2. J. W. Moratschewski wegen Mangel an Beweisen freizusprechen.

3. Die Schuld der Angeklagten F. J. Stawskaja gemäß Paragraph 213 des

Strafgesetzbuches (Kriegsspionage) als unbewiesen zu betrachten.

Das Tribunal verurteilt:

4. P. W. Slobin, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges seiner

gegenrevolutionären Tätigkeit, seiner Nichtteilnahme an der illegalen

Tätigkeit der S.R. Partei während der letzten Zeit, seiner gutgesinnten

Arbeit in den Sowjetbehörden, auf Grund des Paragraphen 60 des

Strafgesetzbuches mit Anwendung des Paragraphen 28 zu zwei Jahren

Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung

der Untersuchungshaft.

5. G. R. Gorkow-Dobrolubow, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges

seiner gegenrevolutionären Tätigkeit und seiner prinzipiell ablehnenden

Haltung zum bewaffneten Kampfe, auf Grund des Paragraphen 60 mit

Anwendung des Paragraphen 28 zu drei Jahren Kerkerstrafe bei strenger

Einzelhaft, Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

6. W. R. Utgoff-Deruschinski, J. S. Berg und M. L. Lwow auf Grund des

Paragraphen 16, aber in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges ihrer

gegenrevolutionären Handlungen, zu fünf Jahren Kerkerstrafe bei strenger

Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

7. P. N. Pelewin auf Grund der Paragraphen 76 und 68 zu drei Jahren

Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung

der Untersuchungshaft.

8. K. A. Usow, F. W. Subkow und F. F. Federow-Koslow auf Grund der

Paragraphen 64, 76 und 68, Subkow außerdem auch auf Grund des

Paragraphen 65, in Anbetracht der Größe ihres Verbrechens, aber mit

Rücksicht darauf, daß sie keine führende Rolle gespielt haben und mit

Rücksicht auf ihre proletarische Abstammung zu fünf Jahren Kerkerstrafe

bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der

Untersuchungshaft.

9. P. T. Jefimow auf Grund der Paragraphen 64, 76 und 68 zu zehn Jahren

Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung

der Untersuchungshaft.

10. A. W. Liberow und N. I. Artemjew auf Grund des Paragraphen 60 zu

zehn Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter

Anrechnung der Untersuchungshaft.

11. D. F. Rakow, F. F. Federowitsch und M. A. Wedenjapin auf Grund der

Paragraphen 57, 58, 60, 62 und 65, ungeachtet dessen, daß sie Mitglieder

des Z.K. sind, mit Rücksicht auf ihr Schlußwort, zu zehn Jahren

Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung

der Untersuchungshaft.

12. A. R. Gotz, D. D. Donskoj, B. J. Gerstejn, M. J.

Hendelmann-Grabowski, M. A. Lichatsch, N. N. Iwanow, E. M.

Ratner-Elkind, E. M. Timofejew, S. W. Morosow, W. W. Agapow, A. I.

Altowski, W. I. Ignatjew, G. I. Semenow, L. W. Konopljewa, E. A.

Iwanowa-Iwanowa – zum Tode durch Erschießen.

In Anbetracht dessen jedoch, daß Ignatjew sich von seiner

gegenrevolutionären Vergangenheit unwiderruflich lossagte, der

Sowjetmacht dient und als sozial-ungefährliches Element zu betrachten

ist, wendet sich das Tribunal auf Grund des Punktes 3 des Paragraphen

330 der Strafprozeßordnung an das Präsidium des Allrussischen

Zentral-Exekutivkomitees mit dem Ersuchen, Ignatjew von der Strafe zu

befreien.

Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Subkow, Federow-Koslow,

Pelewin, Stawskaja und Daschewski stellt das Tribunal fest: diese

Angeklagten haben sich beim Begehen ihrer schweren Verbrechen

wohlmeinend irreführen lassen und nahmen an, daß sie im Interesse der

Revolution kämpften; als sie aber die gegenrevolutionäre Rolle der S.R.

Partei begriffen, traten sie aus der Partei und verließen das Lager der

Feinde der Arbeiterklasse, in das sie durch einen tragischen Zufall

geraten sind. Die genannten Angeklagten haben den ganzen Umfang der

Ungeheuerlichkeit ihrer Verbrechen erkannt. Das Tribunal ist überzeugt,

daß sie in den Reihen der Arbeiterklasse mannhaft und selbstlos für die

Sowjetmacht gegen alle ihre Feinde kämpfen werden, und ersucht auf Grund

des Punktes 3 des Paragraphen 330 der Strafprozeßordnung das Präsidium

des Zentral-Exekutivkomitees um volles Erlassen ihrer Strafe.

Auf Grund des Paragraphen 42 des Strafgesetzbuches verurteilt das

Tribunal außerdem die Angeklagten Artemjew, Wedenjapin, Gorkow, Slobin,

Lwow, Rokow, Federowitsch, Utgow, Liberow, Berg zum Verlust ihrer

bürgerlichen Rechte, und zwar auf Grund der Punkte a, b und c des

Paragraphen 40 des Strafgesetzbuches, auf die Dauer von fünf Jahren.

Das Tribunal ordnet die Verhaftung der Angeklagten Ignatjew, Konopljewa,

Stawskaja, Semjonow und Usow an.

Die Beweisgegenstände und Dokumente sind dem Archiv der

Oktoberrevolution zu übergeben. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens

trägt die Staatskasse.

Der Vorsitzende des Tribunals: G. P. Pjatakow.

Mitglieder: O. Karklin, A. Galkin.

Noch am gleichen Tage erscheint eine Verfügung des Allrussischen

Zentral-Exekutivkomitees, in der es heißt:

1. Das Urteil des Obersten Tribunals bezüglich der Angeklagten Gotz,

Donskoj, Gerstein, Hendelmann-Grabowski, Lichatsch, H. Iwanow, E.

Ratner-Elkind, Timofejew, Morosow, Agapow, Altowsky und E.

Iwanow-Iwanowa wird bestätigt, der Vollzug der Strafe ist jedoch

aufzuschieben.

Wenn die Partei der Sozialrevolutionäre ihre

unterirdisch-verschwörerische, terroristische, aufständische und

Kriegsspionage-Tätigkeit gegen die Sowjetmacht auch in der Tat

einstellt, wird sie dadurch auch jene ihre führenden Mitglieder von der

Todesstrafe befreien, die in der Vergangenheit diese Tätigkeit leiteten

und selbst am Prozeß die Absicht aussprachen, diese Tätigkeit auch in

der Zukunft fortzusetzen.

Die Anwendung der Methoden des bewaffneten Kampfes gegen die Arbeiter

und Bauernmacht durch die Partei der Sozialrevolutionäre hingegen wird

das unvermeidliche Erschießen der verurteilten Aufwiegler und

Organisatoren gegenrevolutionärer Terroraktionen und Aufstände nach sich

ziehen.

Sowohl die zum Tode Verurteilten, wie auch die zu langfristiger

Kerkerstrafe Verurteilten verbleiben in strenger Haft.

2. Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Fedorow-Koslow,

Pelewin, Stawskaja, Daschewski und Ignatjew beschloß das Präsidium des

Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees, dem Ersuchen des Obersten

Tribunals über das völlige Erlassen ihrer Strafe stattzugeben.

Moskau, den 8. August 1922.

Vorsitzender des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:

Gez. M. Kalinin.

Sekretär des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:

Gez. A. Enukidze.

Wenige Monate später wird das Todesurteil überhaupt zurückgezogen, als

Strafe fünfzehnjährige Haft festgesetzt. 1924 wurde das Urteil endgültig

auf 5 Jahre Haft beschränkt. Im Jahre 1927 sind sämtliche Angeklagten in

Freiheit, wenn nicht zuvor ein internationaler Austausch der politischen

Gefangenen erfolgt ist. Es hängt von den westeuropäischen Regierungen

ab, ob diese Aktion durchgeführt wird!

* * * * *

Dies Urteil ist ein Friedensvertrag heutiger Zeit. Mit seiner

Ratifikation schließt eine große Periode russischer Geschichte ab, die

jedoch nicht nur die Geschichte der revolutionären Bewegung des

Proletariats geworden ist, sondern zugleich auch die Geschichte der

Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat. Erst seit diesem

Prozeß ist ein einheitliches proletarisches Rußland geschaffen; die S.R.

Partei hat nach diesem Prozeß in Rußland jeden Boden verloren und ihre

illegale konspirative Tätigkeit eingestellt. Außenpolitisch haben die

Interventionsversuche vorläufig einen Abschluß gefunden. Soweit bekannt

geworden ist, beschränkt sich die S.R.-Presse der Emigranten auf den

Papierkrieg gegen Sowjetrußland. Der russischen Arbeiterregierung blieb

eine Atempause, in der sie ihren Staat ausbauen konnte.

So war dieser Prozeß mehr als ein politischer Prozeß kriminellen

Charakters. Nur so läßt sich auch die tiefe Erregung erklären, die seine

Verhandlungen in Europa auslösten. Noch einmal standen sich die Mächte

der Vergangenheit und Gegenwart gegenüber, allerdings mit ungleichen

Waffen. Nie ist so klar geschieden worden: Vertreter des Proletariats –

Verführer des Proletariats. Der S.R.-Prozeß war der Abschluß einer

großen historischen Epoche, aber er war zugleich eine erste große

öffentliche gerichtliche Abrechnung jener Vertreter des

Proletariats, die die Souveränität des Proletariats forderten, die

Klassenkampfauffassung bis in ihre letzten Konsequenzen verfochten,

während die S.R. eine Volksgemeinschaft nach westeuropäischen Prinzipien

verlangten, in der die Klassengegensätze verwischt werden. Der neue

Staat schloß diese Männer aus seiner Gemeinschaft aus, für ihn waren sie

Außenseiter, für jene aber wie für die bürgerliche Welt waren die

Vertreter jenes Staatsprinzips Außenseiter. So bekämpften sich zwei

Welten. Die Tragik der S.R. ruht in ihrer Halbheit, ihrem Schwanken.

Wir müssen noch einmal auf den Terror zu sprechen kommen. Das Gericht

gewann die Überzeugung, daß die Partei einen gemeinsamen Beschluß nicht

gefaßt hat, es gab Strömungen für und wider den Terror. Aber selbst wenn

man annehmen wollte, das Gericht hätte sich geirrt und Gotz oder Donskoi

hätten wirklich nicht ihre Sanktion gegeben, oder sie nur als

Privatpersonen erteilt, bleibt immer wieder die Frage offen: aber

weshalb rückte das Z.K. nicht von der Terrorgruppe ab, weshalb erfolgte

keine Mißbilligung dieser Taten, weshalb gab man nur öffentlich die

Erklärung ab, die Partei sei an den Taten nicht beteiligt?! Wie anders

verhielten sich die S.R. in der Zarenzeit! Da verteilte man Flugblätter

und verkündete das Todesurteil öffentlich, da ging man vor Gericht und

zur Hinrichtung wie ein Märtyrer, ein Bote der Freiheit. Weshalb jetzt

diese Unklarheiten, diese Unaufrichtigkeit, dies Leugnen, diese

Widersprüche? Weil man mit sich selbst im Hader lag und nicht mehr an

seinen Sieg glaubte. Gotz konnte kein vernichtenderes Geständnis machen,

als er das Resumé der Tätigkeit seiner Partei zog: „Wir hatten die

Massen nicht hinter uns!“

* * * * *

Es ist immer gesagt worden, die Sowjetrepublik hatte nicht das Recht,

über die S.R. zu Gericht zu sitzen; sie hatte durch die „Neue

ökonomische Politik“ das Recht verwirkt, über Konterrevolutionäre zu

richten. Der Prozeß fand in einem Zeitpunkt statt, in dem der

Kriegskommunismus aufgegeben und zu einer Art Staatssozialismus

übergegangen wurde. Aber gerade in dieser Zeit war die Sowjetrepublik

verpflichtet, die Grenzen zwischen sich selbst und den Vertretern der

Demokratie scharf zu ziehen. Und bis zum heutigen Tage sieht die

kapitalistische Welt im Außenhandelsmonopol das schwerste Hindernis

ihrer Expansions- und Kolonisationsbestrebungen in Rußland, ein

Hindernis, das Austen Chamberlain nicht anders als durch einen neuen

„Heiligen Krieg“ überwinden zu können glaubt. Die Republik hatte kein

Recht, sich gegen eine Partei zu wehren, die bis zum Tage der

Verhandlungseröffnung alle Hebel in Bewegung setzte, um die Republik zu

stürzen und dem europäischen Proletariat, das immer stärker in die

Defensive gedrängt wurde, den letzten Rückhalt zu rauben?! Der Staat

sollte sich nicht gegen seine erbittertsten Feinde wehren, deren

Schlußwort noch vor dem Tribunal lautete: „Wir werden euch mit allen

Mitteln bekämpfen!“?

* * * * *

Auch die deutsche Republik hat Prozesse gegen ihre Feinde führen müssen.

Wir brauchen hier nicht auseinanderzusetzen, wie der Prozeß gegen

Hitler, wie er gegen die sogenannte Tscheka geführt wurde. Zwischen

Extremen schwankt die deutsche Justiz, nach Willkür, nach Zeit; sie

scheint subjektiv. In denselben Tagen, in denen Rathenau ermordet wurde,

verhandelte man in Moskau gegen die S.R. Im Rathenau-Prozeß wurde an die

Drahtzieher nicht gerührt, nie wurde versucht, die Geldgeber

festzustellen, nie wurde das Netz von Verschwörercliquen zerstört, nie

wagte man sich an die wahren Auftraggeber heran. Im S.R.-Prozeß spielten

die Attentäter die geringere Rolle – man drang in die Hinterzimmer vor,

man stieg in die Abgründe und entdeckte die Auftraggeber in den

Kabinetten der Ententemissionen, in den geheimnisvollen

Absteigequartieren der Mitglieder des Z.K. der S.R. Im Hitler-Prozeß

sind nie gewisse Verbindungen zwischen Parteiführern und Hitler enthüllt

worden, die Geldgeber blieben diskret hinter dem Vorhang – Geld spielt

in der bürgerlichen Welt eine diskrete Rolle. Wie anders im S.R.-Prozeß!

Die ganze Front der Gegenrevolution wird entlarvt, geheime Verbindungen

werden ans Licht gezogen, illegale Organisationen festgestellt – es gab

kein Geheimnis, vor dessen Enträtselung man zurückschreckte, nirgends

ein Vertuschungsmanöver, nirgends ein Versuch zu verschweigen, zu

beschönigen. Die Republik hatte ihre Feinde erkannt, entlarvt, sie

wollte sie vernichten.

Das Oberste Tribunal war ein Klassengericht. Daraus wurde kein Hehl

gemacht. Der Staatsgerichtshof der Deutschen Republik tat sich etwas

zugute auf seine Objektivität und fällte seine Urteile im Interesse der

mächtigsten Klasse. Das Oberste Tribunal hatte die Interessen der

Schichten im Auge, die der Staat repräsentierte. Der Staatsgerichtshof

entschied im Interesse der Mächte, die den Staatsapparat wieder fest in

ihre Hand zu gewinnen suchten. Das Oberste Tribunal wollte ein

Klassengericht sein, der Staatsgerichtshof ist es. Man braucht nicht

immer erst zu bekennen, was man ist. Man ist, was man ist. Das Wesen der

Staatsform deckt sich nicht immer mit den Interessen der stärksten

Mächte im Staate, in einer Demokratie, der biegsamsten Form, nun schon

gar nicht, ja _sie_ gerade liefert heterogensten Machtgruppen je nach

den Umständen die besten Werkzeuge, so lange man nicht wagt an den

ökonomischen Grundlagen zu rütteln. Die Bolschewiki haben diese

Grundlagen revolutioniert und eine Einheit zwischen Staatsform und

Klasseninteresse geschaffen, die sich nicht je nach den Umständen

maskieren läßt.

* * * * *

„Anfangs trat Mitjä dicht an Aljoscha heran, und plötzlich küßte er ihn.

Seine Augen brannten.

..., Aljoscha, ich habe in diesen zwei letzten Monaten einen neuen

Menschen in mir entdeckt ... Dieser Mensch war immer in mir verborgen,

doch es wäre mir nie zum Bewußtsein gekommen, daß ich ihn in mir trug,

wenn Gott nicht dieses Gewitter geschickt. Unheimlich ist das Leben! ...

Man kann auch dort in den Erzgruben Sibiriens neben sich in genau solch

einem Zwangsarbeiter und Mörder ein menschliches Herz finden ... Und

ihrer gibt es so viele dort unter der Erde, Hunderte, und wir alle haben

schuld an ihnen! ... Denn alle sind für alle schuldig ... Und so gehe

ich denn für alle, denn irgend jemand muß doch für alle gehen! Ich habe

meinen Vater nicht erschlagen, aber ich muß hingehen. Ich nehme es auf

mich!“

* * * * *

Gotz und Donskoi und Timofejew und die anderen haben Wolodarski

erschlagen lassen, sie wollten die Revolution töten, aber sie nahmen es

nicht auf sich. Ihre Freunde im Ausland schlossen sich zu konspirativen

Umtrieben zusammen, und als vor Gericht den Angeklagten die Dokumente

unterbreitet wurden, nahmen sie es wieder nicht auf sich. Aus falscher

Solidarität, mehr noch vielleicht aus Unvermögen, einen furchtbaren

Konflikt lösen zu können. „Sind die Dokumente echt?“ fragten zweifelnd,

zögernd die Gotz und Timofejew. Lag nicht in dieser Frage schon ein

Geständnis? rückten sie nicht mit ihr schon von den Auslandsdelegierten

ihrer Partei ab? Und dennoch zögerten sie, ein entscheidendes Wort zu

sagen. Die bürgerliche Meinung hätte ihnen zugeschrien: Feiglinge,

Verräter. Vielleicht war diese Zwangslage für die Angeklagten der ersten

Gruppe der furchtbarste seelische Konflikt. Das Material belastete die

Partei vor den russischen Arbeitern und Bauern am stärksten. Nun stand

ihre Partei so offensichtlich als die Partei der Interventionsmethoden

da – im Bunde mit dem Ausland, den Mächten des Versailler Vertrags, den

erbittertsten Feinden der Sowjetrepublik. Wer dachte nicht noch

schaudernd der Bürgerkriege, der gräßlichen Kämpfe mit den Weißen auf

allen Fronten; und hatte nicht gerade dieser siegreiche Kampf gegen

Entente und Weiße die Masse des Volkes geeint? Und nun war diese S.R.

Partei im Begriff, das Verbrechen wider die Nation zu erneuern? und

diese Angeklagten rückten nicht von solchen Methoden ab?! „Wir sind

nicht für diese Umtriebe verantwortlich, wir sitzen seit Jahr und Tag in

Haft.“ „Doch, ihr seid verantwortlich nach den Grundsätzen der

Kollektivität, nach der Auffassung, daß die Geschichte der Menschheit

eine Geschichte der Klassenkämpfe ist. Steht ihr diesseits oder jenseits

der Barrikade?“

Und im bitteren Konflikt entschieden sich die Angeklagten für ihren

Untergang – vielleicht waren sie dann „moralisch“ gerettet, hatten sie

moralisch gesiegt. So nahmen sie es nicht auf sich.

* * * * *

Es gibt noch eine Stelle in den „Brüdern Karamasoff“. Aljoscha verläßt

Mitjä und sucht Iwan auf, der es auf sich nahm und sich als Mörder

fühlte.

„Iwan Fedorowitsch blieb plötzlich stehen.

‚Wer ist denn deiner Meinung nach der Mörder?‘ fragte er kalt, und es

klang ein hochmütiger Ton in seiner Frage.

‚Du weißt es selbst, wer,‘ entgegnete Aljoscha leise und ruhig ...

Aljoscha fühlte, wie er plötzlich am ganzen Körper zitterte.

‚Du weißt es selbst, wer,‘ kam es kraftlos aus ihm heraus. Er konnte

kaum atmen.

‚Aber wer denn, wer?‘ schrie ihn Iwan wild auffahrend an. Seine ganze

Zurückhaltung war plötzlich verschwunden.

‚Ich weiß nur das eine,‘ sagte Aljoscha immer noch im selben kraftlosen

betäubten Flüsterton: ‚– _nicht du_ hast den Vater erschlagen.‘

‚Nicht du!‘ Was heißt das, ‚nicht du?‘ Iwan stand wie erstarrt vor

seinem Bruder.

‚Nicht du hast den Vater erschlagen, nicht _du_, _nicht du_!‘

wiederholte Aljoscha fest.

Sie schwiegen. Lange dauerte das Schweigen.

‚Ich weiß es doch selbst, daß nicht ich es getan habe, redest du im

Fieber?‘ sprach schließlich Iwan, und er lächelte ein bleiches,

verzerrtes Lächeln.

Er hatte sich mit den Blicken gleichsam festgesogen an den Bruder. Sie

standen sich beide wieder bei einer Straßenlaterne gegenüber.

‚Nein, Iwan, du hast dir selbst wiederholt gesagt, daß du der Mörder

seiest!‘

‚Wann habe ich es gesagt? ... Ich war in Moskau ... Wann habe ich es

gesagt?!‘ stotterte Iwan mit abirrendem Blick ...

... ‚Du hast dich beschuldigt und hast dir gesagt, daß der Mörder kein

anderer sein könne als du. Aber nicht du hast ihn erschlagen ...‘“

* * * * *

Der andere tragische Konflikt entspann sich im Kampf zwischen den

Angeklagten der ersten und zweiten Gruppe. Die erste Gruppe

repräsentierte die Partei, wollte sie retten, mußte sie retten, stand

für sie. Um die Partei ging der Kampf, um diese geschlagene, sterbende,

ja schon verwesende Partei. Deshalb scheues Zurückziehen ins Zwielicht

von Höhlen, deshalb Zagen, Schwanken, Widersprüche. Es ging im Grunde

nie um Personen, immer um Parteien. Die anderen fühlten sich verraten,

geopfert, mißbraucht, irregeleitet. Sie waren überfahren worden und

wollten wieder aufstehen. Sie waren immer die Aktiveren,

Entschlosseneren gewesen, ja sie hatten die Partei vorwärts gedrängt,

ihr Impulse ins Blut gejagt, sie waren der eigentliche handelnde Körper,

dessen Seele zermürbt und hoffnungslos war. Ihre Einstellung gegen die

Sowjets war vor allem durch den Abschluß des Brester Friedens bestimmt,

der ja selbst in den Reihen der Bolschewiki eine tiefgehende Krisis

gezeitigt hatte, die nur die Parteidisziplin wieder überwand. Wir

wissen, wie die Demütigung der Nation die Gemüter bedrückt und verwirrt.

Der Brester Vertrag mußte doppelt schwer empfunden werden: denn er war

nicht nur die Demütigung einer Nation durch die andere; er war die

Demütigung einer Klasse durch die Klasse, die man eben im eigenen Lande

erst besiegt hatte – zum ersten Male in der ganzen Geschichte der

Menschheit – so entscheidend, so wuchtig. Und nun stürzte man wieder in

den Abgrund.

So läßt sich begreifen, weshalb alte Parteigenossen sich von der Parole

des Z.K. locken ließen. Aber als immer deutlicher wurde, in welche

Abhängigkeit das Z.K. von der Entente geriet, welche Ziele die Entente

vor allem in Rußland selbst verfolgte, gingen jene „Einfachen“ mit sich

zu Rate und verließen ihre Partei: Diese Krisen und Wandlungen lassen

sich nicht mit „Gesinnungswechsel“ bezeichnen. Die Russen stehen nicht

so rasch auf dem Boden der Tatsachen. Die europäische Flinkheit und

demokratische Geschäftigkeit ist für den Russen unbegreiflich. Wer mit

der Macht der Finsternis ringt, kämpft lange mit sich selbst, bevor der

neue Mensch aus dem Chaos heraustritt. Im Grunde tauchen alle Probleme

der russischen Literatur auf, wenn wir an diesen Wandlungsprozeß der

Angeklagten der zweiten Gruppe denken. Sie fallen in Zweifel, sie hadern

mit sich selbst, sie beichten und werden „neue Menschen“. Der Kampf

zwischen den Angeklagtengruppen nahm oft erbitterte Formen an, aber

nicht ein Mal ist dieser Kampf zur Gemeinheit entartet; man würde im

Westen sofort bei ähnlichen Fällen beobachten, wie man versuchen würde,

die Schuld abzuwälzen, sich nur als den Verführten hinzustellen und im

Gassenjungentone zu schreien: „Ich bin es nicht gewesen“ – vielleicht

würde man sofort eine Dolchstoßlegende erfinden.

Die Angeklagten der zweiten Gruppe haben nie ihre eigene Schuld in

Abrede gestellt: Wir haben gefehlt, wir haben getötet, wir haben uns an

der Revolution versündigt, straft uns.

Die neue Gemeinschaft nahm sie auf. Es ist eines ihrer schönsten und

erhabensten Prinzipien, den ehrlich Reuigen aufzunehmen. Sie übte diesen

Grundsatz vom ersten Tage ihrer Herrschaft. Der General Krasnow hat

solches Vertrauen bitter enttäuscht. Semjonow, Ratner, Ignatiew, die

Männer aus dem Volke nicht.

* * * * *

Dieser Prozeß war die große Abrechnung mit der Konterrevolution; er

schied scharf zwischen den Strömen, die noch die heutige Menschheit

durchfließen. Das Tribunal war ganz bewußt das Organ einer siegreichen

Klasse. Der Prozeß erscheint deshalb so kompliziert, weil es sich um

eine Partei handelte, die zwischen den Linien stand, und deren

tragischer Auflösungsprozeß in Europa die Teilnahme aller Kreise und

Parteien erregte, die mißtrauisch, furchtsam, unsicher und zermürbt

nicht die Spannkraft besaßen, mit tausendjährigen Traditionen zu

brechen, die sogar schon den Instinkt überwuchert und infiziert haben.

Auch der Besitzlose unterliegt derselben Stimme der Verführung, die den

Besitzenden immer aufs Neue lockt, zur Macht herausfordert und die wahre

Gemeinschaft unmöglich macht. Wie einst die Jakobiner den Girondisten

den Prozeß machten, weil sie Feudalismus und Bourgeoisie zu versöhnen

suchten, standen sich jetzt Bolschewiki und Sozialrevolutionäre

gegenüber. Parteien und Menschen, die sich um Ausgleiche bemühen, um den

Weg nicht zu Ende gehen zu müssen, verstricken sich in alle Wirrnisse,

die Verhältnisse dem Menschen bereiten können. So erzeugt das Bündnis

von Neigung und Idee endlich sogar das kriminelle Verbrechen, weil

Tradition, Fehlschläge und Minderwertigkeitsgefühle der Tat nicht mehr

das reine Antlitz zu verleihen mögen. Die Bombe, die Alexander II.

zerriß, wurde nicht vom Mann mit gleichem Bewußtsein geworfen, wie es

jener besaß, der auf Wolodarski schoß. Der Held wird zum Verbrecher, die

Partei ist gerichtet, und die Einheit der werktätigen Masse unter

zielbewußter Führung ist geschaffen.

* * * * *

Alle Konflikte und Fragen, die seit 1914 die Welt bewegten und aus den

Fugen brachten, wirbelte der Prozeß auf: die Tendenzen der

imperialistischen Mächte, ihre Absichten, Rußland zur Kolonie zu machen

– also das ganze Problem der Akkumulation des Kapitals. Lenins These,

der Weltkrieg müsse unbedingt in die soziale Revolution umschlagen und

mit der Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat enden. Die

Frage: Demokratie oder Diktatur, Parlament oder Räte. Die Frage: Masse

und Partei, Masse und Revolution. Die Haltung des Kleinbürgertums. Die

lavierenden arbeiterfreundlichen Parteien. Die Legitimität einer

revolutionären Regierung. Die Mittel und Methoden des revolutionären

Kampfes: individueller oder Massenterror.

Es war bezeichnend: Die bürgerliche Gesellschaft empfand diesen Prozeß

als eine Provokation und einen Schlag ins Gesicht. Sie sprach schon dem

Staate des Proletariats jede Existenzberechtigung ab; da er nun

existierte, nach fünf Jahren, trotz aller Interventionen und

Verleumdungskampagnen immer noch existierte, während die revolutionäre

Bewegung in den bürgerlichen Ländern vom Wellenkamm immer tiefer hinab

fiel, versuchte man zähneknirschend die Rechtsformalitäten zu

kritisieren und sprach dem Staate des Proletariats jede Berechtigung ab,

sich nicht nur überhaupt zu verteidigen, sondern auch zu richten. Der

alte warnende Satz, „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet!“

wurde wutschnaubend von der ohnmächtigen bürgerlichen Presse

hervorgestoßen. So kam es, daß sachliche Meldungen über den

Verhandlungsstoff als solchen überhaupt nicht in die bürgerliche

Öffentlichkeit drangen. Man lehnte das Gericht ab, man fühlte sich mit

den S.R. verbunden, sah in ihnen Bundesgenossen, Sachwalter, Märtyrer.

Wie hätte man über ihre „Verbrechen“ sprechen können, die in den Augen

der bürgerlichen Gesellschaft Heldentaten gewesen waren. Die bürgerliche

Gesellschaft aber rechtfertigte durch ihre Sympathiebeweise nun erst

recht die Strenge des Gerichts. Das Oberste Tribunal hat zuletzt nicht

einmal so sehr die Mittel verurteilt, deren sich die S.R. in ihrem Kampf

gegen die Sowjets bedient hatten. Es kam vielmehr auf das Ziel an. Und

das Ziel der S.R. war die Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft, der

elastischen demokratischen Staatsform, der kapitalistischen ökonomischen

Verhältnisse; für die Bolschewiki aber galten noch jene Worte, die

Wilhelm Liebknecht ein Jahr vor seinem Tode geschrieben hat: „Ein

Sozialist, der in eine Bourgeoisieregierung eintritt, geht entweder zum

Feind über oder er gibt sich in die Gewalt des Feindes. Er mag sich für

einen Sozialisten halten, ist es aber nicht mehr; er kann von seiner

Ehrlichkeit überzeugt sein, aber dann hat er nicht das Wesen des

Klassenkampfes begriffen – nicht begriffen, daß der Sozialismus den

Klassenkampf zur Grundlage hat.“ Gotz hatte in seiner letzten Rede vor

dem Tribunal behauptet, im Oktober hätten Arbeiter auf beiden Seiten der

Barrikade gekämpft. Wilhelm Liebknecht hätte ihm entgegengehalten: „Ich

bin für die Einheit der Partei – aber es muß die Einheit des Sozialismus

und der Sozialisten sein. Die Einheit mit Gegnern, mit Leuten, die

andere Ziele und andere Interessen haben, ist keine sozialistische

Einheit. Die Internationale Arbeiter-Assoziation hat deshalb den

Arbeitern gepredigt: Die Befreiung der Arbeiterklasse kann nur das Werk

der Arbeiter selbst sein.“

Der Moskauer Prozeß gegen die Sozialrevolutionäre 1922. Revolution und Konterrevolution · 第 7 / 10 题