4. ~Der Beschluß der allgemeinen Deportation.~

Bei seiner Rückkehr von der kaukasischen Front im Februar des

Jahres hatte Enver Pascha als Kriegsminister und Generalissimus der

türkischen Armee auf eine Adresse des Bischofs von Konia erwidert:

„Ich sage Ihnen meinen Dank dafür und benütze die Gelegenheit, um

Ihnen auszusprechen, daß die armenischen Soldaten der ottomanischen

Armee ihre Pflichten auf dem Kriegstheater gewissenhaft erfüllen, was

ich aus eigener Anschauung bezeugen kann. Ich bitte der armenischen

Nation, die bekannt ist für ihre vollkommene Ergebenheit gegenüber der

Kaiserlich Ottomanischen Regierung, den Ausdruck meiner Genugtuung

und Dankbarkeit zu übermitteln“. (Osmanischer Lloyd vom 26. 2. 1915).

Auch dem armenischen Patriarchen gegenüber hatte Enver Pascha „seine

besondere Zufriedenheit ausgesprochen über die Haltung und Tapferkeit

der armenischen Soldaten, die sich in ausgezeichneter Weise geschlagen

hätten“, hatte aber schon damals bezeichnenderweise hinzugefügt, „daß

er beim geringsten Vorkommnis in den östlichen Armenierzentren ~mit

drakonischen Maßnahmen~ einschreiten würde“. Wie kam es, daß mit dem

20. April das Urteil über die Ergebenheit der armenischen Nation so

plötzlich umschlug? Der „Aufstand“ von Wan war das tragische Moment in

der armenischen Schicksalstragödie. Das Stichwort für die „drakonischen

Maßnahmen“ Enver Paschas war gegeben.

Mit der Fixierung dieses Momentes soll nicht gesagt werden, daß

nicht der Vernichtungswille der treibenden Kräfte, die hinter

dem Kriegsminister standen, schon vor den Ereignissen in Wan

bestanden hätte. Schon auf dem Kongreß des jungtürkischen „Komitees

für Einheit und Fortschritt“ in Saloniki Oktober 1911, war der

nationalistisch-panislamische Gedanke -- die Alleinherrschaft der

türkischen Rasse und der Aufbau des Reiches auf rein islamischer

Grundlage -- als Regierungsprogramm angenommen worden:

„Früher oder später müßte die vollkommene Ottomanisierung aller

türkischen Untertanen durchgeführt werden, aber es sei klar, daß

dies niemals durch Überredung erreicht werden könne, sondern man

müsse zur Waffengewalt Zuflucht nehmen. Der Charakter des Reiches

habe muhammedanisch zu sein und muhammedanischen Einrichtungen

und Überlieferungen müsse Respekt verschafft werden. Anderen

Nationalitäten müsse das Recht der Organisation vorenthalten werden,

denn Dezentralisation und Selbstverwaltung seien Verrat am türkischen

Reich. Die Nationalitäten seien eine quantité négligeable. Sie könnten

ihre Religion behalten, aber nicht ihre Sprache. Die Ausbreitung der

türkischen Sprache sei eines der Hauptmittel, um die muhammedanische

Vorherrschaft zu sichern und die übrigen Elemente zu assimilieren“[5].

Dies Programm stand seit Ausbruch des Krieges hinter allen Maßregeln,

die die „Raja“ der christlichen Nationen als eine „Herde“ von Hörigen

behandelten: die allgemeine Entwaffnung der christlichen Bevölkerung,

die Degradierung der armenischen Soldaten, die mit der Waffe eingezogen

worden waren, zu Lastträgern und Straßenarbeitern, die Entlassung

der armenischen Beamten und Ärzte aus dem Verwaltungsdienst und den

Kriegslazaretten usw. Dies pantürkische Programm stand schon vor den

Tagen von Wan hinter den Verschickungen und Massenverhaftungen in

Cilicien und im Wilajet Erzerum und diktierte den Vernichtungsfeldzug,

den türkische und kurdische Truppen im Winter 1914/15 in Nordpersien

gegen die friedliche syrische und armenische Bevölkerung von Urmia und

Salmas führten. Dies Programm rief die allgemeine Christenverfolgung in

den Wilajets Diarbekr und Mossul hervor, der unterschiedslos Jakobiten,

Chaldäer, Nestorianer und Armenier zum Opfer fielen.

Auch ohne den „Aufstand von Wan“ wäre dies Programm durchgeführt

worden. Denn schon dieser „Aufstand“ war ein Akt des Selbstschutzes

gegen das drohende Massaker, das an mehreren Orten gleichzeitig

einsetzte, als Djevdet Bey durch den Meuchelmord an den armenischen

Führern das Signal dazu gab, in denselben Tagen, in denen auch in

Cilicien die Verschickung auf große Distrikte ausgedehnt wurde, die

außerhalb des Kriegsgebietes lagen.

Der „Aufstand von Wan“ gab nur einen weithin sichtbaren Vorwand her, um

den längst gefaßten Plan der Türkisierung und Islamisierung des Reiches

der Außenwelt gegenüber unter den Schein militärischer Notwendigkeiten

zu verhüllen und im Schoß des Komitees selbst jeden Widerstand gegen

die radikalste Form seiner Durchführung, die Vernichtung zunächst des

armenischen Volkes, zu unterdrücken.

Von welcher Seite in Konstantinopel die entscheidende Wendung in der

armenischen Politik der Regierung herbeigeführt wurde, durch Enver

Pascha oder Talaat Bey oder durch einen Beschluß des jungtürkischen

Komitees, darüber wird man erst Aufschluß erlangen, wenn die Interna

der jungtürkischen Regierung an den Tag gekommen sein werden[6]. Es

scheint, daß im Komitee selbst Gegensätze zwischen einer radikalen und

einer gemäßigteren Gruppe bestanden, die in der Zeit vom 24. April bis

zum 27. Mai zum Austrag gebracht wurden und mit dem Sieg der radikalen

Gruppe endeten.

Das Ergebnis dieser Kämpfe war der Beschluß, der das Schicksal des

armenischen Volkes besiegelte: Die allgemeine Deportation.

Deutschland und Armenien, 1914-1918: Sammlung diplomatischer Aktenstücke · 第 15 / 134 题