10. Wie die Kräfte der Fürstentümer zu schätzen sind.

Bei der Betrachtung der Beschaffenheiten aller dieser Herrschaften kommt

es noch darauf an, ob ein Fürst so viel vermag, daß er sich selbst im

Falle der Noth vertheidigen kann, oder ob er dazu fremder Hilfe bedarf. Um

dieses deutlicher zu machen, sage ich, daß diejenigen ihre Herrschaften

selbst zu behaupten vermögen, welche Menschen oder Geld genug besitzen, um

eine zureichende Armee aufzustellen, und demjenigen, der sie angreift,

eine Schlacht zu liefern. Dahingegen bedürfen diejenigen allezeit fremder

Hilfe, welche nicht gegen den Feind in das Feld rücken können, sondern

genöthigt sind, sich hinter ihre Mauern zurück zu ziehen, um nur diese zu

vertheidigen. Vom ersten dieser Fälle ist bereits oben geredet, und wird

in der Folge noch Mehreres vorkommen. Im zweiten Falle kann man dem

Fürsten nichts Anderes rathen, als seine Stadt zu befestigen, und das Land

preiszugeben. Wer seine Stadt wohl befestigt und sich gegen Nachbarn und

eigne Unterthanen so betragen hat, wie hier oben angerathen ist, und ich

ferner anrathen werde, der wird auch nicht leichtsinnig angegriffen

werden, weil Niemand gern Dinge unternimmt, die Schwierigkeiten haben; und

es so leicht nicht ist, den anzugreifen, der wohl befestigt ist, und seine

eignen Unterthanen zu Freunden hat. Die deutschen Städte haben große

Freiheiten, wenig Territorium, gehorchen dem Kaiser so viel sie Lust

haben, und fürchten weder dieses noch irgend eines andern Benachbarten

Macht, weil sie auf solche Art befestigt sind, daß jeder wohl fühlen muß,

wie schwierig und langweilig es ist, sie zu erobern: sie haben nämlich

Wall und Graben, Geschütz in zureichender Menge, Lebensmittel und Holz zur

Feuerung, auf ein Jahr in Vorrath. Außerdem haben sie die Veranstaltung,

das Volk, ohne Nachtheil des Gemeinwesens, auf ein Jahr in dem Gewerbe,

wovon die kleinen Bürger leben, beschäftigen zu können, um ihm seinen

Unterhalt zu verschaffen. Auch halten sie die Kriegs-Uebungen in Ehren,

und haben dazu mancherlei Anordnungen. Der Fürst, der eine Festung

besitzt, und bei seinem Volke nicht verhaßt ist, kann nicht angegriffen

werden: und würde er es, so müßte der Feind mit Schanden abziehen; denn

die Zufälle sind in dieser Welt so mannichfaltig, daß es beinahe unmöglich

ist, ein ganzes Jahr das Feld zu halten, um ihn zu belagern. Und wenn man

etwa antwortete, daß das Volk, welches seine Besitzungen draußen hat und

selbige verheeren sieht, es überdrüssig werden und seinen Fürsten

verläugnen wird, so antworte ich, daß ein mächtiger und entschlossener

Fürst diese Schwierigkeiten stets überwinden wird; indem er bei seinen

Unterthanen bald die Hoffnung erregt, es werde nicht lange mehr währen,

bald Furcht vor der Grausamkeit des Feindes einflößt, endlich auch sich

auf eine geschickte Art derer versichert, welche ihm zu dreist scheinen.

Außerdem ist der Feind genöthigt, damit anzufangen, das Land mit Feuer und

Schwert zu verheeren, während die Bürger noch guten Muth und Lust zur

Verteidigung haben. Der Fürst darf daher um so weniger Anstand nehmen:

denn wenn die Gemüther sich abkühlen, so ist der Schade schon geschehen;

es ist vergeblich, darüber zu klagen und die Menschen werden sich desto

enger mit dem Fürsten vereinigen, für den sie ihre Habe und Gut

preisgegeben haben, wofür er ihnen Dank schuldig ist. Der menschlichen

Natur ist es gemäß, sich durch das Gute, was man Andern erzeigt, eben

sowol zu verbinden, als durch das, was man empfängt. Wenn man dieses Alles

erwägt, so wird man finden, daß es einem Fürsten nicht schwer ist, die

Gemüther seiner Unterthanen bei einer Belagerung festzuhalten, wenn er nur

Lebens- und Vertheidigungsmittel genug hat.

Macchiavellis Buch vom Fürsten · 第 10 / 32 题