5. Aufstände, vermeintliche oder wirkliche, in verschiedenen Wilajets.

Die Tragweite dieser Vorgänge konnte sehr verschieden beurteilt

werden, je nachdem sie als mehr oder weniger beiläufige (selbst in

Friedenszeiten nicht ungewohnte) Folgen einer schlechten Verwaltung

oder als Symptome einer „weitverbreiteten Verschwörung“ und „allgemein

geplanten Volkserhebung“ gedeutet wurden.

Spionageakte und Deserteurgeschichten gehören zu den regelmäßigen

Erscheinungen, die der Krieg an allen Fronten, noch dazu bei gemischten

Bevölkerungselementen in den Grenzgebieten mit sich bringt. Das

tatsächliche oder angebliche Auffinden von Bomben, Waffen, verdächtigen

Korrespondenzen, Schriftstücken u. dergl., „gehört“, wie von Kühlmann

bei späterer Gelegenheit (17. November 1916) bemerkt, „zu dem bekannten

Inventar der türkischen Behörden an Vorwänden.“ Daß die Armenier durch

Agenten der Entente „zum Aufruhr gegen die ottomanische Regierung

angestiftet seien“, daß englisches Gold und russische Maschinengewehre

dabei mitgespielt hätten, ist erfunden und wurde von den deutschen

Konsuln bezweifelt[23].

Vermeintliche oder tatsächliche „Aufstände“ fanden in Anatolien

(einem Gebiet von der Größe Deutschlands, Deutsch-Österreichs und

der Schweiz) nach den eigenen Angaben der Pforte an nicht mehr als

sechs Plätzen statt in getrennten Zeitabschnitten: Musch (Anfang

März 1915), Zeitun (25. März 1915), Wan (20. April 1915), Schabin

Karahissar (3. Juli 1915), Suedije (30. Juli 1915), Urfa (1. Oktober

1915). Es ist zu unterscheiden, ob sie ~vor~, ~während~ oder ~nach~

der allgemeinen Deportation stattfanden. ~Vor~ die Anfänge der

Deportation fallen nur Musch, Zeitun und Wan. In den beiden ersten

Fällen handelte es sich nicht um „Aufstände“, sondern um belanglose

Zusammenstöße von Gendarmen und Deserteuren, wie sie auch in

Friedenszeiten nichts Ungewöhnliches waren. Konsul Anders berichtet

z. B. aus der Vorkriegszeit von einer Razzia im Wilajet Bitlis,

bei der „2500 Kurden, die sich der Dienstpflicht entzogen hatten“,

eingefangen wurden. In Zeitun handelte es sich um 150 armenische,

zum Teil auch muhammedanische Deserteure; in Dörfern der Muschebene

um Schießereien bei Requisitionen. Das Gewicht solcher Vorgänge kann

an der geringen Zahl von Toten abgeschätzt werden: in Zeitun auf

türkischer Seite 7-8 Gendarmen und 20-30 Armenier, in der Muschebene 7

Gendarmen und 27 Armenier. In die Anfänge der Deportationszeit, als es

im Wilajet Wan und Erzerum bereits zu erheblichen Massakers gekommen

war, fallen die „Aufstände“ von Wan, und Schabin-Karahissar, die in

Wahrheit Akte der Selbstverteidigung waren. In Wan fielen während der

vierwöchentlichen Belagerung 18 Armenier und auf türkischer Seite

vermutlich eine entsprechende Zahl. In Schabin-Karahissar zählt das

türkische Communiqué „150 Tote, Zivil- und Militärpersonen“, die man

nach Analogie der offiziellen türkischen Zahlen von Wan vermutlich

auf den zehnten Teil wird reduzieren müssen. Rechnen wir die Toten,

die bei diesen Zusammenstößen vor und während der Deportation zu

zählen sind, zusammen, so ergeben sich auf türkischer Seite etwa 50

und auf armenischer Seite eine entsprechende geringere oder größere

Zahl. In die Zeit ~nach~ dem Höhepunkt der Deportation fallen die

„Aufstände“ von Suedije und Urfa, Verzweiflungsakte von Menschen, die

den Tod mit der Waffe in der Hand der Abschlachtung und dem Hungertode

vorzogen. Für Urfa beträgt die Zahl der Toten nach türkischen Angaben

20, nach deutschen 50; für Suedije nach armenischen 200. Alles in

allem betragen die nachrechenbaren türkischen Verluste infolge dieser

sogenannten „Aufstände“ auf türkischer Seite etwa 300 Tote. Nur eine

barbarische Vergeltungslehre kann es gerechtfertigt finden, diese 300

im Kampf gefallener Männer mit dem Opfer von einer Million wehrloser

Armenier, einschließlich einer halben Million von Frauen und Kindern

aufzuwiegen. Immerhin deckt sich diese Auffassung mit dem Ausspruch des

Mutessarrifs von Musch, der bei seiner Leichenrede für sieben gefallene

Gendarme schwur: „Für jedes Haar eures Hauptes will ich 1000 Armenier

hinschlachten lassen.“

Schwerwiegender als diese Einzelfälle, die, sofern sie nicht zu den

regelmäßigen Erscheinungen einer ungeordneten Verwaltung und zum

Kriegszustande gehörten, durch die Deportation erst hervorgerufen

wurden, ist die Beschuldigung, daß von Seiten der armenischen

Parteiorganisationen, insbesondere der Daschnakzutiun, ein allgemeiner

Aufstand geplant worden sei.

Ich habe schon im Jahre 1916[24], ehe mir das deutsche Material

bekannt war, den Beweis geführt, daß ein armenischer Aufstand weder

vorbereitet, noch von den führenden Männern geplant war, noch überhaupt

im Bereich der Denkbarkeit lag. Eine Zeit, in der die christliche

Bevölkerung entwaffnet war und die muhammedanische unter Waffen

stand, eine Zeit, in der die männliche Bevölkerung der armenischen

Städte und Dörfer ausgehoben und zum Wegebau auf entlegene unwegsame

Straßen, fern von den Städten, verbannt war[25], wäre ungefähr der

unmöglichste Zeitpunkt für eine Volkserhebung und ein Unternehmen

gewesen, an das nur Narren hätten denken können. Nationale Autonomie

oder gar Unabhängigkeit konnte dem armenischen Volk nur durch

die Schicksalsentscheidung des Weltkrieges zufallen, die, wie im

Falle Polens, von seinem eigenen Verhalten völlig unabhängig war.

Die Deportation als „vorbeugende Maßregel“ gegen eine Erhebung

des armenischen Volkes war doppelt sinnlos, seit es sich bei der

Massenverschickung und angeblichen Neuansiedlung nach der Abschlachtung

der Männer fast nur noch um Frauen und Kinder handelte.

Alle Konsularberichte und alle Aussagen von Deutschen, die im Innern

lebten, bestätigen durchaus diese Schlußfolgerungen.

Sie erhärten zunächst, daß keinerlei Beweise für Aufstandspläne oder

Gefahr einer Volkserhebung vorlagen. Die Zeugnisse der Konsuln, die

völlig unabhängig voneinander urteilen, sind hierin einmütig:

Hoffmann, Alexandrette, 7. März: „Soweit ich den Charakter und die

Tätigkeit der hiesigen kleinen Bevölkerung bisher kennen gelernt habe,

glaube ich nicht, daß diese sich landesverräterisch betätigt.“

Büge, Adana, 26. März: „Von einem vorbereiteten Aufstand der Armenier

(von Zeitun) kann keine Rede sein.“

Rößler, Aleppo, 12. April: „Die Bevölkerung (von Marasch) ist friedlich

und denkt nicht an Auflehnung gegen die Regierung.“

General Posseldt, Erzerum, 26. April: „Die Aufführung der Armenier ist

tadellos gewesen.“

Missionar Ehmann, Mamuret ul Asis, 5. Mai: „Die Christen hier denken

nicht im entferntesten daran, sich gegen die Regierung aufzulehnen.“

v. Scheubner-Richter, Erzerum, 15. Mai: „Ein Aufstand der Armenier

Erzerums und seiner näheren Umgebung ist nicht anzunehmen, trotz der

geringen hier vorhandenen türkischen Streitkräfte.“

Rößler, Aleppo, 5. August: „Für einen allgemein beabsichtigten und

vorbereiteten Aufstand der Armenier fehlen jede Beweise.“

Derselbe, 8. November: „Kein Beweis liegt dafür vor, daß der Bezirk

(von Suedije) von vornherein an Aufstand gedacht hat. Er ist vielmehr

durch die drohende Verschickung zum Widerstand getrieben worden.“

Derselbe, Ende September 1915: „Es ist nicht erforderlich (für Urfa),

Einwirkung von außen anzunehmen... Es genügte, daß die Urfaleute die

Vorbeugungsmaßregeln der Regierung, die Verschickung und den damit

verbundenen Untergang ihres Volkes und jedes einzelnen vor Augen

hatten, um den Entschluß des Widerstandes hervorzurufen.“

Diesen Aussagen entspricht das Gesamturteil der Botschaft und

der Konsulate, das von Anfang bis zu Ende das gleiche geblieben

ist. Freiherr von Wangenheim schreibt am 15. April 1915: „Nur

in einem Punkte dürfte (zwischen der türkischen und armenischen

Seite) Übereinstimmung herrschen, daß die Armenier seit Einführung

der Konstitution den Gedanken einer Revolution aufgegeben haben,

und daß keine Organisation für eine solche besteht.“ Herr von

Scheubner-Richter schreibt am 4. Dezember 1916: „Für die mit der

Türkei im Bündnis stehenden Mächte wurde eine angeblich vorbereitete

Revolution der Partei der Daschnakzagan vorgeschützt. Lokale Unruhen

und Selbstschutzbestrebungen der Armenier wurden aufgebauscht und

zum Vorwand genommen, die Aussiedelung der Armenier aus bedrohten

Grenzgebieten zu motivieren.“

Für Konstantinopel liegt das eigene Zeugnis von Talaat Bey vor,

der die Behauptung, „es lägen Beweise vor, daß für den Tag des

Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, für

unzutreffend erklärt“ und die Verhaftung und Verschickung von 600

Notabeln aus der Hauptstadt lediglich als Vorbeugungsmaßregel

begründet, da sich unter denselben „eine Reihe nicht ganz sicherer

Persönlichkeiten befände“, die „im Falle einer ungünstigen

Wendung des Krieges die Gelegenheit zu Unruhestiftungen ergreifen

~könnten~[26]“. Er behauptet nicht einmal, Beweise für diesen

Verdacht zu haben, die allgemeine Möglichkeit des Verdachtes genügt

ihm als Grund für die Verschickung. Der von Enver Pascha gegenüber

Humann ausgesprochene Vorwand, „ihm sei eine Verschwörung bekannt,

nach welcher etwa 30000 Armenier in der Gegend von Adabazar-Ismid

eine russische Landung bei Sakaria unterstützen wollen“, ist

eine der bekannten statistischen Hypothesen des phantasiereichen

Kriegsministers, die in Konstantinopel niemand ernst nahm.

Zuletzt ist als Motiv für den Vernichtungswillen geltend gemacht

worden, daß man die Massakrierung der Armenier aufrechnen müsse gegen

die Massakers, die die Armenier unter der türkischen Bevölkerung

veranstaltet hätten. Es könnte sich hierbei nur um sehr begrenzte

Vergeltungsmaßregeln und Racheakte handeln, die der Deportation,

Abschlachtung und Aushungerung erst auf dem Fuße folgten. Selbst

wenn, von standrechtlichen Erschießungen von Mördern und Plünderern

abgesehen, Vergeltungsmaßregeln in irgend beträchtlicherem

Maßstabe vorgekommen wären, müßte man sie menschlich für mehr als

begreiflich halten. Handelte es sich aber, wie es in allen bis jetzt

kontrollierbaren Fällen nachweisbar ist, um Selbstschutz und Gegenwehr

gegen geplante Vernichtung, so bleibt es bei dem Urteil, das der Wali

Djelal Bey von Aleppo gegenüber dem deutschen Konsul Rößler fällte: „Es

ist das natürlichste Recht des Menschen, zu leben. Der Wurm, den man

tritt, krümmt sich. Die Armenier werden sich wehren.“

Über die Vergeltungsakte, die die Armenier in den östlichen Wilajets

(nach dem Rückzug der türkischen Truppen vor der russischen Armee)

in den von ihnen wiederbesetzten Gebieten an der muhammedanischen

Bevölkerung verübt haben sollen, liegen ~nur türkische~

Nachrichten vor. Sie bewegen sich, wie immer, in phantastischen Zahlen

und betreffen:

1. das Gebiet von ~Wan~ für die Zeit zwischen der Entsetzung

von Wan, 17. Mai bis Ende Juni 1915: Enver Pascha erzählt dem

Korvettenkapitän Humann: „Die Armenier, verleitet und aufgestachelt

durch russische Agenten, haben so gründlich gegen die ottomanische

Bevölkerung gewütet, daß von den 150000 Türken, die früher das Wilajet

Wan aufzuweisen hatte, nur noch 30000 Muhammedaner am Leben sind.“

2. ~Bitlis.~ Aus der Zeit der Einnahme von Bitlis durch die

Russen, Anfang März 1916, wird berichtet: „Armenische Banden haben

dort Blutbad unter der Bevölkerung angerichtet, das angeblich 2-3000

Opfer gekostet hat.“

3. ~Ersindjan~ und ~Erzerum~, Dezember 1917 und Januar 1918

(vor dem Rückzug der russischen Truppen und armenischen Freischaren aus

den besetzten Gebieten): einige hundert.

4. Im Gebiet von ~Kars~ (vor dem Einmarsch der türkischen

Truppen in die im Frieden von Brest-Litowsk preisgegebenen drei

Distrikte), Frühjahr 1918: Nach Aussage Enver Paschas hat sich „seit

der letzten russischen Zählung allein im Gebiet von Kars die Zahl

der muselmanischen Einwohner um 45000 vermindert, welche alle den

Verfolgungen der Armenier erlegen sind“.

In allen vier Fällen handelt es sich um türkische Angaben, die durch

unabhängige Quellen nicht bestätigt, in der Hauptsache aber als

groteske Übertreibungen erweisbar sind. Denn die Zahlen der türkischen

Berichte lassen sich meist auch ohne nähere Kenntnis der Einzelvorgänge

nachprüfen und um verschiedene Stellen kürzen.

Die von Enver Pascha gegenüber Kapitän Humann genannte Zahl von 150000

Türken des Wilajets Wan, von denen nur noch 30000 am Leben geblieben

sein sollen, hat eine Geschichte. Ich habe sie bereits im Jahre 1916,

als sie zuerst in einem türkischen Kommuniqué auftauchte, untersucht.

In dem türkischen Kommuniqué vom 29. Juni 1915 heißt es:

„Von 180000 Muselmanen, die das Wilajet Wan bewohnen, haben sich kaum

30000 retten können. Der Rest blieb den Mordtaten der Russen und

Armenier ausgesetzt, ohne daß man bis jetzt über deren Schicksal etwas

erfahren konnte.“

Das Schicksal dieser 150000 Muselmanen also war nicht bekannt und auch

nicht erfahrbar, da sie sich hinter der russischen Front befanden.

Die 30000 sind diejenigen Türken, die beim Vormarsch der Russen in

die Ebene von Musch geflüchtet sind. (Wie unzuverlässig auch diese

Zahlen sind, ergibt sich aus der Tatsache, daß eben diese geflüchteten

Muhammedaner am 17. Mai, auch nach einer türkischen Quelle, auf 80000

geschätzt wurden.)

In der Aussage von Enver Pascha ist die vorsichtige Ausdrucksweise des

Communiqués, nach der der Rest von 150000 den Mordtaten der Russen und

Armenier „~ausgesetzt blieb~, ohne daß man von ihrem Schicksal

etwas wußte“, dahin variiert, daß erstens „die Armenier“ alleinige

Missetäter und die Russen fortgelassen sind, und zweitens schlankweg

behauptet wird, diese 150000 Türken, von denen man nichts wußte und

nichts wissen konnte, seien der Wut der Armenier zum Opfer gefallen.

Die letzte Aufmachung der Ziffern des Communiqués findet sich in der

Aussage der türkischen Botschaft in Berlin vom 1. Oktober 1915; da

wird erzählt, daß „im April während des türkischen Vormarsches nach

Aserbeidschan es zu einer Armenierrevolte im Rücken des türkischen

Heeres gekommen sei, bei der nicht weniger als 180000 Muhammedaner

umgebracht worden seien“. Hier werden die 30000 geflüchteten

Muhammedaner mit den 150000 hinter der russischen Front verbliebenen,

von denen niemand etwas wußte, zusammengerechnet und alle 180000 für

Opfer der Armenierrevolte in Wan ausgegeben. So sind glücklich aus

den etwa 18 Türken, die (der Zahl der getöteten Armenier von Wan

entsprechend) gefallen sein mögen -- 180000 geworden.

Mit solchen phänomenalen Zahlen von 180000 massakrierten Muhammedanern

war es der türkischen Botschaft ein leichtes, die Vorstellungen des

Auswärtigen Amtes zurückzuweisen: „Es sei nicht verwunderlich, daß die

Muhammedaner hierfür Rache genommen hätten.“

Selbst diese in der Phantasie aufgebauten Zahlen sind nicht völlig

aus der Luft gegriffen; das Rechenexempel hat eine Grundlage. Er

stammt fraglos aus der Wilajetsstatistik. Das Wilajet Wan zählt

180000 Muselmanen, ca. 30000 Türken und 150000 Kurden. Die 30000

Türken waren beim Vormarsch der russischen Armee in das Wilajet

Bitlis geflüchtet, so weit stimmt die Aussage von Enver Pascha; denn

zur Zeit der Veröffentlichung des Communiqués standen die Russen

bereits am Westufer des Wansees. Die 150000 Kurden des Wilajets Wan,

die hauptsächlich in den südlichen und südöstlichen Gebieten bis zum

oberen Zabtal nach dem Tigris hinunter wohnen, waren teilweise hinter

der russischen Front zurückgeblieben, zum größten Teil aber überhaupt

nicht in das Kampfgebiet einbezogen. Niemand dachte daran, ihnen ein

Haar zu krümmen, denn erstens waren ihre Gebiete in den Bergen der

Hakkiari-Kurden so gut wie unzugänglich, zweitens standen die Russen

mit den Kurden, deren Chefs hohe Jahrgehälter von ihnen bezogen, auf

gutem Fuße und ebenso wenig bestand zwischen Kurden und Armeniern

Feindschaft. Diese 150000 Muselmanen waren überhaupt keinen „Mordtaten

ausgesetzt“, geschweige denn von den Armeniern massakriert worden; sie

erfreuen sich noch heute ihres Lebens.

So löst sich das Rätsel dieses angeblichen Türkenmassakers, das in

türkischer Darstellung die Vernichtung des armenischen Volkes als einen

Racheakt entschuldigen soll.

Bei den Angaben Enver Paschas über die Verminderung der muselmanischen

Einwohner im Gebiet von Kars handelt es sich um ein ähnliches

Phantasieexempel. In Wahrheit hatte Enver Pascha die Armenier von Kars,

die angeblich dort die Statistik um 45000 Muhammedaner vermindert

haben -- wann, wird nicht gesagt -- durch ein Manifest eingeladen, in

ihren Wohnsitzen zu bleiben und diesen Mördern von 45000 Muhammedanern

„Leben, Sicherheit und Freiheit“ garantiert. Nach den Erfahrungen aber,

die man bereits mit türkischen Truppen im Kaukasus gemacht hatte, zogen

es die Armenier von Kars vor, Haus und Hof in Stich zu lassen und mit

Weib und Kind ins Gouvernement Eriwan zu fliehen. Die statistischen

Phantasien Envers verfolgten aber im Falle von Kars wohl noch einen

besonderen Zweck. Man konnte die 45000 „den Verfolgungen der Armenier

erlegenen Muselmanen“ bei der Volksabstimmung, von der das Schicksal

von Kars abhängig gemacht werden sollte, zu der zurückgebliebenen

Minorität von Muhammedanern hinzurechnen, um so eine stattliche

muhammedanische Majorität zu bekommen. Tatsächlich hat man in den drei

Distrikten nur die Muhammedaner abstimmen lassen, will sagen, man

hat die statistische errechnete muhammedanische Seelenzahl für eine

Abstimmung ausgegeben.

Die Zahl der Opfer „armenischer Banden“ in Bitlis, die im März 1916

auf 2-3000 aus türkischen Quellen angegeben wurde, kann man jetzt

ebenfalls aus türkischen Quellen nachprüfen. In der türkischen

Aktensammlung: „Aspirations et Agissements Révolutionnaires des

Comités Arméniens avant et après la proclamation de la Constitution

Ottomane, Constantinople 1917“, die einer besonderen Beleuchtung

wert wäre, findet sich ein Verzeichnis von 131 Personen, die in

Bitlis nach der Eroberung der Stadt durch die Russen getötet worden

seien. Das Verzeichnis datiert vom 27. August 1917. Die Armenier des

Bezirks von Bitlis (51500) waren Anfang Juni 1915 deportiert worden.

In der Stadt Bitlis wurde die Mehrzahl der Armenier massakriert,

900 Frauen und Kinder wurden abtransportiert und, wie es heißt, im

Tigris ertränkt. Bei diesem Abtransport fand auch der armenische

Abgeordnete von Wan, Wramian, seinen Tod. Mag es sich nun mit den

131 getöteten Muselmanen von Bitlis verhalten wie es will, sei es,

daß es sich um standrechtliche Erschießungen der an dem Massaker von

Bitlis Hauptschuldigen, sei es, daß es sich um einzelne Racheakte

handelte, jedenfalls ist die Zahl von 2-3000 auf 131 zu reduzieren, und

keinenfalls handelt es sich um ein Massaker, denn in Bitlis mögen an

20000 Muhammedaner leben.

Nach diesen Proben wird man den türkischen Zahlen über Massakers, die

armenische Freischärler im Dezember 1917 und Januar 1918 in Ersindjian

und Erzerum verübt haben sollen, solange mit Mißtrauen gegenüberstehen

müssen, als sie nicht durch andere Quellen bestätigt sind.

Entscheidend ist in allen vier Fällen, daß sich die angeblich oder

wirklich vorgenommenen Straf- und Racheakte der Armenier, die sich

im Vergleich mit den Hunderttausenden ihrer Toten höchstens in den

Hunderten bewegen, nicht vor der Deportation, sondern ~nach~ der

Verschickung und den Massenmorden abgespielt haben.

Die „Rachgier der aufkochenden muhammedanischen Volksseele“ hat

als Motiv für die Massakers ebenso versagt, wie die „militärischen

Notwendigkeiten“ für die Deportation. Die Beschlüsse des Komitees

hatten einen anderen Grund, der die Maßregel der allgemeinen

Deportation, die grausame Methode ihrer Durchführung, die Vernichtung

von mehr als zwei Dritteln der Deportierten und die Islamisierung des

Restes allein zureichend erklärt.

Lassen wir die Dokumente selbst sprechen. Einer weiteren Erörterung

bedarf es dann nicht.

Schon im April 1915 bedauert der Wali von Aleppo, Djelal Bey, „daß bei

der türkischen Regierung eine Strömung die Oberhand gewonnen zu haben

scheine, welche die Armenier im ganzen als verdächtig oder gar als

feindlich anzusehen geneigt sei. Er betrachte diese Wendung als ein

Unglück für sein Vaterland und bittet dem Botschafter anheimzustellen,

dieser Richtung entgegenzuarbeiten.“

Die deutschen Konsuln urteilen:

„Die Regierung scheint auf dem mittelalterlichen Standpunkt zu

verharren, daß für die Tat eines einzelnen oder einiger weniger

Solidarhaft eines ganzen Volkes besteht. Denn ihre Maßregeln gehen auf

~Vernichtung der Armenier~[27] in ganzen Bezirken hinaus. Alle

Armenier von Besitz, Bildung oder Einfluß sollen beseitigt werden,

damit nur eine führerlose Herde zurückbleibe“ (Rößler, 10. Mai 1915).

„Wir werden bald überall den hellsten Aufruhr haben, wenn die

Zentralregierung ~ihr Programm der Christenverfolgung~ nicht

ändert“ (Holstein, 13. Juni 1915).

„Das Zentralkomitee scheint auf diese Weise ~der armenischen Frage

endgültig ein Ende machen zu wollen~“ (Bergfeld, 9. Juli 1915).

„Es handelt sich um nichts weniger als um ~die Vernichtung oder

gewaltsame Islamisierung eines ganzen Volkes~“ (Kuckhoff, 4. Juli

1915).

„Meine bisherige Berichterstattung dürfte dargetan haben..., daß

die Ausdehnung der Anordnungen der türkischen Regierung, deren

Durchführung sie in der härtesten und schroffsten Weise den Behörden

zur Pflicht gemacht hat, auch gegen Frauen und Kinder, ~bewußt~

den ~Untergang möglichst großer Teile des armenischen Volkes~ mit

Mitteln herbeizuführen bestrebt ist, welche dem Altertum entlehnt sind.

Sie hat, wie wohl kein Zweifel sein kann, die Gelegenheit, da sie sich

im Kriege mit dem Vierverband befindet, dazu benutzen wollen, ~um

sich der armenischen Frage für die Zukunft zu entledigen~, dadurch,

daß sie möglichst wenige geschlossene armenische Gemeinden übrig läßt“

(Rößler, 27. Juli 1915).

„Von den Anhängern letzterer (der schroffen Richtung des jungtürkischen

Komitees) wird übrigens unumwunden zugegeben, daß ~das Endziel ihres

Vorgehens gegen die Armenier die gänzliche Ausrottung derselben in

der Türkei ist~. „Nach dem Kriege werden wir keine Armenier mehr

in der Türkei haben“, ist der wörtliche Ausspruch einer maßgebenden

Persönlichkeit“ (von Scheubner-Richter, 28. Juli 1915.)

„Die Berichte (über den Zustand in den Deportiertenlagern) gewähren

einen Einblick in die ~bewußte und gewollte Vernichtung der

Verschickten~ durch türkische Regierungsorgane.“ (~Rößler~, 3.

Januar 1916.)

„Ein großer Teil des jungtürkischen Komitees steht auf dem Standpunkt,

daß das türkische Reich nur auf ~rein muhammedanischer pantürkischer

Grundlage~ aufgebaut werden muß. Die nichtmuhammedanischen und

nichttürkischen Bewohner desselben müssen gewaltsam ~muhammedanisiert

und türkisiert~, wo das nicht angängig, ~vernichtet werden~.“

(~von Scheubner-Richter~, 4. Dez. 1916.)

Nicht anders urteilen die Botschafter.

Am 17. Juni 1915 schreibt Freiherr von Wangenheim:

„Daß die Verbannung der Armenier nicht allein durch militärische

Rücksichten motiviert ist, liegt zutage. Der Minister des Innern,

Talaat Bey, hat sich hierüber kürzlich (gegenüber Dr. Mordtmann) ...

dahin ausgesprochen, ‚daß die Pforte den Weltkrieg dazu benützen

wollte, ~um mit ihren inneren Feinden~ (den einheimischen

Christen) ~gründlich aufzuräumen~, ohne dabei durch die

diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden‘.“

Am 7. Juli derselbe:

„Dieser Umstand“ (die Ausdehnung der Maßregel) „und die Art, wie die

Umsiedelung durchgeführt wird, zeigen, daß die Regierung tatsächlich

den Zweck verfolgt, ~die armenische Rasse im türkischen Reich zu

vernichten~.“

Am 2. August schreibt Fürst Hohenlohe: „Alle diesseitigen Vorstellungen

haben sich gegenüber dem Entschluß der Regierung, ~die einheimischen

Christen in den östlichen Provinzen unschädlich zu machen~, als

unwirksam erwiesen.“

In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 30. Juni 1916 beleuchtet

Graf Wolff-Metternich die materiellen Zusammenhänge der jungtürkischen

Politik:

„Das Komitee verlangt ~die Vertilgung der letzten Reste der

Armenier~, und die Regierung muß nachgeben. Von diesen Unglücklichen

haben die hungrigen Wölfe des Komitees außer der Befriedigung ihrer

fanatischen Verfolgungswut nicht mehr viel zu erwarten. Ihre Güter

sind längst eingezogen, und ihr Vermögen ist durch eine sogenannte

Kommission liquidiert worden, d. h. wenn beispielsweise ein Armenier

ein Haus im Werte von 100 türkischen Pfund besaß, so ist es einem

Türken, Freund oder Mitglied des Komitees, für etwa 2 Pfund

zugeschlagen worden. Von den Armeniern ist also nicht mehr viel zu

holen. Die Meute bereitet sich daher auch schon mit Ungeduld auf den

Augenblick vor, wo Griechenland, von der Entente gezwungen, sich gegen

die Türkei oder deren Verbündete richten wird. Das Griechentum bildet

das Kulturelement der Türkei. Es wird dann vernichtet werden, ebenso

wie das armenische, wenn äußere Einflüsse nicht Einhalt gebieten.

Türkisieren heißt, alles Nichttürkische vertreiben oder töten,

vernichten und sich gewaltsam anderer Leute Besitz aneignen. Hierin und

im Nachplärren freiheitlicher französischer Phrasen besteht vorläufig

die berühmte Wiedergeburt der Türkei.“

Unter dem 10. Juli charakterisiert Graf Metternich die seelischen

Zusammenhänge der jungtürkischen Mentalität:

„Die türkische Regierung hat sich in der Durchführung ihres Programmes:

~Erledigung der armenischen Frage durch die Vernichtung der

armenischen Rasse~ weder durch unsere Vorstellungen noch durch

die Vorstellungen der amerikanischen Botschaft und des päpstlichen

Delegaten, noch auch durch Drohungen der Ententemächte, am

allerwenigsten aber durch die Rücksicht auf die öffentliche Meinung des

Abendlandes beirren lassen.“...

„Man darf in der zwangsweisen Islamisierung der Armenier zunächst

keine von religiösem Fanatismus eingegebene Maßregel erblicken. Den

jungtürkischen Gewalthabern dürften solche Gefühle fremd sein. Dagegen

bleibt es wahr, daß, um auch im Herzen ein guter osmanischer Patriot

zu sein, man vor allem sich zum Islam bekennen muß. Die Geschichte

des türkischen Reiches von seinem Beginn bis in die letzten Zeiten

ist da, um die Richtigkeit des Satzes zu beweisen, daß im Orient

Glaubensbekenntnis und Nationalität identisch sind, und jeder Osmane

ist in seinem Innern hiervon überzeugt. Die gegenteiligen amtlichen und

nichtamtlichen Versicherungen gehören samt dem begleitenden Apparat

von Belegstellen aus Koran und Tradition zu den konventionellen

Phrasen, deren man sich seit der Ära der Reformfermane den Europäern

gegenüber bedient, um die Toleranz des Islams und der Osmanen zu

beweisen. So entsprechen auch die Dementis, welche die Minister den

Mitteilungen über die Glaubensverfolgungen entgegensetzen, zunächst

den Anforderungen des guten Tons: sie treffen aber insofern zu, als

das leitende Motiv nicht religiöser Fanatismus ist, sondern die

Absicht, die Armenier mit den muhammedanischen Bewohnern des Reiches zu

amalgamieren.“

Dies Urteil ist zutreffend. Man darf aber nicht vergessen, daß

es Religionsverfolgungen in Reinkultur niemals gegeben hat. Die

Christenverfolgungen im römischen Reich waren durch Gründe der

Staatsraison diktiert, die Judenverfolgungen im Mittelalter und im

Rußland der Neuzeit durch Habgier verursacht. Die Pogrome, die Muhammed

selbst veranstaltete, hatten es ausschließlich auf Beute abgesehen. Die

jungtürkische Christenverfolgung, vielleicht die größte aller Zeiten,

hatte die gleichen Motive: Staatsraison und Habgier.

~Lepsius.~

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 51 / 134 题