potestatis
Esse, nobis funera servi propinatis,
Mala per innumera dum magis optatis.
+Contra+: Egregius labor est sub magno principe castra
Continuando sequi, sed sic non itur ad astra
Promittunt, non dant, dicunt nec postea curant,
Et sic falluntur miseri qui castra secuntur.
Ist der poetische Werth dieser Sachen auch gering, so ist es
doch wünschenswerth, den Stoff nach und nach recht vollständig
zusammen zu bringen, um endlich einmal zu dem Ziele einer kritisch
durchgearbeiteten, umfassenden Sammlung zu gelangen. Noch ist in
Handschriften ohne Zweifel viel der Art verborgen.
+Heidelberg.+
+W. Wattenbach.+
Zur Symbolik im 14. Jahrhundert.
Bild und Stein bewahren uns treu die symbolisierenden Anschauungen
unserer Vorfahren, und Lied und Predigt bieten uns deren Erklärung.
Einen wenigstens in einigen Zügen bemerkenswerthen Beitrag zur
christlichen Symbolik gegen Abschluß des Mittelalters enthält das
Büchlein „der gebißen spiegel“ (Papierhandschrift Nr. 194 der
Stiftsbibliothek Lambach, vom 15. Jahrh.), welches mit Mystik stark
versetzt ist und in seinem letzten Theil -- einer ursprünglich für sich
bestehenden kleineren Abhandlung -- die sieben Hauptsünden und die
denselben entgegenstehenden Tugenden als Gewappnete folgendermassen
schildert.