a) Der Raum stellt gar keine Eigenschaft irgend einiger Dinge an sich,
oder sie in ihrem Verhältnis aufeinander vor, d.i. keine Bestimmung
derselben, die an Gegenständen selbst haftete, und welche bliebe,
wenn man auch von allen subjektiven Bedingungen der Anschauung
abstrahierte. Denn weder absolute, noch relative Bestimmungen können
vor dem Dasein der Dinge, welchen sie zukommen, mithin nicht a priori
angeschaut werden.
b) Der Raum ist nichts anderes, als nur die Form aller Erscheinungen
äußerer Sinne, d.i. die subjektive Bedingung der Sinnlichkeit,
unter der allein uns äußere Anschauung möglich ist. Weil nun die
Rezeptivität des Subjekts, von Gegenständen affiziert zu werden,
notwendigerweise vor allen Anschauungen dieser Objekte vorhergeht,
so läßt sich verstehen, wie die Form aller Erscheinungen vor allen
wirklichen Wahrnehmungen, mithin a priori im Gemüte gegeben sein
könne, und wie sie als eine reine Anschauung, in der alle Gegenstände
bestimmt werden müssen, Prinzipien der Verhältnisse derselben vor
aller Erfahrung enthalten könne.
Wir können demnach nur aus dem Standpunkte eines Menschen, vom Raum,
von ausgedehnten Wesen usw. reden. Gehen wir von der subjektiven
Bedingung ab, unter welcher wir allein äußere Anschauung bekommen
können, so wie wir nämlich von den Gegenständen affiziert werden
mögen, so bedeutet die Vorstellung vom Raume gar nichts. Dieses
Prädikat wird den Dingen nur insofern beigelegt, als sie uns
erscheinen, d.i. Gegenstände der Sinnlichkeit sind. Die beständige
Form dieser Rezeptivität, welche wir Sinnlichkeit nennen, ist eine
notwendige Bedingung aller Verhältnisse, darinnen Gegenstände als
außer uns angeschaut werden, und, wenn man von diesen Gegenständen
abstrahiert, eine reine Anschauung, welche den Namen Raum führt. Weil
wir die besonderen Bedingungen der Sinnlichkeit nicht zu Bedingungen
der Möglichkeit der Sachen, sondern nur ihrer Erscheinungen machen
können, so können wir wohl sagen, daß der Raum alle Dinge befasse, die
uns äußerlich erscheinen mögen, aber nicht alle Dinge an sich selbst,
sie mögen nun angeschaut werden oder nicht, oder auch von welchem
Subjekt man wolle. Denn wir können von den Anschauungen anderer
denkenden Wesen gar nicht urteilen, ob sie an die nämlichen
Bedingungen gebunden seien, welche unsere Anschauung einschränken
und für uns allgemein gültig sind. Wenn wir die Einschränkung eines
Urteils zum Begriff des Subjekts hinzufügen, so gilt das Urteil
alsdann unbedingt. Der Satz: Alle Dinge sind nebeneinander im Raum,
gilt nur unter der Einschränkung, wenn diese Dinge als Gegenstände
unserer sinnlichen Anschauung genommen werden. Füge ich hier
die Bedingung zum Begriffe, und sage: Alle Dinge, als äußere
Erscheinungen, sind nebeneinander im Raum, so gilt diese Regel
allgemein und ohne Einschränkung. Unsere Erörterungen lehren demnach
l die Realität (d.i. die objektive Gültigkeit) des Raumes in Ansehung
alles dessen, was äußerlich als Gegenstand uns vorkommen kann, aber
zugleich die Idealität des Raumes in Ansehung der Dinge, wenn sie
durch die Vernunft an sich selbst erwogen werden, d.i. ohne Rücksicht
auf die Beschaffenheit unserer Sinnlichkeit zu nehmen. Wir behaupten
also die empirische Realität des Raumes (in Ansehung aller möglichen
äußeren Erfahrung), ob zwar zugleich die transzendentale Idealität
desselben, d.i. daß er nichts sei, sobald wir die Bedingung der
Möglichkeit aller Erfahrung weglassen, und ihn als etwas, was den
Dingen an sich selbst zum Grunde liegt, annehmen.
Es gibt aber auch außer dem Raum keine andere subjektive und auf etwas
Äußeres bezogene Vorstellung, die a priori objektiv heißen könnte.
Daher diese subjektive Bedingung aller äußeren Erscheinungen mit
keiner anderen kann verglichen werden. Der Wohlgeschmack eines Weines
gehört nicht zu den objektiven Bestimmungen des Weines, mithin eines
Objektes sogar als Erscheinung betrachtet, sondern zu der besonderen
Beschaffenheit des Sinnes an dem Subjekte, was ihn genießt. Die Farben
sind nicht Beschaffenheiten der Körper, deren Anschauung sie anhängen,
sondern auch nur Modifikationen des Sinnes des Gesichts, welches vom
Lichte auf gewisse Weise affiziert wird. Dagegen gehört der Raum,
als Bedingung äußerer Objekte, notwendigerweise zur Erscheinung oder
Anschauung derselben. Geschmack und Farben sind gar nicht notwendige
Bedingungen, unter welchen die Gegenstände allein für uns Objekte der
Sinne werden können. Sie sind nur als zufällig beigefügte Wirkungen
der besondern Organisation mit der Erscheinung verbunden. Daher sind
sie auch keine Vorstellungen a priori, sondern auf Empfindung, der
Wohlgeschmack aber sogar auf Gefühl (der Lust und Unlust) als einer
Wirkung der Empfindung gegründet. Auch kann niemand a priori weder
eine Vorstellung einer Farbe, noch irgendeines Geschmacks haben: der
Raum aber betrifft nur die reine Form der Anschauung, schließt also
gar keine Empfindung (nichts Empirisches) in sich, und alle Arten und
Bestimmungen des Raumes können und müssen sogar a priori vorgestellt
werden können, wenn Begriffe der Gestalten sowohl, als Verhältnisse
entstehen sollen. Durch denselben ist es allein möglich, daß Dinge für
uns äußere Gegenstände sind.
Die Absicht dieser Anmerkung geht nur dahin: zu verhüten, daß man die
behauptete Idealität des Raumes nicht durch bei weitem unzulängliche
Beispiele zu erläutern sich einfallen lasse, da nämlich etwa Farben,
Geschmack usw. mit Recht nicht als Beschaffenheiten der Dinge, sondern
bloß als Veränderungen unseres Subjekts, die sogar bei verschiedenen
Menschen verschieden sein können, betrachtet werden. Denn in diesem
Falle gilt das, was ursprünglich selbst nur Erscheinung ist, z.B. eine
Rose, im empirischen Verstande für ein Ding an sich selbst, welches
doch jedem Auge in Ansehung der Farbe anders erscheinen kann. Dagegen
ist der transzendentale Begriff der Erscheinungen im Raume eine
kritische Erinnerung, daß überhaupt nichts, was im Raume angeschaut
wird, eine Sache an sich, noch daß der Raum eine Form der Dinge
sei, die ihnen etwa an sich selbst eigen wäre, sondern daß uns die
Gegenstände an sich gar nicht bekannt sind, und, was wir äußere
Gegenstände nennen, nichts anderes als bloße Vorstellungen unserer
Sinnlichkeit sind, deren Form der Raum ist, deren wahres Korrelatum
aber, d.i. das Ding an sich selbst, dadurch gar nicht erkannt wird,
noch erkannt werden kann, nach welchem aber auch in der Erfahrung
niemals gefragt wird.
Der transzendentalen Ästhetik
Zweiter Abschnitt
Von der Zeit
1. Die Zeit ist kein empirischer Begriff, der irgend von
einer Erfahrung abgezogen worden. Denn das Zugleichsein oder
Aufeinanderfolgen würde selbst nicht in die Wahrnehmung kommen, wenn
die Vorstellung der Zeit nicht a priori zum Grunde läge. Nur unter
deren Voraussetzung kann man sich vorstellen, daß einiges zu einer und
derselben Zeit (zugleich) oder in verschiedenen Zeiten (nacheinander)
sei.
2. Die Zeit ist eine notwendige Vorstellung, die allen Anschauungen
zum Grunde liegt. Man kann in Ansehung der Erscheinungen überhaupt die
Zeit selbst nicht aufheben, ob man zwar ganz wohl die Erscheinungen
aus der Zeit wegnehmen kann. Die Zeit ist also a priori gegeben. In
ihr allein ist alle Wirklichkeit der Erscheinungen möglich. Diese
können insgesamt wegfallen, aber sie selbst als die allgemeine
Bedingung ihrer Möglichkeit, kann nicht aufgehoben werden.
3. Auf diese Notwendigkeit a priori gründet sich auch die Möglichkeit
apodiktischer Grundsätze von den Verhältnissen der Zeit, oder Axiomen
von der Zeit überhaupt. Sie hat nur Eine Dimension: verschiedene
Zeiten sind nicht zugleich, sondern nacheinander (so wie verschiedene
Räume nicht nacheinander, sondern zugleich sind). Diese Grundsätze
können aus der Erfahrung nicht gezogen werden, denn diese würde weder
strenge Allgemeinheit, noch apodiktische Gewißheit geben. Wir würden
nur sagen können: so lehrt es die gemeine Wahrnehmung; nicht aber: so
muß es sich verhalten. Diese Grundsätze gelten als Regeln, unter denen
überhaupt Erfahrungen möglich sind, und belehren uns vor derselben,
und nicht durch dieselbe.
4. Die Zeit ist kein diskursiver, oder, wie man ihn nennt, allgemeiner
Begriff, sondern eine reine Form der sinnlichen Anschauung.
Verschiedene Zeiten sind nur Teile eben derselben Zeit. Die
Vorstellung, die nur durch einen einzigen Gegenstand gegeben werden
kann, ist aber Anschauung. Auch würde sich der Satz, daß verschiedene
Zeiten nicht zugleich sein können, aus einem allgemeinen Begriff nicht
herleiten lassen. Der Satz ist synthetisch, und kann aus Begriffen
allein nicht entspringen. Er ist also in der Anschauung und
Vorstellung der Zeit unmittelbar enthalten.
5. Die Unendlichkeit der Zeit bedeutet nichts weiter, als daß alle
bestimmte Größe der Zeit nur durch Einschränkungen einer einigen
zum Grunde liegenden Zeit möglich sei. Daher muß die ursprüngliche
Vorstellung Zeit als uneingeschränkt gegeben sein. Wovon aber
die Teile selbst, und jede Größe eines Gegenstandes, nur durch
Einschränkung bestimmt vorgestellt werden können, da muß die ganze
Vorstellung nicht durch Begriffe gegeben sein, (denn da gehen die
Teilvorstellungen vorher,) sondern es muß ihre unmittelbare Anschauung
zum Grunde liegen.