Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen zur Behandlung

der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine naheliegende Einwendung

Stellung nehmen. Die Motivierung dieser Versöhnungsvorschriften, wird

man uns mit _Frazer_ und anderen entgegenhalten, ist einfach genug und

hat nichts mit einer »Ambivalenz« zu tun. Diese Völker werden von

abergläubischer Furcht vor den Geistern der Erschlagenen beherrscht,

einer Furcht, die auch dem klassischen Altertum nicht fremd war, die der

große britische Dramatiker in den Halluzinationen _Macbeths_ und

_Richards_ III. auf die Bühne gebracht hat. Aus diesem Aberglauben

leiten sich folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab, wie auch

die später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese

Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten

Zeremonien, die keine andere Auslegung zulassen, als von Bemühungen, die

den Mördern folgenden Geister der Erschlagenen zu verjagen(18). Zum

Überfluß gestehen die Wilden ihre Angst vor den Geistern der getöteten

Feinde direkt ein und führen die besprochenen Tabugebräuche selbst auf

sie zurück.

(18) _Frazer_, Taboo, p. 169 u. s. f. p. 174. Diese Zeremonien

bestehen in Schlagen mit den Schildern, Schreien, Brüllen und

Erzeugung von Lärm mit Hilfe von Instrumenten usw.

Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie ebenso

ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres Erklärungsversuches

gerne ersparen. Wir verschieben es auf später, uns mit ihr

auseinanderzusetzen und stellen ihr zunächst nur die Auffassung

entgegen, die sich aus den Voraussetzungen der vorigen Erörterungen über

das Tabu ableitet. Wir schließen aus all diesen Vorschriften, daß im

Benehmen gegen die Feinde noch andere als bloß feindselige Regungen zum

Ausdruck kommen. Wir erblicken in ihnen Äußerungen der Reue, der

Wertschätzung des Feindes, des bösen Gewissens, ihn ums Leben gebracht

zu haben. Es will uns scheinen, als wäre auch in diesen Wilden das Gebot

lebendig: Du sollst nicht töten, welches nicht ungestraft verletzt

werden darf, lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines

Gottes empfangen wird.

Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften zurück. Die

_Beschränkungen_ des siegreichen Mörders sind ungemein häufig und meist

von ernster Art. Auf _Timor_ (vgl. die Versöhnungsgebräuche oben) darf

der Führer der Expedition nicht ohne weiteres in sein Haus zurückkehren.

Es wird für ihn eine besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei

Monate mit der Befolgung verschiedener Reinigungsvorschriften

beschäftigt verbringt. In dieser Zeit darf er sein Weib nicht sehen,

auch sich nicht selbst ernähren, eine andere Person muß ihm das Essen in

den Mund schieben(19). -- Bei einigen _Dayak_stämmen müssen die vom

erfolgreichen Kriegszug Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert

bleiben und sich gewisser Speisen enthalten, sie dürfen auch kein Eisen

berühren und bleiben ihren Frauen ferne. -- In _Logea_, einer Insel nahe

bei _Neuguinea_, schließen sich Männer, die Feinde getötet oder daran

teilgenommen haben, für eine Woche in ihren Häusern ein. Sie vermeiden

jeden Umgang mit ihren Frauen und ihren Freunden, rühren Nahrungsmittel

nicht mit ihren Händen an und nähren sich nur von Pflanzenkost, die in

besonderen Gefäßen für sie gekocht wird. Als Grund für diese letzte

Beschränkung wird angegeben, daß sie das Blut des Erschlagenen nicht

riechen dürfen; sie würden sonst erkranken und sterben. -- Bei dem

_Toaripi_- oder _Motumotu_-Stamm auf _Neuguinea_ darf ein Mann, der

einen anderen getötet hat, seinem Weib nicht nahe kommen und Nahrung

nicht mit seinen Fingern berühren. Er wird von anderen Personen mit

besonderer Nahrung gefüttert. Dies dauert bis zum nächsten Neumond.

(19) _Frazer_, Taboo, p. 166, nach S. _Müller_, Reizen en

Onderzoekingen in den Indischen Archipel, Amsterdam 1857.

Ich unterlasse es, die bei _Frazer_ mitgeteilten Fälle von

Beschränkungen des siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und hebe

nur noch solche Beispiele hervor, in denen der Tabucharakter besonders

auffällig ist, oder die Beschränkung im Verein mit Sühne, Reinigung und

Zeremoniell auftritt.

Bei den _Monumbos_ in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der einen Feind im

Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort gebraucht wird, das

auf Frauen während der Menstruation oder des Wochenbettes Anwendung

findet. Er darf durch lange Zeit das Klubhaus der Männer nicht

verlassen, während sich die Mitbewohner seines Dorfes um ihn versammeln

und seinen Sieg mit Liedern und Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht

einmal seine eigene Frau und seine Kinder berühren; täte er es, so

würden sie von Geschwüren befallen werden. Er wird dann rein durch

Waschungen und anderes Zeremoniell.

Bei den _Natchez_ in Nordamerika waren junge Krieger, die den ersten

Skalp erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Befolgung gewisser

Entsagungen genötigt. Sie durften nicht bei ihren Frauen schlafen und

kein Fleisch essen, erhielten nur Fisch und Maispudding zur Nahrung.

Wenn ein _Choctaw_ einen Feind getötet und skalpiert hatte, begann für

ihn eine Trauerzeit von einem Monat, während welcher er sein Haar nicht

kämmen durfte. Wenn es ihn am Kopf juckte, durfte er sich nicht mit der

Hand kratzen, sondern bediente sich dazu eines kleinen Steckens.

Wenn ein _Pima_-Indianer einen _Apachen_ getötet hatte, so mußte er sich

schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unterwerfen. Während einer

sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch und Salz nicht berühren,

auf kein brennendes Feuer schauen, zu keinem Menschen sprechen. Er lebte

allein im Wald, von einer alten Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung

brachte, badete oft im nächsten Fluß und trug -- als Zeichen der Trauer

-- einen Klumpen Lehm auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tag fand dann

die öffentliche Zeremonie der feierlichen Reinigung des Mannes und

seiner Waffen statt. Da die _Pima_-Indianer das Tabu des Mörders viel

ernster nahmen als ihre Feinde und die Sühne und Reinigung nicht wie

diese bis nach der Beendigung des Feldzuges aufzuschieben pflegten, litt

ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen Strenge oder

Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen Tapferkeit

erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende Bundesgenossen in

ihren Kämpfen gegen die _Apachen_.

So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne- und

Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer

eindringende Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mitteilung

doch ab, weil sie uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen können.

Vielleicht führe ich noch an, daß die zeitweilige oder permanente

Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die sich bis in unsere Neuzeit

erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die Stellung des

»Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft vermittelt in der Tat

eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der Wilden(20).

(20) Zu diesen Beispielen s. _Frazer_, Taboo, p. 165-190. »Manslayers

tabooed«.

In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs-, Beschränkungs-,

Sühne- und Reinigungsvorschriften werden zwei Prinzipien mit einander

kombiniert. Die Fortsetzung des Tabu vom Toten her auf alles, was mit

ihm in Berührung gekommen ist, und die Furcht vor dem Geist des

Getöteten. Auf welche Weise diese beiden Momente miteinander zur

Erklärung des Zeremoniells zu kombinieren sind, ob sie als gleichwertig

aufgefaßt werden sollen, ob das eine das primäre, das andere sekundär

ist, und welches, das wird nicht gesagt und ist in der Tat nicht leicht

anzugeben. Demgegenüber betonen wir die Einheitlichkeit unserer

Auffassung, wenn wir all diese Vorschriften aus der Ambivalenz der

Gefühlsregungen gegen den Feind ableiten.

b) Das Tabu der Herrscher.

Das Benehmen primitiver Völker gegen ihre Häuptlinge, Könige, Priester

wird von zwei Grundsätzen regiert, die einander eher zu ergänzen als zu

widersprechen scheinen. Man muß sich vor ihnen hüten und man muß sie

behüten(21). Beides geschieht vermittelst einer Unzahl von

Tabuvorschriften. Warum man sich vor den Herrschern hüten muß, ist uns

bereits bekannt geworden; weil sie die Träger jener geheimnisvollen und

gefährlichen Zauberkraft sind, die sich wie eine elektrische Ladung

durch Berührung mitteilt und dem selbst nicht durch eine ähnliche Ladung

Geschützten Tod und Verderben bringt. Man vermeidet also jede mittelbare

oder unmittelbare Berührung mit der gefährlichen Heiligkeit und hat, wo

solche nicht zu vermeiden ist, ein Zeremoniell gefunden, um die

gefürchteten Folgen abzuwenden. Die _Nubas_ in Ostafrika glauben z. B.,

daß sie sterben müssen, wenn sie das Haus ihres Priesterkönigs betreten,

daß sie aber dieser Gefahr entgehen, wenn sie beim Eintritt die linke

Schulter entblößen und den König veranlassen, diese mit seiner Hand zu

berühren. So trifft das Merkwürdige ein, daß die Berührung des Königs

das Heil- und Schutzmittel gegen die Gefahren wird, welche aus der

Berührung des Königs hervorgehen, aber es handelt sich dabei wohl um die

Heilkraft der absichtlichen, vom König ausgehenden Berührung im

Gegensatz zur Gefahr, daß man ihn berühre, um den Gegensatz der

Passivität und der Aktivität gegen den König.

(21) _Frazer_, Taboo, p. 132; »He must not only be guarded, he must

also be guarded against«.

Wenn es sich um die Heilwirkung der königlichen Berührung handelt,

brauchen wir die Beispiele nicht bei Wilden zu suchen. Die Könige von

England haben in Zeiten, die noch nicht weit zurückliegen, diese Kraft

an der Skrophulose geübt, die darum den Namen: »The King's Evil« trug.

Königin Elisabeth entsagte diesem Stück ihrer königlichen Prärogative

ebensowenig wie irgend ein anderer ihrer späteren Nachfolger. Charles I.

soll im Jahre 1633 hundert Kranke auf einen Streich geheilt haben. Unter

dessen zuchtlosem Sohn Charles II. feierten nach der Überwindung der

großen englischen Revolution die Königsheilungen bei Skropheln ihre

höchste Blüte.

Dieser König soll im Laufe seiner Regierung bei hunderttausend

Skrophulöse berührt haben. Das Gedränge der Heilungsuchenden pflegte bei

diesen Gelegenheiten so groß zu sein, daß einmal sechs oder sieben von

ihnen anstatt der Heilung den Tod durch Erdrücktwerden fanden. Der

skeptische Oranier, Wilhelm III., der nach der Vertreibung der Stuarts

König von England wurde, weigerte sich des Zaubers; das einzigemal, als

er sich zu einer solchen Berührung herbeiließ, tat er es mit den Worten:

»Gott gebe Euch eine bessere Gesundheit und mehr Verstand«(22).

(22) _Frazer_, The magic art I, p. 368.

Von der fürchterlichen Wirkung der Berührung, in welcher man, ob auch

unabsichtlich, _gegen_ den König, oder was zu ihm gehört, aktiv wird,

mag folgender Bericht Zeugnis ablegen. Ein Häuptling von hohem Rang und

großer Heiligkeit auf Neuseeland hatte einst die Reste seiner Mahlzeit

am Wege stehen lassen. Da kam ein Sklave daher, ein junger, kräftiger,

hungriger Gesell, sah das Zurückgelassene und machte sich darüber, um es

aufzuessen. Kaum war er fertig worden, da teilte ihm ein entsetzter

Zuschauer mit, daß es die Mahlzeit des Häuptlings gewesen sei, an

welcher er sich vergangen habe. Er war ein starker mutiger Krieger

gewesen, aber sobald er diese Auskunft vernommen hatte, stürzte er

zusammen, wurde von gräßlichen Zuckungen befallen und starb gegen

Sonnenuntergang des nächsten Tages(23). Eine _Maori_frau hatte gewisse

Früchte gegessen und dann erfahren, daß diese von einem mit Tabu

belegten Ort herrührten. Sie schrie auf, der Geist des Häuptlings, den

sie so beleidigt, werde sie gewiß töten. Dies geschah am Nachmittag und

am nächsten Tag um zwölf Uhr war sie tot(24). Das Feuerzeug eines

Maori-Häuptlings brachte einmal mehrere Personen ums Leben. Der

Häuptling hatte es verloren, andere fanden es und bedienten sich seiner,

um ihre Pfeifen anzuzünden. Als sie erfuhren, wessen Eigentum das

Feuerzeug sei, starben sie alle vor Schrecken(25).

(23) Old New Zealand, by a Pakeha Maori (London 1884), bei _Frazer_

Tabu, p. 135.

(24) W. _Brown_, New Zealand and its Aborigines (London 1845), bei

_Frazer_ ibid.

(25) _Frazer_, l. c.

Es ist nicht zu verwundern, wenn sich das Bedürfnis fühlbar machte, so

gefährliche Personen wie Häuptlinge und Priester von den anderen zu

isolieren, eine Mauer um sie aufzuführen, hinter welcher sie für die

anderen unzugänglich waren. Es mag uns die Erkenntnis dämmern, daß diese

ursprünglich aus Tabuvorschriften gefügte Mauer heute noch als höfisches

Zeremoniell existiert.

Aber der vielleicht größere Teil dieses Tabu der Herrscher läßt sich

nicht auf das Bedürfnis des Schutzes _vor_ ihnen zurückführen. Der

andere Gesichtspunkt in der Behandlung der privilegierten Personen, das

Bedürfnis, sie selbst vor den ihnen drohenden Gefahren zu schützen, hat

an der Schaffung der Tabu und somit an der Entstehung der höfischen

Etikette den deutlichsten Anteil gehabt.

Die Notwendigkeit, den König vor allen erdenklichen Gefahren zu

schützen, ergibt sich aus seiner ungeheuern Bedeutung für das Wohl und

Wehe seiner Untertanen. Streng genommen ist es seine Person, die den

Lauf der Welt reguliert; sein Volk hat ihm nicht nur für den Regen und

Sonnenschein zu danken, der die Früchte der Erde gedeihen läßt, sondern

auch für den Wind, der Schiffe an ihre Küste bringt und für den festen

Boden, auf den sie ihre Füße setzen(26).

(26) _Frazer_, Taboo. The burden of royalty, p. 7.

Diese Könige der Wilden sind mit einer Machtfülle und einer Fähigkeit,

zu beglücken, ausgestattet, die nur Göttern zu eigen ist, und an welche

auf späteren Stufen der Zivilisation nur die servilsten ihrer Höflinge

Glauben heucheln werden.

Es erscheint ein offenbarer Widerspruch, daß Personen von solcher

Machtvollkommenheit selbst der größten Sorgfalt bedürfen, um vor den sie

bedrohenden Gefahren beschützt zu werden, aber es ist nicht der einzige

Widerspruch, der in der Behandlung königlicher Personen bei den Wilden

zutage tritt. Diese Völker halten es auch für notwendig, ihre Könige zu

überwachen, daß sie ihre Kräfte im rechten Sinne verwenden; sie sind

ihrer guten Intentionen oder ihrer Gewissenhaftigkeit keineswegs sicher.

Ein Zug von Mißtrauen mengt sich der Motivierung der Tabuvorschriften

für den König bei. »Die Idee, daß urzeitliches Königstum ein Despotismus

ist,« sagt _Frazer_(27), »demzufolge das Volk nur für seinen Herrscher

existiert, ist auf die Monarchien, die wir hier im Auge haben, ganz und

gar nicht anwendbar. Im Gegenteile, in diesen lebt der Herrscher nur für

seine Untertanen; sein Leben hat einen Wert nur so lange, als er die

Pflichten seiner Stellung erfüllt, den Lauf der Natur zum Besten seines

Volkes regelt. Sobald er darin nachläßt oder versagt, wandeln sich die

Sorgfalt, die Hingebung, die religiöse Verehrung, deren Gegenstand er

bisher im ausgiebigsten Maße war, in Haß und Verachtung um. Er wird

schmählich davongejagt und mag froh sein, wenn er das nackte Leben

rettet. Heute noch als Gott verehrt, mag es ihm passieren, morgen als

Verbrecher erschlagen zu werden. Aber wir haben kein Recht, dies

veränderte Benehmen seines Volkes als Unbeständigkeit oder Widerspruch

zu verurteilen, das Volk bleibt vielmehr durchaus konsequent. Wenn ihr

König ihr Gott ist, so denken sie, muß er sich auch als ihr Beschützer

erweisen; und wenn er sie nicht beschützen will, soll er einem anderen,

der bereitwilliger ist, den Platz räumen. So lange er aber ihren

Erwartungen entspricht, kennt ihre Sorgfalt für ihn keine Grenzen, und

sie nötigen ihn dazu, sich selbst mit der gleichen Fürsorge zu

behandeln. Ein solcher König lebt wie eingemauert hinter einem System

von Zeremoniell und Etikette, eingesponnen in ein Netz von Gebräuchen

und Verboten, deren Absicht keineswegs dahin geht, seine Würde zu

erhöhen, noch weniger sein Wohlbehagen zu steigern, sondern die einzig

und allein bezwecken, ihn vor Schritten zurückzuhalten, welche die

Harmonie der Natur stören und so ihn, sein Volk und das ganze Weltall

gleichzeitig zugrunde richten könnten. Diese Vorschriften, weit

entfernt, seinem Behagen zu dienen, mengen sich in jede seiner

Handlungen, heben seine Freiheit auf und machen ihm das Leben, das sie

angeblich versichern wollen, zur Bürde und zur Qual.«

(27) l. c., p. 7.

Eines der grellsten Beispiele von solcher Fesselung und Lähmung eines

heiligen Herrschers durch das Tabu-Zeremoniell scheint in der

Lebensweise des Mikado von Japan in früheren Jahrhunderten erzielt

worden zu sein. Eine Beschreibung, die jetzt über zweihundert Jahre alt

ist(28), erzählt: »Der Mikado glaubt, daß es seiner Würde und Heiligkeit

nicht angemessen sei, den Boden mit den Füßen zu berühren; wenn er also

irgendwohin gehen will, muß er auf den Schultern von Männern hingetragen

werden. Es geht aber noch viel weniger an, daß er seine heilige Person

der freien Luft aussetze, und die Sonne wird der Ehre nicht gewürdigt,

auf sein Haupt zu scheinen. Allen Teilen seines Körpers wird eine so

hohe Heiligkeit zugeschrieben, daß weder sein Haupthaar, noch sein Bart

geschoren und seine Nägel nicht geschnitten werden dürfen. Damit er aber

nicht zu sehr verwahrlose, waschen sie ihn nachts, wenn er schläft; sie

sagen, was man in diesem Zustand von seinem Körper nimmt, kann nur als

gestohlen aufgefaßt werden, und ein solcher Diebstahl tut seiner Würde

und Heiligkeit keinen Eintrag. In noch früheren Zeiten mußte er jeden

Vormittag einige Stunden lang mit der Kaiserkrone auf dem Haupte auf dem

Throne sitzen, aber er mußte sitzen wie eine Statue, ohne Hände, Füße,

Kopf oder Augen zu bewegen; nur so, meinte man, könne er Ruhe und

Frieden im Reiche erhalten. Wenn er unseligerweise sich nach der einen

oder der anderen Seite wenden sollte, oder eine Zeitlang den Blick bloß

auf einen Teil seines Reiches richtete, so würden Krieg, Hungersnot,

Feuer, Pest oder sonst ein großes Unheil hereinbrechen, um das Land zu

verheeren.«

(28) _Kämpfer_, History of Japan bei _Frazer_, l. c., p. 3.

Einige der Tabu, denen barbarische Könige unterworfen sind, mahnen

lebhaft an die Beschränkungen der Mörder. In _Shark Point_ bei _Kap

Padron_ in Unter-Guinea (Westafrika) lebt ein Priesterkönig, _Kukulu_,

allein in einem Wald. Er darf kein Weib berühren, auch sein Haus nicht

verlassen, ja nicht einmal von seinem Stuhl aufstehen, in dem er sitzend

schlafen muß. Wenn er sich niederlegte, würde der Wind aufhören und die

Schiffahrt gestört sein. Seine Funktion ist es, die Stürme in Schranken

zu halten und im allgemeinen für einen gleichmäßig gesunden Zustand der

Atmosphäre zu sorgen(29). Je mächtiger ein König von _Loango_ ist, sagt

_Bastian_, desto mehr Tabu muß er beobachten. Auch der Thronfolger ist

von Kindheit an an sie gebunden, aber sie häufen sich um ihn, während er

heranwächst; im Momente der Thronbesteigung ist er von ihnen erstickt.

(29) _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der _Loangoküste_«, Jena

1874, bei _Frazer_, l. c., p. 5.

Unser Raum gestattet es nicht und unser Interesse erfordert es nicht,

daß wir in die Beschreibung der an der Königs- oder Priesterwürde

haftenden Tabu weiter eingehen. Führen wir noch an, daß Beschränkungen

der freien Bewegung und der Diät die Hauptrolle unter ihnen spielen. Wie

konservierend aber auf alte Gebräuche der Zusammenhang mit diesen

privilegierten Personen wirkt, mag aus zwei Beispielen von

Tabuzeremoniell hervorgehen, die von zivilisierten Völkern, also von

weit höheren Kulturstufen, genommen sind.

Der _Flamen Dialis_, der Oberpriester des Jupiter im alten Rom, hatte

eine außerordentlich große Anzahl von Tabugeboten zu beobachten. Er

durfte nicht reiten, kein Pferd, keine Bewaffneten sehen, keinen Ring

tragen, der nicht zerbrochen war, keinen Knoten an seinen Gewändern

haben, Weizenmehl und Sauerteig nicht berühren, eine Ziege, einen Hund,

rohes Fleisch, Bohnen und Efeu nicht einmal beim Namen nennen; sein Haar

durfte nur von einem freien Mann mit einem Bronzemesser geschnitten,

seine Haare und Nägelabfälle mußten unter einem glückbringenden Baum

vergraben werden; er durfte keinen Toten anrühren, nicht unbedeckten

Hauptes unter freiem Himmel stehen und dergleichen. Seine Frau, die

_Flaminica_, hatte überdies ihre eigenen Verbote: Sie durfte auf einer

gewissen Art von Treppen nicht höher als drei Stufen steigen, an

gewissen Festtagen ihr Haar nicht kämmen; das Leder ihrer Schuhe durfte

von keinem Tier genommen werden, das eines natürlichen Todes gestorben

war, sondern nur von einem geschlachteten oder geopferten; wenn sie

Donner hörte, war sie unrein, bis sie ein Sühnopfer dargebracht

hatte(30).

(30) _Frazer_, l. c., p. 13.

Die alten Könige von _Irland_ waren einer Reihe von höchst sonderbaren

Beschränkungen unterworfen, von deren Einhaltung aller Segen, von deren

Übertretung alles Unheil für das Land erwartet wurde. Das vollständige

Verzeichnis dieser Tabu ist in dem _Book of Rights_ gegeben, dessen

älteste handschriftliche Exemplare die Jahreszahlen 1390 und 1418

tragen. Die Verbote sind äußerst detailliert, betreffen gewisse

Tätigkeiten an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten; in dieser

Stadt darf der König nicht an einem gewissen Wochentag weilen, jenen

Fluß nicht um eine genannte Stunde übersetzen, nicht volle neun Tage auf

einer gewissen Ebene lagern und dergleichen(31).

(31) _Frazer_, l. c., p. 11.

Die Härte der Tabubeschränkungen für die Priesterkönige hat bei vielen

wilden Völkern eine Folge gehabt, die historisch bedeutsam und für

unsere Gesichtspunkte besonders interessant ist. Die Priester-Königswürde

hörte auf, etwas Begehrenswertes zu sein; wem sie bevorstand,

der wandte oft alle Mittel an, um ihr zu entgehen. So wird

es auf _Combodscha_, wo es einen Feuer- und einen Wasserkönig gibt, oft

notwendig, die Nachfolger mit Gewalt zur Annahme der Würde zu zwingen.

Auf _Nine_ oder _Savage Island_, einer Koralleninsel im Stillen Ozean,

kam die Monarchie tatsächlich zum Ende, weil sich niemand mehr bereit

finden wollte, das verantwortliche und gefährliche Amt zu übernehmen. In

manchen Teilen von Westafrika wird nach dem Tode des Königs ein geheimes

Konzil abgehalten, um den Nachfolger zu bestimmen. Der, auf welchen die

Wahl fällt, wird gepackt, gebunden und im Fetischhaus in Gewahrsam

gehalten, bis er sich bereit erklärt hat, die Krone anzunehmen.

Gelegentlich findet der präsumptive Thronfolger Mittel und Wege, um sich

der ihm zugedachten Ehre zu entziehen; so wird von einem Häuptling

berichtet, daß er Tag und Nacht Waffen zu tragen pflegte, um jedem

Versuch, ihn auf den Thron zu setzen, mit Gewalt zu widerstehen(32). Bei

den Negern von _Sierra Leone_ ward das Widerstreben gegen die Annahme

der Königswürde so groß, daß die meisten Stämme genötigt waren, Fremde

zu ihren Königen zu machen.

(32) A. _Bastian_, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste« bei

_Frazer_, l. c., p. 18.

_Frazer_ führt es auf diese Verhältnisse zurück, daß sich in der

Entwicklung der Geschichte endlich eine Scheidung des ursprünglichen

Priester-Königstums in eine geistliche und weltliche Macht vollzog. Die

von der Bürde ihrer Heiligkeit erdrückten Könige wurden unfähig, die

Herrschaft in realen Dingen auszuüben, und mußten diese geringeren, aber

tatkräftigen Personen überlassen, welche bereit waren, auf die Ehren der

Königswürde zu verzichten. Aus diesen erwuchsen dann die weltlichen

Herrscher, während die nun praktisch bedeutungslose geistliche

Oberhoheit den früheren Tabukönigen verblieb. Es ist bekannt, inwieweit

diese Aufstellung in der Geschichte des alten Japans Bestätigung findet.

Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen Über einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker II · 第 2 / 5 段