E. C. Woodley.
Blank, Marash.
Anlage 3.
Contenu de l’avis
Circulaire
1. Il est arrivé à Zeitoun une révolte à la suite de laquelle il a
fallu une action militaire qui se poursuit jusqu’à maintenant.
2. Il est le devoir du gouvernement ottoman de défendre la prospérité,
la vie et l’honneur de la population docile, soit arménienne, soit
muselmane. Par conséquent celle-ci doit être sûre qu’elle ne sera pas
l’objet d’une attaque et qu’elle pourra s’occuper tranquillement du
travail.
3. Celui qui des muselmans, pour n’importe quelle raison, attaque un
arménien sera regardé comme un émeutrier et sera remis sur-le-champ
à la cour martiale. Personne donc ne doit se mêler ni directement ni
indirectement des affaires du gouvernement même pour la moindre petite
chose.
4. Je récommande à la population docile et innocente de se conformer
très vite aux instructions de l’autorité militaire, pour qu’aucun
de ses membres ne soit pas victime d’un soupçon, ou d’une punition
imméritée parsuite de la poursuite acharnée des brigands.
Le commandant du IV. corps d’armée.
Djemal Pascha.
16. mart 1330 = 29 mars 1915.
(publié) 18. mart 1330 = 31 mars 1915.
26.
Kaiserlich
Deutsche Botschaft. Pera, den 15. April 1915.
Die Nachrichten aus dem östlichen Anatolien lassen erkennen,
daß die schon vorher gespannten Beziehungen zwischen der
türkisch-muhammedanischen Bevölkerung und den Armeniern sich im Laufe
der letzten Monate noch weiter verschlechtert haben. Das gegenseitige
Mißtrauen ist im Wachsen begriffen und beherrscht die Bevölkerung und
die amtlichen Kreise, im Innern sowohl wie in der Hauptstadt.
Die Klagen über angebliche und wirkliche Verfolgungen, denen die
Armenier infolge des Krieges ausgesetzt sind, werden immer zahlreicher
und lauter; umgekehrt werden diese beschuldigt, daß sie mit den
Reichsfeinden sympathisieren, mit ihnen hochverräterische Verbindungen
unterhalten und an einzelnen Orten sich offen gegen die Landesbehörden
aufgelehnt haben. Die Verstimmung gegen die Armenier wird vermehrt
durch die Nachrichten über die Haltung der Armenier im Auslande; nicht
nur aus dem Kaukasus, sondern auch aus Amerika, Bulgarien und anderen
Ländern sollen tausende von ihnen freiwillig in die russische Armee
eingetreten sein[42], und es wird behauptet, daß die russische Sektion
der Partei Daschnakzutiun für den Fall eines für die Türkei ungünstigen
Ausganges des Krieges die Vernichtung der muhammedanischen Bevölkerung
in den von der Türkei abzutretenden Gebietsteilen fordere[43].
Besonders gravierend lauten endlich die Berichte über die Aufführung
der armenischen Mannschaften in der türkischen Armee während des
Feldzuges im Kaukasus: sie sollen wiederholt ihre Waffen gegen die
Türken gekehrt haben[44].
Von jeder Seite werden die Anschuldigungen der anderen Seite als
grundlos zurückgewiesen, bzw. die Schuld an den Ereignissen dem
anderen Teile zugeschoben. Nur in einem Punkte dürfte Übereinstimmung
herrschen: daß die Armenier seit Einführung der Konstitution
den Gedanken an eine Revolution aufgegeben haben, und daß keine
Organisation für eine solche besteht.
Zweifellos haben nun in Ostanatolien Ausschreitungen und Gewaltakte
gegen die Armenier stattgefunden, und im allgemeinen dürften die
Vorgänge von armenischer Seite richtig geschildert, wenn auch
übertrieben sein. Vielfach handelt es sich um die Drangsale und
Leiden, die jeder Krieg, auch in Kulturländern, im Gefolge hat; in
anderen Fällen lag aber die Schuld auch auf seiten der Armenier, und
die Behörden trifft höchstens der Vorwurf, daß sie nicht rechtzeitig
Vorsichtsmaßregeln getroffen haben und hinterher mit unnötiger Strenge
eingeschritten sind.
Das mir aus armenischer Quelle (Patriarchat und Mitteilungen des
aus Deutschland gekommenen Vertrauensmannes der deutsch-armenischen
Gesellschaft Dr. Liparit Nasariantz) vorliegende Material bezieht sich
in der Hauptsache auf das eigentliche Kriegsgebiet (Wilajet Erzerum)
und die unmittelbar daran grenzenden Bezirke (Wilajete Wan und Bitlis).
Für die Vorkommnisse in diesen Gegenden werden von armenischer Seite
verantwortlich gemacht:
1. die unter der Bezeichnung Miliz militärisch organisierten
türkischen Irregulären und Banden von Marodeuren; ihnen werden
zahlreiche Plünderungen, Raubmorde und sonstige Ausschreitungen
gegen die armenische Landbevölkerung zur Last gelegt;
2. die dem Komitee Union et Progrès affiliierten Klubs, in
denen viel unlautere Elemente vertreten sein sollen. Es wird
behauptet, daß diese Klubs, speziell der von Erzerum, förmliche
Proskriptionslisten aufgestellt haben, und eine Reihe politischer
Morde, die seit Dezember v. Js. an verschiedenen angesehenen
Armeniern verübt worden sind, werden auf ihre Tätigkeit
zurückgeführt. Es wird hinzugefügt, daß das Ministerium des Innern
bereits vor einiger Zeit von den Armeniern vor dem Treiben dieser
Klubs gewarnt worden sei, die schon einmal -- bei den Vorfällen in
Adana im Jahre 1909 -- eine verhängnisvolle Rolle gespielt haben;
3. verschiedene Zivilbeamte, speziell der Gouverneur von Musch
(Wilajet Bitlis) und der Wali von Wan. Es wird u. a. angeführt,
daß einige 2000 muhammedanische Familien aus dem von den Russen
okkupierten Distrikt von Alaschgerd in den armenischen Dörfern von
Musch untergebracht worden sind, die kaum imstande sind, ihren
eigenen Unterhalt aufzubringen; die armenischen Bauern würden wie
Zugvieh zum Transport von Munition und Proviant verwendet, viele
von ihnen erlägen der unmenschlichen Behandlung, und die wenigsten,
angeblich kaum ein Viertel, kehrten in ihre Dörfer zurück. In zwei
Bezirken von Wan sollen unter Konnivenz der Kaimakame förmliche
Metzeleien vorgekommen sein.
In den vom Kriegsschauplatz entfernteren Provinzen scheint die Lage der
armenischen Bevölkerung soweit erträglich zu sein, obwohl auch von dort
vereinzelte Klagen eingegangen sind: doch handelt es sich im ganzen um
Vorfälle von geringerer Bedeutung, wie Haussuchungen nach verbotenen
Waffen und Deserteuren, wobei es gelegentlich zu Ausschreitungen
gekommen sein soll, und dergleichen mehr.
Mehr Beachtung verdienen zwei Vorfälle im Wilajet Adana, über welche
die Kaiserliche Botschaft auch durch Konsularberichte eingehend
informiert ist.
Anfang März haben sich in der armenischen Ortschaft Dörtjol, nachdem
schon vorher wiederholt Engländer von der Flotte gelandet waren und
ungestört Einkäufe besorgt hatten, zwei aus jener Gegend stammende
Armenier aufgehalten, die dort im englischen Interesse agitierten.
Einer dieser Emissäre fiel den türkischen Behörden in die Hände und ist
in Adana hingerichtet worden. Die weitere Folge war, daß die gesamte
männliche Bevölkerung von Dörtjol ausgehoben und nach dem Wilajet
Aleppo geschafft wurde, wo sie zum Wegebau verwendet wird; drei
Individuen wurden, weil sie zu fliehen versuchten, niedergeschossen. Es
kam hinzu, daß zur Zeit dieser Vorfälle zahlreiche Fahnenflüchtige sich
in Dörtjol versteckt hielten, auch hatte man nicht vergessen, daß die
Bewohner während des Massakres im Jahre 1909 sich mit den Waffen in der
Hand gegen die Türken verteidigt hatten.
Über die Ereignisse in Zeitun, die durch den Widerstand der Armenier
gegen die Rekrutierung hervorgerufen worden sind, ist bereits berichtet
worden; auch in diesem Falle dürfte die Behörden der Vorwurf treffen,
daß sie nicht rechtzeitig eingegriffen haben.
Mit Bezug auf die vorstehend geschilderten Verhältnisse ist von
armenischer Seite die Bitte geäußert worden, daß die Kaiserliche
Botschaft und unsere Konsulate ihren Einfluß bei den türkischen
Regierungsorganen geltend machen möchten, um den weiteren Verfolgungen
der Armenier in den in Betracht kommenden Landesteilen Einhalt zu tun.
Als besonders wichtig wird die Bestellung von erfahrenen, mit den
armenischen Angelegenheiten vertrauten Walis und Mutessarrifs für die
betreffenden Provinzen bezeichnet; auch glaubt man, daß die Anwesenheit
deutscher Konsuln in Wan, Bitlis usw. hinreichen würde, um die ärgsten
Ausschreitungen zu verhindern.
Hier wie auch im Innern wird von den Armeniern eine solche Verwendung
unseres Einflusses zu ihren Gunsten als ein nobile officium für uns als
christliche europäische Großmacht angesehen und als eine natürliche
Folge unseres Bundesverhältnisses zur Türkei erwartet, weil es im
eigensten Interesse der Türkei, also auch in unserem, liege, das
armenische Element zu schützen und seine Sympathien sich zu bewahren;
es wird hervorgehoben -- was, wie bemerkt, von den Türken bestritten
wird --, daß die Armenier trotz aller Leiden, denen sie ausgesetzt
seien, sich loyal und korrekt, mindestens aber passiv verhalten;
bei einer fortgesetzten, systematischen Verfolgung wäre aber zu
befürchten, daß diese friedliche Gesinnung ins Gegenteil umschlüge; die
regierungsfreundlichen Parteien, wie die Daschnakzutiun, würden die
Massen nicht mehr zurückhalten können, und es entstünde die Gefahr,
daß bei einem Vordringen der Russen nicht nur die Armenier in dem
Invasionsgebiete zum Feinde übergehen, sondern auch eventuell im Rücken
der türkischen Armee Insurrektionsherde sich bilden.
Der Appell an das nobile officium der deutschen Vertretung in der
Türkei ist aus der Entwicklung der armenischen Frage verständlich,
besonders aber jetzt, wo infolge des Krieges die Dreiverbandmächte hier
ausgeschaltet sind und als Schutzmächte nicht in Frage kommen. Aber
ein Versuch, diesem Appell Folge zu geben und die Rolle zu übernehmen,
die England nach dem Berliner Kongreß und neuerdings Rußland als
Beschützer der Armenier gespielt haben, würde von der Pforte als
eine unberechtigte und lästige Einmischung in ihre innerpolitischen
Angelegenheiten empfunden werden. Der Moment ist um so weniger
dazu geeignet, als die Pforte gerade jetzt daran gegangen ist, die
Schutzrechte, die andere fremde Mächte über türkische Untertanen
ausgeübt haben, zu beseitigen. Auch hat sie auf das durch die
Ereignisse der letzten Jahre stark gehobene Nationalbewußtsein der
türkischen Elemente Rücksicht zu nehmen.
Was die sonst von armenischer Seite vorgebrachten Erwägungen
anbetrifft, so dürften sie ernste Beachtung verdienen, und ich
habe daher schon vorher wiederholt Anlaß genommen, sowohl auf der
Pforte wie beim Patriarchat auf eine versöhnliche Politik und auf
die Erhaltung guter Beziehungen zueinander zu dringen. Aber die den
Armeniern jetzt so ungünstige Stimmung in den Regierungskreisen zieht
unserer Verwendung für die Armenier noch engere Schranken. Ich glaube
daher auch, daß die in diesem Zusammenhange angeregte Verwendung
der deutschen Konsulate in den sogenannten armenischen Provinzen
ihren Zweck nicht erfüllen würde. Voraussichtlich würde die Pforte
darin den Versuch einer Überwachung ihrer eigenen Behörden durch
uns erblicken, ähnlich wie seinerzeit England und in jüngster Zeit
Rußland durch Entsendung konsularischer Vertreter die Durchführung der
armenischen Reformen in jenen Landesteilen zu kontrollieren versucht
haben; eine solche Maßregel wäre geeignet, die Behörden erst recht
gegen die Armenier aufzubringen und so den entgegengesetzten Erfolg
herbeizuführen.
Wangenheim.
Seiner Exzellenz dem Herrn Reichskanzler.
27.
(Kaiserliches
Konsulat Aleppo.)