1919
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Vorwort.
Als ich Ende November vorigen Jahres nach zweieinhalbjährigem
Aufenthalt in Holland aus dem Haag nach Berlin zurückkehrte, suchte ich
am 1. Dezember den Staatssekretär Herrn Dr. Solf im Auswärtigen Amt
auf. Ich bat ihn, mir Einblick zu geben in die Akten des Auswärtigen
Amtes, die über die Armenische Frage und ihre Behandlung seitens der
deutschen Regierung während der Kriegsjahre Aufschluß geben.
Der Anlaß meiner Bitte war der folgende. Auf Grund von Quellen, die mir
im Sommer 1915 auf einer Reise nach Konstantinopel durch persönliche
Beziehungen zugänglich geworden waren, hatte ich im Jahre 1916
einen „Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei“
herausgegeben[1]. Eine Verbreitung durch den Buchhandel oder auch
nur eine Verwertung der Tatsachen, die er enthüllte, in der Presse
war damals nicht möglich. Die Zensur hätte das Buch beschlagnahmt;
der Presse war durch offizielle Instruktionen Schweigepflicht über
die Armeniergreuel auferlegt. Ich konnte daher meinen „Bericht“ nur
vertraulich versenden. Die Zensur ist erst auf ihn aufmerksam geworden,
nachdem 20000 Exemplare in Deutschland verbreitet worden waren. Die
weitere Drucklegung und Verbreitung wurde verboten. Seit der Revolution
stand dem Neudruck und dem Vertrieb durch den Buchhandel nichts mehr
im Wege. Für die Neuausgabe lag mir zweierlei am Herzen, erstens mein
damaliges Quellenmaterial an den mir bis dahin unzugänglichen deutschen
Botschafts- und Konsularberichten nachzuprüfen und zweitens mir ein
Urteil zu bilden über die Stellungnahme der deutschen Diplomatie
gegenüber den Vorgängen in der Türkei.
Herr Dr. Solf erklärte sich sogleich bereit, mir den gewünschten
Einblick in die Akten zu gewähren und erteilte mir die Erlaubnis,
davon für meine Publikation Gebrauch zu machen. Er erwähnte dabei, daß
das Amt selbst die Absicht habe, ein Weißbuch über die Armenische Frage
herauszugeben.
Am nächsten Tage unterzog ich die Akten einer flüchtigen Durchsicht
und überzeugte mich, daß eine Verwertung einzelner Aktenstücke nicht
ausreichen würde, um die Haltung Deutschlands gegenüber den Vorgängen
in der Türkei klarzustellen, sondern daß es dazu einer umfangreichen
Publikation bedürfe. Noch am gleichen Tage ließ mir Herr Dr. Solf
sagen, daß er von der Veröffentlichung eines Weißbuches absehen würde,
wenn ich selbst die Aufgabe übernehmen würde, die Haltung Deutschlands
in der Armenischen Frage auf Grund des Aktenmaterials klarzustellen.
Ich nahm das Anerbieten an unter der Bedingung, 1. daß mir das
Aktenmaterial des Auswärtigen Amtes und der Botschaft vollständig
zugänglich gemacht würde, 2. daß die Auswahl der Aktenstücke für die
Veröffentlichung ausschließlich meinem Ermessen überlassen bliebe und
3. daß die Publikation nicht im Auftrage des Amtes erfolge, sondern von
mir persönlich im Buchhandel herausgegeben würde.
Ich lege Wert darauf, festzustellen, daß diese Bedingungen eingehalten
wurden. ~Für die hier veröffentlichte Auswahl von Aktenstücken
und für die Zuverlässigkeit des Bildes, das sie von der Haltung
der deutschen Regierung in der Behandlung der armenischen Frage
geben, ruht die Verantwortung allein auf mir.~ Um jedem Verdacht
die Grundlage zu entziehen, als ob Aktenstücke, die die deutsche
Regierung, die Botschafter und die Konsuln, oder deutsche Offiziere,
Beamte und Privatpersonen in irgend einer Hinsicht belasten, von mir
unterdrückt sein könnten, habe ich eine so vollständige Auswahl aus
der diplomatischen Korrespondenz -- die natürlich noch zahllose, für
die Sache selbst gänzlich belanglose bureaukratische Materien umfaßt
-- getroffen, daß die innere Kontinuität des Schriftwechsels für
ihre sachliche Vollständigkeit bürgt. Eine Anzahl von detaillierten
Berichten über Vorgänge bei den Deportationen und Zustände in den
Konzentrationslagern, die der Botschaft von verschiedenen Seiten
zugingen und zum Teil schon in meinem „Bericht“ benützt waren, habe
ich, um die ohnehin schon umfangreiche Publikation nicht zu sehr zu
belasten, vorläufig ausgeschieden, um sie später zu publizieren. Ich
habe aber darauf gesehen, daß alle wesentlichen Vorfälle, die zur
amtlichen Kenntnis gelangt sind, zur Sprache kommen, so daß auch das
Bild der Tatsachen, soweit es im Sichtbereich der Konsuln lag, auf
Vollständigkeit Anspruch macht.
Die Berichte der deutschen Konsulate in Anatolien, Syrien und
Mesopotamien -- Trapezunt, Erzerum, Samsun, Adana, Alexandrette,
Aleppo, Damaskus, Mossul -- legen Zeugnis davon ab, daß die Konsuln
alle wichtigen kontrollierbaren Vorgänge ihres Amtsbezirks fortlaufend,
eingehend und gewissenhaft, mit Sachkenntnis und gesundem, politischem
und sittlichem Urteil an die deutsche Botschaft bzw. den Reichskanzler
berichtet haben. Die Berichterstattung versagt nur für diejenigen
Distrikte, die außerhalb ihrer Sehweite lagen oder durch die russische
Okkupation ihrem Blick entzogen waren. Es fehlen daher nähere Berichte
über die Vorgänge in Suedije, Bitlis-Musch und Wan, die ich aus anderen
Quellen im Anhang beigefügt habe, um ein zutreffendes Urteil über die
der Deportation vorhergehenden Ereignisse zu ermöglichen. Ohne Kenntnis
dieser Vorgänge kann die Grundfrage, ob die Deportation des gesamten
armenischen Volkes durch militärische Notwendigkeiten begründet war,
nicht beantwortet werden. Der vierte Bericht des Anhangs soll eine
Vorstellung von den Konzentrationslagern am Rand der Wüste geben. Der
letzte ist der erste zensurfreie Bericht über das deutsche Hilfswerk.
Ich habe es nicht für meine Aufgabe gehalten, nach irgend einer Seite
hin die Rolle des Anklägers, Verteidigers oder Richters zu übernehmen.
Ich glaubte der Wahrheit am besten zu dienen, wenn ich mich darauf
beschränkte, das Aktenmaterial selbst sprechen zu lassen, aus dem sich
jedermann ein Urteil über die Tatsachen und die Schuldfrage bilden
kann. Auch die Einleitung, die ich vorausschicke, soll nichts mehr sein
als ein Leitfaden durch die Aktenstücke, der in die wichtigsten Themata
des weitschichtigen Materials einführt.
Potsdam, Ostern 1919.
Dr. ~Johannes Lepsius~.
Inhalt.