Yours cordially

E. C. Woodley.

Blank, Marash.

Anlage 3.

Contenu de l’avis

Circulaire

1. Il est arrivé à Zeitoun une révolte à la suite de laquelle il a

fallu une action militaire qui se poursuit jusqu’à maintenant.

2. Il est le devoir du gouvernement ottoman de défendre la prospérité,

la vie et l’honneur de la population docile, soit arménienne, soit

muselmane. Par conséquent celle-ci doit être sûre qu’elle ne sera pas

l’objet d’une attaque et qu’elle pourra s’occuper tranquillement du

travail.

3. Celui qui des muselmans, pour n’importe quelle raison, attaque un

arménien sera regardé comme un émeutrier et sera remis sur-le-champ

à la cour martiale. Personne donc ne doit se mêler ni directement ni

indirectement des affaires du gouvernement même pour la moindre petite

chose.

4. Je récommande à la population docile et innocente de se conformer

très vite aux instructions de l’autorité militaire, pour qu’aucun

de ses membres ne soit pas victime d’un soupçon, ou d’une punition

imméritée parsuite de la poursuite acharnée des brigands.

Le commandant du IV. corps d’armée.

Djemal Pascha.

16. mart 1330 = 29 mars 1915.

(publié) 18. mart 1330 = 31 mars 1915.

26.

Kaiserlich

Deutsche Botschaft. Pera, den 15. April 1915.

Die Nachrichten aus dem östlichen Anatolien lassen erkennen,

daß die schon vorher gespannten Beziehungen zwischen der

türkisch-muhammedanischen Bevölkerung und den Armeniern sich im Laufe

der letzten Monate noch weiter verschlechtert haben. Das gegenseitige

Mißtrauen ist im Wachsen begriffen und beherrscht die Bevölkerung und

die amtlichen Kreise, im Innern sowohl wie in der Hauptstadt.

Die Klagen über angebliche und wirkliche Verfolgungen, denen die

Armenier infolge des Krieges ausgesetzt sind, werden immer zahlreicher

und lauter; umgekehrt werden diese beschuldigt, daß sie mit den

Reichsfeinden sympathisieren, mit ihnen hochverräterische Verbindungen

unterhalten und an einzelnen Orten sich offen gegen die Landesbehörden

aufgelehnt haben. Die Verstimmung gegen die Armenier wird vermehrt

durch die Nachrichten über die Haltung der Armenier im Auslande; nicht

nur aus dem Kaukasus, sondern auch aus Amerika, Bulgarien und anderen

Ländern sollen tausende von ihnen freiwillig in die russische Armee

eingetreten sein[42], und es wird behauptet, daß die russische Sektion

der Partei Daschnakzutiun für den Fall eines für die Türkei ungünstigen

Ausganges des Krieges die Vernichtung der muhammedanischen Bevölkerung

in den von der Türkei abzutretenden Gebietsteilen fordere[43].

Besonders gravierend lauten endlich die Berichte über die Aufführung

der armenischen Mannschaften in der türkischen Armee während des

Feldzuges im Kaukasus: sie sollen wiederholt ihre Waffen gegen die

Türken gekehrt haben[44].

Von jeder Seite werden die Anschuldigungen der anderen Seite als

grundlos zurückgewiesen, bzw. die Schuld an den Ereignissen dem

anderen Teile zugeschoben. Nur in einem Punkte dürfte Übereinstimmung

herrschen: daß die Armenier seit Einführung der Konstitution

den Gedanken an eine Revolution aufgegeben haben, und daß keine

Organisation für eine solche besteht.

Zweifellos haben nun in Ostanatolien Ausschreitungen und Gewaltakte

gegen die Armenier stattgefunden, und im allgemeinen dürften die

Vorgänge von armenischer Seite richtig geschildert, wenn auch

übertrieben sein. Vielfach handelt es sich um die Drangsale und

Leiden, die jeder Krieg, auch in Kulturländern, im Gefolge hat; in

anderen Fällen lag aber die Schuld auch auf seiten der Armenier, und

die Behörden trifft höchstens der Vorwurf, daß sie nicht rechtzeitig

Vorsichtsmaßregeln getroffen haben und hinterher mit unnötiger Strenge

eingeschritten sind.

Das mir aus armenischer Quelle (Patriarchat und Mitteilungen des

aus Deutschland gekommenen Vertrauensmannes der deutsch-armenischen

Gesellschaft Dr. Liparit Nasariantz) vorliegende Material bezieht sich

in der Hauptsache auf das eigentliche Kriegsgebiet (Wilajet Erzerum)

und die unmittelbar daran grenzenden Bezirke (Wilajete Wan und Bitlis).

Für die Vorkommnisse in diesen Gegenden werden von armenischer Seite

verantwortlich gemacht:

1. die unter der Bezeichnung Miliz militärisch organisierten

türkischen Irregulären und Banden von Marodeuren; ihnen werden

zahlreiche Plünderungen, Raubmorde und sonstige Ausschreitungen

gegen die armenische Landbevölkerung zur Last gelegt;

2. die dem Komitee Union et Progrès affiliierten Klubs, in

denen viel unlautere Elemente vertreten sein sollen. Es wird

behauptet, daß diese Klubs, speziell der von Erzerum, förmliche

Proskriptionslisten aufgestellt haben, und eine Reihe politischer

Morde, die seit Dezember v. Js. an verschiedenen angesehenen

Armeniern verübt worden sind, werden auf ihre Tätigkeit

zurückgeführt. Es wird hinzugefügt, daß das Ministerium des Innern

bereits vor einiger Zeit von den Armeniern vor dem Treiben dieser

Klubs gewarnt worden sei, die schon einmal -- bei den Vorfällen in

Adana im Jahre 1909 -- eine verhängnisvolle Rolle gespielt haben;

3. verschiedene Zivilbeamte, speziell der Gouverneur von Musch

(Wilajet Bitlis) und der Wali von Wan. Es wird u. a. angeführt,

daß einige 2000 muhammedanische Familien aus dem von den Russen

okkupierten Distrikt von Alaschgerd in den armenischen Dörfern von

Musch untergebracht worden sind, die kaum imstande sind, ihren

eigenen Unterhalt aufzubringen; die armenischen Bauern würden wie

Zugvieh zum Transport von Munition und Proviant verwendet, viele

von ihnen erlägen der unmenschlichen Behandlung, und die wenigsten,

angeblich kaum ein Viertel, kehrten in ihre Dörfer zurück. In zwei

Bezirken von Wan sollen unter Konnivenz der Kaimakame förmliche

Metzeleien vorgekommen sein.

In den vom Kriegsschauplatz entfernteren Provinzen scheint die Lage der

armenischen Bevölkerung soweit erträglich zu sein, obwohl auch von dort

vereinzelte Klagen eingegangen sind: doch handelt es sich im ganzen um

Vorfälle von geringerer Bedeutung, wie Haussuchungen nach verbotenen

Waffen und Deserteuren, wobei es gelegentlich zu Ausschreitungen

gekommen sein soll, und dergleichen mehr.

Mehr Beachtung verdienen zwei Vorfälle im Wilajet Adana, über welche

die Kaiserliche Botschaft auch durch Konsularberichte eingehend

informiert ist.

Anfang März haben sich in der armenischen Ortschaft Dörtjol, nachdem

schon vorher wiederholt Engländer von der Flotte gelandet waren und

ungestört Einkäufe besorgt hatten, zwei aus jener Gegend stammende

Armenier aufgehalten, die dort im englischen Interesse agitierten.

Einer dieser Emissäre fiel den türkischen Behörden in die Hände und ist

in Adana hingerichtet worden. Die weitere Folge war, daß die gesamte

männliche Bevölkerung von Dörtjol ausgehoben und nach dem Wilajet

Aleppo geschafft wurde, wo sie zum Wegebau verwendet wird; drei

Individuen wurden, weil sie zu fliehen versuchten, niedergeschossen. Es

kam hinzu, daß zur Zeit dieser Vorfälle zahlreiche Fahnenflüchtige sich

in Dörtjol versteckt hielten, auch hatte man nicht vergessen, daß die

Bewohner während des Massakres im Jahre 1909 sich mit den Waffen in der

Hand gegen die Türken verteidigt hatten.

Über die Ereignisse in Zeitun, die durch den Widerstand der Armenier

gegen die Rekrutierung hervorgerufen worden sind, ist bereits berichtet

worden; auch in diesem Falle dürfte die Behörden der Vorwurf treffen,

daß sie nicht rechtzeitig eingegriffen haben.

Mit Bezug auf die vorstehend geschilderten Verhältnisse ist von

armenischer Seite die Bitte geäußert worden, daß die Kaiserliche

Botschaft und unsere Konsulate ihren Einfluß bei den türkischen

Regierungsorganen geltend machen möchten, um den weiteren Verfolgungen

der Armenier in den in Betracht kommenden Landesteilen Einhalt zu tun.

Als besonders wichtig wird die Bestellung von erfahrenen, mit den

armenischen Angelegenheiten vertrauten Walis und Mutessarrifs für die

betreffenden Provinzen bezeichnet; auch glaubt man, daß die Anwesenheit

deutscher Konsuln in Wan, Bitlis usw. hinreichen würde, um die ärgsten

Ausschreitungen zu verhindern.

Hier wie auch im Innern wird von den Armeniern eine solche Verwendung

unseres Einflusses zu ihren Gunsten als ein nobile officium für uns als

christliche europäische Großmacht angesehen und als eine natürliche

Folge unseres Bundesverhältnisses zur Türkei erwartet, weil es im

eigensten Interesse der Türkei, also auch in unserem, liege, das

armenische Element zu schützen und seine Sympathien sich zu bewahren;

es wird hervorgehoben -- was, wie bemerkt, von den Türken bestritten

wird --, daß die Armenier trotz aller Leiden, denen sie ausgesetzt

seien, sich loyal und korrekt, mindestens aber passiv verhalten;

bei einer fortgesetzten, systematischen Verfolgung wäre aber zu

befürchten, daß diese friedliche Gesinnung ins Gegenteil umschlüge; die

regierungsfreundlichen Parteien, wie die Daschnakzutiun, würden die

Massen nicht mehr zurückhalten können, und es entstünde die Gefahr,

daß bei einem Vordringen der Russen nicht nur die Armenier in dem

Invasionsgebiete zum Feinde übergehen, sondern auch eventuell im Rücken

der türkischen Armee Insurrektionsherde sich bilden.

Der Appell an das nobile officium der deutschen Vertretung in der

Türkei ist aus der Entwicklung der armenischen Frage verständlich,

besonders aber jetzt, wo infolge des Krieges die Dreiverbandmächte hier

ausgeschaltet sind und als Schutzmächte nicht in Frage kommen. Aber

ein Versuch, diesem Appell Folge zu geben und die Rolle zu übernehmen,

die England nach dem Berliner Kongreß und neuerdings Rußland als

Beschützer der Armenier gespielt haben, würde von der Pforte als

eine unberechtigte und lästige Einmischung in ihre innerpolitischen

Angelegenheiten empfunden werden. Der Moment ist um so weniger

dazu geeignet, als die Pforte gerade jetzt daran gegangen ist, die

Schutzrechte, die andere fremde Mächte über türkische Untertanen

ausgeübt haben, zu beseitigen. Auch hat sie auf das durch die

Ereignisse der letzten Jahre stark gehobene Nationalbewußtsein der

türkischen Elemente Rücksicht zu nehmen.

Was die sonst von armenischer Seite vorgebrachten Erwägungen

anbetrifft, so dürften sie ernste Beachtung verdienen, und ich

habe daher schon vorher wiederholt Anlaß genommen, sowohl auf der

Pforte wie beim Patriarchat auf eine versöhnliche Politik und auf

die Erhaltung guter Beziehungen zueinander zu dringen. Aber die den

Armeniern jetzt so ungünstige Stimmung in den Regierungskreisen zieht

unserer Verwendung für die Armenier noch engere Schranken. Ich glaube

daher auch, daß die in diesem Zusammenhange angeregte Verwendung

der deutschen Konsulate in den sogenannten armenischen Provinzen

ihren Zweck nicht erfüllen würde. Voraussichtlich würde die Pforte

darin den Versuch einer Überwachung ihrer eigenen Behörden durch

uns erblicken, ähnlich wie seinerzeit England und in jüngster Zeit

Rußland durch Entsendung konsularischer Vertreter die Durchführung der

armenischen Reformen in jenen Landesteilen zu kontrollieren versucht

haben; eine solche Maßregel wäre geeignet, die Behörden erst recht

gegen die Armenier aufzubringen und so den entgegengesetzten Erfolg

herbeizuführen.

Wangenheim.

Seiner Exzellenz dem Herrn Reichskanzler.

27.

(Kaiserliches

Konsulat Aleppo.)

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 59 / 134 题