3. Die Schuld der Angeklagten F. J. Stawskaja gemäß Paragraph 213 des
Strafgesetzbuches (Kriegsspionage) als unbewiesen zu betrachten.
Das Tribunal verurteilt:
4. P. W. Slobin, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges seiner
gegenrevolutionären Tätigkeit, seiner Nichtteilnahme an der illegalen
Tätigkeit der S.R. Partei während der letzten Zeit, seiner gutgesinnten
Arbeit in den Sowjetbehörden, auf Grund des Paragraphen 60 des
Strafgesetzbuches mit Anwendung des Paragraphen 28 zu zwei Jahren
Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung
der Untersuchungshaft.
5. G. R. Gorkow-Dobrolubow, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges
seiner gegenrevolutionären Tätigkeit und seiner prinzipiell ablehnenden
Haltung zum bewaffneten Kampfe, auf Grund des Paragraphen 60 mit
Anwendung des Paragraphen 28 zu drei Jahren Kerkerstrafe bei strenger
Einzelhaft, Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.
6. W. R. Utgoff-Deruschinski, J. S. Berg und M. L. Lwow auf Grund des
Paragraphen 16, aber in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges ihrer
gegenrevolutionären Handlungen, zu fünf Jahren Kerkerstrafe bei strenger
Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.
7. P. N. Pelewin auf Grund der Paragraphen 76 und 68 zu drei Jahren
Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung
der Untersuchungshaft.
8. K. A. Usow, F. W. Subkow und F. F. Federow-Koslow auf Grund der
Paragraphen 64, 76 und 68, Subkow außerdem auch auf Grund des
Paragraphen 65, in Anbetracht der Größe ihres Verbrechens, aber mit
Rücksicht darauf, daß sie keine führende Rolle gespielt haben und mit
Rücksicht auf ihre proletarische Abstammung zu fünf Jahren Kerkerstrafe
bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der
Untersuchungshaft.
9. P. T. Jefimow auf Grund der Paragraphen 64, 76 und 68 zu zehn Jahren
Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung
der Untersuchungshaft.
10. A. W. Liberow und N. I. Artemjew auf Grund des Paragraphen 60 zu
zehn Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter
Anrechnung der Untersuchungshaft.
11. D. F. Rakow, F. F. Federowitsch und M. A. Wedenjapin auf Grund der
Paragraphen 57, 58, 60, 62 und 65, ungeachtet dessen, daß sie Mitglieder
des Z.K. sind, mit Rücksicht auf ihr Schlußwort, zu zehn Jahren
Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung
der Untersuchungshaft.
12. A. R. Gotz, D. D. Donskoj, B. J. Gerstejn, M. J.
Hendelmann-Grabowski, M. A. Lichatsch, N. N. Iwanow, E. M.
Ratner-Elkind, E. M. Timofejew, S. W. Morosow, W. W. Agapow, A. I.
Altowski, W. I. Ignatjew, G. I. Semenow, L. W. Konopljewa, E. A.
Iwanowa-Iwanowa – zum Tode durch Erschießen.
In Anbetracht dessen jedoch, daß Ignatjew sich von seiner
gegenrevolutionären Vergangenheit unwiderruflich lossagte, der
Sowjetmacht dient und als sozial-ungefährliches Element zu betrachten
ist, wendet sich das Tribunal auf Grund des Punktes 3 des Paragraphen
330 der Strafprozeßordnung an das Präsidium des Allrussischen
Zentral-Exekutivkomitees mit dem Ersuchen, Ignatjew von der Strafe zu
befreien.
Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Subkow, Federow-Koslow,
Pelewin, Stawskaja und Daschewski stellt das Tribunal fest: diese
Angeklagten haben sich beim Begehen ihrer schweren Verbrechen
wohlmeinend irreführen lassen und nahmen an, daß sie im Interesse der
Revolution kämpften; als sie aber die gegenrevolutionäre Rolle der S.R.
Partei begriffen, traten sie aus der Partei und verließen das Lager der
Feinde der Arbeiterklasse, in das sie durch einen tragischen Zufall
geraten sind. Die genannten Angeklagten haben den ganzen Umfang der
Ungeheuerlichkeit ihrer Verbrechen erkannt. Das Tribunal ist überzeugt,
daß sie in den Reihen der Arbeiterklasse mannhaft und selbstlos für die
Sowjetmacht gegen alle ihre Feinde kämpfen werden, und ersucht auf Grund
des Punktes 3 des Paragraphen 330 der Strafprozeßordnung das Präsidium
des Zentral-Exekutivkomitees um volles Erlassen ihrer Strafe.
Auf Grund des Paragraphen 42 des Strafgesetzbuches verurteilt das
Tribunal außerdem die Angeklagten Artemjew, Wedenjapin, Gorkow, Slobin,
Lwow, Rokow, Federowitsch, Utgow, Liberow, Berg zum Verlust ihrer
bürgerlichen Rechte, und zwar auf Grund der Punkte a, b und c des
Paragraphen 40 des Strafgesetzbuches, auf die Dauer von fünf Jahren.
Das Tribunal ordnet die Verhaftung der Angeklagten Ignatjew, Konopljewa,
Stawskaja, Semjonow und Usow an.
Die Beweisgegenstände und Dokumente sind dem Archiv der
Oktoberrevolution zu übergeben. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens
trägt die Staatskasse.
Der Vorsitzende des Tribunals: G. P. Pjatakow.
Mitglieder: O. Karklin, A. Galkin.
Noch am gleichen Tage erscheint eine Verfügung des Allrussischen
Zentral-Exekutivkomitees, in der es heißt:
1. Das Urteil des Obersten Tribunals bezüglich der Angeklagten Gotz,
Donskoj, Gerstein, Hendelmann-Grabowski, Lichatsch, H. Iwanow, E.
Ratner-Elkind, Timofejew, Morosow, Agapow, Altowsky und E.
Iwanow-Iwanowa wird bestätigt, der Vollzug der Strafe ist jedoch
aufzuschieben.
Wenn die Partei der Sozialrevolutionäre ihre
unterirdisch-verschwörerische, terroristische, aufständische und
Kriegsspionage-Tätigkeit gegen die Sowjetmacht auch in der Tat
einstellt, wird sie dadurch auch jene ihre führenden Mitglieder von der
Todesstrafe befreien, die in der Vergangenheit diese Tätigkeit leiteten
und selbst am Prozeß die Absicht aussprachen, diese Tätigkeit auch in
der Zukunft fortzusetzen.
Die Anwendung der Methoden des bewaffneten Kampfes gegen die Arbeiter
und Bauernmacht durch die Partei der Sozialrevolutionäre hingegen wird
das unvermeidliche Erschießen der verurteilten Aufwiegler und
Organisatoren gegenrevolutionärer Terroraktionen und Aufstände nach sich
ziehen.
Sowohl die zum Tode Verurteilten, wie auch die zu langfristiger
Kerkerstrafe Verurteilten verbleiben in strenger Haft.
2. Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Fedorow-Koslow,
Pelewin, Stawskaja, Daschewski und Ignatjew beschloß das Präsidium des
Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees, dem Ersuchen des Obersten
Tribunals über das völlige Erlassen ihrer Strafe stattzugeben.
Moskau, den 8. August 1922.
Vorsitzender des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:
Gez. M. Kalinin.
Sekretär des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:
Gez. A. Enukidze.
Wenige Monate später wird das Todesurteil überhaupt zurückgezogen, als
Strafe fünfzehnjährige Haft festgesetzt. 1924 wurde das Urteil endgültig
auf 5 Jahre Haft beschränkt. Im Jahre 1927 sind sämtliche Angeklagten in
Freiheit, wenn nicht zuvor ein internationaler Austausch der politischen
Gefangenen erfolgt ist. Es hängt von den westeuropäischen Regierungen
ab, ob diese Aktion durchgeführt wird!
* * * * *
Dies Urteil ist ein Friedensvertrag heutiger Zeit. Mit seiner
Ratifikation schließt eine große Periode russischer Geschichte ab, die
jedoch nicht nur die Geschichte der revolutionären Bewegung des
Proletariats geworden ist, sondern zugleich auch die Geschichte der
Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat. Erst seit diesem
Prozeß ist ein einheitliches proletarisches Rußland geschaffen; die S.R.
Partei hat nach diesem Prozeß in Rußland jeden Boden verloren und ihre
illegale konspirative Tätigkeit eingestellt. Außenpolitisch haben die
Interventionsversuche vorläufig einen Abschluß gefunden. Soweit bekannt
geworden ist, beschränkt sich die S.R.-Presse der Emigranten auf den
Papierkrieg gegen Sowjetrußland. Der russischen Arbeiterregierung blieb
eine Atempause, in der sie ihren Staat ausbauen konnte.
So war dieser Prozeß mehr als ein politischer Prozeß kriminellen
Charakters. Nur so läßt sich auch die tiefe Erregung erklären, die seine
Verhandlungen in Europa auslösten. Noch einmal standen sich die Mächte
der Vergangenheit und Gegenwart gegenüber, allerdings mit ungleichen
Waffen. Nie ist so klar geschieden worden: Vertreter des Proletariats –
Verführer des Proletariats. Der S.R.-Prozeß war der Abschluß einer
großen historischen Epoche, aber er war zugleich eine erste große
öffentliche gerichtliche Abrechnung jener Vertreter des
Proletariats, die die Souveränität des Proletariats forderten, die
Klassenkampfauffassung bis in ihre letzten Konsequenzen verfochten,
während die S.R. eine Volksgemeinschaft nach westeuropäischen Prinzipien
verlangten, in der die Klassengegensätze verwischt werden. Der neue
Staat schloß diese Männer aus seiner Gemeinschaft aus, für ihn waren sie
Außenseiter, für jene aber wie für die bürgerliche Welt waren die
Vertreter jenes Staatsprinzips Außenseiter. So bekämpften sich zwei
Welten. Die Tragik der S.R. ruht in ihrer Halbheit, ihrem Schwanken.
Wir müssen noch einmal auf den Terror zu sprechen kommen. Das Gericht
gewann die Überzeugung, daß die Partei einen gemeinsamen Beschluß nicht
gefaßt hat, es gab Strömungen für und wider den Terror. Aber selbst wenn
man annehmen wollte, das Gericht hätte sich geirrt und Gotz oder Donskoi
hätten wirklich nicht ihre Sanktion gegeben, oder sie nur als
Privatpersonen erteilt, bleibt immer wieder die Frage offen: aber
weshalb rückte das Z.K. nicht von der Terrorgruppe ab, weshalb erfolgte
keine Mißbilligung dieser Taten, weshalb gab man nur öffentlich die
Erklärung ab, die Partei sei an den Taten nicht beteiligt?! Wie anders
verhielten sich die S.R. in der Zarenzeit! Da verteilte man Flugblätter
und verkündete das Todesurteil öffentlich, da ging man vor Gericht und
zur Hinrichtung wie ein Märtyrer, ein Bote der Freiheit. Weshalb jetzt
diese Unklarheiten, diese Unaufrichtigkeit, dies Leugnen, diese
Widersprüche? Weil man mit sich selbst im Hader lag und nicht mehr an
seinen Sieg glaubte. Gotz konnte kein vernichtenderes Geständnis machen,
als er das Resumé der Tätigkeit seiner Partei zog: „Wir hatten die
Massen nicht hinter uns!“
* * * * *
Es ist immer gesagt worden, die Sowjetrepublik hatte nicht das Recht,
über die S.R. zu Gericht zu sitzen; sie hatte durch die „Neue
ökonomische Politik“ das Recht verwirkt, über Konterrevolutionäre zu
richten. Der Prozeß fand in einem Zeitpunkt statt, in dem der
Kriegskommunismus aufgegeben und zu einer Art Staatssozialismus
übergegangen wurde. Aber gerade in dieser Zeit war die Sowjetrepublik
verpflichtet, die Grenzen zwischen sich selbst und den Vertretern der
Demokratie scharf zu ziehen. Und bis zum heutigen Tage sieht die
kapitalistische Welt im Außenhandelsmonopol das schwerste Hindernis
ihrer Expansions- und Kolonisationsbestrebungen in Rußland, ein
Hindernis, das Austen Chamberlain nicht anders als durch einen neuen
„Heiligen Krieg“ überwinden zu können glaubt. Die Republik hatte kein
Recht, sich gegen eine Partei zu wehren, die bis zum Tage der
Verhandlungseröffnung alle Hebel in Bewegung setzte, um die Republik zu
stürzen und dem europäischen Proletariat, das immer stärker in die
Defensive gedrängt wurde, den letzten Rückhalt zu rauben?! Der Staat
sollte sich nicht gegen seine erbittertsten Feinde wehren, deren
Schlußwort noch vor dem Tribunal lautete: „Wir werden euch mit allen
Mitteln bekämpfen!“?
* * * * *
Auch die deutsche Republik hat Prozesse gegen ihre Feinde führen müssen.
Wir brauchen hier nicht auseinanderzusetzen, wie der Prozeß gegen
Hitler, wie er gegen die sogenannte Tscheka geführt wurde. Zwischen
Extremen schwankt die deutsche Justiz, nach Willkür, nach Zeit; sie
scheint subjektiv. In denselben Tagen, in denen Rathenau ermordet wurde,
verhandelte man in Moskau gegen die S.R. Im Rathenau-Prozeß wurde an die
Drahtzieher nicht gerührt, nie wurde versucht, die Geldgeber
festzustellen, nie wurde das Netz von Verschwörercliquen zerstört, nie
wagte man sich an die wahren Auftraggeber heran. Im S.R.-Prozeß spielten
die Attentäter die geringere Rolle – man drang in die Hinterzimmer vor,
man stieg in die Abgründe und entdeckte die Auftraggeber in den
Kabinetten der Ententemissionen, in den geheimnisvollen
Absteigequartieren der Mitglieder des Z.K. der S.R. Im Hitler-Prozeß
sind nie gewisse Verbindungen zwischen Parteiführern und Hitler enthüllt
worden, die Geldgeber blieben diskret hinter dem Vorhang – Geld spielt
in der bürgerlichen Welt eine diskrete Rolle. Wie anders im S.R.-Prozeß!
Die ganze Front der Gegenrevolution wird entlarvt, geheime Verbindungen
werden ans Licht gezogen, illegale Organisationen festgestellt – es gab
kein Geheimnis, vor dessen Enträtselung man zurückschreckte, nirgends
ein Vertuschungsmanöver, nirgends ein Versuch zu verschweigen, zu
beschönigen. Die Republik hatte ihre Feinde erkannt, entlarvt, sie
wollte sie vernichten.
Das Oberste Tribunal war ein Klassengericht. Daraus wurde kein Hehl
gemacht. Der Staatsgerichtshof der Deutschen Republik tat sich etwas
zugute auf seine Objektivität und fällte seine Urteile im Interesse der
mächtigsten Klasse. Das Oberste Tribunal hatte die Interessen der
Schichten im Auge, die der Staat repräsentierte. Der Staatsgerichtshof
entschied im Interesse der Mächte, die den Staatsapparat wieder fest in
ihre Hand zu gewinnen suchten. Das Oberste Tribunal wollte ein
Klassengericht sein, der Staatsgerichtshof ist es. Man braucht nicht
immer erst zu bekennen, was man ist. Man ist, was man ist. Das Wesen der
Staatsform deckt sich nicht immer mit den Interessen der stärksten
Mächte im Staate, in einer Demokratie, der biegsamsten Form, nun schon
gar nicht, ja _sie_ gerade liefert heterogensten Machtgruppen je nach
den Umständen die besten Werkzeuge, so lange man nicht wagt an den
ökonomischen Grundlagen zu rütteln. Die Bolschewiki haben diese
Grundlagen revolutioniert und eine Einheit zwischen Staatsform und
Klasseninteresse geschaffen, die sich nicht je nach den Umständen
maskieren läßt.
* * * * *
„Anfangs trat Mitjä dicht an Aljoscha heran, und plötzlich küßte er ihn.
Seine Augen brannten.
..., Aljoscha, ich habe in diesen zwei letzten Monaten einen neuen
Menschen in mir entdeckt ... Dieser Mensch war immer in mir verborgen,
doch es wäre mir nie zum Bewußtsein gekommen, daß ich ihn in mir trug,
wenn Gott nicht dieses Gewitter geschickt. Unheimlich ist das Leben! ...
Man kann auch dort in den Erzgruben Sibiriens neben sich in genau solch
einem Zwangsarbeiter und Mörder ein menschliches Herz finden ... Und
ihrer gibt es so viele dort unter der Erde, Hunderte, und wir alle haben
schuld an ihnen! ... Denn alle sind für alle schuldig ... Und so gehe
ich denn für alle, denn irgend jemand muß doch für alle gehen! Ich habe
meinen Vater nicht erschlagen, aber ich muß hingehen. Ich nehme es auf
mich!“
* * * * *
Gotz und Donskoi und Timofejew und die anderen haben Wolodarski
erschlagen lassen, sie wollten die Revolution töten, aber sie nahmen es
nicht auf sich. Ihre Freunde im Ausland schlossen sich zu konspirativen
Umtrieben zusammen, und als vor Gericht den Angeklagten die Dokumente
unterbreitet wurden, nahmen sie es wieder nicht auf sich. Aus falscher
Solidarität, mehr noch vielleicht aus Unvermögen, einen furchtbaren
Konflikt lösen zu können. „Sind die Dokumente echt?“ fragten zweifelnd,
zögernd die Gotz und Timofejew. Lag nicht in dieser Frage schon ein
Geständnis? rückten sie nicht mit ihr schon von den Auslandsdelegierten
ihrer Partei ab? Und dennoch zögerten sie, ein entscheidendes Wort zu
sagen. Die bürgerliche Meinung hätte ihnen zugeschrien: Feiglinge,
Verräter. Vielleicht war diese Zwangslage für die Angeklagten der ersten
Gruppe der furchtbarste seelische Konflikt. Das Material belastete die
Partei vor den russischen Arbeitern und Bauern am stärksten. Nun stand
ihre Partei so offensichtlich als die Partei der Interventionsmethoden
da – im Bunde mit dem Ausland, den Mächten des Versailler Vertrags, den
erbittertsten Feinden der Sowjetrepublik. Wer dachte nicht noch
schaudernd der Bürgerkriege, der gräßlichen Kämpfe mit den Weißen auf
allen Fronten; und hatte nicht gerade dieser siegreiche Kampf gegen
Entente und Weiße die Masse des Volkes geeint? Und nun war diese S.R.
Partei im Begriff, das Verbrechen wider die Nation zu erneuern? und
diese Angeklagten rückten nicht von solchen Methoden ab?! „Wir sind
nicht für diese Umtriebe verantwortlich, wir sitzen seit Jahr und Tag in
Haft.“ „Doch, ihr seid verantwortlich nach den Grundsätzen der
Kollektivität, nach der Auffassung, daß die Geschichte der Menschheit
eine Geschichte der Klassenkämpfe ist. Steht ihr diesseits oder jenseits
der Barrikade?“
Und im bitteren Konflikt entschieden sich die Angeklagten für ihren
Untergang – vielleicht waren sie dann „moralisch“ gerettet, hatten sie
moralisch gesiegt. So nahmen sie es nicht auf sich.
* * * * *
Es gibt noch eine Stelle in den „Brüdern Karamasoff“. Aljoscha verläßt
Mitjä und sucht Iwan auf, der es auf sich nahm und sich als Mörder
fühlte.
„Iwan Fedorowitsch blieb plötzlich stehen.
‚Wer ist denn deiner Meinung nach der Mörder?‘ fragte er kalt, und es
klang ein hochmütiger Ton in seiner Frage.
‚Du weißt es selbst, wer,‘ entgegnete Aljoscha leise und ruhig ...
Aljoscha fühlte, wie er plötzlich am ganzen Körper zitterte.
‚Du weißt es selbst, wer,‘ kam es kraftlos aus ihm heraus. Er konnte
kaum atmen.
‚Aber wer denn, wer?‘ schrie ihn Iwan wild auffahrend an. Seine ganze
Zurückhaltung war plötzlich verschwunden.
‚Ich weiß nur das eine,‘ sagte Aljoscha immer noch im selben kraftlosen
betäubten Flüsterton: ‚– _nicht du_ hast den Vater erschlagen.‘
‚Nicht du!‘ Was heißt das, ‚nicht du?‘ Iwan stand wie erstarrt vor
seinem Bruder.
‚Nicht du hast den Vater erschlagen, nicht _du_, _nicht du_!‘
wiederholte Aljoscha fest.
Sie schwiegen. Lange dauerte das Schweigen.
‚Ich weiß es doch selbst, daß nicht ich es getan habe, redest du im
Fieber?‘ sprach schließlich Iwan, und er lächelte ein bleiches,
verzerrtes Lächeln.
Er hatte sich mit den Blicken gleichsam festgesogen an den Bruder. Sie
standen sich beide wieder bei einer Straßenlaterne gegenüber.
‚Nein, Iwan, du hast dir selbst wiederholt gesagt, daß du der Mörder
seiest!‘
‚Wann habe ich es gesagt? ... Ich war in Moskau ... Wann habe ich es
gesagt?!‘ stotterte Iwan mit abirrendem Blick ...
... ‚Du hast dich beschuldigt und hast dir gesagt, daß der Mörder kein
anderer sein könne als du. Aber nicht du hast ihn erschlagen ...‘“
* * * * *
Der andere tragische Konflikt entspann sich im Kampf zwischen den
Angeklagten der ersten und zweiten Gruppe. Die erste Gruppe
repräsentierte die Partei, wollte sie retten, mußte sie retten, stand
für sie. Um die Partei ging der Kampf, um diese geschlagene, sterbende,
ja schon verwesende Partei. Deshalb scheues Zurückziehen ins Zwielicht
von Höhlen, deshalb Zagen, Schwanken, Widersprüche. Es ging im Grunde
nie um Personen, immer um Parteien. Die anderen fühlten sich verraten,
geopfert, mißbraucht, irregeleitet. Sie waren überfahren worden und
wollten wieder aufstehen. Sie waren immer die Aktiveren,
Entschlosseneren gewesen, ja sie hatten die Partei vorwärts gedrängt,
ihr Impulse ins Blut gejagt, sie waren der eigentliche handelnde Körper,
dessen Seele zermürbt und hoffnungslos war. Ihre Einstellung gegen die
Sowjets war vor allem durch den Abschluß des Brester Friedens bestimmt,
der ja selbst in den Reihen der Bolschewiki eine tiefgehende Krisis
gezeitigt hatte, die nur die Parteidisziplin wieder überwand. Wir
wissen, wie die Demütigung der Nation die Gemüter bedrückt und verwirrt.
Der Brester Vertrag mußte doppelt schwer empfunden werden: denn er war
nicht nur die Demütigung einer Nation durch die andere; er war die
Demütigung einer Klasse durch die Klasse, die man eben im eigenen Lande
erst besiegt hatte – zum ersten Male in der ganzen Geschichte der
Menschheit – so entscheidend, so wuchtig. Und nun stürzte man wieder in
den Abgrund.
So läßt sich begreifen, weshalb alte Parteigenossen sich von der Parole
des Z.K. locken ließen. Aber als immer deutlicher wurde, in welche
Abhängigkeit das Z.K. von der Entente geriet, welche Ziele die Entente
vor allem in Rußland selbst verfolgte, gingen jene „Einfachen“ mit sich
zu Rate und verließen ihre Partei: Diese Krisen und Wandlungen lassen
sich nicht mit „Gesinnungswechsel“ bezeichnen. Die Russen stehen nicht
so rasch auf dem Boden der Tatsachen. Die europäische Flinkheit und
demokratische Geschäftigkeit ist für den Russen unbegreiflich. Wer mit
der Macht der Finsternis ringt, kämpft lange mit sich selbst, bevor der
neue Mensch aus dem Chaos heraustritt. Im Grunde tauchen alle Probleme
der russischen Literatur auf, wenn wir an diesen Wandlungsprozeß der
Angeklagten der zweiten Gruppe denken. Sie fallen in Zweifel, sie hadern
mit sich selbst, sie beichten und werden „neue Menschen“. Der Kampf
zwischen den Angeklagtengruppen nahm oft erbitterte Formen an, aber
nicht ein Mal ist dieser Kampf zur Gemeinheit entartet; man würde im
Westen sofort bei ähnlichen Fällen beobachten, wie man versuchen würde,
die Schuld abzuwälzen, sich nur als den Verführten hinzustellen und im
Gassenjungentone zu schreien: „Ich bin es nicht gewesen“ – vielleicht
würde man sofort eine Dolchstoßlegende erfinden.
Die Angeklagten der zweiten Gruppe haben nie ihre eigene Schuld in
Abrede gestellt: Wir haben gefehlt, wir haben getötet, wir haben uns an
der Revolution versündigt, straft uns.
Die neue Gemeinschaft nahm sie auf. Es ist eines ihrer schönsten und
erhabensten Prinzipien, den ehrlich Reuigen aufzunehmen. Sie übte diesen
Grundsatz vom ersten Tage ihrer Herrschaft. Der General Krasnow hat
solches Vertrauen bitter enttäuscht. Semjonow, Ratner, Ignatiew, die
Männer aus dem Volke nicht.
* * * * *
Dieser Prozeß war die große Abrechnung mit der Konterrevolution; er
schied scharf zwischen den Strömen, die noch die heutige Menschheit
durchfließen. Das Tribunal war ganz bewußt das Organ einer siegreichen
Klasse. Der Prozeß erscheint deshalb so kompliziert, weil es sich um
eine Partei handelte, die zwischen den Linien stand, und deren
tragischer Auflösungsprozeß in Europa die Teilnahme aller Kreise und
Parteien erregte, die mißtrauisch, furchtsam, unsicher und zermürbt
nicht die Spannkraft besaßen, mit tausendjährigen Traditionen zu
brechen, die sogar schon den Instinkt überwuchert und infiziert haben.
Auch der Besitzlose unterliegt derselben Stimme der Verführung, die den
Besitzenden immer aufs Neue lockt, zur Macht herausfordert und die wahre
Gemeinschaft unmöglich macht. Wie einst die Jakobiner den Girondisten
den Prozeß machten, weil sie Feudalismus und Bourgeoisie zu versöhnen
suchten, standen sich jetzt Bolschewiki und Sozialrevolutionäre
gegenüber. Parteien und Menschen, die sich um Ausgleiche bemühen, um den
Weg nicht zu Ende gehen zu müssen, verstricken sich in alle Wirrnisse,
die Verhältnisse dem Menschen bereiten können. So erzeugt das Bündnis
von Neigung und Idee endlich sogar das kriminelle Verbrechen, weil
Tradition, Fehlschläge und Minderwertigkeitsgefühle der Tat nicht mehr
das reine Antlitz zu verleihen mögen. Die Bombe, die Alexander II.
zerriß, wurde nicht vom Mann mit gleichem Bewußtsein geworfen, wie es
jener besaß, der auf Wolodarski schoß. Der Held wird zum Verbrecher, die
Partei ist gerichtet, und die Einheit der werktätigen Masse unter
zielbewußter Führung ist geschaffen.
* * * * *
Alle Konflikte und Fragen, die seit 1914 die Welt bewegten und aus den
Fugen brachten, wirbelte der Prozeß auf: die Tendenzen der
imperialistischen Mächte, ihre Absichten, Rußland zur Kolonie zu machen
– also das ganze Problem der Akkumulation des Kapitals. Lenins These,
der Weltkrieg müsse unbedingt in die soziale Revolution umschlagen und
mit der Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat enden. Die
Frage: Demokratie oder Diktatur, Parlament oder Räte. Die Frage: Masse
und Partei, Masse und Revolution. Die Haltung des Kleinbürgertums. Die
lavierenden arbeiterfreundlichen Parteien. Die Legitimität einer
revolutionären Regierung. Die Mittel und Methoden des revolutionären
Kampfes: individueller oder Massenterror.
Es war bezeichnend: Die bürgerliche Gesellschaft empfand diesen Prozeß
als eine Provokation und einen Schlag ins Gesicht. Sie sprach schon dem
Staate des Proletariats jede Existenzberechtigung ab; da er nun
existierte, nach fünf Jahren, trotz aller Interventionen und
Verleumdungskampagnen immer noch existierte, während die revolutionäre
Bewegung in den bürgerlichen Ländern vom Wellenkamm immer tiefer hinab
fiel, versuchte man zähneknirschend die Rechtsformalitäten zu
kritisieren und sprach dem Staate des Proletariats jede Berechtigung ab,
sich nicht nur überhaupt zu verteidigen, sondern auch zu richten. Der
alte warnende Satz, „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet!“
wurde wutschnaubend von der ohnmächtigen bürgerlichen Presse
hervorgestoßen. So kam es, daß sachliche Meldungen über den
Verhandlungsstoff als solchen überhaupt nicht in die bürgerliche
Öffentlichkeit drangen. Man lehnte das Gericht ab, man fühlte sich mit
den S.R. verbunden, sah in ihnen Bundesgenossen, Sachwalter, Märtyrer.
Wie hätte man über ihre „Verbrechen“ sprechen können, die in den Augen
der bürgerlichen Gesellschaft Heldentaten gewesen waren. Die bürgerliche
Gesellschaft aber rechtfertigte durch ihre Sympathiebeweise nun erst
recht die Strenge des Gerichts. Das Oberste Tribunal hat zuletzt nicht
einmal so sehr die Mittel verurteilt, deren sich die S.R. in ihrem Kampf
gegen die Sowjets bedient hatten. Es kam vielmehr auf das Ziel an. Und
das Ziel der S.R. war die Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft, der
elastischen demokratischen Staatsform, der kapitalistischen ökonomischen
Verhältnisse; für die Bolschewiki aber galten noch jene Worte, die
Wilhelm Liebknecht ein Jahr vor seinem Tode geschrieben hat: „Ein
Sozialist, der in eine Bourgeoisieregierung eintritt, geht entweder zum
Feind über oder er gibt sich in die Gewalt des Feindes. Er mag sich für
einen Sozialisten halten, ist es aber nicht mehr; er kann von seiner
Ehrlichkeit überzeugt sein, aber dann hat er nicht das Wesen des
Klassenkampfes begriffen – nicht begriffen, daß der Sozialismus den
Klassenkampf zur Grundlage hat.“ Gotz hatte in seiner letzten Rede vor
dem Tribunal behauptet, im Oktober hätten Arbeiter auf beiden Seiten der
Barrikade gekämpft. Wilhelm Liebknecht hätte ihm entgegengehalten: „Ich
bin für die Einheit der Partei – aber es muß die Einheit des Sozialismus
und der Sozialisten sein. Die Einheit mit Gegnern, mit Leuten, die
andere Ziele und andere Interessen haben, ist keine sozialistische
Einheit. Die Internationale Arbeiter-Assoziation hat deshalb den
Arbeitern gepredigt: Die Befreiung der Arbeiterklasse kann nur das Werk
der Arbeiter selbst sein.“