VI.

Ein beliebter Gegenstand der mittelalterlichen Reimverse waren die

kampfartigen Wechselreden, zu denen namentlich auch der Streit des

Weines mit dem Wasser um den Vorzug gehört. Solch ein längeres

strophisches Gedicht hat Thomas Wright mitgetheilt: The Latin Poems

commonly attributed to Walter Mapes (London, 1841), p. 87-92, und

Jacob Grimm (Kleine Schriften 3, 78) gibt aus einer venetianischen

Handschrift Proben einer Version mit allerlei kleinen Abweichungen.

Unser Freund Huseman hat sich diesen Stoff auch nicht entgehen lassen

(Fol. 206); aber die Abweichungen seines Textes sind viel bedeutender,

die Folge der Strophen eine ganz andere. Doch ist wieder die

Uebereinstimmung zu groß, um einen neuen Abdruck des langen Gedichtes

rathsam zu machen; der Eingang lautet hier so:

Somnium prodigiosum de Vino et Aqua mutuo litigantibus pro

dignitatis apice.

+Historia.+

Factum est convivium liberale multum,

Epulis et poculis splendide excultum.

Illic postquam genio satis est indultum,

Reliquerunt socii vino me sepultum.

+Extasis.+

Raptus sum in spiritu, non in carne gravi,

Jamque fere tertium caelum penetravi,

Factusque exanimis non parum expavi,

Ubi mirabilia haec consideravi.

+Causa.+

Ad examen residens in excelsis Deus,

Cum coepisset spiritus trepidare meus.

Ecce coram iudice Thetis et Lyeus

Accusant alterutrum ut actor et reus.

In dem Wettstreit selbst sind die Abweichungen minder bedeutend; der

Schluß aber lautet:

+Discussio.+

Ad haec Cives caelici debite pensatis

Vini rationibus, atque approbatis,

Clamant omnes fortius vocibus elatis:

Pax in terra populis bonae voluntatis!

+Sententiatio.+

Quibus ego vocibus tandem post examen

Excitatus, retuli somnii velamen,

Affirmans veraciter Sanctorum dictamen,

Quod vinum prae ceteris praestans sit liquamen.

+Conclusio.+

Si quis haec crediderit, gaudens dicat Amen.

Neben dieser gelehrten lateinischen Poesie mit ihren kirchlichen

Argumenten gibt es nun aber auch ein ganz volksthümliches deutsches

Lied, in welchem der Ausgang umgekehrt ist, indem das Wasser den Preis

davonträgt. Es findet sich in einer Umformung aus dem 16. Jahrh. in des

Knaben Wunderhorn 2, 37, und fehlt auch bei Huseman, Fol. 211, nicht.

Seine weit abweichende Fassung scheint mir ursprünglicher zu sein; aber

die Sprache ist gemischt, oberdeutsch und niederdeutsch; letzteres

wol in Westfalen erst eingedrungen. Mögen nun Andere sich an einer

Herstellung des Textes versuchen: ich gebe ihn, wie ich ihn finde, nur

mit Beseitigung einiger orthographischer Auswüchse.

+Carmen Germanicum de Vino et Aqua.+

1. Nu hoeret ir Herren all gemein

Wol van dem Wasser und dem Wein,

Ein idlichs wil das beste sein,

Keins wil das ander leiden,

Wollen sich beide scheiden.

2. Der Wein der sprach: Ich for de kron,

De luide ich frolich machen kan,

Es sei gleich frowen oder man,

So kan ichs frolich machen,

Das sie vor frouden lachen.

3. Das Wasser sprach: Hor merk mich, Wein,

Auß mich badet man die kindelin klein,

Die fissche dhon stedig in mir sein,

Und driuet de Mole mit suise,

Wesschet alle ding im huise.

4. Der Wein sprach: Wa ich eim won by,

So bestet er twen oder drei,

Und driuet auch kortwil mancherlei,

Gleichmessig einem Affen,

Es sy Ley oder Paffen.

5. Das Wasser sprach: Min ist der pryß,

Aus mir wescht man de Schleyerlin weyß,

De Hembdlin auch mit ganzem flyß,

De Luide auch zu mir keren,

Dhogent thu ich sie lehren.

6. Der Wein (der) sprach: Man ist mir hold,

Man guith mich in sulver und rodes golt,

Und betalt mich mit reichem solt

Und drincken mich mit freuden

Und dhon sich van dir scheyden.

7. Das Wasser sprach wol to dem wyn:

Es mach nemandt entraten myn,

Und ich moth teglich by en syn,

Zu backen und zu kochen,

Durchuß de ganze wochen.

8. Der Win (der) sprach: Man pflegt min baß,

Man fatet mich in ein starkes faß.

Hoer Wasser, wie gefelt dir das?

Man leth dich stedig rinnen,

Din ist man zu viel finden.

9. Das Wasser sprach: Ich bin so werth,

Das mein all diese welt bogert,

De vogel im luft, de wurz der erdt,

Deßgleichen zu den muiren

Braucht mich Burger und Buiren.

10. Der Wein sprach: Hore was ich sag,

So einer arbeidt den ganzen dag,

So nem ich im syn moih und klag,

Und maches frolich singen,

Dhot danzen und auch springen.

11. Das Wasser sprach: Man deglich schout,

Wie ich erquick roven und kruit,

Und alles das nur wert gebaut,

Bogert nur miner hulffe,

[Du] dhost solver zu mir gylffen.

12. Der Wein sprach: Wasser hab din rou,

Und lass mich mit dir komen zo,

Du hast den pryß spade und fro,

Vor Fursten und vor Herren,

Ich mach din nit entberen.

13. Das Wasser hat den pryß all zidt,

Wann es den groiten nutze geit.

Es hat mich warlich nit[157] erfrout,

Darum lave ich den Weine:

Kum her, ich laß dich eine.

Gerne hätte ich auch noch den allerliebsten Cantus de Lepore (Fol.

213) mitgetheilt; allein er ist schon im Anzeiger 4, 184 durch Maßmann

abgedruckt. Die geschichtlichen Lieder auf Luther, die Gueusen u. a.

überlasse ich andern Händen.

Zu spät leider habe ich, durch J. F. Böhmer’s Briefe aufmerksam

gemacht, die merkwürdige Stelle des Salimbene über den Primas

nachgelesen, welchen er für einen Kölner Canonicus des 13. Jahrh. hält.

Hier finden sich nämlich die im Anzeiger 1868, Sp. 163, angeführten

Verse +Fertur in conviviis+ und +In cratere+ in etwas anderer Gestalt

auf S. 42 der Mon. Parm. et Placent. Vol. III. Ferner aber auch auf

S. 41 die vortrefflichste Erklärung zu mehreren anderen von Zeibig

im Notizenblatt von 1852, S. 26 mitgetheilten Versen, namentlich die

Geschichte, welche das „Ascendit Walter, veniat bos unus et alter“

erklärt, wenn gleich die improvisierten Verse anders lauten. Es ist

ganz klar, daß die Geschichtchen in vielförmig wechselnder Gestalt

verbreitet waren, man sich aber meistens begnügte, den zugehörigen Vers

aufzuschreiben, weil die Anekdote auch ohne schriftliche Hülfe leicht

behalten wurde.

Die von M. Pangerl auf Sp. 199 d. Bl. mitgetheilte scherzhafte Urkunde

des Vagantenprimas ist allerdings sehr merkwürdig; aber sie ist schon

gedruckt durch P. Th. Mayer im Archiv f. Kunde Oesterr. Geschichtsqu. 1,

316, und benutzt von W. Giesebrecht in seiner vortrefflichen Abhandlung

über die Vaganten oder Goliarden und ihre Lieder, in der Allg.

Monatschrift, Jan. 1853, S. 35. Richtig aber ist, anstatt meiner dort

mitgetheilten Vermuthung, die Beziehung auf die St. Pöltener Kirche,

theils weil Oesterreich zum Passauer, nicht zum Salzburger Sprengel

gehörte, theils weil Sighard in der That am 7. April 1203 als Probst

von St. Pölten vorkommt. Zu dem Namen Surianus, welchen der Aussteller

führt, bemerke ich noch, daß so auch der Fiedler (figellator) genannt

wird, mit welchem Herzog Boleslaw von Liegnitz durch’s Land zog, bei

Stenzel, SS. Rer. Siles. I, 28 u. 107. Ich benutze die Gelegenheit,

darauf hinzuweisen, um so lieber, weil in der neuen Ausgabe der Mon.

Germ. 19, 568 der Text leider bis zur Unkenntlichkeit entstellt und

ohne alle Erklärung gelassen ist. Einen Suriarius flagellator zu

erklären, dürfte freilich schwierig sein.

+Heidelberg.+

+W. Wattenbach.+

Das Meßbuch des deutschen Ordens.

Zu den unter sich mannigfach verschiedenen Particular-Meßbüchern[158],

welche im Mittelalter und bis zum Jahre 1570 in verschiedenen Ländern,

Diözesen und Orden im Gebrauch waren, gehört auch dasjenige, nach

welchem der deutsche Orden in Preußen[159] den Gottesdienst feierte.

Ein solches Meßbuch liegt mir vor. Auf die Verschiedenheit des Textes

desselben von andern gleichzeitigen Meßbüchern und dem später allgemein

gewordenen Missale Romanum vom Jahre 1570 einzugehen, ist hier nicht

der Ort. Uns interessiert nur das Buch als Denkmal des Schrift- und

Bild-Druckes.

Dasselbe ist wenig bekannt, da es eine bibliographische Seltenheit ist.

Selbst +Panzer+ (Annales typographici) kannte es nicht. Zuerst machte

der bekannte Bibliograph C. B. +Lengnich+ in seiner Beschreibung der

Allerheiligen-Bibliothek in der Marienkirche zu Danzig, in Meusel’s

historisch-literarisch-bibliographischem Magazin (Zürich, 1791 ff.),

auf den bibliographischen Werth desselben aufmerksam. Sodann wies Th.

+Hirsch+ in seiner vortrefflichen Geschichte und Beschreibung der

Oberpfarrkirche St. Marien zu Danzig (Danzig, 1843), Bd. I, S. 213,

auf den historischen Werth desselben hin. Endlich hat Domcapitular Dr.

+Krüger+ in der Zeitschrift für Geschichte Ermlands (Bd. III, S. 699

ff.) dasselbe in liturgischer Hinsicht behandelt. Doch ist es noch

niemals genau beschrieben und der in demselben befindliche Holzschnitt

seinem Werthe nach noch nicht gewürdigt worden.

Exemplare dieses Buches waren im 16. und 17. Jahrh. in Preußen noch

häufig vorhanden und wurden damals (bis 1610) noch benutzt. Jetzt sind

sie auch hier selten geworden.

In +Danzig+[160] besitzt von diesem werthvollen Buch die

Allerheiligen-Bibliothek der Marienkirche drei Exemplare (Fol. Nr. 11,

12, 13), davon das zweite (Nr. 12) des Holzschnittes entbehrt, das

letzte (Nr. 13) auch sonst noch defect ist. Außerdem befinden sich

in der Allerheiligenkapelle derselben Kirche noch zwei Exemplare,

davon dem einen ebenfalls der Holzschnitt mangelt, das andere aber,

wohl erhalten, im August des Jahres 1867 durch den Küster +Hinz+ in

einem geheimen, bis dahin unbekannten Wandschranke der Marienkirche

aufgefunden wurde. Die Stadtbibliothek besitzt zwei Exemplare, von

denen das eine, mir vorliegende (A. 1866, Nr. 115), aus der ehemaligen

Kapelle im Rathhause zu Danzig stammende, wohl erhalten ist, in

dem anderen (H. S. B. XX B. f. 57) aber der Holzschnitt fehlt. Die

Zappio’sche Bibliothek in der Johanniskirche hat sechs, in denen allen

aber der Canon missae ausgerissen ist. Das von Th. Hirsch ebenfalls

erwähnte Exemplar des Dr. v. Duisburg ist wahrscheinlich dasselbe,

welches der Buchhändler T. O. Weigel in Leipzig im Jahre 1863 für 150

Thlr. gekauft hat, aber nicht mehr besitzt. Das von Th. Hirsch ferner

angeführte Exemplar des Pfarrers A. Mundt in Käsemark bei Danzig,

leider unvollständig, durch die Inschrift auf der ersten Seite: „Frm̄.

B. MARIAE. de Oliua 1639 ex dona. Sanctimonial. Culmen.“ als aus dem

Kloster Oliva stammend, bezeichnet, besitzt jetzt der Buchhändler Th.

Bertling[161] in Danzig. Ein anderes, aus der Marienkirche zu Danzig

stammendes Exemplar kaufte, nach Hirsch, im Jahre 1842 der Buchhändler

Asher in Berlin und bot es später um 50 Francs aus. Außerhalb Danzigs

befindet sich ein Exemplar in der königl. Bibliothek (Nr. 1414) zu

Königsberg, ein anderes, unvollständiges, in der Gymnasialbibliothek

(L. Fol. 124) zu Thorn[162].

Dieses Missale ist ein mäßiger Folioband von 13½ Zoll Höhe und 9¾ Zoll

Breite. Das erste Blatt trägt den Titel:

Missalis notulans dn̄o-

rum teutunicorum imi-

tantis epigramma.

und in vier versificierten Zeilen die Notiz, daß +Georgius Stöchs+[163]

zu Nürnberg[164] dasselbe gedruckt habe. Auf der Rückseite des

Titelblattes steht eine Anweisung, die goldene Zahl zu finden. Dann

folgt auf dem zweiten Blatte der „Exorcismus solis“ und auf der andern

Seite am Schluß der hieher gehörigen Gebetformeln noch etwas über die

goldene Zahl, woraus hervorgeht, daß dieses Buch um 1498 gedruckt

worden ist. Die sechs folgenden Blätter enthalten, wie gewöhnlich,

den Kalender; dann folgt auf drei Blättern ein „Supplementum notule

fratrum teutonicorum“; darauf auf fünf Blättern außer einem „Ordo

in presenti missali contentorum“ die „Cautele obseruande presbytero

volenti diuina celebrare“. Nun erst folgt das Missale selbst. Während

die vorhergehenden Blätter ohne Seitenzahlen sind, hat dieses 257

mit rothgedruckten römischen Zahlen versehene Blätter. Die erste

Hälfte desselben mit der Ueberschrift: „Missale s’m notulam dominorū

theutunicor.“ geht von Fol. I-CXXXVI; die zweite mit der Ueberschrift:

„Incipit com̄ūe sanctorū s’m notulā dn̄ orū theutunicorum.“ von

Fol. CXL-CCLVII. Jene hat 17, diese 15 von a-r und A-P signierte

vollständige Quaternlagen. Statt der Blätter 137-139, welche

fortgelassen sind, ist der Canon missae nebst einem voranstehenden

Holzschnitt auf acht Pergamentblättern abgedruckt. Demnach hat das

Buch im Ganzen 16 ungezählte und 254 gezählte Blätter von Papier und 8

ungezählte von Pergament.

Das ganze Werk ist mit hoher Meisterschaft mit großen, fetten, schön

geformten gothischen Lettern auf starkes Papier und mit Druckerschwärze

von intensiver Schwärze gedruckt. Die Ueberschriften und die Initialen

sind roth. In dem Text befinden sich aber noch 36 größere, gedruckte

Initialen, etwa 1½ Zoll hoch und ebenso breit, welche mit schönem

gothischen Blattornament geschmückt und abwechselnd roth, grün, gelb

und blau illuminiert sind. Einer (Fol. 116 b) ist, wahrscheinscheinlich

aus Versehen, nicht illuminiert und der erste (Fol. 1 a) mit Goldgrund

versehen. Jede Seite besteht aus zwei Columnen je 3¼ Zoll breit,

10 Zoll hoch und enthält 31 Zeilen. Nur der auf Pergament gedruckte

Canon ist auf 14 Seiten, in ungetheilten Zeilen, mit sehr viel größern

Missalbuchstaben gedruckt. Jede Seite des Canon enthält also nur

eine Columne von 10½ Zoll Höhe, 7 Zoll Breite und 16 Zeilen. Der

Canon hat sechs größere Initialen, ähnlich den beschriebenen, und

am Anfang ein besonders ausgezeichnetes, 2¾ Zoll breites, 3 Zoll

hohes Anfangs-E, in welchem das Opfer Isaaks dargestellt ist. Ein

herabschwebender Engel verhindert den Abraham an der Tödtung seines

Sohnes. Hinter Abraham ist ein Schaf neben einem Baume dargestellt.

Das kleine Bild ist nicht ohne Geschick illuminiert. Abraham hat ein

rothes, Isaak ein blaues, der Engel ein grünes Gewand an. -- Diese

Darstellung ist offenbar mit Bezug auf die Messe, mittels deren ja

das Opfer Jesu wiederholt gedacht wird, und als Seitenstück zu der,

auf einem besonderen Blatte dem Canon vorgesetzten Darstellung des am

Kreuze hängenden Christus gewählt.

Auf der zweiten Seite des fünften Blattes des Canon ist auf dem untern

Rande gewöhnlich das Schweißtuch Christi in colorierter Handzeichnung

dargestellt, und auf der ersten Seite des sechsten Blattes sind an der

entsprechenden Stelle vier Zeilen handschriftlich hinzugefügt.

Den höchsten Schmuck dieses alten Druckwerkes bildet aber der erwähnte,

dem Canon vorgesetzte +Holzschnitt+ (oder Metallschnitt[165]. Er

ist 10¼ Zoll hoch, 6¼ Zoll breit. Es ist auf demselben Christus

am Kreuze dargestellt[166], unter welchem Maria und Johannes (mit

Bezug auf Evang. Joh. XXX, 26), mit großen, einfachen Heiligenscheinen

versehen, in Kleid und Mantel, mit gefaltenen Händen trauernd stehen.

Christus ist mit Heiligenschein und Dornenkrone dargestellt. Oben am

Kreuze befindet sich die Inschrift I. N. R. I., unten links an demselben

ein Schädel[167] und ein Armknochen. Der Fußboden ist mit Kräutern

bewachsen. In der Mitte schlängelt sich ein Weg hin. Aus den fünf

Wunden Christi fließt Blut. Drei fliegende Engel in faltenreichen

Gewändern sind beschäftigt, dasselbe in Kelchen aufzufangen. Der

Engel links von Christus hält in der Linken den Kelch unter das aus

der Wunde der linken Hand fließende Blut, während er mit der Rechten

sein weinendes Gesicht halb bedeckt. Der Engel rechts von Christus

hält in beiden Händen Kelche, mit welchen er das Blut aus den Wunden

der rechten Hand und der Brust auffängt. Der letzte Engel, hinter dem

Kreuzesstamme, biegt sich hervor um das aus den Fußwunden fließende

Blut aufzufangen. Der Hintergrund ist ganz leer gelassen.

Die Darstellung ist im höchsten Grade geschickt componiert, sehr

übersichtlich, klar und enthält nur das Nothwendige. Der disponibele

Raum wird in der trefflichsten Weise ausgefüllt. Das Ganze ist strenge

symmetrisch, ich möchte fast sagen, architektonisch componiert,

ohne irgendwie steif oder gezwungen zu erscheinen. Im vorliegenden

Exemplar ist der Holzschnitt bemalt. Das Colorit stimmt vollständig

mit der allgemeinen Beschreibung des für die Nürnberger Schule

charakteristischen Colorits, welche T. O. Weigel in seinem Prachtwerke

(Anfänge der Druckerkunst, Bd. I, S. XX) gegeben hat.

Da das Buch um 1498 sicher zu Nürnberg gedruckt, der Holzschnitt höchst

wahrscheinlich daselbst illuminiert ist, so müssen wir wohl annehmen,

daß auch Zeichnung und Schnitt dieses Kunstblattes[168] ebenfalls in

Nürnberg, und zwar von einem sehr bedeutenden Künstler gefertigt worden

sind.

Von dem vorliegenden Missale erschien später eine von Hagenau

herausgegebene zweite Auflage, welche im December 1519 „per Thomam

Anselmum Badensem“ gedruckt wurde. Dasselbe ist ebenfalls selten.

Außer von Lengnich ist es wol von keinem Bibliographen angeführt. Ein

Exemplar befindet sich in der Allerheiligen-Bibliothek (fol. 313) zu

Danzig. Es hat außer 16 ungezählten 268 gezählte Papierblätter. Der

Canon, derselbe wie in der ersten Auflage, ist mit denselben Lettern

und demselben Holzschnitt auf 8 Pergamentblättern zwischen fol. 144

und 145 abgedruckt. Der Druck der großen, fetten Buchstaben ist

vortrefflich.

Stöchs druckte im Jahre 1492 (27. Novbr.) auch ein „+Breviarium+

secundum notulam dominorum teutonicorum“, ebenfalls eine

bibliographische Seltenheit, welche Panzer (II, 212, Nr. 216) und Hain

(Nr. 3942), aber nicht Brunet, erwähnen. Lengnich[169] und Hirsch[170]

haben es beschrieben. Ein Exemplar (qu. 17) befindet sich in der

Allerheiligen-Bibliothek. Eine zweite Auflage, welche derselbe Stöchs

1504 zu Nürnberg gedruckt hat, besitzt die Danziger Stadtbibliothek (XX

B. qu. 282). Ein zweites Exemplar hat die Königliche Bibliothek (Nr.

1534) zu Königsberg, ein drittes bietet die Bertling’sche Buchhandlung

in Danzig (Verzeichniß Nr. 17) zum Verkauf aus. Andere Exemplare einer

dieser beiden Ausgaben scheinen die beiden Quart-Bände, das eine in

Braunsberg, das andere in der Bibliothek (Nr. 1117) des Geheimen

Archivs zu Königsberg zu sein, welche Krüger (a. a. O., Bd. III, S.

709) erwähnt.

+Danzig.+

+R. Bergau.+

Wiedertäufers Urfehde und Widerruf.

Das von den Reformatoren aufgestellte Princip der „christlichen

Freiheit“, d. h. der Freiheit von Menschenwort und Menschensatzung, und

der Ausspruch, „daß ein Jeder sei ein freigevollmächtigter Richter

aller derjenigen, die ihn lehren wollen, und sei inwendig allein von

Gott gelehrt“, wurde am entschiedensten von der Sekte der Wiedertäufer

in die Praxis eingeführt. In Folge ihrer biblischen Forschungen und

der „christlichen Freiheit“ fanden sie, daß von der Kindertaufe kein

Wort in der Bibel stehe. Sie banden sich eben an die Anweisung, man

soll sich in Auslegung der Bibel an den einfachen, zunächst sich

darbietenden Sinn halten, und schufen sich nach dieser hermeneutischen

Regel, unter Berufung auf den Wortlaut der Schrift, die sonderbarsten

Christenpflichten. An manchen Orten liefen sie nach allen vier

Weltgegenden, um Alles zum Reiche Gottes einzuladen; denn es heiße:

„Gehet in die ganze Welt und predigt das Evangelium.“ Sie beichteten

sich einander öffentlich ihre Sünden, und die Männer bekannten vor

ihren Weibern ihre Ehebrüche, -- unbeirrt durch deren Amen: „Das

vergelte dir der Teufel!“ -- denn es stehe in der Bibel: „Bekennet

einander.“ In Appenzell setzten sich einmal 1200 Menschen zusammen und

warteten auf Speise vom Himmel; denn es heiße: „Sorget nicht, was ihr

essen werdet etc.“ Sie blieben so lange, bis sie der Hunger auseinander

trieb. Aehnliche Erscheinungen des religiösen Wahnsinns wären nach

Hunderten aufzuzählen[171].

Aus ihrem selbständigen Bibellesen gewannen die Wiedertäufer die

Ueberzeugung: „Welcher glaube, und (dann) getauft werde, derselbe

werde selig.“ Die Vergebung der Sünden könne ihnen nicht durch die

Schrift oder die Prediger mitgetheilt werden, sondern „die Stimme, so

mit ihnen rede,“ zeige ihnen die Vergebung an. Ueber das Abendmahl

erklärten sie sich: „man solle nicht glauben, daß Fleisch und Blut im

Brod sei; denn die Schälk, so solches predigen, lögen.“ Sie wollten nur

glauben, „was die Stimme ihnen anzeige“; und in Glaubenssachen sollten

sie „nur vor Gott fragen.“ „Die Stimme“ regelte aber nicht blos ihren

Glauben, sondern griff auch tief ein in ihre socialen und politischen

Verhältnisse. Unter Anderem sagte sie ihnen, ihre jetzigen Ehen seien

fleischlich und müßten erneuert werden. Sie verbot ihnen den Umgang

mit ihren bisherigen Ehehälften und wies ihnen neue Ehen an. Nicht

selten bekannten sie in den mit ihnen angestellten Untersuchungen, sie

hätten das nur mit größtem Widerwillen und nach harten Kämpfen gethan,

„aber der Geist, der ihnen das geboten, sei stärker gewesen als sie.“

Von der Weibergemeinschaft schritten sie an manchen Orten auch zur

Gütergemeinschaft, die sie mit der Polizeigewalt in vielfache Conflicte

brachte.

Die Wiedertäuferei hatte in Franken, namentlich in den Aemtern

Bayersdorf und Erlangen und den anstoßenden nürnbergischen und

bambergischen Orten, schon vor dem Ausbruche des Bauernkrieges Wurzel

geschlagen. Pfarrer Vogel zu Eltersdorf war einer der eifrigsten

Separatistenlehrer. Er und einige Genossen hatten ebenfalls schon vor

dem Bauernkrieg die zweite Taufe ertheilt. Er büßte dafür im Jahre

1527 mit seinem Kopfe. Eine große Anzahl Männer, Weiber und Kinder, die

ihm zugelaufen, „um zu schauen, ob sie das Wort Gottes weiter könnten

erfahren“, wurden zu Bayersdorf eingekerkert. Als sie im Jahre 1528

wieder entlassen wurden, mußten sie Urfehde schwören und ihre Irrthümer

widerrufen[172]. In welcher Weise das geschah, können wir aus den

nachstehenden Formularien ersehen, die eigens für die Urfehden und den

Widerruf der Wiedertäufer entworfen worden:

„Ich N. bekenne gen allermenniglich mit vnd inn crafft dieser

schriefft, nachdem ich inn des durchleuchtigen hochgebornen fürsten vnd

herrn, herrn Georgen, marggrauen zu Brandenburg etc. meins gnedigen

herrn gefencknus zu N. durch den edlen vnd vesten N., meinen lieben

jungkern, ambtmann daselbst, komen bin, aus vrsach, das ich von dem

heiligen christlichen glauben abgetretten und mich wider annders

tauffen hab lassen, auch in etlichen artickelln am sacrament leibs

vnd pluts Christi vergrieffen vnd aberglaubig worden; vnd nachdem

ich allso ein zeit inn solcher gefencknus verhefft gewest, pin ich

doch aus fürpit etlicher meiner gutten freundt vnd gonner wider

gnediglich aus solcher gefencknus gelassen auff gegenwertige meine

hernachuolgende ewige geschworne vnd verpürgte vrphet, also das ich

sollicher gefencknus vnd sachen, wie obsteet, derhalb ich zu gefencknus

komen pin, auch alles, das sich darunter zwischen mir begeben vnd

verloffen hatt inn gemein oder sonderheit gegen hochgenanten meinem

gnedigen herrn, seiner fürstlichen gnaden erben, lannden vnd leuthen,

vnd sonderlich gegen obgenanten N. vnd den seinen, auch allen den,

so darundter verdacht oder verwandt sein, weder mit wortten noch mit

wercken, heimblich noch offentlich, zu ewigen getzeiten nit antten,

effern, rechen soll noch will, auch sollichs niemannds annders von

meinenwegen gestatten. Ich will auch forthin von sollichen vnglauben

der widertauffer vnd iren artickeln abstehen, mich auch solcher

schwermerey gar enteussern, zu inen nit kumen, auch inen nit mer

nachgehen, auch dieselben nit hausen noch höfen, sonder wo sie zu mir

komen, sie der obrigkeit antzaigen vnd inn irer eroberung getreulich

beholffen sein. Ich wil auch alle winckelprediger gentzlich flien vnd

mich an dem wort gottes, so zu N. vnd inn anndern pfarrkirchen, do es

lauter vnd clar gepredigt wirdet, genuegen lassen, demselben anhangen

vnd darpey pleiben. Vnnd zur straff vergangener verwürckung soll vnd

will ich inn der pfarrkirchen zu N., do ich doheim pin, drey suntag

die negsten nach diesem meinem auslassen nacheynander gehend vnndter

der meß vnd predig, so lanng die werdten, vor dem mitlern altar der

kirchen, alda mich meniglich wol sehen mag, mit entblösten leib biß auf

die gürttel stehen vnd ein gute große rutten, die man wol sehen mag, am

arme haben, damit man sicht, das ich do stee vnd ein püsser bin“. (Nun

folgt die gewöhnliche Formel, daß er allenfallsige Ansprüche gegen den

Markgrafen nur mit gütlichem Rechten austragen, sich keines fremden

Gerichtes bedienen und seine Urfehde und seinen Eid getreulich halten

wolle etc.)

An den nächstfolgenden drei Sonntagen mußte er in der obenangegebenen

Weise eine öffentliche Kirchenbuße verrichten und nachstehendes Sünden-

und Glaubensbekenntniß ablegen:

„Ich N. N. bekenn offentlich vor euch allen, das ich vor ... jarn

durch verfürung ettlicher falscher winckelprediger vnnd lerer inn

nachuolgende irthum gefallen bin, Zum ersten, das ich glaubt hab, der

tauff, so ich inn meiner kindhayt empfangen hab, ja auch aller kinder

tauff sey vnnutz, vergebens vnd nichtig, vnd demnach mich wider tauffen

lassen hab, Zum andern das ich, durch obgemelte falsche lerer verfürt,

glaubt hab, das der war leib vnd das war plut Cristi im sacrament oder

nachtmal des Herrn nit außgethailt vnd empfangen werde. Inn disen

stucken, bekenn ich, hab ich mich schwerlich geirrt vnd damit wider

gottes wort, cristliche ordnung vnd gebrauch vnd die kayserlichen recht

gehanndelt; widerruff deshalben hiemit solliche mein obgemelte irrthumb

offentlich vnd pit, got wolle mir dieselben gnediglich verzeihen.

Weiter glaub vnd bekenn ich mit der cristlichen kirchen oder gemain,

das der kinder tauff götlich, recht, haylsam und nutz sey, das auch im

sacrament oder nachtmal des Herrn der war leib vnd das war plut Cristi

außgethailt vnd müntlich empfangen werde, vnd traw, hoff, vermain

vnd gedencke mit gottes hilff inn sollichem cristlichen glauben vnd

bekanntnus hinfüro biß an mein ennde bestenndig zupleiben vnd

zubeharren, das verleih mir got amen.“

+Nürnberg.+

+Jos. Baader.+

Ueber das erste Auftreten des Worts „Soldat“ in der deutschen

Schriftsprache.

Herr Archivconservator Baader hat in diesen Blättern (1866, Sp.

144) die Frage angeregt, wann das Wort „Soldat“ in den deutschen

Sprachgebrauch gekommen sei, und gelangt am Schlusse seiner Erörterung

zu der Ansicht, daß dieses Wort unter Carl V. und Ferdinand I. sich

in’s Deutsche eingebürgert habe. Durch nachstehende Notiz findet jene

Angabe eine Bestätigung.

Zu dem im Sommer 1532 gegen Suleiman bei Tulln sich sammelnden

Reichsheere hatte die Stadt Nördlingen einen Haufen Fußknechte unter

dem Hauptmann Hans Forner abgesendet. Nach dem in Passau erfolgten

Tode des Hauptmanns scheint die Mannszucht des Haufens sich bedeutend

verschlechtert zu haben; denn Jörg Hainz von Ulm verbrannte in argem

Muthwillen den Hans Plomel von Ingolstadt so hart am Leibe, daß

„ermelter Thäter von Knechten entweichen müssen“. Plomel vertrug sich

jedoch durch Vermittlung guter Gesellen „um ein gar gering Geld gegen

einen so großen merklichen Schaden, als nämlich um 4¼ fl.“, konnte

aber nicht zu dieser Entschädigung gelangen, weshalb er sich an den

Rath zu Nördlingen wendet, „von dem er zum Türkenzug als ein +Soldat+

angenommen, und in dessen Dienst ihm der Schaden widerfahren sei.“

-- Wie wenig sich diese neue Bezeichnung der Bekanntschaft und Gunst

der Kanzleien, zunächst der Nördlinger, zu erfreuen hatte, erhellt

aus der in dieser Sache von Nördlingen an Ulm ergangenen Fürschrift

vom 3. December 1533, worin Plomel mit Umgehung des fremden Wortes

„unser bestellter Knecht“ genannt wird, während sonst alle andern darin

erwähnten Personalien mit Plomel’s eigenen Worten wiedergegeben sind;

nicht minder hat in der beigelegten wortgetreuen Abschrift von Plomel’s

Supplication der Schreiber statt Soldat zuerst Solldner geschrieben

und dann eine etwas mangelhafte Correctur in der Art vorgenommen, daß

er die beiden letzten Buchstaben radierte und das n in a umgestaltete.

Er hat dabei wol nur vergessen, dem „Sollda“ das fehlende t noch

anzufügen; -- oder war die Aussprache des Worts damals noch schwankend,

so daß auch diese Form zulässig erschien?

+Nördlingen.+

+Ludwig Müller.+

Alter Spruch.

Gottes Gnad un gesunden Lief

Renlich Bett un en schen Wief

Täglich Brod un goden Wien

Wat kann beter up Erden sin.

Inschrift an einem alten Schrank, Eigenthum des Gasthofbesitzers

Wellenkamp zu Lüneburg.

+München.+

+Frank.+

(Mit einer Beilage.)

Verantwortliche Redaction: A. +Essenwein+. Dr. G. K. +Frommann+. Dr. A.

v. +Eye+.

Verlag der literarisch- artistischen Anstalt des germanischen Museums

in Nürnberg.

Sebald’sche Buchdruckerei in Nürnberg.

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (1868) Neue Folge. Fünfzehnter Band. · 第 111 / 150 题