»Ich trug ihm einmal meine Verlegenheit vor, daß ich, wenige Monate
über 20 Jahre alt, mit einem aufgeregten Ehepaar den Sühneversuch
vornehmen sollte, der für meine Auffassung einen gewissen
kirchlichen und sittlichen Nimbus hatte, dem ich mich in meiner
Seelenstimmung nicht adäquat fühlte. Ich fand Prätorius in der
verdrießlichen Stimmung eines zur Unzeit geweckten älteren Herrn,
der außerdem die Abneigung mancher alten Bureaukraten gegen einen
jungen Edelmann hegte. Er sagte mit geringschätzigem Lächeln: ›Es
ist verdrießlich, Herr Referendarius, wenn man sich auch nicht
ein bißchen zu helfen weiß; ich werde Ihnen zeigen, wie man das
macht.‹ Ich kehrte mit ihm in das Terminzimmer zurück. Der Fall
lag so, daß der Mann geschieden sein wollte, die Frau nicht, der
Mann sie des Ehebruchs beschuldigte, die Frau mit tränenreichen
Deklamationen ihre Unschuld beteuerte und trotz aller Mißhandlung
von seiten des Mannes bei ihm bleiben wollte. Mit seinem lispelnden
Zungenanschlage sprach Prätorius die Frau also an: ›Aber Frau,
sei Sie doch nicht so dumm; was hat Sie denn davon? Wenn Sie
nach Hause kommt, schlägt Ihr der Mann die Jacke voll, bis Sie
es nicht mehr aushalten kann. Sage Sie doch einfach ›ja‹, dann
ist Sie mit dem Säufer kurzerhand auseinander.‹ Darauf die Frau
weinend und schreiend: ›Ich bin eine ehrliche Frau, kann die
Schande nicht auf mich nehmen, will nicht geschieden sein.‹ Nach
mehrfacher Replik und Duplik in dieser Tonart wandte sich Prätorius
zu mir mit den Worten: ›Da sie nicht Vernunft annehmen will, so
schreiben Sie, Herr Referendarius‹, und diktierte mir die Worte,
die ich wegen des tiefen Eindrucks, welchen sie mir machten, noch
heute auswendig weiß: ›Nachdem der Sühneversuch angestellt und
die dafür dem Gebiete der Moral und Religion entnommenen Gründe
erfolglos geblieben waren, wurde wie folgt weiterverhandelt.‹ Mein
Vorgesetzter erhob sich und sagte: ›Nun merken Sie sich, wie man
das macht, und lassen Sie mich künftig mit dergleichen in Ruhe.‹
Ich begleitete ihn zur Tür und setzte die Verhandlung fort. Die
Station der Ehescheidungen dauerte, soviel ich mich erinnere, vier
bis sechs Wochen; ein Sühneversuch kam mir nicht wieder vor. Es
war ein gewisses Bedürfnis vorhanden für die Verordnung über das
Verfahren in Ehescheidungen, auf welche Friedrich Wilhelm =IV.=
sich beschränken mußte, nachdem sein Versuch, ein Gesetz über
Änderung des materiellen Eherechts zustande zu bringen, an dem
Widerstande des Staatsrates gescheitert war. Dabei mag erwähnt
werden, daß durch jene Verordnung zuerst in den Provinzen des
Allgemeinen Landrechts der Staatsanwalt eingeführt worden ist
als =defensor matrimonii= und zur Verhütung von Kollusionen der
Parteien.«
Am bekanntesten aber aus jener Zeit ist folgende Anekdote: