Dresden 1928

An die Herren Waldbesitzer, Jagdinhaber, Jagdaufseher und

Forstschutzbeamte im Freistaat Sachsen

=Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz=, der sich den Schutz der

Naturdenkmäler und besonders der in ihrem Bestande bedrohten, das

Landschaftsbild so reizvoll belebenden, aber leider immer seltener

werdenden Raubvögel angelegen sein läßt, hat beschlossen, denjenigen

Jagdinhabern und Jagdschutzbeamten, durch deren Förderung Bruten von

Raubvögeln oder anderen bei uns im Aussterben begriffenen Vogelarten

hochgekommen sind, =Bücherprämien, Anerkennungsschreiben oder

Geldbelohnungen= im Betrage von fünf bis dreißig Mark zuzuerkennen.

Diese werden nach Anmeldung der hochgebrachten Bruten bis spätestens

15. August und Bestätigung durch den Revierinhaber, wobei sich aber der

Landesverein aus sachlichem Interesse in besonderen Fällen eine Prüfung

durch seine Vertrauensleute vorbehält, nach Eingang aller Zuschriften

Ende August ausgefolgt.

Anmeldungen sind zu richten an den =Landesverein Sächsischer

Heimatschutz, Abteilung für Naturschutz=, zu Händen des Herrn Professor

Dr. Koepert, =Dresden-A., Schießgasse 24=.

Bemerkt sei, daß nach § 37, 17 des Sächsischen Jagdgesetzes vom 1. Juli

1925 die =Tagesraubvögel= mit Ausnahme von Sperber und Habicht vom =1.

Februar bis 31. August Schonzeit= haben, ihre Horste daher innerhalb

der Schonzeit nicht zerstört und Eier oder Junge nicht ausgenommen

werden dürfen. Uhu, Turm- und Wanderfalken genießen sogar das ganze

Jahr über Schonzeit, dürfen also ebenso wie die unter dem Vogelschutz

stehenden Eulen überhaupt nicht gejagt werden. Prämien werden auch

für hochgebrachte Bruten von Eulen und bei uns im steten Rückgange

begriffene weiße Störche und Blauracken gezahlt.

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz wäre den Herren Jagdinhabern,

Wald- und Grundstücksbesitzern sehr dankbar, wenn sie seine

Bestrebungen auf dem Gebiete des Naturschutzes insbesondere bei der

Erhaltung der Naturdenkmäler aus der Vogelwelt unterstützen und

ihre Forst- und Jagdschutzbeamten, ihre landwirtschaftlichen und

gärtnerischen Mitarbeiter auf diese Bekanntmachung aufmerksam machen

würden. Der Landesverein hofft, durch ihre Unterstützung in Sachsen zu

gleichguten Ergebnissen zu gelangen, wie sie der Bund für Vogelschutz

(Stuttgart) in andern deutschen Ländern zu verzeichnen hatte. Es muß

sich immer mehr die Wahrheit durchsetzen: Ein echter Weidmann ist auch

ein guter Naturschützer,

Weidwerk und Naturschutz gehören zusammen!

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVII, Heft 3–4 · 第 6 / 68 题