Bei seiner Rückkehr von der kaukasischen Front im Februar des
Jahres hatte Enver Pascha als Kriegsminister und Generalissimus der
türkischen Armee auf eine Adresse des Bischofs von Konia erwidert:
„Ich sage Ihnen meinen Dank dafür und benütze die Gelegenheit, um
Ihnen auszusprechen, daß die armenischen Soldaten der ottomanischen
Armee ihre Pflichten auf dem Kriegstheater gewissenhaft erfüllen, was
ich aus eigener Anschauung bezeugen kann. Ich bitte der armenischen
Nation, die bekannt ist für ihre vollkommene Ergebenheit gegenüber der
Kaiserlich Ottomanischen Regierung, den Ausdruck meiner Genugtuung
und Dankbarkeit zu übermitteln“. (Osmanischer Lloyd vom 26. 2. 1915).
Auch dem armenischen Patriarchen gegenüber hatte Enver Pascha „seine
besondere Zufriedenheit ausgesprochen über die Haltung und Tapferkeit
der armenischen Soldaten, die sich in ausgezeichneter Weise geschlagen
hätten“, hatte aber schon damals bezeichnenderweise hinzugefügt, „daß
er beim geringsten Vorkommnis in den östlichen Armenierzentren ~mit
drakonischen Maßnahmen~ einschreiten würde“. Wie kam es, daß mit dem
20. April das Urteil über die Ergebenheit der armenischen Nation so
plötzlich umschlug? Der „Aufstand“ von Wan war das tragische Moment in
der armenischen Schicksalstragödie. Das Stichwort für die „drakonischen
Maßnahmen“ Enver Paschas war gegeben.
Mit der Fixierung dieses Momentes soll nicht gesagt werden, daß
nicht der Vernichtungswille der treibenden Kräfte, die hinter
dem Kriegsminister standen, schon vor den Ereignissen in Wan
bestanden hätte. Schon auf dem Kongreß des jungtürkischen „Komitees
für Einheit und Fortschritt“ in Saloniki Oktober 1911, war der
nationalistisch-panislamische Gedanke -- die Alleinherrschaft der
türkischen Rasse und der Aufbau des Reiches auf rein islamischer
Grundlage -- als Regierungsprogramm angenommen worden:
„Früher oder später müßte die vollkommene Ottomanisierung aller
türkischen Untertanen durchgeführt werden, aber es sei klar, daß
dies niemals durch Überredung erreicht werden könne, sondern man
müsse zur Waffengewalt Zuflucht nehmen. Der Charakter des Reiches
habe muhammedanisch zu sein und muhammedanischen Einrichtungen
und Überlieferungen müsse Respekt verschafft werden. Anderen
Nationalitäten müsse das Recht der Organisation vorenthalten werden,
denn Dezentralisation und Selbstverwaltung seien Verrat am türkischen
Reich. Die Nationalitäten seien eine quantité négligeable. Sie könnten
ihre Religion behalten, aber nicht ihre Sprache. Die Ausbreitung der
türkischen Sprache sei eines der Hauptmittel, um die muhammedanische
Vorherrschaft zu sichern und die übrigen Elemente zu assimilieren“[5].
Dies Programm stand seit Ausbruch des Krieges hinter allen Maßregeln,
die die „Raja“ der christlichen Nationen als eine „Herde“ von Hörigen
behandelten: die allgemeine Entwaffnung der christlichen Bevölkerung,
die Degradierung der armenischen Soldaten, die mit der Waffe eingezogen
worden waren, zu Lastträgern und Straßenarbeitern, die Entlassung
der armenischen Beamten und Ärzte aus dem Verwaltungsdienst und den
Kriegslazaretten usw. Dies pantürkische Programm stand schon vor den
Tagen von Wan hinter den Verschickungen und Massenverhaftungen in
Cilicien und im Wilajet Erzerum und diktierte den Vernichtungsfeldzug,
den türkische und kurdische Truppen im Winter 1914/15 in Nordpersien
gegen die friedliche syrische und armenische Bevölkerung von Urmia und
Salmas führten. Dies Programm rief die allgemeine Christenverfolgung in
den Wilajets Diarbekr und Mossul hervor, der unterschiedslos Jakobiten,
Chaldäer, Nestorianer und Armenier zum Opfer fielen.
Auch ohne den „Aufstand von Wan“ wäre dies Programm durchgeführt
worden. Denn schon dieser „Aufstand“ war ein Akt des Selbstschutzes
gegen das drohende Massaker, das an mehreren Orten gleichzeitig
einsetzte, als Djevdet Bey durch den Meuchelmord an den armenischen
Führern das Signal dazu gab, in denselben Tagen, in denen auch in
Cilicien die Verschickung auf große Distrikte ausgedehnt wurde, die
außerhalb des Kriegsgebietes lagen.
Der „Aufstand von Wan“ gab nur einen weithin sichtbaren Vorwand her, um
den längst gefaßten Plan der Türkisierung und Islamisierung des Reiches
der Außenwelt gegenüber unter den Schein militärischer Notwendigkeiten
zu verhüllen und im Schoß des Komitees selbst jeden Widerstand gegen
die radikalste Form seiner Durchführung, die Vernichtung zunächst des
armenischen Volkes, zu unterdrücken.
Von welcher Seite in Konstantinopel die entscheidende Wendung in der
armenischen Politik der Regierung herbeigeführt wurde, durch Enver
Pascha oder Talaat Bey oder durch einen Beschluß des jungtürkischen
Komitees, darüber wird man erst Aufschluß erlangen, wenn die Interna
der jungtürkischen Regierung an den Tag gekommen sein werden[6]. Es
scheint, daß im Komitee selbst Gegensätze zwischen einer radikalen und
einer gemäßigteren Gruppe bestanden, die in der Zeit vom 24. April bis
zum 27. Mai zum Austrag gebracht wurden und mit dem Sieg der radikalen
Gruppe endeten.
Das Ergebnis dieser Kämpfe war der Beschluß, der das Schicksal des
armenischen Volkes besiegelte: Die allgemeine Deportation.